Berlin

Verordnung zum Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren Vom 24. März 2017

Ausfertigungsdatum:
24.03.2017
Fundstelle:
GVBl. 2017, 290
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel PsychPbGAGAV

Auf Grund des § 10 Nummer 2 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren vom 23. Februar 2017 (GVBl. S. 222) verordnet die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung:

§ 1

§ 1Zu den in § 2 Absatz 2 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren genannten Inhalten der Aus- und Weiterbildung sind Kenntnisse mindestens in den folgenden Punkten zu vermitteln: 1. Rechtliche Grundlagena) Rechtsgrundlagen und Grundsätze des Strafverfahrens,b) Rechte und Pflichten der Verletzten und der Bezugspersonen im Strafverfahren, beispielsweise die aktive Teilnahme und der Schutz vor Belastung, besondere Rechte und Pflichten von Kindern und Jugendlichen,c) Ermittlungsverfahren und Strafanzeige,d) Funktion und Tätigkeit von Polizei und Staatsanwaltschaft,e) Strafverteidigung,f) Rechtsbeistand und Nebenklage,g) aussagepsychologische Begutachtung,h) Hauptverfahren,i) Stellung der psychosozialen Prozessbegleitung im Strafverfahren,j) Möglichkeiten der Entschädigung einschließlich Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsgesetz, Schadensersatz und Schmerzensgeld sowie der möglichen Kostenfolgen für Verletzte,k) Täter-Opfer-Ausgleich,l) Grundlagen weiterer opferrelevanter Rechtsgebiete, zum Beispiel Familienrecht und Zivilrecht sowie Gewaltschutzgesetz. 2. Viktimologiea) Viktimologische Grundlagen:aa) Theorien der Viktimisierung,bb) Bedürfnisse von Opfern,cc) Verarbeitungsprozesse und Bewältigungsstrategien von Opfern,dd) sekundäre Viktimisierung,ee) Umgang mit Scham und Schuld, b) Wissen über spezielle Opfergruppen und deren besondere Bedürfnisse, insbesondereaa) Kinder und Jugendliche,bb) Personen mit Behinderung,cc) Personen mit einer psychischen Beeinträchtigung,dd) Betroffene von Sexualstraftaten,ee) Betroffene von Menschenhandel,ff) Betroffene von Gewalttaten mit schweren physischen, psychischen oder finanziellen Folgen oder längerem Tatzeitraum, wie zum Beispiel bei häuslicher Gewalt oder Stalking,gg) Betroffene von vorurteilsmotivierter Gewalt und sonstiger Hasskriminalität, c) Grundlagen gendersensibler und interkultureller Kommunikation. 3. Psychologie und Psychotraumatologiea) zielgruppenspezifische Belastungsfaktoren von Zeuginnen und Zeugen im Strafverfahren,b) Aspekte der Aussagepsychologie,c) Trauma und Traumabehandlung,d) Stabilisierungstechniken. 4. Theorie und Praxis der psychosozialen Prozessbegleitunga) Ziele und Grundsätze der psychosozialen Prozessbegleitung,b) Leistungen und Methoden, insbesondereaa) die Leistungen der psychosozialen Prozessbegleitung während der verschiedenen Phasen des Strafverfahrens,bb) Methodenkompetenz, zum Beispiel adressatengerechte Kommunikation, fachgerechter Umgang mit Zeugenaussagen, Dokumentation, Aufklärung über fehlendes Zeugnisverweigerungsrecht,cc) Kooperation mit anderen Berufsgruppen, Netzwerkarbeit. 5. Methoden und Standards der Qualitätssicherung und Eigenvorsorgea) Formen der Dokumentation,b) Integration der psychosozialen Prozessbegleitung in das eigene Arbeitsfeld unter Berücksichtigung der Möglichkeiten und Grenzen,c) Methoden zur Selbstreflexion, zum Beispiel kollegiale Beratung, Supervision,d) interdisziplinärer Austausch,e) Reflexion der eigenen Motivation zur Opferhilfe,f) Methoden der Selbstfürsorge in der professionellen Opferarbeit, zum Beispiel Vermeidung von Überidentifikation, Burn-Out-Prävention.

§ 2

§ 2Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.