PrivMedienStVG BE · Berlin

Gesetz zum Staatsvertrag über private Medien in Berlin und Brandenburg Vom 13. Mai 2026

Ausfertigungsdatum:
13.05.2026
Fundstelle:
GVBl. 2026, Nr. 15
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel PrivMedienStVG

Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Zustimmung zu dem Staatsvertrag

§ 1 Zustimmung zu dem StaatsvertragDem von dem Regierenden Bürgermeister von Berlin am 13. März 2026 und von dem Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg am 3. März 2026 unterzeichneten Staatsvertrag über private Medien in Berlin und Brandenburg wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

Bekanntmachungserlaubnis

§ 2 BekanntmachungserlaubnisDer Regierende Bürgermeister von Berlin wird ermächtigt, den Wortlaut des Staatsvertrages über private Medien in Berlin und Brandenburg in der vom Inkrafttreten an geltenden Fassung bekannt zu machen.

§ 3

Inkrafttreten

§ 3 Inkrafttreten(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 59 Absatz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.