Berlin

Gesetz zum Staatsvertrag über die Errichtung einer "Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg" Vom 21. Dezember 1994

Ausfertigungsdatum:
21.12.1994
Fundstelle:
GVBl. 1994, 515
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel PreußSchlStiftErStVtrG

Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

§ 1Dem am 23. August 1994 unterzeichneten Staatsvertrag über die Errichtung einer "Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg" wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

§ 2(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 15 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekanntzumachen.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.