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title: "Gesetz zu dem Abkommen über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie Vom 2. November 1972"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/be/polawhdabkgbe"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Berlin"
language: "de"
source: "https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-PolAwhDAbkGBErahmen"
updated: "2026-05-13T01:57:35+00:00"
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# Gesetz zu dem Abkommen über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie Vom 2. November 1972

**Landesrecht Berlin**
*Ausfertigung:* 02.11.1972
*Fundstelle:* GVBl. 1972, 2091


### Artikel

Artikel IDem am 28. April 1972 unterzeichneten Abkommen über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

### Artikel

Artikel IIDieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

### Eingangsformel PolAwhDAbkG

Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

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— Gesetz zu dem Abkommen über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie Vom 2. November 1972
Amtliche Fassung: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-PolAwhDAbkGBErahmen
Quelle: gesetze.berlin.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
