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title: "Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie Vom 22. November 19941"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/be/polawhdabkaendabkgbe1994"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Berlin"
language: "de"
source: "https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-PolAwhDAbkÄndAbkGBE1994rahmen"
updated: "2026-05-13T01:57:37+00:00"
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# Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie Vom 22. November 19941

**Landesrecht Berlin**
*Ausfertigung:* 22.11.1994
*Fundstelle:* GVBl. 1994, 459


### Anlage PolAwhDAbkÄndAbkG

AnlageAbkommen zur Änderung des Abkommens über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-FührungsakademieDie Bundesrepublik Deutschland,das Land Baden-Württemberg, der Freistaat Bayern,das Land Berlin,das Land Brandenburg, die Freie Hansestadt Bremen,die Freie und Hansestadt Hamburg, das Land Hessen,das Land Mecklenburg-Vorpommern,das Land Niedersachsen, das Land Nordrhein-Westfalen,das Land Rheinland-Pfalz,das Saarland,der Freistaat Sachsen,das Land Sachsen-Anhalt, das Land Schleswig-Holstein,das Land Thüringenschließen vorbehaltlich der etwa erforderlichen Zustimmung ihrer gesetzgebenden Körperschaften nachstehendes Abkommen.

### Artikel

Artikel IDem am 8. November 1991 unterzeichneten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

### Artikel

Artikel IIIn Artikel I des Gesetzes zu dem Abkommen über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie vom 2. November 1972 (GVBl. S. 2091), geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 1987 (GVBl. S. 2730), wird Absatz 2 gestrichen.

### Artikel

Artikel IIIDieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

### Eingangsformel PolAwhDAbkÄndAbkG

Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

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— Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie Vom 22. November 19941
Amtliche Fassung: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-PolAwhDAbkÄndAbkGBE1994rahmen
Quelle: gesetze.berlin.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
