Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen Vom 23. Juli 1959
- Ausfertigungsdatum:
- 23.07.1959
- Fundstelle:
- GVBl. 1959, 817
§ 1(1) Zuständige Landesbehörden zur Durchführung des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen sind:1. - aufgehoben -2. - aufgehoben -3. - aufgehoben -(2) Zuständige Landesbehörden für die Ausstellung von Berechtigungsausweisen gemäß §§ 13 ff. der Verordnung über den Besitznachweis für Orden und Ehrenzeichen und den Nachweis von Verwundungen und Beschädigungen sind die Versorgungsämter.
(aufgehoben)
§ 2 (aufgehoben)
Auf Grund der §§ 9 Abs. 4, 14 Abs. 1 und 3 Satz 2 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 (BGBl. I S. 844 / GVBl. S. 1237) in Verbindung mit §§ 5 Abs. 2, 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz - AZG) vom 2. Oktober 1958 (GVBl. S. 947) und auf Grund des § 14 der Verordnung über den Besitznachweis für Orden und Ehrenzeichen und den Nachweis von Verwundungen und Beschädigungen vom 6. Mai 1959 (BGBl. I S. 247 / GVBl. S. 713) wird verordnet:
§ 3Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.