Berlin

Verordnung zu § 7 b des Gesetzes zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse von Personen, die am 8. Mai 1945 im öffentlichen Dienst standen oder versorgungsberechtigt waren, in der Fassung vom 26. April 1958Vom 20. Juni 1961

Ausfertigungsdatum:
20.06.1961
Fundstelle:
GVBl. 1961, 764
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel ÖD1945RVRegGDG§7V

Auf Grund des § 7 b Abs. 4 des Gesetzes zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse von Personen, die am 8. Mai 1945 im öffentlichen Dienst standen oder versorgungsberechtigt waren, in der Fassung vom 26. April 1958 (GVBl. S. 452) wird folgendes verordnet:

§ 1

§ 1Als Zeitpunkt, von dem an § 7 b Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse von Personen, die am 8. Mai 1945 im öffentlichen Dienst standen oder versorgungsberechtigt waren, in der Fassung vom 26. April 1958 auf die Berliner Verkehrs-Betriebe (BVG) - Eigenbetrieb von Berlin - Anwendung findet, wird der 1. Juli 1961 bestimmt.

§ 2

§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.