Gesetz über die Umwandlung der Nelson-Mandela-Schule in eine zentral verwaltete Schule Vom 26. März 2014 *
- Ausfertigungsdatum:
- 26.03.2014
- Fundstelle:
- GVBl. 2014, 78
Zielsetzung
§ 1 Zielsetzung Mit Wirkung vom 1. Januar 2014 wird die Nelson-Mandela-Schule in eine durch die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung zentral verwaltete Schule umgewandelt.
Personal- und Sachmittelübergang
§ 2 Personal- und Sachmittelübergang (1) Der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung gehören ab dem Umwandlungszeitpunkt sämtliche bisherigen Dienstkräfte des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf an, die der Nelson-Mandela-Schule zugeordnet sind; einer Versetzung bedarf es nicht. (2) Die in der Nelson-Mandela-Schule vorhandenen Stellen, Personalmittel, Ausstattungen und Sachmittel gehen zum Umwandlungszeitpunkt auf die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung über. (3) Einzelheiten des Personal-, Stellen-, Personalmittel-, Sachmittel- und Ausstattungsübergangs werden zwischen den beteiligten Stellen einvernehmlich geregelt.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.