Berlin

Gesetz über die Umwandlung des Musikgymnasiums Carl Philipp Emanuel Bach, der Poelchau-Oberschule und des Abendgymnasiums Prenzlauer Berg in zentral verwaltete Schulen Vom 25. Januar 2010 *)

Ausfertigungsdatum:
25.01.2010
Fundstelle:
GVBl. 2010, 22
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Zielsetzung

§ 1 ZielsetzungMit Wirkung vom 1. Januar 2010 werden das Musikgymnasium Carl Philipp Emanuel Bach, die Poelchau-Oberschule und das Abendgymnasium Prenzlauer Berg durch die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung in zentral verwaltete Schulen umgewandelt.

§ 2

Personal- und Sachmittelübergang

§ 2 Personal- und SachmittelübergangDer für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung gehören ab dem Umwandlungszeitpunkt sämtliche bisherigen Dienstkräfte der Bezirke Mitte, Charlottenburg-Wilmersdorf und Pankow an, die dem Musikgymnasium Carl Philipp Emanuel Bach, der Poelchau-Oberschule und dem Abendgymnasium Prenzlauer Berg zugeordnet sind; einer Versetzung bedarf es nicht. Die am Musikgymnasium Carl Philipp Emanuel Bach, an der Poelchau-Oberschule und am Abendgymnasium Prenzlauer Berg vorhandenen Stellen, Personalmittel, Ausstattungen und Sachmittel gehen zum Umwandlungszeitpunkt auf die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung über. Einzelheiten des Personal-, Stellen-, Personalmittel-, Sachmittel- und Ausstattungsübergangs werden zwischen den beteiligten Stellen einvernehmlich geregelt.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.