Gesetz über die Umwandlung des Musikgymnasiums Carl Philipp Emanuel Bach, der Poelchau-Oberschule und des Abendgymnasiums Prenzlauer Berg in zentral verwaltete Schulen Vom 25. Januar 2010 *)
- Ausfertigungsdatum:
- 25.01.2010
- Fundstelle:
- GVBl. 2010, 22
Zielsetzung
§ 1 ZielsetzungMit Wirkung vom 1. Januar 2010 werden das Musikgymnasium Carl Philipp Emanuel Bach, die Poelchau-Oberschule und das Abendgymnasium Prenzlauer Berg durch die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung in zentral verwaltete Schulen umgewandelt.
Personal- und Sachmittelübergang
§ 2 Personal- und SachmittelübergangDer für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung gehören ab dem Umwandlungszeitpunkt sämtliche bisherigen Dienstkräfte der Bezirke Mitte, Charlottenburg-Wilmersdorf und Pankow an, die dem Musikgymnasium Carl Philipp Emanuel Bach, der Poelchau-Oberschule und dem Abendgymnasium Prenzlauer Berg zugeordnet sind; einer Versetzung bedarf es nicht. Die am Musikgymnasium Carl Philipp Emanuel Bach, an der Poelchau-Oberschule und am Abendgymnasium Prenzlauer Berg vorhandenen Stellen, Personalmittel, Ausstattungen und Sachmittel gehen zum Umwandlungszeitpunkt auf die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung über. Einzelheiten des Personal-, Stellen-, Personalmittel-, Sachmittel- und Ausstattungsübergangs werden zwischen den beteiligten Stellen einvernehmlich geregelt.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.