Gesetz zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik Vom 11. Dezember 2025
- Ausfertigungsdatum:
- 11.12.2025
- Fundstelle:
- GVBl. 2025, 640
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1(1) Dem Abkommen vom 28. August 2024/12. Mai 2025 zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik vom 16. und 17. Dezember 1993 (GVBl. 1995 S. 392), das zuletzt durch das Abkommen vom 17. Juli/3. November 2015 (GVBl. 2016 S. 308) geändert worden ist, wird zugestimmt.(2) Das Abkommen wird als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht.
§ 2(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 3 Satz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.