---
title: "Gesetz zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische Prüfungsfragen Vom 16. Juli 1971"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/be/medpriabkgbe"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Berlin"
language: "de"
source: "https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-MedPrIAbkGBErahmen"
updated: "2026-05-13T01:47:28+00:00"
---

# Gesetz zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische Prüfungsfragen Vom 16. Juli 1971

**Landesrecht Berlin**
*Ausfertigung:* 16.07.1971
*Fundstelle:* GVBl. 1971, 1217


### Artikel

Artikel IDem Abkommen vom 14. Oktober 1970 über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische Prüfungsfragen wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

### Artikel

Artikel II(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.(2) Der Tag, an dem das Abkommen in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekanntzugeben.

### Eingangsformel MedPrIAbkG

Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

---

— Gesetz zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische Prüfungsfragen Vom 16. Juli 1971
Amtliche Fassung: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-MedPrIAbkGBErahmen
Quelle: gesetze.berlin.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
