Berlin

Gesetz zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische Prüfungsfragen Vom 16. Juli 1971

Ausfertigungsdatum:
16.07.1971
Fundstelle:
GVBl. 1971, 1217
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Artikel

Artikel IDem Abkommen vom 14. Oktober 1970 über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische Prüfungsfragen wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel

Artikel II(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.(2) Der Tag, an dem das Abkommen in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekanntzugeben.

Eingangsformel MedPrIAbkG

Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.