Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen Vom 1. Oktober 1971
- Ausfertigungsdatum:
- 15.04.1971
- Fundstelle:
- GVBl. 1971, 1885
Auf Grund des Artikels II Abs. 2 des Gesetzes zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen vom 16. Juli 1971 (GVBl. S. 1217) wird hiermit bekanntgemacht, daß das Abkommen nach seinem Artikel 14 Abs. 3 Satz 1 für Berlin am 9. August 1971 in Kraft getreten ist.Die Berliner Ratifikationsurkunde ist dem Chef der Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz am 9. August 1971 zugegangen.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.