Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische Prüfungsfragen Vom 10. Dezember 1974
- Ausfertigungsdatum:
- 10.12.1974
- Fundstelle:
- GVBl. 1974, 2802
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1Dem Abkommen vom 30. Mai 1974 zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische Prüfungsfragen vom 14. Oktober 1970 (GVBl. 1971 S. 1217, 1885) wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.(2) Der Tag, an dem das Abkommen in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekanntzugeben.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.