Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen Vom 15. Juni 1983
- Ausfertigungsdatum:
- 15.06.1983
- Fundstelle:
- GVBl. 1983, 917
AnlageAbkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1Dem Abkommen vom 21. Oktober 1982 zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen vom 14. Oktober 1970 (GVBl. 1971 S. 1217, 1885), geändert durch Abkommen vom 30. Mai 1974 (GVBl. S. 2802; 1975 S. 2364), wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.(2) Der Tag, an dem das Abkommen in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekanntzugeben.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.