Berlin

Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen Vom 15. Juni 1983

Ausfertigungsdatum:
15.06.1983
Fundstelle:
GVBl. 1983, 917
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Anlage Med/PhPrIAbkÄndAbkG

AnlageAbkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen

Eingangsformel Med/PhPrIAbkÄndAbkG

Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

§ 1Dem Abkommen vom 21. Oktober 1982 zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen vom 14. Oktober 1970 (GVBl. 1971 S. 1217, 1885), geändert durch Abkommen vom 30. Mai 1974 (GVBl. S. 2802; 1975 S. 2364), wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

§ 2(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.(2) Der Tag, an dem das Abkommen in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekanntzugeben.

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.