Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinisch und pharmazeutische Prüfungsfragen Vom 14. November 1983
- Ausfertigungsdatum:
- 14.11.1983
- Fundstelle:
- GVBl. 1983, 1521
Auf Grund § 2 Abs. 2 des Gesetzes zu dem Abkommen über die Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen vom 27. Juni 1994 (GVBl. S. 205) wird hiermit bekanntgemacht, daß das Abkommen nach seinem Artikel III am 1. August 1994 in Kraft getreten ist.
Aufgrund des § 2 Abs. 2 des Gesetzes zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen vom 20. November 2002 (GVBl. S. 343) wird hiermit bekannt gemacht, dass das Abkommen nach seinem Artikel 2 am 1. Januar 2003 in Kraft getreten ist.
Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Gesetzes zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen vom 15. Juni 1983 (GVBl. S. 917) wird hiermit bekanntgemacht, daß das Abkommen nach seinem Art. 2 am 1. Oktober 1983 in Kraft getreten ist.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.