Gesetz zu dem Abkommen über die Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen Vom 27. Juni 1994
- Ausfertigungsdatum:
- 27.06.1994
- Fundstelle:
- GVBl. 1994, 205
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1Dem am 17. Juni 1993 unterzeichneten Abkommen über die Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen vom 14. Oktober 1970 (GVBl. 1971 S. 1217, 1885), zuletzt geändert durch Abkommen vom 21. Oktober 1982 (GVBl. 1983 S. 917, 1521), wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel III in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekanntzumachen.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.