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title: "Gesetz zum Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen Vom 26. März 2004"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/be/lotteregstvtrgbe"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Berlin"
language: "de"
source: "https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-LottERegStVtrGBErahmen"
updated: "2026-05-13T01:45:27+00:00"
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# Gesetz zum Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen Vom 26. März 2004

**Landesrecht Berlin**
*Ausfertigung:* 26.03.2004
*Fundstelle:* GVBl. 2004, 145


### Eingangsformel LottERegStVtrG

Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

### § 1

§ 1(1) Dem am 19. Dezember 2003 vom Land Berlin unterzeichneten Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen wird zugestimmt. (2) Der Staatsvertrag wird als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht.

### § 2

§ 2(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 7 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen.

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— Gesetz zum Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen Vom 26. März 2004
Amtliche Fassung: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-LottERegStVtrGBErahmen
Quelle: gesetze.berlin.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
