Berlin

Gesetz zu dem Staatsvertrag der Länder Berlin und Brandenburg über das Landesentwicklungsprogramm 2007 (LEPro 2007) und die Änderung des Landesplanungsvertrages*) Vom 15. Dezember 2007

Ausfertigungsdatum:
15.12.2007
Fundstelle:
GVBl. 2007, 629
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel LEPrStVtrG

Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

§ 1Dem am 10. Oktober 2007 unterzeichneten Staatsvertrag der Länder Berlin und Brandenburg über das Landesentwicklungsprogramm 2007 (LEPro 2007) und die Änderung des Landesplanungsvertrages wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht.

§ 2

§ 2Die für Raumordnung zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, den Wortlaut des Landesplanungsvertrages in der vom Inkrafttreten des Staatsvertrages der Länder Berlin und Brandenburg über das Landesentwicklungsprogramm 2007 (LEPro 2007) und die Änderung des Landesplanungsvertrages an geltenden Fassung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen.

§ 3

§ 3(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 3 Abs. 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.