Verordnung über den Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR)*) Vom 29. April 2019
- Ausfertigungsdatum:
- 29.04.2019
- Fundstelle:
- GVBl. 2019, 294
AnlageAnlage zur Verordnung über den Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR)Inhaltsverzeichnis I Rechtsgrundlagen und Verhältnis des LEP HR zu anderen Programmen und Plänen der Raumordnung II Rahmenbedingungen III Textliche Festlegungen 1 Hauptstadtregion 2 Wirtschaftliche Entwicklung, Gewerbe und großflächiger Einzelhandel 3 Zentrale Orte, Grundversorgung und Grundfunktionale Schwerpunkte 4 Kulturlandschaften und ländliche Räume 5 Siedlungsentwicklung 6 Freiraumentwicklung 7 Verkehrs- und Infrastrukturentwicklung 8 Klima, Hochwasser und Energie 9 Interkommunale und regionale Kooperation IV Begründungen V Zusammenfassende Erklärung zur Strategischen Umweltprüfung VI Festlegungskarte Abbildungsverzeichnis Tabellenverzeichnis
Auf Grund des Artikels 8 Absatz 4 in Verbindung mit Absatz 3 des Landesplanungsvertrages in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Dezember 2011 (GVBl. 2012 S. 2) verordnet der Senat:
Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR)
§ 1 Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR)Der Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR), der als Anlage zu dieser Verordnung veröffentlicht wird, ist Bestandteil dieser Verordnung. Er besteht aus textlichen und zeichnerischen Festlegungen (Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) einschließlich Festlegungskarte im Maßstab 1 : 300 000).
Niederlegung
§ 2 NiederlegungDer Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) wird mit der Begründung, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Absatz 3 des Raumordnungsgesetzes und einer Rechtsbehelfsbelehrung beim Landesarchiv zur kostenfreien Einsicht für jedermann niedergelegt. Darüber hinaus sind diese Dokumente auf der Internetseite der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung unter der Adresse https://gl.berlin-brandenburg.de abrufbar.
Inkrafttreten
§ 3 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am 1. Juli 2019 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.