Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Niedersachsen über die LBS Norddeutsche Landesbausparkasse Berlin - Hannover Vom 11. Oktober 2002
- Ausfertigungsdatum:
- 11.10.2002
- Fundstelle:
- GVBl. 2002, 307
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1(1) Dem am 22. und 28. Mai 2002 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Niedersachsen über die LBS Norddeutsche Landesbausparkasse Berlin - Hannover wird zugestimmt. (2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 13 Abs. 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen.*
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.