Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Ersten Staatsvertrages zur Änderung des Staatsvertrages über das Gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und ThüringenVom 20. März 2008
- Ausfertigungsdatum:
- 20.03.2008
- Fundstelle:
- GVBl. 2008, 92
Gemäß Artikel 3 Abs. 3 des Gesetzes zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über das Gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen vom 20. Dezember 2006 (GVBl. S. 1170) wird bekanntgemacht, dass der Staatsvertrag gemäß seinem Artikel 2 Abs. 1 am 1. April 2008 in Kraft getreten ist.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.