Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Zweiten Staatsvertrags zur Änderung des Staatsvertrages über das Gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen vom 3. April, 29. März, 25. April, 10. April, 5. April und 2. Mai 2017Vom 22. Januar 2018
- Ausfertigungsdatum:
- 22.01.2018
- Fundstelle:
- GVBl. 2018, 147
Nach Artikel 3 Absatz 2 des Gesetzes zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über das Gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen vom 6. Dezember 2017 (GVBl. S. 659) wird bekannt gegeben, dass der Zweite Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 Absatz 1 am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.