Berlin

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrages über das Gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen

Ausfertigungsdatum:
20.03.1999
Fundstelle:
GVBl. 1999, 106
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Eingangsformel KrebRegBBuaStVtrGInkrBek

Gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetzes zum Staatsvertrag über das Gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen vom 24. Juni 1998 (GVBl. Seite 174) wird bekanntgemacht, daß der Staatsvertrag gemäß seinem Artikel 14 Abs. 1 am 1. Januar 1999 in Kraft getreten ist.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.