Verordnung über die Ermächtigung des Senators für Justiz zur Regelung gerichtlicher Zuständigkeiten nach der Konkursordnung Vom 3. Juli 1972
- Ausfertigungsdatum:
- 03.07.1972
- Fundstelle:
- GVBl. 1972, 1191
Auf Grund des § 71 Abs. 3 Satz 2 der Konkursordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Mai 1898 (RGBl. S. 612), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Juni 1970 (BGBl. I S. 911 / GVBl. S. 946), wird verordnet:
§ 1Der Senator für Justiz wird ermächtigt, die örtliche Zuständigkeit der Amtsgerichte für Konkurssachen nach § 71 Abs. 3 Satz 1 der Konkursordnung durch Rechtsverordnung zu regeln.
§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.