Berlin

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Einrichtung und den Betrieb eines klinischen Krebsregisters nach § 65c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch Vom 8. Juli 2016

Ausfertigungsdatum:
08.07.2016
Fundstelle:
GVBl. 2016, 418
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Eingangsformel KlKrebsRegBE/BBStVtrBek

Gemäß Artikel 4 des Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Einrichtung und den Betrieb eines klinischen Krebsregisters nach § 65c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vom 30.5.2016 (GVBl. vom 9.6.2016, S. 293) wird bekannt gemacht, dass der Staatsvertrag gemäß seinem Artikel 40 am 1. Juli 2016 in Kraft getreten ist. Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Mario Czaja

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.