Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die gegenseitige Nutzung von Plätzen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung Vom 15. März 2002
- Ausfertigungsdatum:
- 15.03.2002
- Fundstelle:
- GVBl. 2002, 105
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1(1) Dem am 7. Dezember 2001 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die gegenseitige Nutzung von Plätzen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung wird zugestimmt. (2) Der Staatsvertrag wird als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht.
§ 2(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 9 Abs. 2 in Kraft tritt, wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt gemacht.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.