Berlin

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrags zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Freistellung von ehrenamtlich Engagierten in den Freiwilligen Feuerwehren und im Katastrophenschutz vom 26. März und 4. April 2019 Vom 24. Oktober 2019

Ausfertigungsdatum:
24.10.2019
Fundstelle:
GVBl. 2019, 727
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Eingangsformel KatSchFreiStVtrBek

Nach Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Freistellung von ehrenamtlich Engagierten in den Freiwilligen Feuerwehren und im Katastrophenschutz vom 3. Juli 2019 (GVBl. S. 448) wird bekannt gegeben, dass der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 am 11. September 2019 in Kraft getreten ist.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.