Berlin

Verordnung zur Einschränkung des Naturschutzgebietes Karower Teiche im Bezirk Pankow von Berlin Vom 30. November 2007

Ausfertigungsdatum:
30.11.2007
Fundstelle:
GVBl. 2007, 673
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel KarowPankNatschGebÄndV

Auf Grund der §§ 18 und 19 Abs. 1 des Berliner Naturschutzgesetzes in der Fassung vom 9. November 2006 (GVBl. S. 1073) wird verordnet:

§ 1

§ 1 Die Verordnung über das Naturschutzgebiet Karower Teiche im Bezirk Pankow von Berlin vom 20. Juni 1994 (GVBl. S. 212) tritt für die in der beigefügten Karte im Maßstab 1 : 5 000 mit roter Farbe gekennzeichnete Fläche von etwa 0,4 Hektar außer Kraft. Die Karte ist Bestandteil dieser Rechtsverordnung. Das Naturschutzgebiet hat danach eine Fläche von etwa 128,4 Hektar.

§ 2

§ 2 Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.