Gesetz über die Jüdische Gemeinde zu Berlin Vom 29. Januar 1971
- Ausfertigungsdatum:
- 29.01.1971
- Fundstelle:
- GVBl. 1971, 324
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1Die Jüdische Gemeinde zu Berlin ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
§ 2Das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Juden vom 23. Juli 1847 (PrGS S. 263) tritt außer Kraft, soweit es nicht bereits außer Kraft getreten ist.
§ 3Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.