Berlin

Gesetz zum Staatsvertrag über die Beziehungen des Landes Berlin zur Jüdischen Gemeinde zu Berlin Vom 8. Februar 1994

Ausfertigungsdatum:
08.02.1994
Fundstelle:
GVBl. 1994, 67
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel JüdGemStVtrG

Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

§ 1Dem Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und der Jüdischen Gemeinde zu Berlin wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

§ 2Zuständige Behörde für die Durchführung des Staatsvertrages ist die für die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zuständige Senatsverwaltung.

§ 3

§ 3Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.