Gesetz zum Staatsvertrag über die Beziehungen des Landes Berlin zur Jüdischen Gemeinde zu Berlin Vom 8. Februar 1994
- Ausfertigungsdatum:
- 08.02.1994
- Fundstelle:
- GVBl. 1994, 67
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1Dem Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und der Jüdischen Gemeinde zu Berlin wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2Zuständige Behörde für die Durchführung des Staatsvertrages ist die für die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zuständige Senatsverwaltung.
§ 3Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.