Gesetz zur Änderung von Ausbildungsvorschriften für Juristen Vom 4. Juli 2002
- Ausfertigungsdatum:
- 04.07.2002
- Fundstelle:
- GVBl. 2002, 188
Artikel I[Änderungsanweisungen zum Gesetz über die juristische Ausbildung in der Fassung vom 4. November 1993 (GVBl. S. 554), zuletzt geändert durch Artikel III des Gesetzes vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 342).]
Artikel II[Änderungsanweisungen zur Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen in der Fassung vom 5. Oktober 1998 (GVBl. S. 283, 424), zuletzt geändert durch Nummer 128 der Anlage des Gesetzes vom 30. Juli 2001 (GVBl. S. 313).]
Artikel III Rückkehr zum einheitlichen VerordnungsrangDie auf Artikel II beruhenden Teile der dort geänderten Rechtsverordnung können auf Grund der jeweils einschlägigen Ermächtigung durch Rechtsverordnung aufgehoben oder geändert werden.
Artikel IV Ermächtigung zur NeubekanntmachungDie Senatsverwaltung für Justiz wird ermächtigt, das Gesetz über die juristische Ausbildung sowie die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen in der Neufassung mit neuem Datum bekannt zu machen und dabei Unstimmigkeiten des Wortlauts zu beseitigen.
Artikel V Inkrafttreten(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.(2) Für Referendare, die vor dem 1. August 2002 in den Vorbereitungsdienst aufgenommen worden sind, gelten die bisherigen Vorschriften weiter.
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.