Berlin

Verordnung zur Einschränkung des Schutzes der Landschaft in Buch im Bezirk Pankow von Berlin Vom 30. November 2007

Ausfertigungsdatum:
30.11.2007
Fundstelle:
GVBl. 2007, 671
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel InBuchuaLSchÄndV

Auf Grund der §§ 18 und 20 Abs. 1 des Berliner Naturschutzgesetzes in der Fassung vom 9. November 2006 (GVBl. S. 1073) wird verordnet:

§ 1

§ 1 Die Verordnung zum Schutz der Landschaft in Buch und über das Naturschutzgebiet Bogenseekette und Lietzengrabenniederung im Bezirk Pankow von Berlin vom 23. Juni 2002 (GVBl. S. 230) tritt für die in der beigefügten Karte im Maßstab 1 : 10 000 mit roter Farbe gekennzeichnete Fläche von etwa 5,9 Hektar außer Kraft. Die Karte ist Bestandteil dieser Rechtsverordnung. Das Landschaftsschutzgebiet hat danach eine Größe von etwa 863,1 Hektar.

§ 2

§ 2 Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.