Berlin

Verordnung zur Zuweisung von Aufgaben im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren an die Bezirke von Berlin Vom 11. Oktober 2016 *

Ausfertigungsdatum:
11.10.2016
Fundstelle:
GVBl. 2016, 821
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Eingangsformel ImSchGenAufgZuwV

Die fachliche Begleitung bei der Erstellung und die Prüfung von Ausgangszustandsberichten im Sinne des § 10 Absatz 1a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Genehmigungs- und Änderungsgenehmigungsverfahren werden als Ordnungsaufgaben den Bezirken zugewiesen.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.