Verordnung zur Zuweisung von Aufgaben im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren an die Bezirke von Berlin Vom 11. Oktober 2016 *
- Ausfertigungsdatum:
- 11.10.2016
- Fundstelle:
- GVBl. 2016, 821
Die fachliche Begleitung bei der Erstellung und die Prüfung von Ausgangszustandsberichten im Sinne des § 10 Absatz 1a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Genehmigungs- und Änderungsgenehmigungsverfahren werden als Ordnungsaufgaben den Bezirken zugewiesen.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.