Berlin

Gesetz zu dem Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Berlin über das Institut für Katholische Theologie an der Humboldt-Universität zu Berlin Vom 1. April 2026

Ausfertigungsdatum:
01.04.2026
Fundstelle:
GVBl. 2026, 161
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel HUKathThVertrStVtrG

Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Zustimmung zu dem Staatsvertrag

§ 1 Zustimmung zu dem StaatsvertragDem am 29. September 2025 unterzeichneten Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Berlin über das Institut für Katholische Theologie an der Humboldt-Universität zu Berlin wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht.

§ 2

Bekanntmachungserlaubnis

§ 2 BekanntmachungserlaubnisDie für Hochschulen zuständige Senatsverwaltung kann den Wortlaut des Vertrages zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Berlin über das Institut für Katholische Theologie an der Humboldt-Universität zu Berlin in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt machen.

§ 3

Inkrafttreten

§ 3 Inkrafttreten(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 7 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.