Gesetz zu dem Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Berlin über das Institut für Katholische Theologie an der Humboldt-Universität zu Berlin Vom 1. April 2026
- Ausfertigungsdatum:
- 01.04.2026
- Fundstelle:
- GVBl. 2026, 161
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
Zustimmung zu dem Staatsvertrag
§ 1 Zustimmung zu dem StaatsvertragDem am 29. September 2025 unterzeichneten Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Berlin über das Institut für Katholische Theologie an der Humboldt-Universität zu Berlin wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht.
Bekanntmachungserlaubnis
§ 2 BekanntmachungserlaubnisDie für Hochschulen zuständige Senatsverwaltung kann den Wortlaut des Vertrages zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Berlin über das Institut für Katholische Theologie an der Humboldt-Universität zu Berlin in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt machen.
Inkrafttreten
§ 3 Inkrafttreten(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 7 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.