Berlin

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 5. Juni 2008 Vom 14. Mai 2010

Ausfertigungsdatum:
14.05.2010
Fundstelle:
GVBl. 2010, 279
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Eingangsformel HSchulZulStVtrBek

Nach § 3 Absatz 3 des Gesetzes zum Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 29. Oktober 2008 (GVBl. S. 310) wird bekannt gegeben, dass der Staatsvertrag vom 5. Juni 2008 nach seinem Artikel 18 Absatz 1 am 1. Mai 2010 in Kraft getreten ist.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.