Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 (Haushaltsgesetz 2024/2025 - HG 24/25) Vom 20. Dezember 2023
- Ausfertigungsdatum:
- 20.12.2023
- Fundstelle:
- GVBl. 2023, 439
AnlageGesamtplanHaushaltsübersicht 2024 Einzelplan Bezeichnung Einnahmen Ausgaben Fehlbetrag (-) Überschuss (+) Verpflichtungsermächtigungen € € € € 01 Abgeordnetenhaus Bisher 58.500 97.378.400 -97.319.900 --- Veränderung --- --- --- --- Neu 58.500 97.378.400 -97.319.900 --- 02 Verfassungsgerichtshof Bisher 1.000 1.005.000 -1.004.000 --- Veränderung --- --- --- --- Neu 1.000 1.005.000 -1.004.000 --- 03 Regierende Bürgermeisterin/Regierender Bürgermeister Bisher 2.655.000 121.072.400 -118.417.400 90.699.000 Veränderung --- --- --- --- Neu 2.655.000 121.072.400 -118.417.400 90.699.000 05 Inneres und Sport Bisher 419.893.300 3.117.241.300 -2.697.348.000 693.038.800 Veränderung --- --- --- --- Neu 419.893.300 3.117.241.300 -2.697.348.000 693.038.800 06 Justiz und Verbraucherschutz Bisher 344.945.900 1.214.631.600 -869.685.700 106.068.000 Veränderung --- --- --- --- Neu 344.945.900 1.214.631.600 -869.685.700 106.068.000 07 Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Bisher 940.593.000 3.188.913.100 -2.248.320.100 31.655.560.000 Veränderung --- --- --- --- Neu 940.593.000 3.188.913.100 -2.248.320.100 31.655.560.000 08 Kultur und Gesellschaftlicher Zusammenhalt Bisher 29.929.000 1.000.198.900 -970.269.900 1.335.837.900 Veränderung --- --- --- --- Neu 29.929.000 1.000.198.900 -970.269.900 1.335.837.900 09 Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Bisher 756.266.400 3.564.691.000 -2.808.424.600 9.377.774.000 Veränderung --- --- --- --- Neu 756.266.400 3.564.691.000 -2.808.424.600 9.377.774.000 10 Bildung, Jugend und Familie Bisher 218.877.300 5.427.416.800 -5.208.539.500 613.800.000 Veränderung --- --- --- --- Neu 218.877.300 5.427.416.800 -5.208.539.500 613.800.000 11 Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Bisher 296.345.900 1.972.546.200 -1.676.200.300 1.019.370.000 Veränderung --- --- --- --- Neu 296.345.900 1.972.546.200 -1.676.200.300 1.019.370.000 12 Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Bisher 290.593.000 1.243.465.700 -952.872.700 2.868.825.000 Veränderung --- --- --- --- Neu 290.593.000 1.243.465.700 -952.872.700 2.868.825.000 13 Wirtschaft, Energie und Betriebe Bisher 315.420.200 933.396.300 -617.976.100 597.805.000 Veränderung --- --- --- --- Neu 315.420.200 933.396.300 -617.976.100 597.805.000 15 Finanzen Bisher 257.043.000 705.387.800 -448.344.800 297.722.000 Veränderung --- --- --- --- Neu 257.043.000 705.387.800 -448.344.800 297.722.000 20 Rechnungshof Bisher 56.200 28.879.000 -28.822.800 6.918.000 Veränderung --- --- --- --- Neu 56.200 28.879.000 -28.822.800 6.918.000 21 Beauftragte/Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Bisher 206.000 23.661.000 -23.455.000 --- Veränderung --- --- --- --- Neu 206.000 23.661.000 -23.455.000 --- 22 Bürger- und Polizeibeauftragte/Bürger- und Polizeibeauftragter des Landes Berlin Bisher 1.000 1.530.000 -1.529.000 --- Veränderung --- --- --- --- Neu 1.000 1.530.000 -1.529.000 --- 25 Landesweite Maßnahmen des E-Governments Bisher 62.002.000 326.471.100 -264.469.100 970.401.200 Veränderung --- --- --- --- Neu 62.002.000 326.471.100 -264.469.100 970.401.200 27 Zuweisungen an und Programme für die Bezirke Bisher -8.286.039.000 1.149.586.000 -9.435.625.000 3.095.207.000 Veränderung --- --- --- --- Neu -8.286.039.000 1.149.586.000 -9.435.625.000 3.095.207.000 29 Allgemeine Finanz- und Personalangelegenheiten Bisher 32.375.781.000 3.907.157.100 28.468.623.900 244.000.000 Veränderung 1.275.000.000 1.275.000.000 --- --- Neu 33.650.781.000 5.182.157.100 28.468.623.900 244.000.000 Summe Einzelpläne 01-29 Bisher 28.024.628.700 28.024.628.700 --- 52.973.025.900 Veränderung 1.275.000.000 1.275.000.000 --- --- Neu 29.299.628.700 29.299.628.700 --- 52.973.025.900 Summe Einzelpläne 31-45 Bisher 11.256.424.800 11.256.424.800 --- 776.825.600 Veränderung --- --- --- --- Neu 11.256.424.800 11.256.424.800 --- 776.825.600 Summe Haushaltsplan Bisher 39.281.053.500 39.281.053.500 --- 53.749.851.500 Veränderung 1.275.000.000 1.275.000.000 --- --- Neu 40.556.053.500 40.556.053.500 --- 53.749.851.500Gesamtplan Haushaltsübersicht 2024 - Aufstellung nach Bezirken Einzelplan Bezeichnung Mitte Friedrichshain- Kreuzberg Pankow Charlottenburg-Wilmersdorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Neukölln Treptow-Köpenick Marzahn-Hellersdorf Lichtenberg Reinickendorf € € € € € € € € € € € € EINNAHMEN 31 Bezirksverordnetenversammlung --- 1.000 5.000 31.000 1.000 3.000 22.000 2.000 9.000 4.000 2.000 2.700 33 Bezirksamt - Politisch-Administrativer Bereich - 2.784.000 525.600 5.180.500 3.028.500 1.090.200 810.200 2.044.700 3.466.000 5.345.000 827.000 261.000 1.532.900 34 Ordnungsamt 27.272.000 7.389.500 6.185.000 13.357.600 2.181.000 4.791.400 4.143.700 4.922.000 2.577.000 1.541.000 4.385.000 2.771.400 35 Amt für Bürgerdienste 14.199.600 14.556.900 15.552.000 10.252.000 11.024.500 8.105.000 10.982.200 14.561.000 9.948.600 13.508.000 12.472.000 9.296.800 36 Amt für Weiterbildung und Kultur 6.131.800 3.854.300 4.098.500 5.076.000 3.975.400 5.706.500 3.440.000 4.103.000 4.052.300 1.429.200 2.138.600 2.563.500 37 Schul- und Sportamt 1.934.200 3.348.000 3.344.000 1.729.800 1.825.200 3.456.400 1.295.600 1.500.000 3.559.500 1.836.400 1.667.000 1.370.400 38 Straßen- und Grünflächenamt 13.632.800 7.567.700 9.397.000 13.002.000 7.765.000 9.702.600 7.388.100 6.667.000 7.704.800 5.778.800 4.899.900 5.583.200 39 Amt für Soziales 250.907.800 159.341.100 134.431.400 186.351.900 148.766.900 97.360.700 181.318.200 217.038.000 94.971.000 122.186.900 149.842.100 135.024.800 40 Jugendamt 9.324.500 6.449.200 10.342.000 6.368.300 8.145.700 7.189.400 7.817.300 8.983.900 7.885.500 11.875.000 8.802.600 6.766.800 41 Gesundheitsamt 751.700 42.300 260.000 632.000 171.000 577.000 369.200 312.000 169.000 142.000 432.000 209.000 42 Stadtentwicklungsamt 7.573.100 4.616.000 3.735.000 4.824.900 2.774.000 2.185.000 2.764.800 2.025.000 4.063.300 2.655.200 2.834.000 2.075.400 43 Umwelt- und Naturschutzamt 315.200 221.800 111.000 173.000 452.000 278.000 285.600 285.000 745.000 162.000 63.000 159.200 45 Allgemeine Finanzangelegenheiten 901.033.000 659.143.500 1.021.108.000 626.528.000 648.011.300 593.941.400 768.859.500 777.214.700 650.547.000 725.228.500 795.114.600 637.282.600 Σ Summe Einnahmen 1.235.859.700 867.056.900 1.213.749.400 871.355.000 836.183.200 734.106.600 990.730.900 1.041.079.600 791.577.000 887.174.000 982.913.800 804.638.700 AUSGABEN 31 Bezirksverordnetenversammlung 1.887.300 1.691.300 1.908.900 1.853.900 2.034.400 1.829.000 2.110.600 1.826.000 1.865.500 2.036.800 1.953.700 1.910.300 33 Bezirksamt - Politisch-Administrativer Bereich - 66.309.000 50.942.200 88.624.500 81.702.900 49.396.500 57.116.800 69.759.900 86.113.400 70.339.500 38.882.000 35.979.500 62.363.100 34 Ordnungsamt 12.565.200 5.413.800 7.107.000 9.829.000 5.525.100 4.655.200 7.621.100 7.788.000 6.819.200 5.620.700 11.938.400 6.006.800 35 Amt für Bürgerdienste 33.459.700 29.641.600 33.644.700 23.567.400 25.825.100 17.198.200 24.767.900 30.505.000 21.719.000 29.977.500 28.210.700 20.846.100 36 Amt für Weiterbildung und Kultur 26.748.000 16.580.300 19.550.200 17.339.400 19.146.600 20.524.200 19.760.700 18.481.400 12.498.900 13.642.500 18.072.900 12.977.900 37 Schul- und Sportamt 104.356.800 55.477.200 109.023.000 41.383.700 55.708.200 57.657.400 71.185.000 45.762.200 67.265.100 77.653.000 96.665.000 45.107.200 38 Straßen- und Grünflächenamt 41.151.500 19.554.300 39.483.100 32.158.500 30.505.900 35.927.700 33.490.300 24.394.000 33.793.600 36.852.800 32.501.900 29.673.400 39 Amt für Soziales 508.655.300 338.063.200 446.155.700 361.273.000 336.582.700 251.904.300 376.080.100 447.800.000 248.390.000 294.022.100 369.250.700 309.938.300 40 Jugendamt 375.927.500 287.172.800 409.321.200 242.058.900 262.087.800 238.554.900 326.912.400 322.443.400 282.702.000 341.467.600 331.603.700 263.594.200 41 Gesundheitsamt 18.658.400 11.044.500 12.030.800 16.996.800 9.940.700 11.739.500 14.220.100 13.693.800 9.025.200 10.709.000 16.917.500 10.128.000 42 Stadtentwicklungsamt 15.687.600 11.700.400 14.597.000 8.228.500 7.683.400 6.197.700 10.759.500 7.926.000 9.585.000 9.295.800 7.319.200 7.525.200 43 Umwelt- und Naturschutzamt 3.050.000 2.269.300 2.578.300 2.793.700 3.240.700 2.673.200 2.167.500 2.046.000 2.793.700 1.696.500 3.135.100 2.107.200 45 Allgemeine Finanzangelegenheiten 27.403.400 37.506.000 29.725.000 32.169.300 28.506.100 28.128.500 31.895.800 32.300.400 24.780.300 25.317.700 29.365.500 32.461.000 Σ Summe Ausgaben 1.235.859.700 867.056.900 1.213.749.400 871.355.000 836.183.200 734.106.600 990.730.900 1.041.079.600 791.577.000 887.174.000 982.913.800 804.638.700 Σ Fehlbetrag --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- Σ Verpflichtungsermächtigungen 72.082.000 212.698.000 202.372.000 --- 10.269.000 11.867.000 --- 24.519.000 84.485.000 853.600 129.046.000 28.634.000Gesamtplan Haushaltsübersicht 2025 Einzelplan Bezeichnung Einnahmen Ausgaben Fehlbetrag (-) Überschuss (+) Verpflichtungsermächtigungen € € € € 01 Abgeordnetenhaus Bisher 58.500 100.618.000 -100.559.500 --- Veränderung --- --- --- --- Neu 58.500 100.618.000 -100.559.500 --- 02 Verfassungsgerichtshof Bisher 1.000 1.051.000 -1.050.000 --- Veränderung --- --- --- --- Neu 1.000 1.051.000 -1.050.000 --- 03 Regierende Bürgermeisterin/Regierender Bürgermeister Bisher 2.694.000 135.026.800 -132.332.800 65.432.000 Veränderung --- --- --- --- Neu 2.694.000 135.026.800 -132.332.800 65.432.000 05 Inneres und Sport Bisher 424.054.300 3.216.757.600 -2.792.703.300 554.038.000 Veränderung --- --- - --- Neu 424.054.300 3.216.757.600 -2.792.703.300 554.038.000 06 Justiz und Verbraucherschutz Bisher 349.945.900 1.258.075.600 -908.129.700 90.534.000 Veränderung --- --- --- --- Neu 349.945.900 1.258.075.600 -908.129.700 90.534.000 07 Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Bisher 1.032.427.000 3.526.924.800 -2.494.497.800 31.719.091.000 Veränderung --- --- --- --- Neu 1.032.427.000 3.526.924.800 -2.494.497.800 31.719.091.000 08 Kultur und Gesellschaftlicher Zusammenhalt Bisher 29.940.000 1.055.985.500 -1.026.045.500 1.246.493.900 Veränderung --- --- --- --- Neu 29.940.000 1.055.985.500 -1.026.045.500 1.246.493.900 09 Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Bisher 781.538.400 3.747.329.900 -2.965.791.500 944.669.000 Veränderung --- --- --- --- Neu 781.538.400 3.747.329.900 -2.965.791.500 944.669.000 10 Bildung, Jugend und Familie Bisher 159.357.300 5.572.929.600 -5.413.572.300 394.456.000 Veränderung --- --- --- --- Neu 159.357.300 5.572.929.600 -5.413.572.300 394.456.000 11 Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Bisher 287.124.700 1.941.670.100 -1.654.545.400 1.164.511.000 Veränderung --- --- --- --- Neu 287.124.700 1.941.670.100 -1.654.545.400 1.164.511.000 12 Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Bisher 281.671.000 1.379.854.200 -1.098.183.200 3.130.523.000 Veränderung --- --- --- --- Neu 281.671.000 1.379.854.200 -1.098.183.200 3.130.523.000 13 Wirtschaft, Energie und Betriebe Bisher 278.267.700 884.826.300 -606.558.600 427.426.000 Veränderung --- --- --- --- Neu 278.267.700 884.826.300 -606.558.600 427.426.000 15 Finanzen Bisher 256.863.000 730.519.600 -473.656.600 265.100.000 Veränderung --- --- --- --- Neu 256.863.000 730.519.600 -473.656.600 265.100.000 20 Rechnungshof Bisher 41.200 29.831.000 -29.789.800 7.698.000 Veränderung --- --- --- --- Neu 41.200 29.831.000 -29.789.800 7.698.000 21 Beauftragte/Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Bisher 206.000 14.120.800 -13.914.800 --- Veränderung --- --- --- --- Neu 206.000 14.120.800 -13.914.800 --- 22 Bürger- und Polizeibeauftragte/Bürger- und Polizeibeauftragter des Landes Berlin Bisher 1.000 1.565.000 -1.564.000 --- Veränderung --- --- --- --- Neu 1.000 1.565.000 -1.564.000 --- 25 Landesweite Maßnahmen des E-Governments Bisher 60.002.000 323.485.500 -263.483.500 967.357.200 Veränderung --- --- --- --- Neu 60.002.000 323.485.500 -263.483.500 967.357.200 27 Zuweisungen an und Programme für die Bezirke Bisher -8.367.554.000 1.304.155.000 -9.671.709.000 3.706.365.000 Veränderung --- --- --- --- Neu -8.367.554.000 1.304.155.000 -9.671.709.000 3.706.365.000 29 Allgemeine Finanz- und Personalangelegenheiten Bisher 33.533.164.900 3.885.077.600 29.648.087.300 244.000.000 Veränderung --- --- --- --- Neu 33.533.164.900 3.885.077.600 29.648.087.300 244.000.000 Summe Einzelpläne 01-29 Bisher 29.109.803.900 29.109.803.900 --- 44.927.694.100 Veränderung Neu 29.109.803.900 29.109.803.900 --- 44.927.694.100 Summe Einzelpläne 31-45 Bisher 11.396.400.200 11.396.400.200 --- 721.711.000 Veränderung --- --- --- --- Neu 11.396.400.200 11.396.400.200 --- 721.711.000 Summe Haushaltsplan Bisher 40.506.204.100 40.506.204.100 --- 45.649.405.100 Veränderung Neu 40.506.204.100 40.506.204.100 --- 45.649.405.100Gesamtplan Haushaltsübersicht 2025 - Aufstellung nach Bezirken Einzelplan Bezeichnung Mitte Friedrichshain-Kreuzberg Pankow Charlottenburg-Wilmersdorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Neukölln Treptow-Köpenick Marzahn-Hellersdorf Lichtenberg Reinickendorf € € € € € € € € € € € € EINNAHMEN 31 Bezirksverordnetenversammlung --- 1.000 5.000 31.000 1.000 3.000 22.000 2.000 9.000 4.000 2.000 2.700 33 Bezirksamt - Politisch-Administrativer Bereich - 2.786.000 526.600 5.000.500 3.064.500 1.088.200 760.200 2.044.700 3.481.000 5.245.000 827.000 266.000 1.532.900 34 Ordnungsamt 27.459.000 7.408.500 6.285.000 13.410.600 2.136.000 4.791.400 4.984.700 5.812.000 2.577.000 1.541.000 4.265.000 2.771.400 35 Amt für Bürgerdienste 14.199.600 14.556.900 15.572.000 10.252.000 11.018.400 8.180.000 10.982.200 14.561.000 9.757.900 13.408.000 12.072.000 9.296.800 36 Amt für Weiterbildung und Kultur 6.131.800 3.854.300 4.098.500 5.103.000 3.975.400 5.706.500 3.434.000 3.991.000 3.752.300 1.423.700 2.138.600 2.563.500 37 Schul- und Sportamt 1.966.500 3.311.800 3.361.000 1.736.800 1.828.500 3.431.100 1.144.500 1.043.800 3.393.400 1.843.400 1.675.000 1.377.400 38 Straßen- und Grünflächenamt 13.632.800 7.567.700 9.397.000 13.002.000 7.765.000 9.695.500 7.388.400 5.372.900 7.704.800 5.833.300 4.932.300 5.583.200 39 Amt für Soziales 256.493.800 162.903.100 137.184.600 191.087.700 151.670.600 99.807.800 185.719.200 221.836.000 96.754.000 124.736.800 152.587.100 137.856.800 40 Jugendamt 9.367.400 6.483.900 10.394.000 6.397.300 8.175.300 7.216.600 7.804.400 8.959.100 7.916.600 11.909.000 8.723.400 6.794.900 41 Gesundheitsamt 751.700 32.300 260.000 632.000 171.000 577.000 369.200 312.000 169.000 142.000 432.000 209.000 42 Stadtentwicklungsamt 7.573.100 4.627.000 3.735.000 4.788.900 2.774.000 2.185.000 2.764.800 2.025.000 3.951.300 2.655.200 2.708.000 2.075.400 43 Umwelt- und Naturschutzamt 315.200 221.800 111.000 173.000 452.000 278.000 285.600 285.000 745.000 142.000 63.000 159.200 45 Allgemeine Finanzangelegenheiten 913.479.000 675.252.500 1.032.755.000 637.388.000 654.459.300 600.350.300 771.616.700 775.289.700 656.653.000 740.368.000 814.448.600 632.245.600 Σ Summe Einnahmen 1.254.155.900 886.747.400 1.228.158.600 887.066.800 845.514.700 742.982.400 998.560.400 1.042.970.500 798.628.300 904.833.400 1.004.313.000 802.468.800 AUSGABEN 31 Bezirksverordnetenversammlung 1.936.700 1.711.600 1.936.000 1.861.900 2.043.400 1.857.000 2.120.600 1.832.000 1.865.500 2.046.800 1.959.100 1.928.300 33 Bezirksamt - Politisch-Administrativer Bereich - 68.712.100 52.774.600 89.496.700 87.751.700 52.772.500 57.995.100 74.043.000 87.651.400 68.772.200 37.695.700 37.668.600 62.919.800 34 Ordnungsamt 13.539.200 5.556.200 7.392.000 10.225.000 5.725.700 4.831.400 7.743.000 7.611.000 6.999.900 5.858.700 12.475.600 6.183.600 35 Amt für Bürgerdienste 34.119.700 29.911.700 34.023.800 23.917.500 25.810.900 17.376.200 25.154.000 30.892.000 21.720.000 30.314.700 28.502.600 21.026.900 36 Amt für Weiterbildung und Kultur 27.777.900 17.046.300 20.293.400 17.739.800 19.428.000 20.825.400 20.303.800 18.732.900 13.575.400 14.468.000 18.768.500 13.367.200 37 Schul- und Sportamt 104.355.900 63.714.500 113.993.600 39.446.900 57.179.400 59.118.300 84.100.200 38.776.900 65.741.100 92.997.300 110.610.800 39.319.000 38 Straßen- und Grünflächenamt 45.705.100 19.847.600 39.932.400 33.694.500 31.048.100 36.886.600 33.036.300 22.032.900 33.648.600 40.369.200 32.950.400 29.079.000 39 Amt für Soziales 514.806.500 342.028.600 450.306.300 365.975.900 339.816.900 254.608.300 380.520.300 452.775.400 250.586.300 297.075.900 372.747.900 313.005.800 40 Jugendamt 378.317.900 289.247.000 410.896.900 243.757.200 263.932.300 240.404.800 330.739.100 322.672.300 286.736.000 344.444.200 335.296.400 265.562.100 41 Gesundheitsamt 19.345.800 11.469.000 12.411.200 17.406.200 10.248.200 12.112.500 14.741.300 14.126.800 9.305.300 10.976.400 17.410.200 10.395.300 42 Stadtentwicklungsamt 15.912.500 11.938.600 15.014.000 8.528.000 7.881.300 6.374.300 10.318.700 8.200.000 9.976.000 9.638.200 7.672.400 7.742.400 43 Umwelt- und Naturschutzamt 3.163.100 2.323.400 2.667.300 2.917.600 3.186.300 2.758.000 2.298.900 2.116.000 2.882.300 1.751.500 3.336.500 2.166.400 45 Allgemeine Finanzangelegenheiten 26.463.500 39.178.300 29.795.000 33.844.600 26.441.700 27.834.500 13.441.200 35.550.900 26.819.700 17.196.800 24.914.000 29.773.000 Σ Summe Ausgaben 1.254.155.900 886.747.400 1.228.158.600 887.066.800 845.514.700 742.982.400 998.560.400 1.042.970.500 798.628.300 904.833.400 1.004.313.000 802.468.800 Σ Fehlbetrag --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- Σ Verpflichtungsermächtigungen 105.586.000 231.598.000 171.705.000 42.000 25.119.000 7.123.000 --- 26.585.000 71.105.000 789.000 58.524.000 23.535.000Gesamtplan Finanzierungsübersicht 2024 Ermittlung des Finanzierungssaldos Mio. € 1. Einnahmen (ohne Einnahmen aus Krediten am Kreditmarkt, Entnahmen aus Rücklagen und Einnahmen aus Überschüssen sowie Verrechnungen) 35.996,0 2. Ausgaben (ohne Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, Zuführungen an Rücklagen und Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen sowie Verrechnungen) 40.126,8 3. Finanzierungssaldo -4.130,8 Deckung des Finanzierungsdefizits 4. Netto-Neuverschuldung am Kreditmarkt Einnahmen aus Krediten am Kreditmarkt 6.979,8 Ausgaben zur Tilgung von Krediten am Kreditmarkt 5.326,9 1.652,9 5. Rücklagenbewegung Entnahmen aus Rücklagen 2.482,4 Zuführungen an Rücklagen 4,5 2.477,9 6. Ausgleich früherer Haushaltsjahre Einnahmen aus Überschüssen 5,3 darunter: Überschüsse der Bezirke 0 Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen 5,3 darunter: Fehlbetrag der Bezirke 5,3 0,0 7. Verrechnungsbewegungen einnahmeseitige Verrechnungen 416,4 ausgabeseitige Verrechnungen 416,4 0,0 8. Summe 4.130,8Gesamtplan Finanzierungsübersicht 2025 Ermittlung des Finanzierungssaldos Mio. € 1. Einnahmen (ohne Einnahmen aus Krediten am Kreditmarkt, Entnahmen aus Rücklagen und Einnahmen aus Überschüssen sowie Verrechnungen) 37.430,4 2. Ausgaben (ohne Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, Zuführungen an Rücklagen und Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen sowie Verrechnungen) 40.057,5 3. Finanzierungssaldo -2.627,1 Deckung des Finanzierungsdefizits 4. Netto-Neuverschuldung am Kreditmarkt Einnahmen aus Krediten am Kreditmarkt 5.789,6 Ausgaben zur Tilgung von Krediten am Kreditmarkt 5.411,7 377,9 5. Rücklagenbewegung Entnahmen aus Rücklagen 2.268,2 Zuführungen an Rücklagen 19,0 2.249,2 6. Ausgleich früherer Haushaltsjahre Einnahmen aus Überschüssen 0,0 darunter: Überschüsse der Bezirke 0,0 Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen 0,0 darunter: Fehlbetrag der Bezirke 0,0 0,0 7. Verrechnungsbewegungen einnahmeseitige Verrechnungen 426,6 ausgabeseitige Verrechnungen 426,6 0,0 8. Summe 2.627,1Gesamtplan Kreditfinanzierungsplan 2024 I. Einnahmen aus Krediten (brutto) In Mio. EUR 1. aus Kreditmarktmitteln (2902/32500) 6.979,8 2. aus anderen Krediten der Obergruppen 31 und 32 0,0 Summe I 6.979,8 II. Tilgungsausgaben für Kredite 1. für Kreditmarktmittel (2902/32500) 5.323,9 2. Tilgung der notsituationsbedingten Kredite aus dem Jahr 2020 (2902/32502) 0,0 3. Tilgung von Immobilienkrediten (2990/59101) 3,1 4. für Kredite im öffentlichen Bereich (Obergruppe 58) 14,8 Summe II 5.341,8 III. Einnahmen aus Krediten 1. aus Kreditmarktmitteln (Abschnitt I Nr. 1 abzgl. Abschnitt II Nr. 1, 2 und 3) 1.652,9 2. aus anderen Krediten (Abschnitt I Nr. 2 abzgl. Abschnitt II Nr. 4) -14,8 Summe III (Summe I abzgl. Summe II) 1.638,1Gesamtplan Kreditfinanzierungsplan 2025 I. Einnahmen aus Krediten (brutto) In Mio. EUR 1. aus Kreditmarktmitteln (2902/32500) 5.789,7 2. aus anderen Krediten der Obergruppen 31 und 32 0,0 Summe I 5.789,7 II. Tilgungsausgaben für Kredite 1. für Kreditmarktmittel (2902/32500) 5.408,7 2. Tilgung der notsituationsbedingten Kredite aus dem Jahr 2020 (2902/32502) 0,0 3. Tilgung von Immobilienkredite (2990/59101) 3,1 4. für Kredite im öffentlichen Bereich (Obergruppe 58) 13,2 Summe II 5.425,0 III. Einnahmen aus Krediten 1. aus Kreditmarktmittel (Abschnitt I Nr. 1 abzgl. Abschnitt II Nr. 1, 2 und 3) 377,9 2. aus anderen Krediten (Abschnitt I Nr. 2 abzgl. Abschnitt II Nr. 4) -13,2 Summe III (Summe I abzgl. Summe II) 364,7Betriebshaushalt/Vermögenshaushalt Einnahmen und Ausgaben sowie Finanzierungssaldo des Berliner Haushalts 2024 und 2025 Ansatz 2024 Mio. € Ansatz 2025 Mio. € Ansatz 2023 Mio. € Ist 2022 Mio. € Laufende Rechnung (Betriebshaushalt) Einnahmen der laufenden Rechnung 35.481 37.129 34.530 36.551 Ausgaben der laufenden Rechnung 35.202 36.431 32.415 32.962 Saldo der laufenden Rechnung (Betriebshaushalt) 280 698 2.115 3.589 Kapitalrechnung (Vermögenshaushalt) Einnahmen der Kapitalrechnung 1.043 722 887 871 darunter Zuweisungen für Investitionen 879 582 694 634 Vermögensaktivierung 16 15 17 20 Ausgaben der Kapitalrechnung 5.239 3.969 4.096 3.711 darunter Investitionsausgaben 5.125 3.858 3.993 3.632 Saldo der Kapitalrechnung (Vermögenshaushalt) -4.191 -3.247 -3.209 -2.839 nachrichtlich: Globalpositionen (Saldo) -220 -78 -1.502 0- Finanzierungssaldo -4.131 -2.627 -2.596 750
Feststellung des Haushaltsplans
§ 1 Feststellung des Haushaltsplans(1) Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird für 2024 in Einnahmen und Ausgaben auf 40.556.053.500 Euro mit Verpflichtungsermächtigungen von 53.749.851.500 Euro und für 2025 in Einnahmen und Ausgaben auf 40.506.204.100 Euro mit Verpflichtungsermächtigungen von 45.649.405.100 Euro festgestellt, und zwar1. für das Haushaltsjahr 2024a) in den Einzelplänen 01 bis 29 auf Einnahmen und Ausgaben von 29.299.628.700 Euro mit Verpflichtungsermächtigungen von 52.973.025.900 Euro,b) in den Einzelplänen 31 bis 45 (Bezirkshaushaltspläne) auf Einnahmen und Ausgaben von 11.256.424.800 Euro mit Verpflichtungsermächtigungen von 776.825.600 Euro und in den einzelnen Bezirkshaushaltsplänen nach Maßgabe der Haushaltsübersicht des Gesamtplans; 2. für das Haushaltsjahr 2025a) in den Einzelplänen 01 bis 29 auf Einnahmen und Ausgaben von 29.109.803.900 Euro mit Verpflichtungsermächtigungen von 44.927.694.100 Euro,b) in den Einzelplänen 31 bis 45 (Bezirkshaushaltspläne) auf Einnahmen und Ausgaben von 11.396.400.200 Euro mit Verpflichtungsermächtigungen von 721.711.000 Euro und in den einzelnen Bezirkshaushaltsplänen nach Maßgabe der Haushaltsübersicht des Gesamtplans.(2) Die Verpflichtungsermächtigungen gemäß Absatz 1 sind gesperrt.
Kreditermächtigungen
§ 2 Kreditermächtigungen(1) Die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, zur Deckung von Ausgaben für finanzielle Transaktionen (Anlage 8 zum Haushaltsplan) im Haushaltsjahr 2024 bis zur Höhe von 1.656.000.000 Euro und im Haushaltsjahr 2025 bis zur Höhe von 381.000.000 Euro Kredite aufzunehmen. Mehrausgaben für finanzielle Transaktionen dürfen mit Zustimmung des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses durch Kredite finanziert werden, sofern die Gesamthöhe der Kreditermächtigung dadurch nicht überschritten wird. Diese Mehrausgaben sind keine über- oder außerplanmäßigen Ausgaben im Sinne des § 37 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Januar 2009 (GVBl. S. 31, 486), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Februar 2023 (GVBl. S. 30) geändert worden ist.(2) Die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, Kredite aufzunehmen zur Tilgung von in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 jeweils fällig werdenden Krediten, zur vorzeitigen Tilgung von Schulden, zur Tilgung kurzfristiger Kredite und zum Kauf von Inhaberschuldverschreibungen des Landes, der aus Gründen der Marktpflege erforderlich ist.(3) Erfolgt die Kreditaufnahme im Sinne der Absätze 1 und 2 in fremder Währung, ist das damit verbundene Wechselkursrisiko bezüglich des Kapitals und der zu zahlenden Zinsen in voller Höhe durch Wechselkurssicherungsgeschäfte auszuschließen.(4) Die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der Kreditermächtigung Darlehen beim Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt und beim Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin anstelle sonst notwendiger Kreditaufnahmen am Kreditmarkt aufzunehmen, solange die Mittel für ihre Zwecke nicht benötigt werden. Die Beträge zur Tilgung von in Vorjahren aufgenommenen Darlehen wachsen dem Kreditrahmen zu.(5) Die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der Kreditermächtigung anstelle sonst notwendiger Kreditaufnahmen am Kreditmarkt innere Darlehen bei Rücklagen, die ihrer Verwaltung unterstehen, aufzunehmen, solange die Mittel für ihre Zwecke nicht benötigt werden. Die Beträge zur Tilgung von in Vorjahren aufgenommenen inneren Darlehen wachsen dem Kreditrahmen zu.(6) Die Ermächtigungen der Absätze 4 und 5 gelten bei Anwendung des Artikels 89 Absatz 2 der Verfassung von Berlin entsprechend.(7) Die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, in den jeweiligen Haushaltsjahren Kassenverstärkungskredite bis zur Höhe von 13 Prozent der in § 1 festgestellten Beträge und darüber hinaus für die Stellung von Sicherheiten nach Absatz 9 Satz 3 aufzunehmen.(8) Ab dem 1. Oktober der Haushaltsjahre 2024 und 2025 dürfen im Vorgriff auf die Kreditermächtigung des jeweils nächsten Haushaltsjahres Kredite am Kreditmarkt bis zur Höhe von 2 Prozent der in § 1 festgestellten Ausgaben aufgenommen werden. Diese Kredite sind auf die Kreditermächtigung des jeweils nächsten Haushaltsjahres anzurechnen.(9) Im Rahmen der Kreditfinanzierung dürfen ergänzende Vereinbarungen, die der Steuerung von Liquiditäts- und Zinsänderungsrisiken sowie der Erzielung günstiger Konditionen bei neuen Krediten und bestehenden Schulden dienen, getroffen werden. In der Summe dürfen diese ergänzenden Vereinbarungen 40 Prozent des Gesamtschuldenstandes am Ende des jeweils vorangegangenen Haushaltsjahres nicht überschreiten. Die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, Sicherheiten in Form verzinster Barmittel zu stellen und entgegenzunehmen.
Gewährleistungsermächtigungen
§ 3 Gewährleistungsermächtigungen(1) Die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit der für Wirtschaft zuständigen Senatsverwaltung zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft, der Landwirtschaft und der freien Berufe im Land Berlin1. Ausfallbürgschaften und -garantien für Kredite und Beteiligungen gegenüber Kreditinstituten, Kapitalsammelstellen, Kapitalbeteiligungsgesellschaften, Bürgschaftsbanken, dem Bund und den Ländern bis zu 1.200.000.000 Euro,2. Ausfallgarantien für Arbeitnehmerbeteiligungsvorhaben bis zu 2.000.000 Eurozu übernehmen. Nach Satz 1 Nummer 1 geförderte Unternehmen und Angehörige freier Berufe müssen im Land Berlin eine Betriebsstätte im Sinne des § 12 der Abgabenordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3866; 2003 I S. 61), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2730) geändert worden ist, unterhalten. Nach Satz 1 Nummer 2 geförderte Arbeitnehmerbeteiligungen müssen an Unternehmen mit Sitz und Betriebsstätte im Land Berlin erfolgen.(2) Die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit der für Stadtentwicklung zuständigen Senatsverwaltung Ausfallbürgschaften und -garantien1. zur Förderung des Wohnungsbaus, der Modernisierung, der Instandsetzung und des Rückbaus von Wohngebäuden im Land Berlin,2. zur Förderung des Baus, der Modernisierung und Instandsetzung sowie der Umnutzung gewerblicher Räume, soweit dies im Zusammenhang mit Maßnahmen nach Nummer 1 geboten erscheint,3. zur Förderung des Erwerbs bestehenden Wohnraums zur Selbstnutzung und zur Stellung von Sicherheiten für von den Kommunalen Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften nach § 2 Absatz 1 Satz 2 des Altschuldenhilfe-Gesetzes vom 23. Juni 1993 (BGBl. I S. 944, 986), das zuletzt durch Artikel 6 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, abzuschließende Kreditverträge,4. zur Förderung des Erwerbs bestehenden Wohnraums zur Stellung von Sicherheiten für von den Kommunalen Wohnungsunternehmen abzuschließende Kreditverträgebis zu 5.500.000.000 Euro zu übernehmen.(3) Die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, zur Absicherung von Krediten der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH für den Ausbau des Flughafens Schönefeld zum Flughafen Berlin Brandenburg Bürgschaften bis zu 1.295.000.000 Euro, höchstens jedoch 37 Prozent der Verpflichtungen entsprechend dem Anteil des Landes Berlin an dieser Gesellschaft, zu übernehmen. Die Bürgschaften können auch als selbstschuldnerische Bürgschaften auf erstes Anfordern über bis zu 100 Prozent des Kreditbetrags, als entsprechende Garantien oder als sonstige Gewährleistungen übernommen werden. Die Übernahme von Bürgschaften im Sinne der Sätze 1 und 2 sowie jede sonstige Unterstützung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH setzen voraus, dass dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses zuvor die Bürgschafts- und sonstigen Unterstützungskonditionen übermittelt sind, sobald sie feststehen.(4) Die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, bei Sonderfinanzierungen und öffentlich-privaten Partnerschaften im Sinne des § 8 für von Objektträgern aufzunehmende Fremdmittel zur Verbesserung der Kreditkonditionen, insbesondere zur Inanspruchnahme von Krediten aus Förderprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau, Bürgschaften bis zu 200.000.000 Euro zu übernehmen.(5) Die für Wirtschaft zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, zur Förderung von Sozialunternehmen im Land Berlin und an Unternehmen von Angehörigen aus dem Nicht-EU-Ausland sowie von Geflüchteten Ausfallbürgschaften und -garantien für Kredite und Beteiligungen gegenüber Kreditinstituten, Kapitalbeteiligungsgesellschaften und Bürgschaftsbanken bis zu 50.000.000 Euro zu übernehmen.(6) Die für Kultur und für Sport zuständigen Senatsverwaltungen werden ermächtigt, zur Stellung von Sicherheiten für Eingangsabgaben im Zusammenhang mit der vorübergehenden Einfuhr von Kunstgegenständen sowie zur Deckung des Risikos des Landes Berlin und von Zuwendungsempfängern des Landes Berlin aus der Haftung für Leihgaben im Bereich von Kunst und Kultur Gewährleistungen bis zu 500.000.000 Euro zu übernehmen.(7) Die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit der für Kultur zuständigen Senatsverwaltung Ausfallbürgschaften zur Förderung des Erwerbs von Arbeitsraum durch Künstlerinnen und Künstler zur Selbstnutzung bis zu 15.000.000 Euro zu übernehmen. Nach Satz 1 geförderte Künstlerinnen und Künstler müssen ihren Wohnsitz im Sinne des § 8 der Abgabenordnung oder bei einer wirtschaftlichen Tätigkeit eine Betriebsstätte im Sinne des § 12 der Abgabenordnung im Land Berlin haben.(8) Die für Forschung zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, zur Deckung des Risikos des Landes Berlin für wissenschaftliche Forschungseinrichtungen, die vom Land und vom Bund gemeinsam getragen werden, und aus der Haftung für Leihgaben an wissenschaftliche Forschungseinrichtungen Gewährleistungen bis zu 93.000.000 Euro zu übernehmen.(9) Die für Raumordnung zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, für Haftungsfreistellungen im Rahmen europäischer Gemeinschaftsinitiativen Gewährleistungen bis zu 33.000.000 Euro zu übernehmen.(10) Die für Umwelt zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, zur Absicherung des Betriebs von Anlagen der Abfallwirtschaft für die Entsorgung gefährlicher Abfälle im Bereich des gemeinsamen Abfallschwerpunktes der Länder Berlin und Brandenburg Gewährleistungen bis zur Höhe von 4.000.000 Euro zu übernehmen.(11) Die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, Bürgschaften und Garantien zur Absicherung von Krediten im Zusammenhang mit öffentlichen Infrastrukturmaßnahmen bis zu 8.500.000.000 Euro zu übernehmen. Die Bürgschaften können auch als selbstschuldnerische Bürgschaften auf erstes Anfordern über bis zu 100 Prozent des Kreditbetrags, als entsprechende Garantien oder als sonstige Gewährleistungen übernommen werden. Unter öffentliche Infrastrukturmaßnahmen im Sinn des Satzes 1 fallen auch die Gründung und der Erwerb von Beteiligungen auf dem Gebiet der Wasser-, Energie- und Fernwärmeversorgung, der Schulbau und strategische Investitionen von Landesunternehmen. Für einen Betrag von bis zu 600.000.000 Euro wird die für Energie zuständige Senatsverwaltung im Einvernehmen mit der für Finanzen zuständigen Senatsverwaltung im Rahmen des in Satz 1 genannten Höchstbetrages ermächtigt, einen Kreditauftrag gemäß § 778 des Bürgerlichen Gesetzbuches an die Investitionsbank Berlin zur Finanzierung der Übernahme von betreffenden Netzen durch eine landeseigene Gesellschaft zu erteilen.(12) Auf die Höchstbeträge nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 sowie Absatz 2 werden jeweils die Bürgschaften und Garantien auf Grund des Landesbürgschaftsgesetzes vom 14. Februar 1964 (GVBl. S. 244), das zuletzt durch Gesetz vom 19. Oktober 1995 (GVBl. S. 688) geändert worden ist, und des Rückbürgschaftsgesetzes in der Fassung vom 15. November 1993 (GVBl. S. 584), das zuletzt durch Gesetz vom 25. November 1996 (GVBl. S. 507) geändert worden ist, auf den Höchstbetrag nach Absatz 2 Nummer 1 bis 3 zudem die Bürgschaften auf Grund des Vierten Wohnungsbaubürgschaftsgesetzes vom 13. Februar 1979 (GVBl. S. 345), das zuletzt durch Gesetz vom 17. Februar 1995 (GVBl. S. 56) geändert worden ist, auf den Höchstbetrag nach Absatz 3 die Bürgschaften auf Grund des BBI-Finanzierungs-Sicherstellungsgesetzes vom 1. Oktober 2008 (GVBl. S. 273) angerechnet. Weiterhin werden auf die Höchstbeträge nach den Absätzen 1 bis 11 die Gewährleistungen auf Grund der jeweiligen Ermächtigungen bisheriger Haushaltsgesetze angerechnet, soweit das Land Berlin noch in Anspruch genommen werden kann oder soweit es in Anspruch genommen worden ist und für die erbrachte Leistung keinen Ersatz erlangt hat. Soweit das Land Berlin ohne Inanspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz für die erbrachte Leistung erlangt hat, sind übernommene Bürgschaften und Garantien auf die Höchstbeträge nicht mehr anzurechnen.(13) Sind aus vorangegangenen Haushaltsjahren Bürgschaften oder Gewährleistungen in Deutscher Mark übernommen worden, sind sie mit dem festgesetzten Umrechnungskurs auf die Höchstbeträge in Euro anzurechnen.(14) Zur Ausführung der in diesem Gesetz eingeräumten Ermächtigungen kann der Senat Bürgschaftsrichtlinien erlassen.
AnlageGesamtplanHaushaltsübersicht 2024 Einzelplan Bezeichnung Einnahmen Ausgaben Fehlbetrag (-) Überschuss (+) Verpflichtungsermächtigungen € € € € 01 Abgeordnetenhaus Bisher 58.500 97.378.400 -97.319.900 --- Veränderung --- --- --- --- Neu 58.500 97.378.400 -97.319.900 --- 02 Verfassungsgerichtshof Bisher 1.000 1.005.000 -1.004.000 --- Veränderung --- --- --- --- Neu 1.000 1.005.000 -1.004.000 --- 03 Regierende Bürgermeisterin/Regierender Bürgermeister Bisher 2.655.000 121.072.400 -118.417.400 90.699.000 Veränderung --- --- --- --- Neu 2.655.000 121.072.400 -118.417.400 90.699.000 05 Inneres und Sport Bisher 419.893.300 3.117.241.300 -2.697.348.000 693.038.800 Veränderung --- -7.000.000 7.000.000 --- Neu 419.893.300 3.110.241.300 -2.690.348.000 693.038.800 06 Justiz und Verbraucherschutz Bisher 344.945.900 1.214.631.600 -869.685.700 106.068.000 Veränderung --- --- --- --- Neu 344.945.900 1.214.631.600 -869.685.700 106.068.000 07 Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Bisher 940.593.000 3.188.913.100 -2.248.320.100 31.655.560.000 Veränderung --- -25.000.000 25.000.000 --- Neu 940.593.000 3.163.913.100 -2.223.320.100 31.655.560.000 08 Kultur und Gesellschaftlicher Zusammenhalt Bisher 29.929.000 1.000.198.900 -970.269.900 1.335.837.900 Veränderung --- --- --- --- Neu 29.929.000 1.000.198.900 -970.269.900 1.335.837.900 09 Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Bisher 756.266.400 3.564.691.000 -2.808.424.600 9.377.774.000 Veränderung --- -10.000.000 10.000.000 --- Neu 756.266.400 3.554.691.000 -2.798.424.600 9.377.774.000 10 Bildung, Jugend und Familie Bisher 218.877.300 5.427.416.800 -5.208.539.500 613.800.000 Veränderung --- --- --- --- Neu 218.877.300 5.427.416.800 -5.208.539.500 613.800.000 11 Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Bisher 296.345.900 1.972.546.200 -1.676.200.300 1.019.370.000 Veränderung --- --- --- --- Neu 296.345.900 1.972.546.200 -1.676.200.300 1.019.370.000 12 Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Bisher 290.593.000 1.243.465.700 -952.872.700 2.868.825.000 Veränderung --- 13.185.000 -13.185.000 --- Neu 290.593.000 1.256.650.700 -966.057.700 2.868.825.000 13 Wirtschaft, Energie und Betriebe Bisher 315.420.200 933.396.300 -617.976.100 597.805.000 Veränderung --- -30.267.000 30.267.000 --- Neu 315.420.200 903.129.300 -587.709.100 597.805.000 15 Finanzen Bisher 257.043.000 705.387.800 -448.344.800 297.722.000 Veränderung --- --- --- --- Neu 257.043.000 705.387.800 -448.344.800 297.722.000 20 Rechnungshof Bisher 56.200 28.879.000 -28.822.800 6.918.000 Veränderung --- --- --- --- Neu 56.200 28.879.000 -28.822.800 6.918.000 21 Beauftragte/Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Bisher 206.000 23.661.000 -23.455.000 --- Veränderung --- --- --- --- Neu 206.000 23.661.000 -23.455.000 --- 22 Bürger- und Polizeibeauftragte/Bürger- und Polizeibeauftragter des Landes Berlin Bisher 1.000 1.530.000 -1.529.000 --- Veränderung --- --- --- --- Neu 1.000 1.530.000 -1.529.000 --- 25 Landesweite Maßnahmen des E-Governments Bisher 62.002.000 326.471.100 -264.469.100 970.401.200 Veränderung --- --- --- --- Neu 62.002.000 326.471.100 -264.469.100 970.401.200 27 Zuweisungen an und Programme für die Bezirke Bisher -8.286.039.000 1.149.586.000 -9.435.625.000 3.095.207.000 Veränderung --- -40.000.000 40.000.000 --- Neu -8.286.039.000 1.109.586.000 -9.395.625.000 3.095.207.000 29 Allgemeine Finanz- und Personalangelegenheiten Bisher 33.650.781.000 5.182.157.100 28.468.623.900 244.000.000 Veränderung 176.918.000 276.000.000 -99.082.000 --- Neu 33.827.699.000 5.458.157.100 28.369.541.900 244.000.000 Summe Einzelpläne 01-29 Bisher 29.299.628.700 29.299.628.700 --- 52.973.025.900 Veränderung 176.918.000 176.918.000 --- --- Neu 29.476.546.700 29.476.546.700 --- 52.973.025.900 Summe Einzelpläne 31-45 Bisher 11.256.424.800 11.256.424.800 --- 776.825.600 Veränderung --- --- --- --- Neu 11.256.424.800 11.256.424.800 --- 776.825.600 Summe Haushaltsplan Bisher 40.556.053.500 40.556.053.500 --- 53.749.851.500 Veränderung 176.918.000 176.918.000 --- --- Neu 40.732.971.500 40.732.971.500 --- 53.749.851.500Gesamtplan Haushaltsübersicht 2024 - Aufstellung nach Bezirken Einzelplan Bezeichnung Mitte Friedrichshain- Kreuzberg Pankow Charlottenburg-Wilmersdorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Neukölln Treptow-Köpenick Marzahn-Hellersdorf Lichtenberg Reinickendorf € € € € € € € € € € € € EINNAHMEN 31 Bezirksverordnetenversammlung --- 1.000 5.000 31.000 1.000 3.000 22.000 2.000 9.000 4.000 2.000 2.700 33 Bezirksamt - Politisch-Administrativer Bereich - 2.784.000 525.600 5.180.500 3.028.500 1.090.200 810.200 2.044.700 3.466.000 5.345.000 827.000 261.000 1.532.900 34 Ordnungsamt 27.272.000 7.389.500 6.185.000 13.357.600 2.181.000 4.791.400 4.143.700 4.922.000 2.577.000 1.541.000 4.385.000 2.771.400 35 Amt für Bürgerdienste 14.199.600 14.556.900 15.552.000 10.252.000 11.024.500 8.105.000 10.982.200 14.561.000 9.948.600 13.508.000 12.472.000 9.296.800 36 Amt für Weiterbildung und Kultur 6.131.800 3.854.300 4.098.500 5.076.000 3.975.400 5.706.500 3.440.000 4.103.000 4.052.300 1.429.200 2.138.600 2.563.500 37 Schul- und Sportamt 1.934.200 3.348.000 3.344.000 1.729.800 1.825.200 3.456.400 1.295.600 1.500.000 3.559.500 1.836.400 1.667.000 1.370.400 38 Straßen- und Grünflächenamt 13.632.800 7.567.700 9.397.000 13.002.000 7.765.000 9.702.600 7.388.100 6.667.000 7.704.800 5.778.800 4.899.900 5.583.200 39 Amt für Soziales 250.907.800 159.341.100 134.431.400 186.351.900 148.766.900 97.360.700 181.318.200 217.038.000 94.971.000 122.186.900 149.842.100 135.024.800 40 Jugendamt 9.324.500 6.449.200 10.342.000 6.368.300 8.145.700 7.189.400 7.817.300 8.983.900 7.885.500 11.875.000 8.802.600 6.766.800 41 Gesundheitsamt 751.700 42.300 260.000 632.000 171.000 577.000 369.200 312.000 169.000 142.000 432.000 209.000 42 Stadtentwicklungsamt 7.573.100 4.616.000 3.735.000 4.824.900 2.774.000 2.185.000 2.764.800 2.025.000 4.063.300 2.655.200 2.834.000 2.075.400 43 Umwelt- und Naturschutzamt 315.200 221.800 111.000 173.000 452.000 278.000 285.600 285.000 745.000 162.000 63.000 159.200 45 Allgemeine Finanzangelegenheiten 901.033.000 659.143.500 1.021.108.000 626.528.000 648.011.300 593.941.400 768.859.500 777.214.700 650.547.000 725.228.500 795.114.600 637.282.600 Σ Summe Einnahmen 1.235.859.700 867.056.900 1.213.749.400 871.355.000 836.183.200 734.106.600 990.730.900 1.041.079.600 791.577.000 887.174.000 982.913.800 804.638.700 AUSGABEN 31 Bezirksverordnetenversammlung 1.887.300 1.691.300 1.908.900 1.853.900 2.034.400 1.829.000 2.110.600 1.826.000 1.865.500 2.036.800 1.953.700 1.910.300 33 Bezirksamt - Politisch-Administrativer Bereich - 66.309.000 50.942.200 88.624.500 81.702.900 49.396.500 57.116.800 69.759.900 86.113.400 70.339.500 38.882.000 35.979.500 62.363.100 34 Ordnungsamt 12.565.200 5.413.800 7.107.000 9.829.000 5.525.100 4.655.200 7.621.100 7.788.000 6.819.200 5.620.700 11.938.400 6.006.800 35 Amt für Bürgerdienste 33.459.700 29.641.600 33.644.700 23.567.400 25.825.100 17.198.200 24.767.900 30.505.000 21.719.000 29.977.500 28.210.700 20.846.100 36 Amt für Weiterbildung und Kultur 26.748.000 16.580.300 19.550.200 17.339.400 19.146.600 20.524.200 19.760.700 18.481.400 12.498.900 13.642.500 18.072.900 12.977.900 37 Schul- und Sportamt 104.356.800 55.477.200 109.023.000 41.383.700 55.708.200 57.657.400 71.185.000 45.762.200 67.265.100 77.653.000 96.665.000 45.107.200 38 Straßen- und Grünflächenamt 41.151.500 19.554.300 39.483.100 32.158.500 30.505.900 35.927.700 33.490.300 24.394.000 33.793.600 36.852.800 32.501.900 29.673.400 39 Amt für Soziales 508.655.300 338.063.200 446.155.700 361.273.000 336.582.700 251.904.300 376.080.100 447.800.000 248.390.000 294.022.100 369.250.700 309.938.300 40 Jugendamt 375.927.500 287.172.800 409.321.200 242.058.900 262.087.800 238.554.900 326.912.400 322.443.400 282.702.000 341.467.600 331.603.700 263.594.200 41 Gesundheitsamt 18.658.400 11.044.500 12.030.800 16.996.800 9.940.700 11.739.500 14.220.100 13.693.800 9.025.200 10.709.000 16.917.500 10.128.000 42 Stadtentwicklungsamt 15.687.600 11.700.400 14.597.000 8.228.500 7.683.400 6.197.700 10.759.500 7.926.000 9.585.000 9.295.800 7.319.200 7.525.200 43 Umwelt- und Naturschutzamt 3.050.000 2.269.300 2.578.300 2.793.700 3.240.700 2.673.200 2.167.500 2.046.000 2.793.700 1.696.500 3.135.100 2.107.200 45 Allgemeine Finanzangelegenheiten 27.403.400 37.506.000 29.725.000 32.169.300 28.506.100 28.128.500 31.895.800 32.300.400 24.780.300 25.317.700 29.365.500 32.461.000 Σ Summe Ausgaben 1.235.859.700 867.056.900 1.213.749.400 871.355.000 836.183.200 734.106.600 990.730.900 1.041.079.600 791.577.000 887.174.000 982.913.800 804.638.700 Σ Fehlbetrag --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- Σ Verpflichtungsermächtigungen 72.082.000 212.698.000 202.372.000 --- 10.269.000 11.867.000 --- 24.519.000 84.485.000 853.600 129.046.000 28.634.000Gesamtplan Haushaltsübersicht 2025 Einzelplan Bezeichnung Einnahmen Ausgaben Fehlbetrag (-) Überschuss (+) Verpflichtungsermächtigungen € € € € 01 Abgeordnetenhaus Bisher 58.500 100.618.000 -100.559.500 --- Veränderung --- --- --- --- Neu 58.500 100.618.000 -100.559.500 --- 02 Verfassungsgerichtshof Bisher 1.000 1.051.000 -1.050.000 --- Veränderung --- --- --- --- Neu 1.000 1.051.000 -1.050.000 --- 03 Regierende Bürgermeisterin/Regierender Bürgermeister Bisher 2.694.000 135.026.800 -132.332.800 65.432.000 Veränderung --- --- --- --- Neu 2.694.000 135.026.800 -132.332.800 65.432.000 05 Inneres und Sport Bisher 424.054.300 3.216.757.600 -2.792.703.300 554.038.000 Veränderung --- --- - --- Neu 424.054.300 3.216.757.600 -2.792.703.300 554.038.000 06 Justiz und Verbraucherschutz Bisher 349.945.900 1.258.075.600 -908.129.700 90.534.000 Veränderung --- --- --- --- Neu 349.945.900 1.258.075.600 -908.129.700 90.534.000 07 Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Bisher 1.032.427.000 3.526.924.800 -2.494.497.800 31.719.091.000 Veränderung --- ---- --- --- Neu 1.032.427.000 3.526.924.800 -2.494.497.800 31.719.091.000 08 Kultur und Gesellschaftlicher Zusammenhalt Bisher 29.940.000 1.055.985.500 -1.026.045.500 1.246.493.900 Veränderung --- --- --- --- Neu 29.940.000 1.055.985.500 -1.026.045.500 1.246.493.900 09 Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Bisher 781.538.400 3.747.329.900 -2.965.791.500 944.669.000 Veränderung --- --- --- --- Neu 781.538.400 3.747.329.900 -2.965.791.500 944.669.000 10 Bildung, Jugend und Familie Bisher 159.357.300 5.572.929.600 -5.413.572.300 394.456.000 Veränderung --- --- --- --- Neu 159.357.300 5.572.929.600 -5.413.572.300 394.456.000 11 Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Bisher 287.124.700 1.941.670.100 -1.654.545.400 1.164.511.000 Veränderung --- --- --- --- Neu 287.124.700 1.941.670.100 -1.654.545.400 1.164.511.000 12 Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Bisher 281.671.000 1.379.854.200 -1.098.183.200 3.130.523.000 Veränderung --- 30.223.000 -30.223.000 --- Neu 281.671.000 1.410.077.200 -1.128.406.200 3.130.523.000 13 Wirtschaft, Energie und Betriebe Bisher 278.267.700 884.826.300 -606.558.600 427.426.000 Veränderung --- 18.859.000 -18.859.000 --- Neu 278.267.700 903.685.300 -625.417.600 427.426.000 15 Finanzen Bisher 256.863.000 730.519.600 -473.656.600 265.100.000 Veränderung --- --- --- --- Neu 256.863.000 730.519.600 -473.656.600 265.100.000 20 Rechnungshof Bisher 41.200 29.831.000 -29.789.800 7.698.000 Veränderung --- --- --- --- Neu 41.200 29.831.000 -29.789.800 7.698.000 21 Beauftragte/Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Bisher 206.000 14.120.800 -13.914.800 --- Veränderung --- --- --- --- Neu 206.000 14.120.800 -13.914.800 --- 22 Bürger- und Polizeibeauftragte/Bürger- und Polizeibeauftragter des Landes Berlin Bisher 1.000 1.565.000 -1.564.000 --- Veränderung --- --- --- --- Neu 1.000 1.565.000 -1.564.000 --- 25 Landesweite Maßnahmen des E-Governments Bisher 60.002.000 323.485.500 -263.483.500 967.357.200 Veränderung --- --- --- --- Neu 60.002.000 323.485.500 -263.483.500 967.357.200 27 Zuweisungen an und Programme für die Bezirke Bisher -8.367.554.000 1.304.155.000 -9.671.709.000 3.706.365.000 Veränderung --- --- --- --- Neu -8.367.554.000 1.304.155.000 -9.671.709.000 3.706.365.000 29 Allgemeine Finanz- und Personalangelegenheiten Bisher 33.533.164.900 3.885.077.600 29.648.087.300 244.000.000 Veränderung 59.082.000 10.000.000 49.082.000 --- Neu 33.592.246.900 3.895.077.600 29.697.169.300 244.000.000 Summe Einzelpläne 01-29 Bisher 29.109.803.900 29.109.803.900 --- 44.927.694.100 Veränderung 59.082.000 59.082.000 --- --- Neu 29.168.885.900 29.168.885.900 --- 44.927.694.100 Summe Einzelpläne 31-45 Bisher 11.396.400.200 11.396.400.200 --- 721.711.000 Veränderung --- --- --- --- Neu 11.396.400.200 11.396.400.200 --- 721.711.000 Summe Haushaltsplan Bisher 40.506.204.100 40.506.204.100 --- 45.649.405.100 Veränderung 59.082.000 59.082.000 --- --- Neu 40.565.286.100 40.565.286.100 --- 45.649.405.100Gesamtplan Haushaltsübersicht 2025 - Aufstellung nach Bezirken Einzelplan Bezeichnung Mitte Friedrichshain-Kreuzberg Pankow Charlottenburg-Wilmersdorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Neukölln Treptow-Köpenick Marzahn-Hellersdorf Lichtenberg Reinickendorf € € € € € € € € € € € € EINNAHMEN 31 Bezirksverordnetenversammlung --- 1.000 5.000 31.000 1.000 3.000 22.000 2.000 9.000 4.000 2.000 2.700 33 Bezirksamt - Politisch-Administrativer Bereich - 2.786.000 526.600 5.000.500 3.064.500 1.088.200 760.200 2.044.700 3.481.000 5.245.000 827.000 266.000 1.532.900 34 Ordnungsamt 27.459.000 7.408.500 6.285.000 13.410.600 2.136.000 4.791.400 4.984.700 5.812.000 2.577.000 1.541.000 4.265.000 2.771.400 35 Amt für Bürgerdienste 14.199.600 14.556.900 15.572.000 10.252.000 11.018.400 8.180.000 10.982.200 14.561.000 9.757.900 13.408.000 12.072.000 9.296.800 36 Amt für Weiterbildung und Kultur 6.131.800 3.854.300 4.098.500 5.103.000 3.975.400 5.706.500 3.434.000 3.991.000 3.752.300 1.423.700 2.138.600 2.563.500 37 Schul- und Sportamt 1.966.500 3.311.800 3.361.000 1.736.800 1.828.500 3.431.100 1.144.500 1.043.800 3.393.400 1.843.400 1.675.000 1.377.400 38 Straßen- und Grünflächenamt 13.632.800 7.567.700 9.397.000 13.002.000 7.765.000 9.695.500 7.388.400 5.372.900 7.704.800 5.833.300 4.932.300 5.583.200 39 Amt für Soziales 256.493.800 162.903.100 137.184.600 191.087.700 151.670.600 99.807.800 185.719.200 221.836.000 96.754.000 124.736.800 152.587.100 137.856.800 40 Jugendamt 9.367.400 6.483.900 10.394.000 6.397.300 8.175.300 7.216.600 7.804.400 8.959.100 7.916.600 11.909.000 8.723.400 6.794.900 41 Gesundheitsamt 751.700 32.300 260.000 632.000 171.000 577.000 369.200 312.000 169.000 142.000 432.000 209.000 42 Stadtentwicklungsamt 7.573.100 4.627.000 3.735.000 4.788.900 2.774.000 2.185.000 2.764.800 2.025.000 3.951.300 2.655.200 2.708.000 2.075.400 43 Umwelt- und Naturschutzamt 315.200 221.800 111.000 173.000 452.000 278.000 285.600 285.000 745.000 142.000 63.000 159.200 45 Allgemeine Finanzangelegenheiten 913.479.000 675.252.500 1.032.755.000 637.388.000 654.459.300 600.350.300 771.616.700 775.289.700 656.653.000 740.368.000 814.448.600 632.245.600 Σ Summe Einnahmen 1.254.155.900 886.747.400 1.228.158.600 887.066.800 845.514.700 742.982.400 998.560.400 1.042.970.500 798.628.300 904.833.400 1.004.313.000 802.468.800 AUSGABEN 31 Bezirksverordnetenversammlung 1.936.700 1.711.600 1.936.000 1.861.900 2.043.400 1.857.000 2.120.600 1.832.000 1.865.500 2.046.800 1.959.100 1.928.300 33 Bezirksamt - Politisch-Administrativer Bereich - 68.712.100 52.774.600 89.496.700 87.751.700 52.772.500 57.995.100 74.043.000 87.651.400 68.772.200 37.695.700 37.668.600 62.919.800 34 Ordnungsamt 13.539.200 5.556.200 7.392.000 10.225.000 5.725.700 4.831.400 7.743.000 7.611.000 6.999.900 5.858.700 12.475.600 6.183.600 35 Amt für Bürgerdienste 34.119.700 29.911.700 34.023.800 23.917.500 25.810.900 17.376.200 25.154.000 30.892.000 21.720.000 30.314.700 28.502.600 21.026.900 36 Amt für Weiterbildung und Kultur 27.777.900 17.046.300 20.293.400 17.739.800 19.428.000 20.825.400 20.303.800 18.732.900 13.575.400 14.468.000 18.768.500 13.367.200 37 Schul- und Sportamt 104.355.900 63.714.500 113.993.600 39.446.900 57.179.400 59.118.300 84.100.200 38.776.900 65.741.100 92.997.300 110.610.800 39.319.000 38 Straßen- und Grünflächenamt 45.705.100 19.847.600 39.932.400 33.694.500 31.048.100 36.886.600 33.036.300 22.032.900 33.648.600 40.369.200 32.950.400 29.079.000 39 Amt für Soziales 514.806.500 342.028.600 450.306.300 365.975.900 339.816.900 254.608.300 380.520.300 452.775.400 250.586.300 297.075.900 372.747.900 313.005.800 40 Jugendamt 378.317.900 289.247.000 410.896.900 243.757.200 263.932.300 240.404.800 330.739.100 322.672.300 286.736.000 344.444.200 335.296.400 265.562.100 41 Gesundheitsamt 19.345.800 11.469.000 12.411.200 17.406.200 10.248.200 12.112.500 14.741.300 14.126.800 9.305.300 10.976.400 17.410.200 10.395.300 42 Stadtentwicklungsamt 15.912.500 11.938.600 15.014.000 8.528.000 7.881.300 6.374.300 10.318.700 8.200.000 9.976.000 9.638.200 7.672.400 7.742.400 43 Umwelt- und Naturschutzamt 3.163.100 2.323.400 2.667.300 2.917.600 3.186.300 2.758.000 2.298.900 2.116.000 2.882.300 1.751.500 3.336.500 2.166.400 45 Allgemeine Finanzangelegenheiten 26.463.500 39.178.300 29.795.000 33.844.600 26.441.700 27.834.500 13.441.200 35.550.900 26.819.700 17.196.800 24.914.000 29.773.000 Σ Summe Ausgaben 1.254.155.900 886.747.400 1.228.158.600 887.066.800 845.514.700 742.982.400 998.560.400 1.042.970.500 798.628.300 904.833.400 1.004.313.000 802.468.800 Σ Fehlbetrag --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- Σ Verpflichtungsermächtigungen 105.586.000 231.598.000 171.705.000 42.000 25.119.000 7.123.000 --- 26.585.000 71.105.000 789.000 58.524.000 23.535.000Gesamtplan Finanzierungsübersicht 2024 Ermittlung des Finanzierungssaldos Mio. € 1. Einnahmen (ohne Einnahmen aus Krediten am Kreditmarkt, Entnahmen aus Rücklagen und Einnahmen aus Überschüssen sowie Verrechnungen) 36.146,0 2. Ausgaben (ohne Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, Zuführungen an Rücklagen und Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen sowie Verrechnungen) 40.303,7 3. Finanzierungssaldo -4.157,7 Deckung des Finanzierungsdefizits 4. Netto-Neuverschuldung am Kreditmarkt Einnahmen aus Krediten am Kreditmarkt 7.006,7 Ausgaben zur Tilgung von Krediten am Kreditmarkt 5.326,9 1.679,8 5. Rücklagenbewegung Entnahmen aus Rücklagen 2.482,4 Zuführungen an Rücklagen 4,5 2.477,9 6. Ausgleich früherer Haushaltsjahre Einnahmen aus Überschüssen 5,3 darunter: Überschüsse der Bezirke 0 Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen 5,3 darunter: Fehlbetrag der Bezirke 5,3 0,0 7. Verrechnungsbewegungen einnahmeseitige Verrechnungen 416,4 ausgabeseitige Verrechnungen 416,4 0,0 8. Summe 4.157,7Gesamtplan Finanzierungsübersicht 2025 Ermittlung des Finanzierungssaldos Mio. € 1. Einnahmen (ohne Einnahmen aus Krediten am Kreditmarkt, Entnahmen aus Rücklagen und Einnahmen aus Überschüssen sowie Verrechnungen) 37.430,4 2. Ausgaben (ohne Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, Zuführungen an Rücklagen und Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen sowie Verrechnungen) 40.116,6 3. Finanzierungssaldo -2.686,2 Deckung des Finanzierungsdefizits 4. Netto-Neuverschuldung am Kreditmarkt Einnahmen aus Krediten am Kreditmarkt 5.848,7 Ausgaben zur Tilgung von Krediten am Kreditmarkt 5.411,7 437,0 5. Rücklagenbewegung Entnahmen aus Rücklagen 2.268,2 Zuführungen an Rücklagen 19,0 2.249,2 6. Ausgleich früherer Haushaltsjahre Einnahmen aus Überschüssen 0,0 darunter: Überschüsse der Bezirke 0,0 Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen 0,0 darunter: Fehlbetrag der Bezirke. 0,0 0,0 7. Verrechnungsbewegungen einnahmeseitige Verrechnungen 426,6 ausgabeseitige Verrechnungen 426,6 0,0 8. Summe 2.686,2Gesamtplan Kreditfinanzierungsplan 2024 I. Einnahmen aus Krediten (brutto) In Mio. EUR 1. aus Kreditmarktmitteln (2902/32500) 7.006,8 2. aus anderen Krediten der Obergruppen 31 und 32 0,0 Summe I 7.006,8 II. Tilgungsausgaben für Kredite 1. für Kreditmarktmittel (2902/32500) 5.323,9 2. Tilgung der notsituationsbedingten Kredite aus dem Jahr 2020 (2902/32502) 0,0 3. Tilgung von Immobilienkrediten (2990/59101) 3,1 4. für Kredite im öffentlichen Bereich (Obergruppe 58) 16,1 Summe II 5.343,1 III. Einnahmen aus Krediten 1. aus Kreditmarktmitteln (Abschnitt I Nr.1 abzgl. Abschnitt II Nr. 1, 2 und 3) 1.679,8 2. aus anderen Krediten (Abschnitt I Nr.2 abzgl. Abschnitt II Nr.4) -16,1 Summe III (Summe I abzgl. Summe II) 1.663,7Gesamtplan Kreditfinanzierungsplan 2025 I. Einnahmen aus Krediten (brutto) In Mio. EUR 1. aus Kreditmarktmitteln (2902/32500) 5.848,8 2. aus anderen Krediten der Obergruppen 31 und 32 0,0 Summe I 5.848,8 II. Tilgungsausgaben für Kredite 1. für Kreditmarktmittel (2902/32500) 5.408,7 2. Tilgung der notsituationsbedingten Kredite aus dem Jahr 2020 (2902/32502) 0,0 3. Tilgung von Immobilienkredite (2990/59101) 3,1 4. für Kredite im öffentlichen Bereich (Obergruppe 58) 14,5 Summe II 5.426,3 III. Einnahmen aus Krediten 1. aus Kreditmarktmittel (Abschnitt I Nr.1 abzgl. Abschnitt II Nr. 1, 2 und 3) 437,0 2. aus anderen Krediten (Abschnitt I Nr.2 abzgl. Abschnitt II Nr.4) -14,5 Summe III (Summe I abzgl. Summe II) 422,5Betriebshaushalt/Vermögenshaushalt Einnahmen und Ausgaben sowie Finanzierungssaldo des Berliner Haushalts 2024 und 2025 Ansatz 2024 Mio. € Ansatz 2025 Mio. € Ansatz 2023 Mio. € Ist 2022 Mio. € Laufende Rechnung (Betriebshaushalt) Einnahmen der laufenden Rechnung 35.481 37.129 34.530 36.551 Ausgaben der laufenden Rechnung 35.202 36.431 32.415 32.962 Saldo der laufenden Rechnung (Betriebshaushalt) 280 698 2.115 3.589 Kapitalrechnung (Vermögenshaushalt) Einnahmen der Kapitalrechnung 1.043 722 887 871 darunter Zuweisungen für Investitionen 879 582 694 634 Vermögensaktivierung 13 13 17 20 Ausgaben der Kapitalrechnung 5.262 4.028 4.096 3.711 darunter Investitionsausgaben 5.148 3.917 3.993 3.632 Saldo der Kapitalrechnung (Vermögenshaushalt) -4.219 -3.307 -3.209 -2.839 nachrichtlich: Globalpositionen (Saldo) -220 -78 -1.502 0- Finanzierungssaldo -4.158 -2.686 -2.596 750
Feststellung des Haushaltsplans
§ 1 Feststellung des Haushaltsplans(1) Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird für 2024 in Einnahmen und Ausgaben auf 40.732.971.500 Euro mit Verpflichtungsermächtigungen von 53.749.851.500 Euro und für 2025 in Einnahmen und Ausgaben auf 40.565.286.100 Euro mit Verpflichtungsermächtigungen von 45.649.405.100 Euro festgestellt, und zwar1. für das Haushaltsjahr 2024a) in den Einzelplänen 01 bis 29 auf Einnahmen und Ausgaben von 29.476.546.700 Euro mit Verpflichtungsermächtigungen von 52.973.025.900 Euro,b) in den Einzelplänen 31 bis 45 (Bezirkshaushaltspläne) auf Einnahmen und Ausgaben von 11.256.424.800 Euro mit Verpflichtungsermächtigungen von 776.825.600 Euro und in den einzelnen Bezirkshaushaltsplänen nach Maßgabe der Haushaltsübersicht des Gesamtplans; 2. für das Haushaltsjahr 2025a) in den Einzelplänen 01 bis 29 auf Einnahmen und Ausgaben von 29.158.885.900 Euro mit Verpflichtungsermächtigungen von 44.927.694.100 Euro,b) in den Einzelplänen 31 bis 45 (Bezirkshaushaltspläne) auf Einnahmen und Ausgaben von 11.396.400.200 Euro mit Verpflichtungsermächtigungen von 721.711.000 Euro und in den einzelnen Bezirkshaushaltsplänen nach Maßgabe der Haushaltsübersicht des Gesamtplans.(2) Die Verpflichtungsermächtigungen gemäß Absatz 1 sind gesperrt. Dies gilt nicht für Ermächtigungen, die im Einzelfall zum Eingehen von Verpflichtungen1. zu Lasten von weniger als drei künftigen Haushaltsjahren und einem Jahresbetrag von bis zu 1.000.000 Euro oder2. bis zu einem Gesamtbetrag von 5.000.000 Euro und einem Jahresbetrag von bis zu 500.000 Euroermächtigen.
Einschränkung der gesetzlichen Deckungsfähigkeit und der Verwendung von in den ...
§ 11 Einschränkung der gesetzlichen Deckungsfähigkeit und der Verwendung von in den Haushaltsberatungen verstärkten Ansätzen(1) Die Deckungsfähigkeit nach § 20 Absatz 1 Nummer 3 bis 5 der Landeshaushaltsordnung und für die Bezirke nach § 20 Absatz 1 Nummer 3 und 4 der Landeshaushaltsordnung wird ausgeschlossen. Die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung kann Ausnahmen zulassen. Satz 1 gilt nicht für die weisungsunabhängigen Verfassungsorgane und weisungsunabhängigen Landesbeauftragten.(2) Macht das Land von einer Aufstockungsfinanzierung Gebrauch, indem es bestehende bezirkliche Leistungen hinsichtlich einzelner bezirklicher Projekte durch oder auf Grund des Haushaltsgesetzes verstärkt, ist eine Absenkung der bisherigen bezirklichen Leistungen weder im Ansatz noch in der Auskehrung zulässig.(3) Durch das Abgeordnetenhaus verstärkte oder geschaffene Gesamt- oder Teilansätze dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses zur Auflösung pauschaler Minderausgaben herangezogen werden. Gleiches gilt für die Heranziehung zur Deckung, soweit in den jeweiligen Erläuterungen nicht ausdrücklich anders vorgesehen.(4) In Haushaltsmittel für Stellen oder Beschäftigungspositionen dürfen pauschale Minderausgaben nur aufgelöst werden, soweit eine ausdrückliche Veranschlagung zu diesem Zweck erfolgt ist. Abweichend von Satz 1 ist in den Einzelplänen 01 bis 29 die Auflösung von pauschalen Minderausgaben aus Personalmitteln bis zu dem Anteil möglich, der dem Anteil der Personalausgaben am gesamten Ausgabevolumen des jeweiligen Einzelplans entspricht. Soweit Haushaltsmittel für Stellen zur Auflösung pauschaler Minderausgaben herangezogen werden, sind im entsprechenden finanziellen Umfang Stellen dauerhaft zu sperren. Soweit für das Haushaltsjahr 2024 veranschlagte pauschale Minderausgaben aus Personalmitteln für Stellen belegt und in diesem Zusammenhang Stellen gesperrt wurden, bedarf es im Haushaltsjahr 2025 für eine Belegung der pauschalen Minderausgaben im entsprechenden Umfang keiner weiteren Stellensperrungen. Der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses kann Ausnahmen zulassen. Die Aufhebung einer Sperre darf nur mit Zustimmung des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses erfolgen. Stellen, die nach Satz 3 gesperrt sind, sind mit dem nächsten planmäßigen Haushalt abzusetzen.
Kreditermächtigungen
§ 2 Kreditermächtigungen(1) Die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, zur Deckung von Ausgaben für finanzielle Transaktionen (Anlage 8 zum Haushaltsplan) im Haushaltsjahr 2024 bis zur Höhe von 2.000.000.000 Euro und im Haushaltsjahr 2025 bis zur Höhe von 1.000.000.000 Euro Kredite aufzunehmen. Mehrausgaben für finanzielle Transaktionen dürfen mit Zustimmung des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses durch Kredite finanziert werden, sofern die Gesamthöhe der Kreditermächtigung dadurch nicht überschritten wird. Diese Mehrausgaben sind keine über- oder außerplanmäßigen Ausgaben im Sinne des § 37 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Januar 2009 (GVBl. S. 31, 486), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Februar 2023 (GVBl. S. 30) geändert worden ist.(2) Die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, Kredite aufzunehmen zur Tilgung von in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 jeweils fällig werdenden Krediten, zur vorzeitigen Tilgung von Schulden, zur Tilgung kurzfristiger Kredite und zum Kauf von Inhaberschuldverschreibungen des Landes, der aus Gründen der Marktpflege erforderlich ist.(3) Erfolgt die Kreditaufnahme im Sinne der Absätze 1 und 2 in fremder Währung, ist das damit verbundene Wechselkursrisiko bezüglich des Kapitals und der zu zahlenden Zinsen in voller Höhe durch Wechselkurssicherungsgeschäfte auszuschließen.(4) Die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der Kreditermächtigung Darlehen beim Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt und beim Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin anstelle sonst notwendiger Kreditaufnahmen am Kreditmarkt aufzunehmen, solange die Mittel für ihre Zwecke nicht benötigt werden. Die Beträge zur Tilgung von in Vorjahren aufgenommenen Darlehen wachsen dem Kreditrahmen zu.(5) Die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der Kreditermächtigung anstelle sonst notwendiger Kreditaufnahmen am Kreditmarkt innere Darlehen bei Rücklagen, die ihrer Verwaltung unterstehen, aufzunehmen, solange die Mittel für ihre Zwecke nicht benötigt werden. Die Beträge zur Tilgung von in Vorjahren aufgenommenen inneren Darlehen wachsen dem Kreditrahmen zu.(6) Die Ermächtigungen der Absätze 4 und 5 gelten bei Anwendung des Artikels 89 Absatz 2 der Verfassung von Berlin entsprechend.(7) Die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, in den jeweiligen Haushaltsjahren Kassenverstärkungskredite bis zur Höhe von 13 Prozent der in § 1 festgestellten Beträge und darüber hinaus für die Stellung von Sicherheiten nach Absatz 9 Satz 3 aufzunehmen.(8) Ab dem 1. Oktober der Haushaltsjahre 2024 und 2025 dürfen im Vorgriff auf die Kreditermächtigung des jeweils nächsten Haushaltsjahres Kredite am Kreditmarkt bis zur Höhe von 2 Prozent der in § 1 festgestellten Ausgaben aufgenommen werden. Diese Kredite sind auf die Kreditermächtigung des jeweils nächsten Haushaltsjahres anzurechnen.(9) Im Rahmen der Kreditfinanzierung dürfen ergänzende Vereinbarungen, die der Steuerung von Liquiditäts- und Zinsänderungsrisiken sowie der Erzielung günstiger Konditionen bei neuen Krediten und bestehenden Schulden dienen, getroffen werden. In der Summe dürfen diese ergänzenden Vereinbarungen 40 Prozent des Gesamtschuldenstandes am Ende des jeweils vorangegangenen Haushaltsjahres nicht überschreiten. Die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, Sicherheiten in Form verzinster Barmittel zu stellen und entgegenzunehmen.
Hebesätze
§ 4 Hebesätze(1) Die Hebesätze für die Grundsteuer werden für das Jahr 20241. für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft auf 150 Prozent2. für Grundstücke auf 810 Prozentdes Steuermessbetrages festgesetzt.(2) Die Hebesätze für die Grundsteuer werden für das Jahr 20251. für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft auf 0 Prozent2. für Grundstücke auf 470 Prozentdes Steuermessbetrages festgesetzt.(3) Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird für die Jahre 2024 und 2025 auf 410 Prozent des Steuermessbetrages festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen
§ 6 VerpflichtungsermächtigungenÜber die Einwilligung gemäß § 36 LHO hinsichtlich § 1 Absatz 2, die frühestens grundsätzlich nach Auflösung pauschaler Minderausgaben erfolgen soll, ist dem Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses und den Bezirksverordnetenversammlungen regelmäßig zur Besprechung zu berichten. In den Bezirkshaushaltsplänen ist für die Einwilligung das jeweilige Bezirksamt zuständig.
AnlageGesamtplanGesamtplan Haushaltsübersicht 2024 Einzelplan Bezeichnung Einnahmen Ausgaben Fehlbetrag (-) Überschuss (+) Verpflichtungsermächtigungen € € € € 01 Abgeordnetenhaus Bisher 58.500 97.378.400 -97.319.900 --- Veränderung --- --- --- --- Neu 58.500 97.378.400 -97.319.900 --- 02 Verfassungsgerichtshof Bisher 1.000 1.005.000 -1.004.000 --- Veränderung --- --- --- --- Neu 1.000 1.005.000 -1.004.000 --- 03 Regierende Bürgermeisterin/Regierender Bürgermeister Bisher 2.655.000 121.072.400 -118.417.400 90.699.000 Veränderung --- --- --- --- Neu 2.655.000 121.072.400 -118.417.400 90.699.000 05 Inneres und Sport Bisher 419.893.300 3.117.241.300 -2.697.348.000 693.038.800 Veränderung --- -7.000.000 7.000.000 --- Neu 419.893.300 3.110.241.300 -2.690.348.000 693.038.800 06 Justiz und Verbraucherschutz Bisher 344.945.900 1.214.631.600 -869.685.700 106.068.000 Veränderung --- --- --- --- Neu 344.945.900 1.214.631.600 -869.685.700 106.068.000 07 Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Bisher 940.593.000 3.188.913.100 -2.248.320.100 31.655.560.000 Veränderung --- -25.000.000 25.000.000 --- Neu 940.593.000 3.163.913.100 -2.223.320.100 31.655.560.000 08 Kultur und Gesellschaftlicher Zusammenhalt Bisher 29.929.000 1.000.198.900 -970.269.900 1.335.837.900 Veränderung --- --- --- --- Neu 29.929.000 1.000.198.900 -970.269.900 1.335.837.900 09 Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Bisher 756.266.400 3.564.691.000 -2.808.424.600 9.377.774.000 Veränderung --- -10.000.000 10.000.000 --- Neu 756.266.400 3.554.691.000 -2.798.424.600 9.377.774.000 10 Bildung, Jugend und Familie Bisher 218.877.300 5.427.416.800 -5.208.539.500 613.800.000 Veränderung --- --- --- --- Neu 218.877.300 5.427.416.800 -5.208.539.500 613.800.000 11 Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Bisher 296.345.900 1.972.546.200 -1.676.200.300 1.019.370.000 Veränderung --- --- --- --- Neu 296.345.900 1.972.546.200 -1.676.200.300 1.019.370.000 12 Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Bisher 290.593.000 1.243.465.700 -952.872.700 2.868.825.000 Veränderung --- 13.185.000 -13.185.000 --- Neu 290.593.000 1.256.650.700 -966.057.700 2.868.825.000 13 Wirtschaft, Energie und Betriebe Bisher 315.420.200 933.396.300 -617.976.100 597.805.000 Veränderung --- -30.267.000 30.267.000 --- Neu 315.420.200 903.129.300 -587.709.100 597.805.000 15 Finanzen Bisher 257.043.000 705.387.800 -448.344.800 297.722.000 Veränderung --- --- --- --- Neu 257.043.000 705.387.800 -448.344.800 297.722.000 20 Rechnungshof Bisher 56.200 28.879.000 -28.822.800 6.918.000 Veränderung --- --- --- --- Neu 56.200 28.879.000 -28.822.800 6.918.000 21 Beauftragte/Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Bisher 206.000 23.661.000 -23.455.000 --- Veränderung --- --- --- --- Neu 206.000 23.661.000 -23.455.000 --- 22 Bürger- und Polizeibeauftragte/Bürger- und Polizeibeauftragter des Landes Berlin Bisher 1.000 1.530.000 -1.529.000 --- Veränderung --- --- --- --- Neu 1.000 1.530.000 -1.529.000 --- 25 Landesweite Maßnahmen des E-Governments Bisher 62.002.000 326.471.100 -264.469.100 970.401.200 Veränderung --- --- --- --- Neu 62.002.000 326.471.100 -264.469.100 970.401.200 27 Zuweisungen an und Programme für die Bezirke Bisher -8.286.039.000 1.149.586.000 -9.435.625.000 3.095.207.000 Veränderung --- -40.000.000 40.000.000 --- Neu -8.286.039.000 1.109.586.000 -9.395.625.000 3.095.207.000 29 Allgemeine Finanz- und Personalangelegenheiten Bisher 33.650.781.000 5.182.157.100 28.468.623.900 244.000.000 Veränderung 176.918.000 276.000.000 -99.082.000 --- Neu 33.827.699.000 5.458.157.100 28.369.541.900 244.000.000 Summe Einzelpläne 01-29 Bisher 29.299.628.700 29.299.628.700 --- 52.973.025.900 Veränderung 176.918.000 176.918.000 --- --- Neu 29.476.546.700 29.476.546.700 --- 52.973.025.900 Summe Einzelpläne 31-45 Bisher 11.256.424.800 11.256.424.800 --- 776.825.600 Veränderung --- --- --- --- Neu 11.256.424.800 11.256.424.800 --- 776.825.600 Summe Haushaltsplan Bisher 40.556.053.500 40.556.053.500 --- 53.749.851.500 Veränderung 176.918.000 176.918.000 --- --- Neu 40.732.971.500 40.732.971.500 --- 53.749.851.500Gesamtplan Haushaltsübersicht 2025 Einzelplan Bezeichnung Einnahmen Ausgaben Fehlbetrag (-) Überschuss (+) Verpflichtungsermächtigungen € € € € 01 Abgeordnetenhaus Bisher 58.500 100.618.000 -100.559.500 --- Veränderung --- --- --- --- Neu 58.500 100.618.000 -100.559.500 --- 02 Verfassungsgerichtshof Bisher 1.000 1.051.000 -1.050.000 --- Veränderung --- --- --- --- Neu 1.000 1.051.000 -1.050.000 --- 03 Regierende Bürgermeisterin/Regierender Bürgermeister Bisher 2.694.000 135.026.800 -132.332.800 65.432.000 Veränderung --- -1.007.000 1.007.000 --- Neu 2.694.000 134.019.800 -131.325.800 65.432.000 05 Inneres und Sport Bisher 424.054.300 3.216.757.600 -2.792.703.300 554.038.000 Veränderung 6.000.000 -8.469.000 14.469.000 --- Neu 430.054.300 3.208.288.600 -2.778.234.300 554.038.000 06 Justiz und Verbraucherschutz Bisher 349.945.900 1.258.075.600 -908.129.700 90.534.000 Veränderung --- -7.687.000 7.687.000 --- Neu 349.945.900 1.250.388.600 -900.442.700 90.534.000 07 Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Bisher 1.032.427.000 3.526.924.800 -2.494.497.800 31.719.091.000 Veränderung 7.350.000 -40.931.000 48.281.000 18.330.000 Neu 1.039.777.000 3.485.993.800 -2.446.216.800 31.737.421.000 08 Kultur und Gesellschaftlicher Zusammenhalt Bisher 29.940.000 1.055.985.500 -1.026.045.500 1.246.493.900 Veränderung --- 14.615.000 -14.615.000 --- Neu 29.940.000 1.070.600.500 -1.040.660.500 1.246.493.900 09 Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Bisher 781.538.400 3.747.329.900 -2.965.791.500 944.669.000 Veränderung --- -25.801.000 25.801.000 --- Neu 781.538.400 3.721.528.900 -2.939.990.500 944.669.000 10 Bildung, Jugend und Familie Bisher 159.357.300 5.572.929.600 -5.413.572.300 394.456.000 Veränderung 250.000 -22.293.000 22.543.000 --- Neu 159.607.300 5.550.636.600 -5.391.029.300 394.456.000 11 Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Bisher 287.124.700 1.941.670.100 -1.654.545.400 1.164.511.000 Veränderung 56.867.000 -17.180.000 74.047.000 190.992.000 Neu 343.991.700 1.924.490.100 -1.580.498.400 1.355.503.000 12 Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Bisher 281.671.000 1.410.077.200 -1.128.406.200 3.130.523.000 Veränderung --- -60.466.000 60.466.000 339.966.000 Neu 281.671.000 1.349.611.200 -1.067.940.200 3.470.489.000 13 Wirtschaft, Energie und Betriebe Bisher 278.267.700 903.685.300 -625.417.600 427.426.000 Veränderung --- -6.052.000 6.052.000 --- Neu 278.267.700 897.633.300 -619.365.600 427.426.000 15 Finanzen Bisher 256.863.000 730.519.600 -473.656.600 265.100.000 Veränderung --- -1.885.000 1.885.000 193.045.000 Neu 256.863.000 728.634.600 -471.771.600 458.145.000 20 Rechnungshof Bisher 41.200 29.831.000 -29.789.800 7.698.000 Veränderung --- --- --- --- Neu 41.200 29.831.000 -29.789.800 7.698.000 21 Beauftragte/Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Bisher 206.000 14.120.800 -13.914.800 --- Veränderung --- --- --- --- Neu 206.000 14.120.800 -13.914.800 --- 22 Bürger- und Polizeibeauftragte/Bürger- und Polizeibeauftragter des Landes Berlin Bisher 1.000 1.565.000 -1.564.000 --- Veränderung --- --- --- --- Neu 1.000 1.565.000 -1.564.000 --- 25 Landesweite Maßnahmen des E-Governments Bisher 60.002.000 323.485.500 -263.483.500 967.357.200 Veränderung --- -3.235.000 3.235.000 --- Neu 60.002.000 320.250.500 -260.248.500 967.357.200 27 Zuweisungen an und Programme für die Bezirke Bisher -8.367.554.000 1.304.155.000 -9.671.709.000 3.706.365.000 Veränderung --- 16.146.000 --- --- Neu -8.367.554.000 1.320.301.000 -9.671.709.000 3.706.365.000 29 Allgemeine Finanz- und Personalangelegenheiten Bisher 33.592.246.900 3.895.077.600 29.697.169.300 244.000.000 Veränderung 33.417.000 268.129.000 -234.712.000 240.000.000 Neu 33.625.663.900 4.163.206.600 29.462.457.300 484.000.000 Summe Einzelpläne 01-29 Bisher 29.168.885.900 29.168.885.900 --- 44.927.694.100 Veränderung 103.884.000 103.884.000 --- 982.333.000 Neu 29.272.769.900 29.272.769.900 --- 45.910.027.100 Summe Einzelpläne 31-45 Bisher 11.396.400.200 11.396.400.200 --- 721.711.000 Veränderung --- --- --- --- Neu 11.396.400.200 11.396.400.200 --- 721.711.000 Summe Haushaltsplan Bisher 40.565.286.100 40.565.286.100 --- 45.649.405.100 Veränderung 103.884.000 103.884.000 --- 982.333.000 Neu 40.669.170.100 40.669.170.100 --- 46.631.738.100Gesamtplan Finanzierungsübersicht 2024Gesamtplan Finanzierungsübersicht 2024 Ermittlung des Finanzierungssaldos Mio. € 1. Einnahmen (ohne Einnahmen aus Krediten am Kreditmarkt, Entnahmen aus Rücklagen und Einnahmen aus Überschüssen sowie Verrechnungen) 36.146,0 2. Ausgaben (ohne Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, Zuführungen an Rücklagen und Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen sowie Verrechnungen) 40.303,7 3. Finanzierungssaldo -4.157,7 Deckung des Finanzierungsdefizits 4. Netto-Neuverschuldung am Kreditmarkt Einnahmen aus Krediten am Kreditmarkt 7.006,7 Ausgaben zur Tilgung von Krediten am Kreditmarkt 5.326,9 1.679,8 5. Rücklagenbewegung Entnahmen aus Rücklagen 2.482,4 Zuführungen an Rücklagen 4,5 2.477,9 6. Ausgleich früherer Haushaltsjahre Einnahmen aus Überschüssen 5,3 darunter: Überschüsse der Bezirke 0 Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen 5,3 darunter: Fehlbetrag der Bezirke 5,3 0,0 7. Verrechnungsbewegungen einnahmeseitige Verrechnungen 416,4 ausgabeseitige Verrechnungen 416,4 0,0 8. Summe 4.157,7Gesamtplan Finanzierungsübersicht 2025Gesamtplan Finanzierungsübersicht 2025 Ermittlung des Finanzierungssaldos Mio. € 1. Einnahmen (ohne Einnahmen aus Krediten am Kreditmarkt, Entnahmen aus Rücklagen und Einnahmen aus Überschüssen sowie Verrechnungen) 36.827,3 2. Ausgaben (ohne Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, Zuführungen an Rücklagen und Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen sowie Verrechnungen) 40.220,5 3. Finanzierungssaldo -3.393,2 Deckung des Finanzierungsdefizits 4. Netto-Neuverschuldung am Kreditmarkt Einnahmen aus Krediten am Kreditmarkt 6.388,6 Ausgaben zur Tilgung von Krediten am Kreditmarkt 5.411,8 976,8 5. Rücklagenbewegung Entnahmen aus Rücklagen 2.435,4 Zuführungen an Rücklagen 19,0 2.416,4 6. Ausgleich früherer Haushaltsjahre Einnahmen aus Überschüssen 0,0 darunter: Überschüsse der Bezirke 0,0 Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträge 0,0 darunter: Fehlbetrag der Bezirke 0,0 0,0 7. Verrechnungsbewegungen einnahmeseitige Verrechnungen 426,6 ausgabeseitige Verrechnungen 426,6 0,0 8. Summe 3.393,2Gesamtplan Kreditfinanzierungsplan 2024Gesamtplan Kreditfinanzierungsplan 2024 I. Einnahmen aus Krediten (brutto) In Mio. EUR 1. aus Kreditmarktmitteln (2902/32500) 7.006,8 2. aus anderen Krediten der Obergruppen 31 und 32 0,0 Summe I 7.006,8 II. Tilgungsausgaben für Kredite 1. für Kreditmarktmittel (2902/32500) 5.323,9 2. Tilgung der notsituationsbedingten Kredite aus dem Jahr 2020 (2902/32502) 0,0 3. Tilgung von Immobilienkrediten (2990/59101) 3,1 4. für Kredite im öffentlichen Bereich (Obergruppe 58) 16,1 Summe II 5.343,1 III. Einnahmen aus Krediten 1. aus Kreditmarktmitteln (Abschnitt I Nr. 1 abzgl. Abschnitt II Nr. 1, 2 und 3) 1.679,8 2. aus anderen Krediten (Abschnitt I Nr. 2 abzgl. Abschnitt II Nr. 4) -16,1 Summe III (Summe I abzgl. Summe II) 1.663,7Gesamtplan Kreditfinanzierungsplan 2025Gesamtplan Kreditfinanzierungsplan 2025 I. Einnahmen aus Krediten (brutto) in Mio. EUR 1. aus Kreditmarktmitteln (2902/32500) 6.388,6 2. aus anderen Krediten der Obergruppen 31 und 32 0,0 Summe I 6.388,6 II. Tilgungsausgaben für Kredite 1. für Kreditmarktmittel (2902/32500) 5.408,7 2. Tilgung der notsituationsbedingten Kredite aus dem Jahr 2020 (2902/32502) 0,0 3. Tilgung von Immobilienkrediten (2990/59101) 3,1 4. für Kredite im öffentlichen Bereich (Obergruppe 58) 14,5 Summe II 5.426,3 III. Einnahmen aus Krediten 1. aus Kreditmarktmitteln (Abschnitt I Nr. 1 abzgl. Abschnitt II Nr. 1, 2 und 3) 976,8 2. aus anderen Krediten (Abschnitt I Nr. 2 abzgl. Abschnitt II Nr. 4) -14,5 Summe III (Summe I abzgl. Summe II) 962,3Betriebshaushalt/Vermögenshaushalt Einnahmen und Ausgaben sowie Finanzierungssaldo des Berliner Haushalts 2024 und 2025 Ansatz 2024 Mio. € Ansatz 2025 Mio. € Ansatz 2023 Mio. € Ist 2022 Mio. € Laufende Rechnung (Betriebshaushalt) Einnahmen der laufenden Rechnung 35.482 36.392 34.530 36.551 Ausgaben der laufenden Rechnung 35.202 36.253 32.415 32.962 Saldo der laufenden Rechnung (Betriebshaushalt) 280 139 2.115 3.589 Kapitalrechnung (Vermögenshaushalt) Einnahmen der Kapitalrechnung 1.043 728 887 871 darunter Zuweisungen für Investitionen 879 588 694 634 Vermögensaktivierung 13 13 17 20 Ausgaben der Kapitalrechnung 5.262 4.814 4.096 3.711 darunter Investitionsausgaben 5.148 4.702 3.993 3.632 Saldo der Kapitalrechnung (Vermögenshaushalt) -4.218 -4.086 -3.209 -2.839 nachrichtlich: Globalpositionen (Saldo) -220 554 -1.502 0- Finanzierungssaldo -4.158 -3.393 -2.596 750
Feststellung des Haushaltsplans
§ 1 Feststellung des Haushaltsplans(1) Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird für 2024 in Einnahmen und Ausgaben auf 40.732.971.500 Euro mit Verpflichtungsermächtigungen von 53.749.851.500 Euro und für 2025 in Einnahmen und Ausgaben auf 40.669.170.100 Euro mit Verpflichtungsermächtigungen von 46.631.738.100 Euro festgestellt, und zwar1. für das Haushaltsjahr 2024a) in den Einzelplänen 01 bis 29 auf Einnahmen und Ausgaben von 29.476.546.700 Euro mit Verpflichtungsermächtigungen von 52.973.025.900 Euro,b) in den Einzelplänen 31 bis 45 (Bezirkshaushaltspläne) auf Einnahmen und Ausgaben von 11.256.424.800 Euro mit Verpflichtungsermächtigungen von 776.825.600 Euro und in den einzelnen Bezirkshaushaltsplänen nach Maßgabe der Haushaltsübersicht des Gesamtplans; 2. für das Haushaltsjahr 2025a) in den Einzelplänen 01 bis 29 auf Einnahmen und Ausgaben von 29.272.769.900 Euro mit Verpflichtungsermächtigungen von 45.910.027.100 Euro,b) in den Einzelplänen 31 bis 45 (Bezirkshaushaltspläne) auf Einnahmen und Ausgaben von 11.396.400.200 Euro mit Verpflichtungsermächtigungen von 721.711.000 Euro und in den einzelnen Bezirkshaushaltsplänen nach Maßgabe der Haushaltsübersicht des Gesamtplans.(2) Die Verpflichtungsermächtigungen gemäß Absatz 1 sind gesperrt. Dies gilt nicht für Ermächtigungen, die im Einzelfall zum Eingehen von Verpflichtungen1. zu Lasten von weniger als drei künftigen Haushaltsjahren und einem Jahresbetrag von bis zu 1.000.000 Euro oder2. bis zu einem Gesamtbetrag von 5.000.000 Euro und einem Jahresbetrag von bis zu 500.000 Euroermächtigen.(3) Die in Anlage 9 zum Haushaltsplan genannten Titel werden in der in gleicher Liste angegebenen Höhe und unter Berücksichtigung der angegebenen verbindlichen Zweckbestimmung qualifiziert gesperrt.
Einschränkung der gesetzlichen Deckungsfähigkeit und der Verwendung von in den ...
§ 11 Einschränkung der gesetzlichen Deckungsfähigkeit und der Verwendung von in den Haushaltsberatungen verstärkten Ansätzen(1) Die Deckungsfähigkeit nach § 20 Absatz 1 Nummer 3 bis 5 der Landeshaushaltsordnung und für die Bezirke nach § 20 Absatz 1 Nummer 3 und 4 der Landeshaushaltsordnung wird ausgeschlossen. Die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung kann Ausnahmen zulassen. Satz 1 gilt nicht für die weisungsunabhängigen Verfassungsorgane und weisungsunabhängigen Landesbeauftragten.(2) Macht das Land von einer Aufstockungsfinanzierung Gebrauch, indem es bestehende bezirkliche Leistungen hinsichtlich einzelner bezirklicher Projekte durch oder auf Grund des Haushaltsgesetzes verstärkt, ist eine Absenkung der bisherigen bezirklichen Leistungen weder im Ansatz noch in der Auskehrung zulässig.(3) Durch das Abgeordnetenhaus verstärkte oder geschaffene Gesamt- oder Teilansätze dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses zur Auflösung pauschaler Minderausgaben herangezogen werden. Gleiches gilt für die Heranziehung zur Deckung, soweit in den jeweiligen Erläuterungen nicht ausdrücklich anders vorgesehen.(4) In Haushaltsmittel für Stellen oder Beschäftigungspositionen dürfen pauschale Minderausgaben nur aufgelöst werden, soweit eine ausdrückliche Veranschlagung zu diesem Zweck erfolgt ist. Abweichend von Satz 1 ist in den Einzelplänen 01 bis 29 die Auflösung von pauschalen Minderausgaben aus Personalmitteln bis zu dem Anteil möglich, der dem Anteil der Personalausgaben am gesamten Ausgabevolumen des jeweiligen Einzelplans entspricht. Im Gegenzug sind im entsprechenden Einzelplan sämtliche Stellen dauerhaft zu sperren, sobald sie länger als zwölf Monate unbesetzt und nicht auf Grund von Zumessungsrichtlinien bedarfsabhängig etatisiert sind. Die Aufhebung einer Sperre darf bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nur mit Zustimmung des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses erfolgen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine kurzfristige Besetzung der Stelle in Aussicht steht und die Finanzierung sichergestellt ist. Stellen, die nach Satz 3 gesperrt sind, sind mit dem nächsten planmäßigen Haushalt abzusetzen.
Deckungsfähigkeit und Zweckbindung
§ 18 Deckungsfähigkeit und Zweckbindung(1) Abweichend von § 20 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung sind die in den Titeln 42221, 42722, 42735 und 42821 für Anwärterinnen und Anwärter, Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Stipendiatinnen und Stipendiaten ausgewiesenen Mittel nur untereinander und auch einzelplanübergreifend deckungsfähig, ausnahmsweise auch mit den übrigen Personalausgaben, soweit es sich um auf zwölf Monate befristete Weiterbeschäftigungen im unmittelbaren Anschluss an die Ausbildung handelt, sowie abweichend von § 11 Absatz 1 auch mit den konsumtiven Sachausgaben, soweit es sich um Zuschüsse zur Ausweitung des Ausbildungsangebots handelt. Mit Zustimmung der für Finanzen zuständigen Senatsverwaltung können Personalausgaben auch für zusätzliche Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter im Rahmen der Deckungsfähigkeit geleistet werden, wenn eine geplante Ausweitung des Ausbildungsangebotes anderenfalls nicht realisierbar ist. Die Finanzierung befristeter Weiterbeschäftigungen nach Satz 1 sowie von Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern nach Satz 2 ist nur zulässig, sofern die Ansätze der übrigen Titel der Hauptgruppe 4 im jeweiligen Bezirksplan oder Einzelplan der Hauptverwaltung überschritten werden. Mit Zustimmung der für Finanzen zuständigen Senatsverwaltung können nicht verbrauchte Mittel der in Satz 1 genannten Titel in die Folgejahre übertragen sowie auch in Unternehmen und Einrichtungen außerhalb der unmittelbaren Landesverwaltung verausgabt werden, sofern damit zusätzliche Ausbildungsplätze in zukunftsträchtigen Ausbildungsberufen neu geschaffen werden.(2) Abweichend von § 20 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung sind die in den Kapiteln des Personalüberhangs veranschlagten Personalausgaben nur deckungsberechtigt. Die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung kann Ausnahmen zulassen.(3) In den einzelnen Kapiteln fließen die Einnahmen aus Zuschüssen für die berufliche Eingliederung behinderter Menschen (Titel 23601) den Ausgaben bei Titel 42812 zu.
Weitergeltung von Vorschriften
§ 19 Weitergeltung von Vorschriften§ 2 Absatz 3 bis 7 und 10 sowie die §§ 3, 4, 7, 10 und 16 bis 18 gelten bis zur Verkündung des auf dieses Gesetz folgenden Haushaltsgesetzes weiter.
Kreditermächtigungen
§ 2 Kreditermächtigungen(1) Die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, zur Deckung von Ausgaben für finanzielle Transaktionen (Anlage 8 zum Haushaltsplan) im Haushaltsjahr 2024 bis zur Höhe von 2.000.000.000 Euro und im Haushaltsjahr 2025 bis zur Höhe von 1.500.000.000 Euro Kredite aufzunehmen. Mehrausgaben für finanzielle Transaktionen dürfen mit Zustimmung des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses durch Kredite finanziert werden, sofern die Gesamthöhe der Kreditermächtigung dadurch nicht überschritten wird. Diese Mehrausgaben sind keine über- oder außerplanmäßigen Ausgaben im Sinne des § 37 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Januar 2009 (GVBl. S. 31, 486), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Februar 2023 (GVBl. S. 30) geändert worden ist.(2) Die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, im Haushaltsjahr 2025 zum Ausgleich von konjunkturbedingten Steuermindereinnahmen, die nicht durch Entnahmen aus der Konjunkturausgleichsrücklage abgedeckt werden können, bis zur Höhe der auf Basis der Herbstprojektion der Bundesregierung festgestellten anteiligen ex ante Konjunkturkomponente konjunkturbedingte Kredite von bis zu 812.000.000 Euro aufzunehmen.(3) Die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, Kredite aufzunehmen zur Tilgung von in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 jeweils fällig werdenden Krediten, zur vorzeitigen Tilgung von Schulden, zur Tilgung kurzfristiger Kredite und zum Kauf von Inhaberschuldverschreibungen des Landes, der aus Gründen der Marktpflege erforderlich ist.(4) Erfolgt die Kreditaufnahme im Sinne der Absätze 1 bis 3 in fremder Währung, ist das damit verbundene Wechselkursrisiko bezüglich des Kapitals und der zu zahlenden Zinsen in voller Höhe durch Wechselkurssicherungsgeschäfte auszuschließen.(5) Die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der Kreditermächtigung Darlehen beim Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt und beim Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin anstelle sonst notwendiger Kreditaufnahmen am Kreditmarkt aufzunehmen, solange die Mittel für ihre Zwecke nicht benötigt werden. Die Beträge zur Tilgung von in Vorjahren aufgenommenen Darlehen wachsen dem Kreditrahmen zu.(6) Die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der Kreditermächtigung anstelle sonst notwendiger Kreditaufnahmen am Kreditmarkt innere Darlehen bei Rücklagen, die ihrer Verwaltung unterstehen, aufzunehmen, solange die Mittel für ihre Zwecke nicht benötigt werden. Die Beträge zur Tilgung von in Vorjahren aufgenommenen inneren Darlehen wachsen dem Kreditrahmen zu.(7) Die Ermächtigungen der Absätze 5 und 6 gelten bei Anwendung des Artikels 89 Absatz 2 der Verfassung von Berlin entsprechend.(8) Die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, in den jeweiligen Haushaltsjahren Kassenverstärkungskredite bis zur Höhe von 13 Prozent der in § 1 festgestellten Beträge und darüber hinaus für die Stellung von Sicherheiten nach Absatz 10 Satz 3 aufzunehmen.(9) Ab dem 1. Oktober der Haushaltsjahre 2024 und 2025 dürfen im Vorgriff auf die Kreditermächtigung des jeweils nächsten Haushaltsjahres Kredite am Kreditmarkt bis zur Höhe von 2 Prozent der in § 1 festgestellten Ausgaben aufgenommen werden. Diese Kredite sind auf die Kreditermächtigung des jeweils nächsten Haushaltsjahres anzurechnen.(10) Im Rahmen der Kreditfinanzierung dürfen ergänzende Vereinbarungen, die der Steuerung von Liquiditäts- und Zinsänderungsrisiken sowie der Erzielung günstiger Konditionen bei neuen Krediten und bestehenden Schulden dienen, getroffen werden. In der Summe dürfen diese ergänzenden Vereinbarungen 40 Prozent des Gesamtschuldenstandes am Ende des jeweils vorangegangenen Haushaltsjahres nicht überschreiten. Die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, Sicherheiten in Form verzinster Barmittel zu stellen und entgegenzunehmen.
Personalwirtschaftliche Ermächtigungen
§ 16 Personalwirtschaftliche Ermächtigungen(1) Leistungsprämien und -zulagen an Beamtinnen und Beamte dürfen nach der jeweils geltenden landesrechtlichen Verordnung im Rahmen der den Behörden und Einrichtungen zur Verfügung gestellten Personalmittel gezahlt werden.(2) Unter den Voraussetzungen des § 45 Absatz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Überleitungsfassung für Berlin nach Artikel III § 1 Nummer 3 des Gesetzes vom 21. Juni 2011 (GVBl. S. 266), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Februar 2023 (GVBl. S. 58) geändert worden ist, darf im Einvernehmen mit der für Finanzen zuständigen Senatsverwaltung eine Zulage gezahlt werden. Die Zulage darf bis zur Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem Grundgehalt der Besoldungsgruppe der Beamtin oder des Beamten und dem Grundgehalt der Besoldungsgruppe, die der Wertigkeit der wahrgenommenen Funktion entspricht, höchstens jedoch der zweiten folgenden Besoldungsgruppe und nicht einstiegsamtübergreifend gewährt werden. Die für Besoldung zuständige Senatsverwaltung kann hinsichtlich der Beschränkung zur einstiegsamtübergreifenden Gewährung im Einzelfall Ausnahmen zulassen.(3) Die im Bundesbesoldungsgesetz in der Überleitungsfassung für Berlin vorgesehenen Amtszulagen nach Maßgabe des Haushaltsplans nach Anlage IX und die im Landesbesoldungsgesetz vorgesehenen Amtszulagen nach Maßgabe des Haushaltsplans nach Anlage II erhalten Lehrkräfte gemäß § 1 Absatz 2 des Lehrkräfteverbeamtungsgesetzes, die in dem Zeitraum vom Beginn des Schuljahres 2022/2023 bis zum Ende des Schuljahres 2024/2025 die Höchstaltersgrenze für eine Einstellung in ein Beamtenverhältnis gemäß § 2 des Lehrkräfteverbeamtungsgesetzes überschritten haben. Dies gilt auch für Lehrkräfte gemäß § 1 Absatz 2 des Lehrkräfteverbeamtungsgesetzes, die aus gesundheitlichen Gründen nicht verbeamtet werden können.(4) Zur Übernahme von Personen, die aus dem Projekt zum solidarischen Grundeinkommen einen Beschäftigungsanspruch gegen das Land Berlin haben, können mit Einwilligung der für Finanzen zuständigen Senatsverwaltung im Wege der Personalwirtschaft unterjährig Stellen eingerichtet werden.
AnlageGesamtplan Haushaltsübersicht 2024 Einzelplan Bezeichnung Einnahmen Ausgaben Fehlbetrag (-) Überschuss (+) Verpflichtungsermächtigungen € € € € 01 Abgeordnetenhaus Bisher 58.500 97.378.400 -97.319.900 --- Veränderung --- --- --- --- Neu 58.500 97.378.400 -97.319.900 --- 02 Verfassungsgerichtshof Bisher 1.000 1.005.000 -1.004.000 --- Veränderung --- --- --- --- Neu 1.000 1.005.000 -1.004.000 --- 03 Regierende Bürgermeisterin/Regierender Bürgermeister Bisher 2.655.000 121.072.400 -118.417.400 90.699.000 Veränderung --- --- --- --- Neu 2.655.000 121.072.400 -118.417.400 90.699.000 05 Inneres und Sport Bisher 419.893.300 3.110.241.300 -2.690.348.000 693.038.800 Veränderung --- --- --- --- Neu 419.893.300 3.110.241.300 -2.690.348.000 693.038.800 06 Justiz und Verbraucherschutz Bisher 344.945.900 1.214.631.600 -869.685.700 106.068.000 Veränderung --- --- --- --- Neu 344.945.900 1.214.631.600 -869.685.700 106.068.000 07 Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Bisher 940.593.000 3.163.913.100 -2.223.320.100 31.655.560.000 Veränderung --- --- --- --- Neu 940.593.000 3.163.913.100 -2.223.320.100 31.655.560.000 08 Kultur und Gesellschaftlicher Zusammenhalt Bisher 29.929.000 1.000.198.900 -970.269.900 1.335.837.900 Veränderung --- --- --- --- Neu 29.929.000 1.000.198.900 -970.269.900 1.335.837.900 09 Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Bisher 756.266.400 3.554.691.000 -2.798.424.600 9.377.774.000 Veränderung --- --- --- --- Neu 756.266.400 3.554.691.000 -2.798.424.600 9.377.774.000 10 Bildung, Jugend und Familie Bisher 218.877.300 5.427.416.800 -5.208.539.500 613.800.000 Veränderung --- --- --- --- Neu 218.877.300 5.427.416.800 -5.208.539.500 613.800.000 11 Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Bisher 296.345.900 1.972.546.200 -1.676.200.300 1.019.370.000 Veränderung --- --- --- --- Neu 296.345.900 1.972.546.200 -1.676.200.300 1.019.370.000 12 Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Bisher 290.593.000 1.256.650.700 -966.057.700 2.868.825.000 Veränderung --- --- --- --- Neu 290.593.000 1.256.650.700 -966.057.700 2.868.825.000 13 Wirtschaft, Energie und Betriebe Bisher 315.420.200 903.129.300 -587.709.100 597.805.000 Veränderung --- --- --- --- Neu 315.420.200 903.129.300 -587.709.100 597.805.000 15 Finanzen Bisher 257.043.000 705.387.800 -448.344.800 297.722.000 Veränderung --- --- --- --- Neu 257.043.000 705.387.800 -448.344.800 297.722.000 20 Rechnungshof Bisher 56.200 28.879.000 -28.822.800 6.918.000 Veränderung --- --- --- --- Neu 56.200 28.879.000 -28.822.800 6.918.000 21 Beauftragte/Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Bisher 206.000 23.661.000 -23.455.000 --- Veränderung --- --- --- --- Neu 206.000 23.661.000 -23.455.000 --- 22 Bürger- und Polizeibeauftragte/Bürger- und Polizeibeauftragter des Landes Berlin Bisher 1.000 1.530.000 -1.529.000 --- Veränderung --- --- --- --- Neu 1.000 1.530.000 -1.529.000 --- 25 Landesweite Maßnahmen des E-Governments Bisher 62.002.000 326.471.100 -264.469.100 970.401.200 Veränderung --- --- --- --- Neu 62.002.000 326.471.100 -264.469.100 970.401.200 27 Zuweisungen an und Programme für die Bezirke Bisher -8.286.039.000 1.109.586.000 -9.395.625.000 3.095.207.000 Veränderung --- --- --- --- Neu -8.286.039.000 1.109.586.000 -9.395.625.000 3.095.207.000 29 Allgemeine Finanz- und Personalangelegenheiten Bisher 33.827.699.000 5.458.157.100 28.369.541.900 244.000.000 Veränderung --- --- --- --- Neu 33.827.699.000 5.458.157.100 28.369.541.900 244.000.000 Summe Einzelpläne 01-29 Bisher 29.476.546.700 29.476.546.700 --- 52.973.025.900 Veränderung --- --- --- --- Neu 29.476.546.700 29.476.546.700 --- 52.973.025.900 Summe Einzelpläne 31-45 Bisher 11.256.424.800 11.256.424.800 --- 776.825.600 Veränderung --- --- --- --- Neu 11.256.424.800 11.256.424.800 --- 776.825.600 Summe Haushaltsplan Bisher 40.732.971.500 40.732.971.500 --- 53.749.851.500 Veränderung --- --- --- --- Neu 40.732.971.500 40.732.971.500 --- 53.749.851.500Gesamtplan Haushaltsübersicht 2025 Einzelplan Bezeichnung Einnahmen Ausgaben Fehlbetrag (-) Überschuss (+) Verpflichtungsermächtigungen € € € € 01 Abgeordnetenhaus Bisher 58.500 100.618.000 -100.559.500 --- Veränderung --- --- --- --- Neu 58.500 100.618.000 -100.559.500 --- 02 Verfassungsgerichtshof Bisher 1.000 1.051.000 -1.050.000 --- Veränderung --- --- --- --- Neu 1.000 1.051.000 -1.050.000 --- 03 Regierende Bürgermeisterin/Regierender Bürgermeister Bisher 2.694.000 134.019.800 -131.325.800 65.432.000 Veränderung --- 14.000.000 -14.000.000 --- Neu 2.694.000 148.019.800 -145.325.800 65.432.000 05 Inneres und Sport Bisher 430.054.300 3.208.288.600 -2.778.234.300 554.038.000 Veränderung --- --- --- --- Neu 430.054.300 3.208.288.600 -2.778.234.300 554.038.000 06 Justiz und Verbraucherschutz Bisher 349.945.900 1.250.388.600 -900.442.700 90.534.000 Veränderung --- --- --- --- Neu 349.945.900 1.250.388.600 -900.442.700 90.534.000 07 Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Bisher 1.039.777.000 3.485.993.800 -2.446.216.800 31.737.421.000 Veränderung --- --- --- --- Neu 1.039.777.000 3.485.993.800 -2.446.216.800 31.737.421.000 08 Kultur und Gesellschaftlicher Zusammenhalt Bisher 29.940.000 1.070.600.500 -1.040.660.500 1.246.493.900 Veränderung --- --- --- --- Neu 29.940.000 1.070.600.500 -1.040.660.500 1.246.493.900 09 Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Bisher 781.538.400 3.721.528.900 -2.939.990.500 944.669.000 Veränderung --- --- --- --- Neu 781.538.400 3.721.528.900 -2.939.990.500 944.669.000 10 Bildung, Jugend und Familie Bisher 159.607.300 5.550.636.600 -5.391.029.300 394.456.000 Veränderung --- --- --- --- Neu 159.607.300 5.550.636.600 -5.391.029.300 394.456.000 11 Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Bisher 343.991.700 1.924.490.100 -1.580.498.400 1.355.503.000 Veränderung --- --- --- --- Neu 343.991.700 1.924.490.100 -1.580.498.400 1.355.503.000 12 Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Bisher 281.671.000 1.349.611.200 -1.067.940.200 3.470.489.000 Veränderung --- 917.588.000 -917.588.000 --- Neu 281.671.000 2.267.199.200 -1.985.528.200 3.470.489.000 13 Wirtschaft, Energie und Betriebe Bisher 278.267.700 897.633.300 -619.365.600 427.426.000 Veränderung --- --- --- --- Neu 278.267.700 897.633.300 -619.365.600 427.426.000 15 Finanzen Bisher 256.863.000 728.634.600 -471.771.600 458.145.000 Veränderung --- --- --- --- Neu 256.863.000 728.634.600 -471.771.600 458.145.000 20 Rechnungshof Bisher 41.200 29.831.000 -29.789.800 7.698.000 Veränderung --- --- --- --- Neu 41.200 29.831.000 -29.789.800 7.698.000 21 Beauftragte/Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Bisher 206.000 14.120.800 -13.914.800 --- Veränderung --- --- --- --- Neu 206.000 14.120.800 -13.914.800 --- 22 Bürger- und Polizeibeauftragte/Bürger- und Polizeibeauftragter des Landes Berlin Bisher 1.000 1.565.000 -1.564.000 --- Veränderung --- --- --- --- Neu 1.000 1.565.000 -1.564.000 --- 25 Landesweite Maßnahmen des E-Governments Bisher 60.002.000 320.250.500 -260.248.500 967.357.200 Veränderung --- --- --- --- Neu 60.002.000 320.250.500 -260.248.500 967.357.200 27 Zuweisungen an und Programme für die Bezirke Bisher -8.367.554.000 1.320.301.000 -9.687.855.000 3.706.365.000 Veränderung --- 209.456.000 -209.456.000 --- Neu -8.367.554.000 1.529.757.000 -9.897.311.000 3.706.365.000 29 Allgemeine Finanz- und Personalangelegenheiten Bisher 33.625.663.900 4.163.206.600 29.462.457.300 484.000.000 Veränderung 1.141.044.000 --- 1.141.044.000 1.148.000.000 Neu 34.766.707.900 4.163.206.600 30.603.501.300 1.632.000.000 Summe Einzelpläne 01-29 Bisher 29.272.769.900 29.272.769.900 --- 45.910.027.100 Veränderung 1.141.044.000 1.141.044.000 --- 1.148.000.000 Neu 30.413.813.900 30.413.813.900 --- 47.058.027.100 Summe Einzelpläne 31-45 Bisher 11.396.400.200 11.396.400.200 --- 721.711.000 Veränderung --- --- --- --- Neu 11.396.400.200 11.396.400.200 --- 721.711.000 Summe Haushaltsplan Bisher 40.669.170.100 40.669.170.100 --- 46.631.738.100 Veränderung 1.141.044.000 1.141.044.000 --- 1.148.000.000 Neu 41.810.214.100 41.810.214.100 --- 47.779.738.100Gesamtplan Finanzierungsübersicht 2024 Ermittlung des Finanzierungssaldos Mio. € 1. Einnahmen (ohne Einnahmen aus Krediten am Kreditmarkt, Entnahmen aus Rücklagen und Einnahmen aus Überschüssen sowie Verrechnungen) 36.146,0 2. Ausgaben (ohne Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, Zuführungen an Rücklagen und Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen sowie Verrechnungen) 40.303,7 3. Finanzierungssaldo -4.157,7 Deckung des Finanzierungsdefizits 4. Netto-Neuverschuldung am Kreditmarkt Einnahmen aus Krediten am Kreditmarkt 7.006,7 Ausgaben zur Tilgung von Krediten am Kreditmarkt 5.326,9 1.679,8 5. Rücklagenbewegung Entnahmen aus Rücklagen 2.482,4 Zuführungen an Rücklagen 4,5 2.477,9 6. Ausgleich früherer Haushaltsjahre Einnahmen aus Überschüssen 5,3 darunter: Überschüsse der Bezirke 0 Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen 5,3 darunter: Fehlbetrag der Bezirke 5,3 0,0 7. Verrechnungsbewegungen einnahmeseitige Verrechnungen 416,4 ausgabeseitige Verrechnungen 416,4 0,0 8. Summe 4.157,7Gesamtplan Finanzierungsübersicht 2025 Ermittlung des Finanzierungssaldos Mio. € 1. Einnahmen (ohne Einnahmen aus Krediten am Kreditmarkt, Entnahmen aus Rücklagen und Einnahmen aus Überschüssen sowie Verrechnungen) 36.977,4 2. Ausgaben (ohne Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, Zuführungen an Rücklagen und Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen sowie Verrechnungen) 41.361,6 3. Finanzierungssaldo -4.384,2 Deckung des Finanzierungsdefizits 4. Netto-Neuverschuldung am Kreditmarkt Einnahmen aus Krediten am Kreditmarkt 8.902,2 Ausgaben zur Tilgung von Krediten am Kreditmarkt 5.411,8 3.490,4 5. Rücklagenbewegung Entnahmen aus Rücklagen 912,8 Zuführungen an Rücklagen 19,0 893,8 6. Ausgleich früherer Haushaltsjahre Einnahmen aus Überschüssen 0,0 darunter: Überschüsse der Bezirke 0,0 Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen 0,0 darunter: Fehlbetrag der Bezirke 0,0 0,0 7. Verrechnungsbewegungen einnahmeseitige Verrechnungen 426,6 ausgabeseitige Verrechnungen 426,6 0,0 8. Summe 4.384,2Gesamtplan Kreditfinanzierungsplan 2024 I. Einnahmen aus Krediten (brutto) In Mio. EUR 1. aus Kreditmarktmitteln (2902/32500) 7.006,8 2. aus anderen Krediten der Obergruppen 31 und 32 0,0 Summe I 7.006,8 II. Tilgungsausgaben für Kredite 1. für Kreditmarktmittel (2902/32500) 5.323,9 2. Tilgung der notsituationsbedingten Kredite aus dem Jahr 2020 (2902/32502) 0,0 3. Tilgung von Immobilienkrediten (2990/59101) 3,1 4. für Kredite im öffentlichen Bereich (Obergruppe 58) 16,1 Summe II 5.343,1 III. Einnahmen aus Krediten 1. aus Kreditmarktmitteln (Abschnitt I Nr.1 abzgl. Abschnitt II Nr. 1, 2 und 3) 1.679,8 2. aus anderen Krediten (Abschnitt I Nr.2 abzgl. Abschnitt II Nr.4) -16,1 Summe III (Summe I abzgl. Summe II) 1.663,7Gesamtplan Kreditfinanzierungsplan 2025 I. Einnahmen aus Krediten (brutto) in Mio. EUR 1. aus Kreditmarktmitteln (2902/32500) 8.902,2 2. aus anderen Krediten der Obergruppen 31 und 32 0,0 Summe I 8.902,2 II. Tilgungsausgaben für Kredite 1. für Kreditmarktmittel (2902/32500) 5.408,7 2. Tilgung der notsituationsbedingten Kredite aus dem Jahr 2020 (2902/32502) 0,0 3. Tilgung von Immobilienkrediten (2990/59101) 3,1 4. für Kredite im öffentlichen Bereich (Obergruppe 58) 14,5 Summe II 5.426,3 III. Einnahmen aus Krediten 1. aus Kreditmarktmitteln (Abschnitt I Nr.1 abzgl. Abschnitt II Nr. 1, 2 und 3) 3.490,4 2. aus anderen Krediten (Abschnitt I Nr.2 abzgl. Abschnitt II Nr.4) -14,5 Summe III (Summe I abzgl. Summe II) 3.475,9Betriebshaushalt/Vermögenshaushalt Einnahmen und Ausgaben sowie Finanzierungssaldo des Berliner Haushalts 2024 und 2025 Ansatz Ansatz Ansatz Ist 2024 2025 2023 2022 Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Laufende Rechnung (Betriebshaushalt) Einnahmen der laufenden Rechnung 35.482 36.392 34.530 36.551 Ausgaben der laufenden Rechnung 35.202 36.253 32.415 32.962 Saldo der laufenden Rechnung (Betriebshaushalt) 280 139 2.115 3.589 Kapitalrechnung (Vermögenshaushalt) Einnahmen der Kapitalrechnung 1.043 728 887 871 darunter Zuweisungen für Investitionen 879 588 694 634 Vermögensaktivierung 13 13 17 20 Ausgaben der Kapitalrechnung 5.262 5.745 4.096 3.711 darunter Investitionsausgaben 5.148 5.634 3.993 3.632 Saldo der Kapitalrechnung (Vermögenshaushalt) -4.218 -5.017 -3.209 -2.839 nachrichtlich: Globalpositionen (Saldo) -220 494 -1.502 0- Finanzierungssaldo -4.158 -4.384 -2.596 750
Feststellung des Haushaltsplans
§ 1 Feststellung des Haushaltsplans(1) Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird für 2024 in Einnahmen und Ausgaben auf 40.732.971.500 Euro mit Verpflichtungsermächtigungen von 53.749.851.500 Euro und für 2025 in Einnahmen und Ausgaben auf 41.810.214.100 Euro mit Verpflichtungsermächtigungen von 47.779.738.100 Euro festgestellt, und zwar1. für das Haushaltsjahr 2024a) in den Einzelplänen 01 bis 29 auf Einnahmen und Ausgaben von 29.476.546.700 Euro mit Verpflichtungsermächtigungen von 52.973.025.900 Euro,b) in den Einzelplänen 31 bis 45 (Bezirkshaushaltspläne) auf Einnahmen und Ausgaben von 11.256.424.800 Euro mit Verpflichtungsermächtigungen von 776.825.600 Euro und in den einzelnen Bezirkshaushaltsplänen nach Maßgabe der Haushaltsübersicht des Gesamtplans; 2. für das Haushaltsjahr 2025a) in den Einzelplänen 01 bis 29 auf Einnahmen und Ausgaben von 30.413.813.900 Euro mit Verpflichtungsermächtigungen von 47.058.027.100 Euro,b) in den Einzelplänen 31 bis 45 (Bezirkshaushaltspläne) auf Einnahmen und Ausgaben von 11.396.400.200 Euro mit Verpflichtungsermächtigungen von 721.711.000 Euro und in den einzelnen Bezirkshaushaltsplänen nach Maßgabe der Haushaltsübersicht des Gesamtplans.(2) Die Verpflichtungsermächtigungen gemäß Absatz 1 sind gesperrt. Dies gilt nicht für Ermächtigungen, die im Einzelfall zum Eingehen von Verpflichtungen1. zu Lasten von weniger als drei künftigen Haushaltsjahren und einem Jahresbetrag von bis zu 1.000.000 Euro oder2. bis zu einem Gesamtbetrag von 5.000.000 Euro und einem Jahresbetrag von bis zu 500.000 Euroermächtigen.(3) Die in Anlage 9 zum Haushaltsplan genannten Titel werden in der in gleicher Liste angegebenen Höhe und unter Berücksichtigung der angegebenen verbindlichen Zweckbestimmung qualifiziert gesperrt.
Weitergeltung von Vorschriften
§ 19 Weitergeltung von Vorschriften§ 2 Absatz 4 bis 8 und 11 sowie die §§ 3, 4, 7, 10 und 16 bis 18 gelten bis zur Verkündung des auf dieses Gesetz folgenden Haushaltsgesetzes weiter.
Kreditermächtigungen
§ 2 Kreditermächtigungen(1) Die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, zur Deckung von Ausgaben für finanzielle Transaktionen (Anlage 8 zum Haushaltsplan) im Haushaltsjahr 2024 bis zur Höhe von 2.000.000.000 Euro und im Haushaltsjahr 2025 bis zur Höhe von 1.635.100.000 Euro Kredite aufzunehmen. Mehrausgaben für finanzielle Transaktionen dürfen mit Zustimmung des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses durch Kredite finanziert werden, sofern die Gesamthöhe der Kreditermächtigung dadurch nicht überschritten wird. Diese Mehrausgaben sind keine über- oder außerplanmäßigen Ausgaben im Sinne des § 37 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Januar 2009 (GVBl. S. 31, 486), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Februar 2023 (GVBl. S. 30) geändert worden ist.(2) Die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, gemäß Artikel 109 Absatz 3 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes zur Deckung von Ausgaben die anteilige strukturelle Kreditermächtigung für die Länder bis zur Höhe von 788.000.000 Euro im Haushaltsjahr 2025 in Anspruch zu nehmen.(3) Die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der durch § 4 des Gesetzes zur landesrechtlichen Umsetzung der Schuldenbremse vom 25. November 2019 (GVBl. S. 742) in der jeweils geltenden Fassung sich ergebenden Bestimmungen konjunkturbedingte Kreditaufnahmen bis zur Höhe von 1.070.400.000 Euro im Haushaltsjahr 2025 vorzunehmen. Etwaige sich aus der Konjunkturbereinigung ergebende Tilgungsverpflichtungen sind von der für Finanzen zuständigen Senatsverwaltung umzusetzen.(4) Die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, Kredite aufzunehmen zur Tilgung von in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 jeweils fällig werdenden Krediten, zur vorzeitigen Tilgung von Schulden, zur Tilgung kurzfristiger Kredite und zum Kauf von Inhaberschuldverschreibungen des Landes, der aus Gründen der Marktpflege erforderlich ist.(5) Erfolgt die Kreditaufnahme im Sinne der Absätze 1 bis 4 in fremder Währung, ist das damit verbundene Wechselkursrisiko bezüglich des Kapitals und der zu zahlenden Zinsen in voller Höhe durch Wechselkurssicherungsgeschäfte auszuschließen.(6) Die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der Kreditermächtigung Darlehen beim Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt und beim Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin anstelle sonst notwendiger Kreditaufnahmen am Kreditmarkt aufzunehmen, solange die Mittel für ihre Zwecke nicht benötigt werden. Die Beträge zur Tilgung von in Vorjahren aufgenommenen Darlehen wachsen dem Kreditrahmen zu.(7) Die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der Kreditermächtigung anstelle sonst notwendiger Kreditaufnahmen am Kreditmarkt innere Darlehen bei Rücklagen, die ihrer Verwaltung unterstehen, aufzunehmen, solange die Mittel für ihre Zwecke nicht benötigt werden. Die Beträge zur Tilgung von in Vorjahren aufgenommenen inneren Darlehen wachsen dem Kreditrahmen zu.(8) Die Ermächtigungen der Absätze 6 und 7 gelten bei Anwendung des Artikels 89 Absatz 2 der Verfassung von Berlin entsprechend.(9) Die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, in den jeweiligen Haushaltsjahren Kassenverstärkungskredite bis zur Höhe von 13 Prozent der in § 1 festgestellten Beträge und darüber hinaus für die Stellung von Sicherheiten nach Absatz 11 Satz 3 aufzunehmen.(10) Ab dem 1. Oktober der Haushaltsjahre 2024 und 2025 dürfen im Vorgriff auf die Kreditermächtigung des jeweils nächsten Haushaltsjahres Kredite am Kreditmarkt bis zur Höhe von 2 Prozent der in § 1 festgestellten Ausgaben aufgenommen werden. Diese Kredite sind auf die Kreditermächtigung des jeweils nächsten Haushaltsjahres anzurechnen.(11) Im Rahmen der Kreditfinanzierung dürfen ergänzende Vereinbarungen, die der Steuerung von Liquiditäts- und Zinsänderungsrisiken sowie der Erzielung günstiger Konditionen bei neuen Krediten und bestehenden Schulden dienen, getroffen werden. In der Summe dürfen diese ergänzenden Vereinbarungen 40 Prozent des Gesamtschuldenstandes am Ende des jeweils vorangegangenen Haushaltsjahres nicht überschreiten. Die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, Sicherheiten in Form verzinster Barmittel zu stellen und entgegenzunehmen.
AnlageGESAMTPLANHaushaltsübersicht 2024 Einzelplan Bezeichnung Einnahmen Ausgaben Fehlbetrag (-) Überschuss Verpflichtungsermächtigungen € € € € 01 Abgeordnetenhaus 58.500 97.378.400 -97.319.900 --- 02 Verfassungsgerichtshof 1.000 1.005.000 -1.004.000 --- 03 Regierende Bürgermeisterin/ Regierender Bürgermeister 2.655.000 121.072.400 -118.417.400 90.699.000 05 Inneres und Sport 419.893.300 3.117.241.300 -2.697.348.000 693.038.800 06 Justiz und Verbraucherschutz 344.945.900 1.214.631.600 -869.685.700 106.068.000 07 Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt 940.593.000 3.188.913.100 -2.248.320.100 31.655.560.000 08 Kultur und Gesellschaftlicher Zusammenhalt 29.929.000 1.000.198.900 -970.269.900 1.335.837.900 09 Wissenschaft, Gesundheit und Pflege 756.266.400 3.564.691.000 -2.808.424.600 9.377.774.000 10 Bildung, Jugend und Familie 218.877.300 5.427.416.800 -5.208.539.500 613.800.000 11 Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung 296.345.900 1.972.546.200 -1.676.200.300 1.019.370.000 12 Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen 290.593.000 1.243.465.700 -952.872.700 2.868.825.000 13 Wirtschaft, Energie und Betriebe 315.420.200 933.396.300 -617.976.100 597.805.000 15 Finanzen 257.043.000 705.387.800 -448.344.800 297.722.000 20 Rechnungshof 56.200 28.879.000 -28.822.800 6.918.000 21 Beauftragte/Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit 206.000 23.661.000 -23.455.000 --- 22 Bürger- und Polizeibeauftragte/Bürger- und Polizeibeauftragter des Landes Berlin 1.000 1.530.000 -1.529.000 --- 25 Landesweite Maßnahmen des E-Governments 62.002.000 326.471.100 -264.469.100 970.401.200 27 Zuweisungen an und Programme für die -8.286.039.000 1.149.586.000 -9.435.625.000 3.095.207.000 29 Allgemeine Finanz- und Personalangelegenheiten 32.375.781.000 3.907.157.100 28.468.623.900 244.000.000 Σ SUMME EINZELPLÄNE 01 - 29 28.024.628.700 28.024.628.700 --- 52.973.025.900 31 Bezirksverordnetenversammlung 82.700 22.907.700 -22.825.000 --- 33 Bezirksamt - Politisch-Administrativer Bereich - 26.895.600 757.529.300 -730.633.700 119.628.000 34 Ordnungsamt 81.516.600 90.889.500 -9.372.900 15.927.000 35 Amt für Bürgerdienste 144.458.600 319.362.900 -174.904.300 --- 36 Amt für Weiterbildung und Kultur 46.569.100 215.323.000 -168.753.900 4.991.000 37 Schul- und Sportamt 26.866.500 827.243.800 -800.377.300 596.982.600 38 Straßen- und Grünflächenamt 99.088.900 389.487.000 -290.398.100 14.322.000 39 Amt für Soziales 1.877.540.800 4.288.115.400 -2.410.574.600 2.552.000 40 Jugendamt 99.950.200 3.683.846.400 -3.583.896.200 13.420.000 41 Gesundheitsamt 4.067.200 155.104.300 -151.037.100 27.000 42 Stadtentwicklungsamt 42.125.700 116.505.300 -74.379.600 8.976.000 43 Umwelt- und Naturschutzamt 3.250.800 30.551.200 -27.300.400 --- 45 Allgemeine Finanzangelegenheiten 8.804.012.100 359.559.000 8.444.453.100 --- Σ SUMME EINZELPLÄNE 31 - 45 11.256.424.800 11.256.424.800 --- 776.825.600 Σ SUMME HAUSHALTSPLAN 39.281.053.500 39.281.053.500 --- 53.749.851.500Gesamtplan Haushaltsübersicht 2024Gesamtplan Haushaltsübersicht 2024 - Aufstellung nach Bezirken Einzelplan Bezeichnung Mitte Friedrichshain- Kreuzberg Pankow Charlottenburg-Wilmersdorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Neukölln Treptow-Köpenick Marzahn-Hellersdorf Lichtenberg Reinickendorf € € € € € € € € € € € € EINNAHMEN 31 Bezirksverordnetenversammlung --- 1.000 5.000 31.000 1.000 3.000 22.000 2.000 9.000 4.000 2.000 2.700 33 Bezirksamt - Politisch-Administrativer Bereich - 2.784.000 525.600 5.180.500 3.028.500 1.090.200 810.200 2.044.700 3.466.000 5.345.000 827.000 261.000 1.532.900 34 Ordnungsamt 27.272.000 7.389.500 6.185.000 13.357.600 2.181.000 4.791.400 4.143.700 4.922.000 2.577.000 1.541.000 4.385.000 2.771.400 35 Amt für Bürgerdienste 14.199.600 14.556.900 15.552.000 10.252.000 11.024.500 8.105.000 10.982.200 14.561.000 9.948.600 13.508.000 12.472.000 9.296.800 36 Amt für Weiterbildung und Kultur 6.131.800 3.854.300 4.098.500 5.076.000 3.975.400 5.706.500 3.440.000 4.103.000 4.052.300 1.429.200 2.138.600 2.563.500 37 Schul- und Sportamt 1.934.200 3.348.000 3.344.000 1.729.800 1.825.200 3.456.400 1.295.600 1.500.000 3.559.500 1.836.400 1.667.000 1.370.400 38 Straßen- und Grünflächenamt 13.632.800 7.567.700 9.397.000 13.002.000 7.765.000 9.702.600 7.388.100 6.667.000 7.704.800 5.778.800 4.899.900 5.583.200 39 Amt für Soziales 250.907.800 159.341.100 134.431.400 186.351.900 148.766.900 97.360.700 181.318.200 217.038.000 94.971.000 122.186.900 149.842.100 135.024.800 40 Jugendamt 9.324.500 6.449.200 10.342.000 6.368.300 8.145.700 7.189.400 7.817.300 8.983.900 7.885.500 11.875.000 8.802.600 6.766.800 41 Gesundheitsamt 751.700 42.300 260.000 632.000 171.000 577.000 369.200 312.000 169.000 142.000 432.000 209.000 42 Stadtentwicklungsamt 7.573.100 4.616.000 3.735.000 4.824.900 2.774.000 2.185.000 2.764.800 2.025.000 4.063.300 2.655.200 2.834.000 2.075.400 43 Umwelt- und Naturschutzamt 315.200 221.800 111.000 173.000 452.000 278.000 285.600 285.000 745.000 162.000 63.000 159.200 45 Allgemeine Finanzangelegenheiten 901.033.000 659.143.500 1.021.108.000 626.528.000 648.011.300 593.941.400 768.859.500 777.214.700 650.547.000 725.228.500 795.114.600 637.282.600 Σ Summe Einnahmen 1.235.859.700 867.056.900 1.213.749.400 871.355.000 836.183.200 734.106.600 990.730.900 1.041.079.600 791.577.000 887.174.000 982.913.800 804.638.700 AUSGABEN 31 Bezirksverordnetenversammlung 1.887.300 1.691.300 1.908.900 1.853.900 2.034.400 1.829.000 2.110.600 1.826.000 1.865.500 2.036.800 1.953.700 1.910.300 33 Bezirksamt - Politisch-Administrativer Bereich - 66.309.000 50.942.200 88.624.500 81.702.900 49.396.500 57.116.800 69.759.900 86.113.400 70.339.500 38.882.000 35.979.500 62.363.100 34 Ordnungsamt 12.565.200 5.413.800 7.107.000 9.829.000 5.525.100 4.655.200 7.621.100 7.788.000 6.819.200 5.620.700 11.938.400 6.006.800 35 Amt für Bürgerdienste 33.459.700 29.641.600 33.644.700 23.567.400 25.825.100 17.198.200 24.767.900 30.505.000 21.719.000 29.977.500 28.210.700 20.846.100 36 Amt für Weiterbildung und Kultur 26.748.000 16.580.300 19.550.200 17.339.400 19.146.600 20.524.200 19.760.700 18.481.400 12.498.900 13.642.500 18.072.900 12.977.900 37 Schul- und Sportamt 104.356.800 55.477.200 109.023.000 41.383.700 55.708.200 57.657.400 71.185.000 45.762.200 67.265.100 77.653.000 96.665.000 45.107.200 38 Straßen- und Grünflächenamt 41.151.500 19.554.300 39.483.100 32.158.500 30.505.900 35.927.700 33.490.300 24.394.000 33.793.600 36.852.800 32.501.900 29.673.400 39 Amt für Soziales 508.655.300 338.063.200 446.155.700 361.273.000 336.582.700 251.904.300 376.080.100 447.800.000 248.390.000 294.022.100 369.250.700 309.938.300 40 Jugendamt 375.927.500 287.172.800 409.321.200 242.058.900 262.087.800 238.554.900 326.912.400 322.443.400 282.702.000 341.467.600 331.603.700 263.594.200 41 Gesundheitsamt 18.658.400 11.044.500 12.030.800 16.996.800 9.940.700 11.739.500 14.220.100 13.693.800 9.025.200 10.709.000 16.917.500 10.128.000 42 Stadtentwicklungsamt 15.687.600 11.700.400 14.597.000 8.228.500 7.683.400 6.197.700 10.759.500 7.926.000 9.585.000 9.295.800 7.319.200 7.525.200 43 Umwelt- und Naturschutzamt 3.050.000 2.269.300 2.578.300 2.793.700 3.240.700 2.673.200 2.167.500 2.046.000 2.793.700 1.696.500 3.135.100 2.107.200 45 Allgemeine Finanzangelegenheiten 27.403.400 37.506.000 29.725.000 32.169.300 28.506.100 28.128.500 31.895.800 32.300.400 24.780.300 25.317.700 29.365.500 32.461.000 Σ Summe Ausgaben 1.235.859.700 867.056.900 1.213.749.400 871.355.000 836.183.200 734.106.600 990.730.900 1.041.079.600 791.577.000 887.174.000 982.913.800 804.638.700 Σ Fehlbetrag --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- Σ Verpflichtungsermächtigungen 72.082.000 212.698.000 202.372.000 --- 10.269.000 11.867.000 --- 24.519.000 84.485.000 853.600 129.046.000 28.634.000GesamtplanHaushaltsübersicht 2025GESAMTPLAN Haushaltsübersicht 2025 Einzelplan Bezeichnung Einnahmen Ausgaben Fehlbetrag (-) Überschuss Verpflichtungsermächtigungen € € € € 01 Abgeordnetenhaus 58.500 100.618.000 -100.559.500 --- 02 Verfassungsgerichtshof 1.000 1.051.000 -1.050.000 --- 03 Regierende Bürgermeisterin/ Regierender Bürgermeister 2.694.000 135.026.800 -132.332.800 65.432.000 05 Inneres und Sport 424.054.300 3.216.757.600 -2.792.703.300 554.038.000 06 Justiz und Verbraucherschutz 349.945.900 1.258.075.600 -908.129.700 90.534.000 07 Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt 1.032.427.000 3.526.924.800 -2.494.497.800 31.719.091.000 08 Kultur und Gesellschaftlicher Zusammenhalt 29.940.000 1.055.985.500 -1.026.045.500 1.246.493.900 09 Wissenschaft, Gesundheit und Pflege 781.538.400 3.747.329.900 -2.965.791.500 944.669.000 10 Bildung, Jugend und Familie 159.357.300 5.572.929.600 -5.413.572.300 394.456.000 11 Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung 287.124.700 1.941.670.100 -1.654.545.400 1.164.511.000 12 Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen 281.671.000 1.379.854.200 -1.098.183.200 3.130.523.000 13 Wirtschaft, Energie und Betriebe 278.267.700 884.826.300 -606.558.600 427.426.000 15 Finanzen 256.863.000 730.519.600 -473.656.600 265.100.000 20 Rechnungshof 41.200 29.831.000 -29.789.800 7.698.000 21 Beauftragte/Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit 206.000 14.120.800 -13.914.800 --- 22 Bürger- und Polizeibeauftragte/Bürger- und Polizeibeauftragter des Landes Berlin 1.000 1.565.000 -1.564.000 --- 25 Landesweite Maßnahmen des E-Governments 60.002.000 323.485.500 -263.483.500 967.357.200 27 Zuweisungen an und Programme für die Bezirke -8.367.554.000 1.304.155.000 -9.671.709.000 3.706.365.000 29 Allgemeine Finanz- und Personalangelegenheiten 33.533.164.900 3.885.077.600 29.648.087.300 244.000.000 Σ SUMME EINZELPLÄNE 01 - 29 29.109.803.900 29.109.803.900 --- 44.927.694.100 31 Bezirksverordnetenversammlung 82.700 23.098.900 -23.016.200 --- 33 Bezirksamt - Politisch-Administrativer Bereich - 26.622.600 778.253.400 -751.630.800 130.274.000 34 Ordnungsamt 83.441.600 94.141.300 -10.699.700 1.654.000 35 Amt für Bürgerdienste 143.856.800 322.770.000 -178.913.200 --- 36 Amt für Weiterbildung und Kultur 46.172.600 222.326.600 -176.154.000 5.148.000 37 Schul- und Sportamt 26.113.200 869.353.900 -843.240.700 540.986.000 38 Straßen- und Grünflächenamt 97.874.900 398.230.700 -300.355.800 27.169.000 39 Amt für Soziales 1.918.637.500 4.334.254.100 -2.415.616.600 1.052.000 40 Jugendamt 100.141.900 3.712.006.200 -3.611.864.300 8.560.000 41 Gesundheitsamt 4.057.200 159.948.200 -155.891.000 21.000 42 Stadtentwicklungsamt 41.862.700 119.196.400 -77.333.700 6.826.000 43 Umwelt- und Naturschutzamt 3.230.800 31.567.300 -28.336.500 21.000 45 Allgemeine Finanzangelegenheiten 8.904.305.700 331.253.200 8.573.052.500 --- Σ SUMME EINZELPLÄNE 31 - 45 11.396.400.200 11.396.400.200 --- 721.711.000 Σ SUMME HAUSHALTSPLAN 40.506.204.100 40.506.204.100 --- 45.649.405.100Gesamtplan Haushaltsübersicht 2025 - Aufstellung nach Bezirken Einzelplan Bezeichnung Mitte Friedrichshain-Kreuzberg Pankow Charlottenburg-Wilmersdorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Neukölln Treptow-Köpenick Marzahn-Hellersdorf Lichtenberg Reinickendorf € € € € € € € € € € € € EINNAHMEN 31 Bezirksverordnetenversammlung --- 1.000 5.000 31.000 1.000 3.000 22.000 2.000 9.000 4.000 2.000 2.700 33 Bezirksamt - Politisch-Administrativer Bereich - 2.786.000 526.600 5.000.500 3.064.500 1.088.200 760.200 2.044.700 3.481.000 5.245.000 827.000 266.000 1.532.900 34 Ordnungsamt 27.459.000 7.408.500 6.285.000 13.410.600 2.136.000 4.791.400 4.984.700 5.812.000 2.577.000 1.541.000 4.265.000 2.771.400 35 Amt für Bürgerdienste 14.199.600 14.556.900 15.572.000 10.252.000 11.018.400 8.180.000 10.982.200 14.561.000 9.757.900 13.408.000 12.072.000 9.296.800 36 Amt für Weiterbildung und Kultur 6.131.800 3.854.300 4.098.500 5.103.000 3.975.400 5.706.500 3.434.000 3.991.000 3.752.300 1.423.700 2.138.600 2.563.500 37 Schul- und Sportamt 1.966.500 3.311.800 3.361.000 1.736.800 1.828.500 3.431.100 1.144.500 1.043.800 3.393.400 1.843.400 1.675.000 1.377.400 38 Straßen- und Grünflächenamt 13.632.800 7.567.700 9.397.000 13.002.000 7.765.000 9.695.500 7.388.400 5.372.900 7.704.800 5.833.300 4.932.300 5.583.200 39 Amt für Soziales 256.493.800 162.903.100 137.184.600 191.087.700 151.670.600 99.807.800 185.719.200 221.836.000 96.754.000 124.736.800 152.587.100 137.856.800 40 Jugendamt 9.367.400 6.483.900 10.394.000 6.397.300 8.175.300 7.216.600 7.804.400 8.959.100 7.916.600 11.909.000 8.723.400 6.794.900 41 Gesundheitsamt 751.700 32.300 260.000 632.000 171.000 577.000 369.200 312.000 169.000 142.000 432.000 209.000 42 Stadtentwicklungsamt 7.573.100 4.627.000 3.735.000 4.788.900 2.774.000 2.185.000 2.764.800 2.025.000 3.951.300 2.655.200 2.708.000 2.075.400 43 Umwelt- und Naturschutzamt 315.200 221.800 111.000 173.000 452.000 278.000 285.600 285.000 745.000 142.000 63.000 159.200 45 Allgemeine Finanzangelegenheiten 913.479.000 675.252.500 1.032.755.000 637.388.000 654.459.300 600.350.300 771.616.700 775.289.700 656.653.000 740.368.000 814.448.600 632.245.600 Σ Summe Einnahmen 1.254.155.900 886.747.400 1.228.158.600 887.066.800 845.514.700 742.982.400 998.560.400 1.042.970.500 798.628.300 904.833.400 1.004.313.000 802.468.800 AUSGABEN 31 Bezirksverordnetenversammlung 1.936.700 1.711.600 1.936.000 1.861.900 2.043.400 1.857.000 2.120.600 1.832.000 1.865.500 2.046.800 1.959.100 1.928.300 33 Bezirksamt - Politisch-Administrativer Bereich - 68.712.100 52.774.600 89.496.700 87.751.700 52.772.500 57.995.100 74.043.000 87.651.400 68.772.200 37.695.700 37.668.600 62.919.800 34 Ordnungsamt 13.539.200 5.556.200 7.392.000 10.225.000 5.725.700 4.831.400 7.743.000 7.611.000 6.999.900 5.858.700 12.475.600 6.183.600 35 Amt für Bürgerdienste 34.119.700 29.911.700 34.023.800 23.917.500 25.810.900 17.376.200 25.154.000 30.892.000 21.720.000 30.314.700 28.502.600 21.026.900 36 Amt für Weiterbildung und Kultur 27.777.900 17.046.300 20.293.400 17.739.800 19.428.000 20.825.400 20.303.800 18.732.900 13.575.400 14.468.000 18.768.500 13.367.200 37 Schul- und Sportamt 104.355.900 63.714.500 113.993.600 39.446.900 57.179.400 59.118.300 84.100.200 38.776.900 65.741.100 92.997.300 110.610.800 39.319.000 38 Straßen- und Grünflächenamt 45.705.100 19.847.600 39.932.400 33.694.500 31.048.100 36.886.600 33.036.300 22.032.900 33.648.600 40.369.200 32.950.400 29.079.000 39 Amt für Soziales 514.806.500 342.028.600 450.306.300 365.975.900 339.816.900 254.608.300 380.520.300 452.775.400 250.586.300 297.075.900 372.747.900 313.005.800 40 Jugendamt 378.317.900 289.247.000 410.896.900 243.757.200 263.932.300 240.404.800 330.739.100 322.672.300 286.736.000 344.444.200 335.296.400 265.562.100 41 Gesundheitsamt 19.345.800 11.469.000 12.411.200 17.406.200 10.248.200 12.112.500 14.741.300 14.126.800 9.305.300 10.976.400 17.410.200 10.395.300 42 Stadtentwicklungsamt 15.912.500 11.938.600 15.014.000 8.528.000 7.881.300 6.374.300 10.318.700 8.200.000 9.976.000 9.638.200 7.672.400 7.742.400 43 Umwelt- und Naturschutzamt 3.163.100 2.323.400 2.667.300 2.917.600 3.186.300 2.758.000 2.298.900 2.116.000 2.882.300 1.751.500 3.336.500 2.166.400 45 Allgemeine Finanzangelegenheiten 26.463.500 39.178.300 29.795.000 33.844.600 26.441.700 27.834.500 13.441.200 35.550.900 26.819.700 17.196.800 24.914.000 29.773.000 Σ Summe Ausgaben 1.254.155.900 886.747.400 1.228.158.600 887.066.800 845.514.700 742.982.400 998.560.400 1.042.970.500 798.628.300 904.833.400 1.004.313.000 802.468.800 Σ Fehlbetrag --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- Σ Verpflichtungsermächtigungen 105.586.000 231.598.000 171.705.000 42.000 25.119.000 7.123.000 --- 26.585.000 71.105.000 789.000 58.524.000 23.535.000Gesamtplan Finanzierungsübersicht 2024 Ermittlung des Finanzierungssaldos Mio. € 1. Einnahmen (ohne Einnahmen aus Krediten am Kreditmarkt, Entnahmen aus Rücklagen und Einnahmen aus Überschüssen sowie Verrechnungen) 35.996,0 2. Ausgaben (ohne Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, Zuführungen an Rücklagen und Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen sowie Verrechnungen) 38.851,8 3. Finanzierungssaldo -2.855,8 Deckung des Finanzierungsdefizits 4. Netto-Neuverschuldung am Kreditmarkt Einnahmen aus Krediten am Kreditmarkt 5.704,8 Ausgaben zur Tilgung von Krediten am Kreditmarkt 5.326,9 377,9 5. Rücklagenbewegung Entnahmen aus Rücklagen 2.482,4 Zuführungen an Rücklagen 4,5 2.477,9 6. Ausgleich früherer Haushaltsjahre Einnahmen aus Überschüssen 5,3 darunter: Überschüsse der Bezirke 0 Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen 5,3 darunter: Fehlbetrag der Bezirke 5,3 0,0 7. Verrechnungsbewegungen einnahmeseitige Verrechnungen 416,4 ausgabeseitige Verrechnungen 416,4 0,0 8. Summe 2.855,8Gesamtplan Finanzierungsübersicht 2025 Ermittlung des Finanzierungssaldos Mio. € 1. Einnahmen (ohne Einnahmen aus Krediten am Kreditmarkt, Entnahmen aus Rücklagen und Einnahmen aus Überschüssen sowie Verrechnungen) 37.430,4 2. Ausgaben (ohne Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, Zuführungen an Rücklagen und Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen sowie Verrechnungen) 40.057,5 3. Finanzierungssaldo -2.627,1 Deckung des Finanzierungsdefizits 4. Netto-Neuverschuldung am Kreditmarkt Einnahmen aus Krediten am Kreditmarkt 5.789,6 Ausgaben zur Tilgung von Krediten am Kreditmarkt 5.411,7 377,9 5. Rücklagenbewegung Entnahmen aus Rücklagen 2.268,2 Zuführungen an Rücklagen 19,0 2.249,2 6. Ausgleich früherer Haushaltsjahre Einnahmen aus Überschüssen 0,0 darunter: Überschüsse der Bezirke 0,0 Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen 0,0 darunter: Fehlbetrag der Bezirke 0,0 0,0 7. Verrechnungsbewegungen einnahmeseitige Verrechnungen 426,6 ausgabeseitige Verrechnungen 426,6 0,0 8. Summe 2.627,1Gesamtplan Kreditfinanzierungsplan 2024 I. Einnahmen aus Krediten (brutto) In Mio. EUR 1. aus Kreditmarktmitteln (2902/32500) 5.704,9 2. aus anderen Krediten der Obergruppen 31 und 32 0,0 Summe I 5.704,9 II. Tilgungsausgaben für Kredite 1. für Kreditmarktmittel (2902/32500) 5.323,9 2. Tilgung der notsituationsbedingten Kredite aus dem Jahr 2020 (2902/32502) 0,0 3. Tilgung von Immobilienkredite (2990/59101) 3,1 4. für Kredite im öffentlichen Bereich (Obergruppe 58) 14,8 Summe II 5.341,8 III. Einnahmen aus Krediten 1. aus Kreditmarktmittel (Abschnitt I Nr.1 abzgl. Abschnitt II Nr. 1, 2 und 3) 377,9 2. aus anderen Krediten (Abschnitt I Nr.2 abzgl. Abschnitt II Nr.4) -14,8 Summe III (Summe I abzgl. Summe II) 363,1Gesamtplan Kreditfinanzierungsplan 2025 I. Einnahmen aus Krediten (brutto) In Mio. EUR 1. aus Kreditmarktmitteln (2902/32500) 5.789,7 2. aus anderen Krediten der Obergruppen 31 und 32 0,0 Summe I 5.789,7 II. Tilgungsausgaben für Kredite 1. für Kreditmarktmittel (2902/32500) 5.408,7 2. Tilgung der notsituationsbedingten Kredite aus dem Jahr 2020 (2902/32502) 0,0 3. Tilgung von Immobilienkredite (2990/59101) 3,1 4. für Kredite im öffentlichen Bereich (Obergruppe 58) 13,2 Summe II 5.425,0 III. Einnahmen aus Krediten 1. aus Kreditmarktmittel (Abschnitt I Nr.1 abzgl. Abschnitt II Nr. 1, 2 und 3) 377,9 2. aus anderen Krediten (Abschnitt I Nr.2 abzgl. Abschnitt II Nr.4) -13,2 Summe III (Summe I abzgl. Summe II) 364,7Betriebshaushalt/Vermögenshaushalt Einnahmen und Ausgaben sowie Finanzierungssaldo des Berliner Haushalts 2024 und 2025 Ansatz Ansatz Ansatz Ist 2024 2025 2023 2022 Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Laufende Rechnung (Betriebshaushalt) Einnahmen der laufenden Rechnung 35.481 37.129 34.530 36.551 Ausgaben der laufenden Rechnung 35.202 36.431 32.415 32.962 Saldo der laufenden Rechnung (Betriebshaushalt) 280 698 2.115 3.589 Kapitalrechnung (Vermögenshaushalt) Einnahmen der Kapitalrechnung 1.043 722 887 871 darunter Zuweisungen für Investitionen 879 582 694 634 Vermögensaktivierung 16 15 17 20 Ausgaben der Kapitalrechnung 3.959 3.969 4.096 3.711 darunter Investitionsausgaben 3.846 3.858 3.993 3.632 Saldo der Kapitalrechnung (Vermögenshaushalt) -2.916 -3.247 -3.209 -2.839 nachrichtlich: Globalpositionen (Saldo) -220 -78 -1.502 0- Finanzierungssaldo -2.856 -2.627 -2.596 750
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
Feststellung des Haushaltsplans
§ 1 Feststellung des Haushaltsplans(1) Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan von Berlin für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird für 2024 in Einnahmen und Ausgaben auf 39.281.053.500 Euro mit Verpflichtungsermächtigungen von 53.749.851.500 Euro und für 2025 in Einnahmen und Ausgaben auf 40.506.204.100 Euro mit Verpflichtungsermächtigungen von 45.649.405.100 Euro festgestellt, und zwar1. für das Haushaltsjahr 2024a) in den Einzelplänen 01 bis 29 auf Einnahmen und Ausgaben von 28.024.628.700 Euro mit Verpflichtungsermächtigungen von 52.973.025.900 Euro,b) in den Einzelplänen 31 bis 45 (Bezirkshaushaltspläne) auf Einnahmen und Ausgaben von 11.256.424.800 Euro mit Verpflichtungsermächtigungen von 776.825.600 Euro und in den einzelnen Bezirkshaushaltsplänen nach Maßgabe der Haushaltsübersicht des Gesamtplans; 2. für das Haushaltsjahr 2025a) in den Einzelplänen 01 bis 29 auf Einnahmen und Ausgaben von 29.109.803.900 Euro mit Verpflichtungsermächtigungen von 44.972.694.100 Euro,b) in den Einzelplänen 31 bis 45 (Bezirkshaushaltspläne) auf Einnahmen und Ausgaben von 11.396.400.200 Euro mit Verpflichtungsermächtigungen von 721.711.000 Euro und in den einzelnen Bezirkshaushaltsplänen nach Maßgabe der Haushaltsübersicht des Gesamtplans.(2) Die Verpflichtungsermächtigungen gemäß Absatz 1 sind gesperrt.
Überlassung der Nutzung von Vermögensgegenständen
§ 10 Überlassung der Nutzung von Vermögensgegenständen(1) Nach § 63 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 der Landeshaushaltsordnung dürfen Datenverarbeitungsprogramme der Berliner Verwaltung unentgeltlich an Stellen der öffentlichen Verwaltung im Inland abgegeben werden, soweit Gegenseitigkeit besteht. Dem entgegenstehende vertragliche Regelungen bleiben unberührt.(2) Nach § 63 Absatz 5 in Verbindung mit § 63 Absatz 3 Satz 2 der Landeshaushaltsordnung dürfen leerstehende Immobilien mit Einwilligung der für Finanzen zuständigen Senatsverwaltung Künstlerinnen und Künstlern, gemeinnützigen Gruppen, Jugendprojekten und -initiativen, Bürgervereinen und freien Trägern unter dem vollen Wert zur Zwischennutzung überlassen werden. Die Zwischennutzungen sind zeitlich so zu befristen, dass die Immobilie für das Land Berlin bei Bedarf für eigene Verwendungszwecke schnell verfügbar bleibt. Bei einer Vergabe an Dritte ist unbeachtlich, ob eine Veräußerung, die Bestellung eines Erbbaurechts oder die dauerhafte Vermietung bevorzugt wird. Bei der Überlassung für Zwischennutzungen sind von den Nutzerinnen und Nutzern mindestens die damit verbundenen Betriebs- und Unterhaltungskosten zu übernehmen. Bei der Berechnung des darüber hinaus gehenden Mietzinses ist die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Nutzerinnen und Nutzer zu berücksichtigen.
Einschränkung der gesetzlichen Deckungsfähigkeit und der Verwendung von in den ...
§ 11 Einschränkung der gesetzlichen Deckungsfähigkeit und der Verwendung von in den Haushaltsberatungen verstärkten Ansätzen(1) Die Deckungsfähigkeit nach § 20 Absatz 1 Nummer 3 bis 5 der Landeshaushaltsordnung und für die Bezirke nach § 20 Absatz 1 Nummer 3 und 4 der Landeshaushaltsordnung wird ausgeschlossen. Die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung kann Ausnahmen zulassen. Satz 1 gilt nicht für die weisungsunabhängigen Verfassungsorgane und weisungsunabhängigen Landesbeauftragten.(2) Macht das Land von einer Aufstockungsfinanzierung Gebrauch, indem es bestehende bezirkliche Leistungen hinsichtlich einzelner bezirklicher Projekte durch oder auf Grund des Haushaltsgesetzes verstärkt, ist eine Absenkung der bisherigen bezirklichen Leistungen weder im Ansatz noch in der Auskehrung zulässig.(3) In Haushaltsmittel für Stellen oder Beschäftigungspositionen dürfen pauschale Minderausgaben nur aufgelöst werden, soweit eine ausdrückliche Veranschlagung zu diesem Zweck erfolgt ist. Durch das Abgeordnetenhaus verstärkte oder geschaffene Gesamt- oder Teilansätze dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses zur Auflösung pauschaler Minderausgaben herangezogen werden. Gleiches gilt für die Heranziehung zur Deckung, soweit in den jeweiligen Erläuterungen nicht ausdrücklich anders vorgesehen.
Regelungen im Zusammenhang mit dem Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt
§ 12 Regelungen im Zusammenhang mit dem Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt(1) Sofern die sich nach § 4 des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur der Wachsenden Stadt vom 17. Dezember 2014 (GVBl. S. 521), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. November 2019 (GVBl. S. 742) geändert worden ist, ergebende Zuführung an das Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt die dafür im Haushaltsplan vorgesehenen Ausgaben übersteigt, wird die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung ermächtigt, eine höhere Zuführung an das Sondervermögen zu leisten. Diese höheren Ausgaben sind keine überplanmäßigen Ausgaben im Sinne des § 37 der Landeshaushaltsordnung.(2) Für Investitionen des Sondervermögens Infrastruktur der Wachsenden Stadt gelten die Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung mit der Maßgabe, dass die Möglichkeiten der Verfahrensbeschleunigung zu nutzen sind. Dies gilt nicht für § 24 Absatz 5 der Landeshaushaltsordnung.
Parlamentsvorbehalt
§ 13 ParlamentsvorbehaltVertragliche Verpflichtungen, auch Zuschlagserteilungen nach Ausschreibungsverfahren, darf das Land Berlin ab einem Gesamtvolumen von 500.000.000 Euro nur nach vorheriger Zustimmung des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses eingehen (Parlamentsvorbehalt).
Ergebnisrücklage der Bezirke
§ 14 Ergebnisrücklage der Bezirke(1) Jeder Bezirk bildet eine Ergebnisrücklage.(2) Beim Jahresabschluss führen die Bezirke ein positives Jahresergebnis (Saldo der Einnahmen und Ausgaben nach Basiskorrektur) ihrer Ergebnisrücklage zu. Negative Jahresergebnisse sind durch Entnahmen aus ihrer Ergebnisrücklage auszugleichen.(3) Der Bestand der Ergebnisrücklage steht, vorbehaltlich der vorrangigen Abdeckung negativer Jahresergebnisse, überjährig für Entnahmen zur Verfügung. Durch Mehreinnahmen aus der Ergebnisrücklage finanzierte Mehrausgaben sind keine über- oder außerplanmäßigen Ausgaben im Sinne des § 37 der Landeshaushaltsordnung.
Haushaltssystematische Veränderungen
§ 15 Haushaltssystematische Veränderungen(1) Ausgaben, die im Haushaltsplan in falschen Titeln veranschlagt wurden, dürfen mit Zustimmung der für Finanzen zuständigen Senatsverwaltung in entsprechender Anwendung des § 50 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung umgesetzt werden. Der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses ist zu unterrichten.(2) Absatz 1 gilt auch für Ausgaben in Titeln, die auf Grund von Änderungen des bundeseinheitlichen Gruppierungsplans umgesetzt werden müssen.(3) Die Ausgaben zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Sondervermögen Klima, Resilienz und Transformation werden in gesonderten Kapiteln ausgewiesen, die im Haushaltsvollzug eingerichtet werden. Das Nähere dazu regelt die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung.
Personalwirtschaftliche Ermächtigungen
§ 16 Personalwirtschaftliche Ermächtigungen(1) Leistungsprämien und -zulagen an Beamtinnen und Beamte dürfen nach der jeweils geltenden landesrechtlichen Verordnung im Rahmen der den Behörden und Einrichtungen zur Verfügung gestellten Personalmittel gezahlt werden.(2) Unter den Voraussetzungen des § 45 Absatz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Überleitungsfassung für Berlin nach Artikel III § 1 Nummer 3 des Gesetzes vom 21. Juni 2011 (GVBl. S. 266), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Februar 2023 (GVBl. S. 58) geändert worden ist, darf im Einvernehmen mit der für Finanzen zuständigen Senatsverwaltung eine Zulage gezahlt werden. Die Zulage darf bis zur Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem Grundgehalt der Besoldungsgruppe der Beamtin oder des Beamten und dem Grundgehalt der Besoldungsgruppe, die der Wertigkeit der wahrgenommenen Funktion entspricht, höchstens jedoch der zweiten folgenden Besoldungsgruppe und nicht einstiegsamtübergreifend gewährt werden. Die für Besoldung zuständige Senatsverwaltung kann hinsichtlich der Beschränkung zur einstiegsamtübergreifenden Gewährung im Einzelfall Ausnahmen zulassen.(3) Die im Bundesbesoldungsgesetz in der Überleitungsfassung für Berlin vorgesehenen Amtszulagen nach Maßgabe des Haushaltsplans nach Anlage IX und die im Landesbesoldungsgesetz vorgesehenen Amtszulagen nach Maßgabe des Haushaltsplans nach Anlage II werden für Lehrkräfte, die im Schuljahr 2022/2023 unbefristet und ungekündigt im öffentlichen Schuldienst des Landes Berlin beschäftigt waren und die bis zum 30. September 2023 gegenüber der für Bildung zuständigen Senatsverwaltung erklärt haben, dass sie nicht verbeamtet werden wollen, rückwirkend ab 1. Februar 2023 gezahlt, soweit die stellenplanmäßigen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Lehrkräften, die ab dem 30. September 2023 gegenüber der für Bildung zuständigen Senatsverwaltung erklären, dass sie nicht verbeamtet werden wollen, werden diese Amtszulagen ab dem Monatsersten nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung gezahlt.(4) Entscheidet die Lehrkraft sich zu einem späteren Zeitpunkt, nachdem ihr die als Nachteilsausgleich gewährten monatlichen Amtszulagen bereits mindestens einmal gezahlt wurden, für eine Verbeamtung, ist die Lehrkraft verpflichtet, die in den letzten drei Monaten vor der Verbeamtung an sie als Nachteilsausgleich gewährten Amtszulagen an den Arbeitgeber zurückzuzahlen. Die Rückzahlung hat in Höhe des Bruttobetrages der Zulagen, mit Ausnahme der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, zu erfolgen. Eine Verpflichtung zur Rückzahlung des Nachteilsausgleichs besteht nicht, wenn1. die Lehrkraft trotz der späteren Verbeamtung keinen Anspruch auf die beamtenrechtliche Altersversorgung erhält, insbesondere, weil sie die für einen Anspruch auf beamtenrechtliche Altersversorgung erforderliche Dauer der ruhegehaltfähigen Dienstzeit nicht erreicht. Dies gilt jedoch nicht, wenn eine beamtenrechtliche Altersversorgung auf Grund eigenen Fehlverhaltens der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers oder auf Grund einer von ihm zu vertretenden Unterbrechung der Tätigkeit ausscheidet; oder2. die Verbeamtung nicht von der Arbeitnehmerin oder von dem Arbeitnehmer zu verantworten ist, insbesondere, weil ihr oder ihm ohne Verbeamtung der Zugang zu bestimmten Stellen versagt ist; oder3. eine frühere Verbeamtung nicht möglich gewesen wäre, weil die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer nicht verbeamtet werden konnte.
Personalwirtschaftliche Einschränkungen
§ 17 Personalwirtschaftliche EinschränkungenDie im Stellenplan angebrachten Sperrvermerke an Planstellen, Stellen und Beschäftigungspositionen und die sonstigen haushaltswirtschaftlichen Einschränkungen bewirken in Höhe der von der für Finanzen zuständigen Senatsverwaltung festgesetzten Durchschnittssätze Mittelsperren. Unterjährig wirksam werdende Sperrvermerke und haushaltswirtschaftliche Einschränkungen sind anteilig zu berücksichtigen.
Deckungsfähigkeit und Zweckbindung
§ 18 Deckungsfähigkeit und Zweckbindung(1) Abweichend von § 20 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung sind die in den Titeln 42221, 42722, 42735 und 42821 für Anwärterinnen und Anwärter, Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Stipendiatinnen und Stipendiaten ausgewiesenen Mittel nur untereinander und auch einzelplanübergreifend deckungsfähig, ausnahmsweise auch mit den übrigen Personalausgaben, soweit es sich um auf zwölf Monate befristete Weiterbeschäftigungen im unmittelbaren Anschluss an die Ausbildung handelt, sowie abweichend von § 11 Absatz 1 auch mit den konsumtiven Sachausgaben, soweit es sich um Zuschüsse zur Ausweitung des Ausbildungsangebots handelt. Mit Zustimmung der für Finanzen zuständigen Senatsverwaltung können Personalausgaben auch für zusätzliche Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter im Rahmen der Deckungsfähigkeit geleistet werden, wenn eine geplante Ausweitung des Ausbildungsangebotes anderenfalls nicht realisierbar ist. Die Finanzierung befristeter Weiterbeschäftigungen nach Satz 1 sowie von Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern nach Satz 2 ist nur zulässig, sofern die Ansätze der übrigen Titel der Hauptgruppe 4 im jeweiligen Bezirksplan oder Einzelplan der Hauptverwaltung überschritten werden. Mit Zustimmung der für Finanzen zuständigen Senatsverwaltung können nicht verbrauchte Mittel der in Satz 1 genannten Titel in die Folgejahre übertragen sowie auch in Unternehmen und Einrichtungen außerhalb der unmittelbaren Landesverwaltung verausgabt werden, sofern damit zusätzliche Ausbildungsplätze in zukunftsträchtigen Ausbildungsberufen neu geschaffen werden.(2) Abweichend von § 20 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung sind die in den Kapiteln des Personalüberhangs veranschlagten Personalausgaben nur deckungsberechtigt. Die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung kann Ausnahmen zulassen.(3) In den einzelnen Kapiteln fließen die Einnahmen aus Zuschüssen für die berufliche Eingliederung behinderter Menschen (Titel 23601) den Ausgaben bei Titel 42811 zu.
Weitergeltung von Vorschriften
§ 19 Weitergeltung von Vorschriften§ 2 Absatz 2 bis 6 und 9 sowie die §§ 3, 4, 7, 10 und 16 bis 18 gelten bis zur Verkündung des auf dieses Gesetz folgenden Haushaltsgesetzes weiter.
Kreditermächtigungen
§ 2 Kreditermächtigungen(1) Die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, zur Deckung von Ausgaben für finanzielle Transaktionen (Anlage 8 zum Haushaltsplan) im Haushaltsjahr 2024 bis zur Höhe von 381.000.000 Euro und im Haushaltsjahr 2025 bis zur Höhe von 381.000.000 Euro Kredite aufzunehmen. Mehrausgaben für finanzielle Transaktionen dürfen mit Zustimmung des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses durch Kredite finanziert werden, sofern die Gesamthöhe der Kreditermächtigung dadurch nicht überschritten wird. Diese Mehrausgaben sind keine über- oder außerplanmäßigen Ausgaben im Sinne des § 37 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Januar 2009 (GVBl. S. 31, 486), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Februar 2023 (GVBl. S. 30) geändert worden ist.(2) Die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, Kredite aufzunehmen zur Tilgung von in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 jeweils fällig werdenden Krediten, zur vorzeitigen Tilgung von Schulden, zur Tilgung kurzfristiger Kredite und zum Kauf von Inhaberschuldverschreibungen des Landes, der aus Gründen der Marktpflege erforderlich ist.(3) Erfolgt die Kreditaufnahme im Sinne der Absätze 1 und 2 in fremder Währung, ist das damit verbundene Wechselkursrisiko bezüglich des Kapitals und der zu zahlenden Zinsen in voller Höhe durch Wechselkurssicherungsgeschäfte auszuschließen.(4) Die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der Kreditermächtigung Darlehen beim Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt und beim Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin anstelle sonst notwendiger Kreditaufnahmen am Kreditmarkt aufzunehmen, solange die Mittel für ihre Zwecke nicht benötigt werden. Die Beträge zur Tilgung von in Vorjahren aufgenommenen Darlehen wachsen dem Kreditrahmen zu.(5) Die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der Kreditermächtigung anstelle sonst notwendiger Kreditaufnahmen am Kreditmarkt innere Darlehen bei Rücklagen, die ihrer Verwaltung unterstehen, aufzunehmen, solange die Mittel für ihre Zwecke nicht benötigt werden. Die Beträge zur Tilgung von in Vorjahren aufgenommenen inneren Darlehen wachsen dem Kreditrahmen zu.(6) Die Ermächtigungen der Absätze 4 und 5 gelten bei Anwendung des Artikels 89 Absatz 2 der Verfassung von Berlin entsprechend.(7) Die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, in den jeweiligen Haushaltsjahren Kassenverstärkungskredite bis zur Höhe von 13 Prozent der in § 1 festgestellten Beträge und darüber hinaus für die Stellung von Sicherheiten nach Absatz 9 Satz 3 aufzunehmen.(8) Ab dem 1. Oktober der Haushaltsjahre 2024 und 2025 dürfen im Vorgriff auf die Kreditermächtigung des jeweils nächsten Haushaltsjahres Kredite am Kreditmarkt bis zur Höhe von 2 Prozent der in § 1 festgestellten Ausgaben aufgenommen werden. Diese Kredite sind auf die Kreditermächtigung des jeweils nächsten Haushaltsjahres anzurechnen.(9) Im Rahmen der Kreditfinanzierung dürfen ergänzende Vereinbarungen, die der Steuerung von Liquiditäts- und Zinsänderungsrisiken sowie der Erzielung günstiger Konditionen bei neuen Krediten und bestehenden Schulden dienen, getroffen werden. In der Summe dürfen diese ergänzenden Vereinbarungen 40 Prozent des Gesamtschuldenstandes am Ende des jeweils vorangegangenen Haushaltsjahres nicht überschreiten. Die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, Sicherheiten in Form verzinster Barmittel zu stellen und entgegenzunehmen.
Inkrafttreten
§ 20 InkrafttretenDieses Gesetz tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Gewährleistungsermächtigungen
§ 3 Gewährleistungsermächtigungen(1) Die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit der für Wirtschaft zuständigen Senatsverwaltung zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft, der Landwirtschaft und der freien Berufe im Land Berlin1. Ausfallbürgschaften und -garantien für Kredite und Beteiligungen gegenüber Kreditinstituten, Kapitalsammelstellen, Kapitalbeteiligungsgesellschaften, Bürgschaftsbanken, dem Bund und den Ländern bis zu 1.200.000.000 Euro,2. Ausfallgarantien für Arbeitnehmerbeteiligungsvorhaben bis zu 2.000.000 Eurozu übernehmen. Nach Satz 1 Nummer 1 geförderte Unternehmen und Angehörige freier Berufe müssen im Land Berlin eine Betriebsstätte im Sinne des § 12 der Abgabenordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3866; 2003 I S. 61), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2730) geändert worden ist, unterhalten. Nach Satz 1 Nummer 2 geförderte Arbeitnehmerbeteiligungen müssen an Unternehmen mit Sitz und Betriebsstätte im Land Berlin erfolgen.(2) Die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit der für Stadtentwicklung zuständigen Senatsverwaltung Ausfallbürgschaften und -garantien1. zur Förderung des Wohnungsbaus, der Modernisierung, der Instandsetzung und des Rückbaus von Wohngebäuden im Land Berlin,2. zur Förderung des Baus, der Modernisierung und Instandsetzung sowie der Umnutzung gewerblicher Räume, soweit dies im Zusammenhang mit Maßnahmen nach Nummer 1 geboten erscheint,3. zur Förderung des Erwerbs bestehenden Wohnraums zur Selbstnutzung und zur Stellung von Sicherheiten für von den Kommunalen Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften nach § 2 Absatz 1 Satz 2 des Altschuldenhilfe-Gesetzes vom 23. Juni 1993 (BGBl. I S. 944, 986), das zuletzt durch Artikel 6 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, abzuschließende Kreditverträge,4. zur Förderung des Erwerbs bestehenden Wohnraums zur Stellung von Sicherheiten für von den Kommunalen Wohnungsunternehmen abzuschließende Kreditverträgebis zu 5.500.000.000 Euro zu übernehmen.(3) Die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, zur Absicherung von Krediten der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH für den Ausbau des Flughafens Schönefeld zum Flughafen Berlin Brandenburg Bürgschaften bis zu 1.295.000.000 Euro, höchstens jedoch 37 Prozent der Verpflichtungen entsprechend dem Anteil des Landes Berlin an dieser Gesellschaft, zu übernehmen. Die Bürgschaften können auch als selbstschuldnerische Bürgschaften auf erstes Anfordern über bis zu 100 Prozent des Kreditbetrags, als entsprechende Garantien oder als sonstige Gewährleistungen übernommen werden. Die Übernahme von Bürgschaften im Sinne der Sätze 1 und 2 sowie jede sonstige Unterstützung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH setzen voraus, dass dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses zuvor die Bürgschafts- und sonstigen Unterstützungskonditionen übermittelt sind, sobald sie feststehen.(4) Die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, bei Sonderfinanzierungen und öffentlich-privaten Partnerschaften im Sinne des § 8 für von Objektträgern aufzunehmende Fremdmittel zur Verbesserung der Kreditkonditionen, insbesondere zur Inanspruchnahme von Krediten aus Förderprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau, Bürgschaften bis zu 200.000.000 Euro zu übernehmen.(5) Die für Wirtschaft zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, zur Förderung von Sozialunternehmen im Land Berlin und an Unternehmen von Angehörigen aus dem Nicht-EU-Ausland sowie von Geflüchteten Ausfallbürgschaften und -garantien für Kredite und Beteiligungen gegenüber Kreditinstituten, Kapitalbeteiligungsgesellschaften und Bürgschaftsbanken bis zu 50.000.000 Euro zu übernehmen.(6) Die für Kultur und für Sport zuständigen Senatsverwaltungen werden ermächtigt, zur Stellung von Sicherheiten für Eingangsabgaben im Zusammenhang mit der vorübergehenden Einfuhr von Kunstgegenständen sowie zur Deckung des Risikos des Landes Berlin und von Zuwendungsempfängern des Landes Berlin aus der Haftung für Leihgaben im Bereich von Kunst und Kultur Gewährleistungen bis zu 500.000.000 Euro zu übernehmen.(7) Die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit der für Kultur zuständigen Senatsverwaltung Ausfallbürgschaften zur Förderung des Erwerbs von Arbeitsraum durch Künstlerinnen und Künstler zur Selbstnutzung bis zu 15.000.000 Euro zu übernehmen. Nach Satz 1 geförderte Künstlerinnen und Künstler müssen ihren Wohnsitz im Sinne des § 8 der Abgabenordnung oder bei einer wirtschaftlichen Tätigkeit eine Betriebsstätte im Sinne des § 12 der Abgabenordnung im Land Berlin haben.(8) Die für Forschung zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, zur Deckung des Risikos des Landes Berlin für wissenschaftliche Forschungseinrichtungen, die vom Land und vom Bund gemeinsam getragen werden, und aus der Haftung für Leihgaben an wissenschaftliche Forschungseinrichtungen Gewährleistungen bis zu 93.000.000 Euro zu übernehmen.(9) Die für Raumordnung zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, für Haftungsfreistellungen im Rahmen europäischer Gemeinschaftsinitiativen Gewährleistungen bis zu 33.000.000 Euro zu übernehmen.(10) Die für Umwelt zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, zur Absicherung des Betriebs von Anlagen der Abfallwirtschaft für die Entsorgung gefährlicher Abfälle im Bereich des gemeinsamen Abfallschwerpunktes der Länder Berlin und Brandenburg Gewährleistungen bis zur Höhe von 4.000.000 Euro zu übernehmen.(11) Die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, Bürgschaften und Garantien zur Absicherung von Krediten im Zusammenhang mit öffentlichen Infrastrukturmaßnahmen bis zu 8.500.000.000 Euro zu übernehmen. Die Bürgschaften können auch als selbstschuldnerische Bürgschaften auf erstes Anfordern über bis zu 100 Prozent des Kreditbetrags, als entsprechende Garantien oder als sonstige Gewährleistungen übernommen werden. Unter öffentliche Infrastrukturmaßnahmen im Sinn des Satzes 1 fallen auch die Gründung und der Erwerb von Beteiligungen auf dem Gebiet der Wasser-, Energie- und Fernwärmeversorgung, der Schulbau und strategische Investitionen von Landesunternehmen. Für einen Betrag von bis zu 600.000.000 Euro wird die für Energie zuständige Senatsverwaltung im Einvernehmen mit der für Finanzen zuständigen Senatsverwaltung im Rahmen des in Satz 1 genannten Höchstbetrages ermächtigt, einen Kreditauftrag gemäß § 778 des Bürgerlichen Gesetzbuches an die Investitionsbank Berlin zur Finanzierung der Übernahme von betreffenden Netzen durch eine landeseigene Gesellschaft zu erteilen.(12) Auf die Höchstbeträge nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 sowie Absatz 2 werden jeweils die Bürgschaften und Garantien auf Grund des Landesbürgschaftsgesetzes vom 14. Februar 1964 (GVBl. S. 244), das zuletzt durch Gesetz vom 19. Oktober 1995 (GVBl. S. 688) geändert worden ist, und des Rückbürgschaftsgesetzes in der Fassung vom 15. November 1993 (GVBl. S. 584), das zuletzt durch Gesetz vom 25. November 1996 (GVBl. S. 507) geändert worden ist, auf den Höchstbetrag nach Absatz 2 Nummer 1 bis 3 zudem die Bürgschaften auf Grund des Vierten Wohnungsbaubürgschaftsgesetzes vom 13. Februar 1979 (GVBl. S. 345), das zuletzt durch Gesetz vom 17. Februar 1995 (GVBl. S. 56) geändert worden ist, auf den Höchstbetrag nach Absatz 3 die Bürgschaften auf Grund des BBI-Finanzierungs-Sicherstellungsgesetzes vom 1. Oktober 2008 (GVBl. S. 273) angerechnet. Weiterhin werden auf die Höchstbeträge nach den Absätzen 1 bis 10 die Gewährleistungen auf Grund der jeweiligen Ermächtigungen bisheriger Haushaltsgesetze angerechnet, soweit das Land Berlin noch in Anspruch genommen werden kann oder soweit es in Anspruch genommen worden ist und für die erbrachte Leistung keinen Ersatz erlangt hat. Soweit das Land Berlin ohne Inanspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz für die erbrachte Leistung erlangt hat, sind übernommene Bürgschaften und Garantien auf die Höchstbeträge nicht mehr anzurechnen.(13) Sind aus vorangegangenen Haushaltsjahren Bürgschaften oder Gewährleistungen in Deutscher Mark übernommen worden, sind sie mit dem festgesetzten Umrechnungskurs auf die Höchstbeträge in Euro anzurechnen.(14) Zur Ausführung der in diesem Gesetz eingeräumten Ermächtigungen kann der Senat Bürgschaftsrichtlinien erlassen.
Hebesätze
§ 4 Hebesätze(1) Die Hebesätze für die Grundsteuer werden für das Jahr 20241. für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft auf 150 Prozent2. für Grundstücke auf 810 Prozentdes Steuermessbetrages festgesetzt.(2) Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird für die Jahre 2024 und 2025 auf 410 Prozent des Steuermessbetrages festgesetzt.
Haushaltsüberschreitungen
§ 5 Haushaltsüberschreitungen(1) Der Betrag nach § 37 Absatz 1 Satz 4 der Landeshaushaltsordnung wird für die Jahre 2024 und 2025 auf jeweils 5.000.000 Euro festgesetzt. Sofern über- und außerplanmäßige Ausgaben im Einzelfall den in Satz 1 festgelegten Betrag, im Falle der Erfüllung von Rechtsverpflichtungen einen Betrag von 50.000.000 Euro, überschreiten sollen, sind sie vor Einwilligung der für Finanzen zuständigen Senatsverwaltung dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses im Konsultationsverfahren zur Unterrichtung vorzulegen, soweit nicht aus zwingenden Gründen eine Ausnahme geboten ist.(2) Der Betrag nach § 38 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 37 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung wird für die Jahre 2024 und 2025 auf jeweils 15.000.000 Euro festgesetzt. Für die im Zusammenhang mit der Anmietung neuer oder zusätzlicher Büroflächen für die Bezirke oder die Hauptverwaltung entstehenden Miet- und Betriebskosten wird dieser Betrag auf jeweils 50.000.000 Euro, begrenzt auf einen Zeitraum von höchstens 10 Jahren festgelegt. Sofern über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen den in Satz 1 festgelegten Betrag überschreiten sollen, sind sie vor Einwilligung der für Finanzen zuständigen Senatsverwaltung dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses im Konsultationsverfahren zur Unterrichtung vorzulegen, soweit nicht aus zwingenden Gründen eine Ausnahme geboten ist.(3) Der Betrag nach § 37 Absatz 4 Satz 1 der Landeshaushaltsordnung wird für die Jahre 2024 und 2025 für über- und außerplanmäßige Ausgaben auf jeweils 50.000 Euro festgesetzt. Für über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen wird der Betrag nach § 38 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 37 Absatz 4 Satz 1 der Landeshaushaltsordnung für die Jahre 2024 und 2025 auf jeweils 50.000 Euro festgesetzt.(4) Die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, für das Eingehen von Verpflichtungen im Verkehrsbereich (Kapitel 0730) überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen bei den Titeln 54045 und 54081 über den in Absatz 2 Satz 1 festgesetzten Betrag hinaus mit vorheriger Zustimmung des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses zuzulassen.
Verpflichtungsermächtigungen
§ 6 VerpflichtungsermächtigungenÜber die Einwilligung gemäß § 36 der Landeshaushaltsordnung hinsichtlich § 1 Absatz 2, die grundsätzlich nach Auflösung pauschaler Minderausgaben erfolgen soll, ist dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses und den Bezirksverordnetenversammlungen regelmäßig zur Besprechung zu berichten. In den Bezirkshaushaltsplänen ist für die Einwilligung das jeweilige Bezirksamt zuständig.
Haushaltswirtschaftliche Sperre
§ 7 Haushaltswirtschaftliche SperreDie für Finanzen zuständige Senatsverwaltung kann von ihren Befugnissen nach § 41 Absatz 1 Satz 1 der Landeshaushaltsordnung auch dann Gebrauch machen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit missachtet worden sind oder missachtet werden.
Gesetzliche Sperre
§ 8 Gesetzliche Sperre(1) Zur Aufhebung einer Sperre gemäß § 24 Absatz 3 Satz 3 der Landeshaushaltsordnung bedarf es bei Baumaßnahmen mit einem Gesamtkostenrahmen von über 1.000.000 Euro zusätzlich zur Einwilligung der für Finanzen zuständigen Senatsverwaltung der Einwilligung des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses, sofern die Prüfung der Unterlagen nach § 24 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung ergibt, dass der Rahmen der bei Veranschlagung dargelegten Gesamtkosten überschritten wird.(2) Absatz 1 gilt nicht für Maßnahmen, die mittels standardisiertem Typenbau umgesetzt werden, sofern geprüfte Unterlagen nach § 24 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung für den Typenentwurf bereits vorliegen, sowie für Leistungen der Bauvorbereitung.
Sonderfinanzierungen und öffentlich-private Partnerschaften
§ 9 Sonderfinanzierungen und öffentlich-private Partnerschaften(1) Durch den Abschluss von Leasing-, Mietkauf- und ähnlichen Verträgen (Sonderfinanzierungen und öffentlich-private Partnerschaften) dürfen Verpflichtungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre eingegangen werden. Die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, mit Zustimmung des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses Sonderfinanzierungen und öffentlich-private Partnerschaften zuzulassen; § 38 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung bleibt unberührt. Die aus Sonderfinanzierungen und öffentlich-privaten Partnerschaften entstehenden Verpflichtungen des Landes Berlin dürfen das vertretbare Maß für die Belastung künftiger Haushaltsjahre nicht überschreiten. Ein Projekt in öffentlich-privater Partnerschaft setzt die Feststellung eines unabdingbaren Investitions- und Beschaffungsbedarfs voraus, der auch ohne öffentlich-private Partnerschaft aus dem Haushalt realisiert würde.(2) Im Haushalt bereits veranschlagte Investitionsmaßnahmen können mit Zustimmung des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses durch alternative Beschaffungs- und Errichtungsformen wie Sonderfinanzierungen und öffentlich-private Partnerschaften ersetzt werden. In diesen Fällen dürfen die veranschlagten Mittel im laufenden Haushaltsjahr nur für die Absicherung und Leistung der vertraglichen Raten und nur bis zu deren notwendiger Höhe verwendet werden.(3) Die Wirtschaftlichkeit von Sonderfinanzierungen und öffentlich-privaten Partnerschaften ist in jedem Einzelfall zu belegen.(4) Grenzüberschreitendes Leasing sowie Sale-and-Lease-Back-Geschäfte sind ausgeschlossen.(5) Die Übertragung von Schulgrundstücken an Dritte ist ausgeschlossen, soweit diese Dritten sich nicht direkt oder indirekt in vollständigem Landeseigentum befinden. Gleiches gilt für Erbbaurechte an solchen Grundstücken. Schulgrundstücke im Sinne dieser Norm sind Grundstücke, die für öffentliche Schulen im Sinne des § 6 Absatz 2 des Schulgesetzes vom 26. Januar 2004 (GVBl. S. 26), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Juni 2023 (GVBl. S. 226) geändert worden ist, genutzt werden. Die für Finanzen zuständige Senatsverwaltung kann mit vorheriger Zustimmung des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses Ausnahmen zulassen.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.