Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 (Haushaltsgesetz 2010/2011 - HG 10/11) Vom 17. Dezember 2009
- Ausfertigungsdatum:
- 17.12.2009
- Fundstelle:
- GVBl. 2009, 854
AnlageGesamtplanzum Haushaltsplan von Berlin für die Haushaltsjahre 2010 und 2011Gesamtplan Haushaltsübersicht 2010G E S A M T P L A N Haushaltsübersicht 2010 Einzelplan Bezeichnung€ Einnahmen€ Ausgaben€ Fehlbetrag (-) Überschuss€ Verpflichtungs-ermächtigungen € 01 Abgeordnetenhaus 112.800 38.036.900 -37.924.100 --- 02 Verfassungsgerichtshof 1.000 568.200 -567.200 --- 03 Regierende/r Bürgermeister/in 28.856.000 538.187.700 -509.331.700 497.920.000 05 Inneres und Sport 260.115.100 1.803.932.000 -1.543.816.900 51.059.000 06 Justiz 235.934.100 737.135.400 -501.201.300 17.729.000 09 Integration, Arbeit und Soziales 145.547.300 578.134.700 -432.587.400 196.728.100 10 Bildung, Wissenschaft und Forschung 413.105.300 4.135.371.200 -3.722.265.900 4.114.207.300 11 Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz 107.348.300 284.087.700 -176.739.400 136.849.800 12 Stadtentwicklung 713.547.400 2.065.667.900 -1.352.120.500 1.011.017.000 13 Wirtschaft, Technologie und Frauen 307.474.000 594.988.900 -287.514.900 208.605.100 15 Finanzen 269.960.900 476.458.900 -206.498.000 330.000 20 Rechnungshof 39.200 15.263.400 -15.224.200 --- 21 Beauftragte/r für Datenschutz und Informationsfreiheit 7.000 4.415.500 -4.408.500 --- 28 Zentrale Personalangelegenheiten 132.605.000 1.537.792.000 -1.405.187.000 --- 29 Allgemeine Finanzangelegenheiten 13.234.279.000 3.038.892.000 10.195.387.000 --- ∑ SUMME EINZELPLÄNE 01 - 29 15.848.932.400 15.848.932.400 - 6.234.445.300 31 Bezirksverordnetenversammlung 8.100 8.007.300 -7.999.200 --- 33 Bezirksamt - Politisch- Administrativer Bereich - 11.885.400 242.689.800 -230.804.400 1.950.000 35 Bürgerdienste 60.940.100 88.546.500 -27.606.400 --- 37 Bildung, Schule, Kultur 71.708.300 410.240.500 -338.532.200 18.786.000 39 Soziales 589.347.200 3 231 906.200 -2.642.559.000 --- 40 Jugend 129.751.400 1.583.632.800 -1.453.881.400 11.440.000 41 Gesundheit 4.396.600 90.334.700 -85.938.100 --- 42 Bauen 37.593.900 208.128.400 -170.534.500 9.815.000 43 Wirtschaft 5.246.600 8.951.700 -3.705.100 44 Wohnen 23.743.700 55.648.500 -31.904.800 --- 46 Planen, Vermessen 21.481.600 79.784.700 -58.303.100 10.140.000 47 Umwelt, Natur 28.375.800 180.095.800 -151.720.000 3.012.000 59 Allgemeine Finanzangelegenheiten 5.799.682.000 596.193.800 5.203.488.200 --- ∑ SUMME EINZELPLÄNE 31 - 59 6.784.160.700 6.784.160.700 --- 55.143.000 ∑ SUMME HAUSHALTSPLAN 22.633.093.100 22.633.093.100 --- 6.289.588.300Gesamtplan Haushaltsübersicht 2010G e s a m t p l a n Haushaltsübersicht 2010 - Aufstellung nach Bezirken Einzelplan Bezeichnung Mitte € Friedrichshain-Kreuzberg € Pankow € Charlottenburg-Wilmersdorf € Spandau € EINNAHMEN 31 Bezirksverordnetenversammlung 1.000 3.000 --- 1.000 1.000 33 Bezirksamt - Politisch- Administrativer Bereich - 337.900 254.900 1.582.700 641.500 686.000 35 Bürgerdienste 13.733.700 4.779.900 2.685.000 1.2.443.200 2.358.300 37 Bildung, Schule, Kultur 7.593.600 5.345.400 8.904.500 6.326.100 3.834.800 39 Soziales 67.540.700 60.436.800 50.016.000 62.268.200 37.943.400 40 Jugend 11.677.800 10.419.500 16.568.300 11.398.500 8.164.500 41 Gesundheit 775.500 183.800 287.000 545.700 87.500 42 Bauen 11.908.700 1.881.100 2.446.000 4.187.000 2.569.500 43 Wirtschaft 840.800 - 515.000 1.419.000 530.500 44 Wohnen 2.416.200 2.987.000 2.636.000 1.635.600 1.706.500 46 Planen, Vermessen 4.475.700 2.347.000 2.452.000 3.205.000 974.500 47 Umwelt, Natur 1.650.100 601.600 2.373.000 4.413.000 3.485.000 59 Allgemeine Finanzangelegenheiten 638.173.300 516.022.300 563.638.000 472.177.900 391.941.800 ∑ Summe Einnahmen 761.125.000 605.262.300 654.103.500 580.661.700 454.283.300 AUSGABEN 31 Bezirksverordnetenversammlung 689.600 725.900 616.600 672.700 664.100 33 Bezirksamt - Politisch- Administrativer Bereich - 21.516.900 17.071.400 26.124.400 30.907.200 12.829.600 35 Bürgerdienste 8.713.900 8.304.600 6.391.800 9.704.300 5.441.200 37 Bildung, Schule, Kultur 51.545.000 36.710.100 28.820.400 24.514.100 32.469.300 39 Soziales 384.987.800 307.144.400 294.323.400 281.758.800 226.063.800 40 Jugend 161.032.400 148.351.200 179.843.700 111.631.300 96.096.000 41 Gesundheit 12.676.300 8.802.400 6.628.700 10.788.900 4.506.800 42 Bauen 16.524.400 7.014.000 27.990.000 24.010.100 9.394.500 43 Wirtschaft 991.300 144.700 1.066.400 1.638.400 643.900 44 Wohnen 5.524.000 6.985.000 6.280.000 3.596.000 3.893.000 46 Planen, Vermessen 11.630.100 9.540.900 10.152.000 4.586.500 4.733.800 47 Umwelt, Natur 23.528.100 9.809.300 14.845.300 15.034.100 14.743.800 59 Allgemeine Finanzangelegenheiten 61.765.200 44.658.400 51.020.800 61.819.300 42.803.500 ∑ Summe Ausgaben 761.125.000 605.262.300 654.103.500 580.661.700 454.283,300 Fehlbetrag --- --- --- --- --- Verpflichtungsermächtigungen 2.280.000 6.461.000 2.450.000 9.955.000 7.035.000Gesamtplan Haushaltsübersicht 2010 Steglitz-Zehlendorf € Tempelhof-Schöneberg € Neukölln € Treptow-Köpenick € Marzahn-Hellersdorf € Lichtenberg € Reinickendorf € 1.100 --- 1.000 --- --- --- --- 463.900 661.700 5.244.300 758.600 583.200 602.800 67.900 5.330.200 5.544.000 3.738.600 2.451.200 2.430.000 1.991.000 3.455.000 8.374.400 5.773.800 4.570.500 6.028.400 4.850.200 5.091.200 5.015.400 25.821.800 51.415.000 63.503.900 29.089.600 40.058.800 65.716.500 35.536.500 13.926.700 11.100.100 8.875.900 9.976.200 9.820.200 8.941.400 8.882.300 599.300 338.200 108.700 145.000 192.400 722.900 410.600 2.649.000 3.062.900 1.002.200 1.287.700 593.400 2.379.200 3.627.200 620.800 652.000 2.000 2.500 216.000 228.000 220.000 1.031.100 1.670.000 2.348.200 1.665.000 1.954.000 2.244.600 1.449.500 1.841.500 1.146.500 733.000 1.353.000 978.200 1.154.000 821.200 3.640.300 2.811.400 1.459.800 3.023.300 2.003.900 1.598.600 1.315.800 401.396.200 515.778.500 586.137.000 355.013.600 428.920.300 525.136.000 405.347.100 465.696.300 599.954.100 677.725.100 410.794.100 492.600.600 615.806.200 466.148.500 637.500 765.000 661.600 621.400 647.600 618.000 687.300 13.543.300 17.998.100 48.066.800 12.792.500 16.207.600 17.176.900 8.455.100 6.500.200 10.278.100 8.494.900 5.844.800 6.046.900 6.058.200 6.767.600 47.799.000 37.488.000 28.461.100 26.078.500 34.007.200 38.334.400 24.013.400 165.190.200 283.658.500 353.804.100 160.998.000 210.975.700 354.948.300 208.053.200 113.547.300 148.667.800 153.903.200 112.291.100 131.948.300 117.972.100 108.348.400 8.008.000 5.603.900 6.949.600 4.123.900 6.789.600 8.764.700 6.691.900 26.506.400 16.189.900 6.102.700 19.714.200 12.019.300 8.370.600 34.292.300 643.400 1.298.700 180.200 402.200 864.800 744.300 333.400 2.556.000 5.233.300 5.140.500 3.880.900 4.544.100 4.683.000 3.332.700 4.600.100 6.185.200 5.074.000 7.595.800 6.157.400 5.259.000 4.269.900 20.497.800 11.664.700 10.309.500 17.749.800 14.341.800 13.842.700 13.728.900 55.667.100 54.922.900 50.576.900 38.701.000 48.050.300 39.034.000 47.174.400 465.696.300 599.954.100 677.725.100 410.794.100 492.600.600 615.806.200 466.148.500 --- --- --- --- --- --- --- 6.122.000 2.805.000 3.840.000 3.750.000 3.975.000 4.383.000 2.087,000Gesamtplan Haushaltsübersicht 2011GESAMTPLAN Haushaltsübersicht 2011 Einzelplan Bezeichnung Einnahmen € Ausgaben € Fehlbetrag (-) Überschuss € Verpflichtungs-ermächtigungen € 01 Abgeordnetenhaus 112.800 37.207.400 -37.094.600 1.500.000 02 Verfassungsgerichtshof 1.000 5S5.500 -584.500 --- 03 Regierende/r Bürgermeister/in 30.360.000 532.439.600 -502.079.600 80.489.000 05 Inneres und Sport 256.344.600 1.813.842.300 -1.557.497.700 24.411.000 06 Justiz 235.847.100 742.438.900 -506.591.800 --- 09 Integration, Arbeit und Soziales 133.950.500 567.048.500 -433.089.000 120.207.400 10 Bildung, Wissenschaft und Forschung 429.112.900 4.148.947.100 -3.719.834.200 83.072.300 11 Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz 109.435.800 288.748.S00 -179.313.000 81.278.000 12 Stadtentwicklung 701.526.400 2.058.821.400 -1.357.295.000 557.667.000 13 Wirtschaft. Technologie und Frauen 315.085.300 554.834.100 -239.748.800 180.291.000 15 Finanzen 239.969.000 507.421.900 -267.452.900 1.536.000 20 Rechnungshof 39.100 15.129.000 -15.089.900 --- 21 Beauftragte/r für Datenschutz und Informationsfreiheit 7.000 4.429.400 -4.422.400 --- 28 Zentrale Personalangelegenheiten 131.957.000 1.544.352.000 -1.412.395.000 --- 29 Allgemeine Finanzangelegenheiten 13.123.501.000 2.891.012.600 10.232.488.400 --- ∑ SUMME EINZELPLÄNE 01 - 29 15.707.258.500 15.707.258.500 --- 1.130.451.700 31 Bezirksverordnetenversammlung 8.100 8.033.200 -8.025.100 --- 33 Bezirksamt - Politisch-Administrativer Bereich - 11.786.800 244.336.100 -232.549.300 1.000.000 35 Bürgerdienste 61.089.500 88.843.400 -27.753.900 --- 37 Bildung, Schule. Kultur 71.847.600 423.680.900 -351.833.300 35.560.000 39 Soziales 596.377.300 3.280.774.100 -2.684.396.800 530.000 40 Jugend 112.036.400 1.609.653.900 -1.497.617.500 3.075.000 41 Gesundheit 4.308.600 90.689.100 -86.380.500 --- 42 Bauen 47.539.400 206.531.500 -158.992.100 10.067.000 43 Wirtschaft 5.178.100 8.993.400 -3.815.300 --- 44 Wohnen 24.437.200 56.519.600 -32.082.400 --- 46 Planen. Vermessen 21.481.000 79.379.900 -57.898.900 8.890.000 47 Umwelt, Natur 28.329.900 181.306.800 -152.976.900 3.266.000 59 Allgemeine Finanzangelegenheiten 5.883.978.500 589.656.500 5.294.322.000 --- ∑ SUMME EINZELPLÄNE 31 -59 6.868.398.400 6.868.398.400 --- 62.388.000 ∑ SUMME HALSHALTSPLAN 22.575.656.900 22.575.656.900 --- 1.192.839.700Gesamtplan Haushaltsübersicht 2011Gesamtplan Haushaltsübersicht 2011 - Aufstellung nach Bezirken Einzelplan Bezeichnung Mitte € Friedrichshain-Kreuzberg € Pankow € Charlottenburg-Wilmersdorf € Spandau € EINNAHMEN 31 Bezirksverordnetenversammlung 1.000 3.000 --- 1.000 1.000 33 Bezirksamt - Politisch- Administrativer Bereich - 337.900 254.900 1.582.700 640.000 663.400 35 Bürgerdienste 13.733.300 4.779.900 2.685.000 12.444.700 2.301.300 37 Bildung, Schule, Kultur 7.593.600 5.345.400 8.904.500 6.326.100 3.780.700 39 Soziales 68.561.700 60.712.800 50.503.000 63.180.200 38.488.200 40 Jugend 9.888.800 9.029.500 13.733.300 9.864.500 7.193.600 41 Gesundheit 775.500 183.800 287.000 545.700 85.500 42 Bauen 22.168.700 1.881.100 2.446.000 4.187.000 2.700.500 43 Wirtschaft 841.200 --- 515.000 1.425.600 475.200 44 Wohnen 2.466.200 3.050.000 2.692.000 1.666.600 1.734.000 46 Planen, Vermessen 4.475.700 2.347.000 2.452.000 3.205.000 973.900 47 Umwelt, Natur 1.650.100 601.600 2.373.000 4.413.000 3.468.700 59 Allgemeine Finanzangelegenheiten 655.278.300 527.139.300 578.504.000 477.859.900 397.915.800 ∑ Summe Einnahmen 787.772.000 615.328.300 666.677.500 585.759.300 459.781.800 AUSGABEN 31 Bezirksverordnetenversammlung 690.600 725.900 617.400 679.900 666.600 33 Bezirksamt - Politisch- Administrativer Bereich - 21.503.600 18.142.600 26.042.600 31.650.800 12.401.000 35 Bürgerdienste 8.957.000 8.320.600 6.425.800 9.927.100 5.327.900 37 Bildung, Schule, Kultur 57.893.000 36.798.600 32.553.900 22.480.300 32.289.700 39 Soziales 392.602.300 311.605.400 298.863.700 286.134.100 229.527.800 40 Jugend 164.470.500 149.088.400 183.642.500 117.555.400 98.013.600 41 Gesundheit 12.703.200 8.771.400 6.671.700 10.994.800 4.685.200 42 Bauen 16.822.100 7.064.000 29.800.000 22.411.600 10.356.400 43 Wirtschaft 999.600 144.700 1.073.800 1.669.600 646.300 44 Wohnen 5.629.800 7.110.000 6.400.000 3.674.900 3.968.500 46 Planen, Vermessen 11.731.900 9.290.900 9.904.000 4.688.700 4.778.400 47 Umwelt, Natur 23.991.400 10.043.300 15.475.000 14.848.200 13.815.900 59 Allgemeine Finanzangelegenheiten 69.777.000 48.222.500 49.207.100 59.043.900 43.304.500 ∑ Summe Ausgaben 787.772.000 615.328.300 666.677.500 585.759.300 459.781.800 ∑ Fehlbetrag - - - - - ∑ Verpflichtungsermächtigungen 2.280.000 5.120.000 3.800.000 3.395.000 8.535.000 Gesamtplan Haushaltsübersicht 2011 Steglitz-Zehlendorf € Tempelhof-Schöneberg € Neukölln € Treptow-Köpenick € Marzahn-Hellersdorf € Lichtenberg € Reinickendorf € 1.100 - 1.000 --- --- --- --- 388.900 661.700 5.244.300 758.600 583.200 603.300 67.900 5.300.300 5.779.000 3.738.600 2.451.400 2.430.000 1.991.000 3.455.000 8.374.400 5.773.800 4.570.500 6.028.400 4.850.200 5.284.600 5.015.400 26.210.300 51.829.100 64.383.500 29.467.600 40.551.800 66.467.300 36.021.800 12.084.700 9.582.500 7.716.500 8.678.200 8.798.200 7.710.400 7.756.200 513 300 338.200 108.700 145.000 192.400 722.900 410.600 2.091.000 3.062.900 1.002.200 1.287.700 593.400 2.361.700 3.757.200 598.800 654.000 2.000 2.500 216.000 228.000 219.800 1.051.100 1.920.000 2.396.200 1.699.000 1.995.000 2.287.600 1.479.500 1.841.500 1.146.500 733.000 1.353.000 978.200 1.154.000 821.200 3.640.300 2.811.400 1.459.800 3.023.300 2.003.900 1.569.000 1.315.800 400.432.400 516.924.700 593.603.000 359.648.700 433.501.300 538.444.000 404.727.100 462.528.100 600.483.800 684.959.300 414.543.400 496.693.600 628.823.800 465.047.500 639.500 765.800 661.600 624.000 651.600 620.000 690.300 13.374.200 17.730.800 49.087.400 12.881.400 16.205.400 17.206.900 8.109.400 6.515.600 10.121.700 8.529.900 5.879.600 6.127.900 6.106.700 6.603.600 45.622.300 36.753.600 27.608.100 27.190.800 35.450.300 43.962.300 25.078.000 166.485.900 288.258.100 359.256.600 162.399.400 212.585.900 361.823.000 211.231.900 115.355.600 149.686.700 156.276.200 111.845.100 133.978.000 119.941.600 109.800.300 7.995.400 5.349.400 6.966.500 4.215.900 6.832.100 8.773.700 6.729.800 23.784.700 16.272.500 5.970.700 19.848.000 9.957.900 8.860.600 35.383.000 643.900 1.303.000 180.200 402.200 870.300 724.300 335.500 2.595.000 5.145.500 5.237.500 3.960.200 4.631.400 4.770.000 3.396.800 4.596.700 6.121.500 5.074.000 7.445.800 6.199.500 5.259.000 4.289.500 19.897.200 11.282.300 10.768.500 18.094.400 15.707.800 14.297.700 13.085.100 55.022.100 51.692.900 49.342.100 39.756.600 47.495.500 36.478.000 40.314.300 462.528.100 600.483.800 684.959.300 414.543.400 496.693.600 628.823.800 465.047.500 --- --- --- --- --- --- --- 8.130.000 13.240.000 2.850.000 4.550.000 --- 8.338.000 2.150.000 GesamtplanFinanzierungsübersicht 2010 -Mio.€- Ermittlung des Finanzierungssaldos 1. Einnahmen (ohne Einnahmen aus Krediten am Kreditmarkt, Entnahmen aus Rücklagen und Einnahmen aus Überschüssen sowie Verrechnungen) 19.141,8 2. Ausgaben (ohne Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, Zuführungen an Rücklagen und Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen sowie Verrechnungen) 21.965,8 3. Finanzierungssaldo 2.824,0 Zusammensetzung des Finanzierungssaldos 4. Netto-Tilgung am Kreditmarkt Einnahmen aus Krediten am Kreditmarkt 11.306,2 Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt 8.297,2 2.809,0 5. Rücklagenbewegung Entnahmen aus Rücklagen 17,5 Zuführungen an Rücklagen 2,5 15,0 6. Ausgleich früherer Haushaltsjahre Einnahmen aus Überschüssen 74,8 darunter: Überschüsse der Bezirke 27,4 Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen 74,8 darunter: Fehlbetrag der Bezirke 74,8 0,0 7. Verrechnungsbewegungen einnahmeseitige Verrechnungen 590,0 ausgabeseitige Verrechnungen 590,0 0,0 8. Finanzierungssaldo 2.824,0 Finanzierungsübersicht 2011-Mio.€- Ermittlung des Finanzierungssaldos 1. Einnahmen (ohne Einnahmen aus Krediten am Kreditmarkt, Entnahmen aus Rücklagen und Einnahmen aus Überschüssen sowie Verrechnungen) 19.232,3 2. Ausgaben (ohne Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, Zuführungen an Rücklagen und Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen sowie Verrechnungen) 21.977,8 3. Finanzierungssaldo 2.745,5 Zusammensetzung des Finanzierungssaldos 4. Netto-Tilgung am Kreditmarkt Einnahmen aus Krediten am Kreditmarkt 9.856,0 Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt 7.118,6 2.737,4 5. Rücklagenbewegung Entnahmen aus Rücklagen 11,0 Zuführungen an Rücklagen 3,0 8,0 6. Ausgleich früherer Haushaltsjahre Einnahmen aus Überschüssen 0,0 darunter: Überschüsse der Bezirke 0,0 Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen 0,0 darunter: Fehlbetrag der Bezirke 0,0 0,0 7. Verrechnungsbewegungen einnahmneseitige Verrechnungen 594,8 ausgabenseitige Verrechnungen 594,8 0,0 8. Finanzierungssaldo 2.745,5 GesamtplanKreditfinanzierungsplan 2010 - Mio. € - Kredite am Kreditmarkt 1. Einnahmen aus Krediten am 11.306,2 2. KreditmarktAusgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt 8.497,2 3. Netto-Neuverschuldung am Kreditmarkt 2.809,0 Kredite im öffentlichen Bereich 4. Einnahmen aus Krediten von Gebietskörperschaften u.a. Darlehen des Bundes 0 5. Ausgaben zur Schuldentilgung bei Gebietskörperschaften u.a. im öffentlichen Bereich 41,8 6. Netto-Neuverschuldung im öffentlichen Bereich -41,8 7. Netto-Neuverschuldung 2.767,2 Kreditfinanzierungsplan 2011 - Mio. € - Kredite am Kreditmarkt 1. Einnahmen aus Krediten am Kreditmarkt 9.856,0 2. Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt 7.118,6 3. Netto-Neuverschuldung am Kreditmarkt 2.737,4 Kredite im öffentlichen Bereich 4. Einnahmen aus Krediten von Gebietskörperschaften u.a. Darlehen des Bundes 0 5. Ausgaben zur Schuldentilgung bei Gebietskörperschaften u.a. im öffentlichen Bereich 40,6 6. Netto-Neuverschuldung im öffentlichen Bereich -40,6 7. Netto-Neuverschuldung 2.696,8Betriebshaushalt/Vermögenshaushalt Einnahmen und Ausgaben sowie Finanzierungsdefizite des Berliner Haushalts 2010 Mio.€ Ansatz 2010 Ansatz*)2009 Ist 2008 Laufende Rechnung (Betriebshaushalt) Einnahmen der laufenden Rechnung 18.138 18.718 20.149 Ausgaben der laufenden Rechnung 20.045 19.380 19.355 Saldo der laufenden Rechnung (Betriebshaushalt) -1.907 -662 794 Kapitalrechnung (Vermögenshaushalt) Einnahmen der Kapitalrechnung 1.004 976 1.691 darunter Zuweisungen für Investitionen 704 633 406 Vermögensaktivierung 100 104 975 Ausgaben der Kapitalrechnung 1.921 1.940 1.505 darunter Investitionsausgaben 1.879 1.888 1.447 Saldo der Kapitalrechnung (Vermögenshaushalt) -917 -964 186 nachrichtlich Finanzierungssaldo -2.824 -1.626 980Betriebshaushalt/Vermögenshaushalt Einnahmen und Ausgaben sowie Finanzierungsdefizite des Berliner Haushalts 2011 Mio. € Ansatz 2011 Ansatz 2010 Ansatz *)2009 Laufende Rechnung (Betriebshaushalt) Einnahmen der laufenden Rechnung 18.521 18.138 18.718 Ausgaben der laufenden Rechnung 20.382 20.045 19.380 Saldo der laufenden Rechnung (Betriebshaushalt) -1.861 -1.907 -662 Kapitalrechnung (Vermögenshaushalt) Einnahmen der Kapitalrechnung 711 1.004 976 darunter Zuweisungen für Investitionen 454 704 633 Vermögensaktivierung 100 100 104 Ausgaben der Kapitalrechnung 1.596 1.921 1.940 darunter Investitionsausgaben 1.555 1.879 1.888 Saldo der Kapitalrechnung (Vermögenshaushalt) -885 -917 -964 nachrichtlich Finanzierungssaldo -2.746 -2.824 -1.626
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
Feststellung des Haushaltsplans
§ 1 Feststellung des HaushaltsplansDer diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan von Berlin für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 wird für 2010 in Einnahmen und Ausgaben auf 22 633 093 100 Euro mit Verpflichtungsermächtigungen von 6 289 588 300 Euro und für 2011 in Einnahmen und Ausgaben auf 22 575 656 900 Euro mit Verpflichtungsermächtigungen von 1 192 839 700 Euro festgestellt, und zwar 1. für 2010a) in den Einzelplänen 01 bis 29 auf Einnahmen und Ausgaben von 15 848 932 400 Euro mit Verpflichtungsermächtigungen von 6 234 445 300 Euro,b) in den Einzelplänen 31 bis 59 (Bezirkshaushaltspläne) auf Einnahmen und Ausgaben von 6 784 160 700 Euro mit Verpflichtungsermächtigungen von 55 143 000 Euro und in den einzelnen Bezirkshaushaltsplänen nach Maßgabe der Haushaltsübersicht des Gesamtplans;2. für 2011a) in den Einzelplänen 01 bis 29 auf Einnahmen und Ausgaben von 15 707 258 500 Euro mit Verpflichtungsermächtigungen von 1 130 451 700 Euro,b) in den Einzelplänen 31 bis 59 (Bezirkshaushaltspläne) auf Einnahmen und Ausgaben von 6 868 398 400 Euro mit Verpflichtungsermächtigungen von 62 388 000 Euro und in den einzelnen Bezirkshaushaltsplänen nach Maßgabe der Haushaltsübersicht des Gesamtplans.
Deckungsfähigkeit und Zweckbindung
§ 10 Deckungsfähigkeit und Zweckbindung(1) Abweichend von § 20 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung sind die in den Titeln 42221, 42521, 42522, 42621, 42821 und 42822 für Anwärter und Auszubildende sowie Praktikanten ausgewiesenen Mittel nur untereinander deckungsfähig, ausnahmsweise auch mit den übrigen Personalausgaben, soweit es sich um eine auf zwölf Monate befristete Weiterbeschäftigung im unmittelbaren Anschluss an die Ausbildung handelt, sowie mit konsumtiven Sachausgaben, soweit es sich um Zuschüsse zur Ausweitung des Ausbildungsangebots handelt. Die Finanzierung der befristeten Weiterbeschäftigung nach Satz 1 ist nur zulässig, sofern die Ansätze der übrigen Titel der Hauptgruppe 4 im jeweiligen Bezirksplan oder Einzelplan der Hauptverwaltung überschritten werden beziehungsweise durch die Finanzierung der befristeten Weiterbeschäftigung überschritten würden. Mit Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen können nicht verbrauchte Mittel der in Satz 1 genannten Titel in die Folgejahre übertragen sowie auch in Unternehmen und Einrichtungen außerhalb der unmittelbaren Landesverwaltung verausgabt werden, sofern damit zusätzliche Ausbildungsplätze in zukunftsträchtigen Ausbildungsberufen neu geschaffen werden. (2) Abweichend von § 20 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung sind die im Kapitel 2809 veranschlagten Personalausgaben nur deckungsberechtigt. Die Senats Verwaltung für Finanzen kann Ausnahmen zulassen. (3) In den einzelnen Kapiteln fließen die Einnahmen aus Zuschüssen für die berufliche Eingliederung Behinderter (Titel 23601) den Ausgaben bei Titel 42511 zu.
Weitergeltung von Vorschriften
§ 11 Weitergeltung von Vorschriften§ 2 Absatz 2, 3 und 8 sowie die §§ 3 und 7 bis 10 gelten bis zur Verkündung des Haushaltsgesetzes 2012 weiter.
Inkrafttreten
§ 12 InkrafttretenDieses Gesetz tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.
Kreditermächtigungen
§ 2 Kreditermächtigungen(1) Die Senatsverwaltung für Finanzen wird ermächtigt, zur Deckung von Ausgaben 1. des Haushaltsplans 2010 bis zur Höhe von 2 809 002 000 Euro,2. des Haushaltsplans 2011 bis zur Höhe von 2 737 446 000 Euro Kredite am Kreditmarkt und von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen sowie Sondervermögen nach § 14a des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juni 2009 (BGBl. I S. 1434), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2424) geändert worden ist, aufzunehmen. Erfolgt die Kreditaufnahme in fremder Währung, so ist das damit verbundene Wechselkursrisiko bezüglich des Kapitals und der zu zahlenden Zinsen in voller Höhe durch Wechselkurssicherungsgeschäfte auszuschließen. (2) Die Mittel zur finanziellen Abwicklung der Landesgarantie für Risiken aus dem Immobiliendienstleistungsgeschäft der Bankgesellschaft Berlin AG und einiger ihrer Tochtergesellschaften werden in dem auf Grund des § 3 des Nachtragshaushaltsgesetzes 2006/2007 vom 22. Oktober 2007 (GVB1. S. 542) gebildeten Rücklagevermögen bewirtschaftet. Die Senatsverwaltung für Finanzen wird ermächtigt, im Rahmen der Kreditermächtigung diese Rücklage anstelle sonst notwendiger Kreditaufnahmen als inneres Darlehen in Anspruch zu nehmen, solange die Rücklage für ihren Zweck nicht benötigt wird. (3) Dem jeweiligen Kreditrahmen nach Absatz 1 wachsen die Beträge zur Tilgung von in den Haushaltsjahren 2010 und 2011 jeweils fällig werdenden Krediten und von Krediten zu, die der vorzeitigen Tilgung von Schulden, der Tilgung kurzfristiger oder im jeweils vorangegangenen Haushaltsjahr aufgenommener Kredite und dem aus Gründen der Marktpflege erforderlichen Kauf von Inhaberschuldverschreibungen des Landes dienen. Außerdem wachsen dem Kreditrahmen die Beträge zur Tilgung von in Vorjahren als innere Darlehen in Anspruch genommenen Entnahmen aus Rücklagen zu. Die Ermächtigung gilt bei Anwendung des Artikels 89 Abs. 2 der Verfassung von Berlin entsprechend.(4) Die Senatsverwaltung für Finanzen wird ermächtigt, andere Darlehen, insbesondere aus Mitteln des Bundes, zur Deckung von Ausgaben 1. des Haushaltsjahres 2010 bis zur Höhe von 5 000 000 Euro,2. des Haushaltsjahres 2011 bis zur Höhe von 5 000 000 Euro aufzunehmen. (5) Die Senatsverwaltung für Finanzen wird ermächtigt, zur Deckung von Ausgabenresten des jeweiligen Vorjahres aus der Finanzierung von Maßnahmen des Konjunkturprogramms II 1. im Haushaltsplan 2010 bis zur Höhe von 50 000 000 Euro,2. im Haushaltsplan 2011 bis zur Höhe von 50 000 000 Euro, höchstens jedoch bis zu der Summe dieser Reste, Kredite am Kreditmarkt aufzunehmen. Erfolgt die Kreditaufnahme in fremder Währung, so ist das damit verbundene Wechselkursrisiko bezüglich des Kapitals und der zu zahlenden Zinsen in voller Höhe durch Wechselkurssicherungsgeschäfte auszuschließen. (6) Die Senatsverwaltung für Finanzen wird ermächtigt, in den jeweiligen Haushaltsjahren Kassenverstärkungskredite bis zur Höhe von 13 vom Hundert der in § 1 festgestellten Beträge aufzunehmen. (7) Ab dem 1. Oktober der Haushaltsjahre 2010 und 2011 dürfen im Vorgriff auf die Kreditermächtigung des jeweils nächsten Haushaltsjahres Kredite am Kreditmarkt bis zur Höhe von 2 vom Hundert der in § 1 festgestellten Ausgaben aufgenommen werden. Diese Kredite sind auf die Kreditermächtigung des jeweils nächsten Haushaltsjahres anzurechnen. (8) Im Rahmen der Kreditfinanzierung dürfen ergänzende Vereinbarungen, die der Steuerung von Liquiditäts- und Zinsänderungsrisiken sowie der Erzielung günstiger Konditionen bei neuen Krediten und bestehenden Schulden dienen, getroffen werden. In der Summe dürfen diese ergänzenden Vereinbarungen 50 vom Hundert des Gesamtschuldenstandes am Ende des jeweils vorangegangenen Haushaltsjahres nicht überschreiten.
Gewährleistungsermächtigungen
§ 3 Gewährleistungsermächtigungen(1) Die Senatsverwaltung für Finanzen wird ermächtigt, im Einvernehmen mit der für Wirtschaft zuständigen Senatsverwaltung zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft, der Landwirtschaft und der freien Berufe in Berlin 1. Ausfallbürgschaften und -garantien für Kredite und Beteiligungen gegenüber Kreditinstituten, Kapitalsammelstellen, Kapitalbeteiligungsgesellschaften, Bürgschaftsbanken, dem Bund und den Bundesländern bis zu 750 000 000 Euro,2. Ausfallgarantien für Arbeitnehmerbeteiligungsvorhaben bis zu 25 000 000 Euro zu übernehmen. Nach Satz 1 Nummer 1 geförderte Unternehmen und Angehörige freier Berufe müssen in Berlin eine Betriebsstätte im Sinne von § 12 der Abgabenordnung unterhalten. Nach Satz 1 Nummer 2 geförderte Arbeitnehmerbeteiligungen müssen an Unternehmen mit Sitz und Betriebsstätte in Berlin erfolgen. (2) Die Senatsverwaltung für Finanzen wird ermächtigt, im Einvernehmen mit der für Stadtentwicklung zuständigen Senatsverwaltung Ausfallbürgschaften und -garantien 1. zur Förderung des Wohnungsbaus, der Modernisierung, der Instandsetzung und des Rückbaus von Wohngebäuden in Berlin,2. zur Förderung des Baus, der Modernisierung und Instandsetzung sowie der Umnutzung gewerblicher Räume, soweit dies im Zusammenhang mit Maßnahmen nach Nummer 1 geboten erscheint,3. zur Förderung des Erwerbs bestehenden Wohnraums zur Selbstnutzung und4. zur Stellung von Sicherheiten für von den Kommunalen Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften nach § 2 Absatz 1 Satz 2 des Altschuldenhilfe-Gesetzes vom 23. Juni 1993 (BGBl. I S. 944, 986), das zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, abzuschließende Kreditverträgebis zu 6 000 000 000 Euro und5. zur Absicherung von Krediten der Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH (FBS) für den Ausbau des Flughafens Schönefeld zum Flughafen Berlin-Brandenburg International (BBI) Bürgschaften bis zu 888 000 000 Euro - höchstens jedoch 37 vom Hundert der Verpflichtungen entsprechend dem Anteil des Landes Berlin an dieser Gesellschaft - zu übernehmen.(3) Die Senatsverwaltung für Finanzen wird ermächtigt, im Einvernehmen mit der jeweils zuständigen Senatsverwaltung zur Förderung der Sozialwirtschaft in Berlin Rückbürgschaften für Investitionskredite an Träger der freien Wohlfahrtspflege gegenüber der Bürgschaftsbank für Sozialwirtschaft GmbH bis zu 3 500 000 Euro zu übernehmen. Voraussetzungen für die Übernahme von Bürgschaften sind die Vereinbarung mit dem Bund über die Beteiligung am gemeinsamen Rückbürgschaftsprogramm für sozialpolitische Investitionsvorhaben, ein anerkannter Bedarf und die nachgewiesene Wirtschaftlichkeit der Investitionsvorhaben im Sinne von § 7 Absatz 2 Satz 1 der Landeshaushaltsordnung.(4) Die Senatsverwaltung für Finanzen wird ermächtigt, bei Sonderfinanzierungen und öffentlich-privaten Partnerschaften im Sinne von § 6 für von Objektträgern aufzunehmende Fremdmittel zur Verbesserung der Kreditkonditionen, insbesondere zur Inanspruchnahme von Krediten aus Förderprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau, Bürgschaften bis zu 200 000 000 Euro zu übernehmen. (5) Die für Kultur und Sport zuständigen Senatsverwaltungen werden ermächtigt, zur Stellung von Sicherheiten für Eingangsabgaben im Zusammenhang mit der vorübergehenden Einfuhr von Kunstgegenständen, zur Deckung des Risikos des Landes Berlin und von Zuwendungsempfängern Berlins aus der Haftung für Leihgaben im Bereich von Kunst und Kultur Gewährleistungen bis zu 300 000 000 Euro zu übernehmen. (6) Die für Forschung zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, zur Deckung des Risikos des Landes Berlin für wissenschaftliche Forschungsinstitute, die vom Land und vom Bund gemeinsam getragen werden, Gewährleistungen bis zu 14 000 000 Euro zu übernehmen. (7) Die für die Raumordnung zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, für Haftungsfreistellungen im Rahmen europäischer Gemeinschaftsinitiativen Gewährleistungen bis zu 50 000 000 Euro zu übernehmen. (8) Auf die Höchstbeträge nach den Absätzen 1 und 2 werden jeweils die Bürgschaften und Garantien auf Grand des Landesbürgschaftsgesetzes vom 14. Februar 1964 (GVB1. S. 244), das zuletzt durch Gesetz vom 19. Oktober 1995 (GVB1. S. 688) geändert worden ist, des Rückbürgschaftsgesetzes in der Fassung vom 15. November 1993 (GVB1. S. 584), das zuletzt durch Gesetz vom 25. November 1996 (GVB1. S. 507) geändert worden ist, auf den Höchstbetrag nach Absatz 2 Nummer 1 bis 3 die Bürgschaften auf Grund des Vierten Wohnungsbaubürgschaftsgesetzes vom 13. Februar 1979 (GVB1. S. 345), das zuletzt durch Gesetz vom 17. Februar 1995 (GVB1. S. 56) geändert worden ist, auf den Höchstbetrag nach Absatz 2 Nummer 5 die Bürgschaften auf Grund des BBI-Finanzierungssicherstellungsgesetzes vom 1. Oktober 2008 (GVBl. S. 273) angerechnet. Weiterhin werden auf die Höchstbeträge nach den Absätzen 1 bis 8 die Gewährleistungen auf Grund der jeweiligen Ermächtigungen bisheriger Haushaltsgesetze angerechnet, soweit das Land Berlin noch in Anspruch genommen werden kann oder soweit es in Anspruch genommen worden ist und für die erbrachte Leistung keinen Ersatz erlangt hat. Soweit Berlin ohne Inanspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz für die erbrachte Leistung erlangt hat, sind übernommene Bürgschaften und Garantien auf die Höchstbeträge nicht mehr anzurechnen. (9) Sind aus vorangegangenen Haushaltsjahren Bürgschaften oder Gewährleistungen in Deutscher Mark übernommen worden, so sind sie mit dem festgesetzten Umrechnungskurs auf die Höchstbeträge in Euro anzurechnen.
Haushaltsüberschreitungen
§ 4 Haushaltsüberschreitungen(1) Der Betrag nach § 37 Absatz 1 Satz 4 der Landeshaushaltsordnung wird für 2010 und 2011 auf jeweils 5 000 000 Euro festgesetzt. Sofern über- und außerplanmäßige Ausgaben im Einzelfall den in Satz 1 festgelegten Betrag, im Falle der Erfüllung von Rechtsverpflichtungen einen Betrag von 50 000 000 Euro überschreiten sollen, sind sie vor Einwilligung der Senatsverwaltung für Finanzen dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses zur Unterrichtung vorzulegen, soweit nicht aus zwingenden Gründen eine Ausnahme geboten ist. (2) Der Betrag nach § 38 Absatz 1 Satz 2 der Landeshaushaltsordnung wird für 2010 und 2011 auf jeweils 15 000 000 Euro festgesetzt. Sofern über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen den in Satz 1 festgelegten Betrag überschreiten sollen, sind sie vor Einwilligung der Senatsverwaltung für Finanzen dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses zur Unterrichtung vorzulegen, soweit nicht aus zwingenden Gründen eine Ausnahme geboten ist.
Haushaltswirtschaftliche Sperre
§ 5 Haushaltswirtschaftliche SperreDie Senatsverwaltung für Finanzen kann von ihren Befugnissen nach § 41 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung auch dann Gebrauch machen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit missachtet worden sind oder missachtet werden.
Sonderfinanzierungen und öffentlich-private Partnerschaften
§ 6 Sonderfinanzierungen und öffentlich-private Partnerschaften(1) Durch den Abschluss von Leasing-, Mietkauf- und ähnlichen Verträgen (Sonderfinanzierungen und öffentlich-private Partnerschaften) dürfen Verpflichtungen zulasten künftiger Haushaltsjahre eingegangen werden. Die Senatsverwaltung für Finanzen wird ermächtigt, mit Zustimmung des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses Sonderfinanzierungen und öffentlich-private Partnerschaften zuzulassen; § 38 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung bleibt unberührt. Die aus Sonderfinanzierungen und öffentlich-privaten Partnerschaften entstehenden Verpflichtungen Berlins dürfen das vertretbare Maß für die Belastung künftiger Haushaltsjahre nicht überschreiten. Ein Projekt in öffentlich-privater Partnerschaft setzt die Feststellung eines unabdingbaren Investitions- und Beschaffungsbedarfs voraus, der auch ohne öffentlich-private Partnerschaft aus dem Haushalt realisiert würde. (2) Im Haushalt bereits veranschlagte Investitionsmaßnahmen können mit Zustimmung des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses durch alternative Beschaffungs- und Errichtungsformen (wie Sonderfinanzierungen und öffentlich-private Partnerschaften) ersetzt werden. In diesen Fällen dürfen die veranschlagten Mittel im laufenden Haushaltsjahr nur für die Absicherung und Leistung der vertraglichen Raten und nur bis zu deren notwendiger Höhe verwendet werden. (3) Die Wirtschaftlichkeit von Sonderfinanzierungen und öffentlich-privaten Partnerschaften ist in jedem Einzelfall zu belegen. (4) Cross-Border-Leasing- sowie Sale-and-Lease-Back-Geschäfte sind ausgeschlossen.
Überlassung der Nutzung von Vermögensgegenständen
§ 7 Überlassung der Nutzung von Vermögensgegenständen(1) Nach § 63 Absatz 3 der Landeshaushaltsordnung dürfen Datenverarbeitungsprogramme der Berliner Verwaltung unentgeltlich an Stellen der öffentlichen Verwaltung im Inland abgegeben werden, soweit Gegenseitigkeit besteht. Dem entgegenstehende vertragliche Regelungen bleiben unberührt. (2) Nach § 63 Absatz 5 in Verbindung mit § 63 Absatz 3 Satz 2 der Landeshaushaltsordnung dürfen leerstehende Immobilien mit Einwilligung der Senatsverwaltung für Finanzen Künstlern, gemeinnützigen Gruppen, Jugendprojekten und -initiativen, Bürgervereinen und freien Trägem unter dem vollen Wert zur Zwischennutzung überlassen werden. Die Zwischennutzungen sind zeitlich so zu befristen, dass die Immobilie für das Land Berlin bei Bedarf für eigene Verwendungszwecke schnell verfügbar bleibt. Bei einer Vergabe an Dritte ist unbeachtlich, ob eine Veräußerung, die Bestellung eines Erbbaurechts oder die dauerhafte Vermietung bevorzugt wird. Bei der Überlassung für Zwischennutzungen sind von den Nutzern mindestens die damit verbundenen Betriebs- und Unterhaltungskosten zu übernehmen. Bei der Berechnung des darüber hinausgehenden Mietzinses ist die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Nutzers zu berücksichtigen.
Personalwirtschaftliche Ermächtigungen
§ 8 Personalwirtschaftliche Ermächtigungen(1) Um die im Zusammenhang mit den Sparmaßnahmen im Stellenplan und bei den Mitteln für nichtplanmäßige Dienstkräfte angebrachten Wegfallvermerke zügig haushaltswirksam abzubauen, werden für Arbeitnehmer und Beamte nach näherer Bestimmung durch die Senats Verwaltung für Finanzen Ausgaben für Prämien und ähnliche Ausgaben geleistet. (2) Leistungsprämien und -Zulagen an Beamte dürfen gemäß der Leistungsprämien- und -zulagenverordnung vom 17. Juli 2001 (GVB1. S. 290) im Rahmen der den Behörden und Einrichtungen zur Verfügung gestellten Personalmittel gezahlt werden. (3) Werden Planstellen für die Übertragung von Funktionen in Stäben oder vergleichbaren Organisationseinheiten in Anspruch genommen, so darf im Einvernehmen mit der Senats Verwaltung für Finanzen und der für das Besoldungsrecht zuständigen Senatsverwaltung eine Zulage nach § 45 des Bundesbesoldungsgesetzes in der am 31. August 2006 geltenden Fassung gezahlt werden. Die Zulage darf bis zur Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem Grundgehalt der Besoldungsgruppe des Beamten und dem Grundgehalt der Besoldungsgruppe, die der Wertigkeit der wahrgenommenen Funktion entspricht, höchstens jedoch der zweiten folgenden Besoldungsgruppe und nicht laufbahngruppenübergreifend gewährt werden.
Personalwirtschaftliche Einschränkungen
§ 9 Personalwirtschaftliche Einschränkungen(1) Die im Stellenplan angebrachten Sperrvermerke an Planstellen, Stellen und Beschäftigungspositionen und die sonstigen haushaltswirtschaftlichen Einschränkungen bewirken in Höhe der von der Senatsverwaltung für Finanzen festgesetzten Durchschnittssätze Mittelsperren. Unterjährig wirksam werdende Sperrvermerke und haushaltswirtschaftliche Einschränkungen sind anteilig zu berücksichtigen. (2) Wird durch den einvernehmlichen Wechsel einer Personalüberhangkraft in ein niedriger zu bewertendes zumutbares Aufgabengebiet, der mit einer Herabgruppierung verbunden ist, die Zugehörigkeit zum Personalüberhang beendet, wird der Arbeitnehmer so behandelt, als wäre er weiterhin in der für ihn zuvor geltenden Vergütungs- oder Lohngruppe eingruppiert. Dies gilt nur, sofern sich der Arbeitnehmer durch eine entsprechende schriftliche Vereinbarung zur Übernahme eines nach der zuvor geltenden Vergütungs- oder Lohngruppe zu bewertenden Aufgabengebietes verpflichtet. Die eingruppierungsmäßige Behandlung nach Satz 1 endet mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer die Übernahme eines solchen ihm angebotenen Aufgabengebietes ablehnt. Der Abschluss entsprechender Vereinbarungen bedarf der Einwilligung durch die Senatsverwaltung für Finanzen.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.