Berlin

Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 93 Absatz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes Vom 22. Dezember 2015

Ausfertigungsdatum:
22.12.2015
Fundstelle:
GVBl. 2015, 599
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel GVG§93Abs1ErmÜV

Auf Grund des § 93 Absatz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 1975 (BGBl. I S. 1077), das zuletzt durch Artikel 131 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird verordnet:

§ 1

§ 1Die dem Senat erteilte Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 93 Absatz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes wird auf die für Justiz zuständige Senatsverwaltung übertragen.

§ 2

§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.