Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zur Bestimmung des Amtsgerichts nach § 22 c Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes Vom 9. Juni 1998
- Ausfertigungsdatum:
- 09.06.1998
- Fundstelle:
- GVBl. 1998, 135
Aufgrund des § 22 c Abs. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes in der Fassung vom 9. Mai 1975 (BGBl. I S. 1077), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 16. Dezember 1997 (BGBl. I S. 2942), wird verordnet:
§ 1Die in § 22 c Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes enthaltene Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen wird auf die Senatsverwaltung für Justiz übertragen.
§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.