GüKRVEErV BE · Berlin

Verordnung über die Ermächtigung des Senators für Verkehr und Betriebe zum Erlaß von Rechtsverordnungen im Bereiche des Güternahverkehrs mit Kraftfahrzeugen Vom 2. März 1962

Ausfertigungsdatum:
02.03.1962
Fundstelle:
GVBl. 1962, 270
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel GüKRVEErV

Auf Grund des § 84 Abs. 2 Satz 2 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) vom 17. Oktober 1952 (BGBl. I S. 697 / GVBl. S. 1185), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. August 1961 (BGBl. I S. 1157 / GVBl. S. 1090), wird verordnet:

§ 1

§ 1Die dem Senat durch § 84 Abs. 2 Satz 2 des Güterkraftverkehrsgesetzes erteilte Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen wird auf den Senator für Verkehr und Betriebe übertragen.

§ 2

§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.