Verordnung über die Ermächtigung des Senators für Verkehr und Betriebe zum Erlaß von Rechtsverordnungen im Bereiche des Güternahverkehrs mit Kraftfahrzeugen Vom 2. März 1962
- Ausfertigungsdatum:
- 02.03.1962
- Fundstelle:
- GVBl. 1962, 270
Auf Grund des § 84 Abs. 2 Satz 2 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) vom 17. Oktober 1952 (BGBl. I S. 697 / GVBl. S. 1185), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. August 1961 (BGBl. I S. 1157 / GVBl. S. 1090), wird verordnet:
§ 1Die dem Senat durch § 84 Abs. 2 Satz 2 des Güterkraftverkehrsgesetzes erteilte Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen wird auf den Senator für Verkehr und Betriebe übertragen.
§ 2Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.