Berlin

Sechstes Landesgesetz über das öffentliche Glücksspiel Vom 8. Dezember 2022

Ausfertigungsdatum:
08.12.2022
Fundstelle:
GVBl. 2022, 722
5 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel GlüStVtr2021ÄndStVtrG

Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel

Artikel 1Zustimmungsgesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021

Artikel

Artikel 2InkrafttretenDieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

§ 1

Zustimmung

§ 1 Zustimmung(1) Dem am 24. März 2022 unterzeichneten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 wird zugestimmt.(2) Der Wortlaut des Staatsvertrages wird als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht.

§ 2

Bekanntmachungen

§ 2 Bekanntmachungen(1) Das Inkrafttreten des Staatsvertrages nach seinem Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen.(2) Das Gegenstandsloswerden des Staatsvertrages nach seinem Artikel 2 Absatz 1 Satz 2 ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.