Berlin

Gesetz zum Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag Vom 19. Juni 2012 *

Ausfertigungsdatum:
19.06.2012
Fundstelle:
GVBl. 2012, 193
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Zustimmung

§ 1 Zustimmung (1) Dem am 15. Dezember 2011 unterzeichneten Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag wird zugestimmt. (2) Der Staatsvertrag wird als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht.

§ 2

Inkrafttreten

§ 2 Inkrafttreten (1) Das Inkrafttreten des Staatsvertrages nach seinem Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen. *) (2) Tritt der Glücksspielstaatsvertrag vom 15. Dezember 2011 ( Artikel 1 des Staatsvertrages ) nach seinem § 35 Absatz 2 mit Ablauf des 30. Juni 2021 außer Kraft, gelten seine Regelungen als Landesgesetz fort. Die Fortgeltung als Landesgesetz ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen. (3) Gilt der Glücksspielstaatsvertrag vom 15. Dezember 2011 (Artikel 1 des Staatsvertrages) nach seinem § 35 Absatz 2 nach Ablauf des 30. Juni 2021 in Berlin fort, ist dies im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.