Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung eines Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes der Länder Berlin und Brandenburg Vom 19. Mai 2004
- Ausfertigungsdatum:
- 19.05.2004
- Fundstelle:
- GVBl. 2004, 218
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
Zustimmung zum Staatsvertrag
§ 1 Zustimmung zum Staatsvertrag(1) Dem am 2. April 2004 unterzeichneten Staatsvertrag über die Errichtung eines Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes der Länder Berlin und Brandenburg wird zugestimmt. (2) Der Staatsvertrag wird als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht.
Änderung des Berliner Juristenausbildungsgesetzes
§ 2 Änderung des Berliner Juristenausbildungsgesetzes[Änderungsanweisungen zum Berliner Juristenausbildungsgesetz vom 23. Juni 2003 (GVBl. S. 232).]
Änderung der Berliner Juristenausbildungsordnung
§ 3 Änderung der Berliner Juristenausbildungsordnung[Änderungsanweisungen zum Berliner Juristenausbildungsordnung vom 4. August 2003 (GVBl. S. 298).]
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
§ 4 Rückkehr zum einheitlichen VerordnungsrangDie auf § 3 beruhenden Teile der dort geänderten Rechtsverordnung können auf Grund der jeweils einschlägigen Ermächtigung durch Rechtsverordnung aufgehoben oder geändert werden.
Inkrafttreten
§ 5 Inkrafttreten(1) § 1 dieses Gesetzes tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. Im Übrigen tritt das Gesetz am 1. Januar 2005 in Kraft.(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 9 Abs. 1 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen*.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.