Berlin

Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg Vom 9. Juni 2011*

Ausfertigungsdatum:
09.06.2011
Fundstelle:
GVBl. 2011, 238
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel GFOBGerErStVtrÄndStVtrG

(1) Dem am 7. Februar 2011 unterzeichneten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg wird zugestimmt. (2) Der Staatsvertrag wird als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht.

Artikel

Artikel 1[Änderungsanweisungen zum Staatsvertrag über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg vom 26. April 2004.]

Artikel

Artikel 2*Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation. Er tritt am ersten Tag des auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgenden Monats in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.