Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Gesundheits- und Pflegewesen (Gesundheits- und Pflegewesengebührenordnung - GesPflGebO) Vom 7. November 2017*
- Ausfertigungsdatum:
- 07.11.2017
- Fundstelle:
- GVBl. 2017, 587
Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Gesundheits- und Pflegewesen (Gesundheits- und ...
| Stand: | letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Verordnung vom 11.11.2025 (GVBl. S. 572) |
Abschnitt IV GesPflGebO
Abschnitt IV
| Tarifstelle | Leistung | Gebühren € | ||||
| Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin einschließlich Zentraler Medizinischer Gutachtenstelle |
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| Erlaubnisse, Bescheinigungen und Ausnahmezulassungen für die Berufsausübung |
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| 51010 | Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen, zahnärztlichen, tierärztlichen oder Apothekerberufs und der heilkundlichen Psychotherapie (Berufserlaubnis) sowie für die Verlängerung oder Änderung der Erlaubnis | 100-360 | ||||
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| Gebührenfrei: |
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| Erteilung der Berufserlaubnis für die ausländischen Ärztinnen/Ärzte (Stipendiatinnen/Stipendiaten), die im Rahmen der entwicklungspolitischen Maßnahmen des Landes Berlin durch folgende Zuwendungsempfänger fortgebildet werden: Kaiserin-Friedrich-Stiftung (KFS), Deutsche Stiftung für internationale Entwicklung (DSE) und Deutsche Ärztegemeinschaft für medizinische Zusammenarbeit e.V. (DÄZ). |
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| Anmerkung: |
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| Die Kosten für ein im Rahmen der Prüfung und Feststellung des Abschlusses einer ausländischen Ausbildung einzuholendes Gutachten werden als Auslagen in Rechnung gestellt. |
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| 51011 | Approbation als Ärztin/Arzt, Zahnärztin/-arzt, Tierärztin/-arzt, Apotheker/in, Psychologische/r Psychotherapeut/in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in | 100-430 | ||||
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| Anmerkung: |
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| Die Kosten für ein im Rahmen der Prüfung und Feststellung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes bei ausländischen Abschlüssen sowie der Feststellung wesentlicher Unterschiede zu einer inländischen Ausbildung einzuholendes Gutachten werden als Auslagen in Rechnung gestellt. |
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| 51012 | Bescheinigung über die ärztliche, zahnärztliche, tierärztliche oder pharmazeutische Prüfung sowie die Prüfung für Psychologische Psychotherapeuten/-innen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/-innen | 30-110 | ||||
| 51013 | Entscheidungen nach den Approbationsordnungen für Ärztinnen/Ärzte, Apothekerinnen/Apotheker, Zahnärztinnen/-ärzte und Tierärztinnen und Tierärzte, den Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen für Psychologische Psychotherapeuten/-innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/-innen sowie nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Lebensmittelchemiker | 20-110 | ||||
| 51014 | Verzicht auf Approbation, Berufserlaubnis oder Erlaubnis zur Führung einer Berufs- oder Weiterbildungsbezeichnung | 45-120 | ||||
| 51016 | Ersatzbescheinigung, Ersatzurkunde oder Zweitschrift für verloren gegangene Approbations-, Erlaubnis- und Anerkennungsurkunden, Prüfungszeugnisse, Ergebnismitteilungen, Bescheide und Begleitschreiben | 25-410 | ||||
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| Gebührenfrei: |
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| Erstmalige Ausstellung von Ersatzbescheinigungen für Vertriebene und Flüchtlinge nach dem Bundesvertriebenengesetz und ehemalige politische Häftlinge |
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| 51017 | Bescheinigung über die Befähigung zur Ausübung des Berufs als Apotheker/in, Ärztin/Arzt, Psychologische/r Psychotherapeut/in, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in, Tierärztin/-arzt, Zahnärztin/-arzt oder eines Medizinal-, Veterinär- oder Pharmaziefachberufes nach den EG-Richtlinien | 45-130 | ||||
| 51019 | Sonstige Bescheinigungen für Berufe des Gesundheits- und Sozialwesens, soweit nicht durch andere Tarifstellen abgedeckt | 30-140 | ||||
| 51030 | Erteilung einer Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung | 25-430 | ||||
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| Anmerkung: |
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| Die Kosten für ein im Rahmen der Prüfung und Feststellung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes bei ausländischen Abschlüssen sowie der Feststellung wesentlicher Unterschiede zu einer inländischen Ausbildung einzuholendes Gutachten werden als Auslagen in Rechnung gestellt. |
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| 51031 | Erteilung einer Erlaubnis zur Führung einer Weiterbildungsbezeichnung |
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| a) | unmittelbar nach der mit der entsprechenden Prüfung abgeschlossenen Weiterbildung in Medizinalfachberufen und in Berufen der Altenpflege nach dem Weiterbildungsgesetz | 20-50 | |||
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| b) | nach Anerkennung der Gleichwertigkeit einer außerhalb des Geltungsbereiches des Weiterbildungsgesetzes abgeschlossenen Weiterbildung | 30-60 | |||
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| c) | Wiedererteilung | 65 | |||
| 51032 | Erteilung der Urkunde als „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“ oder „Staatlich anerkannte Familienpflegerin/Staatlich anerkannter Familienpfleger“ | 40-95 | ||||
| 51033 | Feststellung der Gleichwertigkeit |
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| a) | von in der ehemaligen DDR erworbenen beruflichen Abschlüssen in der Altenpflege, Heilerziehungspflege und Familienpflege mit denen staatlich anerkannter Altenpfleger/innen, Heilerziehungspfleger/innen und Familienpfleger/innen im Land Berlin | 40-90 | |||
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| b) | einer im übrigen Geltungsbereich des Grundgesetzes erteilten staatlichen Anerkennung sowie für die Feststellung der Gleichstellung von Ausbildungsabschlüssen außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes | 40-90 | |||
| 51035 | Zulassung zur Prüfung und Abnahme einer Prüfung durch den Beauftragten der für das Gesundheitswesen zuständigen Senatsverwaltung als Prüfungsvorsitzenden |
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| a) | nach § 6 des Weiterbildungsgesetzes in Verbindung mit den Weiterbildungs- und Prüfungsverordnungen der jeweiligen Weiterbildungsfachrichtung | 40-90 | |||
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| b) | nach § 8 Absatz 1 Nummer 3 des Weiterbildungsgesetzes in Verbindung mit den Weiterbildungs- und Prüfungsverordnungen der jeweiligen Weiterbildungsfachrichtung (besondere Prüfung) | 80-120 | |||
| 51036 | Überprüfung des Kenntnisstandes nach einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung bei akademischen Berufen im Gesundheitswesen | 250-2 000 | ||||
| 51038 | Überprüfung des Kenntnisstandes nach einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung bei nichtakademischen Berufen im Gesundheitswesen | 50-400 | ||||
| 51040 | Ausnahmezulassung für Medizinal- und Veterinärfachpersonal und pharmazeutisches Fachpersonal nach den entsprechenden Aus- und Weiterbildungsvorschriften | 40-90 | ||||
| 51041 | Ausnahmeregelung für die Zulassung zur Weiterbildung in einem Lehrgang nach § 3 Absatz 3 des Weiterbildungsgesetzes | 40-90 | ||||
| 51050 | Bestätigung der Anzeige nach § 14 des Gesundheitsdienst-Gesetzes | 10-50 | ||||
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| Bearbeitung von Anträgen auf Zulassung zu Staatsprüfungen in akademischen und nichtakademischen Gesundheitsberufen |
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| 51110 | Zulassung zu einer das Studium beendenden Staatsprüfung bei akademischen Berufen im Gesundheitswesen | 100 | ||||
| 51111 | Zulassung zu einer Vor- oder Abschnittsprüfung bei akademischen Berufen im Gesundheitswesen | 60 | ||||
| 51112 | Zulassung zu einer staatlichen Prüfung bei Medizinalfachberufen | 30 | ||||
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| Anerkennung von Lehranstalten |
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| 51210 | Erteilung der staatlichen Anerkennung von Lehranstalten für Medizinalfachpersonal und pharmazeutisches Fachpersonal nach Lehranstaltengesetzen | 800-1 300 | ||||
| 51211 | Änderung der staatlichen Anerkennung von Lehranstalten für Medizinalfachpersonal und pharmazeutisches Fachpersonal | 100-650 | ||||
| 51215 | Erteilung der staatlichen Anerkennung als Ausbildungsstätte für Psychotherapie oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie nach § 6 des Psychotherapeutengesetzes | 600-1 500 | ||||
| 51216 | Änderung der staatlichen Anerkennung von Ausbildungsstätten für Psychotherapie oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie | 70-520 | ||||
| 51220 | Erteilung der staatlichen Anerkennung als Weiterbildungsstätte für Medizinalfachberufe nach § 4 des Weiterbildungsgesetzes | 800-1 300 | ||||
| 51221 | Änderung der staatlichen Anerkennung von Weiterbildungsstätten für Medizinalfachberufe nach § 4 Absatz 3 des Weiterbildungsgesetzes | 100-650 | ||||
| 51222 | Bescheinigung für Steuerbefreiungen nach § 4 Nummer 21 des Umsatzsteuergesetzes | 180-500 | ||||
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| Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen nach dem Wohnteilhabegesetz |
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| 52010 | Ausnahmezulassung nach § 12 Absatz 3 | 46-575 | ||||
| 52011 | Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Anzeige bei stationären Einrichtungen nach § 13 Absatz 1 | 610 | ||||
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| zzgl. je Einrichtungsplatz | 12 | ||||
| 52015 | Aufforderung zur Abgabe einer Meldung bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Meldung bei Wohngemeinschaften nach § 14 Absatz 1 | 305 | ||||
| 52020 | Prüfung nach den §§ 17 oder 18 bei nicht fristgerechter oder nicht wahrheitsgemäßer Mitteilung der Mängelbeseitigung nach Beratung oder Anordnung nach den §§ 21 bis 24 | 152-610 | ||||
| 52021 | Aufforderung zur Duldung von Prüfungen nach §§ 17 Absatz 6 Satz 2, 18 Satz 4 oder § 19 Satz 2 | 305-610 | ||||
| 52022 | Aufforderung zur Mitwirkung und Erteilung einer Auskunft nach §§ 17 Absatz 10, 18 Satz 3 und 4 oder § 19 Satz 2 | 305 | ||||
| 52025 | Feststellung über die Art der Wohnform nach § 19 Satz 3, wenn mit der Zuordnungsprüfung eine Änderung der Art der Wohnform verbunden ist | 610 | ||||
| 52030 | Erteilung von Anordnungen zur Mängelbeseitigung auf Grund festgestellter Mängel nach § 22 | 610 | ||||
| 52040 | Erteilung eines Beschäftigungsverbotes nach § 23 Absatz 1 für vom Leistungserbringer eingesetzte Personen, je Person | 610-1 265 | ||||
| 52050 | Einsetzung einer kommissarischen Leitung nach § 23 Absatz 2 | 1 725 | ||||
| 52055 | Verhängung eines Belegungsstopps in stationären Einrichtungen nach § 24 |
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| bei Einrichtungen | bis 19 Plätze | 610 | |||
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| 20-49 Plätze | 1 220 | |||
|
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| 50-99 Plätze | 1 830 | |||
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| 100 und mehr Plätze | 2 440 | |||
| 52060 | Untersagung des Betriebs einer stationären Einrichtung oder der Leistungserbringung in einer Wohngemeinschaft nach § 25 Absatz 1 und 2 |
| ||||
|
| bei Einrichtungen | bis 19 Plätze | 1 820 | |||
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| 20-49 Plätze | 3 640 | |||
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|
| 50-99 Plätze | 5 460 | |||
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|
| 100 und mehr Plätze | 7 280 | |||
|
| bei Wohngemeinschaften | 1 820 | ||||
| 52061 | Vorläufige Untersagung des Betriebs einer stationären Einrichtung nach § 25 Absatz 3 |
| ||||
|
| bei Einrichtungen | bis 19 Plätze | 1 820 | |||
|
|
| 20-49 Plätze | 3 640 | |||
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|
| 50-99 Plätze | 5 460 | |||
|
|
| 100 und mehr Plätze | 7 280 | |||
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| Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von stationären Einrichtungen nach der Wohnteilhabe-Bauverordnung |
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| 52110 | Information und Beratung von Personen nach § 5 des Wohnteilhabegesetzes, sofern sie einen Zeitrahmen von 90 Minuten überschreiten, |
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| je über 90 Minuten hinausgehende angefangene halbe Stunde | 28 | ||||
| 52120 | Erteilung einer befristeten Befreiung |
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|
| nach § 21 Absatz 2 Satz 3, |
| ||||
|
| nach § 21 Absatz 2 Satz 4 in Verbindung mit Satz 3, |
| ||||
|
| nach § 21 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4, |
| ||||
|
| nach § 21 Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4, |
| ||||
|
| nach § 21 Absatz 6 Satz 2, |
| ||||
|
| nach § 22 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 22 Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4, |
| ||||
|
| nach § 22 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4, |
| ||||
|
| nach § 22 Absatz 4 in Verbindung mit § 21 Absatz 4 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4, |
| ||||
|
| nach § 23 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4, |
| ||||
|
| nach § 23 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4, |
| ||||
|
| oder nach § 23 Absatz 4 in Verbindung mit § 21 Absatz 4 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4, |
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| je Tatbestand | 610 | ||||
| 52121 | Widerruf einer befristeten Befreiung im Sinne der Tarifstelle 52120, |
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| je Tatbestand | 610 | ||||
| 52130 | Widerruf einer auf Grund von Übergangsvorschriften weiterhin geltenden Befreiung nach § 31 Absatz 1 der Heimmindestbauverordnung | 610 | ||||
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| Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen nach der Wohnteilhabe-Personalverordnung |
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| 52210 | Entscheidung über eine Ausnahme von den fachlichen Anforderungen nach § 3 Absatz 5 oder nach § 5 Satz 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 5 | 610 | ||||
| 52220 | Widerruf einer Entscheidung nach § 3 Absatz 5 oder nach § 5 Satz 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 5 | 610 | ||||
| 52230 | Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Anzeige bei einer Leitung für mehrere stationäre Einrichtungen nach § 3 Absatz 7 Satz 2 | 305 | ||||
|
| zzgl. je Einrichtungsplatz | 12 | ||||
| 52231 | Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Anzeige bei einer verantwortlichen Pflegefachkraft für mehrere stationäre Einrichtungen nach § 4 Absatz 2 Satz 2 | 305 | ||||
|
| zzgl. je Einrichtungsplatz | 12 | ||||
| 52232 | Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Anzeige bei Übernahme der Aufgaben der Leitung in einer stationären Einrichtung und der verantwortlichen Pflegefachkraft in einer Person nach § 4 Absatz 3 Satz 2 | 305 | ||||
|
| zzgl. je Einrichtungsplatz | 12 | ||||
|
| Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von stationären Einrichtungen nach der Wohnteilhabe-Mitwirkungsverordnung |
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| 52310 | Bestellung einer Fürsprecherin oder eines Fürsprechers nach § 23 Absatz 2 | 180 | ||||
| 52311 | Aufhebung der Bestellung einer Fürsprecherin oder eines Fürsprechers nach § 24 Absatz 2 oder 3 | 90 | ||||
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| Erlaubnisse zum Betrieb von Krankenhäusern, Privatkranken- und Privatentbindungsanstalten sowie von Privatnervenkliniken |
| ||||
| 53010 | Konzessionen, Erlaubnisse nach § 30 der Gewerbeordnung; Ordnungsbehördliche Genehmigungen nach § 19 des Landeskrankenhausgesetzes | 870-8 700 | ||||
| 53011 | Veränderungen und Umbauten | 150-4 400 | ||||
|
| Erlaubnisse zum Betrieb von Apotheken nach dem Apothekengesetz |
| ||||
| 54110 | Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke | 1 040-1 560 | ||||
| 54111 | Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Zweigapotheke | 780 | ||||
| 54112 | Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Hauptapotheke und bis zu drei Filialapotheken | 2 080-6 240 | ||||
| 54113 | Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke an einen Pächter | 720 | ||||
| 54114 | Erteilung der Genehmigung zur Verwaltung einer Apotheke | 300 | ||||
| 54115 | Genehmigung einer Versorgung nach den §§ 12a und 14 | 240-480 | ||||
| 54116 | Zulassung einer Ausnahme für Apothekenräume und -einrichtungen nach der Verordnung über den Betrieb von Apotheken | 360 | ||||
| 54117 | Erteilung einer Genehmigung zur Dienstbefreiung von Apotheken nach der Verordnung über den Betrieb von Apotheken | 36 | ||||
| 54118 | Erteilung einer Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel nach § 11a | 200-1 000 | ||||
| 54119 | Besichtigung von Apotheken nach § 6 einschließlich Vor- und Nacharbeit | 100-500 | ||||
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| Amtshandlungen nach dem Arzneimittelgesetz im Rahmen der Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln |
| ||||
| 54210 | Erteilung und Änderung einer Herstellungserlaubnis nach § 13 Absatz 1 in Verbindung mit § 17 | 390-3 900 | ||||
| 54220 | Erteilung eines Zertifikates nach § 72a einschließlich der Besichtigung in Ländern, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder andere Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind (ohne entstehende Kosten nach dem Reisekostenrecht) | 50-25 000 | ||||
| 54230 | Erstellung eines Informationsberichtes über die Herstellung pharmazeutischer Produkte nach der Pharmazeutischen Inspektions-Convention | 100-1 500 | ||||
| 54240 | Besichtigung von Apotheken und tierärztlichen Hausapotheken nach § 64 einschließlich Vor- und Nacharbeit | 100-1 200 | ||||
| 54241 | Besichtigungen nach § 64 eines pharmazeutischen Unternehmens, eines Herstellers, eines pharmazeutischen Großhandels, von Einrichtungen mit einer Erlaubnis nach § 20b oder § 20c und eines Prüfbetriebes einschließlich Vor- und Nacharbeit | 150-25 000 | ||||
| 54242 | Besichtigung im Rahmen der Überwachung der klinischen Prüfung nach § 64 | 250-2 500 | ||||
| 54243 | Zertifikat über die Einhaltung der Guten Herstellungspraxis (GMP) oder der Guten Vertriebspraxis (GDP) nach § 64 Absatz 3f | 250-2 500 | ||||
| 54252 | Erteilung und Änderung einer Erlaubnis zum Betreiben eines Großhandels mit Arzneimitteln nach § 52a | 260-1 300 | ||||
| 54260 | Bescheinigung für die Ausfuhr von Fertigarzneimitteln | 66-300 | ||||
| 54261 | Einfuhrerlaubnis nach § 72 | 130-1 300 | ||||
| 54262 | Änderung der Einfuhrerlaubnis gemäß Tarifstelle 54261 | 26-260 | ||||
| 54263 | Ausstellen der Bescheinigung für die zollamtliche Abfertigung nach § 73 Absatz 6 |
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| a) | für ein Arzneimittel | 24-210 | |||
|
| b) | für jedes weitere Arzneimittel | 6-36 | |||
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| c) | für jede weitere Anwendung | 6-24 | |||
| 54264 | Sonstige Bescheinigungen nach arzneimittelrechtlichen Vorschriften, soweit nicht eine andere Tarifstelle vorgesehen ist | 24-120 | ||||
| 54270 | Zulassung und Anerkennung nach dem Arzneimittelgesetz | 24-812 | ||||
| 54280 | Bescheide zu Maßnahmen nach den §§ 18, § 64 und 69 | 100-500 | ||||
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| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für chemische Untersuchungen und Begutachtungen werden als Auslagen gemäß der Preisliste des Landeslabors Berlin-Brandenburg in Rechnung gestellt. Die Kosten für Entscheidungen der zuständigen Bundesoberbehörde nach § 21 Absatz 4 des Arzneimittelgesetzes, die gemäß Gebührennummer 21 der AMG-Kostenverordnung anfallen, werden als Auslagen in Rechnung gestellt. |
| ||||
| 54290 | Erteilung einer Erlaubnis für die Gewinnung von Gewebe und die Laboruntersuchungen nach § 20b sowie für die Be- oder Verarbeitung, Konservierung, Lagerung oder das Inverkehrbringen von Gewebe oder Gewebezubereitungen nach § 20c | 390-3 900 | ||||
| 54291 | Änderung einer Erlaubnis nach den §§ 20b und 20c | 250-2 500 | ||||
| 54292 | Erteilung und Änderung einer Einfuhrerlaubnis sowie Erteilung eines Zertifikates für Gewebe und bestimmte Gewebezubereitungen nach § 72b einschließlich der Besichtigung in Ländern, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder andere Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind (ohne entstehende Kosten nach dem Reisekostenrecht) | 50-25 000 | ||||
| 54293 | Prüfung einer Anzeige und Bestätigung oder Widerspruch nach § 20b Absatz 2 | 150-3 900 | ||||
|
| Anmerkung zu den Tarifstellen 54210, 54220, 54241, 54242 und 54290 bis 54293: |
| ||||
|
| Die Kosten der zuständigen Bundesoberbehörde, die diese im Rahmen der Mitwirkungshandlungen nach dem Arzneimittelgesetz gegenüber der zuständigen Landesbehörde geltend macht, werden zusätzlich zu den Gebühren als Auslagen in Rechnung gestellt. |
| ||||
|
| Sonstiges |
| ||||
| 56010 | Prüfung von Betäubungsmittelunterlagen im Rahmen der Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs nach § 19 des Betäubungsmittelgesetzes | 60-600 | ||||
| 56030 | Zulassung und Überprüfung von Untersuchungsstellen nach § 15 Absatz 4 und 5 der Trinkwasserverordnung | 63-2 500 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für Laborinspektionen, die im Rahmen der Zulassung vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin beim Landeslabor Berlin-Brandenburg beauftragt werden, werden als Auslagen gemäß der Preisliste des Landeslabors Berlin-Brandenburg in Rechnung gestellt. |
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| Zulassung nach dem Embryonenschutzgesetz |
| ||||
| 57010 | Zulassung eines Zentrums zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik nach § 3a Absatz 3 des Embryonenschutzgesetzes in Verbindung mit § 3 der Präimplantationsdiagnostikverordnung | 2 000-6 000 | ||||
| 57011 | Verlängerung der Zulassung eines Zentrums zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik nach § 3 Absatz 4 Satz 3 der Präimplantationsdiagnostikverordnung | 1 000-6 000 | ||||
| 57012 | Widerruf der Zulassung eines Zentrums zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik | 500-6 000 | ||||
|
| Genehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen nach § 121a des Sozialgesetzbuchs V |
| ||||
| 57020 | Erteilung oder Widerruf der Genehmigung einer Einrichtung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen durch Insemination nach vorangegangener Stimulation | 200-1 000 | ||||
| 57021 | Erteilung oder Widerruf der Genehmigung einer Einrichtung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen durch In-vitro-Fertilisation mit anschließendem Embryonaltransfer in die Gebärmutter (ET) oder in einen Eileiter (EIFT) | 200-5 000 | ||||
| 57022 | Änderung der erteilten Genehmigung einer Einrichtung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen nach den Tarifstellen 57020 und 57021 | 200-2 000 | ||||
|
| Amts- und vertrauensärztliche Leistungen |
| ||||
| 58010 | Untersuchung, ggf. einschließlich einer Seh-, Farbseh- und Hörprüfung; Harnuntersuchung einfacher Art; schriftliche gutachterliche Stellungnahme (z.B. Einstellung, Verbeamtung) | 78 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt. |
| ||||
| 58011 | Aufwendige Untersuchung (z.B. Arbeitsfähigkeit, Dienstfähigkeit, Dienstunfall) | 263 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt. |
| ||||
| 58012 | Sonstige Untersuchung mit einem einfachen bis mittleren Aufwand (z.B. zur Frage der Prüfungsfähigkeit) | 78-99 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt. |
| ||||
| 58013 | Schriftliche gutachterliche Stellungnahme nach Aktenlage | 41 | ||||
| 58014 | Fachärztliches Zusatzgutachten mit Untersuchung | 123 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010, 58011 und 58012 anwendbar. |
| ||||
| 58015 | Fachärztliches psychiatrisches Zusatzgutachten mit Untersuchung | 164 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010, 58011 und 58012 anwendbar. |
| ||||
| 58016 | Fachärztliches Zusatzgutachten nach Aktenlage | 82 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010, 58011, 58012 und 58013 anwendbar. |
| ||||
| 58017 | Schriftliche gutachtliche Stellungnahme mit einem das gewöhnliche Maß übersteigenden Aufwand | 41-164 | ||||
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| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010 bis 58015 anwendbar. |
| ||||
| 58018 | Bildschirmuntersuchung | 41 | ||||
| 58019 | Hausbesuch zur Durchführung einer amts- oder vertrauensärztlichen Untersuchung | 41-328 | ||||
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| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Tarifstelle ist zusätzlich zu der Tarifstelle 58011 anwendbar. |
| ||||
| 58020 | Sonstige ärztliche Bescheinigung nach Aktenlage | 41 | ||||
| 58021 | Entnahme einer Blutprobe | 22 | ||||
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| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt. |
| ||||
| 58022 | Dokumentierte Probenahme für einen Vaterschaftstest | 62 | ||||
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| Anmerkung: |
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|
| Die Tarifstelle ist zusätzlich zu der Tarifstelle 58021 anwendbar. |
| ||||
|
| Gebührenfrei: |
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| ||||
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| Amtshandlungen nach dem Medizinprodukterecht |
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| 59010 | Maßnahmen zur Einhaltung der medizinprodukterechtlichen Vorschriften und der Vorschriften über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens nach § 26 Absatz 2 des Medizinproduktegesetzes oder nach § 77 Absatz 2 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes | 100-11 000 | ||||
| 59020 | Maßnahmen bei unrechtmäßiger oder unzulässiger Anbringung der CE-Kennzeichnung nach § 27 Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2 des Medizinproduktegesetzes | 500-11 000 | ||||
| 59030 | Maßnahmen zum Schutz vor Risiken nach § 28 Absatz 1, 2 Satz 1 und 2 oder Absatz 4 des Medizinproduktegesetzes | 100-11 000 | ||||
| 59040 | Ausstellen einer Bescheinigung über die Verkehrsfähigkeit eines Medizinproduktes nach § 34 Absatz 1 des Medizinproduktegesetzes oder Ausstellen eines Freiverkaufszertifikats nach § 10 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 60 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/745 | 100-700 | ||||
| 59050 | Maßnahmen bei mangelnder Kooperation oder bei unvollständiger oder unrichtiger Information und Dokumentation nach Artikel 10 Absatz 14 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2017/745 | 500-11 000 | ||||
| 59060 | Bestätigung nach Artikel 46 Absatz 9 Unterabsatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/745 | 500-11 000 | ||||
| 59070 | Verlängerung der Gültigkeit einer Bescheinigung nach Artikel 46 Absatz 9 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2017/745 | 50-1 100 | ||||
| 59080 | Bewertung von Produkten nach § 74 Absatz 1 Satz 2 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 94 der Verordnung (EU) 2017/745 und Maßnahmen nach § 74 Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 95 Absatz 1 oder 4 oder Artikel 97 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/745 | 50-11 000 | ||||
| 59090 | Marktüberwachungstätigkeiten oder Maßnahmen nach Artikel 93 der Verordnung (EU) 2017/745 oder nach § 78 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes | 100-11 000 | ||||
| 59110 | Überwachung der Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen nach § 26 Absatz 1 Satz 1 des Medizinproduktegesetzes oder nach § 77 Absatz 1 Nummer 1 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes jeweils in Verbindung mit § 9 der Medizinprodukte- Betreiberverordnung | 70-3 700 | ||||
| 59120 | Prüfung der Durchführung messtechnischer Kontrollen nach § 77 Absatz 1 Nummer 1 des Medizinprodukterecht- Durchführungsgesetzes in Verbindung mit § 14 Absatz 1 der Medizinprodukte- Betreiberverordnung | 140-3 700 | ||||
| 59130 | Prüfung der Voraussetzungen für die Durchführung messtechnischer Kontrollen nach § 77 Absatz 1 Nummer 1 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit § 14 Absatz 6 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung | 140-1 000 | ||||
Abschnitt IV GesPflGebO
Abschnitt IV
| Tarifstelle | Leistung | Gebühren € | ||||
| Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin einschließlich Zentraler Medizinischer Gutachtenstelle |
| |||||
|
| Erlaubnisse, Bescheinigungen und Ausnahmezulassungen für die Berufsausübung |
| ||||
| 51010 | Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen, zahnärztlichen, tierärztlichen oder Apothekerberufs und der heilkundlichen Psychotherapie (Berufserlaubnis) sowie für die Verlängerung oder Änderung der Erlaubnis | 100-360 | ||||
|
| Gebührenfrei: |
| ||||
|
| Erteilung der Berufserlaubnis für die ausländischen Ärztinnen/Ärzte (Stipendiatinnen/Stipendiaten), die im Rahmen der entwicklungspolitischen Maßnahmen des Landes Berlin durch folgende Zuwendungsempfänger fortgebildet werden: Kaiserin-Friedrich-Stiftung (KFS), Deutsche Stiftung für internationale Entwicklung (DSE) und Deutsche Ärztegemeinschaft für medizinische Zusammenarbeit e.V. (DÄZ). |
| ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für ein im Rahmen der Prüfung und Feststellung des Abschlusses einer ausländischen Ausbildung einzuholendes Gutachten werden als Auslagen in Rechnung gestellt. |
| ||||
| 51011 | Approbation als Ärztin/Arzt, Zahnärztin/-arzt, Tierärztin/-arzt, Apotheker/in, Psychologische/r Psychotherapeut/in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in | 100-430 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für ein im Rahmen der Prüfung und Feststellung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes bei ausländischen Abschlüssen sowie der Feststellung wesentlicher Unterschiede zu einer inländischen Ausbildung einzuholendes Gutachten werden als Auslagen in Rechnung gestellt. |
| ||||
| 51012 | Bescheinigung über die ärztliche, zahnärztliche, tierärztliche oder pharmazeutische Prüfung sowie die Prüfung für Psychologische Psychotherapeuten/-innen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/-innen | 30-110 | ||||
| 51013 | Entscheidungen nach den Approbationsordnungen für Ärztinnen/Ärzte, Apothekerinnen/Apotheker, Zahnärztinnen/-ärzte und Tierärztinnen und Tierärzte, den Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen für Psychologische Psychotherapeuten/-innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/-innen sowie nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Lebensmittelchemiker | 20-110 | ||||
| 51014 | Verzicht auf Approbation, Berufserlaubnis oder Erlaubnis zur Führung einer Berufs- oder Weiterbildungsbezeichnung | 45-120 | ||||
| 51016 | Ersatzbescheinigung, Ersatzurkunde oder Zweitschrift für verloren gegangene Approbations-, Erlaubnis- und Anerkennungsurkunden, Prüfungszeugnisse, Ergebnismitteilungen, Bescheide und Begleitschreiben | 25-410 | ||||
|
| Gebührenfrei: |
| ||||
|
| Erstmalige Ausstellung von Ersatzbescheinigungen für Vertriebene und Flüchtlinge nach dem Bundesvertriebenengesetz und ehemalige politische Häftlinge |
| ||||
| 51017 | Bescheinigung über die Befähigung zur Ausübung des Berufs als Apotheker/in, Ärztin/Arzt, Psychologische/r Psychotherapeut/in, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in, Tierärztin/-arzt, Zahnärztin/-arzt oder eines Medizinal-, Veterinär- oder Pharmaziefachberufes nach den EG-Richtlinien | 45-130 | ||||
| 51019 | Sonstige Bescheinigungen für Berufe des Gesundheits- und Sozialwesens, soweit nicht durch andere Tarifstellen abgedeckt | 30-140 | ||||
| 51030 | Erteilung einer Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung | 25-430 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für ein im Rahmen der Prüfung und Feststellung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes bei ausländischen Abschlüssen sowie der Feststellung wesentlicher Unterschiede zu einer inländischen Ausbildung einzuholendes Gutachten werden als Auslagen in Rechnung gestellt. |
| ||||
| 51031 | Erteilung einer Erlaubnis zur Führung einer Weiterbildungsbezeichnung |
| ||||
|
| a) | unmittelbar nach der mit der entsprechenden Prüfung abgeschlossenen Weiterbildung in Medizinalfachberufen und in Berufen der Altenpflege nach dem Weiterbildungsgesetz | 20-50 | |||
|
| b) | nach Anerkennung der Gleichwertigkeit einer außerhalb des Geltungsbereiches des Weiterbildungsgesetzes abgeschlossenen Weiterbildung | 30-60 | |||
|
| c) | Wiedererteilung | 65 | |||
| 51032 | Erteilung der Urkunde als „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“ oder „Staatlich anerkannte Familienpflegerin/Staatlich anerkannter Familienpfleger“ | 40-95 | ||||
| 51033 | Feststellung der Gleichwertigkeit |
| ||||
|
| a) | von in der ehemaligen DDR erworbenen beruflichen Abschlüssen in der Altenpflege, Heilerziehungspflege und Familienpflege mit denen staatlich anerkannter Altenpfleger/innen, Heilerziehungspfleger/innen und Familienpfleger/innen im Land Berlin | 40-90 | |||
|
| b) | einer im übrigen Geltungsbereich des Grundgesetzes erteilten staatlichen Anerkennung sowie für die Feststellung der Gleichstellung von Ausbildungsabschlüssen außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes | 40-90 | |||
| 51035 | Zulassung zur Prüfung und Abnahme einer Prüfung durch den Beauftragten der für das Gesundheitswesen zuständigen Senatsverwaltung als Prüfungsvorsitzenden |
| ||||
|
| a) | nach § 6 des Weiterbildungsgesetzes in Verbindung mit den Weiterbildungs- und Prüfungsverordnungen der jeweiligen Weiterbildungsfachrichtung | 40-90 | |||
|
| b) | nach § 8 Absatz 1 Nummer 3 des Weiterbildungsgesetzes in Verbindung mit den Weiterbildungs- und Prüfungsverordnungen der jeweiligen Weiterbildungsfachrichtung (besondere Prüfung) | 80-120 | |||
| 51036 | Überprüfung des Kenntnisstandes nach einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung bei akademischen Berufen im Gesundheitswesen | 250-2 000 | ||||
| 51038 | Überprüfung des Kenntnisstandes nach einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung bei nichtakademischen Berufen im Gesundheitswesen | 50-400 | ||||
| 51040 | Ausnahmezulassung für Medizinal- und Veterinärfachpersonal und pharmazeutisches Fachpersonal nach den entsprechenden Aus- und Weiterbildungsvorschriften | 40-90 | ||||
| 51041 | Ausnahmeregelung für die Zulassung zur Weiterbildung in einem Lehrgang nach § 3 Absatz 3 des Weiterbildungsgesetzes | 40-90 | ||||
| 51050 | Bestätigung der Anzeige nach § 14 des Gesundheitsdienst-Gesetzes | 10-50 | ||||
|
| Bearbeitung von Anträgen auf Zulassung zu Staatsprüfungen in akademischen und nichtakademischen Gesundheitsberufen |
| ||||
| 51110 | Zulassung zu einer das Studium beendenden Staatsprüfung bei akademischen Berufen im Gesundheitswesen | 100 | ||||
| 51111 | Zulassung zu einer Vor- oder Abschnittsprüfung bei akademischen Berufen im Gesundheitswesen | 60 | ||||
| 51112 | Zulassung zu einer staatlichen Prüfung bei Medizinalfachberufen | 30 | ||||
|
| Anerkennung von Lehranstalten |
| ||||
| 51210 | Erteilung der staatlichen Anerkennung von Lehranstalten für Medizinalfachpersonal und pharmazeutisches Fachpersonal nach Lehranstaltengesetzen | 800-1 300 | ||||
| 51211 | Änderung der staatlichen Anerkennung von Lehranstalten für Medizinalfachpersonal und pharmazeutisches Fachpersonal | 100-650 | ||||
| 51215 | Erteilung der staatlichen Anerkennung als Ausbildungsstätte für Psychotherapie oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie nach § 6 des Psychotherapeutengesetzes | 600-1 500 | ||||
| 51216 | Änderung der staatlichen Anerkennung von Ausbildungsstätten für Psychotherapie oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie | 70-520 | ||||
| 51220 | Erteilung der staatlichen Anerkennung als Weiterbildungsstätte für Medizinalfachberufe nach § 4 des Weiterbildungsgesetzes | 800-1 300 | ||||
| 51221 | Änderung der staatlichen Anerkennung von Weiterbildungsstätten für Medizinalfachberufe nach § 4 Absatz 3 des Weiterbildungsgesetzes | 100-650 | ||||
| 51222 | Bescheinigung für Steuerbefreiungen nach § 4 Nummer 21 des Umsatzsteuergesetzes | 180-500 | ||||
|
| Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen nach dem Wohnteilhabegesetz |
| ||||
| 52010 | Ausnahmezulassung zu Geld- oder geldwerten Leistungen nach § 18 Absatz 3 | 370-1 125 | ||||
| 52011 | Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Anzeige bei Einrichtungen nach § 19 Absatz 1, 2 oder 3 | 370 | ||||
|
| zzgl. je Einrichtungsplatz | 19 | ||||
| 52015 | Aufforderung zur Abgabe einer Meldung bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Meldung bei Pflege-Wohngemeinschaften, ausgenommen selbstverantworteten Pflege-Wohngemeinschaften, nach § 20 Absatz 1, 4 oder 6 | 370–740 | ||||
| 52020 | Prüfung nach § 23 Absatz 5 Satz 1 oder § 26 Absatz 1 bei nicht fristgerechter oder nicht wahrheitsgemäßer Mitteilung der Mängelbeseitigung nach Beratung oder Anordnung nach den §§ 28 bis 32 | 370–1 125 | ||||
| 52021 | Aufforderung zur Duldung von Prüfungen nach § 23 Absatz 7 Satz 2, nach § 25 Absatz 4 Satz 4 in Verbindung mit § 23 Absatz 7 Satz 2 oder nach § 26 Absatz 5 Satz 1 in Verbindung mit § 23 Absatz 7 Satz 2 | 370–740 | ||||
| 52022 | Aufforderung zur Mitwirkung und Unterstützung sowie erneute Aufforderung zur Erteilung einer Auskunft oder zur Zurverfügungstellung von Aufzeichnungen oder sonstigen Unterlagen nach § 23 Absatz 11, nach § 25 Absatz 4 Satz 4 und 6 in Verbindung mit § 23 Absatz 11 oder nach § 26 Absatz 5 Satz 1 in Verbindung mit § 23 Absatz 11 | 370–740 | ||||
| 52023 | Erneute Aufforderung zur Teilnahme an einer Pflichtberatung vor Inbetriebnahme nach § 24 Absatz 2 | 370–740 | ||||
| 52024 | Erneute Aufforderung zur Nennung der Namen von Nutzerinnen und Nutzern nach § 25 Absatz 4 Satz 5 oder § 26 Absatz 4 Satz 4 | 370–740 | ||||
| 52025 | Feststellung über die Art der Wohnform nach § 25 Absatz 6 Satz 1, wenn mit der Zuordnungsprüfung eine Änderung der Art der Wohnform verbunden ist | 740–1 480 | ||||
| 52030 | Erteilung von Anordnungen zur Mängelbeseitigung auf Grund festgestellter Mängel nach § 29 | 740–1 480 | ||||
| 52040 | Erteilung eines Beschäftigungsverbotes nach § 30 Absatz 1 für vom Leistungsanbieter eingesetzte Personen, je Person | 740–1 480 | ||||
| 52050 | Erteilung einer Anordnung zur Einsetzung einer neuen Leitung nach § 30 Absatz 2 Satz 1 | 740 | ||||
| 52051 | Einsetzung einer kommissarischen Leitung nach § 30 Absatz 2 Satz 2 | 740 | ||||
| 52055 | Verhängung eines Aufnahmestopps nach § 31 |
| ||||
|
| bei Wohnformen | bis 19 Plätze | 740 | |||
|
|
| 20-49 Plätze | 1 480 | |||
|
|
| 50-99 Plätze | 2 220 | |||
|
|
| 100 und mehr Plätze | 2 960 | |||
| 52060 | Untersagung des Betriebs einer Einrichtung oder einer Wohngemeinschaft nach § 32 Absatz 1, 2, 4 oder 5 oder Untersagung der Leistungserbringung in einer Wohngemeinschaft nach § 32 Absatz 1 oder 2 |
| ||||
|
| bei Wohnformen | bis 19 Plätze | 2 220 | |||
|
|
| 20-49 Plätze | 4 440 | |||
|
|
| 50-99 Plätze | 6 660 | |||
|
|
| 100 und mehr Plätze | 8 880 | |||
| 52061 | Vorläufige Untersagung des Betriebs einer Einrichtung nach § 32 Absatz 3 Satz 2 |
| ||||
|
| bei Einrichtungen | bis 19 Plätze | 2 220 | |||
|
|
| 20-49 Plätze | 4 440 | |||
|
|
| 50-99 Plätze | 6 660 | |||
|
|
| 100 und mehr Plätze | 8 880 | |||
|
| Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von stationären Einrichtungen nach der Wohnteilhabe-Bauverordnung |
| ||||
| 52110 | Information und Beratung von Personen nach § 9 des Wohnteilhabegesetzes, sofern sie einen Zeitrahmen von 90 Minuten überschreiten, |
| ||||
|
| je über 90 Minuten hinausgehende angefangene halbe Stunde | 37 | ||||
| 52120 | Erteilung einer befristeten Befreiung |
| ||||
|
| nach § 21 Absatz 2 Satz 3, |
| ||||
|
| nach § 21 Absatz 2 Satz 4 in Verbindung mit Satz 3, |
| ||||
|
| nach § 21 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4, |
| ||||
|
| nach § 21 Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4, |
| ||||
|
| nach § 21 Absatz 6 Satz 2, |
| ||||
|
| nach § 22 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 22 Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4, |
| ||||
|
| nach § 22 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4, |
| ||||
|
| nach § 22 Absatz 4 in Verbindung mit § 21 Absatz 4 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4, |
| ||||
|
| nach § 23 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4, |
| ||||
|
| nach § 23 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4, |
| ||||
|
| oder nach § 23 Absatz 4 in Verbindung mit § 21 Absatz 4 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4, |
| ||||
|
| je Tatbestand | 740–1 480 | ||||
| 52121 | Widerruf einer befristeten Befreiung im Sinne der Tarifstelle 52120, |
| ||||
|
| je Tatbestand | 740 | ||||
| 52130 | Widerruf einer auf Grund von Übergangsvorschriften weiterhin geltenden Befreiung nach § 31 Absatz 1 der Heimmindestbauverordnung | 740 | ||||
|
| Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen nach der Wohnteilhabe-Personalverordnung |
| ||||
| 52210 | Entscheidung über eine Ausnahme von den fachlichen Anforderungen nach § 3 Absatz 5 oder nach § 5 Satz 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 5 | 740–1 480 | ||||
| 52220 | Widerruf einer Entscheidung nach § 3 Absatz 5 oder nach § 5 Satz 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 5 | 740 | ||||
| 52230 | Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Anzeige bei einer Leitung für mehrere stationäre Einrichtungen nach § 3 Absatz 7 Satz 2 | 370 | ||||
|
| zzgl. je Einrichtungsplatz | 19 | ||||
| 52231 | Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Anzeige bei einer verantwortlichen Pflegefachkraft für mehrere stationäre Einrichtungen nach § 4 Absatz 2 Satz 2 | 370 | ||||
|
| zzgl. je Einrichtungsplatz | 19 | ||||
| 52232 | Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Anzeige bei Übernahme der Aufgaben der Leitung in einer stationären Einrichtung und der verantwortlichen Pflegefachkraft in einer Person nach § 4 Absatz 3 Satz 2 | 370 | ||||
|
| zzgl. je Einrichtungsplatz | 19 | ||||
|
| Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von stationären Einrichtungen nach der Wohnteilhabe-Mitwirkungsverordnung |
| ||||
| 52310 | Bestellung einer Fürsprecherin oder eines Fürsprechers nach § 23 Absatz 2 | 222 | ||||
| 52311 | Aufhebung der Bestellung einer Fürsprecherin oder eines Fürsprechers nach § 24 Absatz 2 oder 3 | 111 | ||||
|
| Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von zum 1. Dezember 2021 bestehenden betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen für pflegebedürftige Menschen in Wohnungen nach dem Wohnteilhabegesetz vom 3. Juni 2010 in Verbindung mit § 40 Absatz 1 des Wohnteilhabegesetzes vom 4. Mai 2021 und nach § 40 Absatz 2 des Wohnteilhabegesetzes vom 4. Mai 2021 |
| ||||
| 52410 | Ausnahmezulassung zu Geld- oder geldwerten Leistungen nach § 12 Absatz 3 des Wohnteilhabegesetzes vom 3. Juni 2010 in Verbindung mit § 40 Absatz 1 des Wohnteilhabegesetzes vom 4. Mai 2021 | 370–1 125 | ||||
| 52415 | Aufforderung zur Abgabe einer Meldung bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Meldung nach § 40 Absatz 2 des Wohnteilhabegesetzes vom 4. Mai 2021 | 370–740 | ||||
| 52420 | Prüfung nach § 17 Absatz 4 oder § 18 Satz 1 des Wohnteilhabegesetzes vom 3. Juni 2010 jeweils in Verbindung mit § 40 Absatz 1 des Wohnteilhabegesetzes vom 4. Mai 2021 bei nicht fristgerechter oder nicht wahrheitsgemäßer Mitteilung der Mängelbeseitigung nach Beratung oder Anordnung nach den §§ 22 bis 25 des Wohnteilhabegesetzes vom 3. Juni 2010 in Verbindung mit § 40 Absatz 1 des Wohnteilhabegesetzes vom 4. Mai 2021 | 370–1 125 | ||||
| 52421 | Aufforderung zur Duldung von Prüfungen nach § 19 Satz 2 in Verbindung mit § 17 Absatz 6 Satz 2 des Wohnteilhabegesetzes vom 3. Juni 2010 in Verbindung mit § 40 Absatz 1 des Wohnteilhabegesetzes vom 4. Mai 2021 | 370–740 | ||||
| 52422 | Aufforderung zur Mitwirkung und Unterstützung sowie erneute Aufforderung zur Erteilung einer Auskunft oder zur Zurverfügungstellung von Aufzeichnungen oder sonstigen Unterlagen nach § 18 Satz 4 in Verbindung mit § 17 Absatz 10 oder nach § 19 Satz 2 in Verbindung mit § 17 Absatz 10 des Wohnteilhabegesetzes vom 3. Juni 2010 jeweils in Verbindung mit § 40 Absatz 1 des Wohnteilhabegesetzes vom 4. Mai 2021 | 370–740 | ||||
| 52424 | Erneute Aufforderung zur Nennung der Namen von Nutzerinnen und Nutzern nach § 18 Satz 3 oder nach § 19 Satz 2 in Verbindung mit § 18 Satz 3 des Wohnteilhabegesetzes vom 3. Juni 2010 jeweils in Verbindung mit § 40 Absatz 1 des Wohnteilhabegesetzes vom 4. Mai 2021 | 370–740 | ||||
| 52425 | Feststellung über die Art der Pflege-Wohnform nach § 19 Satz 3 des Wohnteilhabegesetzes vom 3. Juni 2010 in Verbindung mit § 40 Absatz 1 des Wohnteilhabegesetzes vom 4. Mai 2021, wenn mit der Zuordnungsprüfung eine Änderung der Art der Wohnform verbunden ist | 740–1 480 | ||||
| 52430 | Erteilung von Anordnungen zur Mängelbeseitigung auf Grund festgestellter Mängel nach § 22 des Wohnteilhabegesetzes vom 3. Juni 2010 in Verbindung mit § 40 Absatz 1 des Wohnteilhabegesetzes vom 4. Mai 2021 | 740–1 480 | ||||
| 52440 | Erteilung eines Beschäftigungsverbotes nach § 23 Absatz 1 des Wohnteilhabegesetzes vom 3. Juni 2010 in Verbindung mit § 40 Absatz 1 des Wohnteilhabegesetzes vom 4. Mai 2021 für vom Leistungsanbieter eingesetzte Personen, je Person | 740–1 480 | ||||
| 52460 | Untersagung der Leistungserbringung in einer Wohnform für pflegebedürftige Menschen in einer Wohnung nach § 25 Absatz 1 oder 2 des Wohnteilhabegesetzes vom 3. Juni 2010 jeweils in Verbindung mit § 40 Absatz 1 des Wohnteilhabegesetzes vom 4. Mai 2021 | 2 220 | ||||
|
| Erlaubnisse zum Betrieb von Krankenhäusern, Privatkranken- und Privatentbindungsanstalten sowie von Privatnervenkliniken |
| ||||
| 53010 | Konzessionen, Erlaubnisse nach § 30 der Gewerbeordnung; Ordnungsbehördliche Genehmigungen nach § 19 des Landeskrankenhausgesetzes | 870-8 700 | ||||
| 53011 | Veränderungen und Umbauten | 150-4 400 | ||||
|
| Erlaubnisse zum Betrieb von Apotheken nach dem Apothekengesetz |
| ||||
| 54110 | Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke | 1 040-1 560 | ||||
| 54111 | Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Zweigapotheke | 780 | ||||
| 54112 | Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Hauptapotheke und bis zu drei Filialapotheken | 2 080-6 240 | ||||
| 54113 | Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke an einen Pächter | 720 | ||||
| 54114 | Erteilung der Genehmigung zur Verwaltung einer Apotheke | 300 | ||||
| 54115 | Genehmigung einer Versorgung nach den §§ 12a und 14 | 240-480 | ||||
| 54116 | Zulassung einer Ausnahme für Apothekenräume und -einrichtungen nach der Verordnung über den Betrieb von Apotheken | 360 | ||||
| 54117 | Erteilung einer Genehmigung zur Dienstbefreiung von Apotheken nach der Verordnung über den Betrieb von Apotheken | 36 | ||||
| 54118 | Erteilung einer Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel nach § 11a | 200-1 000 | ||||
| 54119 | Besichtigung von Apotheken nach § 6 einschließlich Vor- und Nacharbeit | 100-500 | ||||
|
| Amtshandlungen nach dem Arzneimittelgesetz im Rahmen der Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln |
| ||||
| 54210 | Erteilung und Änderung einer Herstellungserlaubnis nach § 13 Absatz 1 in Verbindung mit § 17 | 390-3 900 | ||||
| 54220 | Erteilung eines Zertifikates nach § 72a einschließlich der Besichtigung in Ländern, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder andere Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind (ohne entstehende Kosten nach dem Reisekostenrecht) | 50-25 000 | ||||
| 54230 | Erstellung eines Informationsberichtes über die Herstellung pharmazeutischer Produkte nach der Pharmazeutischen Inspektions-Convention | 100-1 500 | ||||
| 54240 | Besichtigung von Apotheken und tierärztlichen Hausapotheken nach § 64 einschließlich Vor- und Nacharbeit | 100-1 200 | ||||
| 54241 | Besichtigungen nach § 64 eines pharmazeutischen Unternehmens, eines Herstellers, eines pharmazeutischen Großhandels, von Einrichtungen mit einer Erlaubnis nach § 20b oder § 20c und eines Prüfbetriebes einschließlich Vor- und Nacharbeit | 150-25 000 | ||||
| 54242 | Besichtigung im Rahmen der Überwachung der klinischen Prüfung nach § 64 | 250-2 500 | ||||
| 54243 | Zertifikat über die Einhaltung der Guten Herstellungspraxis (GMP) oder der Guten Vertriebspraxis (GDP) nach § 64 Absatz 3f | 250-2 500 | ||||
| 54252 | Erteilung und Änderung einer Erlaubnis zum Betreiben eines Großhandels mit Arzneimitteln nach § 52a | 260-1 300 | ||||
| 54260 | Bescheinigung für die Ausfuhr von Fertigarzneimitteln | 66-300 | ||||
| 54261 | Einfuhrerlaubnis nach § 72 | 130-1 300 | ||||
| 54262 | Änderung der Einfuhrerlaubnis gemäß Tarifstelle 54261 | 26-260 | ||||
| 54263 | Ausstellen der Bescheinigung für die zollamtliche Abfertigung nach § 73 Absatz 6 |
| ||||
|
| a) | für ein Arzneimittel | 24-210 | |||
|
| b) | für jedes weitere Arzneimittel | 6-36 | |||
|
| c) | für jede weitere Anwendung | 6-24 | |||
| 54264 | Sonstige Bescheinigungen nach arzneimittelrechtlichen Vorschriften, soweit nicht eine andere Tarifstelle vorgesehen ist | 24-120 | ||||
| 54270 | Zulassung und Anerkennung nach dem Arzneimittelgesetz | 24-812 | ||||
| 54280 | Bescheide zu Maßnahmen nach den §§ 18, § 64 und 69 | 100-500 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für chemische Untersuchungen und Begutachtungen werden als Auslagen gemäß der Preisliste des Landeslabors Berlin-Brandenburg in Rechnung gestellt. Die Kosten für Entscheidungen der zuständigen Bundesoberbehörde nach § 21 Absatz 4 des Arzneimittelgesetzes, die gemäß Gebührennummer 21 der AMG-Kostenverordnung anfallen, werden als Auslagen in Rechnung gestellt. |
| ||||
| 54290 | Erteilung einer Erlaubnis für die Gewinnung von Gewebe und die Laboruntersuchungen nach § 20b sowie für die Be- oder Verarbeitung, Konservierung, Lagerung oder das Inverkehrbringen von Gewebe oder Gewebezubereitungen nach § 20c | 390-3 900 | ||||
| 54291 | Änderung einer Erlaubnis nach den §§ 20b und 20c | 250-2 500 | ||||
| 54292 | Erteilung und Änderung einer Einfuhrerlaubnis sowie Erteilung eines Zertifikates für Gewebe und bestimmte Gewebezubereitungen nach § 72b einschließlich der Besichtigung in Ländern, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder andere Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind (ohne entstehende Kosten nach dem Reisekostenrecht) | 50-25 000 | ||||
| 54293 | Prüfung einer Anzeige und Bestätigung oder Widerspruch nach § 20b Absatz 2 | 150-3 900 | ||||
|
| Anmerkung zu den Tarifstellen 54210, 54220, 54241, 54242 und 54290 bis 54293: |
| ||||
|
| Die Kosten der zuständigen Bundesoberbehörde, die diese im Rahmen der Mitwirkungshandlungen nach dem Arzneimittelgesetz gegenüber der zuständigen Landesbehörde geltend macht, werden zusätzlich zu den Gebühren als Auslagen in Rechnung gestellt. |
| ||||
|
| Sonstiges |
| ||||
| 56010 | Prüfung von Betäubungsmittelunterlagen im Rahmen der Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs nach § 19 des Betäubungsmittelgesetzes | 60-600 | ||||
| 56030 | Zulassung und Überprüfung von Untersuchungsstellen nach § 15 Absatz 4 und 5 der Trinkwasserverordnung | 63-2 500 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für Laborinspektionen, die im Rahmen der Zulassung vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin beim Landeslabor Berlin-Brandenburg beauftragt werden, werden als Auslagen gemäß der Preisliste des Landeslabors Berlin-Brandenburg in Rechnung gestellt. |
| ||||
|
| Zulassung nach dem Embryonenschutzgesetz |
| ||||
| 57010 | Zulassung eines Zentrums zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik nach § 3a Absatz 3 des Embryonenschutzgesetzes in Verbindung mit § 3 der Präimplantationsdiagnostikverordnung | 2 000-6 000 | ||||
| 57011 | Verlängerung der Zulassung eines Zentrums zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik nach § 3 Absatz 4 Satz 3 der Präimplantationsdiagnostikverordnung | 1 000-6 000 | ||||
| 57012 | Widerruf der Zulassung eines Zentrums zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik | 500-6 000 | ||||
|
| Genehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen nach § 121a des Sozialgesetzbuchs V |
| ||||
| 57020 | Erteilung oder Widerruf der Genehmigung einer Einrichtung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen durch Insemination nach vorangegangener Stimulation | 200-1 000 | ||||
| 57021 | Erteilung oder Widerruf der Genehmigung einer Einrichtung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen durch In-vitro-Fertilisation mit anschließendem Embryonaltransfer in die Gebärmutter (ET) oder in einen Eileiter (EIFT) | 200-5 000 | ||||
| 57022 | Änderung der erteilten Genehmigung einer Einrichtung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen nach den Tarifstellen 57020 und 57021 | 200-2 000 | ||||
|
| Amts- und vertrauensärztliche Leistungen |
| ||||
| 58010 | Untersuchung, ggf. einschließlich einer Seh-, Farbseh- und Hörprüfung; Harnuntersuchung einfacher Art; schriftliche gutachterliche Stellungnahme (z.B. Einstellung, Verbeamtung) | 78 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt. |
| ||||
| 58011 | Aufwendige Untersuchung (z.B. Arbeitsfähigkeit, Dienstfähigkeit, Dienstunfall) | 263 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt. |
| ||||
| 58012 | Sonstige Untersuchung mit einem einfachen bis mittleren Aufwand (z.B. zur Frage der Prüfungsfähigkeit) | 78-99 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt. |
| ||||
| 58013 | Schriftliche gutachterliche Stellungnahme nach Aktenlage | 41 | ||||
| 58014 | Fachärztliches Zusatzgutachten mit Untersuchung | 123 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010, 58011 und 58012 anwendbar. |
| ||||
| 58015 | Fachärztliches psychiatrisches Zusatzgutachten mit Untersuchung | 164 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010, 58011 und 58012 anwendbar. |
| ||||
| 58016 | Fachärztliches Zusatzgutachten nach Aktenlage | 82 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010, 58011, 58012 und 58013 anwendbar. |
| ||||
| 58017 | Schriftliche gutachtliche Stellungnahme mit einem das gewöhnliche Maß übersteigenden Aufwand | 41-164 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010 bis 58015 anwendbar. |
| ||||
| 58018 | Bildschirmuntersuchung | 41 | ||||
| 58019 | Hausbesuch zur Durchführung einer amts- oder vertrauensärztlichen Untersuchung | 41-328 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Tarifstelle ist zusätzlich zu der Tarifstelle 58011 anwendbar. |
| ||||
| 58020 | Sonstige ärztliche Bescheinigung nach Aktenlage | 41 | ||||
| 58021 | Entnahme einer Blutprobe | 22 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt. |
| ||||
| 58022 | Dokumentierte Probenahme für einen Vaterschaftstest | 62 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Tarifstelle ist zusätzlich zu der Tarifstelle 58021 anwendbar. |
| ||||
|
| Gebührenfrei: |
| ||||
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| ||||
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| Amtshandlungen nach dem Medizinprodukterecht |
| ||||
| 59010 | Maßnahmen zur Einhaltung der medizinprodukterechtlichen Vorschriften und der Vorschriften über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens nach § 26 Absatz 2 des Medizinproduktegesetzes oder nach § 77 Absatz 2 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes | 100-11 000 | ||||
| 59020 | Maßnahmen bei unrechtmäßiger oder unzulässiger Anbringung der CE-Kennzeichnung nach § 27 Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2 des Medizinproduktegesetzes | 500-11 000 | ||||
| 59030 | Maßnahmen zum Schutz vor Risiken nach § 28 Absatz 1, 2 Satz 1 und 2 oder Absatz 4 des Medizinproduktegesetzes | 100-11 000 | ||||
| 59040 | Ausstellen einer Bescheinigung über die Verkehrsfähigkeit eines Medizinproduktes nach § 34 Absatz 1 des Medizinproduktegesetzes oder Ausstellen eines Freiverkaufszertifikats nach § 10 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 60 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/745 | 100-700 | ||||
| 59050 | Maßnahmen bei mangelnder Kooperation oder bei unvollständiger oder unrichtiger Information und Dokumentation nach Artikel 10 Absatz 14 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2017/745 | 500-11 000 | ||||
| 59060 | Bestätigung nach Artikel 46 Absatz 9 Unterabsatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/745 | 500-11 000 | ||||
| 59070 | Verlängerung der Gültigkeit einer Bescheinigung nach Artikel 46 Absatz 9 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2017/745 | 50-1 100 | ||||
| 59080 | Bewertung von Produkten nach § 74 Absatz 1 Satz 2 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 94 der Verordnung (EU) 2017/745 und Maßnahmen nach § 74 Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 95 Absatz 1 oder 4 oder Artikel 97 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/745 | 50-11 000 | ||||
| 59090 | Marktüberwachungstätigkeiten oder Maßnahmen nach Artikel 93 der Verordnung (EU) 2017/745 oder nach § 78 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes | 100-11 000 | ||||
| 59110 | Überwachung der Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen nach § 26 Absatz 1 Satz 1 des Medizinproduktegesetzes oder nach § 77 Absatz 1 Nummer 1 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes jeweils in Verbindung mit § 9 der Medizinprodukte- Betreiberverordnung | 70-3 700 | ||||
| 59120 | Prüfung der Durchführung messtechnischer Kontrollen nach § 77 Absatz 1 Nummer 1 des Medizinprodukterecht- Durchführungsgesetzes in Verbindung mit § 14 Absatz 1 der Medizinprodukte- Betreiberverordnung | 140-3 700 | ||||
| 59130 | Prüfung der Voraussetzungen für die Durchführung messtechnischer Kontrollen nach § 77 Absatz 1 Nummer 1 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit § 14 Absatz 6 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung | 140-1 000 | ||||
Abschnitt IV GesPflGebO
Abschnitt IV
| Tarifstelle | Leistung | Gebühren € | ||||
| Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin einschließlich Zentraler Medizinischer Gutachtenstelle |
| |||||
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| Erlaubnisse, Bescheinigungen und Ausnahmezulassungen für die Berufsausübung |
| ||||
| 51010 | Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen, zahnärztlichen, tierärztlichen oder Apothekerberufs und der heilkundlichen Psychotherapie (Berufserlaubnis) sowie für die Verlängerung oder Änderung der Erlaubnis | 100-360 | ||||
|
| Gebührenfrei: |
| ||||
|
| Erteilung der Berufserlaubnis für die ausländischen Ärztinnen/Ärzte (Stipendiatinnen/Stipendiaten), die im Rahmen der entwicklungspolitischen Maßnahmen des Landes Berlin durch folgende Zuwendungsempfänger fortgebildet werden: Kaiserin-Friedrich-Stiftung (KFS), Deutsche Stiftung für internationale Entwicklung (DSE) und Deutsche Ärztegemeinschaft für medizinische Zusammenarbeit e.V. (DÄZ). |
| ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für ein im Rahmen der Prüfung und Feststellung des Abschlusses einer ausländischen Ausbildung einzuholendes Gutachten werden als Auslagen in Rechnung gestellt. |
| ||||
| 51011 | Approbation als Ärztin/Arzt, Zahnärztin/-arzt, Tierärztin/-arzt, Apotheker/in, Psychologische/r Psychotherapeut/in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in | 100-430 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für ein im Rahmen der Prüfung und Feststellung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes bei ausländischen Abschlüssen sowie der Feststellung wesentlicher Unterschiede zu einer inländischen Ausbildung einzuholendes Gutachten werden als Auslagen in Rechnung gestellt. |
| ||||
| 51012 | Bescheinigung über die ärztliche, zahnärztliche, tierärztliche oder pharmazeutische Prüfung sowie die Prüfung für Psychologische Psychotherapeuten/-innen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/-innen | 30-110 | ||||
| 51013 | Entscheidungen nach den Approbationsordnungen für Ärztinnen/Ärzte, Apothekerinnen/Apotheker, Zahnärztinnen/-ärzte und Tierärztinnen und Tierärzte, den Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen für Psychologische Psychotherapeuten/-innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/-innen sowie nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Lebensmittelchemiker | 20-110 | ||||
| 51014 | Verzicht auf Approbation, Berufserlaubnis oder Erlaubnis zur Führung einer Berufs- oder Weiterbildungsbezeichnung | 45-120 | ||||
| 51016 | Ersatzbescheinigung, Ersatzurkunde oder Zweitschrift für verloren gegangene Approbations-, Erlaubnis- und Anerkennungsurkunden, Prüfungszeugnisse, Ergebnismitteilungen, Bescheide und Begleitschreiben | 25-410 | ||||
|
| Gebührenfrei: |
| ||||
|
| Erstmalige Ausstellung von Ersatzbescheinigungen für Vertriebene und Flüchtlinge nach dem Bundesvertriebenengesetz und ehemalige politische Häftlinge |
| ||||
| 51017 | Bescheinigung über die Befähigung zur Ausübung des Berufs als Apotheker/in, Ärztin/Arzt, Psychologische/r Psychotherapeut/in, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in, Tierärztin/-arzt, Zahnärztin/-arzt oder eines Medizinal-, Veterinär- oder Pharmaziefachberufes nach den EG-Richtlinien | 45-130 | ||||
| 51019 | Sonstige Bescheinigungen für Berufe des Gesundheits- und Sozialwesens, soweit nicht durch andere Tarifstellen abgedeckt | 30-140 | ||||
| 51030 | Erteilung einer Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung | 25-430 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für ein im Rahmen der Prüfung und Feststellung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes bei ausländischen Abschlüssen sowie der Feststellung wesentlicher Unterschiede zu einer inländischen Ausbildung einzuholendes Gutachten werden als Auslagen in Rechnung gestellt. |
| ||||
| 51031 | Erteilung einer Erlaubnis zur Führung einer Weiterbildungsbezeichnung |
| ||||
|
| a) | unmittelbar nach der mit der entsprechenden Prüfung abgeschlossenen Weiterbildung in Medizinalfachberufen und in Berufen der Altenpflege nach dem Weiterbildungsgesetz | 20-50 | |||
|
| b) | nach Anerkennung der Gleichwertigkeit einer außerhalb des Geltungsbereiches des Weiterbildungsgesetzes abgeschlossenen Weiterbildung | 30-60 | |||
|
| c) | Wiedererteilung | 65 | |||
| 51032 | Erteilung der Urkunde als „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“ oder „Staatlich anerkannte Familienpflegerin/Staatlich anerkannter Familienpfleger“ | 40-95 | ||||
| 51033 | Feststellung der Gleichwertigkeit |
| ||||
|
| a) | von in der ehemaligen DDR erworbenen beruflichen Abschlüssen in der Altenpflege, Heilerziehungspflege und Familienpflege mit denen staatlich anerkannter Altenpfleger/innen, Heilerziehungspfleger/innen und Familienpfleger/innen im Land Berlin | 40-90 | |||
|
| b) | einer im übrigen Geltungsbereich des Grundgesetzes erteilten staatlichen Anerkennung sowie für die Feststellung der Gleichstellung von Ausbildungsabschlüssen außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes | 40-90 | |||
| 51035 | Zulassung zur Prüfung und Abnahme einer Prüfung durch den Beauftragten der für das Gesundheitswesen zuständigen Senatsverwaltung als Prüfungsvorsitzenden |
| ||||
|
| a) | nach § 6 des Weiterbildungsgesetzes in Verbindung mit den Weiterbildungs- und Prüfungsverordnungen der jeweiligen Weiterbildungsfachrichtung | 40-90 | |||
|
| b) | nach § 8 Absatz 1 Nummer 3 des Weiterbildungsgesetzes in Verbindung mit den Weiterbildungs- und Prüfungsverordnungen der jeweiligen Weiterbildungsfachrichtung (besondere Prüfung) | 80-120 | |||
| 51036 | Überprüfung des Kenntnisstandes nach einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung bei akademischen Berufen im Gesundheitswesen | 250-2 000 | ||||
| 51038 | Überprüfung des Kenntnisstandes nach einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung bei nichtakademischen Berufen im Gesundheitswesen | 50-400 | ||||
| 51040 | Ausnahmezulassung für Medizinal- und Veterinärfachpersonal und pharmazeutisches Fachpersonal nach den entsprechenden Aus- und Weiterbildungsvorschriften | 40-90 | ||||
| 51041 | Ausnahmeregelung für die Zulassung zur Weiterbildung in einem Lehrgang nach § 3 Absatz 3 des Weiterbildungsgesetzes | 40-90 | ||||
| 51050 | Bestätigung der Anzeige nach § 14 des Gesundheitsdienst-Gesetzes | 10-50 | ||||
|
| Bearbeitung von Anträgen auf Zulassung zu Staatsprüfungen in akademischen und nichtakademischen Gesundheitsberufen |
| ||||
| 51110 | Zulassung zu einer das Studium beendenden Staatsprüfung bei akademischen Berufen im Gesundheitswesen | 100 | ||||
| 51111 | Zulassung zu einer Vor- oder Abschnittsprüfung bei akademischen Berufen im Gesundheitswesen | 60 | ||||
| 51112 | Zulassung zu einer staatlichen Prüfung bei Medizinalfachberufen | 30 | ||||
|
| Anerkennung von Lehranstalten |
| ||||
| 51210 | Erteilung der staatlichen Anerkennung von Lehranstalten für Medizinalfachpersonal und pharmazeutisches Fachpersonal nach Lehranstaltengesetzen | 800-1 300 | ||||
| 51211 | Änderung der staatlichen Anerkennung von Lehranstalten für Medizinalfachpersonal und pharmazeutisches Fachpersonal | 100-650 | ||||
| 51215 | Erteilung der staatlichen Anerkennung als Ausbildungsstätte für Psychotherapie oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie nach § 6 des Psychotherapeutengesetzes | 600-1 500 | ||||
| 51216 | Änderung der staatlichen Anerkennung von Ausbildungsstätten für Psychotherapie oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie | 70-520 | ||||
| 51220 | Erteilung der staatlichen Anerkennung als Weiterbildungsstätte für Medizinalfachberufe nach § 4 des Weiterbildungsgesetzes | 800-1 300 | ||||
| 51221 | Änderung der staatlichen Anerkennung von Weiterbildungsstätten für Medizinalfachberufe nach § 4 Absatz 3 des Weiterbildungsgesetzes | 100-650 | ||||
| 51222 | Bescheinigung für Steuerbefreiungen nach § 4 Nummer 21 des Umsatzsteuergesetzes | 180-500 | ||||
|
| Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen nach dem Wohnteilhabegesetz |
| ||||
| 52010 | Ausnahmezulassung zu Geld- oder geldwerten Leistungen nach § 18 Absatz 3 | 370-1 125 | ||||
| 52011 | Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Anzeige bei Einrichtungen nach § 19 Absatz 1, 2 oder 3 | 370 | ||||
|
| zzgl. je Einrichtungsplatz | 19 | ||||
| 52015 | Aufforderung zur Abgabe einer Meldung bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Meldung bei Pflege-Wohngemeinschaften, ausgenommen selbstverantworteten Pflege-Wohngemeinschaften, nach § 20 Absatz 1, 4 oder 6 | 370–740 | ||||
| 52020 | Prüfung nach § 23 Absatz 5 Satz 1 oder § 26 Absatz 1 bei nicht fristgerechter oder nicht wahrheitsgemäßer Mitteilung der Mängelbeseitigung nach Beratung oder Anordnung nach den §§ 28 bis 32 | 370–1 125 | ||||
| 52021 | Aufforderung zur Duldung von Prüfungen nach § 23 Absatz 7 Satz 2, nach § 25 Absatz 4 Satz 4 in Verbindung mit § 23 Absatz 7 Satz 2 oder nach § 26 Absatz 5 Satz 1 in Verbindung mit § 23 Absatz 7 Satz 2 | 370–740 | ||||
| 52022 | Aufforderung zur Mitwirkung und Unterstützung sowie erneute Aufforderung zur Erteilung einer Auskunft oder zur Zurverfügungstellung von Aufzeichnungen oder sonstigen Unterlagen nach § 23 Absatz 11, nach § 25 Absatz 4 Satz 4 und 6 in Verbindung mit § 23 Absatz 11 oder nach § 26 Absatz 5 Satz 1 in Verbindung mit § 23 Absatz 11 | 370–740 | ||||
| 52023 | Erneute Aufforderung zur Teilnahme an einer Pflichtberatung vor Inbetriebnahme nach § 24 Absatz 2 | 370–740 | ||||
| 52024 | Erneute Aufforderung zur Nennung der Namen von Nutzerinnen und Nutzern nach § 25 Absatz 4 Satz 5 oder § 26 Absatz 4 Satz 4 | 370–740 | ||||
| 52025 | Feststellung über die Art der Wohnform nach § 25 Absatz 6 Satz 1, wenn mit der Zuordnungsprüfung eine Änderung der Art der Wohnform verbunden ist | 740–1 480 | ||||
| 52030 | Erteilung von Anordnungen zur Mängelbeseitigung auf Grund festgestellter Mängel nach § 29 | 740–1 480 | ||||
| 52040 | Erteilung eines Beschäftigungsverbotes nach § 30 Absatz 1 für vom Leistungsanbieter eingesetzte Personen, je Person | 740–1 480 | ||||
| 52050 | Erteilung einer Anordnung zur Einsetzung einer neuen Leitung nach § 30 Absatz 2 Satz 1 | 740 | ||||
| 52051 | Einsetzung einer kommissarischen Leitung nach § 30 Absatz 2 Satz 2 | 740 | ||||
| 52055 | Verhängung eines Aufnahmestopps nach § 31 |
| ||||
|
| bei Wohnformen | bis 19 Plätze | 740 | |||
|
|
| 20-49 Plätze | 1 480 | |||
|
|
| 50-99 Plätze | 2 220 | |||
|
|
| 100 und mehr Plätze | 2 960 | |||
| 52060 | Untersagung des Betriebs einer Einrichtung oder einer Wohngemeinschaft nach § 32 Absatz 1, 2, 4 oder 5 oder Untersagung der Leistungserbringung in einer Wohngemeinschaft nach § 32 Absatz 1 oder 2 |
| ||||
|
| bei Wohnformen | bis 19 Plätze | 2 220 | |||
|
|
| 20-49 Plätze | 4 440 | |||
|
|
| 50-99 Plätze | 6 660 | |||
|
|
| 100 und mehr Plätze | 8 880 | |||
| 52061 | Vorläufige Untersagung des Betriebs einer Einrichtung nach § 32 Absatz 3 Satz 2 |
| ||||
|
| bei Einrichtungen | bis 19 Plätze | 2 220 | |||
|
|
| 20-49 Plätze | 4 440 | |||
|
|
| 50-99 Plätze | 6 660 | |||
|
|
| 100 und mehr Plätze | 8 880 | |||
|
| Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von stationären Einrichtungen nach der Wohnteilhabe-Bauverordnung |
| ||||
| 52110 | Information und Beratung von Personen nach § 9 des Wohnteilhabegesetzes, sofern sie einen Zeitrahmen von 90 Minuten überschreiten, |
| ||||
|
| je über 90 Minuten hinausgehende angefangene halbe Stunde | 37 | ||||
| 52120 | Erteilung einer befristeten Befreiung |
| ||||
|
| nach § 21 Absatz 2 Satz 3, |
| ||||
|
| nach § 21 Absatz 2 Satz 4 in Verbindung mit Satz 3, |
| ||||
|
| nach § 21 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4, |
| ||||
|
| nach § 21 Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4, |
| ||||
|
| nach § 21 Absatz 6 Satz 2, |
| ||||
|
| nach § 22 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 22 Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4, |
| ||||
|
| nach § 22 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4, |
| ||||
|
| nach § 22 Absatz 4 in Verbindung mit § 21 Absatz 4 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4, |
| ||||
|
| nach § 23 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4, |
| ||||
|
| nach § 23 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4, |
| ||||
|
| oder nach § 23 Absatz 4 in Verbindung mit § 21 Absatz 4 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4, |
| ||||
|
| je Tatbestand | 740–1 480 | ||||
| 52121 | Widerruf einer befristeten Befreiung im Sinne der Tarifstelle 52120, |
| ||||
|
| je Tatbestand | 740 | ||||
| 52130 | Widerruf einer auf Grund von Übergangsvorschriften weiterhin geltenden Befreiung nach § 31 Absatz 1 der Heimmindestbauverordnung | 740 | ||||
|
| Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen nach der Wohnteilhabe-Personalverordnung |
| ||||
| 52210 | Entscheidung über eine Ausnahme von den fachlichen Anforderungen nach § 3 Absatz 5 oder nach § 5 Satz 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 5 | 740–1 480 | ||||
| 52220 | Widerruf einer Entscheidung nach § 3 Absatz 5 oder nach § 5 Satz 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 5 | 740 | ||||
| 52230 | Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Anzeige bei einer Leitung für mehrere stationäre Einrichtungen nach § 3 Absatz 7 Satz 2 | 370 | ||||
|
| zzgl. je Einrichtungsplatz | 19 | ||||
| 52231 | Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Anzeige bei einer verantwortlichen Pflegefachkraft für mehrere stationäre Einrichtungen nach § 4 Absatz 2 Satz 2 | 370 | ||||
|
| zzgl. je Einrichtungsplatz | 19 | ||||
| 52232 | Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Anzeige bei Übernahme der Aufgaben der Leitung in einer stationären Einrichtung und der verantwortlichen Pflegefachkraft in einer Person nach § 4 Absatz 3 Satz 2 | 370 | ||||
|
| zzgl. je Einrichtungsplatz | 19 | ||||
|
| Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von stationären Einrichtungen nach der Wohnteilhabe-Mitwirkungsverordnung |
| ||||
| 52310 | Bestellung einer Fürsprecherin oder eines Fürsprechers nach § 23 Absatz 2 | 222 | ||||
| 52311 | Aufhebung der Bestellung einer Fürsprecherin oder eines Fürsprechers nach § 24 Absatz 2 oder 3 | 111 | ||||
|
| Erlaubnisse zum Betrieb von Krankenhäusern, Privatkranken- und Privatentbindungsanstalten sowie von Privatnervenkliniken |
| ||||
| 53010 | Konzessionen, Erlaubnisse nach § 30 der Gewerbeordnung; Ordnungsbehördliche Genehmigungen nach § 19 des Landeskrankenhausgesetzes | 870-8 700 | ||||
| 53011 | Veränderungen und Umbauten | 150-4 400 | ||||
|
| Erlaubnisse zum Betrieb von Apotheken nach dem Apothekengesetz |
| ||||
| 54110 | Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke | 1 040-1 560 | ||||
| 54111 | Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Zweigapotheke | 780 | ||||
| 54112 | Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Hauptapotheke und bis zu drei Filialapotheken | 2 080-6 240 | ||||
| 54113 | Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke an einen Pächter | 720 | ||||
| 54114 | Erteilung der Genehmigung zur Verwaltung einer Apotheke | 300 | ||||
| 54115 | Genehmigung einer Versorgung nach den §§ 12a und 14 | 240-480 | ||||
| 54116 | Zulassung einer Ausnahme für Apothekenräume und -einrichtungen nach der Verordnung über den Betrieb von Apotheken | 360 | ||||
| 54117 | Erteilung einer Genehmigung zur Dienstbefreiung von Apotheken nach der Verordnung über den Betrieb von Apotheken | 36 | ||||
| 54118 | Erteilung einer Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel nach § 11a | 200-1 000 | ||||
| 54119 | Besichtigung von Apotheken nach § 6 einschließlich Vor- und Nacharbeit | 100-500 | ||||
|
| Amtshandlungen nach dem Arzneimittelgesetz im Rahmen der Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln |
| ||||
| 54210 | Erteilung und Änderung einer Herstellungserlaubnis nach § 13 Absatz 1 in Verbindung mit § 17 | 390-3 900 | ||||
| 54220 | Erteilung eines Zertifikates nach § 72a einschließlich der Besichtigung in Ländern, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder andere Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind (ohne entstehende Kosten nach dem Reisekostenrecht) | 50-25 000 | ||||
| 54230 | Erstellung eines Informationsberichtes über die Herstellung pharmazeutischer Produkte nach der Pharmazeutischen Inspektions-Convention | 100-1 500 | ||||
| 54240 | Besichtigung von Apotheken und tierärztlichen Hausapotheken nach § 64 einschließlich Vor- und Nacharbeit | 100-1 200 | ||||
| 54241 | Besichtigungen nach § 64 eines pharmazeutischen Unternehmens, eines Herstellers, eines pharmazeutischen Großhandels, von Einrichtungen mit einer Erlaubnis nach § 20b oder § 20c und eines Prüfbetriebes einschließlich Vor- und Nacharbeit | 150-25 000 | ||||
| 54242 | Besichtigung im Rahmen der Überwachung der klinischen Prüfung nach § 64 | 250-2 500 | ||||
| 54243 | Zertifikat über die Einhaltung der Guten Herstellungspraxis (GMP) oder der Guten Vertriebspraxis (GDP) nach § 64 Absatz 3f | 250-2 500 | ||||
| 54252 | Erteilung und Änderung einer Erlaubnis zum Betreiben eines Großhandels mit Arzneimitteln nach § 52a | 260-1 300 | ||||
| 54260 | Bescheinigung für die Ausfuhr von Fertigarzneimitteln | 66-300 | ||||
| 54261 | Einfuhrerlaubnis nach § 72 | 130-1 300 | ||||
| 54262 | Änderung der Einfuhrerlaubnis gemäß Tarifstelle 54261 | 26-260 | ||||
| 54263 | Ausstellen der Bescheinigung für die zollamtliche Abfertigung nach § 73 Absatz 6 |
| ||||
|
| a) | für ein Arzneimittel | 24-210 | |||
|
| b) | für jedes weitere Arzneimittel | 6-36 | |||
|
| c) | für jede weitere Anwendung | 6-24 | |||
| 54264 | Sonstige Bescheinigungen nach arzneimittelrechtlichen Vorschriften, soweit nicht eine andere Tarifstelle vorgesehen ist | 24-120 | ||||
| 54270 | Zulassung und Anerkennung nach dem Arzneimittelgesetz | 24-812 | ||||
| 54280 | Bescheide zu Maßnahmen nach den §§ 18, § 64 und 69 | 100-500 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für chemische Untersuchungen und Begutachtungen werden als Auslagen gemäß der Preisliste des Landeslabors Berlin-Brandenburg in Rechnung gestellt. Die Kosten für Entscheidungen der zuständigen Bundesoberbehörde nach § 21 Absatz 4 des Arzneimittelgesetzes, die gemäß Gebührennummer 21 der AMG-Kostenverordnung anfallen, werden als Auslagen in Rechnung gestellt. |
| ||||
| 54290 | Erteilung einer Erlaubnis für die Gewinnung von Gewebe und die Laboruntersuchungen nach § 20b sowie für die Be- oder Verarbeitung, Konservierung, Lagerung oder das Inverkehrbringen von Gewebe oder Gewebezubereitungen nach § 20c | 390-3 900 | ||||
| 54291 | Änderung einer Erlaubnis nach den §§ 20b und 20c | 250-2 500 | ||||
| 54292 | Erteilung und Änderung einer Einfuhrerlaubnis sowie Erteilung eines Zertifikates für Gewebe und bestimmte Gewebezubereitungen nach § 72b einschließlich der Besichtigung in Ländern, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder andere Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind (ohne entstehende Kosten nach dem Reisekostenrecht) | 50-25 000 | ||||
| 54293 | Prüfung einer Anzeige und Bestätigung oder Widerspruch nach § 20b Absatz 2 | 150-3 900 | ||||
|
| Anmerkung zu den Tarifstellen 54210, 54220, 54241, 54242 und 54290 bis 54293: |
| ||||
|
| Die Kosten der zuständigen Bundesoberbehörde, die diese im Rahmen der Mitwirkungshandlungen nach dem Arzneimittelgesetz gegenüber der zuständigen Landesbehörde geltend macht, werden zusätzlich zu den Gebühren als Auslagen in Rechnung gestellt. |
| ||||
|
| Sonstiges |
| ||||
| 56010 | Prüfung von Betäubungsmittelunterlagen im Rahmen der Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs nach § 19 des Betäubungsmittelgesetzes | 60-600 | ||||
| 56030 | Zulassung und Überprüfung von Untersuchungsstellen nach § 15 Absatz 4 und 5 der Trinkwasserverordnung | 63-2 500 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für Laborinspektionen, die im Rahmen der Zulassung vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin beim Landeslabor Berlin-Brandenburg beauftragt werden, werden als Auslagen gemäß der Preisliste des Landeslabors Berlin-Brandenburg in Rechnung gestellt. |
| ||||
|
| Zulassung nach dem Embryonenschutzgesetz |
| ||||
| 57010 | Zulassung eines Zentrums zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik nach § 3a Absatz 3 des Embryonenschutzgesetzes in Verbindung mit § 3 der Präimplantationsdiagnostikverordnung | 2 000-6 000 | ||||
| 57011 | Verlängerung der Zulassung eines Zentrums zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik nach § 3 Absatz 4 Satz 3 der Präimplantationsdiagnostikverordnung | 1 000-6 000 | ||||
| 57012 | Widerruf der Zulassung eines Zentrums zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik | 500-6 000 | ||||
|
| Genehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen nach § 121a des Sozialgesetzbuchs V |
| ||||
| 57020 | Erteilung oder Widerruf der Genehmigung einer Einrichtung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen durch Insemination nach vorangegangener Stimulation | 200-1 000 | ||||
| 57021 | Erteilung oder Widerruf der Genehmigung einer Einrichtung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen durch In-vitro-Fertilisation mit anschließendem Embryonaltransfer in die Gebärmutter (ET) oder in einen Eileiter (EIFT) | 200-5 000 | ||||
| 57022 | Änderung der erteilten Genehmigung einer Einrichtung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen nach den Tarifstellen 57020 und 57021 | 200-2 000 | ||||
|
| Amts- und vertrauensärztliche Leistungen |
| ||||
| 58010 | Untersuchung, ggf. einschließlich einer Seh-, Farbseh- und Hörprüfung; Harnuntersuchung einfacher Art; schriftliche gutachterliche Stellungnahme (z.B. Einstellung, Verbeamtung) | 78 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt. |
| ||||
| 58011 | Aufwendige Untersuchung (z.B. Arbeitsfähigkeit, Dienstfähigkeit, Dienstunfall) | 263 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt. |
| ||||
| 58012 | Sonstige Untersuchung mit einem einfachen bis mittleren Aufwand (z.B. zur Frage der Prüfungsfähigkeit) | 78-99 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt. |
| ||||
| 58013 | Schriftliche gutachterliche Stellungnahme nach Aktenlage | 41 | ||||
| 58014 | Fachärztliches Zusatzgutachten mit Untersuchung | 123 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010, 58011 und 58012 anwendbar. |
| ||||
| 58015 | Fachärztliches psychiatrisches Zusatzgutachten mit Untersuchung | 164 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010, 58011 und 58012 anwendbar. |
| ||||
| 58016 | Fachärztliches Zusatzgutachten nach Aktenlage | 82 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010, 58011, 58012 und 58013 anwendbar. |
| ||||
| 58017 | Schriftliche gutachtliche Stellungnahme mit einem das gewöhnliche Maß übersteigenden Aufwand | 41-164 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010 bis 58015 anwendbar. |
| ||||
| 58018 | Bildschirmuntersuchung | 41 | ||||
| 58019 | Hausbesuch zur Durchführung einer amts- oder vertrauensärztlichen Untersuchung | 41-328 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Tarifstelle ist zusätzlich zu der Tarifstelle 58011 anwendbar. |
| ||||
| 58020 | Sonstige ärztliche Bescheinigung nach Aktenlage | 41 | ||||
| 58021 | Entnahme einer Blutprobe | 22 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt. |
| ||||
| 58022 | Dokumentierte Probenahme für einen Vaterschaftstest | 62 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Tarifstelle ist zusätzlich zu der Tarifstelle 58021 anwendbar. |
| ||||
|
| Gebührenfrei: |
| ||||
|
|
|
| ||||
|
| Amtshandlungen nach dem Medizinprodukterecht |
| ||||
| 59010 | Maßnahmen zur Einhaltung der medizinprodukterechtlichen Vorschriften und der Vorschriften über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens nach § 26 Absatz 2 des Medizinproduktegesetzes oder nach § 77 Absatz 2 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes | 100-11 000 | ||||
| 59020 | Maßnahmen bei unrechtmäßiger oder unzulässiger Anbringung der CE-Kennzeichnung nach § 27 Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2 des Medizinproduktegesetzes | 500-11 000 | ||||
| 59030 | Maßnahmen zum Schutz vor Risiken nach § 28 Absatz 1, 2 Satz 1 und 2 oder Absatz 4 des Medizinproduktegesetzes | 100-11 000 | ||||
| 59040 | Ausstellen einer Bescheinigung über die Verkehrsfähigkeit eines Medizinproduktes nach § 34 Absatz 1 des Medizinproduktegesetzes oder Ausstellen eines Freiverkaufszertifikats nach § 10 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 60 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/745 | 100-700 | ||||
| 59050 | Maßnahmen bei mangelnder Kooperation oder bei unvollständiger oder unrichtiger Information und Dokumentation nach Artikel 10 Absatz 14 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2017/745 | 500-11 000 | ||||
| 59060 | Bestätigung nach Artikel 46 Absatz 9 Unterabsatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/745 | 500-11 000 | ||||
| 59070 | Verlängerung der Gültigkeit einer Bescheinigung nach Artikel 46 Absatz 9 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2017/745 | 50-1 100 | ||||
| 59080 | Bewertung von Produkten nach § 74 Absatz 1 Satz 2 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 94 der Verordnung (EU) 2017/745 und Maßnahmen nach § 74 Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 95 Absatz 1 oder 4 oder Artikel 97 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/745 | 50-11 000 | ||||
| 59090 | Marktüberwachungstätigkeiten oder Maßnahmen nach Artikel 93 der Verordnung (EU) 2017/745 oder nach § 78 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes | 100-11 000 | ||||
| 59110 | Überwachung der Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen nach § 26 Absatz 1 Satz 1 des Medizinproduktegesetzes oder nach § 77 Absatz 1 Nummer 1 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes jeweils in Verbindung mit § 9 der Medizinprodukte- Betreiberverordnung | 70-3 700 | ||||
| 59120 | Prüfung der Durchführung messtechnischer Kontrollen nach § 77 Absatz 1 Nummer 1 des Medizinprodukterecht- Durchführungsgesetzes in Verbindung mit § 14 Absatz 1 der Medizinprodukte- Betreiberverordnung | 140-3 700 | ||||
| 59130 | Prüfung der Voraussetzungen für die Durchführung messtechnischer Kontrollen nach § 77 Absatz 1 Nummer 1 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit § 14 Absatz 6 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung | 140-1 000 | ||||
Abschnitt IV GesPflGebO
Abschnitt IV
| Tarifstelle | Leistung | Gebühren € | ||||
| Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin einschließlich Zentraler Medizinischer Gutachtenstelle |
| |||||
|
| Erlaubnisse, Bescheinigungen und Ausnahmezulassungen für die Berufsausübung |
| ||||
| 51010 | Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen, zahnärztlichen, tierärztlichen oder Apothekerberufs und der heilkundlichen Psychotherapie (Berufserlaubnis) sowie für die Verlängerung oder Änderung der Erlaubnis | 100-360 | ||||
|
| Gebührenfrei: |
| ||||
|
| Erteilung der Berufserlaubnis für die ausländischen Ärztinnen/Ärzte (Stipendiatinnen/Stipendiaten), die im Rahmen der entwicklungspolitischen Maßnahmen des Landes Berlin durch folgende Zuwendungsempfänger fortgebildet werden: Kaiserin-Friedrich-Stiftung (KFS), Deutsche Stiftung für internationale Entwicklung (DSE) und Deutsche Ärztegemeinschaft für medizinische Zusammenarbeit e.V. (DÄZ). |
| ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für ein im Rahmen der Prüfung und Feststellung des Abschlusses einer ausländischen Ausbildung einzuholendes Gutachten werden als Auslagen in Rechnung gestellt. |
| ||||
| 51011 | Approbation als Ärztin/Arzt, Zahnärztin/-arzt, Tierärztin/-arzt, Apotheker/in, Psychologische/r Psychotherapeut/in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in | 100-430 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für ein im Rahmen der Prüfung und Feststellung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes bei ausländischen Abschlüssen sowie der Feststellung wesentlicher Unterschiede zu einer inländischen Ausbildung einzuholendes Gutachten werden als Auslagen in Rechnung gestellt. |
| ||||
| 51012 | Bescheinigung über die ärztliche, zahnärztliche, tierärztliche oder pharmazeutische Prüfung sowie die Prüfung für Psychologische Psychotherapeuten/-innen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/-innen | 30-110 | ||||
| 51013 | Entscheidungen nach den Approbationsordnungen für Ärztinnen/Ärzte, Apothekerinnen/Apotheker, Zahnärztinnen/-ärzte und Tierärztinnen und Tierärzte, den Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen für Psychologische Psychotherapeuten/-innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/-innen sowie nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Lebensmittelchemiker | 20-110 | ||||
| 51014 | Verzicht auf Approbation, Berufserlaubnis oder Erlaubnis zur Führung einer Berufs- oder Weiterbildungsbezeichnung | 45-120 | ||||
| 51016 | Ersatzbescheinigung, Ersatzurkunde oder Zweitschrift für verloren gegangene Approbations-, Erlaubnis- und Anerkennungsurkunden, Prüfungszeugnisse, Ergebnismitteilungen, Bescheide und Begleitschreiben | 25-410 | ||||
|
| Gebührenfrei: |
| ||||
|
| Erstmalige Ausstellung von Ersatzbescheinigungen für Vertriebene und Flüchtlinge nach dem Bundesvertriebenengesetz und ehemalige politische Häftlinge |
| ||||
| 51017 | Bescheinigung über die Befähigung zur Ausübung des Berufs als Apotheker/in, Ärztin/Arzt, Psychologische/r Psychotherapeut/in, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in, Tierärztin/-arzt, Zahnärztin/-arzt oder eines Medizinal-, Veterinär- oder Pharmaziefachberufes nach den EG-Richtlinien | 45-130 | ||||
| 51019 | Sonstige Bescheinigungen für Berufe des Gesundheits- und Sozialwesens, soweit nicht durch andere Tarifstellen abgedeckt | 30-140 | ||||
| 51030 | Erteilung einer Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung | 25-430 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für ein im Rahmen der Prüfung und Feststellung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes bei ausländischen Abschlüssen sowie der Feststellung wesentlicher Unterschiede zu einer inländischen Ausbildung einzuholendes Gutachten werden als Auslagen in Rechnung gestellt. |
| ||||
| 51031 | Erteilung einer Erlaubnis zur Führung einer Weiterbildungsbezeichnung |
| ||||
|
| a) | unmittelbar nach der mit der entsprechenden Prüfung abgeschlossenen Weiterbildung in Medizinalfachberufen und in Berufen der Altenpflege nach dem Weiterbildungsgesetz | 20-50 | |||
|
| b) | nach Anerkennung der Gleichwertigkeit einer außerhalb des Geltungsbereiches des Weiterbildungsgesetzes abgeschlossenen Weiterbildung | 30-60 | |||
|
| c) | Wiedererteilung | 65 | |||
| 51032 | Erteilung der Urkunde als „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“ oder „Staatlich anerkannte Familienpflegerin/Staatlich anerkannter Familienpfleger“ | 40-95 | ||||
| 51033 | Feststellung der Gleichwertigkeit |
| ||||
|
| a) | von in der ehemaligen DDR erworbenen beruflichen Abschlüssen in der Altenpflege, Heilerziehungspflege und Familienpflege mit denen staatlich anerkannter Altenpfleger/innen, Heilerziehungspfleger/innen und Familienpfleger/innen im Land Berlin | 40-90 | |||
|
| b) | einer im übrigen Geltungsbereich des Grundgesetzes erteilten staatlichen Anerkennung sowie für die Feststellung der Gleichstellung von Ausbildungsabschlüssen außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes | 40-90 | |||
| 51035 | Zulassung zur Prüfung und Abnahme einer Prüfung durch den Beauftragten der für das Gesundheitswesen zuständigen Senatsverwaltung als Prüfungsvorsitzenden |
| ||||
|
| a) | nach § 6 des Weiterbildungsgesetzes in Verbindung mit den Weiterbildungs- und Prüfungsverordnungen der jeweiligen Weiterbildungsfachrichtung | 40-90 | |||
|
| b) | nach § 8 Absatz 1 Nummer 3 des Weiterbildungsgesetzes in Verbindung mit den Weiterbildungs- und Prüfungsverordnungen der jeweiligen Weiterbildungsfachrichtung (besondere Prüfung) | 80-120 | |||
| 51036 | Überprüfung des Kenntnisstandes nach einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung bei akademischen Berufen im Gesundheitswesen | 250-2 000 | ||||
| 51038 | Überprüfung des Kenntnisstandes nach einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung bei nichtakademischen Berufen im Gesundheitswesen | 50-400 | ||||
| 51040 | Ausnahmezulassung für Medizinal- und Veterinärfachpersonal und pharmazeutisches Fachpersonal nach den entsprechenden Aus- und Weiterbildungsvorschriften | 40-90 | ||||
| 51041 | Ausnahmeregelung für die Zulassung zur Weiterbildung in einem Lehrgang nach § 3 Absatz 3 des Weiterbildungsgesetzes | 40-90 | ||||
| 51050 | Bestätigung der Anzeige nach § 14 des Gesundheitsdienst-Gesetzes | 10-50 | ||||
|
| Bearbeitung von Anträgen auf Zulassung zu Staatsprüfungen in akademischen und nichtakademischen Gesundheitsberufen |
| ||||
| 51110 | Zulassung zu einer das Studium beendenden Staatsprüfung bei akademischen Berufen im Gesundheitswesen | 100 | ||||
| 51111 | Zulassung zu einer Vor- oder Abschnittsprüfung bei akademischen Berufen im Gesundheitswesen | 60 | ||||
| 51112 | Zulassung zu einer staatlichen Prüfung bei Medizinalfachberufen | 30 | ||||
|
| Anerkennung von Lehranstalten |
| ||||
| 51210 | Erteilung der staatlichen Anerkennung von Lehranstalten für Medizinalfachpersonal und pharmazeutisches Fachpersonal nach Lehranstaltengesetzen | 800-1 300 | ||||
| 51211 | Änderung der staatlichen Anerkennung von Lehranstalten für Medizinalfachpersonal und pharmazeutisches Fachpersonal | 100-650 | ||||
| 51215 | Erteilung der staatlichen Anerkennung als Ausbildungsstätte für Psychotherapie oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie nach § 6 des Psychotherapeutengesetzes | 600-1 500 | ||||
| 51216 | Änderung der staatlichen Anerkennung von Ausbildungsstätten für Psychotherapie oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie | 70-520 | ||||
| 51220 | Erteilung der staatlichen Anerkennung als Weiterbildungsstätte für Medizinalfachberufe nach § 4 des Weiterbildungsgesetzes | 800-1 300 | ||||
| 51221 | Änderung der staatlichen Anerkennung von Weiterbildungsstätten für Medizinalfachberufe nach § 4 Absatz 3 des Weiterbildungsgesetzes | 100-650 | ||||
| 51222 | Bescheinigung für Steuerbefreiungen nach § 4 Nummer 21 des Umsatzsteuergesetzes | 180-500 | ||||
|
| Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen nach dem Wohnteilhabegesetz |
| ||||
| 52010 | Ausnahmezulassung zu Geld- oder geldwerten Leistungen nach § 18 Absatz 3 | 370-1 125 | ||||
| 52011 | Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Anzeige bei Einrichtungen nach § 19 Absatz 1, 2 oder 3 | 370 | ||||
|
| zzgl. je Einrichtungsplatz | 19 | ||||
| 52015 | Aufforderung zur Abgabe einer Meldung bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Meldung bei Pflege-Wohngemeinschaften, ausgenommen selbstverantworteten Pflege-Wohngemeinschaften, nach § 20 Absatz 1, 4 oder 6 | 370–740 | ||||
| 52020 | Prüfung nach § 23 Absatz 5 Satz 1 oder § 26 Absatz 1 bei nicht fristgerechter oder nicht wahrheitsgemäßer Mitteilung der Mängelbeseitigung nach Beratung oder Anordnung nach den §§ 28 bis 32 | 370–1 125 | ||||
| 52021 | Aufforderung zur Duldung von Prüfungen nach § 23 Absatz 7 Satz 2, nach § 25 Absatz 4 Satz 4 in Verbindung mit § 23 Absatz 7 Satz 2 oder nach § 26 Absatz 5 Satz 1 in Verbindung mit § 23 Absatz 7 Satz 2 | 370–740 | ||||
| 52022 | Aufforderung zur Mitwirkung und Unterstützung sowie erneute Aufforderung zur Erteilung einer Auskunft oder zur Zurverfügungstellung von Aufzeichnungen oder sonstigen Unterlagen nach § 23 Absatz 11, nach § 25 Absatz 4 Satz 4 und 6 in Verbindung mit § 23 Absatz 11 oder nach § 26 Absatz 5 Satz 1 in Verbindung mit § 23 Absatz 11 | 370–740 | ||||
| 52023 | Erneute Aufforderung zur Teilnahme an einer Pflichtberatung vor Inbetriebnahme nach § 24 Absatz 2 | 370–740 | ||||
| 52024 | Erneute Aufforderung zur Nennung der Namen von Nutzerinnen und Nutzern nach § 25 Absatz 4 Satz 5 oder § 26 Absatz 4 Satz 4 | 370–740 | ||||
| 52025 | Feststellung über die Art der Wohnform nach § 25 Absatz 6 Satz 1, wenn mit der Zuordnungsprüfung eine Änderung der Art der Wohnform verbunden ist | 740–1 480 | ||||
| 52030 | Erteilung von Anordnungen zur Mängelbeseitigung auf Grund festgestellter Mängel nach § 29 | 740–1 480 | ||||
| 52040 | Erteilung eines Beschäftigungsverbotes nach § 30 Absatz 1 für vom Leistungsanbieter eingesetzte Personen, je Person | 740–1 480 | ||||
| 52050 | Erteilung einer Anordnung zur Einsetzung einer neuen Leitung nach § 30 Absatz 2 Satz 1 | 740 | ||||
| 52051 | Einsetzung einer kommissarischen Leitung nach § 30 Absatz 2 Satz 2 | 740 | ||||
| 52055 | Verhängung eines Aufnahmestopps nach § 31 |
| ||||
|
| bei Wohnformen | bis 19 Plätze | 740 | |||
|
|
| 20-49 Plätze | 1 480 | |||
|
|
| 50-99 Plätze | 2 220 | |||
|
|
| 100 und mehr Plätze | 2 960 | |||
| 52060 | Untersagung des Betriebs einer Einrichtung oder einer Wohngemeinschaft nach § 32 Absatz 1, 2, 4 oder 5 oder Untersagung der Leistungserbringung in einer Wohngemeinschaft nach § 32 Absatz 1 oder 2 |
| ||||
|
| bei Wohnformen | bis 19 Plätze | 2 220 | |||
|
|
| 20-49 Plätze | 4 440 | |||
|
|
| 50-99 Plätze | 6 660 | |||
|
|
| 100 und mehr Plätze | 8 880 | |||
| 52061 | Vorläufige Untersagung des Betriebs einer Einrichtung nach § 32 Absatz 3 Satz 2 |
| ||||
|
| bei Einrichtungen | bis 19 Plätze | 2 220 | |||
|
|
| 20-49 Plätze | 4 440 | |||
|
|
| 50-99 Plätze | 6 660 | |||
|
|
| 100 und mehr Plätze | 8 880 | |||
|
| Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von stationären Einrichtungen nach der Wohnteilhabe-Bauverordnung |
| ||||
| 52110 | Information und Beratung von Personen nach § 9 des Wohnteilhabegesetzes, sofern sie einen Zeitrahmen von 90 Minuten überschreiten, |
| ||||
|
| je über 90 Minuten hinausgehende angefangene halbe Stunde | 37 | ||||
| 52120 | Erteilung einer befristeten Befreiung |
| ||||
|
| nach § 21 Absatz 2 Satz 3, |
| ||||
|
| nach § 21 Absatz 2 Satz 4 in Verbindung mit Satz 3, |
| ||||
|
| nach § 21 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4, |
| ||||
|
| nach § 21 Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4, |
| ||||
|
| nach § 21 Absatz 6 Satz 2, |
| ||||
|
| nach § 22 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 22 Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4, |
| ||||
|
| nach § 22 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4, |
| ||||
|
| nach § 22 Absatz 4 in Verbindung mit § 21 Absatz 4 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4, |
| ||||
|
| nach § 23 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4, |
| ||||
|
| nach § 23 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4, |
| ||||
|
| oder nach § 23 Absatz 4 in Verbindung mit § 21 Absatz 4 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4, |
| ||||
|
| je Tatbestand | 740–1 480 | ||||
| 52121 | Widerruf einer befristeten Befreiung im Sinne der Tarifstelle 52120, |
| ||||
|
| je Tatbestand | 740 | ||||
| 52130 | Widerruf einer auf Grund von Übergangsvorschriften weiterhin geltenden Befreiung nach § 31 Absatz 1 der Heimmindestbauverordnung | 740 | ||||
|
| Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen nach der Wohnteilhabe-Personalverordnung |
| ||||
| 52210 | Entscheidung über eine Ausnahme von den fachlichen Anforderungen nach § 3 Absatz 5 oder nach § 5 Satz 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 5 | 740–1 480 | ||||
| 52220 | Widerruf einer Entscheidung nach § 3 Absatz 5 oder nach § 5 Satz 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 5 | 740 | ||||
| 52230 | Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Anzeige bei einer Leitung für mehrere stationäre Einrichtungen nach § 3 Absatz 7 Satz 2 | 370 | ||||
|
| zzgl. je Einrichtungsplatz | 19 | ||||
| 52231 | Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Anzeige bei einer verantwortlichen Pflegefachkraft für mehrere stationäre Einrichtungen nach § 4 Absatz 2 Satz 2 | 370 | ||||
|
| zzgl. je Einrichtungsplatz | 19 | ||||
| 52232 | Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Anzeige bei Übernahme der Aufgaben der Leitung in einer stationären Einrichtung und der verantwortlichen Pflegefachkraft in einer Person nach § 4 Absatz 3 Satz 2 | 370 | ||||
|
| zzgl. je Einrichtungsplatz | 19 | ||||
|
| Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von stationären Einrichtungen nach der Wohnteilhabe-Mitwirkungsverordnung |
| ||||
| 52310 | Bestellung einer Fürsprecherin oder eines Fürsprechers nach § 23 Absatz 2 | 222 | ||||
| 52311 | Aufhebung der Bestellung einer Fürsprecherin oder eines Fürsprechers nach § 24 Absatz 2 oder 3 | 111 | ||||
|
| Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von zum 1. Dezember 2021 bestehenden betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen für pflegebedürftige Menschen in Wohnungen nach dem Wohnteilhabegesetz vom 3. Juni 2010 in Verbindung mit § 40 Absatz 1 des Wohnteilhabegesetzes vom 4. Mai 2021 und nach § 40 Absatz 2 des Wohnteilhabegesetzes vom 4. Mai 2021 |
| ||||
| 52410 | Ausnahmezulassung zu Geld- oder geldwerten Leistungen nach § 12 Absatz 3 des Wohnteilhabegesetzes vom 3. Juni 2010 in Verbindung mit § 40 Absatz 1 des Wohnteilhabegesetzes vom 4. Mai 2021 | 370–1 125 | ||||
| 52415 | Aufforderung zur Abgabe einer Meldung bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Meldung nach § 40 Absatz 2 des Wohnteilhabegesetzes vom 4. Mai 2021 | 370–740 | ||||
| 52420 | Prüfung nach § 17 Absatz 4 oder § 18 Satz 1 des Wohnteilhabegesetzes vom 3. Juni 2010 jeweils in Verbindung mit § 40 Absatz 1 des Wohnteilhabegesetzes vom 4. Mai 2021 bei nicht fristgerechter oder nicht wahrheitsgemäßer Mitteilung der Mängelbeseitigung nach Beratung oder Anordnung nach den §§ 22 bis 25 des Wohnteilhabegesetzes vom 3. Juni 2010 in Verbindung mit § 40 Absatz 1 des Wohnteilhabegesetzes vom 4. Mai 2021 | 370–1 125 | ||||
| 52421 | Aufforderung zur Duldung von Prüfungen nach § 19 Satz 2 in Verbindung mit § 17 Absatz 6 Satz 2 des Wohnteilhabegesetzes vom 3. Juni 2010 in Verbindung mit § 40 Absatz 1 des Wohnteilhabegesetzes vom 4. Mai 2021 | 370–740 | ||||
| 52422 | Aufforderung zur Mitwirkung und Unterstützung sowie erneute Aufforderung zur Erteilung einer Auskunft oder zur Zurverfügungstellung von Aufzeichnungen oder sonstigen Unterlagen nach § 18 Satz 4 in Verbindung mit § 17 Absatz 10 oder nach § 19 Satz 2 in Verbindung mit § 17 Absatz 10 des Wohnteilhabegesetzes vom 3. Juni 2010 jeweils in Verbindung mit § 40 Absatz 1 des Wohnteilhabegesetzes vom 4. Mai 2021 | 370–740 | ||||
| 52424 | Erneute Aufforderung zur Nennung der Namen von Nutzerinnen und Nutzern nach § 18 Satz 3 oder nach § 19 Satz 2 in Verbindung mit § 18 Satz 3 des Wohnteilhabegesetzes vom 3. Juni 2010 jeweils in Verbindung mit § 40 Absatz 1 des Wohnteilhabegesetzes vom 4. Mai 2021 | 370–740 | ||||
| 52425 | Feststellung über die Art der Pflege-Wohnform nach § 19 Satz 3 des Wohnteilhabegesetzes vom 3. Juni 2010 in Verbindung mit § 40 Absatz 1 des Wohnteilhabegesetzes vom 4. Mai 2021, wenn mit der Zuordnungsprüfung eine Änderung der Art der Wohnform verbunden ist | 740–1 480 | ||||
| 52430 | Erteilung von Anordnungen zur Mängelbeseitigung auf Grund festgestellter Mängel nach § 22 des Wohnteilhabegesetzes vom 3. Juni 2010 in Verbindung mit § 40 Absatz 1 des Wohnteilhabegesetzes vom 4. Mai 2021 | 740–1 480 | ||||
| 52440 | Erteilung eines Beschäftigungsverbotes nach § 23 Absatz 1 des Wohnteilhabegesetzes vom 3. Juni 2010 in Verbindung mit § 40 Absatz 1 des Wohnteilhabegesetzes vom 4. Mai 2021 für vom Leistungsanbieter eingesetzte Personen, je Person | 740–1 480 | ||||
| 52460 | Untersagung der Leistungserbringung in einer Wohnform für pflegebedürftige Menschen in einer Wohnung nach § 25 Absatz 1 oder 2 des Wohnteilhabegesetzes vom 3. Juni 2010 jeweils in Verbindung mit § 40 Absatz 1 des Wohnteilhabegesetzes vom 4. Mai 2021 | 2 220 | ||||
|
| Erlaubnisse zum Betrieb von Krankenhäusern, Privatkranken- und Privatentbindungsanstalten sowie von Privatnervenkliniken |
| ||||
| 53010 | Konzessionen, Erlaubnisse nach § 30 der Gewerbeordnung; Ordnungsbehördliche Genehmigungen nach § 19 des Landeskrankenhausgesetzes | 870-8 700 | ||||
| 53011 | Veränderungen und Umbauten | 150-4 400 | ||||
|
| Erlaubnisse zum Betrieb von Apotheken nach dem Apothekengesetz |
| ||||
| 54110 | Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke | 1 040-1 560 | ||||
| 54111 | Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Zweigapotheke | 780 | ||||
| 54112 | Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Hauptapotheke und bis zu drei Filialapotheken | 2 080-6 240 | ||||
| 54113 | Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke an einen Pächter | 720 | ||||
| 54114 | Erteilung der Genehmigung zur Verwaltung einer Apotheke | 300 | ||||
| 54115 | Genehmigung einer Versorgung nach den §§ 12a und 14 | 240-480 | ||||
| 54116 | Zulassung einer Ausnahme für Apothekenräume und -einrichtungen nach der Verordnung über den Betrieb von Apotheken | 360 | ||||
| 54117 | Erteilung einer Genehmigung zur Dienstbefreiung von Apotheken nach der Verordnung über den Betrieb von Apotheken | 36 | ||||
| 54118 | Erteilung einer Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel nach § 11a | 200-1 000 | ||||
| 54119 | Besichtigung von Apotheken nach § 6 einschließlich Vor- und Nacharbeit | 100-500 | ||||
|
| Amtshandlungen nach dem Arzneimittelgesetz im Rahmen der Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln |
| ||||
| 54210 | Erteilung und Änderung einer Herstellungserlaubnis nach § 13 Absatz 1 in Verbindung mit § 17 | 390-3 900 | ||||
| 54220 | Erteilung eines Zertifikates nach § 72a einschließlich der Besichtigung in Ländern, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder andere Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind (ohne entstehende Kosten nach dem Reisekostenrecht) | 50-25 000 | ||||
| 54230 | Erstellung eines Informationsberichtes über die Herstellung pharmazeutischer Produkte nach der Pharmazeutischen Inspektions-Convention | 100-1 500 | ||||
| 54240 | Besichtigung von Apotheken und tierärztlichen Hausapotheken nach § 64 einschließlich Vor- und Nacharbeit | 100-1 200 | ||||
| 54241 | Besichtigungen nach § 64 eines pharmazeutischen Unternehmens, eines Herstellers, eines pharmazeutischen Großhandels, von Einrichtungen mit einer Erlaubnis nach § 20b oder § 20c und eines Prüfbetriebes einschließlich Vor- und Nacharbeit | 150-25 000 | ||||
| 54242 | Besichtigung im Rahmen der Überwachung der klinischen Prüfung nach § 64 | 250-2 500 | ||||
| 54243 | Zertifikat über die Einhaltung der Guten Herstellungspraxis (GMP) oder der Guten Vertriebspraxis (GDP) nach § 64 Absatz 3f | 250-2 500 | ||||
| 54252 | Erteilung und Änderung einer Erlaubnis zum Betreiben eines Großhandels mit Arzneimitteln nach § 52a | 260-1 300 | ||||
| 54260 | Bescheinigung für die Ausfuhr von Fertigarzneimitteln | 66-300 | ||||
| 54261 | Einfuhrerlaubnis nach § 72 | 130-1 300 | ||||
| 54262 | Änderung der Einfuhrerlaubnis gemäß Tarifstelle 54261 | 26-260 | ||||
| 54263 | Ausstellen der Bescheinigung für die zollamtliche Abfertigung nach § 73 Absatz 6 |
| ||||
|
| a) | für ein Arzneimittel | 24-210 | |||
|
| b) | für jedes weitere Arzneimittel | 6-36 | |||
|
| c) | für jede weitere Anwendung | 6-24 | |||
| 54264 | Sonstige Bescheinigungen nach arzneimittelrechtlichen Vorschriften, soweit nicht eine andere Tarifstelle vorgesehen ist | 24-120 | ||||
| 54270 | Zulassung und Anerkennung nach dem Arzneimittelgesetz | 24-812 | ||||
| 54280 | Bescheide zu Maßnahmen nach den §§ 18, § 64 und 69 | 100-500 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für chemische Untersuchungen und Begutachtungen werden als Auslagen gemäß der Preisliste des Landeslabors Berlin-Brandenburg in Rechnung gestellt. Die Kosten für Entscheidungen der zuständigen Bundesoberbehörde nach § 21 Absatz 4 des Arzneimittelgesetzes, die gemäß Gebührennummer 21 der AMG-Kostenverordnung anfallen, werden als Auslagen in Rechnung gestellt. |
| ||||
| 54290 | Erteilung einer Erlaubnis für die Gewinnung von Gewebe und die Laboruntersuchungen nach § 20b sowie für die Be- oder Verarbeitung, Konservierung, Lagerung oder das Inverkehrbringen von Gewebe oder Gewebezubereitungen nach § 20c | 390-3 900 | ||||
| 54291 | Änderung einer Erlaubnis nach den §§ 20b und 20c | 250-2 500 | ||||
| 54292 | Erteilung und Änderung einer Einfuhrerlaubnis sowie Erteilung eines Zertifikates für Gewebe und bestimmte Gewebezubereitungen nach § 72b einschließlich der Besichtigung in Ländern, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder andere Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind (ohne entstehende Kosten nach dem Reisekostenrecht) | 50-25 000 | ||||
| 54293 | Prüfung einer Anzeige und Bestätigung oder Widerspruch nach § 20b Absatz 2 | 150-3 900 | ||||
|
| Anmerkung zu den Tarifstellen 54210, 54220, 54241, 54242 und 54290 bis 54293: |
| ||||
|
| Die Kosten der zuständigen Bundesoberbehörde, die diese im Rahmen der Mitwirkungshandlungen nach dem Arzneimittelgesetz gegenüber der zuständigen Landesbehörde geltend macht, werden zusätzlich zu den Gebühren als Auslagen in Rechnung gestellt. |
| ||||
|
| Sonstiges |
| ||||
| 56010 | Prüfung von Betäubungsmittelunterlagen im Rahmen der Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs nach § 19 des Betäubungsmittelgesetzes | 60-600 | ||||
| 56030 | Zulassung und Überprüfung von Untersuchungsstellen nach § 15 Absatz 4 und 5 der Trinkwasserverordnung | 63-2 500 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für Laborinspektionen, die im Rahmen der Zulassung vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin beim Landeslabor Berlin-Brandenburg beauftragt werden, werden als Auslagen gemäß der Preisliste des Landeslabors Berlin-Brandenburg in Rechnung gestellt. |
| ||||
|
| Zulassung nach dem Embryonenschutzgesetz |
| ||||
| 57010 | Zulassung eines Zentrums zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik nach § 3a Absatz 3 des Embryonenschutzgesetzes in Verbindung mit § 3 der Präimplantationsdiagnostikverordnung | 2 000-6 000 | ||||
| 57011 | Verlängerung der Zulassung eines Zentrums zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik nach § 3 Absatz 4 Satz 3 der Präimplantationsdiagnostikverordnung | 1 000-6 000 | ||||
| 57012 | Widerruf der Zulassung eines Zentrums zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik | 500-6 000 | ||||
|
| Genehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen nach § 121a des Sozialgesetzbuchs V |
| ||||
| 57020 | Erteilung oder Widerruf der Genehmigung einer Einrichtung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen durch Insemination nach vorangegangener Stimulation | 200-1 000 | ||||
| 57021 | Erteilung oder Widerruf der Genehmigung einer Einrichtung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen durch In-vitro-Fertilisation mit anschließendem Embryonaltransfer in die Gebärmutter (ET) oder in einen Eileiter (EIFT) | 200-5 000 | ||||
| 57022 | Änderung der erteilten Genehmigung einer Einrichtung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen nach den Tarifstellen 57020 und 57021 | 200-2 000 | ||||
|
| Amts- und vertrauensärztliche Leistungen |
| ||||
| 58010 | Untersuchung, ggf. einschließlich einer Seh-, Farbseh- und Hörprüfung; Harnuntersuchung einfacher Art; schriftliche gutachterliche Stellungnahme (z.B. Einstellung, Verbeamtung) | 78 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt. |
| ||||
| 58011 | Aufwendige Untersuchung (z.B. Arbeitsfähigkeit, Dienstfähigkeit, Dienstunfall) | 263 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt. |
| ||||
| 58012 | Sonstige Untersuchung mit einem einfachen bis mittleren Aufwand (z.B. zur Frage der Prüfungsfähigkeit) | 78-99 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt. |
| ||||
| 58013 | Schriftliche gutachterliche Stellungnahme nach Aktenlage | 41 | ||||
| 58014 | Fachärztliches Zusatzgutachten mit Untersuchung | 123 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010, 58011 und 58012 anwendbar. |
| ||||
| 58015 | Fachärztliches psychiatrisches Zusatzgutachten mit Untersuchung | 164 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010, 58011 und 58012 anwendbar. |
| ||||
| 58016 | Fachärztliches Zusatzgutachten nach Aktenlage | 82 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010, 58011, 58012 und 58013 anwendbar. |
| ||||
| 58017 | Schriftliche gutachtliche Stellungnahme mit einem das gewöhnliche Maß übersteigenden Aufwand | 41-164 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010 bis 58015 anwendbar. |
| ||||
| 58018 | Bildschirmuntersuchung | 41 | ||||
| 58019 | Hausbesuch zur Durchführung einer amts- oder vertrauensärztlichen Untersuchung | 41-328 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Tarifstelle ist zusätzlich zu der Tarifstelle 58011 anwendbar. |
| ||||
| 58020 | Sonstige ärztliche Bescheinigung nach Aktenlage | 41 | ||||
| 58021 | Entnahme einer Blutprobe | 22 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt. |
| ||||
| 58022 | Dokumentierte Probenahme für einen Vaterschaftstest | 62 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Tarifstelle ist zusätzlich zu der Tarifstelle 58021 anwendbar. |
| ||||
|
| Gebührenfrei: |
| ||||
|
|
|
| ||||
|
| Amtshandlungen nach dem Medizinprodukterecht und dem In-vitro-Diagnostika-Recht |
| ||||
| 59010 | Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften über Produkte im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2017/745 oder der Verordnung (EU) 2017/746 und der Vorschriften über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens nach § 77 Absatz 2 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes | 100-11 000 | ||||
| 59020 | Ausstellen eines Freiverkaufszertifikats nach § 10 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 60 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/745 oder Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/746 | 100-700 | ||||
| 59030 | Maßnahmen bei mangelnder Kooperation oder bei unvollständiger oder unrichtiger Information und Dokumentation nach Artikel 10 Absatz 14 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2017/745 oder nach Artikel 10 Absatz 13 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2017/746 | 500-11 000 | ||||
| 59040 | Bestätigung nach Artikel 46 Absatz 9 Unterabsatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/745 oder nach Artikel 42 Absatz 9 Unterabsatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/746 | 500-11 000 | ||||
| 59050 | Verlängerung der Gültigkeit einer Bescheinigung nach Artikel 46 Absatz 9 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2017/745 oder nach Artikel 42 Absatz 9 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2017/746 | 50-1 100 | ||||
| 59060 | Bewertung von Produkten im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2017/745 nach § 74 Absatz 1 Satz 2 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 94 der Verordnung (EU) 2017/745 und Maßnahmen nach § 74 Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 95 Absatz 1 oder 4 oder Artikel 97 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/745 | 50-11 000 | ||||
| 59070 | Bewertung von Produkten im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2017/746 nach § 74 Absatz 1 Satz 2 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 89 der Verordnung (EU) 2017/746 und Maßnahmen nach § 74 Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 90 Absatz 1 oder 4 oder Artikel 92 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/746 | 50-11 000 | ||||
| 59080 | Marktüberwachungstätigkeiten oder Maßnahmen nach Artikel 93 der Verordnung (EU) 2017/745, nach Artikel 88 der Verordnung (EU) 2017/746 oder nach § 78 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes | 100-11 000 | ||||
| 59110 | Überwachung der Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen nach § 77 Absatz 1 Nummer 1 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit § 9 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung | 70-3 700 | ||||
| 59120 | Prüfung der Durchführung messtechnischer Kontrollen nach § 77 Absatz 1 Nummer 1 des Medizinprodukterecht- Durchführungsgesetzes in Verbindung mit § 14 Absatz 1 der Medizinprodukte- Betreiberverordnung | 140-3 700 | ||||
| 59130 | Prüfung der Voraussetzungen für die Durchführung messtechnischer Kontrollen nach § 77 Absatz 1 Nummer 1 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit § 14 Absatz 6 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung | 140-1 000 | ||||
Abschnitt IV GesPflGebO
Abschnitt IV
| Tarifstelle | Leistung | Gebühren € | ||||
| Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin einschließlich Zentraler Medizinischer Gutachtenstelle |
| |||||
|
| Erlaubnisse, Bescheinigungen und Ausnahmezulassungen für die Berufsausübung |
| ||||
| 51010 | Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen, zahnärztlichen, tierärztlichen oder Apothekerberufs und der heilkundlichen Psychotherapie (Berufserlaubnis) sowie für die Verlängerung oder Änderung der Erlaubnis | 100-360 | ||||
|
| Gebührenfrei: |
| ||||
|
| Erteilung der Berufserlaubnis für die ausländischen Ärztinnen/Ärzte (Stipendiatinnen/Stipendiaten), die im Rahmen der entwicklungspolitischen Maßnahmen des Landes Berlin durch folgende Zuwendungsempfänger fortgebildet werden: Kaiserin-Friedrich-Stiftung (KFS), Deutsche Stiftung für internationale Entwicklung (DSE) und Deutsche Ärztegemeinschaft für medizinische Zusammenarbeit e.V. (DÄZ). |
| ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für ein im Rahmen der Prüfung und Feststellung des Abschlusses einer ausländischen Ausbildung einzuholendes Gutachten werden als Auslagen in Rechnung gestellt. |
| ||||
| 51011 | Approbation als Ärztin/Arzt, Zahnärztin/-arzt, Tierärztin/-arzt, Apotheker/in, Psychologische/r Psychotherapeut/in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in | 100-430 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für ein im Rahmen der Prüfung und Feststellung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes bei ausländischen Abschlüssen sowie der Feststellung wesentlicher Unterschiede zu einer inländischen Ausbildung einzuholendes Gutachten werden als Auslagen in Rechnung gestellt. |
| ||||
| 51012 | Bescheinigung über die ärztliche, zahnärztliche, tierärztliche oder pharmazeutische Prüfung sowie die Prüfung für Psychologische Psychotherapeuten/-innen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/-innen | 30-110 | ||||
| 51013 | Entscheidungen nach den Approbationsordnungen für Ärztinnen/Ärzte, Apothekerinnen/Apotheker, Zahnärztinnen/-ärzte und Tierärztinnen und Tierärzte, den Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen für Psychologische Psychotherapeuten/-innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/-innen sowie nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Lebensmittelchemiker | 20-110 | ||||
| 51014 | Verzicht auf Approbation, Berufserlaubnis oder Erlaubnis zur Führung einer Berufs- oder Weiterbildungsbezeichnung | 45-120 | ||||
| 51016 | Ersatzbescheinigung, Ersatzurkunde oder Zweitschrift für verloren gegangene Approbations-, Erlaubnis- und Anerkennungsurkunden, Prüfungszeugnisse, Ergebnismitteilungen, Bescheide und Begleitschreiben | 25-410 | ||||
|
| Gebührenfrei: |
| ||||
|
| Erstmalige Ausstellung von Ersatzbescheinigungen für Vertriebene und Flüchtlinge nach dem Bundesvertriebenengesetz und ehemalige politische Häftlinge |
| ||||
| 51017 | Bescheinigung über die Befähigung zur Ausübung des Berufs als Apotheker/in, Ärztin/Arzt, Psychologische/r Psychotherapeut/in, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in, Tierärztin/-arzt, Zahnärztin/-arzt oder eines Medizinal-, Veterinär- oder Pharmaziefachberufes nach den EG-Richtlinien | 45-130 | ||||
| 51019 | Sonstige Bescheinigungen für Berufe des Gesundheits- und Sozialwesens, soweit nicht durch andere Tarifstellen abgedeckt | 30-140 | ||||
| 51030 | Erteilung einer Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung | 25-430 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für ein im Rahmen der Prüfung und Feststellung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes bei ausländischen Abschlüssen sowie der Feststellung wesentlicher Unterschiede zu einer inländischen Ausbildung einzuholendes Gutachten werden als Auslagen in Rechnung gestellt. |
| ||||
| 51031 | Erteilung einer Erlaubnis zur Führung einer Weiterbildungsbezeichnung |
| ||||
|
| a) | unmittelbar nach der mit der entsprechenden Prüfung abgeschlossenen Weiterbildung in Medizinalfachberufen und in Berufen der Altenpflege nach dem Weiterbildungsgesetz | 20-50 | |||
|
| b) | nach Anerkennung der Gleichwertigkeit einer außerhalb des Geltungsbereiches des Weiterbildungsgesetzes abgeschlossenen Weiterbildung | 30-60 | |||
|
| c) | Wiedererteilung | 65 | |||
| 51032 | Erteilung der Urkunde als „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“ oder „Staatlich anerkannte Familienpflegerin/Staatlich anerkannter Familienpfleger“ | 40-95 | ||||
| 51033 | Feststellung der Gleichwertigkeit |
| ||||
|
| a) | von in der ehemaligen DDR erworbenen beruflichen Abschlüssen in der Altenpflege, Heilerziehungspflege und Familienpflege mit denen staatlich anerkannter Altenpfleger/innen, Heilerziehungspfleger/innen und Familienpfleger/innen im Land Berlin | 40-90 | |||
|
| b) | einer im übrigen Geltungsbereich des Grundgesetzes erteilten staatlichen Anerkennung sowie für die Feststellung der Gleichstellung von Ausbildungsabschlüssen außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes | 40-90 | |||
| 51035 | Zulassung zur Prüfung und Abnahme einer Prüfung durch den Beauftragten der für das Gesundheitswesen zuständigen Senatsverwaltung als Prüfungsvorsitzenden |
| ||||
|
| a) | nach § 6 des Weiterbildungsgesetzes in Verbindung mit den Weiterbildungs- und Prüfungsverordnungen der jeweiligen Weiterbildungsfachrichtung | 40-90 | |||
|
| b) | nach § 8 Absatz 1 Nummer 3 des Weiterbildungsgesetzes in Verbindung mit den Weiterbildungs- und Prüfungsverordnungen der jeweiligen Weiterbildungsfachrichtung (besondere Prüfung) | 80-120 | |||
| 51036 | Überprüfung des Kenntnisstandes nach einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung bei akademischen Berufen im Gesundheitswesen | 250-2 000 | ||||
| 51038 | Überprüfung des Kenntnisstandes nach einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung bei nichtakademischen Berufen im Gesundheitswesen | 50-400 | ||||
| 51040 | Ausnahmezulassung für Medizinal- und Veterinärfachpersonal und pharmazeutisches Fachpersonal nach den entsprechenden Aus- und Weiterbildungsvorschriften | 40-90 | ||||
| 51041 | Ausnahmeregelung für die Zulassung zur Weiterbildung in einem Lehrgang nach § 3 Absatz 3 des Weiterbildungsgesetzes | 40-90 | ||||
| 51050 | Bestätigung der Anzeige nach § 14 des Gesundheitsdienst-Gesetzes | 10-50 | ||||
|
| Bearbeitung von Anträgen auf Zulassung zu Staatsprüfungen in akademischen und nichtakademischen Gesundheitsberufen |
| ||||
| 51110 | Zulassung zu einer das Studium beendenden Staatsprüfung bei akademischen Berufen im Gesundheitswesen | 100 | ||||
| 51111 | Zulassung zu einer Vor- oder Abschnittsprüfung bei akademischen Berufen im Gesundheitswesen | 60 | ||||
| 51112 | Zulassung zu einer staatlichen Prüfung bei Medizinalfachberufen | 30 | ||||
|
| Anerkennung von Lehranstalten |
| ||||
| 51210 | Erteilung der staatlichen Anerkennung von Lehranstalten für Medizinalfachpersonal und pharmazeutisches Fachpersonal nach Lehranstaltengesetzen | 800-1 300 | ||||
| 51211 | Änderung der staatlichen Anerkennung von Lehranstalten für Medizinalfachpersonal und pharmazeutisches Fachpersonal | 100-650 | ||||
| 51215 | Erteilung der staatlichen Anerkennung als Ausbildungsstätte für Psychotherapie oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie nach § 6 des Psychotherapeutengesetzes | 600-1 500 | ||||
| 51216 | Änderung der staatlichen Anerkennung von Ausbildungsstätten für Psychotherapie oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie | 70-520 | ||||
| 51220 | Erteilung der staatlichen Anerkennung als Weiterbildungsstätte für Medizinalfachberufe nach § 4 des Weiterbildungsgesetzes | 800-1 300 | ||||
| 51221 | Änderung der staatlichen Anerkennung von Weiterbildungsstätten für Medizinalfachberufe nach § 4 Absatz 3 des Weiterbildungsgesetzes | 100-650 | ||||
| 51222 | Bescheinigung für Steuerbefreiungen nach § 4 Nummer 21 des Umsatzsteuergesetzes | 180-500 | ||||
|
| Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen nach dem Wohnteilhabegesetz |
| ||||
| 52010 | Ausnahmezulassung zu Geld- oder geldwerten Leistungen nach § 18 Absatz 3 | 370-1 125 | ||||
| 52011 | Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Anzeige bei Einrichtungen nach § 19 Absatz 1, 2 oder 3 | 370 | ||||
|
| zzgl. je Einrichtungsplatz | 19 | ||||
| 52015 | Aufforderung zur Abgabe einer Meldung bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Meldung bei Pflege-Wohngemeinschaften, ausgenommen selbstverantworteten Pflege-Wohngemeinschaften, nach § 20 Absatz 1, 4 oder 6 | 370–740 | ||||
| 52020 | Prüfung nach § 23 Absatz 5 Satz 1 oder § 26 Absatz 1 bei nicht fristgerechter oder nicht wahrheitsgemäßer Mitteilung der Mängelbeseitigung nach Beratung oder Anordnung nach den §§ 28 bis 32 | 370–1 125 | ||||
| 52021 | Aufforderung zur Duldung von Prüfungen nach § 23 Absatz 7 Satz 2, nach § 25 Absatz 4 Satz 4 in Verbindung mit § 23 Absatz 7 Satz 2 oder nach § 26 Absatz 5 Satz 1 in Verbindung mit § 23 Absatz 7 Satz 2 | 370–740 | ||||
| 52022 | Aufforderung zur Mitwirkung und Unterstützung sowie erneute Aufforderung zur Erteilung einer Auskunft oder zur Zurverfügungstellung von Aufzeichnungen oder sonstigen Unterlagen nach § 23 Absatz 11, nach § 25 Absatz 4 Satz 4 und 6 in Verbindung mit § 23 Absatz 11 oder nach § 26 Absatz 5 Satz 1 in Verbindung mit § 23 Absatz 11 | 370–740 | ||||
| 52023 | Erneute Aufforderung zur Teilnahme an einer Pflichtberatung vor Inbetriebnahme nach § 24 Absatz 2 | 370–740 | ||||
| 52024 | Erneute Aufforderung zur Nennung der Namen von Nutzerinnen und Nutzern nach § 25 Absatz 4 Satz 5 oder § 26 Absatz 4 Satz 4 | 370–740 | ||||
| 52025 | Feststellung über die Art der Wohnform nach § 25 Absatz 6 Satz 1, wenn mit der Zuordnungsprüfung eine Änderung der Art der Wohnform verbunden ist | 740–1 480 | ||||
| 52030 | Erteilung von Anordnungen zur Mängelbeseitigung auf Grund festgestellter Mängel nach § 29 | 740–1 480 | ||||
| 52040 | Erteilung eines Beschäftigungsverbotes nach § 30 Absatz 1 für vom Leistungsanbieter eingesetzte Personen, je Person | 740–1 480 | ||||
| 52050 | Erteilung einer Anordnung zur Einsetzung einer neuen Leitung nach § 30 Absatz 2 Satz 1 | 740 | ||||
| 52051 | Einsetzung einer kommissarischen Leitung nach § 30 Absatz 2 Satz 2 | 740 | ||||
| 52055 | Verhängung eines Aufnahmestopps nach § 31 |
| ||||
|
| bei Wohnformen | bis 19 Plätze | 740 | |||
|
|
| 20-49 Plätze | 1 480 | |||
|
|
| 50-99 Plätze | 2 220 | |||
|
|
| 100 und mehr Plätze | 2 960 | |||
| 52060 | Untersagung des Betriebs einer Einrichtung oder einer Wohngemeinschaft nach § 32 Absatz 1, 2, 4 oder 5 oder Untersagung der Leistungserbringung in einer Wohngemeinschaft nach § 32 Absatz 1 oder 2 |
| ||||
|
| bei Wohnformen | bis 19 Plätze | 2 220 | |||
|
|
| 20-49 Plätze | 4 440 | |||
|
|
| 50-99 Plätze | 6 660 | |||
|
|
| 100 und mehr Plätze | 8 880 | |||
| 52061 | Vorläufige Untersagung des Betriebs einer Einrichtung nach § 32 Absatz 3 Satz 2 |
| ||||
|
| bei Einrichtungen | bis 19 Plätze | 2 220 | |||
|
|
| 20-49 Plätze | 4 440 | |||
|
|
| 50-99 Plätze | 6 660 | |||
|
|
| 100 und mehr Plätze | 8 880 | |||
|
| Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von stationären Einrichtungen nach der Wohnteilhabe-Bauverordnung |
| ||||
| 52110 | Information und Beratung von Personen nach § 9 des Wohnteilhabegesetzes, sofern sie einen Zeitrahmen von 90 Minuten überschreiten, |
| ||||
|
| je über 90 Minuten hinausgehende angefangene halbe Stunde | 37 | ||||
| 52120 | Erteilung einer befristeten Befreiung |
| ||||
|
| nach § 21 Absatz 2 Satz 3, |
| ||||
|
| nach § 21 Absatz 2 Satz 4 in Verbindung mit Satz 3, |
| ||||
|
| nach § 21 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4, |
| ||||
|
| nach § 21 Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4, |
| ||||
|
| nach § 21 Absatz 6 Satz 2, |
| ||||
|
| nach § 22 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 22 Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4, |
| ||||
|
| nach § 22 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4, |
| ||||
|
| nach § 22 Absatz 4 in Verbindung mit § 21 Absatz 4 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4, |
| ||||
|
| nach § 23 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4, |
| ||||
|
| nach § 23 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4, |
| ||||
|
| oder nach § 23 Absatz 4 in Verbindung mit § 21 Absatz 4 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4, |
| ||||
|
| je Tatbestand | 740–1 480 | ||||
| 52121 | Widerruf einer befristeten Befreiung im Sinne der Tarifstelle 52120, |
| ||||
|
| je Tatbestand | 740 | ||||
| 52130 | Widerruf einer auf Grund von Übergangsvorschriften weiterhin geltenden Befreiung nach § 31 Absatz 1 der Heimmindestbauverordnung | 740 | ||||
|
| Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen nach der Wohnteilhabe-Personalverordnung |
| ||||
| 52210 | Entscheidung über eine Ausnahme von den fachlichen Anforderungen nach § 3 Absatz 5 oder nach § 5 Satz 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 5 | 740–1 480 | ||||
| 52220 | Widerruf einer Entscheidung nach § 3 Absatz 5 oder nach § 5 Satz 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 5 | 740 | ||||
| 52230 | Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Anzeige bei einer Leitung für mehrere stationäre Einrichtungen nach § 3 Absatz 7 Satz 2 | 370 | ||||
|
| zzgl. je Einrichtungsplatz | 19 | ||||
| 52231 | Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Anzeige bei einer verantwortlichen Pflegefachkraft für mehrere stationäre Einrichtungen nach § 4 Absatz 2 Satz 2 | 370 | ||||
|
| zzgl. je Einrichtungsplatz | 19 | ||||
| 52232 | Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Anzeige bei Übernahme der Aufgaben der Leitung in einer stationären Einrichtung und der verantwortlichen Pflegefachkraft in einer Person nach § 4 Absatz 3 Satz 2 | 370 | ||||
|
| zzgl. je Einrichtungsplatz | 19 | ||||
|
| Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von stationären Einrichtungen nach der Wohnteilhabe-Mitwirkungsverordnung |
| ||||
| 52310 | Bestellung einer Fürsprecherin oder eines Fürsprechers nach § 23 Absatz 2 | 222 | ||||
| 52311 | Aufhebung der Bestellung einer Fürsprecherin oder eines Fürsprechers nach § 24 Absatz 2 oder 3 | 111 | ||||
|
| Erlaubnisse zum Betrieb von Krankenhäusern, Privatkranken- und Privatentbindungsanstalten sowie von Privatnervenkliniken |
| ||||
| 53010 | Konzessionen, Erlaubnisse nach § 30 der Gewerbeordnung; Ordnungsbehördliche Genehmigungen nach § 19 des Landeskrankenhausgesetzes | 870-8 700 | ||||
| 53011 | Veränderungen und Umbauten | 150-4 400 | ||||
|
| Erlaubnisse zum Betrieb von Apotheken nach dem Apothekengesetz |
| ||||
| 54110 | Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke | 1 040-1 560 | ||||
| 54111 | Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Zweigapotheke | 780 | ||||
| 54112 | Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Hauptapotheke und bis zu drei Filialapotheken | 2 080-6 240 | ||||
| 54113 | Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke an einen Pächter | 720 | ||||
| 54114 | Erteilung der Genehmigung zur Verwaltung einer Apotheke | 300 | ||||
| 54115 | Genehmigung einer Versorgung nach den §§ 12a und 14 | 240-480 | ||||
| 54116 | Zulassung einer Ausnahme für Apothekenräume und -einrichtungen nach der Verordnung über den Betrieb von Apotheken | 360 | ||||
| 54117 | Erteilung einer Genehmigung zur Dienstbefreiung von Apotheken nach der Verordnung über den Betrieb von Apotheken | 36 | ||||
| 54118 | Erteilung einer Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel nach § 11a | 200-1 000 | ||||
| 54119 | Besichtigung von Apotheken nach § 6 einschließlich Vor- und Nacharbeit | 100-500 | ||||
|
| Amtshandlungen nach dem Arzneimittelgesetz im Rahmen der Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln |
| ||||
| 54210 | Erteilung und Änderung einer Herstellungserlaubnis nach § 13 Absatz 1 in Verbindung mit § 17 | 390-3 900 | ||||
| 54220 | Erteilung eines Zertifikates nach § 72a einschließlich der Besichtigung in Ländern, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder andere Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind (ohne entstehende Kosten nach dem Reisekostenrecht) | 50-25 000 | ||||
| 54230 | Erstellung eines Informationsberichtes über die Herstellung pharmazeutischer Produkte nach der Pharmazeutischen Inspektions-Convention | 100-1 500 | ||||
| 54240 | Besichtigung von Apotheken und tierärztlichen Hausapotheken nach § 64 einschließlich Vor- und Nacharbeit | 100-1 200 | ||||
| 54241 | Besichtigungen nach § 64 eines pharmazeutischen Unternehmens, eines Herstellers, eines pharmazeutischen Großhandels, von Einrichtungen mit einer Erlaubnis nach § 20b oder § 20c und eines Prüfbetriebes einschließlich Vor- und Nacharbeit | 150-25 000 | ||||
| 54242 | Besichtigung im Rahmen der Überwachung der klinischen Prüfung nach § 64 | 250-2 500 | ||||
| 54243 | Zertifikat über die Einhaltung der Guten Herstellungspraxis (GMP) oder der Guten Vertriebspraxis (GDP) nach § 64 Absatz 3f | 250-2 500 | ||||
| 54252 | Erteilung und Änderung einer Erlaubnis zum Betreiben eines Großhandels mit Arzneimitteln nach § 52a | 260-1 300 | ||||
| 54260 | Bescheinigung für die Ausfuhr von Fertigarzneimitteln | 66-300 | ||||
| 54261 | Einfuhrerlaubnis nach § 72 | 130-1 300 | ||||
| 54262 | Änderung der Einfuhrerlaubnis gemäß Tarifstelle 54261 | 26-260 | ||||
| 54263 | Ausstellen der Bescheinigung für die zollamtliche Abfertigung nach § 73 Absatz 6 |
| ||||
|
| a) | für ein Arzneimittel | 24-210 | |||
|
| b) | für jedes weitere Arzneimittel | 6-36 | |||
|
| c) | für jede weitere Anwendung | 6-24 | |||
| 54264 | Sonstige Bescheinigungen nach arzneimittelrechtlichen Vorschriften, soweit nicht eine andere Tarifstelle vorgesehen ist | 24-120 | ||||
| 54270 | Zulassung und Anerkennung nach dem Arzneimittelgesetz | 24-812 | ||||
| 54280 | Bescheide zu Maßnahmen nach den §§ 18, § 64 und 69 | 100-500 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für chemische Untersuchungen und Begutachtungen werden als Auslagen gemäß der Preisliste des Landeslabors Berlin-Brandenburg in Rechnung gestellt. Die Kosten für Entscheidungen der zuständigen Bundesoberbehörde nach § 21 Absatz 4 des Arzneimittelgesetzes, die gemäß Gebührennummer 21 der AMG-Kostenverordnung anfallen, werden als Auslagen in Rechnung gestellt. |
| ||||
| 54290 | Erteilung einer Erlaubnis für die Gewinnung von Gewebe und die Laboruntersuchungen nach § 20b sowie für die Be- oder Verarbeitung, Konservierung, Lagerung oder das Inverkehrbringen von Gewebe oder Gewebezubereitungen nach § 20c | 390-3 900 | ||||
| 54291 | Änderung einer Erlaubnis nach den §§ 20b und 20c | 250-2 500 | ||||
| 54292 | Erteilung und Änderung einer Einfuhrerlaubnis sowie Erteilung eines Zertifikates für Gewebe und bestimmte Gewebezubereitungen nach § 72b einschließlich der Besichtigung in Ländern, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder andere Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind (ohne entstehende Kosten nach dem Reisekostenrecht) | 50-25 000 | ||||
| 54293 | Prüfung einer Anzeige und Bestätigung oder Widerspruch nach § 20b Absatz 2 | 150-3 900 | ||||
|
| Anmerkung zu den Tarifstellen 54210, 54220, 54241, 54242 und 54290 bis 54293: |
| ||||
|
| Die Kosten der zuständigen Bundesoberbehörde, die diese im Rahmen der Mitwirkungshandlungen nach dem Arzneimittelgesetz gegenüber der zuständigen Landesbehörde geltend macht, werden zusätzlich zu den Gebühren als Auslagen in Rechnung gestellt. |
| ||||
|
| Sonstiges |
| ||||
| 56010 | Prüfung von Betäubungsmittelunterlagen im Rahmen der Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs nach § 19 des Betäubungsmittelgesetzes | 60-600 | ||||
| 56030 | Zulassung und Überprüfung von Untersuchungsstellen nach § 15 Absatz 4 und 5 der Trinkwasserverordnung | 63-2 500 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für Laborinspektionen, die im Rahmen der Zulassung vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin beim Landeslabor Berlin-Brandenburg beauftragt werden, werden als Auslagen gemäß der Preisliste des Landeslabors Berlin-Brandenburg in Rechnung gestellt. |
| ||||
|
| Zulassung nach dem Embryonenschutzgesetz |
| ||||
| 57010 | Zulassung eines Zentrums zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik nach § 3a Absatz 3 des Embryonenschutzgesetzes in Verbindung mit § 3 der Präimplantationsdiagnostikverordnung | 2 000-6 000 | ||||
| 57011 | Verlängerung der Zulassung eines Zentrums zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik nach § 3 Absatz 4 Satz 3 der Präimplantationsdiagnostikverordnung | 1 000-6 000 | ||||
| 57012 | Widerruf der Zulassung eines Zentrums zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik | 500-6 000 | ||||
|
| Genehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen nach § 121a des Sozialgesetzbuchs V |
| ||||
| 57020 | Erteilung oder Widerruf der Genehmigung einer Einrichtung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen durch Insemination nach vorangegangener Stimulation | 200-1 000 | ||||
| 57021 | Erteilung oder Widerruf der Genehmigung einer Einrichtung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen durch In-vitro-Fertilisation mit anschließendem Embryonaltransfer in die Gebärmutter (ET) oder in einen Eileiter (EIFT) | 200-5 000 | ||||
| 57022 | Änderung der erteilten Genehmigung einer Einrichtung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen nach den Tarifstellen 57020 und 57021 | 200-2 000 | ||||
|
| Amts- und vertrauensärztliche Leistungen |
| ||||
| 58010 | Untersuchung, ggf. einschließlich einer Seh-, Farbseh- und Hörprüfung; Harnuntersuchung einfacher Art; schriftliche gutachterliche Stellungnahme (z.B. Einstellung, Verbeamtung) | 78 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt. |
| ||||
| 58011 | Aufwendige Untersuchung (z.B. Arbeitsfähigkeit, Dienstfähigkeit, Dienstunfall) | 263 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt. |
| ||||
| 58012 | Sonstige Untersuchung mit einem einfachen bis mittleren Aufwand (z.B. zur Frage der Prüfungsfähigkeit) | 78-99 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt. |
| ||||
| 58013 | Schriftliche gutachterliche Stellungnahme nach Aktenlage | 41 | ||||
| 58014 | Fachärztliches Zusatzgutachten mit Untersuchung | 123 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010, 58011 und 58012 anwendbar. |
| ||||
| 58015 | Fachärztliches psychiatrisches Zusatzgutachten mit Untersuchung | 164 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010, 58011 und 58012 anwendbar. |
| ||||
| 58016 | Fachärztliches Zusatzgutachten nach Aktenlage | 82 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010, 58011, 58012 und 58013 anwendbar. |
| ||||
| 58017 | Schriftliche gutachtliche Stellungnahme mit einem das gewöhnliche Maß übersteigenden Aufwand | 41-164 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010 bis 58015 anwendbar. |
| ||||
| 58018 | Bildschirmuntersuchung | 41 | ||||
| 58019 | Hausbesuch zur Durchführung einer amts- oder vertrauensärztlichen Untersuchung | 41-328 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Tarifstelle ist zusätzlich zu der Tarifstelle 58011 anwendbar. |
| ||||
| 58020 | Sonstige ärztliche Bescheinigung nach Aktenlage | 41 | ||||
| 58021 | Entnahme einer Blutprobe | 22 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt. |
| ||||
| 58022 | Dokumentierte Probenahme für einen Vaterschaftstest | 62 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Tarifstelle ist zusätzlich zu der Tarifstelle 58021 anwendbar. |
| ||||
|
| Gebührenfrei: |
| ||||
|
|
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| ||||
|
| Amtshandlungen nach dem Medizinprodukterecht und dem In-vitro-Diagnostika-Recht |
| ||||
| 59010 | Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften über Produkte im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2017/745 oder der Verordnung (EU) 2017/746 und der Vorschriften über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens nach § 77 Absatz 2 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes | 100-11 000 | ||||
| 59020 | Ausstellen eines Freiverkaufszertifikats nach § 10 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 60 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/745 oder Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/746 | 100-700 | ||||
| 59030 | Maßnahmen bei mangelnder Kooperation oder bei unvollständiger oder unrichtiger Information und Dokumentation nach Artikel 10 Absatz 14 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2017/745 oder nach Artikel 10 Absatz 13 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2017/746 | 500-11 000 | ||||
| 59040 | Bestätigung nach Artikel 46 Absatz 9 Unterabsatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/745 oder nach Artikel 42 Absatz 9 Unterabsatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/746 | 500-11 000 | ||||
| 59050 | Verlängerung der Gültigkeit einer Bescheinigung nach Artikel 46 Absatz 9 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2017/745 oder nach Artikel 42 Absatz 9 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2017/746 | 50-1 100 | ||||
| 59060 | Bewertung von Produkten im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2017/745 nach § 74 Absatz 1 Satz 2 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 94 der Verordnung (EU) 2017/745 und Maßnahmen nach § 74 Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 95 Absatz 1 oder 4 oder Artikel 97 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/745 | 50-11 000 | ||||
| 59070 | Bewertung von Produkten im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2017/746 nach § 74 Absatz 1 Satz 2 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 89 der Verordnung (EU) 2017/746 und Maßnahmen nach § 74 Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 90 Absatz 1 oder 4 oder Artikel 92 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/746 | 50-11 000 | ||||
| 59080 | Marktüberwachungstätigkeiten oder Maßnahmen nach Artikel 93 der Verordnung (EU) 2017/745, nach Artikel 88 der Verordnung (EU) 2017/746 oder nach § 78 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes | 100-11 000 | ||||
| 59110 | Überwachung der Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen nach § 77 Absatz 1 Nummer 1 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit § 9 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung | 70-3 700 | ||||
| 59120 | Prüfung der Durchführung messtechnischer Kontrollen nach § 77 Absatz 1 Nummer 1 des Medizinprodukterecht- Durchführungsgesetzes in Verbindung mit § 14 Absatz 1 der Medizinprodukte- Betreiberverordnung | 140-3 700 | ||||
| 59130 | Prüfung der Voraussetzungen für die Durchführung messtechnischer Kontrollen nach § 77 Absatz 1 Nummer 1 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit § 14 Absatz 6 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung | 140-1 000 | ||||
Abschnitt III GesPflGebO
Abschnitt III
| Tarifstelle | Leistung | Gebühren € | |||
| Landesinstitut für gerichtliche und soziale Medizin Berlin |
| ||||
|
| Leichenbesichtigungen |
| |||
| 41010 | Leichenschau nach § 20 des Bestattungsgesetzes durch das Landesinstitut für gerichtliche und soziale Medizin Berlin (einschließlich Fahrgeldpauschale) | 31 | |||
|
| Leichenaufbewahrung |
| |||
| 41020 | Aufbewahrung von Leichen in den Kühlräumen des Landesinstitutes für gerichtliche und soziale Medizin Berlin - Leichenschauhaus - für jeden angefangenen Tag nach Ablauf des dritten Werktages nach Freigabe der Leiche durch die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin I |
| |||
|
| a) | im Kühlraum | 39 | ||
|
|
| Wochenendpauschale | 53 | ||
|
| b) | im Tiefkühlraum | 60 | ||
|
|
| Wochenendpauschale | 79 | ||
|
| Ab dem zweiten Wochenende gelten die Wochenendpauschalen nicht mehr. |
| |||
|
| Hat das Bezirksamt die Bestattung gemäß § 16 Absatz 3 des Bestattungsgesetzes veranlasst oder werden die erforderlichen Bestattungskosten auf der Grundlage von § 74 SGB XII übernommen, entsteht eine Kostenpflicht nach Ablauf des dritten Werktages nach dem nachweislichen Zugang der Benachrichtigung durch die zuständige Polizeibehörde über die Freigabe beim Bezirksamt. |
| |||
|
| Gerichtsärztliche Bescheinigung |
| |||
| 41030 | Ausstellung einer ärztlichen Bescheinigung für die Überführung einer Leiche in das Ausland nach § 8 Nummer 3 der DVO-Bestattungsgesetz | 21 | |||
Abschnitt IV GesPflGebO
Abschnitt IV
| Tarifstelle | Leistung | Gebühren € | ||||
| Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin einschließlich Zentraler Medizinischer Gutachtenstelle |
| |||||
|
| Erlaubnisse, Bescheinigungen und Ausnahmezulassungen für die Berufsausübung |
| ||||
| 51010 | Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen, zahnärztlichen, tierärztlichen oder Apothekerberufs und der heilkundlichen Psychotherapie (Berufserlaubnis) sowie für die Verlängerung oder Änderung der Erlaubnis | 100-360 | ||||
|
| Gebührenfrei: |
| ||||
|
| Erteilung der Berufserlaubnis für die ausländischen Ärztinnen/Ärzte (Stipendiatinnen/Stipendiaten), die im Rahmen der entwicklungspolitischen Maßnahmen des Landes Berlin durch folgende Zuwendungsempfänger fortgebildet werden: Kaiserin-Friedrich-Stiftung (KFS), Deutsche Stiftung für internationale Entwicklung (DSE) und Deutsche Ärztegemeinschaft für medizinische Zusammenarbeit e.V. (DÄZ). |
| ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für ein im Rahmen der Prüfung und Feststellung des Abschlusses einer ausländischen Ausbildung einzuholendes Gutachten werden als Auslagen in Rechnung gestellt. |
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| 51011 | Approbation als Ärztin/Arzt, Zahnärztin/-arzt, Tierärztin/-arzt, Apotheker/in, Psychologische/r Psychotherapeut/in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in | 100-430 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für ein im Rahmen der Prüfung und Feststellung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes bei ausländischen Abschlüssen sowie der Feststellung wesentlicher Unterschiede zu einer inländischen Ausbildung einzuholendes Gutachten werden als Auslagen in Rechnung gestellt. |
| ||||
| 51012 | Bescheinigung über die ärztliche, zahnärztliche, tierärztliche oder pharmazeutische Prüfung sowie die Prüfung für Psychologische Psychotherapeuten/-innen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/-innen | 30-110 | ||||
| 51013 | Entscheidungen nach den Approbationsordnungen für Ärztinnen/Ärzte, Apothekerinnen/Apotheker, Zahnärztinnen/-ärzte und Tierärztinnen und Tierärzte, den Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen für Psychologische Psychotherapeuten/-innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/-innen sowie nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Lebensmittelchemiker | 20-110 | ||||
| 51014 | Verzicht auf Approbation, Berufserlaubnis oder Erlaubnis zur Führung einer Berufs- oder Weiterbildungsbezeichnung | 45-120 | ||||
| 51016 | Ersatzbescheinigung, Ersatzurkunde oder Zweitschrift für verloren gegangene Approbations-, Erlaubnis- und Anerkennungsurkunden, Prüfungszeugnisse, Ergebnismitteilungen, Bescheide und Begleitschreiben | 25-410 | ||||
|
| Gebührenfrei: |
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|
| Erstmalige Ausstellung von Ersatzbescheinigungen für Vertriebene und Flüchtlinge nach dem Bundesvertriebenengesetz und ehemalige politische Häftlinge |
| ||||
| 51017 | Bescheinigung über die Befähigung zur Ausübung des Berufs als Apotheker/in, Ärztin/Arzt, Psychologische/r Psychotherapeut/in, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in, Tierärztin/-arzt, Zahnärztin/-arzt oder eines Medizinal-, Veterinär- oder Pharmaziefachberufes nach den EG-Richtlinien | 45-130 | ||||
| 51019 | Sonstige Bescheinigungen für Berufe des Gesundheits- und Sozialwesens, soweit nicht durch andere Tarifstellen abgedeckt | 30-140 | ||||
| 51030 | Erteilung einer Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung | 25-430 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für ein im Rahmen der Prüfung und Feststellung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes bei ausländischen Abschlüssen sowie der Feststellung wesentlicher Unterschiede zu einer inländischen Ausbildung einzuholendes Gutachten werden als Auslagen in Rechnung gestellt. |
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| 51031 | Erteilung einer Erlaubnis zur Führung einer Weiterbildungsbezeichnung |
| ||||
|
| a) | unmittelbar nach der mit der entsprechenden Prüfung abgeschlossenen Weiterbildung in Medizinalfachberufen und in Berufen der Altenpflege nach dem Weiterbildungsgesetz | 20-50 | |||
|
| b) | nach Anerkennung der Gleichwertigkeit einer außerhalb des Geltungsbereiches des Weiterbildungsgesetzes abgeschlossenen Weiterbildung | 30-60 | |||
|
| c) | Wiedererteilung | 65 | |||
| 51032 | Erteilung der Urkunde als „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“ oder „Staatlich anerkannte Familienpflegerin/Staatlich anerkannter Familienpfleger“ | 40-95 | ||||
| 51033 | Feststellung der Gleichwertigkeit |
| ||||
|
| a) | von in der ehemaligen DDR erworbenen beruflichen Abschlüssen in der Altenpflege, Heilerziehungspflege und Familienpflege mit denen staatlich anerkannter Altenpfleger/innen, Heilerziehungspfleger/innen und Familienpfleger/innen im Land Berlin | 40-90 | |||
|
| b) | einer im übrigen Geltungsbereich des Grundgesetzes erteilten staatlichen Anerkennung sowie für die Feststellung der Gleichstellung von Ausbildungsabschlüssen außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes | 40-90 | |||
| 51035 | Zulassung zur Prüfung und Abnahme einer Prüfung durch den Beauftragten der für das Gesundheitswesen zuständigen Senatsverwaltung als Prüfungsvorsitzenden |
| ||||
|
| a) | nach § 6 des Weiterbildungsgesetzes in Verbindung mit den Weiterbildungs- und Prüfungsverordnungen der jeweiligen Weiterbildungsfachrichtung | 40-90 | |||
|
| b) | nach § 8 Absatz 1 Nummer 3 des Weiterbildungsgesetzes in Verbindung mit den Weiterbildungs- und Prüfungsverordnungen der jeweiligen Weiterbildungsfachrichtung (besondere Prüfung) | 80-120 | |||
| 51036 | Überprüfung des Kenntnisstandes nach einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung bei akademischen Berufen im Gesundheitswesen | 250-2 000 | ||||
| 51038 | Überprüfung des Kenntnisstandes nach einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung bei nichtakademischen Berufen im Gesundheitswesen | 50-400 | ||||
| 51040 | Ausnahmezulassung für Medizinal- und Veterinärfachpersonal und pharmazeutisches Fachpersonal nach den entsprechenden Aus- und Weiterbildungsvorschriften | 40-90 | ||||
| 51041 | Ausnahmeregelung für die Zulassung zur Weiterbildung in einem Lehrgang nach § 3 Absatz 3 des Weiterbildungsgesetzes | 40-90 | ||||
| 51050 | Bestätigung der Anzeige nach § 14 des Gesundheitsdienst-Gesetzes | 10-50 | ||||
|
| Bearbeitung von Anträgen auf Zulassung zu Staatsprüfungen in akademischen und nichtakademischen Gesundheitsberufen |
| ||||
| 51110 | Zulassung zu einer das Studium beendenden Staatsprüfung bei akademischen Berufen im Gesundheitswesen | 100 | ||||
| 51111 | Zulassung zu einer Vor- oder Abschnittsprüfung bei akademischen Berufen im Gesundheitswesen | 60 | ||||
| 51112 | Zulassung zu einer staatlichen Prüfung bei Medizinalfachberufen | 30 | ||||
|
| Anerkennung von Lehranstalten |
| ||||
| 51210 | Erteilung der staatlichen Anerkennung von Lehranstalten für Medizinalfachpersonal und pharmazeutisches Fachpersonal nach Lehranstaltengesetzen | 800-1 300 | ||||
| 51211 | Änderung der staatlichen Anerkennung von Lehranstalten für Medizinalfachpersonal und pharmazeutisches Fachpersonal | 100-650 | ||||
| 51215 | Erteilung der staatlichen Anerkennung als Ausbildungsstätte für Psychotherapie oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie nach § 6 des Psychotherapeutengesetzes | 600-1 500 | ||||
| 51216 | Änderung der staatlichen Anerkennung von Ausbildungsstätten für Psychotherapie oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie | 70-520 | ||||
| 51220 | Erteilung der staatlichen Anerkennung als Weiterbildungsstätte für Medizinalfachberufe nach § 4 des Weiterbildungsgesetzes | 800-1 300 | ||||
| 51221 | Änderung der staatlichen Anerkennung von Weiterbildungsstätten für Medizinalfachberufe nach § 4 Absatz 3 des Weiterbildungsgesetzes | 100-650 | ||||
| 51222 | Bescheinigung für Steuerbefreiungen nach § 4 Nummer 21 des Umsatzsteuergesetzes | 180-500 | ||||
|
| Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen nach dem Wohnteilhabegesetz |
| ||||
| 52010 | Ausnahmezulassung zu Geld- oder geldwerten Leistungen nach § 18 Absatz 3 | 370-1 125 | ||||
| 52011 | Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Anzeige bei Einrichtungen nach § 19 Absatz 1, 2 oder 3 | 370 | ||||
|
| zzgl. je Einrichtungsplatz | 19 | ||||
| 52015 | Aufforderung zur Abgabe einer Meldung bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Meldung bei Pflege-Wohngemeinschaften, ausgenommen selbstverantworteten Pflege-Wohngemeinschaften, nach § 20 Absatz 1, 4 oder 6 | 370–740 | ||||
| 52020 | Prüfung nach § 23 Absatz 5 Satz 1 oder § 26 Absatz 1 bei nicht fristgerechter oder nicht wahrheitsgemäßer Mitteilung der Mängelbeseitigung nach Beratung oder Anordnung nach den §§ 28 bis 32 | 370–1 125 | ||||
| 52021 | Aufforderung zur Duldung von Prüfungen nach § 23 Absatz 7 Satz 2, nach § 25 Absatz 4 Satz 4 in Verbindung mit § 23 Absatz 7 Satz 2 oder nach § 26 Absatz 5 Satz 1 in Verbindung mit § 23 Absatz 7 Satz 2 | 370–740 | ||||
| 52022 | Aufforderung zur Mitwirkung und Unterstützung sowie erneute Aufforderung zur Erteilung einer Auskunft oder zur Zurverfügungstellung von Aufzeichnungen oder sonstigen Unterlagen nach § 23 Absatz 11, nach § 25 Absatz 4 Satz 4 und 6 in Verbindung mit § 23 Absatz 11 oder nach § 26 Absatz 5 Satz 1 in Verbindung mit § 23 Absatz 11 | 370–740 | ||||
| 52023 | Erneute Aufforderung zur Teilnahme an einer Pflichtberatung vor Inbetriebnahme nach § 24 Absatz 2 | 370–740 | ||||
| 52024 | Erneute Aufforderung zur Nennung der Namen von Nutzerinnen und Nutzern nach § 25 Absatz 4 Satz 5 oder § 26 Absatz 4 Satz 4 | 370–740 | ||||
| 52025 | Feststellung über die Art der Wohnform nach § 25 Absatz 6 Satz 1, wenn mit der Zuordnungsprüfung eine Änderung der Art der Wohnform verbunden ist | 740–1 480 | ||||
| 52030 | Erteilung von Anordnungen zur Mängelbeseitigung auf Grund festgestellter Mängel nach § 29 | 740–1 480 | ||||
| 52040 | Erteilung eines Beschäftigungsverbotes nach § 30 Absatz 1 für vom Leistungsanbieter eingesetzte Personen, je Person | 740–1 480 | ||||
| 52050 | Erteilung einer Anordnung zur Einsetzung einer neuen Leitung nach § 30 Absatz 2 Satz 1 | 740 | ||||
| 52051 | Einsetzung einer kommissarischen Leitung nach § 30 Absatz 2 Satz 2 | 740 | ||||
| 52055 | Verhängung eines Aufnahmestopps nach § 31 |
| ||||
|
| bei Wohnformen | bis 19 Plätze | 740 | |||
|
|
| 20-49 Plätze | 1 480 | |||
|
|
| 50-99 Plätze | 2 220 | |||
|
|
| 100 und mehr Plätze | 2 960 | |||
| 52060 | Untersagung des Betriebs einer Einrichtung oder einer Wohngemeinschaft nach § 32 Absatz 1, 2, 4 oder 5 oder Untersagung der Leistungserbringung in einer Wohngemeinschaft nach § 32 Absatz 1 oder 2 |
| ||||
|
| bei Wohnformen | bis 19 Plätze | 2 220 | |||
|
|
| 20-49 Plätze | 4 440 | |||
|
|
| 50-99 Plätze | 6 660 | |||
|
|
| 100 und mehr Plätze | 8 880 | |||
| 52061 | Vorläufige Untersagung des Betriebs einer Einrichtung nach § 32 Absatz 3 Satz 2 |
| ||||
|
| bei Einrichtungen | bis 19 Plätze | 2 220 | |||
|
|
| 20-49 Plätze | 4 440 | |||
|
|
| 50-99 Plätze | 6 660 | |||
|
|
| 100 und mehr Plätze | 8 880 | |||
|
| Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von stationären Einrichtungen nach der Wohnteilhabe-Bauverordnung |
| ||||
| 52110 | Information und Beratung von Personen nach § 9 des Wohnteilhabegesetzes, sofern sie einen Zeitrahmen von 90 Minuten überschreiten, |
| ||||
|
| je über 90 Minuten hinausgehende angefangene halbe Stunde | 37 | ||||
| 52120 | Erteilung einer befristeten Befreiung |
| ||||
|
| nach § 21 Absatz 2 Satz 3, |
| ||||
|
| nach § 21 Absatz 2 Satz 4 in Verbindung mit Satz 3, |
| ||||
|
| nach § 21 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4, |
| ||||
|
| nach § 21 Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4, |
| ||||
|
| nach § 21 Absatz 6 Satz 2, |
| ||||
|
| nach § 22 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 22 Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4, |
| ||||
|
| nach § 22 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4, |
| ||||
|
| nach § 22 Absatz 4 in Verbindung mit § 21 Absatz 4 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4, |
| ||||
|
| nach § 23 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4, |
| ||||
|
| nach § 23 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4, |
| ||||
|
| oder nach § 23 Absatz 4 in Verbindung mit § 21 Absatz 4 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4, |
| ||||
|
| je Tatbestand | 740–1 480 | ||||
| 52121 | Widerruf einer befristeten Befreiung im Sinne der Tarifstelle 52120, |
| ||||
|
| je Tatbestand | 740 | ||||
| 52130 | Widerruf einer auf Grund von Übergangsvorschriften weiterhin geltenden Befreiung nach § 31 Absatz 1 der Heimmindestbauverordnung | 740 | ||||
|
| Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen nach der Wohnteilhabe-Personalverordnung |
| ||||
| 52210 | Entscheidung über eine Ausnahme von den fachlichen Anforderungen nach § 3 Absatz 5 oder nach § 5 Satz 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 5 | 740–1 480 | ||||
| 52220 | Widerruf einer Entscheidung nach § 3 Absatz 5 oder nach § 5 Satz 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 5 | 740 | ||||
| 52230 | Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Anzeige bei einer Leitung für mehrere stationäre Einrichtungen nach § 3 Absatz 7 Satz 2 | 370 | ||||
|
| zzgl. je Einrichtungsplatz | 19 | ||||
| 52231 | Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Anzeige bei einer verantwortlichen Pflegefachkraft für mehrere stationäre Einrichtungen nach § 4 Absatz 2 Satz 2 | 370 | ||||
|
| zzgl. je Einrichtungsplatz | 19 | ||||
| 52232 | Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Anzeige bei Übernahme der Aufgaben der Leitung in einer stationären Einrichtung und der verantwortlichen Pflegefachkraft in einer Person nach § 4 Absatz 3 Satz 2 | 370 | ||||
|
| zzgl. je Einrichtungsplatz | 19 | ||||
|
| Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von stationären Einrichtungen nach der Wohnteilhabe-Mitwirkungsverordnung |
| ||||
| 52310 | Bestellung einer Fürsprecherin oder eines Fürsprechers nach § 23 Absatz 2 | 222 | ||||
| 52311 | Aufhebung der Bestellung einer Fürsprecherin oder eines Fürsprechers nach § 24 Absatz 2 oder 3 | 111 | ||||
|
| Erlaubnisse zum Betrieb von Krankenhäusern, Privatkranken- und Privatentbindungsanstalten sowie von Privatnervenkliniken |
| ||||
| 53010 | Konzessionen, Erlaubnisse nach § 30 der Gewerbeordnung; Ordnungsbehördliche Genehmigungen nach § 19 des Landeskrankenhausgesetzes | 870-8 700 | ||||
| 53011 | Veränderungen und Umbauten | 150-4 400 | ||||
|
| Erlaubnisse zum Betrieb von Apotheken nach dem Apothekengesetz |
| ||||
| 54110 | Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke | 1 040-1 560 | ||||
| 54111 | Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Zweigapotheke | 780 | ||||
| 54112 | Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Hauptapotheke und bis zu drei Filialapotheken | 2 080-6 240 | ||||
| 54113 | Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke an einen Pächter | 720 | ||||
| 54114 | Erteilung der Genehmigung zur Verwaltung einer Apotheke | 300 | ||||
| 54115 | Genehmigung einer Versorgung nach den §§ 12a und 14 | 240-480 | ||||
| 54116 | Zulassung einer Ausnahme für Apothekenräume und -einrichtungen nach der Verordnung über den Betrieb von Apotheken | 360 | ||||
| 54117 | Erteilung einer Genehmigung zur Dienstbefreiung von Apotheken nach der Verordnung über den Betrieb von Apotheken | 36 | ||||
| 54118 | Erteilung einer Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel nach § 11a | 200-1 000 | ||||
| 54119 | Besichtigung von Apotheken nach § 6 einschließlich Vor- und Nacharbeit | 100-500 | ||||
|
| Amtshandlungen nach dem Arzneimittelgesetz im Rahmen der Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln |
| ||||
| 54210 | Erteilung und Änderung einer Herstellungserlaubnis nach § 13 Absatz 1 in Verbindung mit § 17 | 390-3 900 | ||||
| 54220 | Erteilung eines Zertifikates nach § 72a einschließlich der Besichtigung in Ländern, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder andere Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind (ohne entstehende Kosten nach dem Reisekostenrecht) | 50-25 000 | ||||
| 54230 | Erstellung eines Informationsberichtes über die Herstellung pharmazeutischer Produkte nach der Pharmazeutischen Inspektions-Convention | 100-1 500 | ||||
| 54240 | Besichtigung von Apotheken und tierärztlichen Hausapotheken nach § 64 einschließlich Vor- und Nacharbeit | 100-1 200 | ||||
| 54241 | Besichtigungen nach § 64 eines pharmazeutischen Unternehmens, eines Herstellers, eines pharmazeutischen Großhandels, von Einrichtungen mit einer Erlaubnis nach § 20b oder § 20c und eines Prüfbetriebes einschließlich Vor- und Nacharbeit | 150-25 000 | ||||
| 54242 | Besichtigung im Rahmen der Überwachung der klinischen Prüfung nach § 64 | 250-2 500 | ||||
| 54243 | Zertifikat über die Einhaltung der Guten Herstellungspraxis (GMP) oder der Guten Vertriebspraxis (GDP) nach § 64 Absatz 3f | 250-2 500 | ||||
| 54252 | Erteilung und Änderung einer Erlaubnis zum Betreiben eines Großhandels mit Arzneimitteln nach § 52a | 260-1 300 | ||||
| 54260 | Bescheinigung für die Ausfuhr von Fertigarzneimitteln | 66-300 | ||||
| 54261 | Einfuhrerlaubnis nach § 72 | 130-1 300 | ||||
| 54262 | Änderung der Einfuhrerlaubnis gemäß Tarifstelle 54261 | 26-260 | ||||
| 54263 | Ausstellen der Bescheinigung für die zollamtliche Abfertigung nach § 73 Absatz 6 |
| ||||
|
| a) | für ein Arzneimittel | 24-210 | |||
|
| b) | für jedes weitere Arzneimittel | 6-36 | |||
|
| c) | für jede weitere Anwendung | 6-24 | |||
| 54264 | Sonstige Bescheinigungen nach arzneimittelrechtlichen Vorschriften, soweit nicht eine andere Tarifstelle vorgesehen ist | 24-120 | ||||
| 54270 | Zulassung und Anerkennung nach dem Arzneimittelgesetz | 24-812 | ||||
| 54280 | Bescheide zu Maßnahmen nach den §§ 18, § 64 und 69 | 100-500 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für chemische Untersuchungen und Begutachtungen werden als Auslagen gemäß der Preisliste des Landeslabors Berlin-Brandenburg in Rechnung gestellt. Die Kosten für Entscheidungen der zuständigen Bundesoberbehörde nach § 21 Absatz 4 des Arzneimittelgesetzes, die gemäß Gebührennummer 21 der AMG-Kostenverordnung anfallen, werden als Auslagen in Rechnung gestellt. |
| ||||
| 54290 | Erteilung einer Erlaubnis für die Gewinnung von Gewebe und die Laboruntersuchungen nach § 20b sowie für die Be- oder Verarbeitung, Konservierung, Lagerung oder das Inverkehrbringen von Gewebe oder Gewebezubereitungen nach § 20c | 390-3 900 | ||||
| 54291 | Änderung einer Erlaubnis nach den §§ 20b und 20c | 250-2 500 | ||||
| 54292 | Erteilung und Änderung einer Einfuhrerlaubnis sowie Erteilung eines Zertifikates für Gewebe und bestimmte Gewebezubereitungen nach § 72b einschließlich der Besichtigung in Ländern, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder andere Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind (ohne entstehende Kosten nach dem Reisekostenrecht) | 50-25 000 | ||||
| 54293 | Prüfung einer Anzeige und Bestätigung oder Widerspruch nach § 20b Absatz 2 | 150-3 900 | ||||
|
| Anmerkung zu den Tarifstellen 54210, 54220, 54241, 54242 und 54290 bis 54293: |
| ||||
|
| Die Kosten der zuständigen Bundesoberbehörde, die diese im Rahmen der Mitwirkungshandlungen nach dem Arzneimittelgesetz gegenüber der zuständigen Landesbehörde geltend macht, werden zusätzlich zu den Gebühren als Auslagen in Rechnung gestellt. |
| ||||
|
| Sonstiges |
| ||||
| 56010 | Prüfung von Betäubungsmittelunterlagen im Rahmen der Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs nach § 19 des Betäubungsmittelgesetzes | 60-600 | ||||
| 56030 | Zulassung und Überprüfung von Untersuchungsstellen nach § 15 Absatz 4 und 5 der Trinkwasserverordnung | 63-2 500 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für Laborinspektionen, die im Rahmen der Zulassung vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin beim Landeslabor Berlin-Brandenburg beauftragt werden, werden als Auslagen gemäß der Preisliste des Landeslabors Berlin-Brandenburg in Rechnung gestellt. |
| ||||
|
| Zulassung nach dem Embryonenschutzgesetz |
| ||||
| 57010 | Zulassung eines Zentrums zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik nach § 3a Absatz 3 des Embryonenschutzgesetzes in Verbindung mit § 3 der Präimplantationsdiagnostikverordnung | 2 000-6 000 | ||||
| 57011 | Verlängerung der Zulassung eines Zentrums zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik nach § 3 Absatz 4 Satz 3 der Präimplantationsdiagnostikverordnung | 1 000-6 000 | ||||
| 57012 | Widerruf der Zulassung eines Zentrums zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik | 500-6 000 | ||||
|
| Genehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen nach § 121a des Sozialgesetzbuchs V |
| ||||
| 57020 | Erteilung oder Widerruf der Genehmigung einer Einrichtung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen durch Insemination nach vorangegangener Stimulation | 200-1 000 | ||||
| 57021 | Erteilung oder Widerruf der Genehmigung einer Einrichtung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen durch In-vitro-Fertilisation mit anschließendem Embryonaltransfer in die Gebärmutter (ET) oder in einen Eileiter (EIFT) | 200-5 000 | ||||
| 57022 | Änderung der erteilten Genehmigung einer Einrichtung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen nach den Tarifstellen 57020 und 57021 | 200-2 000 | ||||
|
| Amts- und vertrauensärztliche Leistungen |
| ||||
| 58010 | Untersuchung, ggf. einschließlich einer Seh-, Farbseh- und Hörprüfung; Harnuntersuchung einfacher Art; schriftliche gutachterliche Stellungnahme (z.B. Einstellung, Verbeamtung) | 78 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt. |
| ||||
| 58011 | Aufwendige Untersuchung (z.B. Arbeitsfähigkeit, Dienstfähigkeit, Dienstunfall) | 263 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt. |
| ||||
| 58012 | Sonstige Untersuchung mit einem einfachen bis mittleren Aufwand (z.B. zur Frage der Prüfungsfähigkeit) | 78-99 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt. |
| ||||
| 58013 | Schriftliche gutachterliche Stellungnahme nach Aktenlage | 41 | ||||
| 58014 | Fachärztliches Zusatzgutachten mit Untersuchung | 123 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010, 58011 und 58012 anwendbar. |
| ||||
| 58015 | Fachärztliches psychiatrisches Zusatzgutachten mit Untersuchung | 164 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010, 58011 und 58012 anwendbar. |
| ||||
| 58016 | Fachärztliches Zusatzgutachten nach Aktenlage | 82 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010, 58011, 58012 und 58013 anwendbar. |
| ||||
| 58017 | Schriftliche gutachtliche Stellungnahme mit einem das gewöhnliche Maß übersteigenden Aufwand | 41-164 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010 bis 58015 anwendbar. |
| ||||
| 58018 | Bildschirmuntersuchung | 41 | ||||
| 58019 | Hausbesuch zur Durchführung einer amts- oder vertrauensärztlichen Untersuchung | 41-328 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Tarifstelle ist zusätzlich zu der Tarifstelle 58011 anwendbar. |
| ||||
| 58020 | Sonstige ärztliche Bescheinigung nach Aktenlage | 41 | ||||
| 58021 | Entnahme einer Blutprobe | 22 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt. |
| ||||
| 58022 | Dokumentierte Probenahme für einen Vaterschaftstest | 62 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Tarifstelle ist zusätzlich zu der Tarifstelle 58021 anwendbar. |
| ||||
|
| Gebührenfrei: |
| ||||
|
|
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| ||||
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| Amtshandlungen nach dem Medizinprodukterecht und dem In-vitro-Diagnostika-Recht |
| ||||
| 59010 | Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften über Produkte im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2017/745 oder der Verordnung (EU) 2017/746 und der Vorschriften über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens nach § 77 Absatz 2 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes | 100-11 000 | ||||
| 59020 | Ausstellen eines Freiverkaufszertifikats nach § 10 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 60 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/745 oder Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/746 | 100-700 | ||||
| 59030 | Maßnahmen bei mangelnder Kooperation oder bei unvollständiger oder unrichtiger Information und Dokumentation nach Artikel 10 Absatz 14 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2017/745 oder nach Artikel 10 Absatz 13 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2017/746 | 500-11 000 | ||||
| 59040 | Bestätigung nach Artikel 46 Absatz 9 Unterabsatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/745 oder nach Artikel 42 Absatz 9 Unterabsatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/746 | 500-11 000 | ||||
| 59050 | Verlängerung der Gültigkeit einer Bescheinigung nach Artikel 46 Absatz 9 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2017/745 oder nach Artikel 42 Absatz 9 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2017/746 | 50-1 100 | ||||
| 59060 | Bewertung von Produkten im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2017/745 nach § 74 Absatz 1 Satz 2 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 94 der Verordnung (EU) 2017/745 und Maßnahmen nach § 74 Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 95 Absatz 1 oder 4 oder Artikel 97 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/745 | 50-11 000 | ||||
| 59070 | Bewertung von Produkten im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2017/746 nach § 74 Absatz 1 Satz 2 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 89 der Verordnung (EU) 2017/746 und Maßnahmen nach § 74 Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 90 Absatz 1 oder 4 oder Artikel 92 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/746 | 50-11 000 | ||||
| 59080 | Marktüberwachungstätigkeiten oder Maßnahmen nach Artikel 93 der Verordnung (EU) 2017/745, nach Artikel 88 der Verordnung (EU) 2017/746 oder nach § 78 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes | 100-11 000 | ||||
| 59110 | Überwachung der Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen nach § 77 Absatz 1 Nummer 1 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit § 9 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung | 70-3 700 | ||||
| 59120 | Prüfung der Durchführung messtechnischer Kontrollen nach § 77 Absatz 1 Nummer 1 des Medizinprodukterecht- Durchführungsgesetzes in Verbindung mit § 14 Absatz 1 der Medizinprodukte- Betreiberverordnung | 140-3 700 | ||||
| 59130 | Prüfung der Voraussetzungen für die Durchführung messtechnischer Kontrollen nach § 77 Absatz 1 Nummer 1 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit § 14 Absatz 6 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung | 140-1 000 | ||||
Abschnitt IV GesPflGebO
Abschnitt IV
| Tarifstelle | Leistung | Gebühren € | ||||
| Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin einschließlich Zentraler Medizinischer Gutachtenstelle |
| |||||
|
| Erlaubnisse, Bescheinigungen und Ausnahmezulassungen für die Berufsausübung |
| ||||
| 51010 | Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen, zahnärztlichen, tierärztlichen oder Apothekerberufs und der heilkundlichen Psychotherapie (Berufserlaubnis) sowie für die Verlängerung oder Änderung der Erlaubnis | 100-360 | ||||
|
| Gebührenfrei: |
| ||||
|
| Erteilung der Berufserlaubnis für die ausländischen Ärztinnen/Ärzte (Stipendiatinnen/Stipendiaten), die im Rahmen der entwicklungspolitischen Maßnahmen des Landes Berlin durch folgende Zuwendungsempfänger fortgebildet werden: Kaiserin-Friedrich-Stiftung (KFS), Deutsche Stiftung für internationale Entwicklung (DSE) und Deutsche Ärztegemeinschaft für medizinische Zusammenarbeit e.V. (DÄZ). |
| ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für ein im Rahmen der Prüfung und Feststellung des Abschlusses einer ausländischen Ausbildung einzuholendes Gutachten werden als Auslagen in Rechnung gestellt. |
| ||||
| 51011 | Approbation als Ärztin/Arzt, Zahnärztin/-arzt, Tierärztin/-arzt, Apotheker/in, Psychologische/r Psychotherapeut/in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in | 100-430 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für ein im Rahmen der Prüfung und Feststellung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes bei ausländischen Abschlüssen sowie der Feststellung wesentlicher Unterschiede zu einer inländischen Ausbildung einzuholendes Gutachten werden als Auslagen in Rechnung gestellt. |
| ||||
| 51012 | Bescheinigung über die ärztliche, zahnärztliche, tierärztliche oder pharmazeutische Prüfung sowie die Prüfung für Psychologische Psychotherapeuten/-innen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/-innen | 30-110 | ||||
| 51013 | Entscheidungen nach den Approbationsordnungen für Ärztinnen/Ärzte, Apothekerinnen/Apotheker, Zahnärztinnen/-ärzte und Tierärztinnen und Tierärzte, den Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen für Psychologische Psychotherapeuten/-innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/-innen sowie nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Lebensmittelchemiker | 20-110 | ||||
| 51014 | Verzicht auf Approbation, Berufserlaubnis oder Erlaubnis zur Führung einer Berufs- oder Weiterbildungsbezeichnung | 45-120 | ||||
| 51016 | Ersatzbescheinigung, Ersatzurkunde oder Zweitschrift für verloren gegangene Approbations-, Erlaubnis- und Anerkennungsurkunden, Prüfungszeugnisse, Ergebnismitteilungen, Bescheide und Begleitschreiben | 25-410 | ||||
|
| Gebührenfrei: |
| ||||
|
| Erstmalige Ausstellung von Ersatzbescheinigungen für Vertriebene und Flüchtlinge nach dem Bundesvertriebenengesetz und ehemalige politische Häftlinge |
| ||||
| 51017 | Bescheinigung über die Befähigung zur Ausübung des Berufs als Apotheker/in, Ärztin/Arzt, Psychologische/r Psychotherapeut/ in, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/ in, Tierärztin/-arzt, Zahnärztin/-arzt oder eines Gesundheits-, Pflege- oder Veterinärfachberufs nach schulischer oder hochschulischer Ausbildung nach den EG- oder EU-Richtlinien | 45-130 | ||||
| 51019 | Sonstige Bescheinigungen für Berufe des Gesundheits-, Pflege- und Sozialwesens, soweit nicht durch andere Tarifstellen abgedeckt | 30-140 | ||||
| 51030 | Erteilung einer Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung | 25-430 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für ein im Rahmen der Prüfung und Feststellung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes bei ausländischen Abschlüssen sowie der Feststellung wesentlicher Unterschiede zu einer inländischen Ausbildung einzuholendes Gutachten werden als Auslagen in Rechnung gestellt. |
| ||||
| 51031 | Erteilung einer Erlaubnis zur Führung einer Weiterbildungsbezeichnung |
| ||||
|
| a) | unmittelbar nach der mit der entsprechenden Prüfung abgeschlossenen Weiterbildung in Gesundheits- und Pflegeberufen nach dem Weiterbildungsgesetz | 20-50 | |||
|
| b) | nach Anerkennung der Gleichwertigkeit einer außerhalb des Geltungsbereiches des Weiterbildungsgesetzes abgeschlossenen Weiterbildung | 30-60 | |||
|
| c) | Wiedererteilung | 65 | |||
| 51032 | Erteilung der Urkunde als „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“ oder „Staatlich anerkannte Familienpflegerin/Staatlich anerkannter Familienpfleger“ | 40-95 | ||||
| 51033 | Feststellung der Gleichwertigkeit |
| ||||
|
| a) | von in der ehemaligen DDR erworbenen beruflichen Abschlüssen in der Altenpflege, Heilerziehungspflege und Familienpflege mit denen staatlich anerkannter Altenpfleger/innen, Heilerziehungspfleger/innen und Familienpfleger/innen im Land Berlin | 40-90 | |||
|
| b) | einer im übrigen Geltungsbereich des Grundgesetzes erteilten staatlichen Anerkennung sowie für die Feststellung der Gleichstellung von Ausbildungsabschlüssen außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes | 40-90 | |||
| 51035 | Zulassung zur Prüfung und Abnahme einer Prüfung durch den Beauftragten der für das Gesundheitswesen zuständigen Senatsverwaltung als Prüfungsvorsitzenden |
| ||||
|
| a) | nach § 6 des Weiterbildungsgesetzes in Verbindung mit den Weiterbildungs- und Prüfungsverordnungen der jeweiligen Weiterbildungsfachrichtung | 40-90 | |||
|
| b) | nach § 8 Absatz 1 Nummer 3 des Weiterbildungsgesetzes in Verbindung mit den Weiterbildungs- und Prüfungsverordnungen der jeweiligen Weiterbildungsfachrichtung (besondere Prüfung) | 80-120 | |||
| 51036 | Überprüfung des Kenntnisstandes nach einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung bei akademischen Berufen im Gesundheitswesen | 250-2 000 | ||||
| 51038 | Überprüfung des Kenntnisstandes nach einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung bei nichtakademischen Berufen im Gesundheitswesen | 50-400 | ||||
| 51040 | Entscheidungen nach den Berufsgesetzen und Ausbildungs- sowie Studien- und Prüfungsverordnungen für Gesundheits-, Pflege- und Veterinärfachberufe | 40-90 | ||||
| 51041 | Ausnahmeregelung für die Zulassung zur Weiterbildung in einem Lehrgang nach § 3 Absatz 3 des Weiterbildungsgesetzes | 40-90 | ||||
| 51050 | Bestätigung der Anzeige nach § 14 des Gesundheitsdienst-Gesetzes | 10-50 | ||||
|
| Bearbeitung von Anträgen auf Zulassung zu Staatsprüfungen in akademischen und nichtakademischen Gesundheitsberufen |
| ||||
| 51110 | Zulassung zu einer das Studium beendenden Staatsprüfung bei akademischen Berufen im Gesundheitswesen | 100 | ||||
| 51111 | Zulassung zu einer Vor- oder Abschnittsprüfung bei akademischen Berufen im Gesundheitswesen | 60 | ||||
| 51112 | Zulassung zu einer staatlichen Prüfung bei Gesundheits-, Pflege- und Veterinärfachberufen nach schulischer oder hochschulischer Ausbildung | 30–120 | ||||
|
| Anerkennung von Schulen des Gesundheitswesens und Pflegeschulen sowie von Weiterbildungsstätten und Ausbildungsstätten |
| ||||
| 51210 | Erteilung der staatlichen Anerkennung als Schule des Gesundheitswesens nach dem Gesundheitsschulanerkennungsgesetz oder als Pflegeschule nach dem Pflegeschulanerkennungsgesetz | 900-1 500 | ||||
| 51211 | Änderung der staatlichen Anerkennung von Schulen des Gesundheitswesens oder von Pflegeschulen | 100-750 | ||||
| 51215 | Erteilung der staatlichen Anerkennung als Ausbildungsstätte für Psychotherapie oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie nach § 6 des Psychotherapeutengesetzes | 600-1 500 | ||||
| 51216 | Änderung der staatlichen Anerkennung von Ausbildungsstätten für Psychotherapie oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie | 70-520 | ||||
| 51220 | Erteilung der staatlichen Anerkennung als Weiterbildungsstätte für Gesundheits- und Pflegeberufe nach § 4 des Weiterbildungsgesetzes | 800-1 300 | ||||
| 51221 | Änderung der staatlichen Anerkennung von Weiterbildungsstätten für Gesundheits- und Pflegeberufe nach § 4 Absatz 3 des Weiterbildungsgesetzes | 100-650 | ||||
| 51222 | Bescheinigung für Steuerbefreiungen nach § 4 Nummer 21 des Umsatzsteuergesetzes | 180-500 | ||||
|
| Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen nach dem Wohnteilhabegesetz |
| ||||
| 52010 | Ausnahmezulassung zu Geld- oder geldwerten Leistungen nach § 18 Absatz 3 | 370-1 125 | ||||
| 52011 | Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Anzeige bei Einrichtungen nach § 19 Absatz 1, 2 oder 3 | 370 | ||||
|
| zzgl. je Einrichtungsplatz | 19 | ||||
| 52015 | Aufforderung zur Abgabe einer Meldung bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Meldung bei Pflege-Wohngemeinschaften, ausgenommen selbstverantworteten Pflege-Wohngemeinschaften, nach § 20 Absatz 1, 4 oder 6 | 370–740 | ||||
| 52020 | Prüfung nach § 23 Absatz 5 Satz 1 oder § 26 Absatz 1 bei nicht fristgerechter oder nicht wahrheitsgemäßer Mitteilung der Mängelbeseitigung nach Beratung oder Anordnung nach den §§ 28 bis 32 | 370–1 125 | ||||
| 52021 | Aufforderung zur Duldung von Prüfungen nach § 23 Absatz 7 Satz 2, nach § 25 Absatz 4 Satz 4 in Verbindung mit § 23 Absatz 7 Satz 2 oder nach § 26 Absatz 5 Satz 1 in Verbindung mit § 23 Absatz 7 Satz 2 | 370–740 | ||||
| 52022 | Aufforderung zur Mitwirkung und Unterstützung sowie erneute Aufforderung zur Erteilung einer Auskunft oder zur Zurverfügungstellung von Aufzeichnungen oder sonstigen Unterlagen nach § 23 Absatz 11, nach § 25 Absatz 4 Satz 4 und 6 in Verbindung mit § 23 Absatz 11 oder nach § 26 Absatz 5 Satz 1 in Verbindung mit § 23 Absatz 11 | 370–740 | ||||
| 52023 | Erneute Aufforderung zur Teilnahme an einer Pflichtberatung vor Inbetriebnahme nach § 24 Absatz 2 | 370–740 | ||||
| 52024 | Erneute Aufforderung zur Nennung der Namen von Nutzerinnen und Nutzern nach § 25 Absatz 4 Satz 5 oder § 26 Absatz 4 Satz 4 | 370–740 | ||||
| 52025 | Feststellung über die Art der Wohnform nach § 25 Absatz 6 Satz 1, wenn mit der Zuordnungsprüfung eine Änderung der Art der Wohnform verbunden ist | 740–1 480 | ||||
| 52030 | Erteilung von Anordnungen zur Mängelbeseitigung auf Grund festgestellter Mängel nach § 29 | 740–1 480 | ||||
| 52040 | Erteilung eines Beschäftigungsverbotes nach § 30 Absatz 1 für vom Leistungsanbieter eingesetzte Personen, je Person | 740–1 480 | ||||
| 52050 | Erteilung einer Anordnung zur Einsetzung einer neuen Leitung nach § 30 Absatz 2 Satz 1 | 740 | ||||
| 52051 | Einsetzung einer kommissarischen Leitung nach § 30 Absatz 2 Satz 2 | 740 | ||||
| 52055 | Verhängung eines Aufnahmestopps nach § 31 |
| ||||
|
| bei Wohnformen | bis 19 Plätze | 740 | |||
|
|
| 20-49 Plätze | 1 480 | |||
|
|
| 50-99 Plätze | 2 220 | |||
|
|
| 100 und mehr Plätze | 2 960 | |||
| 52060 | Untersagung des Betriebs einer Einrichtung oder einer Wohngemeinschaft nach § 32 Absatz 1, 2, 4 oder 5 oder Untersagung der Leistungserbringung in einer Wohngemeinschaft nach § 32 Absatz 1 oder 2 |
| ||||
|
| bei Wohnformen | bis 19 Plätze | 2 220 | |||
|
|
| 20-49 Plätze | 4 440 | |||
|
|
| 50-99 Plätze | 6 660 | |||
|
|
| 100 und mehr Plätze | 8 880 | |||
| 52061 | Vorläufige Untersagung des Betriebs einer Einrichtung nach § 32 Absatz 3 Satz 2 |
| ||||
|
| bei Einrichtungen | bis 19 Plätze | 2 220 | |||
|
|
| 20-49 Plätze | 4 440 | |||
|
|
| 50-99 Plätze | 6 660 | |||
|
|
| 100 und mehr Plätze | 8 880 | |||
|
| Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von stationären Einrichtungen nach der Wohnteilhabe-Bauverordnung |
| ||||
| 52110 | Information und Beratung von Personen nach § 9 des Wohnteilhabegesetzes, sofern sie einen Zeitrahmen von 90 Minuten überschreiten, |
| ||||
|
| je über 90 Minuten hinausgehende angefangene halbe Stunde | 37 | ||||
| 52120 | Erteilung einer befristeten Befreiung |
| ||||
|
| nach § 21 Absatz 2 Satz 3, |
| ||||
|
| nach § 21 Absatz 2 Satz 4 in Verbindung mit Satz 3, |
| ||||
|
| nach § 21 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4, |
| ||||
|
| nach § 21 Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4, |
| ||||
|
| nach § 21 Absatz 6 Satz 2, |
| ||||
|
| nach § 22 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 22 Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4, |
| ||||
|
| nach § 22 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4, |
| ||||
|
| nach § 22 Absatz 4 in Verbindung mit § 21 Absatz 4 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4, |
| ||||
|
| nach § 23 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4, |
| ||||
|
| nach § 23 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4, |
| ||||
|
| oder nach § 23 Absatz 4 in Verbindung mit § 21 Absatz 4 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4, |
| ||||
|
| je Tatbestand | 740–1 480 | ||||
| 52121 | Widerruf einer befristeten Befreiung im Sinne der Tarifstelle 52120, |
| ||||
|
| je Tatbestand | 740 | ||||
| 52130 | Widerruf einer auf Grund von Übergangsvorschriften weiterhin geltenden Befreiung nach § 31 Absatz 1 der Heimmindestbauverordnung | 740 | ||||
|
| Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen nach der Wohnteilhabe-Personalverordnung |
| ||||
| 52210 | Entscheidung über eine Ausnahme von den fachlichen Anforderungen nach § 3 Absatz 5 oder nach § 5 Satz 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 5 | 740–1 480 | ||||
| 52220 | Widerruf einer Entscheidung nach § 3 Absatz 5 oder nach § 5 Satz 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 5 | 740 | ||||
| 52230 | Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Anzeige bei einer Leitung für mehrere stationäre Einrichtungen nach § 3 Absatz 7 Satz 2 | 370 | ||||
|
| zzgl. je Einrichtungsplatz | 19 | ||||
| 52231 | Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Anzeige bei einer verantwortlichen Pflegefachkraft für mehrere stationäre Einrichtungen nach § 4 Absatz 2 Satz 2 | 370 | ||||
|
| zzgl. je Einrichtungsplatz | 19 | ||||
| 52232 | Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Anzeige bei Übernahme der Aufgaben der Leitung in einer stationären Einrichtung und der verantwortlichen Pflegefachkraft in einer Person nach § 4 Absatz 3 Satz 2 | 370 | ||||
|
| zzgl. je Einrichtungsplatz | 19 | ||||
|
| Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von stationären Einrichtungen nach der Wohnteilhabe-Mitwirkungsverordnung |
| ||||
| 52310 | Bestellung einer Fürsprecherin oder eines Fürsprechers nach § 23 Absatz 2 | 222 | ||||
| 52311 | Aufhebung der Bestellung einer Fürsprecherin oder eines Fürsprechers nach § 24 Absatz 2 oder 3 | 111 | ||||
|
| Erlaubnisse zum Betrieb von Krankenhäusern, Privatkranken- und Privatentbindungsanstalten sowie von Privatnervenkliniken |
| ||||
| 53010 | Konzessionen, Erlaubnisse nach § 30 der Gewerbeordnung; Ordnungsbehördliche Genehmigungen nach § 19 des Landeskrankenhausgesetzes | 870-8 700 | ||||
| 53011 | Veränderungen und Umbauten | 150-4 400 | ||||
|
| Erlaubnisse zum Betrieb von Apotheken nach dem Apothekengesetz |
| ||||
| 54110 | Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke | 1 040-1 560 | ||||
| 54111 | Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Zweigapotheke | 780 | ||||
| 54112 | Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Hauptapotheke und bis zu drei Filialapotheken | 2 080-6 240 | ||||
| 54113 | Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke an einen Pächter | 720 | ||||
| 54114 | Erteilung der Genehmigung zur Verwaltung einer Apotheke | 300 | ||||
| 54115 | Erteilung der Genehmigung einer Versorgung nach den §§ 12a und 14 | 240-480 | ||||
| 54116 | Zulassung einer Ausnahme für Apothekenräume und -einrichtungen nach der Verordnung über den Betrieb von Apotheken | 360 | ||||
| 54117 | Erteilung einer Genehmigung zur Dienstbefreiung von Apotheken nach der Verordnung über den Betrieb von Apotheken | 36 | ||||
| 54118 | Erteilung einer Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel nach § 11a | 200-1 000 | ||||
| 54119 | Besichtigung von Apotheken nach § 6 einschließlich Vor- und Nacharbeit | 100-500 | ||||
|
| Amtshandlungen nach dem Arzneimittelgesetz im Rahmen der Überwachung des Verkehrs mit Humanarzneimitteln |
| ||||
| 54210 | Erteilung oder Änderung einer Herstellungserlaubnis nach § 13 Absatz 1, einer Einfuhrerlaubnis nach § 72, § 72b Absatz 1 oder § 72c oder einer Erlaubnis nach § 20b Absatz 1 oder § 20c | 390-3 900 | ||||
| 54220 | Ausstellen einer Bescheinigung nach § 72a oder § 72b einschließlich der Besichtigung sowie Reise- und Wegzeiten in Ländern, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder andere Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind (ohne entstehende Kosten nach dem Reisekostenrecht) | 150-30 000 | ||||
| 54240 | Besichtigung von Apotheken nach § 64 einschließlich Vor- und Nacharbeit | 100-1 200 | ||||
| 54241 | Durchführung der Überwachung, z. B. Prüfung von Änderungsanzeigen in Bezug auf erlaubnispflichtige Tätigkeiten, Räume oder Ausstattungen, oder Inspektionen nach § 64 mit Ausnahme von Apotheken einschließlich Vor- und Nacharbeit | 150-25 000 | ||||
| 54242 | Prüfung von Anzeigen oder Änderungsanzeigen gemäß § 67 betreffend die Herstellung von Arzneimitteln, für die es einer Erlaubnis nach § 13 nicht bedarf | 38-1 680 | ||||
| 54243 | Zertifikat über die Einhaltung der Guten Herstellungspraxis (GMP) oder der Guten Vertriebspraxis (GDP) nach § 64 Absatz 3f | 250-2 500 | ||||
| 54252 | Erteilung oder Änderung einer Erlaubnis zum Betreiben eines Großhandels mit Humanarzneimitteln nach § 52a | 390-3 900 | ||||
| 54260 | Zertifikat für die Ausfuhr von Fertigarzneimitteln nach § 73a Absatz 2 | 150-450 | ||||
| 54261 | Registrierung oder Änderung einer Registrierung von Herstellern, Importeuren oder Händlern von Wirkstoffen als Ausgangsmaterialien für die Herstellung von Humanarzneimitteln und von Arzneimittelvermittlern nach § 64 Absatz 3g | 280-3 900 | ||||
| 54262 | Einstufungen und Auskünfte über die Genehmigungspflicht einer klinischen Prüfung, auch im Rahmen eines Antrages nach § 21 Absatz 4 bei der Bundesoberbehörde | 300-4 000 | ||||
| 54263 | Ausstellung einer Bescheinigung für die zollamtliche Abfertigung nach § 73 Absatz 6 |
| ||||
|
| a) | für ein Arzneimittel | 100-350 | |||
|
| b) | für jedes weitere Arzneimittel | 75 | |||
|
| c) | für jede weitere Anwendung | 75 | |||
| 54264 | Sonstige Bescheinigungen nach arzneimittelrechtlichen Vorschriften, soweit nicht eine andere Tarifstelle vorgesehen ist | 38-380 | ||||
| 54270 | Bestätigung oder Anerkennung nach dem Arzneimittelgesetz | 38-812 | ||||
| 54280 | Bescheide nach § 18, § 20b Absatz 3, § 20c Absatz 7, § 52a Absatz 5, § 64 oder § 69 | 100-5 000 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für substantielle und mikrobiologische Untersuchungen sowie Begutachtungen werden als Auslagen gemäß der Preisliste des Landeslabors Berlin-Brandenburg in Rechnung gestellt. Die Kosten für Entscheidungen der zuständigen Bundesoberbehörde nach § 21 Absatz 4, die gemäß der Anlage zu § 2 Absatz 1 der Besonderen Gebührenverordnung BMG anfallen, werden als Auslagen in Rechnung gestellt. |
| ||||
| 54293 | Prüfung einer Anzeige und ggf. Widerspruch nach § 20b Absatz 2 | 150-3 900 | ||||
|
| Anmerkung zu den Tarifstellen 54210, 54220, 54241, 54242, 54280 und 54293: |
| ||||
|
| Die Kosten der zuständigen Bundesoberbehörde, die diese im Rahmen der Mitwirkungshandlungen nach dem Arzneimittelgesetz gegenüber der zuständigen Landesbehörde geltend macht, werden zusätzlich zu den Gebühren als Auslagen in Rechnung gestellt. |
| ||||
| Amtshandlungen nach dem Tierarzneimittelgesetz im Rahmen der Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln | ||||||
| 54310 | Erteilung oder Änderung einer Herstellungserlaubnis nach den §§ 15 und 28 | 390-3 900 | ||||
| 54320 | Erteilung oder Änderung einer Großhandelsvertriebserlaubnis nach den §§ 18 und 29 | 390-3 900 | ||||
| 54330 | Kontrollen eines pharmazeutischen Unternehmers, eines Herstellers, eines pharmazeutischen Großhandels oder eines Prüfbetriebes nach § 72 mit Ausnahme von Apotheken, tierärztlichen Hausapotheken und Einzelhändlern gemäß § 14 Absatz 2 einschließlich Vor- und Nacharbeit | 150-25 000 | ||||
| 54331 | Kontrolle von tierärztlichen Hausapotheken nach § 72 einschließlich Vor- und Nacharbeit | 100-1 200 | ||||
| 54335 | Registrierung oder Änderung einer Registrierung von Importeuren, Herstellern und Händlern von Wirkstoffen, die als Ausgangsstoffe für Tierarzneimittel verwendet werden, nach § 16 | 280-3 900 | ||||
| 54336 | Sonstige Bescheinigungen nach tierarzneimittelrechtlichen Vorschriften, soweit nicht eine andere Tarifstelle vorgesehen ist | 38-380 | ||||
|
| Sonstiges |
| ||||
| 56010 | Prüfung von Betäubungsmittelunterlagen im Rahmen der Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs nach § 19 des Betäubungsmittelgesetzes | 75-1 500 | ||||
| 56030 | Zulassung und Überprüfung von Untersuchungsstellen nach § 15 Absatz 4 und 5 der Trinkwasserverordnung | 63-2 500 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für Laborinspektionen, die im Rahmen der Zulassung vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin beim Landeslabor Berlin-Brandenburg beauftragt werden, werden als Auslagen gemäß der Preisliste des Landeslabors Berlin-Brandenburg in Rechnung gestellt. |
| ||||
|
| Zulassung nach dem Embryonenschutzgesetz |
| ||||
| 57010 | Zulassung eines Zentrums zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik nach § 3a Absatz 3 des Embryonenschutzgesetzes in Verbindung mit § 3 der Präimplantationsdiagnostikverordnung | 2 000-6 000 | ||||
| 57011 | Verlängerung der Zulassung eines Zentrums zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik nach § 3 Absatz 4 Satz 3 der Präimplantationsdiagnostikverordnung | 1 000-6 000 | ||||
| 57012 | Widerruf der Zulassung eines Zentrums zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik | 500-6 000 | ||||
|
| Genehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen nach § 121a des Sozialgesetzbuchs V |
| ||||
| 57020 | Erteilung oder Widerruf der Genehmigung einer Einrichtung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen durch Insemination nach vorangegangener Stimulation | 200-1 000 | ||||
| 57021 | Erteilung oder Widerruf der Genehmigung einer Einrichtung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen durch In-vitro-Fertilisation mit anschließendem Embryonaltransfer in die Gebärmutter (ET) oder in einen Eileiter (EIFT) | 200-5 000 | ||||
| 57022 | Änderung der erteilten Genehmigung einer Einrichtung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen nach den Tarifstellen 57020 und 57021 | 200-2 000 | ||||
|
| Amts- und vertrauensärztliche Leistungen |
| ||||
| 58010 | Untersuchung mit einem einfachen Aufwand, ggf. einschließlich Seh-, Farbseh- und Hörprüfung; Harnuntersuchung einfacher Art; schriftliche gutachterliche Stellungnahme (z. B. Einstellung nach Tarifrecht) | 125 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt. |
| ||||
| 58010a | Untersuchung mit einem mittleren Aufwand, ggf. einschließlich Seh-, Farbsehund Hörprüfung; Harnuntersuchung; schriftliche gutachterliche Stellungnahme (z. B. Eignungsuntersuchungen und Verbeamtungen) | 150 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt. |
| ||||
| 58011 | Aufwendige Untersuchung (z. B. Arbeitsfähigkeit, Dienstfähigkeit, Dienstunfall); schriftliche gutachterliche Stellungnahme | 344 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt. |
| ||||
| 58012 | Sonstige Untersuchung mit einem einfachen bis mittleren Aufwand (z. B. zur Frage der Prüfungsfähigkeit); schriftliche gutachterliche Stellungnahme | 125-150 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt. |
| ||||
| 58013 | Schriftliche gutachterliche Stellungnahme nach Aktenlage | 49 | ||||
| 58014 | Fachärztliches Zusatzgutachten mit Untersuchung | 135 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010 bis 58013 anwendbar. |
| ||||
| 58015 | Fachärztliches psychiatrisches oder fachpsychologisches Zusatzgutachten mit Untersuchung | 195 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010 bis 58013 anwendbar. |
| ||||
| 58015a | Fachärztliches psychiatrisches oder fachpsychologisches Zusatzgutachten mit Untersuchung und mit psychometrischen Tests | 340 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010 bis 58013 anwendbar. |
| ||||
| 58016 | Fachärztliches oder fachpsychologisches Zusatzgutachten nach Aktenlage | 98 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010 bis 58013 anwendbar. |
| ||||
| 58017 | Schriftliche gutachterliche Stellungnahme mit einem das gewöhnliche Maß übersteigenden Aufwand | 49-196 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010 bis 58013 anwendbar. |
| ||||
| 58018 | Bildschirmuntersuchung | 49 | ||||
| 58019 | Hausbesuch zur Durchführung einer amtsoder vertrauensärztlichen Untersuchung | 49-392 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Tarifstelle ist zusätzlich zu der Tarifstelle 58013 anwendbar. |
| ||||
| 58020 | Sonstige ärztliche Bescheinigung nach Aktenlage, soweit nicht durch andere Tarifstellen abgedeckt | 49 | ||||
| 58021 | Laborleistungen, einschließlich Entnahme einer Blutprobe | 22 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für in der Tarifstelle nicht erfasste Laboruntersuchungen durch beauftragte externe Labore werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt. |
| ||||
| 58022 | Dokumentierte Probenahme für Abstammungsgutachten | 82 | ||||
|
| Gebührenfrei: |
| ||||
|
|
|
| ||||
|
| Amtshandlungen nach dem Medizinprodukterecht und dem In-vitro-Diagnostika-Recht |
| ||||
| 59010 | Marktüberwachungstätigkeiten zur Einhaltung der medizinprodukterechtlichen Vorschriften und der Vorschriften über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens nach § 77 Absatz 2 des Medizinprodukterecht- Durchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 93 der Verordnung (EU) 2017/745 oder Artikel 88 der Verordnung (EU) 2017/746 | 100-11 000 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt. Die Kosten für Entscheidungen der zuständigen Bundesoberbehörde nach § 6 Absatz 2 oder 3 des Medizinprodukterecht- Durchführungsgesetzes, die gemäß der Anlage zu § 2 Absatz 1 der Besonderen Gebührenverordnung BMG anfallen, werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt. |
| ||||
| 59020 | Ausstellen eines Freiverkaufszertifikats nach § 10 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 60 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/745 oder Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/746 | 100-700 | ||||
| 59030 | Maßnahmen bei mangelnder Kooperation oder bei unvollständiger oder unrichtiger Information und Dokumentation nach Artikel 10 Absatz 14 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2017/745 oder nach Artikel 10 Absatz 13 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2017/746 | 500-11 000 | ||||
| 59040 | Bestätigung nach Artikel 46 Absatz 9 Unterabsatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/745 oder nach Artikel 42 Absatz 9 Unterabsatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/746 | 500-11 000 | ||||
| 59050 | Verlängerung der Gültigkeit einer Bescheinigung nach Artikel 46 Absatz 9 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2017/745 oder nach Artikel 42 Absatz 9 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2017/746 | 100-1 500 | ||||
| 59060 | Bewertung von Produkten im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2017/745 nach § 74 Absatz 1 Satz 2 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 94 der Verordnung (EU) 2017/745 und Maßnahmen nach § 74 Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 95 Absatz 1 oder 4 oder Artikel 97 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/745 | 50-11 000 | ||||
| 59070 | Bewertung von Produkten im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2017/746 nach § 74 Absatz 1 Satz 2 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 89 der Verordnung (EU) 2017/746 und Maßnahmen nach § 74 Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 90 Absatz 1 oder 4 oder Artikel 92 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/746 | 50-11 000 | ||||
| 59080 | Maßnahmen nach § 78 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes | 100-11 000 | ||||
| 59110 | Überwachung der Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen nach § 77 Absatz 1 Nummer 1 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit § 9 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung | 70-3 700 | ||||
| 59120 | Prüfung der Durchführung messtechnischer Kontrollen nach § 77 Absatz 1 Nummer 1 des Medizinprodukterecht- Durchführungsgesetzes in Verbindung mit § 14 Absatz 1 der Medizinprodukte- Betreiberverordnung | 140-3 700 | ||||
| 59130 | Prüfung der Voraussetzungen für die Durchführung messtechnischer Kontrollen nach § 77 Absatz 1 Nummer 1 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit § 14 Absatz 6 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung | 140-1 000 | ||||
Abschnitt I GesPflGebO
Abschnitt I
| Tarifstelle | Leistung | Gebühren € | |
| Allgemeine Leistungen im Gesundheitswesen |
| ||
|
| Erlaubnisse und Bescheinigungen für die Berufsausübung |
| |
| 11027 | Bescheinigung über den Abschluss der Weiterbildung für Ärztinnen/Ärzte, Zahnarztinnen/-ärzte, Tierärztinnen/-ärzte und Apotheker/innen auf dem Gebiet des Öffentlichen Gesundheitswesens, des Öffentlichen Pharmaziewesens oder des Öffentlichen Veterinärwesens | 33-100 | |
|
| Erlaubnis zum Betrieb von Gelbfieberimpfstellen |
| |
| 11590 | Zulassung einer Gelbfieberimpfstelle | 279 | |
Abschnitt II GesPflGebO
Abschnitt II
| Tarifstelle | Leistung | Gebühren € | |
| Gesundheitsämter |
| ||
| 21010 | Eingehende Untersuchung einschließlich einfacher Seh-, Farbseh- und Hörprüfung; qualitative Harnuntersuchung einfacher Art und schriftliche gutachterliche Stellungnahme | 37-63 | |
| 21012 | HIV-Test | 10 | |
|
| Gebührenfrei: |
| |
|
| Schülerinnen und Schüler, Empfänger von Leistungen nach den SGB II und XII; mittellose Personen. |
| |
| 21020 | Gebietsärztliche Untersuchung - z.B. durch eine/n Ärztin/Arzt für Psychiatrie oder Orthopädie (auch zusätzlich zur Tarifstelle 21010), je | 37-63 | |
| 21045 | Sonstige ärztliche Bescheinigungen | 17 | |
|
| Röntgenologische Untersuchungen |
| |
| 23015 | Durchleuchtung | 22 | |
|
| Röntgen-Aufnahmen (alle Formate) |
| |
| 23020 | Eine Röntgen-Aufnahme | 29 | |
| 23022 | Zwei Röntgen-Aufnahmen | 47 | |
| 23024 | Mehr als zwei Röntgen-Aufnahmen | 31 | |
|
| Schichtaufnahmen |
| |
| 23040 | Eine Schichtaufnahme | 11 | |
| 23042 | Bis zu sechs Schichtaufnahmen | 31 | |
| 23044 | Mehr als sechs Schichtaufnahmen | 40 | |
| 23050 | Reproduktion einer Röntgen-Aufnahme | 13 | |
| 23052 | Auswertung einer vorliegenden Röntgen-Aufnahme | 7,50 | |
|
| Blutentnahmen und Tuberkulinteste |
| |
| 24010 | Blutentnahme durch Venenpunktion | 6 | |
| 24011 | Tuberkulin-Haut-Test (THT) nach Mendel-Mantoux | 44 | |
| 24012 | Quantiferon Test | 95 | |
|
| Gesundheitliche Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln |
| |
| 25010 | Belehrung und Bescheinigung für das gewerbsmäßig tätige Personal beim Umgang mit Lebensmitteln gemäß § 43 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes |
| |
|
| Einzelbelehrung | 49 | |
|
| Gruppenbelehrung pro Teilnehmer/in | 30 | |
|
| Gebührenfrei: |
| |
|
|
|
| |
| 25012 | Beauftragung einer Ärztin/eines Arztes für die Belehrung und Ausstellung einer Bescheinigung gemäß § 43 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes | 60-150 | |
| 25013 | Ausstellung einer Zweitbescheinigung | 15 | |
|
| Erlaubnisse für die Herstellung und den Verkehr mit Erregern |
| |
| 26020 | Erteilung einer Erlaubnis für Tätigkeiten mit Krankheitserregern gemäß § 44 des Infektionsschutzgesetzes | 132-265 | |
| 26021 | Freistellung von der Erlaubnispflicht gemäß § 45 Absatz 3 des Infektionsschutzgesetzes | 66 | |
| 26022 | Bearbeitung einer Anzeige über die erstmalige Aufnahme von Tätigkeiten mit Krankheitserregern nach § 49 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes | 220-1 323 | |
| 26023 | Bearbeitung einer Veränderungsanzeige bei Tätigkeiten mit Krankheitserregern nach § 50 des Infektionsschutzgesetzes | 88-176 | |
| 26030 | Erlaubnis zum Verkehr mit Impfstoffen oder Sera zur Verwendung beim Menschen | 60-575 | |
|
| Amtsärztliche Leistungen |
| |
| 27010 | Schriftliche gutachterliche Stellungnahme mit einem das gewöhnliche Maß übersteigenden Aufwand – ggf. mit wissenschaftlicher Begründung | 39 | |
| je angefangene halbe Stunde | 44 | ||
| höchstens | 264 | ||
| 27030 | Anerkennung der Eignung von Leichenhallen zum Aufbewahren von Leichen nach § 9 Absatz 2 des Bestattungsgesetzes | 154-366 | |
| 27035 | Anerkennung der Eignung von Räumen für rituelle Waschungen von Leichen nach § 10a des Bestattungsgesetzes | 154-366 | |
| 27040 | Amtsärztliche Bescheinigung für eine Leichenausgrabung oder zur Bestattung von Leichen vor Ablauf der Ruhezeit (Unbedenklichkeitsbescheinigung) oder zur Bestattung in vorhandenen Grabgewölben | 88 | |
| 27041 | Ausstellen einer Ersatzbescheinigung oder Zweitschrift, bezogen auf die Tarifstellen 27030, 27035 und 27040 | 18 | |
| 27050 | Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung | 250-500 | |
| 27051 | Ausstellen einer Zweitschrift oder einer Echtheitsbestätigung (Verifikation), bezogen auf die Tarifstelle 27050 | 50 | |
|
| Untersuchungen und Maßnahmen der zuständigen Behörde nach §§ 37 und 39 des Infektionsschutzgesetzes in Verbindung mit der Trinkwasserverordnung |
| |
|
| Überwachung der Qualität von Wasser in Schwimm- und Badebecken nach § 37 des Infektionsschutzgesetzes sowie in künstlichen Badeteichen nach dem Stand der Technik |
| |
| 29011 | Vorbereitungsarbeiten für eine Wasserprobe pro Untersuchungsobjekt | 48 | |
| 29012 | Arbeitszeit vor Ort im Rahmen von Vor-Ort-Messungen und/oder Wasserprobenahmen und/oder sonstigen Begehungen (einschließlich An- und Abfahrt), |
| |
|
| je angefangene halbe Stunde | 29 | |
|
| höchstens | 290 | |
|
| Anmerkung: |
| |
|
| Die Kosten für Untersuchungen und gegebenenfalls Probenahmen, die vom Landeslabor Berlin-Brandenburg geltend gemacht werden, werden als Auslagen erhoben. |
| |
| 29020 | Festlegung nach § 65 Absatz 3 Satz 3 der Trinkwasserverordnung, bis zu welchem Wert und für welchen Zeitraum die Nichteinhaltung oder Nichterfüllung der Indikatorparameter geduldet wird | 283-361 | |
| 29021 | Erste Zulassung der Abweichung von Grenzwerten nach § 66 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 der Trinkwasserverordnung für chemische Parameter | 283-361 | |
| 29022 | Zweite Zulassung der Abweichung von Grenzwerten nach § 66 Absatz 3 der Trinkwasserverordnung für chemische Parameter | 283-361 | |
| Gebührenfrei: |
| ||
|
| ||
Abschnitt IV GesPflGebO
Abschnitt IV
| Tarifstelle | Leistung | Gebühren € | ||||
| Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin einschließlich Zentraler Medizinischer Gutachtenstelle |
| |||||
|
| Erlaubnisse, Bescheinigungen und Ausnahmezulassungen für die Berufsausübung |
| ||||
| 51010 | Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen, zahnärztlichen, tierärztlichen oder Apothekerberufs und der heilkundlichen Psychotherapie (Berufserlaubnis) sowie für die Verlängerung oder Änderung der Erlaubnis | 100-360 | ||||
|
| Gebührenfrei: |
| ||||
|
| Erteilung der Berufserlaubnis für die ausländischen Ärztinnen/Ärzte (Stipendiatinnen/Stipendiaten), die im Rahmen der entwicklungspolitischen Maßnahmen des Landes Berlin durch folgende Zuwendungsempfänger fortgebildet werden: Kaiserin-Friedrich-Stiftung (KFS), Deutsche Stiftung für internationale Entwicklung (DSE) und Deutsche Ärztegemeinschaft für medizinische Zusammenarbeit e.V. (DÄZ). |
| ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für ein im Rahmen der Prüfung und Feststellung des Abschlusses einer ausländischen Ausbildung einzuholendes Gutachten werden als Auslagen in Rechnung gestellt. |
| ||||
| 51011 | Approbation als Ärztin/Arzt, Zahnärztin/-arzt, Tierärztin/-arzt, Apotheker/in, Psychologische/r Psychotherapeut/in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in | 100-430 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für ein im Rahmen der Prüfung und Feststellung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes bei ausländischen Abschlüssen sowie der Feststellung wesentlicher Unterschiede zu einer inländischen Ausbildung einzuholendes Gutachten werden als Auslagen in Rechnung gestellt. |
| ||||
| 51012 | Bescheinigung über die ärztliche, zahnärztliche, tierärztliche oder pharmazeutische Prüfung sowie die Prüfung für Psychologische Psychotherapeuten/-innen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/-innen | 30-110 | ||||
| 51013 | Entscheidungen nach den Approbationsordnungen für Ärztinnen/Ärzte, Apothekerinnen/Apotheker, Zahnärztinnen/-ärzte und Tierärztinnen und Tierärzte, den Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen für Psychologische Psychotherapeuten/-innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/-innen sowie nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Lebensmittelchemiker | 20-110 | ||||
| 51014 | Verzicht auf Approbation, Berufserlaubnis oder Erlaubnis zur Führung einer Berufs- oder Weiterbildungsbezeichnung | 45-120 | ||||
| 51016 | Ersatzbescheinigung, Ersatzurkunde oder Zweitschrift für verloren gegangene Approbations-, Erlaubnis- und Anerkennungsurkunden, Prüfungszeugnisse, Ergebnismitteilungen, Bescheide und Begleitschreiben | 25-410 | ||||
|
| Gebührenfrei: |
| ||||
|
| Erstmalige Ausstellung von Ersatzbescheinigungen für Vertriebene und Flüchtlinge nach dem Bundesvertriebenengesetz und ehemalige politische Häftlinge |
| ||||
| 51017 | Bescheinigung über die Befähigung zur Ausübung des Berufs als Apotheker/in, Ärztin/Arzt, Psychologische/r Psychotherapeut/ in, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/ in, Tierärztin/-arzt, Zahnärztin/-arzt oder eines Gesundheits-, Pflege- oder Veterinärfachberufs nach schulischer oder hochschulischer Ausbildung nach den EG- oder EU-Richtlinien | 45-130 | ||||
| 51019 | Sonstige Bescheinigungen für Berufe des Gesundheits-, Pflege- und Sozialwesens, soweit nicht durch andere Tarifstellen abgedeckt | 30-140 | ||||
| 51030 | Erteilung einer Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung | 25-430 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für ein im Rahmen der Prüfung und Feststellung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes bei ausländischen Abschlüssen sowie der Feststellung wesentlicher Unterschiede zu einer inländischen Ausbildung einzuholendes Gutachten werden als Auslagen in Rechnung gestellt. |
| ||||
| 51031 | Erteilung einer Erlaubnis zur Führung einer Weiterbildungsbezeichnung |
| ||||
|
| a) | unmittelbar nach der mit der entsprechenden Prüfung abgeschlossenen Weiterbildung in Gesundheits- und Pflegeberufen nach dem Weiterbildungsgesetz | 20-50 | |||
|
| b) | nach Anerkennung der Gleichwertigkeit einer außerhalb des Geltungsbereiches des Weiterbildungsgesetzes abgeschlossenen Weiterbildung | 30-60 | |||
|
| c) | Wiedererteilung | 65 | |||
| 51032 | Erteilung der Urkunde als „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“ oder „Staatlich anerkannte Familienpflegerin/Staatlich anerkannter Familienpfleger“ | 40-95 | ||||
| 51033 | Feststellung der Gleichwertigkeit |
| ||||
|
| a) | von in der ehemaligen DDR erworbenen beruflichen Abschlüssen in der Altenpflege, Heilerziehungspflege und Familienpflege mit denen staatlich anerkannter Altenpfleger/innen, Heilerziehungspfleger/innen und Familienpfleger/innen im Land Berlin | 40-90 | |||
|
| b) | einer im übrigen Geltungsbereich des Grundgesetzes erteilten staatlichen Anerkennung sowie für die Feststellung der Gleichstellung von Ausbildungsabschlüssen außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes | 40-90 | |||
| 51035 | Zulassung zur Prüfung und Abnahme einer Prüfung durch den Beauftragten der für das Gesundheitswesen zuständigen Senatsverwaltung als Prüfungsvorsitzenden |
| ||||
|
| a) | nach § 6 des Weiterbildungsgesetzes in Verbindung mit den Weiterbildungs- und Prüfungsverordnungen der jeweiligen Weiterbildungsfachrichtung | 40-90 | |||
|
| b) | nach § 8 Absatz 1 Nummer 3 des Weiterbildungsgesetzes in Verbindung mit den Weiterbildungs- und Prüfungsverordnungen der jeweiligen Weiterbildungsfachrichtung (besondere Prüfung) | 80-120 | |||
| 51036 | Überprüfung des Kenntnisstandes nach einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung bei akademischen Berufen im Gesundheitswesen | 250-2 000 | ||||
| 51038 | Überprüfung des Kenntnisstandes nach einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung bei nichtakademischen Berufen im Gesundheitswesen | 50-400 | ||||
| 51040 | Entscheidungen nach den Berufsgesetzen und Ausbildungs- sowie Studien- und Prüfungsverordnungen für Gesundheits-, Pflege- und Veterinärfachberufe | 40-90 | ||||
| 51041 | Ausnahmeregelung für die Zulassung zur Weiterbildung in einem Lehrgang nach § 3 Absatz 3 des Weiterbildungsgesetzes | 40-90 | ||||
| 51050 | Bestätigung der Anzeige nach § 14 des Gesundheitsdienst-Gesetzes | 10-50 | ||||
|
| Bearbeitung von Anträgen auf Zulassung zu Staatsprüfungen in akademischen und nichtakademischen Gesundheitsberufen |
| ||||
| 51110 | Zulassung zu einer das Studium beendenden Staatsprüfung bei akademischen Berufen im Gesundheitswesen | 100 | ||||
| 51111 | Zulassung zu einer Vor- oder Abschnittsprüfung bei akademischen Berufen im Gesundheitswesen | 60 | ||||
| 51112 | Zulassung zu einer staatlichen Prüfung bei Gesundheits-, Pflege- und Veterinärfachberufen nach schulischer oder hochschulischer Ausbildung | 30–120 | ||||
|
| Anerkennung von Schulen des Gesundheitswesens und Pflegeschulen sowie von Weiterbildungsstätten und Ausbildungsstätten |
| ||||
| 51210 | Erteilung der staatlichen Anerkennung als Schule des Gesundheitswesens nach dem Gesundheitsschulanerkennungsgesetz oder als Pflegeschule nach dem Pflegeschulanerkennungsgesetz | 900-1 500 | ||||
| 51211 | Änderung der staatlichen Anerkennung von Schulen des Gesundheitswesens oder von Pflegeschulen | 100-750 | ||||
| 51215 | Erteilung der staatlichen Anerkennung als Ausbildungsstätte für Psychotherapie oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie nach § 6 des Psychotherapeutengesetzes | 600-1 500 | ||||
| 51216 | Änderung der staatlichen Anerkennung von Ausbildungsstätten für Psychotherapie oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie | 70-520 | ||||
| 51220 | Erteilung der staatlichen Anerkennung als Weiterbildungsstätte für Gesundheits- und Pflegeberufe nach § 4 des Weiterbildungsgesetzes | 800-1 300 | ||||
| 51221 | Änderung der staatlichen Anerkennung von Weiterbildungsstätten für Gesundheits- und Pflegeberufe nach § 4 Absatz 3 des Weiterbildungsgesetzes | 100-650 | ||||
| 51222 | Bescheinigung für Steuerbefreiungen nach § 4 Nummer 21 des Umsatzsteuergesetzes | 180-500 | ||||
|
| Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen nach dem Wohnteilhabegesetz |
| ||||
| 52010 | Ausnahmezulassung zu Geld- oder geldwerten Leistungen nach § 18 Absatz 3 | 370-1 125 | ||||
| 52011 | Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Anzeige bei Einrichtungen nach § 19 Absatz 1, 2 oder 3 | 370 | ||||
|
| zzgl. je Einrichtungsplatz | 19 | ||||
| 52015 | Aufforderung zur Abgabe einer Meldung bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Meldung bei Pflege-Wohngemeinschaften, ausgenommen selbstverantworteten Pflege-Wohngemeinschaften, nach § 20 Absatz 1, 4 oder 6 | 370–740 | ||||
| 52020 | Prüfung nach § 23 Absatz 5 Satz 1 oder § 26 Absatz 1 bei nicht fristgerechter oder nicht wahrheitsgemäßer Mitteilung der Mängelbeseitigung nach Beratung oder Anordnung nach den §§ 28 bis 32 | 370–1 125 | ||||
| 52021 | Aufforderung zur Duldung von Prüfungen nach § 23 Absatz 7 Satz 2, nach § 25 Absatz 4 Satz 4 in Verbindung mit § 23 Absatz 7 Satz 2 oder nach § 26 Absatz 5 Satz 1 in Verbindung mit § 23 Absatz 7 Satz 2 | 370–740 | ||||
| 52022 | Aufforderung zur Mitwirkung und Unterstützung sowie erneute Aufforderung zur Erteilung einer Auskunft oder zur Zurverfügungstellung von Aufzeichnungen oder sonstigen Unterlagen nach § 23 Absatz 11, nach § 25 Absatz 4 Satz 4 und 6 in Verbindung mit § 23 Absatz 11 oder nach § 26 Absatz 5 Satz 1 in Verbindung mit § 23 Absatz 11 | 370–740 | ||||
| 52023 | Erneute Aufforderung zur Teilnahme an einer Pflichtberatung vor Inbetriebnahme nach § 24 Absatz 2 | 370–740 | ||||
| 52024 | Erneute Aufforderung zur Nennung der Namen von Nutzerinnen und Nutzern nach § 25 Absatz 4 Satz 5 oder § 26 Absatz 4 Satz 4 | 370–740 | ||||
| 52025 | Feststellung über die Art der Wohnform nach § 25 Absatz 6 Satz 1, wenn mit der Zuordnungsprüfung eine Änderung der Art der Wohnform verbunden ist | 740–1 480 | ||||
| 52030 | Erteilung von Anordnungen zur Mängelbeseitigung auf Grund festgestellter Mängel nach § 29 | 740–1 480 | ||||
| 52040 | Erteilung eines Beschäftigungsverbotes nach § 30 Absatz 1 für vom Leistungsanbieter eingesetzte Personen, je Person | 740–1 480 | ||||
| 52050 | Erteilung einer Anordnung zur Einsetzung einer neuen Leitung nach § 30 Absatz 2 Satz 1 | 740 | ||||
| 52051 | Einsetzung einer kommissarischen Leitung nach § 30 Absatz 2 Satz 2 | 740 | ||||
| 52055 | Verhängung eines Aufnahmestopps nach § 31 |
| ||||
|
| bei Wohnformen | bis 19 Plätze | 740 | |||
|
|
| 20-49 Plätze | 1 480 | |||
|
|
| 50-99 Plätze | 2 220 | |||
|
|
| 100 und mehr Plätze | 2 960 | |||
| 52060 | Untersagung des Betriebs einer Einrichtung oder einer Wohngemeinschaft nach § 32 Absatz 1, 2, 4 oder 5 oder Untersagung der Leistungserbringung in einer Wohngemeinschaft nach § 32 Absatz 1 oder 2 |
| ||||
|
| bei Wohnformen | bis 19 Plätze | 2 220 | |||
|
|
| 20-49 Plätze | 4 440 | |||
|
|
| 50-99 Plätze | 6 660 | |||
|
|
| 100 und mehr Plätze | 8 880 | |||
| 52061 | Vorläufige Untersagung des Betriebs einer Einrichtung nach § 32 Absatz 3 Satz 2 |
| ||||
|
| bei Einrichtungen | bis 19 Plätze | 2 220 | |||
|
|
| 20-49 Plätze | 4 440 | |||
|
|
| 50-99 Plätze | 6 660 | |||
|
|
| 100 und mehr Plätze | 8 880 | |||
|
| Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von stationären Einrichtungen nach der Wohnteilhabe-Bauverordnung |
| ||||
| 52110 | Information und Beratung von Personen nach § 9 des Wohnteilhabegesetzes, sofern sie einen Zeitrahmen von 90 Minuten überschreiten, |
| ||||
|
| je über 90 Minuten hinausgehende angefangene halbe Stunde | 37 | ||||
| 52120 | Erteilung einer befristeten Befreiung |
| ||||
|
| nach § 21 Absatz 2 Satz 3, |
| ||||
|
| nach § 21 Absatz 2 Satz 4 in Verbindung mit Satz 3, |
| ||||
|
| nach § 21 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4, |
| ||||
|
| nach § 21 Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4, |
| ||||
|
| nach § 21 Absatz 6 Satz 2, |
| ||||
|
| nach § 22 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 22 Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4, |
| ||||
|
| nach § 22 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4, |
| ||||
|
| nach § 22 Absatz 4 in Verbindung mit § 21 Absatz 4 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4, |
| ||||
|
| nach § 23 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4, |
| ||||
|
| nach § 23 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4, |
| ||||
|
| oder nach § 23 Absatz 4 in Verbindung mit § 21 Absatz 4 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4, |
| ||||
|
| je Tatbestand | 740–1 480 | ||||
| 52121 | Widerruf einer befristeten Befreiung im Sinne der Tarifstelle 52120, |
| ||||
|
| je Tatbestand | 740 | ||||
| 52130 | Widerruf einer auf Grund von Übergangsvorschriften weiterhin geltenden Befreiung nach § 31 Absatz 1 der Heimmindestbauverordnung | 740 | ||||
|
| Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen nach der Wohnteilhabe-Personalverordnung |
| ||||
| 52210 | Entscheidung über eine Ausnahme von den fachlichen Anforderungen nach § 3 Absatz 5 oder nach § 5 Satz 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 5 | 740–1 480 | ||||
| 52220 | Widerruf einer Entscheidung nach § 3 Absatz 5 oder nach § 5 Satz 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 5 | 740 | ||||
| 52230 | Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Anzeige bei einer Leitung für mehrere stationäre Einrichtungen nach § 3 Absatz 7 Satz 2 | 370 | ||||
|
| zzgl. je Einrichtungsplatz | 19 | ||||
| 52231 | Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Anzeige bei einer verantwortlichen Pflegefachkraft für mehrere stationäre Einrichtungen nach § 4 Absatz 2 Satz 2 | 370 | ||||
|
| zzgl. je Einrichtungsplatz | 19 | ||||
| 52232 | Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Anzeige bei Übernahme der Aufgaben der Leitung in einer stationären Einrichtung und der verantwortlichen Pflegefachkraft in einer Person nach § 4 Absatz 3 Satz 2 | 370 | ||||
|
| zzgl. je Einrichtungsplatz | 19 | ||||
|
| Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von stationären Einrichtungen nach der Wohnteilhabe-Mitwirkungsverordnung |
| ||||
| 52310 | Bestellung einer Fürsprecherin oder eines Fürsprechers nach § 23 Absatz 2 | 222 | ||||
| 52311 | Aufhebung der Bestellung einer Fürsprecherin oder eines Fürsprechers nach § 24 Absatz 2 oder 3 | 111 | ||||
|
| Erlaubnisse zum Betrieb von Krankenhäusern, Privatkranken- und Privatentbindungsanstalten sowie von Privatnervenkliniken |
| ||||
| 53010 | Konzessionen, Erlaubnisse nach § 30 der Gewerbeordnung; Ordnungsbehördliche Genehmigungen nach § 19 des Landeskrankenhausgesetzes | 870-8 700 | ||||
| 53011 | Veränderungen und Umbauten | 150-4 400 | ||||
|
| Erlaubnisse zum Betrieb von Apotheken nach dem Apothekengesetz |
| ||||
| 54110 | Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke | 1 040-1 560 | ||||
| 54111 | Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Zweigapotheke | 780 | ||||
| 54112 | Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Hauptapotheke und bis zu drei Filialapotheken | 2 080-6 240 | ||||
| 54113 | Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke an einen Pächter | 720 | ||||
| 54114 | Erteilung der Genehmigung zur Verwaltung einer Apotheke | 300 | ||||
| 54115 | Erteilung der Genehmigung einer Versorgung nach den §§ 12a und 14 | 240-480 | ||||
| 54116 | Zulassung einer Ausnahme für Apothekenräume und -einrichtungen nach der Verordnung über den Betrieb von Apotheken | 360 | ||||
| 54117 | Erteilung einer Genehmigung zur Dienstbefreiung von Apotheken nach der Verordnung über den Betrieb von Apotheken | 36 | ||||
| 54118 | Erteilung einer Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel nach § 11a | 200-1 000 | ||||
| 54119 | Besichtigung von Apotheken nach § 6 einschließlich Vor- und Nacharbeit | 100-500 | ||||
|
| Amtshandlungen nach dem Arzneimittelgesetz im Rahmen der Überwachung des Verkehrs mit Humanarzneimitteln |
| ||||
| 54210 | Erteilung oder Änderung einer Herstellungserlaubnis nach § 13 Absatz 1, einer Einfuhrerlaubnis nach § 72, § 72b Absatz 1 oder § 72c oder einer Erlaubnis nach § 20b Absatz 1 oder § 20c | 390-3 900 | ||||
| 54220 | Ausstellen einer Bescheinigung nach § 72a oder § 72b einschließlich der Besichtigung sowie Reise- und Wegzeiten in Ländern, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder andere Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind (ohne entstehende Kosten nach dem Reisekostenrecht) | 150-30 000 | ||||
| 54240 | Besichtigung von Apotheken nach § 64 einschließlich Vor- und Nacharbeit | 100-1 200 | ||||
| 54241 | Durchführung der Überwachung, z. B. Prüfung von Änderungsanzeigen in Bezug auf erlaubnispflichtige Tätigkeiten, Räume oder Ausstattungen, oder Inspektionen nach § 64 mit Ausnahme von Apotheken einschließlich Vor- und Nacharbeit | 150-25 000 | ||||
| 54242 | Prüfung von Anzeigen oder Änderungsanzeigen gemäß § 67 betreffend die Herstellung von Arzneimitteln, für die es einer Erlaubnis nach § 13 nicht bedarf | 38-1 680 | ||||
| 54243 | Zertifikat über die Einhaltung der Guten Herstellungspraxis (GMP) oder der Guten Vertriebspraxis (GDP) nach § 64 Absatz 3f | 250-2 500 | ||||
| 54252 | Erteilung oder Änderung einer Erlaubnis zum Betreiben eines Großhandels mit Humanarzneimitteln nach § 52a | 390-3 900 | ||||
| 54260 | Zertifikat für die Ausfuhr von Fertigarzneimitteln nach § 73a Absatz 2 | 150-450 | ||||
| 54261 | Registrierung oder Änderung einer Registrierung von Herstellern, Importeuren oder Händlern von Wirkstoffen als Ausgangsmaterialien für die Herstellung von Humanarzneimitteln und von Arzneimittelvermittlern nach § 64 Absatz 3g | 280-3 900 | ||||
| 54262 | Einstufungen und Auskünfte über die Genehmigungspflicht einer klinischen Prüfung, auch im Rahmen eines Antrages nach § 21 Absatz 4 bei der Bundesoberbehörde | 300-4 000 | ||||
| 54263 | Ausstellung einer Bescheinigung für die zollamtliche Abfertigung nach § 73 Absatz 6 |
| ||||
|
| a) | für ein Arzneimittel | 100-350 | |||
|
| b) | für jedes weitere Arzneimittel | 75 | |||
|
| c) | für jede weitere Anwendung | 75 | |||
| 54264 | Sonstige Bescheinigungen nach arzneimittelrechtlichen Vorschriften, soweit nicht eine andere Tarifstelle vorgesehen ist | 38-380 | ||||
| 54270 | Bestätigung oder Anerkennung nach dem Arzneimittelgesetz | 38-812 | ||||
| 54280 | Bescheide nach § 18, § 20b Absatz 3, § 20c Absatz 7, § 52a Absatz 5, § 64 oder § 69 | 100-5 000 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für substantielle und mikrobiologische Untersuchungen sowie Begutachtungen werden als Auslagen gemäß der Preisliste des Landeslabors Berlin-Brandenburg in Rechnung gestellt. Die Kosten für Entscheidungen der zuständigen Bundesoberbehörde nach § 21 Absatz 4, die gemäß der Anlage zu § 2 Absatz 1 der Besonderen Gebührenverordnung BMG anfallen, werden als Auslagen in Rechnung gestellt. |
| ||||
| 54293 | Prüfung einer Anzeige und ggf. Widerspruch nach § 20b Absatz 2 | 150-3 900 | ||||
|
| Anmerkung zu den Tarifstellen 54210, 54220, 54241, 54242, 54280 und 54293: |
| ||||
|
| Die Kosten der zuständigen Bundesoberbehörde, die diese im Rahmen der Mitwirkungshandlungen nach dem Arzneimittelgesetz gegenüber der zuständigen Landesbehörde geltend macht, werden zusätzlich zu den Gebühren als Auslagen in Rechnung gestellt. |
| ||||
| Amtshandlungen nach dem Tierarzneimittelgesetz im Rahmen der Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln | ||||||
| 54310 | Erteilung oder Änderung einer Herstellungserlaubnis nach den §§ 15 und 28 | 390-3 900 | ||||
| 54320 | Erteilung oder Änderung einer Großhandelsvertriebserlaubnis nach den §§ 18 und 29 | 390-3 900 | ||||
| 54330 | Kontrollen eines pharmazeutischen Unternehmers, eines Herstellers, eines pharmazeutischen Großhandels oder eines Prüfbetriebes nach § 72 mit Ausnahme von Apotheken, tierärztlichen Hausapotheken und Einzelhändlern gemäß § 14 Absatz 2 einschließlich Vor- und Nacharbeit | 150-25 000 | ||||
| 54331 | Kontrolle von tierärztlichen Hausapotheken nach § 72 einschließlich Vor- und Nacharbeit | 100-1 200 | ||||
| 54335 | Registrierung oder Änderung einer Registrierung von Importeuren, Herstellern und Händlern von Wirkstoffen, die als Ausgangsstoffe für Tierarzneimittel verwendet werden, nach § 16 | 280-3 900 | ||||
| 54336 | Sonstige Bescheinigungen nach tierarzneimittelrechtlichen Vorschriften, soweit nicht eine andere Tarifstelle vorgesehen ist | 38-380 | ||||
|
| Sonstiges |
| ||||
| 56010 | Prüfung von Betäubungsmittelunterlagen im Rahmen der Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs nach § 19 des Betäubungsmittelgesetzes | 75-1 500 | ||||
| 56030 | Zulassung und Überprüfung von Untersuchungsstellen nach § 15 Absatz 4 und 5 der Trinkwasserverordnung | 63-2 500 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für Laborinspektionen, die im Rahmen der Zulassung vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin beim Landeslabor Berlin-Brandenburg beauftragt werden, werden als Auslagen gemäß der Preisliste des Landeslabors Berlin-Brandenburg in Rechnung gestellt. |
| ||||
|
| Zulassung nach dem Embryonenschutzgesetz |
| ||||
| 57010 | Zulassung eines Zentrums zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik nach § 3a Absatz 3 des Embryonenschutzgesetzes in Verbindung mit § 3 der Präimplantationsdiagnostikverordnung | 2 000-6 000 | ||||
| 57011 | Verlängerung der Zulassung eines Zentrums zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik nach § 3 Absatz 4 Satz 3 der Präimplantationsdiagnostikverordnung | 1 000-6 000 | ||||
| 57012 | Widerruf der Zulassung eines Zentrums zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik | 500-6 000 | ||||
|
| Genehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen nach § 121a des Sozialgesetzbuchs V |
| ||||
| 57020 | Erteilung oder Widerruf der Genehmigung einer Einrichtung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen durch Insemination nach vorangegangener Stimulation | 200-1 000 | ||||
| 57021 | Erteilung oder Widerruf der Genehmigung einer Einrichtung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen durch In-vitro-Fertilisation mit anschließendem Embryonaltransfer in die Gebärmutter (ET) oder in einen Eileiter (EIFT) | 200-5 000 | ||||
| 57022 | Änderung der erteilten Genehmigung einer Einrichtung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen nach den Tarifstellen 57020 und 57021 | 200-2 000 | ||||
|
| Amts- und vertrauensärztliche Leistungen |
| ||||
| 58010 | Untersuchung mit einem einfachen Aufwand, ggf. einschließlich Seh-, Farbseh- und Hörprüfung; Harnuntersuchung einfacher Art; schriftliche gutachterliche Stellungnahme (z. B. Einstellung nach Tarifrecht) | 125 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt. |
| ||||
| 58010a | Untersuchung mit einem mittleren Aufwand, ggf. einschließlich Seh-, Farbsehund Hörprüfung; Harnuntersuchung; schriftliche gutachterliche Stellungnahme (z. B. Eignungsuntersuchungen und Verbeamtungen) | 150 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt. |
| ||||
| 58011 | Aufwendige Untersuchung (z. B. Arbeitsfähigkeit, Dienstfähigkeit, Dienstunfall); schriftliche gutachterliche Stellungnahme | 344 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt. |
| ||||
| 58012 | Sonstige Untersuchung mit einem einfachen bis mittleren Aufwand (z. B. zur Frage der Prüfungsfähigkeit); schriftliche gutachterliche Stellungnahme | 125-150 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt. |
| ||||
| 58013 | Schriftliche gutachterliche Stellungnahme nach Aktenlage | 49 | ||||
| 58014 | Fachärztliches Zusatzgutachten mit Untersuchung | 135 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010 bis 58013 anwendbar. |
| ||||
| 58015 | Fachärztliches psychiatrisches oder fachpsychologisches Zusatzgutachten mit Untersuchung | 195 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010 bis 58013 anwendbar. |
| ||||
| 58015a | Fachärztliches psychiatrisches oder fachpsychologisches Zusatzgutachten mit Untersuchung und mit psychometrischen Tests | 340 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010 bis 58013 anwendbar. |
| ||||
| 58016 | Fachärztliches oder fachpsychologisches Zusatzgutachten nach Aktenlage | 98 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010 bis 58013 anwendbar. |
| ||||
| 58017 | Schriftliche gutachterliche Stellungnahme mit einem das gewöhnliche Maß übersteigenden Aufwand | 49-196 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010 bis 58013 anwendbar. |
| ||||
| 58018 | Bildschirmuntersuchung | 49 | ||||
| 58019 | Hausbesuch zur Durchführung einer amtsoder vertrauensärztlichen Untersuchung | 49-392 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Tarifstelle ist zusätzlich zu der Tarifstelle 58013 anwendbar. |
| ||||
| 58020 | Sonstige ärztliche Bescheinigung nach Aktenlage, soweit nicht durch andere Tarifstellen abgedeckt | 49 | ||||
| 58021 | Laborleistungen, einschließlich Entnahme einer Blutprobe | 22 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für in der Tarifstelle nicht erfasste Laboruntersuchungen durch beauftragte externe Labore werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt. |
| ||||
| 58022 | Dokumentierte Probenahme für Abstammungsgutachten | 82 | ||||
|
| Gebührenfrei: |
| ||||
|
|
|
| ||||
|
| Amtshandlungen nach dem Medizinprodukterecht und dem In-vitro-Diagnostika-Recht |
| ||||
| 59010 | Marktüberwachungstätigkeiten zur Einhaltung der medizinprodukterechtlichen Vorschriften und der Vorschriften über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens nach § 77 Absatz 2 des Medizinprodukterecht- Durchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 93 der Verordnung (EU) 2017/745 oder Artikel 88 der Verordnung (EU) 2017/746 | 100-11 000 | ||||
|
| Anmerkung: |
| ||||
|
| Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt. Die Kosten für Entscheidungen der zuständigen Bundesoberbehörde nach § 6 Absatz 2 oder 3 des Medizinprodukterecht- Durchführungsgesetzes, die gemäß der Anlage zu § 2 Absatz 1 der Besonderen Gebührenverordnung BMG anfallen, werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt. |
| ||||
| 59020 | Ausstellen eines Freiverkaufszertifikats nach § 10 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 60 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/745 oder Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/746 | 100-700 | ||||
| 59030 | Maßnahmen bei mangelnder Kooperation oder bei unvollständiger oder unrichtiger Information und Dokumentation nach Artikel 10 Absatz 14 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2017/745 oder nach Artikel 10 Absatz 13 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2017/746 | 500-11 000 | ||||
| 59040 | Bestätigung nach Artikel 46 Absatz 9 Unterabsatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/745 oder nach Artikel 42 Absatz 9 Unterabsatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/746 | 500-11 000 | ||||
| 59050 | Verlängerung der Gültigkeit einer Bescheinigung nach Artikel 46 Absatz 9 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2017/745 oder nach Artikel 42 Absatz 9 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2017/746 | 100-1 500 | ||||
| 59060 | Bewertung von Produkten im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2017/745 nach § 74 Absatz 1 Satz 2 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 94 der Verordnung (EU) 2017/745 und Maßnahmen nach § 74 Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 95 Absatz 1 oder 4 oder Artikel 97 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/745 | 50-11 000 | ||||
| 59070 | Bewertung von Produkten im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2017/746 nach § 74 Absatz 1 Satz 2 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 89 der Verordnung (EU) 2017/746 und Maßnahmen nach § 74 Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 90 Absatz 1 oder 4 oder Artikel 92 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/746 | 50-11 000 | ||||
| 59080 | Maßnahmen nach § 78 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes | 100-11 000 | ||||
| 59110 | Überwachung der Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen nach § 77 Absatz 1 Nummer 1 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit § 9 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung | 70-3 700 | ||||
| 59120 | Prüfung der Durchführung messtechnischer Kontrollen nach § 77 Absatz 1 Nummer 1 des Medizinprodukterecht- Durchführungsgesetzes in Verbindung mit § 14 Absatz 1 der Medizinprodukte- Betreiberverordnung | 140-3 700 | ||||
| 59130 | Prüfung der Voraussetzungen für die Durchführung messtechnischer Kontrollen nach § 77 Absatz 1 Nummer 1 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit § 14 Absatz 6 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung | 140-1 000 | ||||
Anlage zu § 1 Absatz 1 Satz 1 der Gesundheits- und PflegewesengebührenordnungGebührenverzeichnisÜbersicht Abschnitt I Allgemeine Leistungen im Gesundheitswesen ab Tarifstelle 11027 II Gesundheitsämter ab Tarifstelle 21010 III Landesinstitut für gerichtliche und soziale Medizin Berlin ab Tarifstelle 41010 IV Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin einschließlich Zentraler Medizinischer Gutachtenstelle ab Tarifstelle 51010
Abschnitt I GesPflGebO
Abschnitt I
| Tarifstelle | Leistung | Gebühren € | |
| Allgemeine Leistungen im Gesundheitswesen |
| ||
|
| Erlaubnisse und Bescheinigungen für die Berufsausübung |
| |
| 11027 | Bescheinigung über den Abschluss der Weiterbildung für Ärztinnen/Ärzte, Zahnarztinnen/-ärzte, Tierärztinnen/-ärzte und Apotheker/innen auf dem Gebiet des Öffentlichen Gesundheitswesens, des Öffentlichen Pharmaziewesens oder des Öffentlichen Veterinärwesens | 33-100 | |
|
| Gemeinsames Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen |
| |
| 11300 | Auswertung des Krebsregisterdatenbestandes auf Antrag | 28-10 000 | |
|
| Gebührenfrei: |
| |
|
| Von der Zahlung der Gebühr sind nur befreit die Behörden und nichtrechtsfähigen Anstalten der am Gemeinsamen Krebsregister beteiligten Länder und das für Gesundheit zuständige Bundesministerium sowie dessen nachgeordnete Behörden und nichtrechtsfähige Anstalten. |
| |
|
| Erlaubnis zum Betrieb von Gelbfieberimpfstellen |
| |
| 11590 | Zulassung einer Gelbfieberimpfstelle | 279 | |
Abschnitt II GesPflGebO
Abschnitt II
| Tarifstelle | Leistung | Gebühren € | |
| Gesundheitsämter |
| ||
| 21010 | Eingehende Untersuchung einschließlich einfacher Seh-, Farbseh- und Hörprüfung; qualitative Harnuntersuchung einfacher Art und schriftliche gutachterliche Stellungnahme | 37-63 | |
| 21012 | HIV-Test | 10 | |
|
| Gebührenfrei: |
| |
|
| Schülerinnen und Schüler, Empfänger von Leistungen nach den SGB II und XII; mittellose Personen. |
| |
| 21020 | Gebietsärztliche Untersuchung - z.B. durch eine/n Ärztin/Arzt für Psychiatrie oder Orthopädie (auch zusätzlich zur Tarifstelle 21010), je | 37-63 | |
| 21045 | Sonstige ärztliche Bescheinigungen | 17 | |
|
| Röntgenologische Untersuchungen |
| |
| 23015 | Durchleuchtung | 22 | |
|
| Röntgen-Aufnahmen (alle Formate) |
| |
| 23020 | Eine Röntgen-Aufnahme | 16 | |
| 23022 | Zwei Röntgen-Aufnahmen | 22 | |
| 23024 | Mehr als zwei Röntgen-Aufnahmen | 31 | |
|
| Schichtaufnahmen |
| |
| 23040 | Eine Schichtaufnahme | 11 | |
| 23042 | Bis zu sechs Schichtaufnahmen | 31 | |
| 23044 | Mehr als sechs Schichtaufnahmen | 40 | |
| 23050 | Reproduktion einer Röntgen-Aufnahme | 13 | |
| 23052 | Auswertung einer vorliegenden Röntgen-Aufnahme | 7,50 | |
|
| Blutentnahmen und Tuberkulinteste |
| |
| 24010 | Blutentnahme durch Venenpunktion | 6 | |
| 24011 | Tuberkulin-Haut-Test (THT) nach Mendel-Mantoux | 28 | |
| 24012 | Quantiferon Test | 79 | |
|
| Gesundheitliche Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln |
| |
| 25010 | Belehrung und Bescheinigung für das gewerbsmäßig tätige Personal beim Umgang mit Lebensmitteln gemäß § 43 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes |
| |
|
| Einzelbelehrung | 36 | |
|
| Gruppenbelehrung pro Teilnehmer/in | 20 | |
|
| Gebührenfrei: |
| |
|
|
|
| |
| 25012 | Beauftragung einer Ärztin/eines Arztes für die Belehrung und Ausstellung einer Bescheinigung gemäß § 43 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes | 60-150 | |
| 25013 | Ausstellung einer Zweitbescheinigung | 13 | |
|
| Erlaubnisse für die Herstellung und den Verkehr mit Erregern |
| |
| 26020 | Erteilung einer Erlaubnis für Tätigkeiten mit Krankheitserregern gemäß § 44 des Infektionsschutzgesetzes | 115-230 | |
| 26021 | Freistellung von der Erlaubnispflicht gemäß § 45 Absatz 3 des Infektionsschutzgesetzes | 60 | |
| 26022 | Bearbeitung einer Anzeige über die erstmalige Aufnahme von Tätigkeiten mit Krankheitserregern nach § 49 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes | 170-1 150 | |
| 26023 | Bearbeitung einer Veränderungsanzeige bei Tätigkeiten mit Krankheitserregern nach § 50 des Infektionsschutzgesetzes | 70-140 | |
| 26030 | Erlaubnis zum Verkehr mit Impfstoffen oder Sera zur Verwendung beim Menschen | 60-575 | |
|
| Amtsärztliche Leistungen |
| |
| 27010 | Schriftliche gutachterliche Stellungnahme mit einem das gewöhnliche Maß übersteigenden Aufwand - ggf. mit wissenschaftlicher Begründung | 39 | |
| 27030 | Anerkennung der Eignung von Leichenhallen zum Aufbewahren von Leichen nach § 9 Absatz 2 des Bestattungsgesetzes | 135-319 | |
| 27035 | Anerkennung der Eignung von Räumen für rituelle Waschungen von Leichen nach § 10a des Bestattungsgesetzes | 135-319 | |
| 27040 | Amtsärztliche Bescheinigung für eine Leichenausgrabung oder zur Bestattung von Leichen vor Ablauf der Ruhezeit (Unbedenklichkeitsbescheinigung) oder zur Bestattung in vorhandenen Grabgewölben | 80 | |
| 27041 | Ausstellen einer Ersatzbescheinigung oder Zweitschrift, bezogen auf die Tarifstellen 27030, 27035 und 27040 | 15 | |
| 27050 | Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung | 217-400 | |
| 27051 | Ausstellen einer Zweitschrift oder einer Echtheitsbestätigung (Verifikation), bezogen auf die Tarifstelle 27050 | 15 | |
|
| Untersuchungen und Maßnahmen der zuständigen Behörde nach §§ 37 und 39 des Infektionsschutzgesetzes in Verbindung mit der Trinkwasserverordnung |
| |
|
| Überwachung der Qualität von Wasser in Schwimm- und Badebecken nach § 37 des Infektionsschutzgesetzes sowie in künstlichen Badeteichen nach dem Stand der Technik |
| |
| 29011 | Vorbereitungsarbeiten für eine Wasserprobe pro Untersuchungsobjekt | 38 | |
| 29012 | Arbeitszeit vor Ort im Rahmen von Vor-Ort-Messungen und/oder Wasserprobenahmen und/oder sonstigen Begehungen (einschließlich An- und Abfahrt), |
| |
|
| je angefangene halbe Stunde | 22 | |
|
| höchstens | 220 | |
|
| Anmerkung: |
| |
|
| Die Kosten für Untersuchungen und gegebenenfalls Probenahmen, die vom Landeslabor Berlin-Brandenburg geltend gemacht werden, werden als Auslagen erhoben. |
| |
| 29020 | Festlegung nach § 9 Absatz 5 Satz 3 der Trinkwasserverordnung, bis zu welchem Wert und für welchen Zeitraum die Nichteinhaltung oder Nichterfüllung der Indikatorparameter geduldet wird | 283-361 | |
| 29021 | Erste Zulassung der Abweichung von Grenzwerten nach § 10 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 3 der Trinkwasserverordnung für chemische Parameter | 283-361 | |
| 29022 | Zweite Zulassung der Abweichung von Grenzwerten nach § 10 Absatz 5 der Trinkwasserverordnung für chemische Parameter | 283-361 | |
| 29023 | Zulassung einer Ausnahme nach § 18 Absatz 1 Satz 3 der Trinkwasserverordnung | 129-361 | |
| Gebührenfrei: |
| ||
|
| ||
Abschnitt III GesPflGebO
Abschnitt III
| Tarifstelle | Leistung | Gebühren € | |
| Landesinstitut für gerichtliche und soziale Medizin Berlin |
| ||
|
| Leichenbesichtigungen |
| |
| 41010 | Leichenschau nach § 20 des Bestattungsgesetzes durch das Landesinstitut für gerichtliche und soziale Medizin Berlin (einschließlich Fahrgeldpauschale) | 31 | |
|
| Leichenaufbewahrung |
| |
| 41020 | Aufbewahrung von Leichen in den Kühlräumen des Landesinstitutes für gerichtliche und soziale Medizin Berlin - Leichenschauhaus - für jeden angefangenen Tag nach Ablauf des dritten Werktages nach Freigabe der Leiche durch die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin |
| |
|
| a) | im Kühlraum | 39 |
|
|
| Wochenendpauschale | 53 |
|
| b) | im Tiefkühlraum | 60 |
|
|
| Wochenendpauschale | 79 |
|
| Ab dem zweiten Wochenende gelten die Wochenendpauschalen nicht mehr. |
| |
|
| Hat das Bezirksamt die Bestattung gemäß § 16 Absatz 3 des Bestattungsgesetzes veranlasst oder werden die erforderlichen Bestattungskosten auf der Grundlage von § 74 SGB XII übernommen, entsteht eine Kostenpflicht nach Ablauf des dritten Werktages nach dem nachweislichen Zugang der Benachrichtigung durch die zuständige Polizeibehörde über die Freigabe beim Bezirksamt. |
| |
|
| Gerichtsärztliche Bescheinigung |
| |
| 41030 | Ausstellung einer ärztlichen Bescheinigung für die Überführung einer Leiche in das Ausland nach § 8 Nummer 3 der DVO-Bestattungsgesetz | 21 | |
Abschnitt IV GesPflGebO
Abschnitt IV
| Tarifstelle | Leistung | Gebühren € | |||
| Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin einschließlich Zentraler Medizinischer Gutachtenstelle |
| ||||
|
| Erlaubnisse, Bescheinigungen und Ausnahmezulassungen für die Berufsausübung |
| |||
| 51010 | Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen, zahnärztlichen, tierärztlichen oder Apothekerberufs und der heilkundlichen Psychotherapie (Berufserlaubnis) sowie für die Verlängerung oder Änderung der Erlaubnis | 100-360 | |||
|
| Gebührenfrei: |
| |||
|
| Erteilung der Berufserlaubnis für die ausländischen Ärztinnen/Ärzte (Stipendiatinnen/Stipendiaten), die im Rahmen der entwicklungspolitischen Maßnahmen des Landes Berlin durch folgende Zuwendungsempfänger fortgebildet werden: Kaiserin-Friedrich-Stiftung (KFS), Deutsche Stiftung für internationale Entwicklung (DSE) und Deutsche Ärztegemeinschaft für medizinische Zusammenarbeit e.V. (DÄZ). |
| |||
|
| Anmerkung: |
| |||
|
| Die Kosten für ein im Rahmen der Prüfung und Feststellung des Abschlusses einer ausländischen Ausbildung einzuholendes Gutachten werden als Auslagen in Rechnung gestellt. |
| |||
| 51011 | Approbation als Ärztin/Arzt, Zahnärztin/-arzt, Tierärztin/-arzt, Apotheker/in, Psychologische/r Psychotherapeut/in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in | 100-430 | |||
|
| Anmerkung: |
| |||
|
| Die Kosten für ein im Rahmen der Prüfung und Feststellung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes bei ausländischen Abschlüssen sowie der Feststellung wesentlicher Unterschiede zu einer inländischen Ausbildung einzuholendes Gutachten werden als Auslagen in Rechnung gestellt. |
| |||
| 51012 | Bescheinigung über die ärztliche, zahnärztliche, tierärztliche oder pharmazeutische Prüfung sowie die Prüfung für Psychologische Psychotherapeuten/-innen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/-innen | 30-110 | |||
| 51013 | Entscheidungen nach den Approbationsordnungen für Ärztinnen/Ärzte, Apothekerinnen/Apotheker, Zahnärztinnen/-ärzte und Tierärztinnen und Tierärzte, den Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen für Psychologische Psychotherapeuten/-innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/-innen sowie nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Lebensmittelchemiker | 20-110 | |||
| 51014 | Verzicht auf Approbation, Berufserlaubnis oder Erlaubnis zur Führung einer Berufs- oder Weiterbildungsbezeichnung | 45-120 | |||
| 51016 | Ersatzbescheinigung, Ersatzurkunde oder Zweitschrift für verloren gegangene Approbations-, Erlaubnis- und Anerkennungsurkunden, Prüfungszeugnisse, Ergebnismitteilungen, Bescheide und Begleitschreiben | 25-410 | |||
|
| Gebührenfrei: |
| |||
|
| Erstmalige Ausstellung von Ersatzbescheinigungen für Vertriebene und Flüchtlinge nach dem Bundesvertriebenengesetz und ehemalige politische Häftlinge |
| |||
| 51017 | Bescheinigung über die Befähigung zur Ausübung des Berufs als Apotheker/in, Ärztin/Arzt, Psychologische/r Psychotherapeut/in, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in, Tierärztin/-arzt, Zahnärztin/-arzt oder eines Medizinal-, Veterinär- oder Pharmaziefachberufes nach den EG-Richtlinien | 45-130 | |||
| 51019 | Sonstige Bescheinigungen für Berufe des Gesundheits- und Sozialwesens, soweit nicht durch andere Tarifstellen abgedeckt | 30-140 | |||
| 51030 | Erteilung einer Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung | 25-430 | |||
|
| Anmerkung: |
| |||
|
| Die Kosten für ein im Rahmen der Prüfung und Feststellung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes bei ausländischen Abschlüssen sowie der Feststellung wesentlicher Unterschiede zu einer inländischen Ausbildung einzuholendes Gutachten werden als Auslagen in Rechnung gestellt. |
| |||
| 51031 | Erteilung einer Erlaubnis zur Führung einer Weiterbildungsbezeichnung |
| |||
|
| a) | unmittelbar nach der mit der entsprechenden Prüfung abgeschlossenen Weiterbildung in Medizinalfachberufen und in Berufen der Altenpflege nach dem Weiterbildungsgesetz | 20-50 | ||
|
| b) | nach Anerkennung der Gleichwertigkeit einer außerhalb des Geltungsbereiches des Weiterbildungsgesetzes abgeschlossenen Weiterbildung | 30-60 | ||
|
| c) | Wiedererteilung |
65 | ||
| 51032 | Erteilung der Urkunde als „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“ oder „Staatlich anerkannte Familienpflegerin/Staatlich anerkannter Familienpfleger“ | 40-95 | |||
| 51033 | Feststellung der Gleichwertigkeit |
| |||
|
| a) | von in der ehemaligen DDR erworbenen beruflichen Abschlüssen in der Altenpflege, Heilerziehungspflege und Familienpflege mit denen staatlich anerkannter Altenpfleger/innen, Heilerziehungspfleger/innen und Familienpfleger/innen im Land Berlin | 40-90 | ||
|
| b) | einer im übrigen Geltungsbereich des Grundgesetzes erteilten staatlichen Anerkennung sowie für die Feststellung der Gleichstellung von Ausbildungsabschlüssen außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes | 40-90 | ||
| 51035 | Zulassung zur Prüfung und Abnahme einer Prüfung durch den Beauftragten der für das Gesundheitswesen zuständigen Senatsverwaltung als Prüfungsvorsitzenden |
| |||
|
| a) | nach § 6 des Weiterbildungsgesetzes in Verbindung mit den Weiterbildungs- und Prüfungsverordnungen der jeweiligen Weiterbildungsfachrichtung | 40-90 | ||
|
| b) | nach § 8 Absatz 1 Nummer 3 des Weiterbildungsgesetzes in Verbindung mit den Weiterbildungs- und Prüfungsverordnungen der jeweiligen Weiterbildungsfachrichtung (besondere Prüfung) | 80-120 | ||
| 51036 | Überprüfung des Kenntnisstandes nach einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung bei akademischen Berufen im Gesundheitswesen | 250-2 000 | |||
| 51038 | Überprüfung des Kenntnisstandes nach einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung bei nichtakademischen Berufen im Gesundheitswesen | 50-400 | |||
| 51040 | Ausnahmezulassung für Medizinal- und Veterinärfachpersonal und pharmazeutisches Fachpersonal nach den entsprechenden Aus- und Weiterbildungsvorschriften | 40-90 | |||
| 51041 | Ausnahmeregelung für die Zulassung zur Weiterbildung in einem Lehrgang nach § 3 Absatz 3 des Weiterbildungsgesetzes | 40-90 | |||
| 51050 | Bestätigung der Anzeige nach § 14 des Gesundheitsdienst-Gesetzes | 10-50 | |||
|
| Bearbeitung von Anträgen auf Zulassung zu Staatsprüfungen in akademischen und nichtakademischen Gesundheitsberufen |
| |||
| 51110 | Zulassung zu einer das Studium beendenden Staatsprüfung bei akademischen Berufen im Gesundheitswesen | 100 | |||
| 51111 | Zulassung zu einer Vor- oder Abschnittsprüfung bei akademischen Berufen im Gesundheitswesen | 60 | |||
| 51112 | Zulassung zu einer staatlichen Prüfung bei Medizinalfachberufen | 30 | |||
|
| Anerkennung von Lehranstalten |
| |||
| 51210 | Erteilung der staatlichen Anerkennung von Lehranstalten für Medizinalfachpersonal und pharmazeutisches Fachpersonal nach Lehranstaltengesetzen | 800-1 300 | |||
| 51211 | Änderung der staatlichen Anerkennung von Lehranstalten für Medizinalfachpersonal und pharmazeutisches Fachpersonal | 100-650 | |||
| 51215 | Erteilung der staatlichen Anerkennung als Ausbildungsstätte für Psychotherapie oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie nach § 6 des Psychotherapeutengesetzes | 600-1 500 | |||
| 51216 | Änderung der staatlichen Anerkennung von Ausbildungsstätten für Psychotherapie oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie | 70-520 | |||
| 51220 | Erteilung der staatlichen Anerkennung als Weiterbildungsstätte für Medizinalfachberufe nach § 4 des Weiterbildungsgesetzes | 800-1 300 | |||
| 51221 | Änderung der staatlichen Anerkennung von Weiterbildungsstätten für Medizinalfachberufe nach § 4 Absatz 3 des Weiterbildungsgesetzes | 100-650 | |||
| 51222 | Bescheinigung für Steuerbefreiungen nach § 4 Nummer 21 des Umsatzsteuergesetzes | 180-500 | |||
|
| Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen nach dem Wohnteilhabegesetz |
| |||
| 52010 | Ausnahmezulassung nach § 12 Absatz 3 | 46-575 | |||
| 52011 | Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Anzeige bei stationären Einrichtungen nach § 13 Absatz 1 | 610 | |||
|
| zzgl. je Einrichtungsplatz | 12 | |||
| 52015 | Aufforderung zur Abgabe einer Meldung bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Meldung bei Wohngemeinschaften nach § 14 Absatz 1 | 305 | |||
| 52020 | Prüfung nach den §§ 17 oder 18 bei nicht fristgerechter oder nicht wahrheitsgemäßer Mitteilung der Mängelbeseitigung nach Beratung oder Anordnung nach den §§ 21 bis 24 | 152-610 | |||
| 52021 | Aufforderung zur Duldung von Prüfungen nach §§ 17 Absatz 6 Satz 2, 18 Satz 4 oder § 19 Satz 2 | 305-610 | |||
| 52022 | Aufforderung zur Mitwirkung und Erteilung einer Auskunft nach §§ 17 Absatz 10, 18 Satz 3 und 4 oder § 19 Satz 2 | 305 | |||
| 52025 | Feststellung über die Art der Wohnform nach § 19 Satz 3, wenn mit der Zuordnungsprüfung eine Änderung der Art der Wohnform verbunden ist | 610 | |||
| 52030 | Erteilung von Anordnungen zur Mängelbeseitigung auf Grund festgestellter Mängel nach § 22 | 610 | |||
| 52040 | Erteilung eines Beschäftigungsverbotes nach § 23 Absatz 1 für vom Leistungserbringer eingesetzte Personen, je Person | 610-1 265 | |||
| 52050 | Einsetzung einer kommissarischen Leitung nach § 23 Absatz 2 | 1 725 | |||
| 52055 | Verhängung eines Belegungsstopps in stationären Einrichtungen nach § 24 |
| |||
|
| bei Einrichtungen | bis 19 Plätze | 610 | ||
|
|
| 20-49 Plätze | 1 220 | ||
|
|
| 50-99 Plätze | 1 830 | ||
|
|
| 100 und mehr Plätze | 2 440 | ||
| 52060 | Untersagung des Betriebs einer stationären Einrichtung oder der Leistungserbringung in einer Wohngemeinschaft nach § 25 Absatz 1 und 2 |
| |||
|
| bei Einrichtungen | bis 19 Plätze | 1 820 | ||
|
|
| 20-49 Plätze | 3 640 | ||
|
|
| 50-99 Plätze | 5 460 | ||
|
|
| 100 und mehr Plätze | 7 280 | ||
|
| bei Wohngemeinschaften | 1 820 | |||
| 52061 | Vorläufige Untersagung des Betriebs einer stationären Einrichtung nach § 25 Absatz 3 |
| |||
|
| bei Einrichtungen | bis 19 Plätze | 1 820 | ||
|
|
| 20-49 Plätze | 3 640 | ||
|
|
| 50-99 Plätze | 5 460 | ||
|
|
| 100 und mehr Plätze | 7 280 | ||
|
| Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von stationären Einrichtungen nach der Wohnteilhabe-Bauverordnung |
| |||
| 52110 | Information und Beratung von Personen nach § 5 des Wohnteilhabegesetzes, sofern sie einen Zeitrahmen von 90 Minuten überschreiten, |
| |||
|
| je über 90 Minuten hinausgehende angefangene halbe Stunde | 28 | |||
| 52120 | Erteilung einer befristeten Befreiung |
| |||
|
| nach § 21 Absatz 2 Satz 3, |
| |||
|
| nach § 21 Absatz 2 Satz 4 in Verbindung mit Satz 3, |
| |||
|
| nach § 21 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4, |
| |||
|
| nach § 21 Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4, |
| |||
|
| nach § 21 Absatz 6 Satz 2, |
| |||
|
| nach § 22 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 22 Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4, |
| |||
|
| nach § 22 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4, |
| |||
|
| nach § 22 Absatz 4 in Verbindung mit § 21 Absatz 4 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4, |
| |||
|
| nach § 23 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4, |
| |||
|
| nach § 23 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4, |
| |||
|
| oder nach § 23 Absatz 4 in Verbindung mit § 21 Absatz 4 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4, |
| |||
|
| je Tatbestand | 610 | |||
| 52121 | Widerruf einer befristeten Befreiung im Sinne der Tarifstelle 52120, |
| |||
|
| je Tatbestand | 610 | |||
| 52130 | Widerruf einer auf Grund von Übergangsvorschriften weiterhin geltenden Befreiung nach § 31 Absatz 1 der Heimmindestbauverordnung | 610 | |||
|
| Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen nach der Wohnteilhabe-Personalverordnung |
| |||
| 52210 | Entscheidung über eine Ausnahme von den fachlichen Anforderungen nach § 3 Absatz 5 oder nach § 5 Satz 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 5 | 610 | |||
| 52220 | Widerruf einer Entscheidung nach § 3 Absatz 5 oder nach § 5 Satz 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 5 | 610 | |||
| 52230 | Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Anzeige bei einer Leitung für mehrere stationäre Einrichtungen nach § 3 Absatz 7 Satz 2 | 305 | |||
|
| zzgl. je Einrichtungsplatz | 12 | |||
| 52231 | Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Anzeige bei einer verantwortlichen Pflegefachkraft für mehrere stationäre Einrichtungen nach § 4 Absatz 2 Satz 2 | 305 | |||
|
| zzgl. je Einrichtungsplatz | 12 | |||
| 52232 | Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Anzeige bei Übernahme der Aufgaben der Leitung in einer stationären Einrichtung und der verantwortlichen Pflegefachkraft in einer Person nach § 4 Absatz 3 Satz 2 | 305 | |||
|
| zzgl. je Einrichtungsplatz | 12 | |||
|
| Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von stationären Einrichtungen nach der Wohnteilhabe-Mitwirkungsverordnung |
| |||
| 52310 | Bestellung einer Fürsprecherin oder eines Fürsprechers nach § 23 Absatz 2 | 180 | |||
| 52311 | Aufhebung der Bestellung einer Fürsprecherin oder eines Fürsprechers nach § 24 Absatz 2 oder 3 | 90 | |||
|
| Erlaubnisse zum Betrieb von Krankenhäusern, Privatkranken- und Privatentbindungsanstalten sowie von Privatnervenkliniken |
| |||
| 53010 | Konzessionen, Erlaubnisse nach § 30 der Gewerbeordnung; Ordnungsbehördliche Genehmigungen nach § 19 des Landeskrankenhausgesetzes | 870-8 700 | |||
| 53011 | Veränderungen und Umbauten | 150-4 400 | |||
|
| Erlaubnisse zum Betrieb von Apotheken nach dem Apothekengesetz |
| |||
| 54110 | Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke | 1 040-1 560 | |||
| 54111 | Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Zweigapotheke | 780 | |||
| 54112 | Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Hauptapotheke und bis zu drei Filialapotheken | 2 080-6 240 | |||
| 54113 | Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke an einen Pächter | 720 | |||
| 54114 | Erteilung der Genehmigung zur Verwaltung einer Apotheke | 300 | |||
| 54115 | Genehmigung einer Versorgung nach den §§ 12a und 14 | 240-480 | |||
| 54116 | Zulassung einer Ausnahme für Apothekenräume und -einrichtungen nach der Verordnung über den Betrieb von Apotheken | 360 | |||
| 54117 | Erteilung einer Genehmigung zur Dienstbefreiung von Apotheken nach der Verordnung über den Betrieb von Apotheken | 36 | |||
| 54118 | Erteilung einer Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel nach § 11a | 200-1 000 | |||
| 54119 | Besichtigung von Apotheken nach § 6 einschließlich Vor- und Nacharbeit | 100-500 | |||
|
| Amtshandlungen nach dem Arzneimittelgesetz im Rahmen der Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln |
| |||
| 54210 | Erteilung und Änderung einer Herstellungserlaubnis nach § 13 Absatz 1 in Verbindung mit § 17 | 390-3 900 | |||
| 54220 | Erteilung eines Zertifikates nach § 72a einschließlich der Besichtigung in Ländern, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder andere Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind (ohne entstehende Kosten nach dem Reisekostenrecht) | 50-25 000 | |||
| 54230 | Erstellung eines Informationsberichtes über die Herstellung pharmazeutischer Produkte nach der Pharmazeutischen Inspektions-Convention | 100-1 500 | |||
| 54240 | Besichtigung von Apotheken und tierärztlichen Hausapotheken nach § 64 einschließlich Vor- und Nacharbeit | 100-1 200 | |||
| 54241 | Besichtigungen nach § 64 eines pharmazeutischen Unternehmens, eines Herstellers, eines pharmazeutischen Großhandels, von Einrichtungen mit einer Erlaubnis nach § 20b oder § 20c und eines Prüfbetriebes einschließlich Vor- und Nacharbeit | 150-25 000 | |||
| 54242 | Besichtigung im Rahmen der Überwachung der klinischen Prüfung nach § 64 | 250-2 500 | |||
| 54243 | Zertifikat über die Einhaltung der Guten Herstellungspraxis (GMP) oder der Guten Vertriebspraxis (GDP) nach § 64 Absatz 3f | 250-2 500 | |||
| 54252 | Erteilung und Änderung einer Erlaubnis zum Betreiben eines Großhandels mit Arzneimitteln nach § 52a | 260-1 300 | |||
| 54260 | Bescheinigung für die Ausfuhr von Fertigarzneimitteln | 66-300 | |||
| 54261 | Einfuhrerlaubnis nach § 72 | 130-1 300 | |||
| 54262 | Änderung der Einfuhrerlaubnis gemäß Tarifstelle 54261 | 26-260 | |||
| 54263 | Ausstellen der Bescheinigung für die zollamtliche Abfertigung nach § 73 Absatz 6 |
| |||
|
| a) | für ein Arzneimittel | 24-210 | ||
|
| b) | für jedes weitere Arzneimittel | 6-36 | ||
|
| c) | für jede weitere Anwendung | 6-24 | ||
| 54264 | Sonstige Bescheinigungen nach arzneimittelrechtlichen Vorschriften, soweit nicht eine andere Tarifstelle vorgesehen ist | 24-120 | |||
| 54270 | Zulassung und Anerkennung nach dem Arzneimittelgesetz | 24-812 | |||
| 54280 | Bescheide zu Maßnahmen nach den §§ 18, § 64 und 69 | 100-500 | |||
|
| Anmerkung: |
| |||
|
| Die Kosten für chemische Untersuchungen und Begutachtungen werden als Auslagen gemäß der Preisliste des Landeslabors Berlin-Brandenburg in Rechnung gestellt. Die Kosten für Entscheidungen der zuständigen Bundesoberbehörde nach § 21 Absatz 4 des Arzneimittelgesetzes, die gemäß Gebührennummer 21 der AMG-Kostenverordnung anfallen, werden als Auslagen in Rechnung gestellt. |
| |||
| 54290 | Erteilung einer Erlaubnis für die Gewinnung von Gewebe und die Laboruntersuchungen nach § 20b sowie für die Be- oder Verarbeitung, Konservierung, Lagerung oder das Inverkehrbringen von Gewebe oder Gewebezubereitungen nach § 20c | 390-3 900 | |||
| 54291 | Änderung einer Erlaubnis nach den §§ 20b und 20c | 250-2 500 | |||
| 54292 | Erteilung und Änderung einer Einfuhrerlaubnis sowie Erteilung eines Zertifikates für Gewebe und bestimmte Gewebezubereitungen nach § 72b einschließlich der Besichtigung in Ländern, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder andere Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind (ohne entstehende Kosten nach dem Reisekostenrecht) | 50-25 000 | |||
| 54293 | Prüfung einer Anzeige und Bestätigung oder Widerspruch nach § 20b Absatz 2 | 150-3 900 | |||
|
| Anmerkung zu den Tarifstellen 54210, 54220, 54241, 54242 und 54290 bis 54293: |
| |||
|
| Die Kosten der zuständigen Bundesoberbehörde, die diese im Rahmen der Mitwirkungshandlungen nach dem Arzneimittelgesetz gegenüber der zuständigen Landesbehörde geltend macht, werden zusätzlich zu den Gebühren als Auslagen in Rechnung gestellt. |
| |||
|
| Sonstiges |
| |||
| 56010 | Prüfung von Betäubungsmittelunterlagen im Rahmen der Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs nach § 19 des Betäubungsmittelgesetzes | 60-600 | |||
| 56030 | Zulassung und Überprüfung von Untersuchungsstellen nach § 15 Absatz 4 und 5 der Trinkwasserverordnung | 63-2 500 | |||
|
| Anmerkung: |
| |||
|
| Die Kosten für Laborinspektionen, die im Rahmen der Zulassung vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin beim Landeslabor Berlin-Brandenburg beauftragt werden, werden als Auslagen gemäß der Preisliste des Landeslabors Berlin-Brandenburg in Rechnung gestellt. |
| |||
|
| Zulassung nach dem Embryonenschutzgesetz |
| |||
| 57010 | Zulassung eines Zentrums zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik nach § 3a Absatz 3 des Embryonenschutzgesetzes in Verbindung mit § 3 der Präimplantationsdiagnostikverordnung | 2 000-6 000 | |||
| 57011 | Verlängerung der Zulassung eines Zentrums zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik nach § 3 Absatz 4 Satz 3 der Präimplantationsdiagnostikverordnung | 1 000-6 000 | |||
| 57012 | Widerruf der Zulassung eines Zentrums zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik | 500-6 000 | |||
|
| Genehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen nach § 121a des Sozialgesetzbuchs V |
| |||
| 57020 | Erteilung oder Widerruf der Genehmigung einer Einrichtung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen durch Insemination nach vorangegangener Stimulation | 200-1 000 | |||
| 57021 | Erteilung oder Widerruf der Genehmigung einer Einrichtung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen durch In-vitro-Fertilisation mit anschließendem Embryonaltransfer in die Gebärmutter (ET) oder in einen Eileiter (EIFT) | 200-5 000 | |||
| 57022 | Änderung der erteilten Genehmigung einer Einrichtung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen nach den Tarifstellen 57020 und 57021 | 200-2 000 | |||
|
| Amts- und vertrauensärztliche Leistungen |
| |||
| 58010 | Untersuchung, ggf. einschließlich einer Seh-, Farbseh- und Hörprüfung; Harnuntersuchung einfacher Art; schriftliche gutachterliche Stellungnahme (z.B. Einstellung, Verbeamtung) | 78 | |||
|
| Anmerkung: |
| |||
|
| Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt. |
| |||
| 58011 | Aufwendige Untersuchung (z.B. Arbeitsfähigkeit, Dienstfähigkeit, Dienstunfall) | 263 | |||
|
| Anmerkung: |
| |||
|
| Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt. |
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| 58012 | Sonstige Untersuchung mit einem einfachen bis mittleren Aufwand (z.B. zur Frage der Prüfungsfähigkeit) | 78-99 | |||
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| Anmerkung: |
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| Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt. |
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| 58013 | Schriftliche gutachterliche Stellungnahme nach Aktenlage | 41 | |||
| 58014 | Fachärztliches Zusatzgutachten mit Untersuchung | 123 | |||
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| Anmerkung: |
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| Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010, 58011 und 58012 anwendbar. |
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| 58015 | Fachärztliches psychiatrisches Zusatzgutachten mit Untersuchung | 164 | |||
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| Anmerkung: |
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| Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010, 58011 und 58012 anwendbar. |
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| 58016 | Fachärztliches Zusatzgutachten nach Aktenlage | 82 | |||
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| Anmerkung: |
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| Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010, 58011, 58012 und 58013 anwendbar. |
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| 58017 | Schriftliche gutachtliche Stellungnahme mit einem das gewöhnliche Maß übersteigenden Aufwand | 41-164 | |||
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| Anmerkung: |
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| Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010 bis 58015 anwendbar. |
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| 58018 | Bildschirmuntersuchung | 41 | |||
| 58019 | Hausbesuch zur Durchführung einer amts- oder vertrauensärztlichen Untersuchung | 41-328 | |||
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| Anmerkung: |
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| Die Tarifstelle ist zusätzlich zu der Tarifstelle 58011 anwendbar. |
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| 58020 | Sonstige ärztliche Bescheinigung nach Aktenlage | 41 | |||
| 58021 | Entnahme einer Blutprobe | 22 | |||
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| Anmerkung: |
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| Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt. |
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| 58022 | Dokumentierte Probenahme für einen Vaterschaftstest | 62 | |||
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| Anmerkung: |
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| Die Tarifstelle ist zusätzlich zu der Tarifstelle 58021 anwendbar. |
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| Gebührenfrei: |
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| Amtshandlungen nach dem Medizinproduktegesetz |
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| 59010 | Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften über Medizinprodukte und die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens nach § 26 Absatz 2 | 400-10 000 | |||
| 59020 | Maßnahmen bei unrechtmäßiger oder unzulässiger Anbringung der CE-Kennzeichnung nach § 27 Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2 | 500-10 000 | |||
| 59030 | Maßnahmen zum Schutz vor Risiken nach § 28 Absatz 1, 2 Satz 1 und 2 oder Absatz 4 | 100-10 000 | |||
| 59040 | Ausstellung einer Bescheinigung über die Verkehrsfähigkeit eines Medizinproduktes nach § 34 Absatz 1 | 100-300 | |||
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| Amtshandlungen nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung |
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| 59110 | Überwachung der Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen nach § 9 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung in Verbindung mit § 26 Absatz 1 Satz 1 des Medizinproduktegesetzes | 60-2 000 | |||
| 59120 | Prüfung der Voraussetzungen für die Durchführung messtechnischer Kontrollen nach § 14 Absatz 6 | 120-500 | |||
Gebührenerhebung
§ 1 Gebührenerhebung(1) Für Leistungen der Einrichtungen des öffentlichen Gesundheits- und Pflegewesens einschließlich der Aufsichtsbehörde nach dem Wohnteilhabegesetz werden Gebühren nach dieser Gebührenordnung und dem anliegenden Gebührenverzeichnis erhoben. Die Vorschriften der Verwaltungsgebührenordnung bleiben hiervon unberührt.(2) Wird von einer Einrichtung des öffentlichen Gesundheits- oder Pflegewesens einschließlich der Aufsichtsbehörde nach dem Wohnteilhabegesetz eine gebührenpflichtige Leistung erbracht, die nicht in dem die jeweilige Einrichtung oder Behörde betreffenden Abschnitt des Gebührenverzeichnisses aufgeführt ist, ist die Gebühr nach einer die Leistung beschreibenden Tarifstelle eines anderen Abschnitts zu erheben.(3) Gebühren, die für eine Leistung oder mehrere zusammenhängende Leistungen weniger als 2,50 Euro betragen, werden nur erhoben, wenn die Kosten der Einziehung geringer als die zu erhebende Gebühr sind.(4) Soweit die Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen, ist die Umsatzsteuer in Höhe des jeweils maßgeblichen Steuersatzes zusätzlich zu den Gebühren zu berechnen.
Persönliche Gebührenbefreiung
§ 2 Persönliche GebührenbefreiungFür Amtshandlungen nach dem anliegenden Gebührenverzeichnis sind, soweit darin nichts Abweichendes geregelt ist, von der Zahlung der Gebühren befreit1. die Behörden und nichtrechtsfähigen Anstalten des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der Gemeindeverbände, soweit die beantragte Amtshandlung der Durchführung der Amtsgeschäfte dient,2. die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, soweit die beantragte Leistung der Durchführung der Amtsgeschäfte dient,3. die Kirchen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften, sofern sie die Rechtsstellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts haben und durch die Amtshandlung unmittelbar die Durchführung kirchlicher, religiöser oder weltanschaulicher Zwecke gefördert wird,4. die Einrichtungen, die als gemeinnützig, mildtätig oder kirchlichen Zwecken dienend im Sinne der Abgabenordnung anerkannt sind, wenn durch die Amtshandlungen gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke unmittelbar gefördert werden.Satz 1 gilt nicht für erwerbswirtschaftlich ausgerichtete Sondervermögen, Betriebe und juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie für Kreditinstitute im Sinne des Kreditwesengesetzes.
Rahmengebühren
§ 3 RahmengebührenBei Leistungen, für die in dem Gebührenverzeichnis ein Rahmen festgelegt ist, ist die Gebühr zu bemessen1. nach der Bedeutung der Leistung und dem wirtschaftlichen Nutzen für die Beteiligten sowie2. nach dem Umfang der Leistung und den Schwierigkeiten, die sich bei der Durchführung der Leistung ergeben.
Gebühren bei Ablehnung oder Zurücknahme eines Antrages
§ 4 Gebühren bei Ablehnung oder Zurücknahme eines Antrages(1) Wird der Antrag auf Vornahme einer Leistung abgelehnt, so werden ein Zehntel bis fünf Zehntel der vollen Gebühr erhoben. Die Gebühr ist zu erstatten oder auf die für die begehrte Leistung zu zahlende Gebühr anzurechnen, wenn die Ablehnung im Widerspruchs- oder Verwaltungsgerichtsverfahren aufgehoben wird. Wird der Antrag auf Vornahme einer Leistung zurückgenommen, so werden ein Zehntel bis fünf Zehntel der vollen Gebühr erhoben, wenn mit der sachlichen Bearbeitung begonnen worden, die Leistung aber noch nicht abgeschlossen ist. Für die Bemessung der Gebühr gilt § 3 entsprechend.(2) Bei Rahmengebühren ist von der Gebühr auszugehen, die bei Vornahme der Leistung festzusetzen wäre.(3) Wird der Antrag wegen Unzuständigkeit abgelehnt, ist eine Gebühr nicht zu erheben.
Übergangsregelung
§ 5 ÜbergangsregelungBei Leistungen, die einen Antrag voraussetzen, sind die bei Antragstellung geltenden Vorschriften anzuwenden, soweit sie für die Gebührenschuldnerin oder den Gebührenschuldner günstiger sind. Im Übrigen richtet sich die Gebührenerhebung nach den Vorschriften, die bei Vollendung der Leistung gelten.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.