GesPflGebO · Berlin

Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Gesundheits- und Pflegewesen (Gesundheits- und Pflegewesengebührenordnung - GesPflGebO) Vom 7. November 2017*

Ausfertigungsdatum:
07.11.2017
Fundstelle:
GVBl. 2017, 587
6 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Gesundheits- und Pflegewesen (Gesundheits- und ...

Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Verordnung vom 11.11.2025 (GVBl. S. 572)

Abschnitt IV GesPflGebO

Abschnitt IV

Tarifstelle

Leistung

Gebühren €

Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin einschließlich Zentraler Medizinischer Gutachtenstelle

 

 

Erlaubnisse, Bescheinigungen und Ausnahmezulassungen für die Berufsausübung

 

51010

Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen, zahnärztlichen, tierärztlichen oder Apothekerberufs und der heilkundlichen Psychotherapie (Berufserlaubnis) sowie für die Verlängerung oder Änderung der Erlaubnis

100-360

 

Gebührenfrei:

 

 

Erteilung der Berufserlaubnis für die ausländischen Ärztinnen/Ärzte (Stipendiatinnen/Stipendiaten), die im Rahmen der entwicklungspolitischen Maßnahmen des Landes Berlin durch folgende Zuwendungsempfänger fortgebildet werden: Kaiserin-Friedrich-Stiftung (KFS), Deutsche Stiftung für internationale Entwicklung (DSE) und Deutsche Ärztegemeinschaft für medizinische Zusammenarbeit e.V. (DÄZ).

 

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für ein im Rahmen der Prüfung und Feststellung des Abschlusses einer ausländischen Ausbildung einzuholendes Gutachten werden als Auslagen in Rechnung gestellt.

 

51011

Approbation als Ärztin/Arzt, Zahnärztin/-arzt, Tierärztin/-arzt, Apotheker/in, Psychologische/r Psychotherapeut/in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in

100-430

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für ein im Rahmen der Prüfung und Feststellung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes bei ausländischen Abschlüssen sowie der Feststellung wesentlicher Unterschiede zu einer inländischen Ausbildung einzuholendes Gutachten werden als Auslagen in Rechnung gestellt.

 

51012

Bescheinigung über die ärztliche, zahnärztliche, tierärztliche oder pharmazeutische Prüfung sowie die Prüfung für Psychologische Psychotherapeuten/-innen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/-innen

30-110

51013

Entscheidungen nach den Approbationsordnungen für Ärztinnen/Ärzte, Apothekerinnen/Apotheker, Zahnärztinnen/-ärzte und Tierärztinnen und Tierärzte, den Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen für Psychologische Psychotherapeuten/-innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/-innen sowie nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Lebensmittelchemiker

20-110

51014

Verzicht auf Approbation, Berufserlaubnis oder Erlaubnis zur Führung einer Berufs- oder Weiterbildungsbezeichnung

45-120

51016

Ersatzbescheinigung, Ersatzurkunde oder Zweitschrift für verloren gegangene Approbations-, Erlaubnis- und Anerkennungsurkunden, Prüfungszeugnisse, Ergebnismitteilungen, Bescheide und Begleitschreiben

25-410

 

Gebührenfrei:

 

 

Erstmalige Ausstellung von Ersatzbescheinigungen für Vertriebene und Flüchtlinge nach dem Bundesvertriebenengesetz und ehemalige politische Häftlinge

 

51017

Bescheinigung über die Befähigung zur Ausübung des Berufs als Apotheker/in, Ärztin/Arzt, Psychologische/r Psychotherapeut/in, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in, Tierärztin/-arzt, Zahnärztin/-arzt oder eines Medizinal-, Veterinär- oder Pharmaziefachberufes nach den EG-Richtlinien

45-130

51019

Sonstige Bescheinigungen für Berufe des Gesundheits- und Sozialwesens, soweit nicht durch andere Tarifstellen abgedeckt

30-140

51030

Erteilung einer Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung

25-430

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für ein im Rahmen der Prüfung und Feststellung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes bei ausländischen Abschlüssen sowie der Feststellung wesentlicher Unterschiede zu einer inländischen Ausbildung einzuholendes Gutachten werden als Auslagen in Rechnung gestellt.

 

51031

Erteilung einer Erlaubnis zur Führung einer Weiterbildungsbezeichnung

 

 

a)

unmittelbar nach der mit der entsprechenden Prüfung abgeschlossenen Weiterbildung in Medizinalfachberufen und in Berufen der Altenpflege nach dem Weiterbildungsgesetz

20-50

 

b)

nach Anerkennung der Gleichwertigkeit einer außerhalb des Geltungsbereiches des Weiterbildungsgesetzes abgeschlossenen Weiterbildung

30-60

 

c)

Wiedererteilung

65

51032

Erteilung der Urkunde als „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“ oder „Staatlich anerkannte Familienpflegerin/Staatlich anerkannter Familienpfleger“

40-95

51033

Feststellung der Gleichwertigkeit

 

 

a)

von in der ehemaligen DDR erworbenen beruflichen Abschlüssen in der Altenpflege, Heilerziehungspflege und Familienpflege mit denen staatlich anerkannter Altenpfleger/innen, Heilerziehungspfleger/innen und Familienpfleger/innen im Land Berlin

40-90

 

b)

einer im übrigen Geltungsbereich des Grundgesetzes erteilten staatlichen Anerkennung sowie für die Feststellung der Gleichstellung von Ausbildungsabschlüssen außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes

40-90

51035

Zulassung zur Prüfung und Abnahme einer Prüfung durch den Beauftragten der für das Gesundheitswesen zuständigen Senatsverwaltung als Prüfungsvorsitzenden

 

 

a)

nach § 6 des Weiterbildungsgesetzes in Verbindung mit den Weiterbildungs- und Prüfungsverordnungen der jeweiligen Weiterbildungsfachrichtung

40-90

 

b)

nach § 8 Absatz 1 Nummer 3 des Weiterbildungsgesetzes in Verbindung mit den Weiterbildungs- und Prüfungsverordnungen der jeweiligen Weiterbildungsfachrichtung (besondere Prüfung)

80-120

51036

Überprüfung des Kenntnisstandes nach einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung bei akademischen Berufen im Gesundheitswesen

250-2 000

51038

Überprüfung des Kenntnisstandes nach einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung bei nichtakademischen Berufen im Gesundheitswesen

50-400

51040

Ausnahmezulassung für Medizinal- und Veterinärfachpersonal und pharmazeutisches Fachpersonal nach den entsprechenden Aus- und Weiterbildungsvorschriften

40-90

51041

Ausnahmeregelung für die Zulassung zur Weiterbildung in einem Lehrgang nach § 3 Absatz 3 des Weiterbildungsgesetzes

40-90

51050

Bestätigung der Anzeige nach § 14 des Gesundheitsdienst-Gesetzes

10-50

 

Bearbeitung von Anträgen auf Zulassung zu Staatsprüfungen in akademischen und nichtakademischen Gesundheitsberufen

 

51110

Zulassung zu einer das Studium beendenden Staatsprüfung bei akademischen Berufen im Gesundheitswesen

100

51111

Zulassung zu einer Vor- oder Abschnittsprüfung bei akademischen Berufen im Gesundheitswesen

60

51112

Zulassung zu einer staatlichen Prüfung bei Medizinalfachberufen

30

 

Anerkennung von Lehranstalten

 

51210

Erteilung der staatlichen Anerkennung von Lehranstalten für Medizinalfachpersonal und pharmazeutisches Fachpersonal nach Lehranstaltengesetzen

800-1 300

51211

Änderung der staatlichen Anerkennung von Lehranstalten für Medizinalfachpersonal und pharmazeutisches Fachpersonal

100-650

51215

Erteilung der staatlichen Anerkennung als Ausbildungsstätte für Psychotherapie oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie nach § 6 des Psychotherapeutengesetzes

600-1 500

51216

Änderung der staatlichen Anerkennung von Ausbildungsstätten für Psychotherapie oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

70-520

51220

Erteilung der staatlichen Anerkennung als Weiterbildungsstätte für Medizinalfachberufe nach § 4 des Weiterbildungsgesetzes

800-1 300

51221

Änderung der staatlichen Anerkennung von Weiterbildungsstätten für Medizinalfachberufe nach § 4 Absatz 3 des Weiterbildungsgesetzes

100-650

51222

Bescheinigung für Steuerbefreiungen nach § 4 Nummer 21 des Umsatzsteuergesetzes

180-500

 

Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen nach dem Wohnteilhabegesetz

 

52010

Ausnahmezulassung nach § 12 Absatz 3

46-575

52011

Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Anzeige bei stationären Einrichtungen nach § 13 Absatz 1

610

 

zzgl. je Einrichtungsplatz

12

52015

Aufforderung zur Abgabe einer Meldung bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Meldung bei Wohngemeinschaften nach § 14 Absatz 1

305

52020

Prüfung nach den §§ 17 oder 18 bei nicht fristgerechter oder nicht wahrheitsgemäßer Mitteilung der Mängelbeseitigung nach Beratung oder Anordnung nach den §§ 21 bis 24

152-610

52021

Aufforderung zur Duldung von Prüfungen nach §§ 17 Absatz 6 Satz 2, 18 Satz 4 oder § 19 Satz 2

305-610

52022

Aufforderung zur Mitwirkung und Erteilung einer Auskunft nach §§ 17 Absatz 10, 18 Satz 3 und 4 oder § 19 Satz 2

305

52025

Feststellung über die Art der Wohnform nach § 19 Satz 3, wenn mit der Zuordnungsprüfung eine Änderung der Art der Wohnform verbunden ist

610

52030

Erteilung von Anordnungen zur Mängelbeseitigung auf Grund festgestellter Mängel nach § 22

610

52040

Erteilung eines Beschäftigungsverbotes nach § 23 Absatz 1 für vom Leistungserbringer eingesetzte Personen, je Person

610-1 265

52050

Einsetzung einer kommissarischen Leitung nach § 23 Absatz 2

1 725

52055

Verhängung eines Belegungsstopps in stationären Einrichtungen nach § 24

 

 

bei Einrichtungen

bis 19 Plätze

610

 

 

20-49 Plätze

1 220

 

 

50-99 Plätze

1 830

 

 

100 und mehr Plätze

2 440

52060

Untersagung des Betriebs einer stationären Einrichtung oder der Leistungserbringung in einer Wohngemeinschaft nach § 25 Absatz 1 und 2

 

 

bei Einrichtungen

bis 19 Plätze

1 820

 

 

20-49 Plätze

3 640

 

 

50-99 Plätze

5 460

 

 

100 und mehr Plätze

7 280

 

bei Wohngemeinschaften

1 820

52061

Vorläufige Untersagung des Betriebs einer stationären Einrichtung nach § 25 Absatz 3

 

 

bei Einrichtungen

bis 19 Plätze

1 820

 

 

20-49 Plätze

3 640

 

 

50-99 Plätze

5 460

 

 

100 und mehr Plätze

7 280

 

Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von stationären Einrichtungen nach der Wohnteilhabe-Bauverordnung

 

52110

Information und Beratung von Personen nach § 5 des Wohnteilhabegesetzes, sofern sie einen Zeitrahmen von 90 Minuten überschreiten,

 

 

je über 90 Minuten hinausgehende angefangene halbe Stunde

28

52120

Erteilung einer befristeten Befreiung

 

 

nach § 21 Absatz 2 Satz 3,

 

 

nach § 21 Absatz 2 Satz 4 in Verbindung mit Satz 3,

 

 

nach § 21 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4,

 

 

nach § 21 Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4,

 

 

nach § 21 Absatz 6 Satz 2,

 

 

nach § 22 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 22 Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4,

 

 

nach § 22 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4,

 

 

nach § 22 Absatz 4 in Verbindung mit § 21 Absatz 4 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4,

 

 

nach § 23 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4,

 

 

nach § 23 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4,

 

 

oder nach § 23 Absatz 4 in Verbindung mit § 21 Absatz 4 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4,

 

 

je Tatbestand

610

52121

Widerruf einer befristeten Befreiung im Sinne der Tarifstelle 52120,

 

 

je Tatbestand

610

52130

Widerruf einer auf Grund von Übergangsvorschriften weiterhin geltenden Befreiung nach § 31 Absatz 1 der Heimmindestbauverordnung

610

 

Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen nach der Wohnteilhabe-Personalverordnung

 

52210

Entscheidung über eine Ausnahme von den fachlichen Anforderungen nach § 3 Absatz 5 oder nach § 5 Satz 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 5

610

52220

Widerruf einer Entscheidung nach § 3 Absatz 5 oder nach § 5 Satz 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 5

610

52230

Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Anzeige bei einer Leitung für mehrere stationäre Einrichtungen nach § 3 Absatz 7 Satz 2

305

 

zzgl. je Einrichtungsplatz

12

52231

Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Anzeige bei einer verantwortlichen Pflegefachkraft für mehrere stationäre Einrichtungen nach § 4 Absatz 2 Satz 2

305

 

zzgl. je Einrichtungsplatz

12

52232

Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Anzeige bei Übernahme der Aufgaben der Leitung in einer stationären Einrichtung und der verantwortlichen Pflegefachkraft in einer Person nach § 4 Absatz 3 Satz 2

305

 

zzgl. je Einrichtungsplatz

12

 

Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von stationären Einrichtungen nach der Wohnteilhabe-Mitwirkungsverordnung

 

52310

Bestellung einer Fürsprecherin oder eines Fürsprechers nach § 23 Absatz 2

180

52311

Aufhebung der Bestellung einer Fürsprecherin oder eines Fürsprechers nach § 24 Absatz 2 oder 3

90

 

Erlaubnisse zum Betrieb von Krankenhäusern, Privatkranken- und Privatentbindungsanstalten sowie von Privatnervenkliniken

 

53010

Konzessionen, Erlaubnisse nach § 30 der Gewerbeordnung; Ordnungsbehördliche Genehmigungen nach § 19 des Landeskrankenhausgesetzes

870-8 700

53011

Veränderungen und Umbauten

150-4 400

 

Erlaubnisse zum Betrieb von Apotheken nach dem Apothekengesetz

 

54110

Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke

1 040-1 560

54111

Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Zweigapotheke

780

54112

Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Hauptapotheke und bis zu drei Filialapotheken

2 080-6 240

54113

Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke an einen Pächter

720

54114

Erteilung der Genehmigung zur Verwaltung einer Apotheke

300

54115

Genehmigung einer Versorgung nach den §§ 12a und 14

240-480

54116

Zulassung einer Ausnahme für Apothekenräume und -einrichtungen nach der Verordnung über den Betrieb von Apotheken

360

54117

Erteilung einer Genehmigung zur Dienstbefreiung von Apotheken nach der Verordnung über den Betrieb von Apotheken

36

54118

Erteilung einer Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel nach § 11a

200-1 000

54119

Besichtigung von Apotheken nach § 6 einschließlich Vor- und Nacharbeit

100-500

 

Amtshandlungen nach dem Arzneimittelgesetz im Rahmen der Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln

 

54210

Erteilung und Änderung einer Herstellungserlaubnis nach § 13 Absatz 1 in Verbindung mit § 17

390-3 900

54220

Erteilung eines Zertifikates nach § 72a einschließlich der Besichtigung in Ländern, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder andere Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind (ohne entstehende Kosten nach dem Reisekostenrecht)

50-25 000

54230

Erstellung eines Informationsberichtes über die Herstellung pharmazeutischer Produkte nach der Pharmazeutischen Inspektions-Convention

100-1 500

54240

Besichtigung von Apotheken und tierärztlichen Hausapotheken nach § 64 einschließlich Vor- und Nacharbeit

100-1 200

54241

Besichtigungen nach § 64 eines pharmazeutischen Unternehmens, eines Herstellers, eines pharmazeutischen Großhandels, von Einrichtungen mit einer Erlaubnis nach § 20b oder § 20c und eines Prüfbetriebes einschließlich Vor- und Nacharbeit

150-25 000

54242

Besichtigung im Rahmen der Überwachung der klinischen Prüfung nach § 64

250-2 500

54243

Zertifikat über die Einhaltung der Guten Herstellungspraxis (GMP) oder der Guten Vertriebspraxis (GDP) nach § 64 Absatz 3f

250-2 500

54252

Erteilung und Änderung einer Erlaubnis zum Betreiben eines Großhandels mit Arzneimitteln nach § 52a

260-1 300

54260

Bescheinigung für die Ausfuhr von Fertigarzneimitteln

66-300

54261

Einfuhrerlaubnis nach § 72

130-1 300

54262

Änderung der Einfuhrerlaubnis gemäß Tarifstelle 54261

26-260

54263

Ausstellen der Bescheinigung für die zollamtliche Abfertigung nach § 73 Absatz 6

 

 

a)

für ein Arzneimittel

24-210

 

b)

für jedes weitere Arzneimittel

6-36

 

c)

für jede weitere Anwendung

6-24

54264

Sonstige Bescheinigungen nach arzneimittelrechtlichen Vorschriften, soweit nicht eine andere Tarifstelle vorgesehen ist

24-120

54270

Zulassung und Anerkennung nach dem Arzneimittelgesetz

24-812

54280

Bescheide zu Maßnahmen nach den §§ 18, § 64 und 69

100-500

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für chemische Untersuchungen und Begutachtungen werden als Auslagen gemäß der Preisliste des Landeslabors Berlin-Brandenburg in Rechnung gestellt. Die Kosten für Entscheidungen der zuständigen Bundesoberbehörde nach § 21 Absatz 4 des Arzneimittelgesetzes, die gemäß Gebührennummer 21 der AMG-Kostenverordnung anfallen, werden als Auslagen in Rechnung gestellt.

 

54290

Erteilung einer Erlaubnis für die Gewinnung von Gewebe und die Laboruntersuchungen nach § 20b sowie für die Be- oder Verarbeitung, Konservierung, Lagerung oder das Inverkehrbringen von Gewebe oder Gewebezubereitungen nach § 20c

390-3 900

54291

Änderung einer Erlaubnis nach den §§ 20b und 20c

250-2 500

54292

Erteilung und Änderung einer Einfuhrerlaubnis sowie Erteilung eines Zertifikates für Gewebe und bestimmte Gewebezubereitungen nach § 72b einschließlich der Besichtigung in Ländern, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder andere Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind (ohne entstehende Kosten nach dem Reisekostenrecht)

50-25 000

54293

Prüfung einer Anzeige und Bestätigung oder Widerspruch nach § 20b Absatz 2

150-3 900

 

Anmerkung zu den Tarifstellen 54210, 54220, 54241, 54242 und 54290 bis 54293:

 

 

Die Kosten der zuständigen Bundesoberbehörde, die diese im Rahmen der Mitwirkungshandlungen nach dem Arzneimittelgesetz gegenüber der zuständigen Landesbehörde geltend macht, werden zusätzlich zu den Gebühren als Auslagen in Rechnung gestellt.

 

 

Sonstiges

 

56010

Prüfung von Betäubungsmittelunterlagen im Rahmen der Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs nach § 19 des Betäubungsmittelgesetzes

60-600

56030

Zulassung und Überprüfung von Untersuchungsstellen nach § 15 Absatz 4 und 5 der Trinkwasserverordnung

63-2 500

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für Laborinspektionen, die im Rahmen der Zulassung vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin beim Landeslabor Berlin-Brandenburg beauftragt werden, werden als Auslagen gemäß der Preisliste des Landeslabors Berlin-Brandenburg in Rechnung gestellt.

 

 

Zulassung nach dem Embryonenschutzgesetz

 

57010

Zulassung eines Zentrums zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik nach § 3a Absatz 3 des Embryonenschutzgesetzes in Verbindung mit § 3 der Präimplantationsdiagnostikverordnung

2 000-6 000

57011

Verlängerung der Zulassung eines Zentrums zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik nach § 3 Absatz 4 Satz 3 der Präimplantationsdiagnostikverordnung

1 000-6 000

57012

Widerruf der Zulassung eines Zentrums zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik

500-6 000

 

Genehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen nach § 121a des Sozialgesetzbuchs V

 

57020

Erteilung oder Widerruf der Genehmigung einer Einrichtung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen durch Insemination nach vorangegangener Stimulation

200-1 000

57021

Erteilung oder Widerruf der Genehmigung einer Einrichtung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen durch In-vitro-Fertilisation mit anschließendem Embryonaltransfer in die Gebärmutter (ET) oder in einen Eileiter (EIFT)

200-5 000

57022

Änderung der erteilten Genehmigung einer Einrichtung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen nach den Tarifstellen 57020 und 57021

200-2 000

 

Amts- und vertrauensärztliche Leistungen

 

58010

Untersuchung, ggf. einschließlich einer Seh-, Farbseh- und Hörprüfung; Harnuntersuchung einfacher Art; schriftliche gutachterliche Stellungnahme (z.B. Einstellung, Verbeamtung)

78

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt.

 

58011

Aufwendige Untersuchung (z.B. Arbeitsfähigkeit, Dienstfähigkeit, Dienstunfall)

263

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt.

 

58012

Sonstige Untersuchung mit einem einfachen bis mittleren Aufwand (z.B. zur Frage der Prüfungsfähigkeit)

78-99

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt.

 

58013

Schriftliche gutachterliche Stellungnahme nach Aktenlage

41

58014

Fachärztliches Zusatzgutachten mit Untersuchung

123

 

Anmerkung:

 

 

Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010, 58011 und 58012 anwendbar.

 

58015

Fachärztliches psychiatrisches Zusatzgutachten mit Untersuchung

164

 

Anmerkung:

 

 

Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010, 58011 und 58012 anwendbar.

 

58016

Fachärztliches Zusatzgutachten nach Aktenlage

82

 

Anmerkung:

 

 

Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010, 58011, 58012 und 58013 anwendbar.

 

58017

Schriftliche gutachtliche Stellungnahme mit einem das gewöhnliche Maß übersteigenden Aufwand

41-164

 

Anmerkung:

 

 

Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010 bis 58015 anwendbar.

 

58018

Bildschirmuntersuchung

41

58019

Hausbesuch zur Durchführung einer amts- oder vertrauensärztlichen Untersuchung

41-328

 

Anmerkung:

 

 

Die Tarifstelle ist zusätzlich zu der Tarifstelle 58011 anwendbar.

 

58020

Sonstige ärztliche Bescheinigung nach Aktenlage

41

58021

Entnahme einer Blutprobe

22

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt.

 

58022

Dokumentierte Probenahme für einen Vaterschaftstest

62

 

Anmerkung:

 

 

Die Tarifstelle ist zusätzlich zu der Tarifstelle 58021 anwendbar.

 

 

Gebührenfrei:

 

 

1.

Gesundheitszeugnisse für Adoptiv- und Kindeseltern sowie Adoptivkinder nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz (einschließlich der Blutuntersuchungen) mit Ausnahme der Untersuchungen in Adoptionsfällen zur Regelung von Erbschaftsangelegenheiten.

2.

Amtsärztliche und vertrauensärztliche Untersuchungen von Dienstkräften des Landes Berlin (vgl. § 2 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes) - mit Ausnahme der Dienstkräfte von Krankenhäusern und Eigenbetrieben - sowie von Bewerberinnen und Bewerbern für eine Einstellung beim Land Berlin. Nicht gebührenfrei sind amtsärztliche Bescheinigungen zum Nachweis der Prüfungsunfähigkeit.

3.

Amtsärztliche Untersuchungen auf der Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes, des Asylverfahrensgesetzes und des Staatsangehörigkeitsgesetzes im Rahmen der Zuständigkeit der Zentralen Medizinischen Gutachtenstelle auf Ersuchen der beteiligten Behörden.

 

 

Amtshandlungen nach dem Medizinprodukterecht

 

59010

Maßnahmen zur Einhaltung der medizinprodukterechtlichen Vorschriften und der Vorschriften über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens nach § 26 Absatz 2 des Medizinproduktegesetzes oder nach § 77 Absatz 2 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes

100-11 000

59020

Maßnahmen bei unrechtmäßiger oder unzulässiger Anbringung der CE-Kennzeichnung nach § 27 Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2 des Medizinproduktegesetzes

500-11 000

59030

Maßnahmen zum Schutz vor Risiken nach § 28 Absatz 1, 2 Satz 1 und 2 oder Absatz 4 des Medizinproduktegesetzes

100-11 000

59040

Ausstellen einer Bescheinigung über die Verkehrsfähigkeit eines Medizinproduktes nach § 34 Absatz 1 des Medizinproduktegesetzes oder Ausstellen eines Freiverkaufszertifikats nach § 10 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 60 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/745

100-700

59050

Maßnahmen bei mangelnder Kooperation oder bei unvollständiger oder unrichtiger Information und Dokumentation nach Artikel 10 Absatz 14 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2017/745

500-11 000

59060

Bestätigung nach Artikel 46 Absatz 9 Unterabsatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/745

500-11 000

59070

Verlängerung der Gültigkeit einer Bescheinigung nach Artikel 46 Absatz 9 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2017/745

50-1 100

59080

Bewertung von Produkten nach § 74 Absatz 1 Satz 2 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 94 der Verordnung (EU) 2017/745 und Maßnahmen nach § 74 Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 95 Absatz 1 oder 4 oder Artikel 97 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/745

50-11 000

59090

Marktüberwachungstätigkeiten oder Maßnahmen nach Artikel 93 der Verordnung (EU) 2017/745 oder nach § 78 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes

100-11 000

59110

Überwachung der Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen nach § 26 Absatz 1 Satz 1 des Medizinproduktegesetzes oder nach § 77 Absatz 1 Nummer 1 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes jeweils in Verbindung mit § 9 der Medizinprodukte- Betreiberverordnung

70-3 700

59120

Prüfung der Durchführung messtechnischer Kontrollen nach § 77 Absatz 1 Nummer 1 des Medizinprodukterecht- Durchführungsgesetzes in Verbindung mit § 14 Absatz 1 der Medizinprodukte- Betreiberverordnung

140-3 700

59130

Prüfung der Voraussetzungen für die Durchführung messtechnischer Kontrollen nach § 77 Absatz 1 Nummer 1 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit § 14 Absatz 6 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung

140-1 000

Abschnitt IV GesPflGebO

Abschnitt IV

Tarifstelle

Leistung

Gebühren €

Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin einschließlich Zentraler Medizinischer Gutachtenstelle

 

 

Erlaubnisse, Bescheinigungen und Ausnahmezulassungen für die Berufsausübung

 

51010

Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen, zahnärztlichen, tierärztlichen oder Apothekerberufs und der heilkundlichen Psychotherapie (Berufserlaubnis) sowie für die Verlängerung oder Änderung der Erlaubnis

100-360

 

Gebührenfrei:

 

 

Erteilung der Berufserlaubnis für die ausländischen Ärztinnen/Ärzte (Stipendiatinnen/Stipendiaten), die im Rahmen der entwicklungspolitischen Maßnahmen des Landes Berlin durch folgende Zuwendungsempfänger fortgebildet werden: Kaiserin-Friedrich-Stiftung (KFS), Deutsche Stiftung für internationale Entwicklung (DSE) und Deutsche Ärztegemeinschaft für medizinische Zusammenarbeit e.V. (DÄZ).

 

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für ein im Rahmen der Prüfung und Feststellung des Abschlusses einer ausländischen Ausbildung einzuholendes Gutachten werden als Auslagen in Rechnung gestellt.

 

51011

Approbation als Ärztin/Arzt, Zahnärztin/-arzt, Tierärztin/-arzt, Apotheker/in, Psychologische/r Psychotherapeut/in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in

100-430

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für ein im Rahmen der Prüfung und Feststellung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes bei ausländischen Abschlüssen sowie der Feststellung wesentlicher Unterschiede zu einer inländischen Ausbildung einzuholendes Gutachten werden als Auslagen in Rechnung gestellt.

 

51012

Bescheinigung über die ärztliche, zahnärztliche, tierärztliche oder pharmazeutische Prüfung sowie die Prüfung für Psychologische Psychotherapeuten/-innen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/-innen

30-110

51013

Entscheidungen nach den Approbationsordnungen für Ärztinnen/Ärzte, Apothekerinnen/Apotheker, Zahnärztinnen/-ärzte und Tierärztinnen und Tierärzte, den Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen für Psychologische Psychotherapeuten/-innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/-innen sowie nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Lebensmittelchemiker

20-110

51014

Verzicht auf Approbation, Berufserlaubnis oder Erlaubnis zur Führung einer Berufs- oder Weiterbildungsbezeichnung

45-120

51016

Ersatzbescheinigung, Ersatzurkunde oder Zweitschrift für verloren gegangene Approbations-, Erlaubnis- und Anerkennungsurkunden, Prüfungszeugnisse, Ergebnismitteilungen, Bescheide und Begleitschreiben

25-410

 

Gebührenfrei:

 

 

Erstmalige Ausstellung von Ersatzbescheinigungen für Vertriebene und Flüchtlinge nach dem Bundesvertriebenengesetz und ehemalige politische Häftlinge

 

51017

Bescheinigung über die Befähigung zur Ausübung des Berufs als Apotheker/in, Ärztin/Arzt, Psychologische/r Psychotherapeut/in, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in, Tierärztin/-arzt, Zahnärztin/-arzt oder eines Medizinal-, Veterinär- oder Pharmaziefachberufes nach den EG-Richtlinien

45-130

51019

Sonstige Bescheinigungen für Berufe des Gesundheits- und Sozialwesens, soweit nicht durch andere Tarifstellen abgedeckt

30-140

51030

Erteilung einer Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung

25-430

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für ein im Rahmen der Prüfung und Feststellung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes bei ausländischen Abschlüssen sowie der Feststellung wesentlicher Unterschiede zu einer inländischen Ausbildung einzuholendes Gutachten werden als Auslagen in Rechnung gestellt.

 

51031

Erteilung einer Erlaubnis zur Führung einer Weiterbildungsbezeichnung

 

 

a)

unmittelbar nach der mit der entsprechenden Prüfung abgeschlossenen Weiterbildung in Medizinalfachberufen und in Berufen der Altenpflege nach dem Weiterbildungsgesetz

20-50

 

b)

nach Anerkennung der Gleichwertigkeit einer außerhalb des Geltungsbereiches des Weiterbildungsgesetzes abgeschlossenen Weiterbildung

30-60

 

c)

Wiedererteilung

65

51032

Erteilung der Urkunde als „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“ oder „Staatlich anerkannte Familienpflegerin/Staatlich anerkannter Familienpfleger“

40-95

51033

Feststellung der Gleichwertigkeit

 

 

a)

von in der ehemaligen DDR erworbenen beruflichen Abschlüssen in der Altenpflege, Heilerziehungspflege und Familienpflege mit denen staatlich anerkannter Altenpfleger/innen, Heilerziehungspfleger/innen und Familienpfleger/innen im Land Berlin

40-90

 

b)

einer im übrigen Geltungsbereich des Grundgesetzes erteilten staatlichen Anerkennung sowie für die Feststellung der Gleichstellung von Ausbildungsabschlüssen außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes

40-90

51035

Zulassung zur Prüfung und Abnahme einer Prüfung durch den Beauftragten der für das Gesundheitswesen zuständigen Senatsverwaltung als Prüfungsvorsitzenden

 

 

a)

nach § 6 des Weiterbildungsgesetzes in Verbindung mit den Weiterbildungs- und Prüfungsverordnungen der jeweiligen Weiterbildungsfachrichtung

40-90

 

b)

nach § 8 Absatz 1 Nummer 3 des Weiterbildungsgesetzes in Verbindung mit den Weiterbildungs- und Prüfungsverordnungen der jeweiligen Weiterbildungsfachrichtung (besondere Prüfung)

80-120

51036

Überprüfung des Kenntnisstandes nach einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung bei akademischen Berufen im Gesundheitswesen

250-2 000

51038

Überprüfung des Kenntnisstandes nach einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung bei nichtakademischen Berufen im Gesundheitswesen

50-400

51040

Ausnahmezulassung für Medizinal- und Veterinärfachpersonal und pharmazeutisches Fachpersonal nach den entsprechenden Aus- und Weiterbildungsvorschriften

40-90

51041

Ausnahmeregelung für die Zulassung zur Weiterbildung in einem Lehrgang nach § 3 Absatz 3 des Weiterbildungsgesetzes

40-90

51050

Bestätigung der Anzeige nach § 14 des Gesundheitsdienst-Gesetzes

10-50

 

Bearbeitung von Anträgen auf Zulassung zu Staatsprüfungen in akademischen und nichtakademischen Gesundheitsberufen

 

51110

Zulassung zu einer das Studium beendenden Staatsprüfung bei akademischen Berufen im Gesundheitswesen

100

51111

Zulassung zu einer Vor- oder Abschnittsprüfung bei akademischen Berufen im Gesundheitswesen

60

51112

Zulassung zu einer staatlichen Prüfung bei Medizinalfachberufen

30

 

Anerkennung von Lehranstalten

 

51210

Erteilung der staatlichen Anerkennung von Lehranstalten für Medizinalfachpersonal und pharmazeutisches Fachpersonal nach Lehranstaltengesetzen

800-1 300

51211

Änderung der staatlichen Anerkennung von Lehranstalten für Medizinalfachpersonal und pharmazeutisches Fachpersonal

100-650

51215

Erteilung der staatlichen Anerkennung als Ausbildungsstätte für Psychotherapie oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie nach § 6 des Psychotherapeutengesetzes

600-1 500

51216

Änderung der staatlichen Anerkennung von Ausbildungsstätten für Psychotherapie oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

70-520

51220

Erteilung der staatlichen Anerkennung als Weiterbildungsstätte für Medizinalfachberufe nach § 4 des Weiterbildungsgesetzes

800-1 300

51221

Änderung der staatlichen Anerkennung von Weiterbildungsstätten für Medizinalfachberufe nach § 4 Absatz 3 des Weiterbildungsgesetzes

100-650

51222

Bescheinigung für Steuerbefreiungen nach § 4 Nummer 21 des Umsatzsteuergesetzes

180-500

 

Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen nach dem Wohnteilhabegesetz

 

52010

Ausnahmezulassung zu Geld- oder geldwerten Leistungen nach § 18 Absatz 3

370-1 125

52011

Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Anzeige bei Einrichtungen nach § 19 Absatz 1, 2 oder 3

370

 

zzgl. je Einrichtungsplatz

19

52015

Aufforderung zur Abgabe einer Meldung bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Meldung bei Pflege-Wohngemeinschaften, ausgenommen selbstverantworteten Pflege-Wohngemeinschaften, nach § 20 Absatz 1, 4 oder 6

370–740

52020

Prüfung nach § 23 Absatz 5 Satz 1 oder § 26 Absatz 1 bei nicht fristgerechter oder nicht wahrheitsgemäßer Mitteilung der Mängelbeseitigung nach Beratung oder Anordnung nach den §§ 28 bis 32

370–1 125

52021

Aufforderung zur Duldung von Prüfungen nach § 23 Absatz 7 Satz 2, nach § 25 Absatz 4 Satz 4 in Verbindung mit § 23 Absatz 7 Satz 2 oder nach § 26 Absatz 5 Satz 1 in Verbindung mit § 23 Absatz 7 Satz 2

370–740

52022

Aufforderung zur Mitwirkung und Unterstützung sowie erneute Aufforderung zur Erteilung einer Auskunft oder zur Zurverfügungstellung von Aufzeichnungen oder sonstigen Unterlagen nach § 23 Absatz 11, nach § 25 Absatz 4 Satz 4 und 6 in Verbindung mit § 23 Absatz 11 oder nach § 26 Absatz 5 Satz 1 in Verbindung mit § 23 Absatz 11

370–740

52023

Erneute Aufforderung zur Teilnahme an einer Pflichtberatung vor Inbetriebnahme nach § 24 Absatz 2

370–740

52024

Erneute Aufforderung zur Nennung der Namen von Nutzerinnen und Nutzern nach § 25 Absatz 4 Satz 5 oder § 26 Absatz 4 Satz 4

370–740

52025

Feststellung über die Art der Wohnform nach § 25 Absatz 6 Satz 1, wenn mit der Zuordnungsprüfung eine Änderung der Art der Wohnform verbunden ist

740–1 480

52030

Erteilung von Anordnungen zur Mängelbeseitigung auf Grund festgestellter Mängel nach § 29

740–1 480

52040

Erteilung eines Beschäftigungsverbotes nach § 30 Absatz 1 für vom Leistungsanbieter eingesetzte Personen, je Person

740–1 480

52050

Erteilung einer Anordnung zur Einsetzung einer neuen Leitung nach § 30 Absatz 2 Satz 1

740

52051

Einsetzung einer kommissarischen Leitung nach § 30 Absatz 2 Satz 2

740

52055

Verhängung eines Aufnahmestopps nach § 31

 

 

bei Wohnformen

bis 19 Plätze

740

 

 

20-49 Plätze

1 480

 

 

50-99 Plätze

2 220

 

 

100 und mehr Plätze

2 960

52060

Untersagung des Betriebs einer Einrichtung oder einer Wohngemeinschaft nach § 32 Absatz 1, 2, 4 oder 5 oder Untersagung der Leistungserbringung in einer Wohngemeinschaft nach § 32 Absatz 1 oder 2

 

 

bei Wohnformen

bis 19 Plätze

2 220

 

 

20-49 Plätze

4 440

 

 

50-99 Plätze

6 660

 

 

100 und mehr Plätze

8 880

52061

Vorläufige Untersagung des Betriebs einer Einrichtung nach § 32 Absatz 3 Satz 2

 

 

bei Einrichtungen

bis 19 Plätze

2 220

 

 

20-49 Plätze

4 440

 

 

50-99 Plätze

6 660

 

 

100 und mehr Plätze

8 880

 

Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von stationären Einrichtungen nach der Wohnteilhabe-Bauverordnung

 

52110

Information und Beratung von Personen nach § 9 des Wohnteilhabegesetzes, sofern sie einen Zeitrahmen von 90 Minuten überschreiten,

 

 

je über 90 Minuten hinausgehende angefangene halbe Stunde

37

52120

Erteilung einer befristeten Befreiung

 

 

nach § 21 Absatz 2 Satz 3,

 

 

nach § 21 Absatz 2 Satz 4 in Verbindung mit Satz 3,

 

 

nach § 21 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4,

 

 

nach § 21 Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4,

 

 

nach § 21 Absatz 6 Satz 2,

 

 

nach § 22 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 22 Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4,

 

 

nach § 22 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4,

 

 

nach § 22 Absatz 4 in Verbindung mit § 21 Absatz 4 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4,

 

 

nach § 23 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4,

 

 

nach § 23 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4,

 

 

oder nach § 23 Absatz 4 in Verbindung mit § 21 Absatz 4 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4,

 

 

je Tatbestand

740–1 480

52121

Widerruf einer befristeten Befreiung im Sinne der Tarifstelle 52120,

 

 

je Tatbestand

740

52130

Widerruf einer auf Grund von Übergangsvorschriften weiterhin geltenden Befreiung nach § 31 Absatz 1 der Heimmindestbauverordnung

740

 

Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen nach der Wohnteilhabe-Personalverordnung

 

52210

Entscheidung über eine Ausnahme von den fachlichen Anforderungen nach § 3 Absatz 5 oder nach § 5 Satz 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 5

740–1 480

52220

Widerruf einer Entscheidung nach § 3 Absatz 5 oder nach § 5 Satz 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 5

740

52230

Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Anzeige bei einer Leitung für mehrere stationäre Einrichtungen nach § 3 Absatz 7 Satz 2

370

 

zzgl. je Einrichtungsplatz

19

52231

Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Anzeige bei einer verantwortlichen Pflegefachkraft für mehrere stationäre Einrichtungen nach § 4 Absatz 2 Satz 2

370

 

zzgl. je Einrichtungsplatz

19

52232

Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Anzeige bei Übernahme der Aufgaben der Leitung in einer stationären Einrichtung und der verantwortlichen Pflegefachkraft in einer Person nach § 4 Absatz 3 Satz 2

370

 

zzgl. je Einrichtungsplatz

19

 

Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von stationären Einrichtungen nach der Wohnteilhabe-Mitwirkungsverordnung

 

52310

Bestellung einer Fürsprecherin oder eines Fürsprechers nach § 23 Absatz 2

222

52311

Aufhebung der Bestellung einer Fürsprecherin oder eines Fürsprechers nach § 24 Absatz 2 oder 3

111

 

Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von zum 1. Dezember 2021 bestehenden betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen für pflegebedürftige Menschen in Wohnungen nach dem Wohnteilhabegesetz vom 3. Juni 2010 in Verbindung mit § 40 Absatz 1 des Wohnteilhabegesetzes vom 4. Mai 2021 und nach § 40 Absatz 2 des Wohnteilhabegesetzes vom 4. Mai 2021

 

52410

Ausnahmezulassung zu Geld- oder geldwerten Leistungen nach § 12 Absatz 3 des Wohnteilhabegesetzes vom 3. Juni 2010 in Verbindung mit § 40 Absatz 1 des Wohnteilhabegesetzes vom 4. Mai 2021

370–1 125

52415

Aufforderung zur Abgabe einer Meldung bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Meldung nach § 40 Absatz 2 des Wohnteilhabegesetzes vom 4. Mai 2021

370–740

52420

Prüfung nach § 17 Absatz 4 oder § 18 Satz 1 des Wohnteilhabegesetzes vom 3. Juni 2010 jeweils in Verbindung mit § 40 Absatz 1 des Wohnteilhabegesetzes vom 4. Mai 2021 bei nicht fristgerechter oder nicht wahrheitsgemäßer Mitteilung der Mängelbeseitigung nach Beratung oder Anordnung nach den §§ 22 bis 25 des Wohnteilhabegesetzes vom 3. Juni 2010 in Verbindung mit § 40 Absatz 1 des Wohnteilhabegesetzes vom 4. Mai 2021

370–1 125

52421

Aufforderung zur Duldung von Prüfungen nach § 19 Satz 2 in Verbindung mit § 17 Absatz 6 Satz 2 des Wohnteilhabegesetzes vom 3. Juni 2010 in Verbindung mit § 40 Absatz 1 des Wohnteilhabegesetzes vom 4. Mai 2021

370–740

52422

Aufforderung zur Mitwirkung und Unterstützung sowie erneute Aufforderung zur Erteilung einer Auskunft oder zur Zurverfügungstellung von Aufzeichnungen oder sonstigen Unterlagen nach § 18 Satz 4 in Verbindung mit § 17 Absatz 10 oder nach § 19 Satz 2 in Verbindung mit § 17 Absatz 10 des Wohnteilhabegesetzes vom 3. Juni 2010 jeweils in Verbindung mit § 40 Absatz 1 des Wohnteilhabegesetzes vom 4. Mai 2021

370–740

52424

Erneute Aufforderung zur Nennung der Namen von Nutzerinnen und Nutzern nach § 18 Satz 3 oder nach § 19 Satz 2 in Verbindung mit § 18 Satz 3 des Wohnteilhabegesetzes vom 3. Juni 2010 jeweils in Verbindung mit § 40 Absatz 1 des Wohnteilhabegesetzes vom 4. Mai 2021

370–740

52425

Feststellung über die Art der Pflege-Wohnform nach § 19 Satz 3 des Wohnteilhabegesetzes vom 3. Juni 2010 in Verbindung mit § 40 Absatz 1 des Wohnteilhabegesetzes vom 4. Mai 2021, wenn mit der Zuordnungsprüfung eine Änderung der Art der Wohnform verbunden ist

740–1 480

52430

Erteilung von Anordnungen zur Mängelbeseitigung auf Grund festgestellter Mängel nach § 22 des Wohnteilhabegesetzes vom 3. Juni 2010 in Verbindung mit § 40 Absatz 1 des Wohnteilhabegesetzes vom 4. Mai 2021

740–1 480

52440

Erteilung eines Beschäftigungsverbotes nach § 23 Absatz 1 des Wohnteilhabegesetzes vom 3. Juni 2010 in Verbindung mit § 40 Absatz 1 des Wohnteilhabegesetzes vom 4. Mai 2021 für vom Leistungsanbieter eingesetzte Personen, je Person

740–1 480

52460

Untersagung der Leistungserbringung in einer Wohnform für pflegebedürftige Menschen in einer Wohnung nach § 25 Absatz 1 oder 2 des Wohnteilhabegesetzes vom 3. Juni 2010 jeweils in Verbindung mit § 40 Absatz 1 des Wohnteilhabegesetzes vom 4. Mai 2021

2 220

 

Erlaubnisse zum Betrieb von Krankenhäusern, Privatkranken- und Privatentbindungsanstalten sowie von Privatnervenkliniken

 

53010

Konzessionen, Erlaubnisse nach § 30 der Gewerbeordnung; Ordnungsbehördliche Genehmigungen nach § 19 des Landeskrankenhausgesetzes

870-8 700

53011

Veränderungen und Umbauten

150-4 400

 

Erlaubnisse zum Betrieb von Apotheken nach dem Apothekengesetz

 

54110

Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke

1 040-1 560

54111

Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Zweigapotheke

780

54112

Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Hauptapotheke und bis zu drei Filialapotheken

2 080-6 240

54113

Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke an einen Pächter

720

54114

Erteilung der Genehmigung zur Verwaltung einer Apotheke

300

54115

Genehmigung einer Versorgung nach den §§ 12a und 14

240-480

54116

Zulassung einer Ausnahme für Apothekenräume und -einrichtungen nach der Verordnung über den Betrieb von Apotheken

360

54117

Erteilung einer Genehmigung zur Dienstbefreiung von Apotheken nach der Verordnung über den Betrieb von Apotheken

36

54118

Erteilung einer Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel nach § 11a

200-1 000

54119

Besichtigung von Apotheken nach § 6 einschließlich Vor- und Nacharbeit

100-500

 

Amtshandlungen nach dem Arzneimittelgesetz im Rahmen der Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln

 

54210

Erteilung und Änderung einer Herstellungserlaubnis nach § 13 Absatz 1 in Verbindung mit § 17

390-3 900

54220

Erteilung eines Zertifikates nach § 72a einschließlich der Besichtigung in Ländern, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder andere Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind (ohne entstehende Kosten nach dem Reisekostenrecht)

50-25 000

54230

Erstellung eines Informationsberichtes über die Herstellung pharmazeutischer Produkte nach der Pharmazeutischen Inspektions-Convention

100-1 500

54240

Besichtigung von Apotheken und tierärztlichen Hausapotheken nach § 64 einschließlich Vor- und Nacharbeit

100-1 200

54241

Besichtigungen nach § 64 eines pharmazeutischen Unternehmens, eines Herstellers, eines pharmazeutischen Großhandels, von Einrichtungen mit einer Erlaubnis nach § 20b oder § 20c und eines Prüfbetriebes einschließlich Vor- und Nacharbeit

150-25 000

54242

Besichtigung im Rahmen der Überwachung der klinischen Prüfung nach § 64

250-2 500

54243

Zertifikat über die Einhaltung der Guten Herstellungspraxis (GMP) oder der Guten Vertriebspraxis (GDP) nach § 64 Absatz 3f

250-2 500

54252

Erteilung und Änderung einer Erlaubnis zum Betreiben eines Großhandels mit Arzneimitteln nach § 52a

260-1 300

54260

Bescheinigung für die Ausfuhr von Fertigarzneimitteln

66-300

54261

Einfuhrerlaubnis nach § 72

130-1 300

54262

Änderung der Einfuhrerlaubnis gemäß Tarifstelle 54261

26-260

54263

Ausstellen der Bescheinigung für die zollamtliche Abfertigung nach § 73 Absatz 6

 

 

a)

für ein Arzneimittel

24-210

 

b)

für jedes weitere Arzneimittel

6-36

 

c)

für jede weitere Anwendung

6-24

54264

Sonstige Bescheinigungen nach arzneimittelrechtlichen Vorschriften, soweit nicht eine andere Tarifstelle vorgesehen ist

24-120

54270

Zulassung und Anerkennung nach dem Arzneimittelgesetz

24-812

54280

Bescheide zu Maßnahmen nach den §§ 18, § 64 und 69

100-500

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für chemische Untersuchungen und Begutachtungen werden als Auslagen gemäß der Preisliste des Landeslabors Berlin-Brandenburg in Rechnung gestellt. Die Kosten für Entscheidungen der zuständigen Bundesoberbehörde nach § 21 Absatz 4 des Arzneimittelgesetzes, die gemäß Gebührennummer 21 der AMG-Kostenverordnung anfallen, werden als Auslagen in Rechnung gestellt.

 

54290

Erteilung einer Erlaubnis für die Gewinnung von Gewebe und die Laboruntersuchungen nach § 20b sowie für die Be- oder Verarbeitung, Konservierung, Lagerung oder das Inverkehrbringen von Gewebe oder Gewebezubereitungen nach § 20c

390-3 900

54291

Änderung einer Erlaubnis nach den §§ 20b und 20c

250-2 500

54292

Erteilung und Änderung einer Einfuhrerlaubnis sowie Erteilung eines Zertifikates für Gewebe und bestimmte Gewebezubereitungen nach § 72b einschließlich der Besichtigung in Ländern, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder andere Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind (ohne entstehende Kosten nach dem Reisekostenrecht)

50-25 000

54293

Prüfung einer Anzeige und Bestätigung oder Widerspruch nach § 20b Absatz 2

150-3 900

 

Anmerkung zu den Tarifstellen 54210, 54220, 54241, 54242 und 54290 bis 54293:

 

 

Die Kosten der zuständigen Bundesoberbehörde, die diese im Rahmen der Mitwirkungshandlungen nach dem Arzneimittelgesetz gegenüber der zuständigen Landesbehörde geltend macht, werden zusätzlich zu den Gebühren als Auslagen in Rechnung gestellt.

 

 

Sonstiges

 

56010

Prüfung von Betäubungsmittelunterlagen im Rahmen der Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs nach § 19 des Betäubungsmittelgesetzes

60-600

56030

Zulassung und Überprüfung von Untersuchungsstellen nach § 15 Absatz 4 und 5 der Trinkwasserverordnung

63-2 500

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für Laborinspektionen, die im Rahmen der Zulassung vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin beim Landeslabor Berlin-Brandenburg beauftragt werden, werden als Auslagen gemäß der Preisliste des Landeslabors Berlin-Brandenburg in Rechnung gestellt.

 

 

Zulassung nach dem Embryonenschutzgesetz

 

57010

Zulassung eines Zentrums zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik nach § 3a Absatz 3 des Embryonenschutzgesetzes in Verbindung mit § 3 der Präimplantationsdiagnostikverordnung

2 000-6 000

57011

Verlängerung der Zulassung eines Zentrums zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik nach § 3 Absatz 4 Satz 3 der Präimplantationsdiagnostikverordnung

1 000-6 000

57012

Widerruf der Zulassung eines Zentrums zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik

500-6 000

 

Genehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen nach § 121a des Sozialgesetzbuchs V

 

57020

Erteilung oder Widerruf der Genehmigung einer Einrichtung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen durch Insemination nach vorangegangener Stimulation

200-1 000

57021

Erteilung oder Widerruf der Genehmigung einer Einrichtung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen durch In-vitro-Fertilisation mit anschließendem Embryonaltransfer in die Gebärmutter (ET) oder in einen Eileiter (EIFT)

200-5 000

57022

Änderung der erteilten Genehmigung einer Einrichtung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen nach den Tarifstellen 57020 und 57021

200-2 000

 

Amts- und vertrauensärztliche Leistungen

 

58010

Untersuchung, ggf. einschließlich einer Seh-, Farbseh- und Hörprüfung; Harnuntersuchung einfacher Art; schriftliche gutachterliche Stellungnahme (z.B. Einstellung, Verbeamtung)

78

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt.

 

58011

Aufwendige Untersuchung (z.B. Arbeitsfähigkeit, Dienstfähigkeit, Dienstunfall)

263

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt.

 

58012

Sonstige Untersuchung mit einem einfachen bis mittleren Aufwand (z.B. zur Frage der Prüfungsfähigkeit)

78-99

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt.

 

58013

Schriftliche gutachterliche Stellungnahme nach Aktenlage

41

58014

Fachärztliches Zusatzgutachten mit Untersuchung

123

 

Anmerkung:

 

 

Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010, 58011 und 58012 anwendbar.

 

58015

Fachärztliches psychiatrisches Zusatzgutachten mit Untersuchung

164

 

Anmerkung:

 

 

Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010, 58011 und 58012 anwendbar.

 

58016

Fachärztliches Zusatzgutachten nach Aktenlage

82

 

Anmerkung:

 

 

Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010, 58011, 58012 und 58013 anwendbar.

 

58017

Schriftliche gutachtliche Stellungnahme mit einem das gewöhnliche Maß übersteigenden Aufwand

41-164

 

Anmerkung:

 

 

Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010 bis 58015 anwendbar.

 

58018

Bildschirmuntersuchung

41

58019

Hausbesuch zur Durchführung einer amts- oder vertrauensärztlichen Untersuchung

41-328

 

Anmerkung:

 

 

Die Tarifstelle ist zusätzlich zu der Tarifstelle 58011 anwendbar.

 

58020

Sonstige ärztliche Bescheinigung nach Aktenlage

41

58021

Entnahme einer Blutprobe

22

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt.

 

58022

Dokumentierte Probenahme für einen Vaterschaftstest

62

 

Anmerkung:

 

 

Die Tarifstelle ist zusätzlich zu der Tarifstelle 58021 anwendbar.

 

 

Gebührenfrei:

 

 

1.

Gesundheitszeugnisse für Adoptiv- und Kindeseltern sowie Adoptivkinder nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz (einschließlich der Blutuntersuchungen) mit Ausnahme der Untersuchungen in Adoptionsfällen zur Regelung von Erbschaftsangelegenheiten.

2.

Amtsärztliche und vertrauensärztliche Untersuchungen von Dienstkräften des Landes Berlin (vgl. § 2 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes) - mit Ausnahme der Dienstkräfte von Krankenhäusern und Eigenbetrieben - sowie von Bewerberinnen und Bewerbern für eine Einstellung beim Land Berlin. Nicht gebührenfrei sind amtsärztliche Bescheinigungen zum Nachweis der Prüfungsunfähigkeit.

3.

Amtsärztliche Untersuchungen auf der Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes, des Asylverfahrensgesetzes und des Staatsangehörigkeitsgesetzes im Rahmen der Zuständigkeit der Zentralen Medizinischen Gutachtenstelle auf Ersuchen der beteiligten Behörden.

 

 

Amtshandlungen nach dem Medizinprodukterecht

 

59010

Maßnahmen zur Einhaltung der medizinprodukterechtlichen Vorschriften und der Vorschriften über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens nach § 26 Absatz 2 des Medizinproduktegesetzes oder nach § 77 Absatz 2 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes

100-11 000

59020

Maßnahmen bei unrechtmäßiger oder unzulässiger Anbringung der CE-Kennzeichnung nach § 27 Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2 des Medizinproduktegesetzes

500-11 000

59030

Maßnahmen zum Schutz vor Risiken nach § 28 Absatz 1, 2 Satz 1 und 2 oder Absatz 4 des Medizinproduktegesetzes

100-11 000

59040

Ausstellen einer Bescheinigung über die Verkehrsfähigkeit eines Medizinproduktes nach § 34 Absatz 1 des Medizinproduktegesetzes oder Ausstellen eines Freiverkaufszertifikats nach § 10 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 60 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/745

100-700

59050

Maßnahmen bei mangelnder Kooperation oder bei unvollständiger oder unrichtiger Information und Dokumentation nach Artikel 10 Absatz 14 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2017/745

500-11 000

59060

Bestätigung nach Artikel 46 Absatz 9 Unterabsatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/745

500-11 000

59070

Verlängerung der Gültigkeit einer Bescheinigung nach Artikel 46 Absatz 9 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2017/745

50-1 100

59080

Bewertung von Produkten nach § 74 Absatz 1 Satz 2 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 94 der Verordnung (EU) 2017/745 und Maßnahmen nach § 74 Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 95 Absatz 1 oder 4 oder Artikel 97 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/745

50-11 000

59090

Marktüberwachungstätigkeiten oder Maßnahmen nach Artikel 93 der Verordnung (EU) 2017/745 oder nach § 78 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes

100-11 000

59110

Überwachung der Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen nach § 26 Absatz 1 Satz 1 des Medizinproduktegesetzes oder nach § 77 Absatz 1 Nummer 1 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes jeweils in Verbindung mit § 9 der Medizinprodukte- Betreiberverordnung

70-3 700

59120

Prüfung der Durchführung messtechnischer Kontrollen nach § 77 Absatz 1 Nummer 1 des Medizinprodukterecht- Durchführungsgesetzes in Verbindung mit § 14 Absatz 1 der Medizinprodukte- Betreiberverordnung

140-3 700

59130

Prüfung der Voraussetzungen für die Durchführung messtechnischer Kontrollen nach § 77 Absatz 1 Nummer 1 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit § 14 Absatz 6 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung

140-1 000

Abschnitt IV GesPflGebO

Abschnitt IV

Tarifstelle

Leistung

Gebühren €

Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin einschließlich Zentraler Medizinischer Gutachtenstelle

 

 

Erlaubnisse, Bescheinigungen und Ausnahmezulassungen für die Berufsausübung

 

51010

Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen, zahnärztlichen, tierärztlichen oder Apothekerberufs und der heilkundlichen Psychotherapie (Berufserlaubnis) sowie für die Verlängerung oder Änderung der Erlaubnis

100-360

 

Gebührenfrei:

 

 

Erteilung der Berufserlaubnis für die ausländischen Ärztinnen/Ärzte (Stipendiatinnen/Stipendiaten), die im Rahmen der entwicklungspolitischen Maßnahmen des Landes Berlin durch folgende Zuwendungsempfänger fortgebildet werden: Kaiserin-Friedrich-Stiftung (KFS), Deutsche Stiftung für internationale Entwicklung (DSE) und Deutsche Ärztegemeinschaft für medizinische Zusammenarbeit e.V. (DÄZ).

 

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für ein im Rahmen der Prüfung und Feststellung des Abschlusses einer ausländischen Ausbildung einzuholendes Gutachten werden als Auslagen in Rechnung gestellt.

 

51011

Approbation als Ärztin/Arzt, Zahnärztin/-arzt, Tierärztin/-arzt, Apotheker/in, Psychologische/r Psychotherapeut/in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in

100-430

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für ein im Rahmen der Prüfung und Feststellung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes bei ausländischen Abschlüssen sowie der Feststellung wesentlicher Unterschiede zu einer inländischen Ausbildung einzuholendes Gutachten werden als Auslagen in Rechnung gestellt.

 

51012

Bescheinigung über die ärztliche, zahnärztliche, tierärztliche oder pharmazeutische Prüfung sowie die Prüfung für Psychologische Psychotherapeuten/-innen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/-innen

30-110

51013

Entscheidungen nach den Approbationsordnungen für Ärztinnen/Ärzte, Apothekerinnen/Apotheker, Zahnärztinnen/-ärzte und Tierärztinnen und Tierärzte, den Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen für Psychologische Psychotherapeuten/-innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/-innen sowie nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Lebensmittelchemiker

20-110

51014

Verzicht auf Approbation, Berufserlaubnis oder Erlaubnis zur Führung einer Berufs- oder Weiterbildungsbezeichnung

45-120

51016

Ersatzbescheinigung, Ersatzurkunde oder Zweitschrift für verloren gegangene Approbations-, Erlaubnis- und Anerkennungsurkunden, Prüfungszeugnisse, Ergebnismitteilungen, Bescheide und Begleitschreiben

25-410

 

Gebührenfrei:

 

 

Erstmalige Ausstellung von Ersatzbescheinigungen für Vertriebene und Flüchtlinge nach dem Bundesvertriebenengesetz und ehemalige politische Häftlinge

 

51017

Bescheinigung über die Befähigung zur Ausübung des Berufs als Apotheker/in, Ärztin/Arzt, Psychologische/r Psychotherapeut/in, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in, Tierärztin/-arzt, Zahnärztin/-arzt oder eines Medizinal-, Veterinär- oder Pharmaziefachberufes nach den EG-Richtlinien

45-130

51019

Sonstige Bescheinigungen für Berufe des Gesundheits- und Sozialwesens, soweit nicht durch andere Tarifstellen abgedeckt

30-140

51030

Erteilung einer Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung

25-430

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für ein im Rahmen der Prüfung und Feststellung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes bei ausländischen Abschlüssen sowie der Feststellung wesentlicher Unterschiede zu einer inländischen Ausbildung einzuholendes Gutachten werden als Auslagen in Rechnung gestellt.

 

51031

Erteilung einer Erlaubnis zur Führung einer Weiterbildungsbezeichnung

 

 

a)

unmittelbar nach der mit der entsprechenden Prüfung abgeschlossenen Weiterbildung in Medizinalfachberufen und in Berufen der Altenpflege nach dem Weiterbildungsgesetz

20-50

 

b)

nach Anerkennung der Gleichwertigkeit einer außerhalb des Geltungsbereiches des Weiterbildungsgesetzes abgeschlossenen Weiterbildung

30-60

 

c)

Wiedererteilung

65

51032

Erteilung der Urkunde als „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“ oder „Staatlich anerkannte Familienpflegerin/Staatlich anerkannter Familienpfleger“

40-95

51033

Feststellung der Gleichwertigkeit

 

 

a)

von in der ehemaligen DDR erworbenen beruflichen Abschlüssen in der Altenpflege, Heilerziehungspflege und Familienpflege mit denen staatlich anerkannter Altenpfleger/innen, Heilerziehungspfleger/innen und Familienpfleger/innen im Land Berlin

40-90

 

b)

einer im übrigen Geltungsbereich des Grundgesetzes erteilten staatlichen Anerkennung sowie für die Feststellung der Gleichstellung von Ausbildungsabschlüssen außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes

40-90

51035

Zulassung zur Prüfung und Abnahme einer Prüfung durch den Beauftragten der für das Gesundheitswesen zuständigen Senatsverwaltung als Prüfungsvorsitzenden

 

 

a)

nach § 6 des Weiterbildungsgesetzes in Verbindung mit den Weiterbildungs- und Prüfungsverordnungen der jeweiligen Weiterbildungsfachrichtung

40-90

 

b)

nach § 8 Absatz 1 Nummer 3 des Weiterbildungsgesetzes in Verbindung mit den Weiterbildungs- und Prüfungsverordnungen der jeweiligen Weiterbildungsfachrichtung (besondere Prüfung)

80-120

51036

Überprüfung des Kenntnisstandes nach einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung bei akademischen Berufen im Gesundheitswesen

250-2 000

51038

Überprüfung des Kenntnisstandes nach einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung bei nichtakademischen Berufen im Gesundheitswesen

50-400

51040

Ausnahmezulassung für Medizinal- und Veterinärfachpersonal und pharmazeutisches Fachpersonal nach den entsprechenden Aus- und Weiterbildungsvorschriften

40-90

51041

Ausnahmeregelung für die Zulassung zur Weiterbildung in einem Lehrgang nach § 3 Absatz 3 des Weiterbildungsgesetzes

40-90

51050

Bestätigung der Anzeige nach § 14 des Gesundheitsdienst-Gesetzes

10-50

 

Bearbeitung von Anträgen auf Zulassung zu Staatsprüfungen in akademischen und nichtakademischen Gesundheitsberufen

 

51110

Zulassung zu einer das Studium beendenden Staatsprüfung bei akademischen Berufen im Gesundheitswesen

100

51111

Zulassung zu einer Vor- oder Abschnittsprüfung bei akademischen Berufen im Gesundheitswesen

60

51112

Zulassung zu einer staatlichen Prüfung bei Medizinalfachberufen

30

 

Anerkennung von Lehranstalten

 

51210

Erteilung der staatlichen Anerkennung von Lehranstalten für Medizinalfachpersonal und pharmazeutisches Fachpersonal nach Lehranstaltengesetzen

800-1 300

51211

Änderung der staatlichen Anerkennung von Lehranstalten für Medizinalfachpersonal und pharmazeutisches Fachpersonal

100-650

51215

Erteilung der staatlichen Anerkennung als Ausbildungsstätte für Psychotherapie oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie nach § 6 des Psychotherapeutengesetzes

600-1 500

51216

Änderung der staatlichen Anerkennung von Ausbildungsstätten für Psychotherapie oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

70-520

51220

Erteilung der staatlichen Anerkennung als Weiterbildungsstätte für Medizinalfachberufe nach § 4 des Weiterbildungsgesetzes

800-1 300

51221

Änderung der staatlichen Anerkennung von Weiterbildungsstätten für Medizinalfachberufe nach § 4 Absatz 3 des Weiterbildungsgesetzes

100-650

51222

Bescheinigung für Steuerbefreiungen nach § 4 Nummer 21 des Umsatzsteuergesetzes

180-500

 

Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen nach dem Wohnteilhabegesetz

 

52010

Ausnahmezulassung zu Geld- oder geldwerten Leistungen nach § 18 Absatz 3

370-1 125

52011

Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Anzeige bei Einrichtungen nach § 19 Absatz 1, 2 oder 3

370

 

zzgl. je Einrichtungsplatz

19

52015

Aufforderung zur Abgabe einer Meldung bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Meldung bei Pflege-Wohngemeinschaften, ausgenommen selbstverantworteten Pflege-Wohngemeinschaften, nach § 20 Absatz 1, 4 oder 6

370–740

52020

Prüfung nach § 23 Absatz 5 Satz 1 oder § 26 Absatz 1 bei nicht fristgerechter oder nicht wahrheitsgemäßer Mitteilung der Mängelbeseitigung nach Beratung oder Anordnung nach den §§ 28 bis 32

370–1 125

52021

Aufforderung zur Duldung von Prüfungen nach § 23 Absatz 7 Satz 2, nach § 25 Absatz 4 Satz 4 in Verbindung mit § 23 Absatz 7 Satz 2 oder nach § 26 Absatz 5 Satz 1 in Verbindung mit § 23 Absatz 7 Satz 2

370–740

52022

Aufforderung zur Mitwirkung und Unterstützung sowie erneute Aufforderung zur Erteilung einer Auskunft oder zur Zurverfügungstellung von Aufzeichnungen oder sonstigen Unterlagen nach § 23 Absatz 11, nach § 25 Absatz 4 Satz 4 und 6 in Verbindung mit § 23 Absatz 11 oder nach § 26 Absatz 5 Satz 1 in Verbindung mit § 23 Absatz 11

370–740

52023

Erneute Aufforderung zur Teilnahme an einer Pflichtberatung vor Inbetriebnahme nach § 24 Absatz 2

370–740

52024

Erneute Aufforderung zur Nennung der Namen von Nutzerinnen und Nutzern nach § 25 Absatz 4 Satz 5 oder § 26 Absatz 4 Satz 4

370–740

52025

Feststellung über die Art der Wohnform nach § 25 Absatz 6 Satz 1, wenn mit der Zuordnungsprüfung eine Änderung der Art der Wohnform verbunden ist

740–1 480

52030

Erteilung von Anordnungen zur Mängelbeseitigung auf Grund festgestellter Mängel nach § 29

740–1 480

52040

Erteilung eines Beschäftigungsverbotes nach § 30 Absatz 1 für vom Leistungsanbieter eingesetzte Personen, je Person

740–1 480

52050

Erteilung einer Anordnung zur Einsetzung einer neuen Leitung nach § 30 Absatz 2 Satz 1

740

52051

Einsetzung einer kommissarischen Leitung nach § 30 Absatz 2 Satz 2

740

52055

Verhängung eines Aufnahmestopps nach § 31

 

 

bei Wohnformen

bis 19 Plätze

740

 

 

20-49 Plätze

1 480

 

 

50-99 Plätze

2 220

 

 

100 und mehr Plätze

2 960

52060

Untersagung des Betriebs einer Einrichtung oder einer Wohngemeinschaft nach § 32 Absatz 1, 2, 4 oder 5 oder Untersagung der Leistungserbringung in einer Wohngemeinschaft nach § 32 Absatz 1 oder 2

 

 

bei Wohnformen

bis 19 Plätze

2 220

 

 

20-49 Plätze

4 440

 

 

50-99 Plätze

6 660

 

 

100 und mehr Plätze

8 880

52061

Vorläufige Untersagung des Betriebs einer Einrichtung nach § 32 Absatz 3 Satz 2

 

 

bei Einrichtungen

bis 19 Plätze

2 220

 

 

20-49 Plätze

4 440

 

 

50-99 Plätze

6 660

 

 

100 und mehr Plätze

8 880

 

Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von stationären Einrichtungen nach der Wohnteilhabe-Bauverordnung

 

52110

Information und Beratung von Personen nach § 9 des Wohnteilhabegesetzes, sofern sie einen Zeitrahmen von 90 Minuten überschreiten,

 

 

je über 90 Minuten hinausgehende angefangene halbe Stunde

37

52120

Erteilung einer befristeten Befreiung

 

 

nach § 21 Absatz 2 Satz 3,

 

 

nach § 21 Absatz 2 Satz 4 in Verbindung mit Satz 3,

 

 

nach § 21 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4,

 

 

nach § 21 Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4,

 

 

nach § 21 Absatz 6 Satz 2,

 

 

nach § 22 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 22 Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4,

 

 

nach § 22 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4,

 

 

nach § 22 Absatz 4 in Verbindung mit § 21 Absatz 4 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4,

 

 

nach § 23 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4,

 

 

nach § 23 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4,

 

 

oder nach § 23 Absatz 4 in Verbindung mit § 21 Absatz 4 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4,

 

 

je Tatbestand

740–1 480

52121

Widerruf einer befristeten Befreiung im Sinne der Tarifstelle 52120,

 

 

je Tatbestand

740

52130

Widerruf einer auf Grund von Übergangsvorschriften weiterhin geltenden Befreiung nach § 31 Absatz 1 der Heimmindestbauverordnung

740

 

Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen nach der Wohnteilhabe-Personalverordnung

 

52210

Entscheidung über eine Ausnahme von den fachlichen Anforderungen nach § 3 Absatz 5 oder nach § 5 Satz 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 5

740–1 480

52220

Widerruf einer Entscheidung nach § 3 Absatz 5 oder nach § 5 Satz 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 5

740

52230

Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Anzeige bei einer Leitung für mehrere stationäre Einrichtungen nach § 3 Absatz 7 Satz 2

370

 

zzgl. je Einrichtungsplatz

19

52231

Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Anzeige bei einer verantwortlichen Pflegefachkraft für mehrere stationäre Einrichtungen nach § 4 Absatz 2 Satz 2

370

 

zzgl. je Einrichtungsplatz

19

52232

Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Anzeige bei Übernahme der Aufgaben der Leitung in einer stationären Einrichtung und der verantwortlichen Pflegefachkraft in einer Person nach § 4 Absatz 3 Satz 2

370

 

zzgl. je Einrichtungsplatz

19

 

Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von stationären Einrichtungen nach der Wohnteilhabe-Mitwirkungsverordnung

 

52310

Bestellung einer Fürsprecherin oder eines Fürsprechers nach § 23 Absatz 2

222

52311

Aufhebung der Bestellung einer Fürsprecherin oder eines Fürsprechers nach § 24 Absatz 2 oder 3

111

 

Erlaubnisse zum Betrieb von Krankenhäusern, Privatkranken- und Privatentbindungsanstalten sowie von Privatnervenkliniken

 

53010

Konzessionen, Erlaubnisse nach § 30 der Gewerbeordnung; Ordnungsbehördliche Genehmigungen nach § 19 des Landeskrankenhausgesetzes

870-8 700

53011

Veränderungen und Umbauten

150-4 400

 

Erlaubnisse zum Betrieb von Apotheken nach dem Apothekengesetz

 

54110

Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke

1 040-1 560

54111

Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Zweigapotheke

780

54112

Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Hauptapotheke und bis zu drei Filialapotheken

2 080-6 240

54113

Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke an einen Pächter

720

54114

Erteilung der Genehmigung zur Verwaltung einer Apotheke

300

54115

Genehmigung einer Versorgung nach den §§ 12a und 14

240-480

54116

Zulassung einer Ausnahme für Apothekenräume und -einrichtungen nach der Verordnung über den Betrieb von Apotheken

360

54117

Erteilung einer Genehmigung zur Dienstbefreiung von Apotheken nach der Verordnung über den Betrieb von Apotheken

36

54118

Erteilung einer Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel nach § 11a

200-1 000

54119

Besichtigung von Apotheken nach § 6 einschließlich Vor- und Nacharbeit

100-500

 

Amtshandlungen nach dem Arzneimittelgesetz im Rahmen der Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln

 

54210

Erteilung und Änderung einer Herstellungserlaubnis nach § 13 Absatz 1 in Verbindung mit § 17

390-3 900

54220

Erteilung eines Zertifikates nach § 72a einschließlich der Besichtigung in Ländern, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder andere Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind (ohne entstehende Kosten nach dem Reisekostenrecht)

50-25 000

54230

Erstellung eines Informationsberichtes über die Herstellung pharmazeutischer Produkte nach der Pharmazeutischen Inspektions-Convention

100-1 500

54240

Besichtigung von Apotheken und tierärztlichen Hausapotheken nach § 64 einschließlich Vor- und Nacharbeit

100-1 200

54241

Besichtigungen nach § 64 eines pharmazeutischen Unternehmens, eines Herstellers, eines pharmazeutischen Großhandels, von Einrichtungen mit einer Erlaubnis nach § 20b oder § 20c und eines Prüfbetriebes einschließlich Vor- und Nacharbeit

150-25 000

54242

Besichtigung im Rahmen der Überwachung der klinischen Prüfung nach § 64

250-2 500

54243

Zertifikat über die Einhaltung der Guten Herstellungspraxis (GMP) oder der Guten Vertriebspraxis (GDP) nach § 64 Absatz 3f

250-2 500

54252

Erteilung und Änderung einer Erlaubnis zum Betreiben eines Großhandels mit Arzneimitteln nach § 52a

260-1 300

54260

Bescheinigung für die Ausfuhr von Fertigarzneimitteln

66-300

54261

Einfuhrerlaubnis nach § 72

130-1 300

54262

Änderung der Einfuhrerlaubnis gemäß Tarifstelle 54261

26-260

54263

Ausstellen der Bescheinigung für die zollamtliche Abfertigung nach § 73 Absatz 6

 

 

a)

für ein Arzneimittel

24-210

 

b)

für jedes weitere Arzneimittel

6-36

 

c)

für jede weitere Anwendung

6-24

54264

Sonstige Bescheinigungen nach arzneimittelrechtlichen Vorschriften, soweit nicht eine andere Tarifstelle vorgesehen ist

24-120

54270

Zulassung und Anerkennung nach dem Arzneimittelgesetz

24-812

54280

Bescheide zu Maßnahmen nach den §§ 18, § 64 und 69

100-500

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für chemische Untersuchungen und Begutachtungen werden als Auslagen gemäß der Preisliste des Landeslabors Berlin-Brandenburg in Rechnung gestellt. Die Kosten für Entscheidungen der zuständigen Bundesoberbehörde nach § 21 Absatz 4 des Arzneimittelgesetzes, die gemäß Gebührennummer 21 der AMG-Kostenverordnung anfallen, werden als Auslagen in Rechnung gestellt.

 

54290

Erteilung einer Erlaubnis für die Gewinnung von Gewebe und die Laboruntersuchungen nach § 20b sowie für die Be- oder Verarbeitung, Konservierung, Lagerung oder das Inverkehrbringen von Gewebe oder Gewebezubereitungen nach § 20c

390-3 900

54291

Änderung einer Erlaubnis nach den §§ 20b und 20c

250-2 500

54292

Erteilung und Änderung einer Einfuhrerlaubnis sowie Erteilung eines Zertifikates für Gewebe und bestimmte Gewebezubereitungen nach § 72b einschließlich der Besichtigung in Ländern, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder andere Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind (ohne entstehende Kosten nach dem Reisekostenrecht)

50-25 000

54293

Prüfung einer Anzeige und Bestätigung oder Widerspruch nach § 20b Absatz 2

150-3 900

 

Anmerkung zu den Tarifstellen 54210, 54220, 54241, 54242 und 54290 bis 54293:

 

 

Die Kosten der zuständigen Bundesoberbehörde, die diese im Rahmen der Mitwirkungshandlungen nach dem Arzneimittelgesetz gegenüber der zuständigen Landesbehörde geltend macht, werden zusätzlich zu den Gebühren als Auslagen in Rechnung gestellt.

 

 

Sonstiges

 

56010

Prüfung von Betäubungsmittelunterlagen im Rahmen der Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs nach § 19 des Betäubungsmittelgesetzes

60-600

56030

Zulassung und Überprüfung von Untersuchungsstellen nach § 15 Absatz 4 und 5 der Trinkwasserverordnung

63-2 500

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für Laborinspektionen, die im Rahmen der Zulassung vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin beim Landeslabor Berlin-Brandenburg beauftragt werden, werden als Auslagen gemäß der Preisliste des Landeslabors Berlin-Brandenburg in Rechnung gestellt.

 

 

Zulassung nach dem Embryonenschutzgesetz

 

57010

Zulassung eines Zentrums zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik nach § 3a Absatz 3 des Embryonenschutzgesetzes in Verbindung mit § 3 der Präimplantationsdiagnostikverordnung

2 000-6 000

57011

Verlängerung der Zulassung eines Zentrums zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik nach § 3 Absatz 4 Satz 3 der Präimplantationsdiagnostikverordnung

1 000-6 000

57012

Widerruf der Zulassung eines Zentrums zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik

500-6 000

 

Genehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen nach § 121a des Sozialgesetzbuchs V

 

57020

Erteilung oder Widerruf der Genehmigung einer Einrichtung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen durch Insemination nach vorangegangener Stimulation

200-1 000

57021

Erteilung oder Widerruf der Genehmigung einer Einrichtung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen durch In-vitro-Fertilisation mit anschließendem Embryonaltransfer in die Gebärmutter (ET) oder in einen Eileiter (EIFT)

200-5 000

57022

Änderung der erteilten Genehmigung einer Einrichtung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen nach den Tarifstellen 57020 und 57021

200-2 000

 

Amts- und vertrauensärztliche Leistungen

 

58010

Untersuchung, ggf. einschließlich einer Seh-, Farbseh- und Hörprüfung; Harnuntersuchung einfacher Art; schriftliche gutachterliche Stellungnahme (z.B. Einstellung, Verbeamtung)

78

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt.

 

58011

Aufwendige Untersuchung (z.B. Arbeitsfähigkeit, Dienstfähigkeit, Dienstunfall)

263

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt.

 

58012

Sonstige Untersuchung mit einem einfachen bis mittleren Aufwand (z.B. zur Frage der Prüfungsfähigkeit)

78-99

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt.

 

58013

Schriftliche gutachterliche Stellungnahme nach Aktenlage

41

58014

Fachärztliches Zusatzgutachten mit Untersuchung

123

 

Anmerkung:

 

 

Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010, 58011 und 58012 anwendbar.

 

58015

Fachärztliches psychiatrisches Zusatzgutachten mit Untersuchung

164

 

Anmerkung:

 

 

Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010, 58011 und 58012 anwendbar.

 

58016

Fachärztliches Zusatzgutachten nach Aktenlage

82

 

Anmerkung:

 

 

Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010, 58011, 58012 und 58013 anwendbar.

 

58017

Schriftliche gutachtliche Stellungnahme mit einem das gewöhnliche Maß übersteigenden Aufwand

41-164

 

Anmerkung:

 

 

Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010 bis 58015 anwendbar.

 

58018

Bildschirmuntersuchung

41

58019

Hausbesuch zur Durchführung einer amts- oder vertrauensärztlichen Untersuchung

41-328

 

Anmerkung:

 

 

Die Tarifstelle ist zusätzlich zu der Tarifstelle 58011 anwendbar.

 

58020

Sonstige ärztliche Bescheinigung nach Aktenlage

41

58021

Entnahme einer Blutprobe

22

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt.

 

58022

Dokumentierte Probenahme für einen Vaterschaftstest

62

 

Anmerkung:

 

 

Die Tarifstelle ist zusätzlich zu der Tarifstelle 58021 anwendbar.

 

 

Gebührenfrei:

 

 

1.

Gesundheitszeugnisse für Adoptiv- und Kindeseltern sowie Adoptivkinder nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz (einschließlich der Blutuntersuchungen) mit Ausnahme der Untersuchungen in Adoptionsfällen zur Regelung von Erbschaftsangelegenheiten.

2.

Amtsärztliche und vertrauensärztliche Untersuchungen von Dienstkräften des Landes Berlin (vgl. § 2 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes) - mit Ausnahme der Dienstkräfte von Krankenhäusern und Eigenbetrieben - sowie von Bewerberinnen und Bewerbern für eine Einstellung beim Land Berlin. Nicht gebührenfrei sind amtsärztliche Bescheinigungen zum Nachweis der Prüfungsunfähigkeit.

3.

Amtsärztliche Untersuchungen auf der Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes, des Asylverfahrensgesetzes und des Staatsangehörigkeitsgesetzes im Rahmen der Zuständigkeit der Zentralen Medizinischen Gutachtenstelle auf Ersuchen der beteiligten Behörden.

 

 

Amtshandlungen nach dem Medizinprodukterecht

 

59010

Maßnahmen zur Einhaltung der medizinprodukterechtlichen Vorschriften und der Vorschriften über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens nach § 26 Absatz 2 des Medizinproduktegesetzes oder nach § 77 Absatz 2 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes

100-11 000

59020

Maßnahmen bei unrechtmäßiger oder unzulässiger Anbringung der CE-Kennzeichnung nach § 27 Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2 des Medizinproduktegesetzes

500-11 000

59030

Maßnahmen zum Schutz vor Risiken nach § 28 Absatz 1, 2 Satz 1 und 2 oder Absatz 4 des Medizinproduktegesetzes

100-11 000

59040

Ausstellen einer Bescheinigung über die Verkehrsfähigkeit eines Medizinproduktes nach § 34 Absatz 1 des Medizinproduktegesetzes oder Ausstellen eines Freiverkaufszertifikats nach § 10 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 60 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/745

100-700

59050

Maßnahmen bei mangelnder Kooperation oder bei unvollständiger oder unrichtiger Information und Dokumentation nach Artikel 10 Absatz 14 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2017/745

500-11 000

59060

Bestätigung nach Artikel 46 Absatz 9 Unterabsatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/745

500-11 000

59070

Verlängerung der Gültigkeit einer Bescheinigung nach Artikel 46 Absatz 9 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2017/745

50-1 100

59080

Bewertung von Produkten nach § 74 Absatz 1 Satz 2 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 94 der Verordnung (EU) 2017/745 und Maßnahmen nach § 74 Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 95 Absatz 1 oder 4 oder Artikel 97 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/745

50-11 000

59090

Marktüberwachungstätigkeiten oder Maßnahmen nach Artikel 93 der Verordnung (EU) 2017/745 oder nach § 78 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes

100-11 000

59110

Überwachung der Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen nach § 26 Absatz 1 Satz 1 des Medizinproduktegesetzes oder nach § 77 Absatz 1 Nummer 1 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes jeweils in Verbindung mit § 9 der Medizinprodukte- Betreiberverordnung

70-3 700

59120

Prüfung der Durchführung messtechnischer Kontrollen nach § 77 Absatz 1 Nummer 1 des Medizinprodukterecht- Durchführungsgesetzes in Verbindung mit § 14 Absatz 1 der Medizinprodukte- Betreiberverordnung

140-3 700

59130

Prüfung der Voraussetzungen für die Durchführung messtechnischer Kontrollen nach § 77 Absatz 1 Nummer 1 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit § 14 Absatz 6 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung

140-1 000

Abschnitt IV GesPflGebO

Abschnitt IV

Tarifstelle

Leistung

Gebühren €

Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin einschließlich Zentraler Medizinischer Gutachtenstelle

 

 

Erlaubnisse, Bescheinigungen und Ausnahmezulassungen für die Berufsausübung

 

51010

Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen, zahnärztlichen, tierärztlichen oder Apothekerberufs und der heilkundlichen Psychotherapie (Berufserlaubnis) sowie für die Verlängerung oder Änderung der Erlaubnis

100-360

 

Gebührenfrei:

 

 

Erteilung der Berufserlaubnis für die ausländischen Ärztinnen/Ärzte (Stipendiatinnen/Stipendiaten), die im Rahmen der entwicklungspolitischen Maßnahmen des Landes Berlin durch folgende Zuwendungsempfänger fortgebildet werden: Kaiserin-Friedrich-Stiftung (KFS), Deutsche Stiftung für internationale Entwicklung (DSE) und Deutsche Ärztegemeinschaft für medizinische Zusammenarbeit e.V. (DÄZ).

 

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für ein im Rahmen der Prüfung und Feststellung des Abschlusses einer ausländischen Ausbildung einzuholendes Gutachten werden als Auslagen in Rechnung gestellt.

 

51011

Approbation als Ärztin/Arzt, Zahnärztin/-arzt, Tierärztin/-arzt, Apotheker/in, Psychologische/r Psychotherapeut/in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in

100-430

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für ein im Rahmen der Prüfung und Feststellung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes bei ausländischen Abschlüssen sowie der Feststellung wesentlicher Unterschiede zu einer inländischen Ausbildung einzuholendes Gutachten werden als Auslagen in Rechnung gestellt.

 

51012

Bescheinigung über die ärztliche, zahnärztliche, tierärztliche oder pharmazeutische Prüfung sowie die Prüfung für Psychologische Psychotherapeuten/-innen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/-innen

30-110

51013

Entscheidungen nach den Approbationsordnungen für Ärztinnen/Ärzte, Apothekerinnen/Apotheker, Zahnärztinnen/-ärzte und Tierärztinnen und Tierärzte, den Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen für Psychologische Psychotherapeuten/-innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/-innen sowie nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Lebensmittelchemiker

20-110

51014

Verzicht auf Approbation, Berufserlaubnis oder Erlaubnis zur Führung einer Berufs- oder Weiterbildungsbezeichnung

45-120

51016

Ersatzbescheinigung, Ersatzurkunde oder Zweitschrift für verloren gegangene Approbations-, Erlaubnis- und Anerkennungsurkunden, Prüfungszeugnisse, Ergebnismitteilungen, Bescheide und Begleitschreiben

25-410

 

Gebührenfrei:

 

 

Erstmalige Ausstellung von Ersatzbescheinigungen für Vertriebene und Flüchtlinge nach dem Bundesvertriebenengesetz und ehemalige politische Häftlinge

 

51017

Bescheinigung über die Befähigung zur Ausübung des Berufs als Apotheker/in, Ärztin/Arzt, Psychologische/r Psychotherapeut/in, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in, Tierärztin/-arzt, Zahnärztin/-arzt oder eines Medizinal-, Veterinär- oder Pharmaziefachberufes nach den EG-Richtlinien

45-130

51019

Sonstige Bescheinigungen für Berufe des Gesundheits- und Sozialwesens, soweit nicht durch andere Tarifstellen abgedeckt

30-140

51030

Erteilung einer Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung

25-430

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für ein im Rahmen der Prüfung und Feststellung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes bei ausländischen Abschlüssen sowie der Feststellung wesentlicher Unterschiede zu einer inländischen Ausbildung einzuholendes Gutachten werden als Auslagen in Rechnung gestellt.

 

51031

Erteilung einer Erlaubnis zur Führung einer Weiterbildungsbezeichnung

 

 

a)

unmittelbar nach der mit der entsprechenden Prüfung abgeschlossenen Weiterbildung in Medizinalfachberufen und in Berufen der Altenpflege nach dem Weiterbildungsgesetz

20-50

 

b)

nach Anerkennung der Gleichwertigkeit einer außerhalb des Geltungsbereiches des Weiterbildungsgesetzes abgeschlossenen Weiterbildung

30-60

 

c)

Wiedererteilung

65

51032

Erteilung der Urkunde als „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“ oder „Staatlich anerkannte Familienpflegerin/Staatlich anerkannter Familienpfleger“

40-95

51033

Feststellung der Gleichwertigkeit

 

 

a)

von in der ehemaligen DDR erworbenen beruflichen Abschlüssen in der Altenpflege, Heilerziehungspflege und Familienpflege mit denen staatlich anerkannter Altenpfleger/innen, Heilerziehungspfleger/innen und Familienpfleger/innen im Land Berlin

40-90

 

b)

einer im übrigen Geltungsbereich des Grundgesetzes erteilten staatlichen Anerkennung sowie für die Feststellung der Gleichstellung von Ausbildungsabschlüssen außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes

40-90

51035

Zulassung zur Prüfung und Abnahme einer Prüfung durch den Beauftragten der für das Gesundheitswesen zuständigen Senatsverwaltung als Prüfungsvorsitzenden

 

 

a)

nach § 6 des Weiterbildungsgesetzes in Verbindung mit den Weiterbildungs- und Prüfungsverordnungen der jeweiligen Weiterbildungsfachrichtung

40-90

 

b)

nach § 8 Absatz 1 Nummer 3 des Weiterbildungsgesetzes in Verbindung mit den Weiterbildungs- und Prüfungsverordnungen der jeweiligen Weiterbildungsfachrichtung (besondere Prüfung)

80-120

51036

Überprüfung des Kenntnisstandes nach einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung bei akademischen Berufen im Gesundheitswesen

250-2 000

51038

Überprüfung des Kenntnisstandes nach einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung bei nichtakademischen Berufen im Gesundheitswesen

50-400

51040

Ausnahmezulassung für Medizinal- und Veterinärfachpersonal und pharmazeutisches Fachpersonal nach den entsprechenden Aus- und Weiterbildungsvorschriften

40-90

51041

Ausnahmeregelung für die Zulassung zur Weiterbildung in einem Lehrgang nach § 3 Absatz 3 des Weiterbildungsgesetzes

40-90

51050

Bestätigung der Anzeige nach § 14 des Gesundheitsdienst-Gesetzes

10-50

 

Bearbeitung von Anträgen auf Zulassung zu Staatsprüfungen in akademischen und nichtakademischen Gesundheitsberufen

 

51110

Zulassung zu einer das Studium beendenden Staatsprüfung bei akademischen Berufen im Gesundheitswesen

100

51111

Zulassung zu einer Vor- oder Abschnittsprüfung bei akademischen Berufen im Gesundheitswesen

60

51112

Zulassung zu einer staatlichen Prüfung bei Medizinalfachberufen

30

 

Anerkennung von Lehranstalten

 

51210

Erteilung der staatlichen Anerkennung von Lehranstalten für Medizinalfachpersonal und pharmazeutisches Fachpersonal nach Lehranstaltengesetzen

800-1 300

51211

Änderung der staatlichen Anerkennung von Lehranstalten für Medizinalfachpersonal und pharmazeutisches Fachpersonal

100-650

51215

Erteilung der staatlichen Anerkennung als Ausbildungsstätte für Psychotherapie oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie nach § 6 des Psychotherapeutengesetzes

600-1 500

51216

Änderung der staatlichen Anerkennung von Ausbildungsstätten für Psychotherapie oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

70-520

51220

Erteilung der staatlichen Anerkennung als Weiterbildungsstätte für Medizinalfachberufe nach § 4 des Weiterbildungsgesetzes

800-1 300

51221

Änderung der staatlichen Anerkennung von Weiterbildungsstätten für Medizinalfachberufe nach § 4 Absatz 3 des Weiterbildungsgesetzes

100-650

51222

Bescheinigung für Steuerbefreiungen nach § 4 Nummer 21 des Umsatzsteuergesetzes

180-500

 

Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen nach dem Wohnteilhabegesetz

 

52010

Ausnahmezulassung zu Geld- oder geldwerten Leistungen nach § 18 Absatz 3

370-1 125

52011

Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Anzeige bei Einrichtungen nach § 19 Absatz 1, 2 oder 3

370

 

zzgl. je Einrichtungsplatz

19

52015

Aufforderung zur Abgabe einer Meldung bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Meldung bei Pflege-Wohngemeinschaften, ausgenommen selbstverantworteten Pflege-Wohngemeinschaften, nach § 20 Absatz 1, 4 oder 6

370–740

52020

Prüfung nach § 23 Absatz 5 Satz 1 oder § 26 Absatz 1 bei nicht fristgerechter oder nicht wahrheitsgemäßer Mitteilung der Mängelbeseitigung nach Beratung oder Anordnung nach den §§ 28 bis 32

370–1 125

52021

Aufforderung zur Duldung von Prüfungen nach § 23 Absatz 7 Satz 2, nach § 25 Absatz 4 Satz 4 in Verbindung mit § 23 Absatz 7 Satz 2 oder nach § 26 Absatz 5 Satz 1 in Verbindung mit § 23 Absatz 7 Satz 2

370–740

52022

Aufforderung zur Mitwirkung und Unterstützung sowie erneute Aufforderung zur Erteilung einer Auskunft oder zur Zurverfügungstellung von Aufzeichnungen oder sonstigen Unterlagen nach § 23 Absatz 11, nach § 25 Absatz 4 Satz 4 und 6 in Verbindung mit § 23 Absatz 11 oder nach § 26 Absatz 5 Satz 1 in Verbindung mit § 23 Absatz 11

370–740

52023

Erneute Aufforderung zur Teilnahme an einer Pflichtberatung vor Inbetriebnahme nach § 24 Absatz 2

370–740

52024

Erneute Aufforderung zur Nennung der Namen von Nutzerinnen und Nutzern nach § 25 Absatz 4 Satz 5 oder § 26 Absatz 4 Satz 4

370–740

52025

Feststellung über die Art der Wohnform nach § 25 Absatz 6 Satz 1, wenn mit der Zuordnungsprüfung eine Änderung der Art der Wohnform verbunden ist

740–1 480

52030

Erteilung von Anordnungen zur Mängelbeseitigung auf Grund festgestellter Mängel nach § 29

740–1 480

52040

Erteilung eines Beschäftigungsverbotes nach § 30 Absatz 1 für vom Leistungsanbieter eingesetzte Personen, je Person

740–1 480

52050

Erteilung einer Anordnung zur Einsetzung einer neuen Leitung nach § 30 Absatz 2 Satz 1

740

52051

Einsetzung einer kommissarischen Leitung nach § 30 Absatz 2 Satz 2

740

52055

Verhängung eines Aufnahmestopps nach § 31

 

 

bei Wohnformen

bis 19 Plätze

740

 

 

20-49 Plätze

1 480

 

 

50-99 Plätze

2 220

 

 

100 und mehr Plätze

2 960

52060

Untersagung des Betriebs einer Einrichtung oder einer Wohngemeinschaft nach § 32 Absatz 1, 2, 4 oder 5 oder Untersagung der Leistungserbringung in einer Wohngemeinschaft nach § 32 Absatz 1 oder 2

 

 

bei Wohnformen

bis 19 Plätze

2 220

 

 

20-49 Plätze

4 440

 

 

50-99 Plätze

6 660

 

 

100 und mehr Plätze

8 880

52061

Vorläufige Untersagung des Betriebs einer Einrichtung nach § 32 Absatz 3 Satz 2

 

 

bei Einrichtungen

bis 19 Plätze

2 220

 

 

20-49 Plätze

4 440

 

 

50-99 Plätze

6 660

 

 

100 und mehr Plätze

8 880

 

Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von stationären Einrichtungen nach der Wohnteilhabe-Bauverordnung

 

52110

Information und Beratung von Personen nach § 9 des Wohnteilhabegesetzes, sofern sie einen Zeitrahmen von 90 Minuten überschreiten,

 

 

je über 90 Minuten hinausgehende angefangene halbe Stunde

37

52120

Erteilung einer befristeten Befreiung

 

 

nach § 21 Absatz 2 Satz 3,

 

 

nach § 21 Absatz 2 Satz 4 in Verbindung mit Satz 3,

 

 

nach § 21 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4,

 

 

nach § 21 Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4,

 

 

nach § 21 Absatz 6 Satz 2,

 

 

nach § 22 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 22 Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4,

 

 

nach § 22 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4,

 

 

nach § 22 Absatz 4 in Verbindung mit § 21 Absatz 4 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4,

 

 

nach § 23 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4,

 

 

nach § 23 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4,

 

 

oder nach § 23 Absatz 4 in Verbindung mit § 21 Absatz 4 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4,

 

 

je Tatbestand

740–1 480

52121

Widerruf einer befristeten Befreiung im Sinne der Tarifstelle 52120,

 

 

je Tatbestand

740

52130

Widerruf einer auf Grund von Übergangsvorschriften weiterhin geltenden Befreiung nach § 31 Absatz 1 der Heimmindestbauverordnung

740

 

Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen nach der Wohnteilhabe-Personalverordnung

 

52210

Entscheidung über eine Ausnahme von den fachlichen Anforderungen nach § 3 Absatz 5 oder nach § 5 Satz 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 5

740–1 480

52220

Widerruf einer Entscheidung nach § 3 Absatz 5 oder nach § 5 Satz 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 5

740

52230

Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Anzeige bei einer Leitung für mehrere stationäre Einrichtungen nach § 3 Absatz 7 Satz 2

370

 

zzgl. je Einrichtungsplatz

19

52231

Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Anzeige bei einer verantwortlichen Pflegefachkraft für mehrere stationäre Einrichtungen nach § 4 Absatz 2 Satz 2

370

 

zzgl. je Einrichtungsplatz

19

52232

Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Anzeige bei Übernahme der Aufgaben der Leitung in einer stationären Einrichtung und der verantwortlichen Pflegefachkraft in einer Person nach § 4 Absatz 3 Satz 2

370

 

zzgl. je Einrichtungsplatz

19

 

Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von stationären Einrichtungen nach der Wohnteilhabe-Mitwirkungsverordnung

 

52310

Bestellung einer Fürsprecherin oder eines Fürsprechers nach § 23 Absatz 2

222

52311

Aufhebung der Bestellung einer Fürsprecherin oder eines Fürsprechers nach § 24 Absatz 2 oder 3

111

 

Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von zum 1. Dezember 2021 bestehenden betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen für pflegebedürftige Menschen in Wohnungen nach dem Wohnteilhabegesetz vom 3. Juni 2010 in Verbindung mit § 40 Absatz 1 des Wohnteilhabegesetzes vom 4. Mai 2021 und nach § 40 Absatz 2 des Wohnteilhabegesetzes vom 4. Mai 2021

 

52410

Ausnahmezulassung zu Geld- oder geldwerten Leistungen nach § 12 Absatz 3 des Wohnteilhabegesetzes vom 3. Juni 2010 in Verbindung mit § 40 Absatz 1 des Wohnteilhabegesetzes vom 4. Mai 2021

370–1 125

52415

Aufforderung zur Abgabe einer Meldung bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Meldung nach § 40 Absatz 2 des Wohnteilhabegesetzes vom 4. Mai 2021

370–740

52420

Prüfung nach § 17 Absatz 4 oder § 18 Satz 1 des Wohnteilhabegesetzes vom 3. Juni 2010 jeweils in Verbindung mit § 40 Absatz 1 des Wohnteilhabegesetzes vom 4. Mai 2021 bei nicht fristgerechter oder nicht wahrheitsgemäßer Mitteilung der Mängelbeseitigung nach Beratung oder Anordnung nach den §§ 22 bis 25 des Wohnteilhabegesetzes vom 3. Juni 2010 in Verbindung mit § 40 Absatz 1 des Wohnteilhabegesetzes vom 4. Mai 2021

370–1 125

52421

Aufforderung zur Duldung von Prüfungen nach § 19 Satz 2 in Verbindung mit § 17 Absatz 6 Satz 2 des Wohnteilhabegesetzes vom 3. Juni 2010 in Verbindung mit § 40 Absatz 1 des Wohnteilhabegesetzes vom 4. Mai 2021

370–740

52422

Aufforderung zur Mitwirkung und Unterstützung sowie erneute Aufforderung zur Erteilung einer Auskunft oder zur Zurverfügungstellung von Aufzeichnungen oder sonstigen Unterlagen nach § 18 Satz 4 in Verbindung mit § 17 Absatz 10 oder nach § 19 Satz 2 in Verbindung mit § 17 Absatz 10 des Wohnteilhabegesetzes vom 3. Juni 2010 jeweils in Verbindung mit § 40 Absatz 1 des Wohnteilhabegesetzes vom 4. Mai 2021

370–740

52424

Erneute Aufforderung zur Nennung der Namen von Nutzerinnen und Nutzern nach § 18 Satz 3 oder nach § 19 Satz 2 in Verbindung mit § 18 Satz 3 des Wohnteilhabegesetzes vom 3. Juni 2010 jeweils in Verbindung mit § 40 Absatz 1 des Wohnteilhabegesetzes vom 4. Mai 2021

370–740

52425

Feststellung über die Art der Pflege-Wohnform nach § 19 Satz 3 des Wohnteilhabegesetzes vom 3. Juni 2010 in Verbindung mit § 40 Absatz 1 des Wohnteilhabegesetzes vom 4. Mai 2021, wenn mit der Zuordnungsprüfung eine Änderung der Art der Wohnform verbunden ist

740–1 480

52430

Erteilung von Anordnungen zur Mängelbeseitigung auf Grund festgestellter Mängel nach § 22 des Wohnteilhabegesetzes vom 3. Juni 2010 in Verbindung mit § 40 Absatz 1 des Wohnteilhabegesetzes vom 4. Mai 2021

740–1 480

52440

Erteilung eines Beschäftigungsverbotes nach § 23 Absatz 1 des Wohnteilhabegesetzes vom 3. Juni 2010 in Verbindung mit § 40 Absatz 1 des Wohnteilhabegesetzes vom 4. Mai 2021 für vom Leistungsanbieter eingesetzte Personen, je Person

740–1 480

52460

Untersagung der Leistungserbringung in einer Wohnform für pflegebedürftige Menschen in einer Wohnung nach § 25 Absatz 1 oder 2 des Wohnteilhabegesetzes vom 3. Juni 2010 jeweils in Verbindung mit § 40 Absatz 1 des Wohnteilhabegesetzes vom 4. Mai 2021

2 220

 

Erlaubnisse zum Betrieb von Krankenhäusern, Privatkranken- und Privatentbindungsanstalten sowie von Privatnervenkliniken

 

53010

Konzessionen, Erlaubnisse nach § 30 der Gewerbeordnung; Ordnungsbehördliche Genehmigungen nach § 19 des Landeskrankenhausgesetzes

870-8 700

53011

Veränderungen und Umbauten

150-4 400

 

Erlaubnisse zum Betrieb von Apotheken nach dem Apothekengesetz

 

54110

Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke

1 040-1 560

54111

Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Zweigapotheke

780

54112

Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Hauptapotheke und bis zu drei Filialapotheken

2 080-6 240

54113

Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke an einen Pächter

720

54114

Erteilung der Genehmigung zur Verwaltung einer Apotheke

300

54115

Genehmigung einer Versorgung nach den §§ 12a und 14

240-480

54116

Zulassung einer Ausnahme für Apothekenräume und -einrichtungen nach der Verordnung über den Betrieb von Apotheken

360

54117

Erteilung einer Genehmigung zur Dienstbefreiung von Apotheken nach der Verordnung über den Betrieb von Apotheken

36

54118

Erteilung einer Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel nach § 11a

200-1 000

54119

Besichtigung von Apotheken nach § 6 einschließlich Vor- und Nacharbeit

100-500

 

Amtshandlungen nach dem Arzneimittelgesetz im Rahmen der Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln

 

54210

Erteilung und Änderung einer Herstellungserlaubnis nach § 13 Absatz 1 in Verbindung mit § 17

390-3 900

54220

Erteilung eines Zertifikates nach § 72a einschließlich der Besichtigung in Ländern, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder andere Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind (ohne entstehende Kosten nach dem Reisekostenrecht)

50-25 000

54230

Erstellung eines Informationsberichtes über die Herstellung pharmazeutischer Produkte nach der Pharmazeutischen Inspektions-Convention

100-1 500

54240

Besichtigung von Apotheken und tierärztlichen Hausapotheken nach § 64 einschließlich Vor- und Nacharbeit

100-1 200

54241

Besichtigungen nach § 64 eines pharmazeutischen Unternehmens, eines Herstellers, eines pharmazeutischen Großhandels, von Einrichtungen mit einer Erlaubnis nach § 20b oder § 20c und eines Prüfbetriebes einschließlich Vor- und Nacharbeit

150-25 000

54242

Besichtigung im Rahmen der Überwachung der klinischen Prüfung nach § 64

250-2 500

54243

Zertifikat über die Einhaltung der Guten Herstellungspraxis (GMP) oder der Guten Vertriebspraxis (GDP) nach § 64 Absatz 3f

250-2 500

54252

Erteilung und Änderung einer Erlaubnis zum Betreiben eines Großhandels mit Arzneimitteln nach § 52a

260-1 300

54260

Bescheinigung für die Ausfuhr von Fertigarzneimitteln

66-300

54261

Einfuhrerlaubnis nach § 72

130-1 300

54262

Änderung der Einfuhrerlaubnis gemäß Tarifstelle 54261

26-260

54263

Ausstellen der Bescheinigung für die zollamtliche Abfertigung nach § 73 Absatz 6

 

 

a)

für ein Arzneimittel

24-210

 

b)

für jedes weitere Arzneimittel

6-36

 

c)

für jede weitere Anwendung

6-24

54264

Sonstige Bescheinigungen nach arzneimittelrechtlichen Vorschriften, soweit nicht eine andere Tarifstelle vorgesehen ist

24-120

54270

Zulassung und Anerkennung nach dem Arzneimittelgesetz

24-812

54280

Bescheide zu Maßnahmen nach den §§ 18, § 64 und 69

100-500

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für chemische Untersuchungen und Begutachtungen werden als Auslagen gemäß der Preisliste des Landeslabors Berlin-Brandenburg in Rechnung gestellt. Die Kosten für Entscheidungen der zuständigen Bundesoberbehörde nach § 21 Absatz 4 des Arzneimittelgesetzes, die gemäß Gebührennummer 21 der AMG-Kostenverordnung anfallen, werden als Auslagen in Rechnung gestellt.

 

54290

Erteilung einer Erlaubnis für die Gewinnung von Gewebe und die Laboruntersuchungen nach § 20b sowie für die Be- oder Verarbeitung, Konservierung, Lagerung oder das Inverkehrbringen von Gewebe oder Gewebezubereitungen nach § 20c

390-3 900

54291

Änderung einer Erlaubnis nach den §§ 20b und 20c

250-2 500

54292

Erteilung und Änderung einer Einfuhrerlaubnis sowie Erteilung eines Zertifikates für Gewebe und bestimmte Gewebezubereitungen nach § 72b einschließlich der Besichtigung in Ländern, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder andere Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind (ohne entstehende Kosten nach dem Reisekostenrecht)

50-25 000

54293

Prüfung einer Anzeige und Bestätigung oder Widerspruch nach § 20b Absatz 2

150-3 900

 

Anmerkung zu den Tarifstellen 54210, 54220, 54241, 54242 und 54290 bis 54293:

 

 

Die Kosten der zuständigen Bundesoberbehörde, die diese im Rahmen der Mitwirkungshandlungen nach dem Arzneimittelgesetz gegenüber der zuständigen Landesbehörde geltend macht, werden zusätzlich zu den Gebühren als Auslagen in Rechnung gestellt.

 

 

Sonstiges

 

56010

Prüfung von Betäubungsmittelunterlagen im Rahmen der Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs nach § 19 des Betäubungsmittelgesetzes

60-600

56030

Zulassung und Überprüfung von Untersuchungsstellen nach § 15 Absatz 4 und 5 der Trinkwasserverordnung

63-2 500

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für Laborinspektionen, die im Rahmen der Zulassung vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin beim Landeslabor Berlin-Brandenburg beauftragt werden, werden als Auslagen gemäß der Preisliste des Landeslabors Berlin-Brandenburg in Rechnung gestellt.

 

 

Zulassung nach dem Embryonenschutzgesetz

 

57010

Zulassung eines Zentrums zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik nach § 3a Absatz 3 des Embryonenschutzgesetzes in Verbindung mit § 3 der Präimplantationsdiagnostikverordnung

2 000-6 000

57011

Verlängerung der Zulassung eines Zentrums zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik nach § 3 Absatz 4 Satz 3 der Präimplantationsdiagnostikverordnung

1 000-6 000

57012

Widerruf der Zulassung eines Zentrums zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik

500-6 000

 

Genehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen nach § 121a des Sozialgesetzbuchs V

 

57020

Erteilung oder Widerruf der Genehmigung einer Einrichtung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen durch Insemination nach vorangegangener Stimulation

200-1 000

57021

Erteilung oder Widerruf der Genehmigung einer Einrichtung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen durch In-vitro-Fertilisation mit anschließendem Embryonaltransfer in die Gebärmutter (ET) oder in einen Eileiter (EIFT)

200-5 000

57022

Änderung der erteilten Genehmigung einer Einrichtung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen nach den Tarifstellen 57020 und 57021

200-2 000

 

Amts- und vertrauensärztliche Leistungen

 

58010

Untersuchung, ggf. einschließlich einer Seh-, Farbseh- und Hörprüfung; Harnuntersuchung einfacher Art; schriftliche gutachterliche Stellungnahme (z.B. Einstellung, Verbeamtung)

78

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt.

 

58011

Aufwendige Untersuchung (z.B. Arbeitsfähigkeit, Dienstfähigkeit, Dienstunfall)

263

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt.

 

58012

Sonstige Untersuchung mit einem einfachen bis mittleren Aufwand (z.B. zur Frage der Prüfungsfähigkeit)

78-99

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt.

 

58013

Schriftliche gutachterliche Stellungnahme nach Aktenlage

41

58014

Fachärztliches Zusatzgutachten mit Untersuchung

123

 

Anmerkung:

 

 

Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010, 58011 und 58012 anwendbar.

 

58015

Fachärztliches psychiatrisches Zusatzgutachten mit Untersuchung

164

 

Anmerkung:

 

 

Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010, 58011 und 58012 anwendbar.

 

58016

Fachärztliches Zusatzgutachten nach Aktenlage

82

 

Anmerkung:

 

 

Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010, 58011, 58012 und 58013 anwendbar.

 

58017

Schriftliche gutachtliche Stellungnahme mit einem das gewöhnliche Maß übersteigenden Aufwand

41-164

 

Anmerkung:

 

 

Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010 bis 58015 anwendbar.

 

58018

Bildschirmuntersuchung

41

58019

Hausbesuch zur Durchführung einer amts- oder vertrauensärztlichen Untersuchung

41-328

 

Anmerkung:

 

 

Die Tarifstelle ist zusätzlich zu der Tarifstelle 58011 anwendbar.

 

58020

Sonstige ärztliche Bescheinigung nach Aktenlage

41

58021

Entnahme einer Blutprobe

22

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt.

 

58022

Dokumentierte Probenahme für einen Vaterschaftstest

62

 

Anmerkung:

 

 

Die Tarifstelle ist zusätzlich zu der Tarifstelle 58021 anwendbar.

 

 

Gebührenfrei:

 

 

1.

Gesundheitszeugnisse für Adoptiv- und Kindeseltern sowie Adoptivkinder nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz (einschließlich der Blutuntersuchungen) mit Ausnahme der Untersuchungen in Adoptionsfällen zur Regelung von Erbschaftsangelegenheiten.

2.

Amtsärztliche und vertrauensärztliche Untersuchungen von Dienstkräften des Landes Berlin (vgl. § 2 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes) - mit Ausnahme der Dienstkräfte von Krankenhäusern und Eigenbetrieben - sowie von Bewerberinnen und Bewerbern für eine Einstellung beim Land Berlin. Nicht gebührenfrei sind amtsärztliche Bescheinigungen zum Nachweis der Prüfungsunfähigkeit.

3.

Amtsärztliche Untersuchungen auf der Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes, des Asylverfahrensgesetzes und des Staatsangehörigkeitsgesetzes im Rahmen der Zuständigkeit der Zentralen Medizinischen Gutachtenstelle auf Ersuchen der beteiligten Behörden.

 

 

Amtshandlungen nach dem Medizinprodukterecht und dem In-vitro-Diagnostika-Recht

 

59010

Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften über Produkte im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2017/745 oder der Verordnung (EU) 2017/746 und der Vorschriften über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens nach § 77 Absatz 2 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes

100-11 000

59020

Ausstellen eines Freiverkaufszertifikats nach § 10 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 60 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/745 oder Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/746

100-700

59030

Maßnahmen bei mangelnder Kooperation oder bei unvollständiger oder unrichtiger Information und Dokumentation nach Artikel 10 Absatz 14 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2017/745 oder nach Artikel 10 Absatz 13 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2017/746

500-11 000

59040

Bestätigung nach Artikel 46 Absatz 9 Unterabsatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/745 oder nach Artikel 42 Absatz 9 Unterabsatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/746

500-11 000

59050

Verlängerung der Gültigkeit einer Bescheinigung nach Artikel 46 Absatz 9 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2017/745 oder nach Artikel 42 Absatz 9 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2017/746

50-1 100

59060

Bewertung von Produkten im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2017/745 nach § 74 Absatz 1 Satz 2 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 94 der Verordnung (EU) 2017/745 und Maßnahmen nach § 74 Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 95 Absatz 1 oder 4 oder Artikel 97 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/745

50-11 000

59070

Bewertung von Produkten im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2017/746 nach § 74 Absatz 1 Satz 2 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 89 der Verordnung (EU) 2017/746 und Maßnahmen nach § 74 Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 90 Absatz 1 oder 4 oder Artikel 92 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/746

50-11 000

59080

Marktüberwachungstätigkeiten oder Maßnahmen nach Artikel 93 der Verordnung (EU) 2017/745, nach Artikel 88 der Verordnung (EU) 2017/746 oder nach § 78 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes

100-11 000

59110

Überwachung der Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen nach § 77 Absatz 1 Nummer 1 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit § 9 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung

70-3 700

59120

Prüfung der Durchführung messtechnischer Kontrollen nach § 77 Absatz 1 Nummer 1 des Medizinprodukterecht- Durchführungsgesetzes in Verbindung mit § 14 Absatz 1 der Medizinprodukte- Betreiberverordnung

140-3 700

59130

Prüfung der Voraussetzungen für die Durchführung messtechnischer Kontrollen nach § 77 Absatz 1 Nummer 1 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit § 14 Absatz 6 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung

140-1 000

Abschnitt IV GesPflGebO

Abschnitt IV

Tarifstelle

Leistung

Gebühren €

Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin einschließlich Zentraler Medizinischer Gutachtenstelle

 

 

Erlaubnisse, Bescheinigungen und Ausnahmezulassungen für die Berufsausübung

 

51010

Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen, zahnärztlichen, tierärztlichen oder Apothekerberufs und der heilkundlichen Psychotherapie (Berufserlaubnis) sowie für die Verlängerung oder Änderung der Erlaubnis

100-360

 

Gebührenfrei:

 

 

Erteilung der Berufserlaubnis für die ausländischen Ärztinnen/Ärzte (Stipendiatinnen/Stipendiaten), die im Rahmen der entwicklungspolitischen Maßnahmen des Landes Berlin durch folgende Zuwendungsempfänger fortgebildet werden: Kaiserin-Friedrich-Stiftung (KFS), Deutsche Stiftung für internationale Entwicklung (DSE) und Deutsche Ärztegemeinschaft für medizinische Zusammenarbeit e.V. (DÄZ).

 

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für ein im Rahmen der Prüfung und Feststellung des Abschlusses einer ausländischen Ausbildung einzuholendes Gutachten werden als Auslagen in Rechnung gestellt.

 

51011

Approbation als Ärztin/Arzt, Zahnärztin/-arzt, Tierärztin/-arzt, Apotheker/in, Psychologische/r Psychotherapeut/in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in

100-430

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für ein im Rahmen der Prüfung und Feststellung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes bei ausländischen Abschlüssen sowie der Feststellung wesentlicher Unterschiede zu einer inländischen Ausbildung einzuholendes Gutachten werden als Auslagen in Rechnung gestellt.

 

51012

Bescheinigung über die ärztliche, zahnärztliche, tierärztliche oder pharmazeutische Prüfung sowie die Prüfung für Psychologische Psychotherapeuten/-innen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/-innen

30-110

51013

Entscheidungen nach den Approbationsordnungen für Ärztinnen/Ärzte, Apothekerinnen/Apotheker, Zahnärztinnen/-ärzte und Tierärztinnen und Tierärzte, den Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen für Psychologische Psychotherapeuten/-innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/-innen sowie nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Lebensmittelchemiker

20-110

51014

Verzicht auf Approbation, Berufserlaubnis oder Erlaubnis zur Führung einer Berufs- oder Weiterbildungsbezeichnung

45-120

51016

Ersatzbescheinigung, Ersatzurkunde oder Zweitschrift für verloren gegangene Approbations-, Erlaubnis- und Anerkennungsurkunden, Prüfungszeugnisse, Ergebnismitteilungen, Bescheide und Begleitschreiben

25-410

 

Gebührenfrei:

 

 

Erstmalige Ausstellung von Ersatzbescheinigungen für Vertriebene und Flüchtlinge nach dem Bundesvertriebenengesetz und ehemalige politische Häftlinge

 

51017

Bescheinigung über die Befähigung zur Ausübung des Berufs als Apotheker/in, Ärztin/Arzt, Psychologische/r Psychotherapeut/in, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in, Tierärztin/-arzt, Zahnärztin/-arzt oder eines Medizinal-, Veterinär- oder Pharmaziefachberufes nach den EG-Richtlinien

45-130

51019

Sonstige Bescheinigungen für Berufe des Gesundheits- und Sozialwesens, soweit nicht durch andere Tarifstellen abgedeckt

30-140

51030

Erteilung einer Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung

25-430

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für ein im Rahmen der Prüfung und Feststellung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes bei ausländischen Abschlüssen sowie der Feststellung wesentlicher Unterschiede zu einer inländischen Ausbildung einzuholendes Gutachten werden als Auslagen in Rechnung gestellt.

 

51031

Erteilung einer Erlaubnis zur Führung einer Weiterbildungsbezeichnung

 

 

a)

unmittelbar nach der mit der entsprechenden Prüfung abgeschlossenen Weiterbildung in Medizinalfachberufen und in Berufen der Altenpflege nach dem Weiterbildungsgesetz

20-50

 

b)

nach Anerkennung der Gleichwertigkeit einer außerhalb des Geltungsbereiches des Weiterbildungsgesetzes abgeschlossenen Weiterbildung

30-60

 

c)

Wiedererteilung

65

51032

Erteilung der Urkunde als „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“ oder „Staatlich anerkannte Familienpflegerin/Staatlich anerkannter Familienpfleger“

40-95

51033

Feststellung der Gleichwertigkeit

 

 

a)

von in der ehemaligen DDR erworbenen beruflichen Abschlüssen in der Altenpflege, Heilerziehungspflege und Familienpflege mit denen staatlich anerkannter Altenpfleger/innen, Heilerziehungspfleger/innen und Familienpfleger/innen im Land Berlin

40-90

 

b)

einer im übrigen Geltungsbereich des Grundgesetzes erteilten staatlichen Anerkennung sowie für die Feststellung der Gleichstellung von Ausbildungsabschlüssen außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes

40-90

51035

Zulassung zur Prüfung und Abnahme einer Prüfung durch den Beauftragten der für das Gesundheitswesen zuständigen Senatsverwaltung als Prüfungsvorsitzenden

 

 

a)

nach § 6 des Weiterbildungsgesetzes in Verbindung mit den Weiterbildungs- und Prüfungsverordnungen der jeweiligen Weiterbildungsfachrichtung

40-90

 

b)

nach § 8 Absatz 1 Nummer 3 des Weiterbildungsgesetzes in Verbindung mit den Weiterbildungs- und Prüfungsverordnungen der jeweiligen Weiterbildungsfachrichtung (besondere Prüfung)

80-120

51036

Überprüfung des Kenntnisstandes nach einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung bei akademischen Berufen im Gesundheitswesen

250-2 000

51038

Überprüfung des Kenntnisstandes nach einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung bei nichtakademischen Berufen im Gesundheitswesen

50-400

51040

Ausnahmezulassung für Medizinal- und Veterinärfachpersonal und pharmazeutisches Fachpersonal nach den entsprechenden Aus- und Weiterbildungsvorschriften

40-90

51041

Ausnahmeregelung für die Zulassung zur Weiterbildung in einem Lehrgang nach § 3 Absatz 3 des Weiterbildungsgesetzes

40-90

51050

Bestätigung der Anzeige nach § 14 des Gesundheitsdienst-Gesetzes

10-50

 

Bearbeitung von Anträgen auf Zulassung zu Staatsprüfungen in akademischen und nichtakademischen Gesundheitsberufen

 

51110

Zulassung zu einer das Studium beendenden Staatsprüfung bei akademischen Berufen im Gesundheitswesen

100

51111

Zulassung zu einer Vor- oder Abschnittsprüfung bei akademischen Berufen im Gesundheitswesen

60

51112

Zulassung zu einer staatlichen Prüfung bei Medizinalfachberufen

30

 

Anerkennung von Lehranstalten

 

51210

Erteilung der staatlichen Anerkennung von Lehranstalten für Medizinalfachpersonal und pharmazeutisches Fachpersonal nach Lehranstaltengesetzen

800-1 300

51211

Änderung der staatlichen Anerkennung von Lehranstalten für Medizinalfachpersonal und pharmazeutisches Fachpersonal

100-650

51215

Erteilung der staatlichen Anerkennung als Ausbildungsstätte für Psychotherapie oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie nach § 6 des Psychotherapeutengesetzes

600-1 500

51216

Änderung der staatlichen Anerkennung von Ausbildungsstätten für Psychotherapie oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

70-520

51220

Erteilung der staatlichen Anerkennung als Weiterbildungsstätte für Medizinalfachberufe nach § 4 des Weiterbildungsgesetzes

800-1 300

51221

Änderung der staatlichen Anerkennung von Weiterbildungsstätten für Medizinalfachberufe nach § 4 Absatz 3 des Weiterbildungsgesetzes

100-650

51222

Bescheinigung für Steuerbefreiungen nach § 4 Nummer 21 des Umsatzsteuergesetzes

180-500

 

Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen nach dem Wohnteilhabegesetz

 

52010

Ausnahmezulassung zu Geld- oder geldwerten Leistungen nach § 18 Absatz 3

370-1 125

52011

Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Anzeige bei Einrichtungen nach § 19 Absatz 1, 2 oder 3

370

 

zzgl. je Einrichtungsplatz

19

52015

Aufforderung zur Abgabe einer Meldung bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Meldung bei Pflege-Wohngemeinschaften, ausgenommen selbstverantworteten Pflege-Wohngemeinschaften, nach § 20 Absatz 1, 4 oder 6

370–740

52020

Prüfung nach § 23 Absatz 5 Satz 1 oder § 26 Absatz 1 bei nicht fristgerechter oder nicht wahrheitsgemäßer Mitteilung der Mängelbeseitigung nach Beratung oder Anordnung nach den §§ 28 bis 32

370–1 125

52021

Aufforderung zur Duldung von Prüfungen nach § 23 Absatz 7 Satz 2, nach § 25 Absatz 4 Satz 4 in Verbindung mit § 23 Absatz 7 Satz 2 oder nach § 26 Absatz 5 Satz 1 in Verbindung mit § 23 Absatz 7 Satz 2

370–740

52022

Aufforderung zur Mitwirkung und Unterstützung sowie erneute Aufforderung zur Erteilung einer Auskunft oder zur Zurverfügungstellung von Aufzeichnungen oder sonstigen Unterlagen nach § 23 Absatz 11, nach § 25 Absatz 4 Satz 4 und 6 in Verbindung mit § 23 Absatz 11 oder nach § 26 Absatz 5 Satz 1 in Verbindung mit § 23 Absatz 11

370–740

52023

Erneute Aufforderung zur Teilnahme an einer Pflichtberatung vor Inbetriebnahme nach § 24 Absatz 2

370–740

52024

Erneute Aufforderung zur Nennung der Namen von Nutzerinnen und Nutzern nach § 25 Absatz 4 Satz 5 oder § 26 Absatz 4 Satz 4

370–740

52025

Feststellung über die Art der Wohnform nach § 25 Absatz 6 Satz 1, wenn mit der Zuordnungsprüfung eine Änderung der Art der Wohnform verbunden ist

740–1 480

52030

Erteilung von Anordnungen zur Mängelbeseitigung auf Grund festgestellter Mängel nach § 29

740–1 480

52040

Erteilung eines Beschäftigungsverbotes nach § 30 Absatz 1 für vom Leistungsanbieter eingesetzte Personen, je Person

740–1 480

52050

Erteilung einer Anordnung zur Einsetzung einer neuen Leitung nach § 30 Absatz 2 Satz 1

740

52051

Einsetzung einer kommissarischen Leitung nach § 30 Absatz 2 Satz 2

740

52055

Verhängung eines Aufnahmestopps nach § 31

 

 

bei Wohnformen

bis 19 Plätze

740

 

 

20-49 Plätze

1 480

 

 

50-99 Plätze

2 220

 

 

100 und mehr Plätze

2 960

52060

Untersagung des Betriebs einer Einrichtung oder einer Wohngemeinschaft nach § 32 Absatz 1, 2, 4 oder 5 oder Untersagung der Leistungserbringung in einer Wohngemeinschaft nach § 32 Absatz 1 oder 2

 

 

bei Wohnformen

bis 19 Plätze

2 220

 

 

20-49 Plätze

4 440

 

 

50-99 Plätze

6 660

 

 

100 und mehr Plätze

8 880

52061

Vorläufige Untersagung des Betriebs einer Einrichtung nach § 32 Absatz 3 Satz 2

 

 

bei Einrichtungen

bis 19 Plätze

2 220

 

 

20-49 Plätze

4 440

 

 

50-99 Plätze

6 660

 

 

100 und mehr Plätze

8 880

 

Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von stationären Einrichtungen nach der Wohnteilhabe-Bauverordnung

 

52110

Information und Beratung von Personen nach § 9 des Wohnteilhabegesetzes, sofern sie einen Zeitrahmen von 90 Minuten überschreiten,

 

 

je über 90 Minuten hinausgehende angefangene halbe Stunde

37

52120

Erteilung einer befristeten Befreiung

 

 

nach § 21 Absatz 2 Satz 3,

 

 

nach § 21 Absatz 2 Satz 4 in Verbindung mit Satz 3,

 

 

nach § 21 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4,

 

 

nach § 21 Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4,

 

 

nach § 21 Absatz 6 Satz 2,

 

 

nach § 22 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 22 Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4,

 

 

nach § 22 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4,

 

 

nach § 22 Absatz 4 in Verbindung mit § 21 Absatz 4 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4,

 

 

nach § 23 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4,

 

 

nach § 23 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4,

 

 

oder nach § 23 Absatz 4 in Verbindung mit § 21 Absatz 4 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4,

 

 

je Tatbestand

740–1 480

52121

Widerruf einer befristeten Befreiung im Sinne der Tarifstelle 52120,

 

 

je Tatbestand

740

52130

Widerruf einer auf Grund von Übergangsvorschriften weiterhin geltenden Befreiung nach § 31 Absatz 1 der Heimmindestbauverordnung

740

 

Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen nach der Wohnteilhabe-Personalverordnung

 

52210

Entscheidung über eine Ausnahme von den fachlichen Anforderungen nach § 3 Absatz 5 oder nach § 5 Satz 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 5

740–1 480

52220

Widerruf einer Entscheidung nach § 3 Absatz 5 oder nach § 5 Satz 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 5

740

52230

Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Anzeige bei einer Leitung für mehrere stationäre Einrichtungen nach § 3 Absatz 7 Satz 2

370

 

zzgl. je Einrichtungsplatz

19

52231

Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Anzeige bei einer verantwortlichen Pflegefachkraft für mehrere stationäre Einrichtungen nach § 4 Absatz 2 Satz 2

370

 

zzgl. je Einrichtungsplatz

19

52232

Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Anzeige bei Übernahme der Aufgaben der Leitung in einer stationären Einrichtung und der verantwortlichen Pflegefachkraft in einer Person nach § 4 Absatz 3 Satz 2

370

 

zzgl. je Einrichtungsplatz

19

 

Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von stationären Einrichtungen nach der Wohnteilhabe-Mitwirkungsverordnung

 

52310

Bestellung einer Fürsprecherin oder eines Fürsprechers nach § 23 Absatz 2

222

52311

Aufhebung der Bestellung einer Fürsprecherin oder eines Fürsprechers nach § 24 Absatz 2 oder 3

111

 

Erlaubnisse zum Betrieb von Krankenhäusern, Privatkranken- und Privatentbindungsanstalten sowie von Privatnervenkliniken

 

53010

Konzessionen, Erlaubnisse nach § 30 der Gewerbeordnung; Ordnungsbehördliche Genehmigungen nach § 19 des Landeskrankenhausgesetzes

870-8 700

53011

Veränderungen und Umbauten

150-4 400

 

Erlaubnisse zum Betrieb von Apotheken nach dem Apothekengesetz

 

54110

Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke

1 040-1 560

54111

Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Zweigapotheke

780

54112

Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Hauptapotheke und bis zu drei Filialapotheken

2 080-6 240

54113

Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke an einen Pächter

720

54114

Erteilung der Genehmigung zur Verwaltung einer Apotheke

300

54115

Genehmigung einer Versorgung nach den §§ 12a und 14

240-480

54116

Zulassung einer Ausnahme für Apothekenräume und -einrichtungen nach der Verordnung über den Betrieb von Apotheken

360

54117

Erteilung einer Genehmigung zur Dienstbefreiung von Apotheken nach der Verordnung über den Betrieb von Apotheken

36

54118

Erteilung einer Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel nach § 11a

200-1 000

54119

Besichtigung von Apotheken nach § 6 einschließlich Vor- und Nacharbeit

100-500

 

Amtshandlungen nach dem Arzneimittelgesetz im Rahmen der Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln

 

54210

Erteilung und Änderung einer Herstellungserlaubnis nach § 13 Absatz 1 in Verbindung mit § 17

390-3 900

54220

Erteilung eines Zertifikates nach § 72a einschließlich der Besichtigung in Ländern, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder andere Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind (ohne entstehende Kosten nach dem Reisekostenrecht)

50-25 000

54230

Erstellung eines Informationsberichtes über die Herstellung pharmazeutischer Produkte nach der Pharmazeutischen Inspektions-Convention

100-1 500

54240

Besichtigung von Apotheken und tierärztlichen Hausapotheken nach § 64 einschließlich Vor- und Nacharbeit

100-1 200

54241

Besichtigungen nach § 64 eines pharmazeutischen Unternehmens, eines Herstellers, eines pharmazeutischen Großhandels, von Einrichtungen mit einer Erlaubnis nach § 20b oder § 20c und eines Prüfbetriebes einschließlich Vor- und Nacharbeit

150-25 000

54242

Besichtigung im Rahmen der Überwachung der klinischen Prüfung nach § 64

250-2 500

54243

Zertifikat über die Einhaltung der Guten Herstellungspraxis (GMP) oder der Guten Vertriebspraxis (GDP) nach § 64 Absatz 3f

250-2 500

54252

Erteilung und Änderung einer Erlaubnis zum Betreiben eines Großhandels mit Arzneimitteln nach § 52a

260-1 300

54260

Bescheinigung für die Ausfuhr von Fertigarzneimitteln

66-300

54261

Einfuhrerlaubnis nach § 72

130-1 300

54262

Änderung der Einfuhrerlaubnis gemäß Tarifstelle 54261

26-260

54263

Ausstellen der Bescheinigung für die zollamtliche Abfertigung nach § 73 Absatz 6

 

 

a)

für ein Arzneimittel

24-210

 

b)

für jedes weitere Arzneimittel

6-36

 

c)

für jede weitere Anwendung

6-24

54264

Sonstige Bescheinigungen nach arzneimittelrechtlichen Vorschriften, soweit nicht eine andere Tarifstelle vorgesehen ist

24-120

54270

Zulassung und Anerkennung nach dem Arzneimittelgesetz

24-812

54280

Bescheide zu Maßnahmen nach den §§ 18, § 64 und 69

100-500

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für chemische Untersuchungen und Begutachtungen werden als Auslagen gemäß der Preisliste des Landeslabors Berlin-Brandenburg in Rechnung gestellt. Die Kosten für Entscheidungen der zuständigen Bundesoberbehörde nach § 21 Absatz 4 des Arzneimittelgesetzes, die gemäß Gebührennummer 21 der AMG-Kostenverordnung anfallen, werden als Auslagen in Rechnung gestellt.

 

54290

Erteilung einer Erlaubnis für die Gewinnung von Gewebe und die Laboruntersuchungen nach § 20b sowie für die Be- oder Verarbeitung, Konservierung, Lagerung oder das Inverkehrbringen von Gewebe oder Gewebezubereitungen nach § 20c

390-3 900

54291

Änderung einer Erlaubnis nach den §§ 20b und 20c

250-2 500

54292

Erteilung und Änderung einer Einfuhrerlaubnis sowie Erteilung eines Zertifikates für Gewebe und bestimmte Gewebezubereitungen nach § 72b einschließlich der Besichtigung in Ländern, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder andere Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind (ohne entstehende Kosten nach dem Reisekostenrecht)

50-25 000

54293

Prüfung einer Anzeige und Bestätigung oder Widerspruch nach § 20b Absatz 2

150-3 900

 

Anmerkung zu den Tarifstellen 54210, 54220, 54241, 54242 und 54290 bis 54293:

 

 

Die Kosten der zuständigen Bundesoberbehörde, die diese im Rahmen der Mitwirkungshandlungen nach dem Arzneimittelgesetz gegenüber der zuständigen Landesbehörde geltend macht, werden zusätzlich zu den Gebühren als Auslagen in Rechnung gestellt.

 

 

Sonstiges

 

56010

Prüfung von Betäubungsmittelunterlagen im Rahmen der Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs nach § 19 des Betäubungsmittelgesetzes

60-600

56030

Zulassung und Überprüfung von Untersuchungsstellen nach § 15 Absatz 4 und 5 der Trinkwasserverordnung

63-2 500

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für Laborinspektionen, die im Rahmen der Zulassung vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin beim Landeslabor Berlin-Brandenburg beauftragt werden, werden als Auslagen gemäß der Preisliste des Landeslabors Berlin-Brandenburg in Rechnung gestellt.

 

 

Zulassung nach dem Embryonenschutzgesetz

 

57010

Zulassung eines Zentrums zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik nach § 3a Absatz 3 des Embryonenschutzgesetzes in Verbindung mit § 3 der Präimplantationsdiagnostikverordnung

2 000-6 000

57011

Verlängerung der Zulassung eines Zentrums zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik nach § 3 Absatz 4 Satz 3 der Präimplantationsdiagnostikverordnung

1 000-6 000

57012

Widerruf der Zulassung eines Zentrums zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik

500-6 000

 

Genehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen nach § 121a des Sozialgesetzbuchs V

 

57020

Erteilung oder Widerruf der Genehmigung einer Einrichtung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen durch Insemination nach vorangegangener Stimulation

200-1 000

57021

Erteilung oder Widerruf der Genehmigung einer Einrichtung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen durch In-vitro-Fertilisation mit anschließendem Embryonaltransfer in die Gebärmutter (ET) oder in einen Eileiter (EIFT)

200-5 000

57022

Änderung der erteilten Genehmigung einer Einrichtung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen nach den Tarifstellen 57020 und 57021

200-2 000

 

Amts- und vertrauensärztliche Leistungen

 

58010

Untersuchung, ggf. einschließlich einer Seh-, Farbseh- und Hörprüfung; Harnuntersuchung einfacher Art; schriftliche gutachterliche Stellungnahme (z.B. Einstellung, Verbeamtung)

78

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt.

 

58011

Aufwendige Untersuchung (z.B. Arbeitsfähigkeit, Dienstfähigkeit, Dienstunfall)

263

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt.

 

58012

Sonstige Untersuchung mit einem einfachen bis mittleren Aufwand (z.B. zur Frage der Prüfungsfähigkeit)

78-99

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt.

 

58013

Schriftliche gutachterliche Stellungnahme nach Aktenlage

41

58014

Fachärztliches Zusatzgutachten mit Untersuchung

123

 

Anmerkung:

 

 

Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010, 58011 und 58012 anwendbar.

 

58015

Fachärztliches psychiatrisches Zusatzgutachten mit Untersuchung

164

 

Anmerkung:

 

 

Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010, 58011 und 58012 anwendbar.

 

58016

Fachärztliches Zusatzgutachten nach Aktenlage

82

 

Anmerkung:

 

 

Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010, 58011, 58012 und 58013 anwendbar.

 

58017

Schriftliche gutachtliche Stellungnahme mit einem das gewöhnliche Maß übersteigenden Aufwand

41-164

 

Anmerkung:

 

 

Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010 bis 58015 anwendbar.

 

58018

Bildschirmuntersuchung

41

58019

Hausbesuch zur Durchführung einer amts- oder vertrauensärztlichen Untersuchung

41-328

 

Anmerkung:

 

 

Die Tarifstelle ist zusätzlich zu der Tarifstelle 58011 anwendbar.

 

58020

Sonstige ärztliche Bescheinigung nach Aktenlage

41

58021

Entnahme einer Blutprobe

22

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt.

 

58022

Dokumentierte Probenahme für einen Vaterschaftstest

62

 

Anmerkung:

 

 

Die Tarifstelle ist zusätzlich zu der Tarifstelle 58021 anwendbar.

 

 

Gebührenfrei:

 

 

1.

Gesundheitszeugnisse für Adoptiv- und Kindeseltern sowie Adoptivkinder nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz (einschließlich der Blutuntersuchungen) mit Ausnahme der Untersuchungen in Adoptionsfällen zur Regelung von Erbschaftsangelegenheiten.

2.

Amtsärztliche und vertrauensärztliche Untersuchungen von Dienstkräften des Landes Berlin (vgl. § 2 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes) - mit Ausnahme der Dienstkräfte von Krankenhäusern und Eigenbetrieben - sowie von Bewerberinnen und Bewerbern für eine Einstellung beim Land Berlin. Nicht gebührenfrei sind amtsärztliche Bescheinigungen zum Nachweis der Prüfungsunfähigkeit.

3.

Amtsärztliche Untersuchungen auf der Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes, des Asylverfahrensgesetzes und des Staatsangehörigkeitsgesetzes im Rahmen der Zuständigkeit der Zentralen Medizinischen Gutachtenstelle auf Ersuchen der beteiligten Behörden.

 

 

Amtshandlungen nach dem Medizinprodukterecht und dem In-vitro-Diagnostika-Recht

 

59010

Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften über Produkte im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2017/745 oder der Verordnung (EU) 2017/746 und der Vorschriften über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens nach § 77 Absatz 2 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes

100-11 000

59020

Ausstellen eines Freiverkaufszertifikats nach § 10 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 60 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/745 oder Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/746

100-700

59030

Maßnahmen bei mangelnder Kooperation oder bei unvollständiger oder unrichtiger Information und Dokumentation nach Artikel 10 Absatz 14 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2017/745 oder nach Artikel 10 Absatz 13 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2017/746

500-11 000

59040

Bestätigung nach Artikel 46 Absatz 9 Unterabsatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/745 oder nach Artikel 42 Absatz 9 Unterabsatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/746

500-11 000

59050

Verlängerung der Gültigkeit einer Bescheinigung nach Artikel 46 Absatz 9 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2017/745 oder nach Artikel 42 Absatz 9 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2017/746

50-1 100

59060

Bewertung von Produkten im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2017/745 nach § 74 Absatz 1 Satz 2 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 94 der Verordnung (EU) 2017/745 und Maßnahmen nach § 74 Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 95 Absatz 1 oder 4 oder Artikel 97 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/745

50-11 000

59070

Bewertung von Produkten im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2017/746 nach § 74 Absatz 1 Satz 2 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 89 der Verordnung (EU) 2017/746 und Maßnahmen nach § 74 Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 90 Absatz 1 oder 4 oder Artikel 92 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/746

50-11 000

59080

Marktüberwachungstätigkeiten oder Maßnahmen nach Artikel 93 der Verordnung (EU) 2017/745, nach Artikel 88 der Verordnung (EU) 2017/746 oder nach § 78 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes

100-11 000

59110

Überwachung der Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen nach § 77 Absatz 1 Nummer 1 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit § 9 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung

70-3 700

59120

Prüfung der Durchführung messtechnischer Kontrollen nach § 77 Absatz 1 Nummer 1 des Medizinprodukterecht- Durchführungsgesetzes in Verbindung mit § 14 Absatz 1 der Medizinprodukte- Betreiberverordnung

140-3 700

59130

Prüfung der Voraussetzungen für die Durchführung messtechnischer Kontrollen nach § 77 Absatz 1 Nummer 1 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit § 14 Absatz 6 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung

140-1 000

Abschnitt III GesPflGebO

Abschnitt III

Tarifstelle

Leistung

Gebühren €

Landesinstitut für gerichtliche und soziale Medizin Berlin

 

 

Leichenbesichtigungen

 

41010

Leichenschau nach § 20 des Bestattungsgesetzes durch das Landesinstitut für gerichtliche und soziale Medizin Berlin (einschließlich Fahrgeldpauschale)

31

 

Leichenaufbewahrung

 

41020

Aufbewahrung von Leichen in den Kühlräumen des Landesinstitutes für gerichtliche und soziale Medizin Berlin - Leichenschauhaus - für jeden angefangenen Tag nach Ablauf des dritten Werktages nach Freigabe der Leiche durch die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin I

 

 

a)

im Kühlraum

39

 

 

Wochenendpauschale

53

 

b)

im Tiefkühlraum

60

 

 

Wochenendpauschale

79

 

Ab dem zweiten Wochenende gelten die Wochenendpauschalen nicht mehr.

 

 

Hat das Bezirksamt die Bestattung gemäß § 16 Absatz 3 des Bestattungsgesetzes veranlasst oder werden die erforderlichen Bestattungskosten auf der Grundlage von § 74 SGB XII übernommen, entsteht eine Kostenpflicht nach Ablauf des dritten Werktages nach dem nachweislichen Zugang der Benachrichtigung durch die zuständige Polizeibehörde über die Freigabe beim Bezirksamt.

 

 

Gerichtsärztliche Bescheinigung

 

41030

Ausstellung einer ärztlichen Bescheinigung für die Überführung einer Leiche in das Ausland nach § 8 Nummer 3 der DVO-Bestattungsgesetz

21

Abschnitt IV GesPflGebO

Abschnitt IV

Tarifstelle

Leistung

Gebühren €

Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin einschließlich Zentraler Medizinischer Gutachtenstelle

 

 

Erlaubnisse, Bescheinigungen und Ausnahmezulassungen für die Berufsausübung

 

51010

Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen, zahnärztlichen, tierärztlichen oder Apothekerberufs und der heilkundlichen Psychotherapie (Berufserlaubnis) sowie für die Verlängerung oder Änderung der Erlaubnis

100-360

 

Gebührenfrei:

 

 

Erteilung der Berufserlaubnis für die ausländischen Ärztinnen/Ärzte (Stipendiatinnen/Stipendiaten), die im Rahmen der entwicklungspolitischen Maßnahmen des Landes Berlin durch folgende Zuwendungsempfänger fortgebildet werden: Kaiserin-Friedrich-Stiftung (KFS), Deutsche Stiftung für internationale Entwicklung (DSE) und Deutsche Ärztegemeinschaft für medizinische Zusammenarbeit e.V. (DÄZ).

 

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für ein im Rahmen der Prüfung und Feststellung des Abschlusses einer ausländischen Ausbildung einzuholendes Gutachten werden als Auslagen in Rechnung gestellt.

 

51011

Approbation als Ärztin/Arzt, Zahnärztin/-arzt, Tierärztin/-arzt, Apotheker/in, Psychologische/r Psychotherapeut/in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in

100-430

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für ein im Rahmen der Prüfung und Feststellung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes bei ausländischen Abschlüssen sowie der Feststellung wesentlicher Unterschiede zu einer inländischen Ausbildung einzuholendes Gutachten werden als Auslagen in Rechnung gestellt.

 

51012

Bescheinigung über die ärztliche, zahnärztliche, tierärztliche oder pharmazeutische Prüfung sowie die Prüfung für Psychologische Psychotherapeuten/-innen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/-innen

30-110

51013

Entscheidungen nach den Approbationsordnungen für Ärztinnen/Ärzte, Apothekerinnen/Apotheker, Zahnärztinnen/-ärzte und Tierärztinnen und Tierärzte, den Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen für Psychologische Psychotherapeuten/-innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/-innen sowie nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Lebensmittelchemiker

20-110

51014

Verzicht auf Approbation, Berufserlaubnis oder Erlaubnis zur Führung einer Berufs- oder Weiterbildungsbezeichnung

45-120

51016

Ersatzbescheinigung, Ersatzurkunde oder Zweitschrift für verloren gegangene Approbations-, Erlaubnis- und Anerkennungsurkunden, Prüfungszeugnisse, Ergebnismitteilungen, Bescheide und Begleitschreiben

25-410

 

Gebührenfrei:

 

 

Erstmalige Ausstellung von Ersatzbescheinigungen für Vertriebene und Flüchtlinge nach dem Bundesvertriebenengesetz und ehemalige politische Häftlinge

 

51017

Bescheinigung über die Befähigung zur Ausübung des Berufs als Apotheker/in, Ärztin/Arzt, Psychologische/r Psychotherapeut/in, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in, Tierärztin/-arzt, Zahnärztin/-arzt oder eines Medizinal-, Veterinär- oder Pharmaziefachberufes nach den EG-Richtlinien

45-130

51019

Sonstige Bescheinigungen für Berufe des Gesundheits- und Sozialwesens, soweit nicht durch andere Tarifstellen abgedeckt

30-140

51030

Erteilung einer Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung

25-430

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für ein im Rahmen der Prüfung und Feststellung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes bei ausländischen Abschlüssen sowie der Feststellung wesentlicher Unterschiede zu einer inländischen Ausbildung einzuholendes Gutachten werden als Auslagen in Rechnung gestellt.

 

51031

Erteilung einer Erlaubnis zur Führung einer Weiterbildungsbezeichnung

 

 

a)

unmittelbar nach der mit der entsprechenden Prüfung abgeschlossenen Weiterbildung in Medizinalfachberufen und in Berufen der Altenpflege nach dem Weiterbildungsgesetz

20-50

 

b)

nach Anerkennung der Gleichwertigkeit einer außerhalb des Geltungsbereiches des Weiterbildungsgesetzes abgeschlossenen Weiterbildung

30-60

 

c)

Wiedererteilung

65

51032

Erteilung der Urkunde als „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“ oder „Staatlich anerkannte Familienpflegerin/Staatlich anerkannter Familienpfleger“

40-95

51033

Feststellung der Gleichwertigkeit

 

 

a)

von in der ehemaligen DDR erworbenen beruflichen Abschlüssen in der Altenpflege, Heilerziehungspflege und Familienpflege mit denen staatlich anerkannter Altenpfleger/innen, Heilerziehungspfleger/innen und Familienpfleger/innen im Land Berlin

40-90

 

b)

einer im übrigen Geltungsbereich des Grundgesetzes erteilten staatlichen Anerkennung sowie für die Feststellung der Gleichstellung von Ausbildungsabschlüssen außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes

40-90

51035

Zulassung zur Prüfung und Abnahme einer Prüfung durch den Beauftragten der für das Gesundheitswesen zuständigen Senatsverwaltung als Prüfungsvorsitzenden

 

 

a)

nach § 6 des Weiterbildungsgesetzes in Verbindung mit den Weiterbildungs- und Prüfungsverordnungen der jeweiligen Weiterbildungsfachrichtung

40-90

 

b)

nach § 8 Absatz 1 Nummer 3 des Weiterbildungsgesetzes in Verbindung mit den Weiterbildungs- und Prüfungsverordnungen der jeweiligen Weiterbildungsfachrichtung (besondere Prüfung)

80-120

51036

Überprüfung des Kenntnisstandes nach einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung bei akademischen Berufen im Gesundheitswesen

250-2 000

51038

Überprüfung des Kenntnisstandes nach einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung bei nichtakademischen Berufen im Gesundheitswesen

50-400

51040

Ausnahmezulassung für Medizinal- und Veterinärfachpersonal und pharmazeutisches Fachpersonal nach den entsprechenden Aus- und Weiterbildungsvorschriften

40-90

51041

Ausnahmeregelung für die Zulassung zur Weiterbildung in einem Lehrgang nach § 3 Absatz 3 des Weiterbildungsgesetzes

40-90

51050

Bestätigung der Anzeige nach § 14 des Gesundheitsdienst-Gesetzes

10-50

 

Bearbeitung von Anträgen auf Zulassung zu Staatsprüfungen in akademischen und nichtakademischen Gesundheitsberufen

 

51110

Zulassung zu einer das Studium beendenden Staatsprüfung bei akademischen Berufen im Gesundheitswesen

100

51111

Zulassung zu einer Vor- oder Abschnittsprüfung bei akademischen Berufen im Gesundheitswesen

60

51112

Zulassung zu einer staatlichen Prüfung bei Medizinalfachberufen

30

 

Anerkennung von Lehranstalten

 

51210

Erteilung der staatlichen Anerkennung von Lehranstalten für Medizinalfachpersonal und pharmazeutisches Fachpersonal nach Lehranstaltengesetzen

800-1 300

51211

Änderung der staatlichen Anerkennung von Lehranstalten für Medizinalfachpersonal und pharmazeutisches Fachpersonal

100-650

51215

Erteilung der staatlichen Anerkennung als Ausbildungsstätte für Psychotherapie oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie nach § 6 des Psychotherapeutengesetzes

600-1 500

51216

Änderung der staatlichen Anerkennung von Ausbildungsstätten für Psychotherapie oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

70-520

51220

Erteilung der staatlichen Anerkennung als Weiterbildungsstätte für Medizinalfachberufe nach § 4 des Weiterbildungsgesetzes

800-1 300

51221

Änderung der staatlichen Anerkennung von Weiterbildungsstätten für Medizinalfachberufe nach § 4 Absatz 3 des Weiterbildungsgesetzes

100-650

51222

Bescheinigung für Steuerbefreiungen nach § 4 Nummer 21 des Umsatzsteuergesetzes

180-500

 

Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen nach dem Wohnteilhabegesetz

 

52010

Ausnahmezulassung zu Geld- oder geldwerten Leistungen nach § 18 Absatz 3

370-1 125

52011

Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Anzeige bei Einrichtungen nach § 19 Absatz 1, 2 oder 3

370

 

zzgl. je Einrichtungsplatz

19

52015

Aufforderung zur Abgabe einer Meldung bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Meldung bei Pflege-Wohngemeinschaften, ausgenommen selbstverantworteten Pflege-Wohngemeinschaften, nach § 20 Absatz 1, 4 oder 6

370–740

52020

Prüfung nach § 23 Absatz 5 Satz 1 oder § 26 Absatz 1 bei nicht fristgerechter oder nicht wahrheitsgemäßer Mitteilung der Mängelbeseitigung nach Beratung oder Anordnung nach den §§ 28 bis 32

370–1 125

52021

Aufforderung zur Duldung von Prüfungen nach § 23 Absatz 7 Satz 2, nach § 25 Absatz 4 Satz 4 in Verbindung mit § 23 Absatz 7 Satz 2 oder nach § 26 Absatz 5 Satz 1 in Verbindung mit § 23 Absatz 7 Satz 2

370–740

52022

Aufforderung zur Mitwirkung und Unterstützung sowie erneute Aufforderung zur Erteilung einer Auskunft oder zur Zurverfügungstellung von Aufzeichnungen oder sonstigen Unterlagen nach § 23 Absatz 11, nach § 25 Absatz 4 Satz 4 und 6 in Verbindung mit § 23 Absatz 11 oder nach § 26 Absatz 5 Satz 1 in Verbindung mit § 23 Absatz 11

370–740

52023

Erneute Aufforderung zur Teilnahme an einer Pflichtberatung vor Inbetriebnahme nach § 24 Absatz 2

370–740

52024

Erneute Aufforderung zur Nennung der Namen von Nutzerinnen und Nutzern nach § 25 Absatz 4 Satz 5 oder § 26 Absatz 4 Satz 4

370–740

52025

Feststellung über die Art der Wohnform nach § 25 Absatz 6 Satz 1, wenn mit der Zuordnungsprüfung eine Änderung der Art der Wohnform verbunden ist

740–1 480

52030

Erteilung von Anordnungen zur Mängelbeseitigung auf Grund festgestellter Mängel nach § 29

740–1 480

52040

Erteilung eines Beschäftigungsverbotes nach § 30 Absatz 1 für vom Leistungsanbieter eingesetzte Personen, je Person

740–1 480

52050

Erteilung einer Anordnung zur Einsetzung einer neuen Leitung nach § 30 Absatz 2 Satz 1

740

52051

Einsetzung einer kommissarischen Leitung nach § 30 Absatz 2 Satz 2

740

52055

Verhängung eines Aufnahmestopps nach § 31

 

 

bei Wohnformen

bis 19 Plätze

740

 

 

20-49 Plätze

1 480

 

 

50-99 Plätze

2 220

 

 

100 und mehr Plätze

2 960

52060

Untersagung des Betriebs einer Einrichtung oder einer Wohngemeinschaft nach § 32 Absatz 1, 2, 4 oder 5 oder Untersagung der Leistungserbringung in einer Wohngemeinschaft nach § 32 Absatz 1 oder 2

 

 

bei Wohnformen

bis 19 Plätze

2 220

 

 

20-49 Plätze

4 440

 

 

50-99 Plätze

6 660

 

 

100 und mehr Plätze

8 880

52061

Vorläufige Untersagung des Betriebs einer Einrichtung nach § 32 Absatz 3 Satz 2

 

 

bei Einrichtungen

bis 19 Plätze

2 220

 

 

20-49 Plätze

4 440

 

 

50-99 Plätze

6 660

 

 

100 und mehr Plätze

8 880

 

Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von stationären Einrichtungen nach der Wohnteilhabe-Bauverordnung

 

52110

Information und Beratung von Personen nach § 9 des Wohnteilhabegesetzes, sofern sie einen Zeitrahmen von 90 Minuten überschreiten,

 

 

je über 90 Minuten hinausgehende angefangene halbe Stunde

37

52120

Erteilung einer befristeten Befreiung

 

 

nach § 21 Absatz 2 Satz 3,

 

 

nach § 21 Absatz 2 Satz 4 in Verbindung mit Satz 3,

 

 

nach § 21 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4,

 

 

nach § 21 Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4,

 

 

nach § 21 Absatz 6 Satz 2,

 

 

nach § 22 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 22 Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4,

 

 

nach § 22 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4,

 

 

nach § 22 Absatz 4 in Verbindung mit § 21 Absatz 4 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4,

 

 

nach § 23 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4,

 

 

nach § 23 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4,

 

 

oder nach § 23 Absatz 4 in Verbindung mit § 21 Absatz 4 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4,

 

 

je Tatbestand

740–1 480

52121

Widerruf einer befristeten Befreiung im Sinne der Tarifstelle 52120,

 

 

je Tatbestand

740

52130

Widerruf einer auf Grund von Übergangsvorschriften weiterhin geltenden Befreiung nach § 31 Absatz 1 der Heimmindestbauverordnung

740

 

Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen nach der Wohnteilhabe-Personalverordnung

 

52210

Entscheidung über eine Ausnahme von den fachlichen Anforderungen nach § 3 Absatz 5 oder nach § 5 Satz 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 5

740–1 480

52220

Widerruf einer Entscheidung nach § 3 Absatz 5 oder nach § 5 Satz 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 5

740

52230

Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Anzeige bei einer Leitung für mehrere stationäre Einrichtungen nach § 3 Absatz 7 Satz 2

370

 

zzgl. je Einrichtungsplatz

19

52231

Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Anzeige bei einer verantwortlichen Pflegefachkraft für mehrere stationäre Einrichtungen nach § 4 Absatz 2 Satz 2

370

 

zzgl. je Einrichtungsplatz

19

52232

Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Anzeige bei Übernahme der Aufgaben der Leitung in einer stationären Einrichtung und der verantwortlichen Pflegefachkraft in einer Person nach § 4 Absatz 3 Satz 2

370

 

zzgl. je Einrichtungsplatz

19

 

Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von stationären Einrichtungen nach der Wohnteilhabe-Mitwirkungsverordnung

 

52310

Bestellung einer Fürsprecherin oder eines Fürsprechers nach § 23 Absatz 2

222

52311

Aufhebung der Bestellung einer Fürsprecherin oder eines Fürsprechers nach § 24 Absatz 2 oder 3

111

 

Erlaubnisse zum Betrieb von Krankenhäusern, Privatkranken- und Privatentbindungsanstalten sowie von Privatnervenkliniken

 

53010

Konzessionen, Erlaubnisse nach § 30 der Gewerbeordnung; Ordnungsbehördliche Genehmigungen nach § 19 des Landeskrankenhausgesetzes

870-8 700

53011

Veränderungen und Umbauten

150-4 400

 

Erlaubnisse zum Betrieb von Apotheken nach dem Apothekengesetz

 

54110

Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke

1 040-1 560

54111

Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Zweigapotheke

780

54112

Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Hauptapotheke und bis zu drei Filialapotheken

2 080-6 240

54113

Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke an einen Pächter

720

54114

Erteilung der Genehmigung zur Verwaltung einer Apotheke

300

54115

Genehmigung einer Versorgung nach den §§ 12a und 14

240-480

54116

Zulassung einer Ausnahme für Apothekenräume und -einrichtungen nach der Verordnung über den Betrieb von Apotheken

360

54117

Erteilung einer Genehmigung zur Dienstbefreiung von Apotheken nach der Verordnung über den Betrieb von Apotheken

36

54118

Erteilung einer Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel nach § 11a

200-1 000

54119

Besichtigung von Apotheken nach § 6 einschließlich Vor- und Nacharbeit

100-500

 

Amtshandlungen nach dem Arzneimittelgesetz im Rahmen der Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln

 

54210

Erteilung und Änderung einer Herstellungserlaubnis nach § 13 Absatz 1 in Verbindung mit § 17

390-3 900

54220

Erteilung eines Zertifikates nach § 72a einschließlich der Besichtigung in Ländern, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder andere Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind (ohne entstehende Kosten nach dem Reisekostenrecht)

50-25 000

54230

Erstellung eines Informationsberichtes über die Herstellung pharmazeutischer Produkte nach der Pharmazeutischen Inspektions-Convention

100-1 500

54240

Besichtigung von Apotheken und tierärztlichen Hausapotheken nach § 64 einschließlich Vor- und Nacharbeit

100-1 200

54241

Besichtigungen nach § 64 eines pharmazeutischen Unternehmens, eines Herstellers, eines pharmazeutischen Großhandels, von Einrichtungen mit einer Erlaubnis nach § 20b oder § 20c und eines Prüfbetriebes einschließlich Vor- und Nacharbeit

150-25 000

54242

Besichtigung im Rahmen der Überwachung der klinischen Prüfung nach § 64

250-2 500

54243

Zertifikat über die Einhaltung der Guten Herstellungspraxis (GMP) oder der Guten Vertriebspraxis (GDP) nach § 64 Absatz 3f

250-2 500

54252

Erteilung und Änderung einer Erlaubnis zum Betreiben eines Großhandels mit Arzneimitteln nach § 52a

260-1 300

54260

Bescheinigung für die Ausfuhr von Fertigarzneimitteln

66-300

54261

Einfuhrerlaubnis nach § 72

130-1 300

54262

Änderung der Einfuhrerlaubnis gemäß Tarifstelle 54261

26-260

54263

Ausstellen der Bescheinigung für die zollamtliche Abfertigung nach § 73 Absatz 6

 

 

a)

für ein Arzneimittel

24-210

 

b)

für jedes weitere Arzneimittel

6-36

 

c)

für jede weitere Anwendung

6-24

54264

Sonstige Bescheinigungen nach arzneimittelrechtlichen Vorschriften, soweit nicht eine andere Tarifstelle vorgesehen ist

24-120

54270

Zulassung und Anerkennung nach dem Arzneimittelgesetz

24-812

54280

Bescheide zu Maßnahmen nach den §§ 18, § 64 und 69

100-500

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für chemische Untersuchungen und Begutachtungen werden als Auslagen gemäß der Preisliste des Landeslabors Berlin-Brandenburg in Rechnung gestellt. Die Kosten für Entscheidungen der zuständigen Bundesoberbehörde nach § 21 Absatz 4 des Arzneimittelgesetzes, die gemäß Gebührennummer 21 der AMG-Kostenverordnung anfallen, werden als Auslagen in Rechnung gestellt.

 

54290

Erteilung einer Erlaubnis für die Gewinnung von Gewebe und die Laboruntersuchungen nach § 20b sowie für die Be- oder Verarbeitung, Konservierung, Lagerung oder das Inverkehrbringen von Gewebe oder Gewebezubereitungen nach § 20c

390-3 900

54291

Änderung einer Erlaubnis nach den §§ 20b und 20c

250-2 500

54292

Erteilung und Änderung einer Einfuhrerlaubnis sowie Erteilung eines Zertifikates für Gewebe und bestimmte Gewebezubereitungen nach § 72b einschließlich der Besichtigung in Ländern, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder andere Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind (ohne entstehende Kosten nach dem Reisekostenrecht)

50-25 000

54293

Prüfung einer Anzeige und Bestätigung oder Widerspruch nach § 20b Absatz 2

150-3 900

 

Anmerkung zu den Tarifstellen 54210, 54220, 54241, 54242 und 54290 bis 54293:

 

 

Die Kosten der zuständigen Bundesoberbehörde, die diese im Rahmen der Mitwirkungshandlungen nach dem Arzneimittelgesetz gegenüber der zuständigen Landesbehörde geltend macht, werden zusätzlich zu den Gebühren als Auslagen in Rechnung gestellt.

 

 

Sonstiges

 

56010

Prüfung von Betäubungsmittelunterlagen im Rahmen der Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs nach § 19 des Betäubungsmittelgesetzes

60-600

56030

Zulassung und Überprüfung von Untersuchungsstellen nach § 15 Absatz 4 und 5 der Trinkwasserverordnung

63-2 500

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für Laborinspektionen, die im Rahmen der Zulassung vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin beim Landeslabor Berlin-Brandenburg beauftragt werden, werden als Auslagen gemäß der Preisliste des Landeslabors Berlin-Brandenburg in Rechnung gestellt.

 

 

Zulassung nach dem Embryonenschutzgesetz

 

57010

Zulassung eines Zentrums zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik nach § 3a Absatz 3 des Embryonenschutzgesetzes in Verbindung mit § 3 der Präimplantationsdiagnostikverordnung

2 000-6 000

57011

Verlängerung der Zulassung eines Zentrums zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik nach § 3 Absatz 4 Satz 3 der Präimplantationsdiagnostikverordnung

1 000-6 000

57012

Widerruf der Zulassung eines Zentrums zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik

500-6 000

 

Genehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen nach § 121a des Sozialgesetzbuchs V

 

57020

Erteilung oder Widerruf der Genehmigung einer Einrichtung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen durch Insemination nach vorangegangener Stimulation

200-1 000

57021

Erteilung oder Widerruf der Genehmigung einer Einrichtung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen durch In-vitro-Fertilisation mit anschließendem Embryonaltransfer in die Gebärmutter (ET) oder in einen Eileiter (EIFT)

200-5 000

57022

Änderung der erteilten Genehmigung einer Einrichtung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen nach den Tarifstellen 57020 und 57021

200-2 000

 

Amts- und vertrauensärztliche Leistungen

 

58010

Untersuchung, ggf. einschließlich einer Seh-, Farbseh- und Hörprüfung; Harnuntersuchung einfacher Art; schriftliche gutachterliche Stellungnahme (z.B. Einstellung, Verbeamtung)

78

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt.

 

58011

Aufwendige Untersuchung (z.B. Arbeitsfähigkeit, Dienstfähigkeit, Dienstunfall)

263

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt.

 

58012

Sonstige Untersuchung mit einem einfachen bis mittleren Aufwand (z.B. zur Frage der Prüfungsfähigkeit)

78-99

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt.

 

58013

Schriftliche gutachterliche Stellungnahme nach Aktenlage

41

58014

Fachärztliches Zusatzgutachten mit Untersuchung

123

 

Anmerkung:

 

 

Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010, 58011 und 58012 anwendbar.

 

58015

Fachärztliches psychiatrisches Zusatzgutachten mit Untersuchung

164

 

Anmerkung:

 

 

Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010, 58011 und 58012 anwendbar.

 

58016

Fachärztliches Zusatzgutachten nach Aktenlage

82

 

Anmerkung:

 

 

Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010, 58011, 58012 und 58013 anwendbar.

 

58017

Schriftliche gutachtliche Stellungnahme mit einem das gewöhnliche Maß übersteigenden Aufwand

41-164

 

Anmerkung:

 

 

Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010 bis 58015 anwendbar.

 

58018

Bildschirmuntersuchung

41

58019

Hausbesuch zur Durchführung einer amts- oder vertrauensärztlichen Untersuchung

41-328

 

Anmerkung:

 

 

Die Tarifstelle ist zusätzlich zu der Tarifstelle 58011 anwendbar.

 

58020

Sonstige ärztliche Bescheinigung nach Aktenlage

41

58021

Entnahme einer Blutprobe

22

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt.

 

58022

Dokumentierte Probenahme für einen Vaterschaftstest

62

 

Anmerkung:

 

 

Die Tarifstelle ist zusätzlich zu der Tarifstelle 58021 anwendbar.

 

 

Gebührenfrei:

 

 

1.

Gesundheitszeugnisse für Adoptiv- und Kindeseltern sowie Adoptivkinder nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz (einschließlich der Blutuntersuchungen) mit Ausnahme der Untersuchungen in Adoptionsfällen zur Regelung von Erbschaftsangelegenheiten.

2.

Amtsärztliche und vertrauensärztliche Untersuchungen von Dienstkräften des Landes Berlin (vgl. § 3 Absatz 1 bis 3 des Landesorganisationsgesetzes vom 10. Juli 2025 (GVBl. S. 270) in der jeweils geltenden Fassung) - mit Ausnahme der Dienstkräfte von Krankenhäusern und Eigenbetrieben - sowie von Bewerberinnen und Bewerbern für eine Einstellung beim Land Berlin. Nicht gebührenfrei sind amtsärztliche Bescheinigungen zum Nachweis der Prüfungsunfähigkeit.

3.

Amtsärztliche Untersuchungen auf der Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes, des Asylverfahrensgesetzes und des Staatsangehörigkeitsgesetzes im Rahmen der Zuständigkeit der Zentralen Medizinischen Gutachtenstelle auf Ersuchen der beteiligten Behörden.

 

 

Amtshandlungen nach dem Medizinprodukterecht und dem In-vitro-Diagnostika-Recht

 

59010

Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften über Produkte im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2017/745 oder der Verordnung (EU) 2017/746 und der Vorschriften über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens nach § 77 Absatz 2 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes

100-11 000

59020

Ausstellen eines Freiverkaufszertifikats nach § 10 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 60 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/745 oder Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/746

100-700

59030

Maßnahmen bei mangelnder Kooperation oder bei unvollständiger oder unrichtiger Information und Dokumentation nach Artikel 10 Absatz 14 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2017/745 oder nach Artikel 10 Absatz 13 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2017/746

500-11 000

59040

Bestätigung nach Artikel 46 Absatz 9 Unterabsatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/745 oder nach Artikel 42 Absatz 9 Unterabsatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/746

500-11 000

59050

Verlängerung der Gültigkeit einer Bescheinigung nach Artikel 46 Absatz 9 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2017/745 oder nach Artikel 42 Absatz 9 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2017/746

50-1 100

59060

Bewertung von Produkten im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2017/745 nach § 74 Absatz 1 Satz 2 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 94 der Verordnung (EU) 2017/745 und Maßnahmen nach § 74 Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 95 Absatz 1 oder 4 oder Artikel 97 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/745

50-11 000

59070

Bewertung von Produkten im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2017/746 nach § 74 Absatz 1 Satz 2 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 89 der Verordnung (EU) 2017/746 und Maßnahmen nach § 74 Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 90 Absatz 1 oder 4 oder Artikel 92 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/746

50-11 000

59080

Marktüberwachungstätigkeiten oder Maßnahmen nach Artikel 93 der Verordnung (EU) 2017/745, nach Artikel 88 der Verordnung (EU) 2017/746 oder nach § 78 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes

100-11 000

59110

Überwachung der Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen nach § 77 Absatz 1 Nummer 1 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit § 9 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung

70-3 700

59120

Prüfung der Durchführung messtechnischer Kontrollen nach § 77 Absatz 1 Nummer 1 des Medizinprodukterecht- Durchführungsgesetzes in Verbindung mit § 14 Absatz 1 der Medizinprodukte- Betreiberverordnung

140-3 700

59130

Prüfung der Voraussetzungen für die Durchführung messtechnischer Kontrollen nach § 77 Absatz 1 Nummer 1 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit § 14 Absatz 6 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung

140-1 000

Abschnitt IV GesPflGebO

Abschnitt IV

Tarifstelle

Leistung

Gebühren €

Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin einschließlich Zentraler Medizinischer Gutachtenstelle

 

 

Erlaubnisse, Bescheinigungen und Ausnahmezulassungen für die Berufsausübung

 

51010

Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen, zahnärztlichen, tierärztlichen oder Apothekerberufs und der heilkundlichen Psychotherapie (Berufserlaubnis) sowie für die Verlängerung oder Änderung der Erlaubnis

100-360

 

Gebührenfrei:

 

 

Erteilung der Berufserlaubnis für die ausländischen Ärztinnen/Ärzte (Stipendiatinnen/Stipendiaten), die im Rahmen der entwicklungspolitischen Maßnahmen des Landes Berlin durch folgende Zuwendungsempfänger fortgebildet werden: Kaiserin-Friedrich-Stiftung (KFS), Deutsche Stiftung für internationale Entwicklung (DSE) und Deutsche Ärztegemeinschaft für medizinische Zusammenarbeit e.V. (DÄZ).

 

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für ein im Rahmen der Prüfung und Feststellung des Abschlusses einer ausländischen Ausbildung einzuholendes Gutachten werden als Auslagen in Rechnung gestellt.

 

51011

Approbation als Ärztin/Arzt, Zahnärztin/-arzt, Tierärztin/-arzt, Apotheker/in, Psychologische/r Psychotherapeut/in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in

100-430

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für ein im Rahmen der Prüfung und Feststellung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes bei ausländischen Abschlüssen sowie der Feststellung wesentlicher Unterschiede zu einer inländischen Ausbildung einzuholendes Gutachten werden als Auslagen in Rechnung gestellt.

 

51012

Bescheinigung über die ärztliche, zahnärztliche, tierärztliche oder pharmazeutische Prüfung sowie die Prüfung für Psychologische Psychotherapeuten/-innen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/-innen

30-110

51013

Entscheidungen nach den Approbationsordnungen für Ärztinnen/Ärzte, Apothekerinnen/Apotheker, Zahnärztinnen/-ärzte und Tierärztinnen und Tierärzte, den Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen für Psychologische Psychotherapeuten/-innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/-innen sowie nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Lebensmittelchemiker

20-110

51014

Verzicht auf Approbation, Berufserlaubnis oder Erlaubnis zur Führung einer Berufs- oder Weiterbildungsbezeichnung

45-120

51016

Ersatzbescheinigung, Ersatzurkunde oder Zweitschrift für verloren gegangene Approbations-, Erlaubnis- und Anerkennungsurkunden, Prüfungszeugnisse, Ergebnismitteilungen, Bescheide und Begleitschreiben

25-410

 

Gebührenfrei:

 

 

Erstmalige Ausstellung von Ersatzbescheinigungen für Vertriebene und Flüchtlinge nach dem Bundesvertriebenengesetz und ehemalige politische Häftlinge

 

51017

Bescheinigung über die Befähigung zur Ausübung des Berufs als Apotheker/in, Ärztin/Arzt, Psychologische/r Psychotherapeut/ in, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/ in, Tierärztin/-arzt, Zahnärztin/-arzt oder eines Gesundheits-, Pflege- oder Veterinärfachberufs nach schulischer oder hochschulischer Ausbildung nach den EG- oder EU-Richtlinien

45-130

51019

Sonstige Bescheinigungen für Berufe des Gesundheits-, Pflege- und Sozialwesens, soweit nicht durch andere Tarifstellen abgedeckt

30-140

51030

Erteilung einer Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung

25-430

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für ein im Rahmen der Prüfung und Feststellung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes bei ausländischen Abschlüssen sowie der Feststellung wesentlicher Unterschiede zu einer inländischen Ausbildung einzuholendes Gutachten werden als Auslagen in Rechnung gestellt.

 

51031

Erteilung einer Erlaubnis zur Führung einer Weiterbildungsbezeichnung

 

 

a)

unmittelbar nach der mit der entsprechenden Prüfung abgeschlossenen Weiterbildung in Gesundheits- und Pflegeberufen nach dem Weiterbildungsgesetz

20-50

 

b)

nach Anerkennung der Gleichwertigkeit einer außerhalb des Geltungsbereiches des Weiterbildungsgesetzes abgeschlossenen Weiterbildung

30-60

 

c)

Wiedererteilung

65

51032

Erteilung der Urkunde als „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“ oder „Staatlich anerkannte Familienpflegerin/Staatlich anerkannter Familienpfleger“

40-95

51033

Feststellung der Gleichwertigkeit

 

 

a)

von in der ehemaligen DDR erworbenen beruflichen Abschlüssen in der Altenpflege, Heilerziehungspflege und Familienpflege mit denen staatlich anerkannter Altenpfleger/innen, Heilerziehungspfleger/innen und Familienpfleger/innen im Land Berlin

40-90

 

b)

einer im übrigen Geltungsbereich des Grundgesetzes erteilten staatlichen Anerkennung sowie für die Feststellung der Gleichstellung von Ausbildungsabschlüssen außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes

40-90

51035

Zulassung zur Prüfung und Abnahme einer Prüfung durch den Beauftragten der für das Gesundheitswesen zuständigen Senatsverwaltung als Prüfungsvorsitzenden

 

 

a)

nach § 6 des Weiterbildungsgesetzes in Verbindung mit den Weiterbildungs- und Prüfungsverordnungen der jeweiligen Weiterbildungsfachrichtung

40-90

 

b)

nach § 8 Absatz 1 Nummer 3 des Weiterbildungsgesetzes in Verbindung mit den Weiterbildungs- und Prüfungsverordnungen der jeweiligen Weiterbildungsfachrichtung (besondere Prüfung)

80-120

51036

Überprüfung des Kenntnisstandes nach einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung bei akademischen Berufen im Gesundheitswesen

250-2 000

51038

Überprüfung des Kenntnisstandes nach einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung bei nichtakademischen Berufen im Gesundheitswesen

50-400

51040

Entscheidungen nach den Berufsgesetzen und Ausbildungs- sowie Studien- und Prüfungsverordnungen für Gesundheits-, Pflege- und Veterinärfachberufe

40-90

51041

Ausnahmeregelung für die Zulassung zur Weiterbildung in einem Lehrgang nach § 3 Absatz 3 des Weiterbildungsgesetzes

40-90

51050

Bestätigung der Anzeige nach § 14 des Gesundheitsdienst-Gesetzes

10-50

 

Bearbeitung von Anträgen auf Zulassung zu Staatsprüfungen in akademischen und nichtakademischen Gesundheitsberufen

 

51110

Zulassung zu einer das Studium beendenden Staatsprüfung bei akademischen Berufen im Gesundheitswesen

100

51111

Zulassung zu einer Vor- oder Abschnittsprüfung bei akademischen Berufen im Gesundheitswesen

60

51112

Zulassung zu einer staatlichen Prüfung bei Gesundheits-, Pflege- und Veterinärfachberufen nach schulischer oder hochschulischer Ausbildung

30–120

 

Anerkennung von Schulen des Gesundheitswesens und Pflegeschulen sowie von Weiterbildungsstätten und Ausbildungsstätten

 

51210

Erteilung der staatlichen Anerkennung als Schule des Gesundheitswesens nach dem Gesundheitsschulanerkennungsgesetz oder als Pflegeschule nach dem Pflegeschulanerkennungsgesetz

900-1 500

51211

Änderung der staatlichen Anerkennung von Schulen des Gesundheitswesens oder von Pflegeschulen

100-750

51215

Erteilung der staatlichen Anerkennung als Ausbildungsstätte für Psychotherapie oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie nach § 6 des Psychotherapeutengesetzes

600-1 500

51216

Änderung der staatlichen Anerkennung von Ausbildungsstätten für Psychotherapie oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

70-520

51220

Erteilung der staatlichen Anerkennung als Weiterbildungsstätte für Gesundheits- und Pflegeberufe nach § 4 des Weiterbildungsgesetzes

800-1 300

51221

Änderung der staatlichen Anerkennung von Weiterbildungsstätten für Gesundheits- und Pflegeberufe nach § 4 Absatz 3 des Weiterbildungsgesetzes

100-650

51222

Bescheinigung für Steuerbefreiungen nach § 4 Nummer 21 des Umsatzsteuergesetzes

180-500

 

Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen nach dem Wohnteilhabegesetz

 

52010

Ausnahmezulassung zu Geld- oder geldwerten Leistungen nach § 18 Absatz 3

370-1 125

52011

Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Anzeige bei Einrichtungen nach § 19 Absatz 1, 2 oder 3

370

 

zzgl. je Einrichtungsplatz

19

52015

Aufforderung zur Abgabe einer Meldung bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Meldung bei Pflege-Wohngemeinschaften, ausgenommen selbstverantworteten Pflege-Wohngemeinschaften, nach § 20 Absatz 1, 4 oder 6

370–740

52020

Prüfung nach § 23 Absatz 5 Satz 1 oder § 26 Absatz 1 bei nicht fristgerechter oder nicht wahrheitsgemäßer Mitteilung der Mängelbeseitigung nach Beratung oder Anordnung nach den §§ 28 bis 32

370–1 125

52021

Aufforderung zur Duldung von Prüfungen nach § 23 Absatz 7 Satz 2, nach § 25 Absatz 4 Satz 4 in Verbindung mit § 23 Absatz 7 Satz 2 oder nach § 26 Absatz 5 Satz 1 in Verbindung mit § 23 Absatz 7 Satz 2

370–740

52022

Aufforderung zur Mitwirkung und Unterstützung sowie erneute Aufforderung zur Erteilung einer Auskunft oder zur Zurverfügungstellung von Aufzeichnungen oder sonstigen Unterlagen nach § 23 Absatz 11, nach § 25 Absatz 4 Satz 4 und 6 in Verbindung mit § 23 Absatz 11 oder nach § 26 Absatz 5 Satz 1 in Verbindung mit § 23 Absatz 11

370–740

52023

Erneute Aufforderung zur Teilnahme an einer Pflichtberatung vor Inbetriebnahme nach § 24 Absatz 2

370–740

52024

Erneute Aufforderung zur Nennung der Namen von Nutzerinnen und Nutzern nach § 25 Absatz 4 Satz 5 oder § 26 Absatz 4 Satz 4

370–740

52025

Feststellung über die Art der Wohnform nach § 25 Absatz 6 Satz 1, wenn mit der Zuordnungsprüfung eine Änderung der Art der Wohnform verbunden ist

740–1 480

52030

Erteilung von Anordnungen zur Mängelbeseitigung auf Grund festgestellter Mängel nach § 29

740–1 480

52040

Erteilung eines Beschäftigungsverbotes nach § 30 Absatz 1 für vom Leistungsanbieter eingesetzte Personen, je Person

740–1 480

52050

Erteilung einer Anordnung zur Einsetzung einer neuen Leitung nach § 30 Absatz 2 Satz 1

740

52051

Einsetzung einer kommissarischen Leitung nach § 30 Absatz 2 Satz 2

740

52055

Verhängung eines Aufnahmestopps nach § 31

 

 

bei Wohnformen

bis 19 Plätze

740

 

 

20-49 Plätze

1 480

 

 

50-99 Plätze

2 220

 

 

100 und mehr Plätze

2 960

52060

Untersagung des Betriebs einer Einrichtung oder einer Wohngemeinschaft nach § 32 Absatz 1, 2, 4 oder 5 oder Untersagung der Leistungserbringung in einer Wohngemeinschaft nach § 32 Absatz 1 oder 2

 

 

bei Wohnformen

bis 19 Plätze

2 220

 

 

20-49 Plätze

4 440

 

 

50-99 Plätze

6 660

 

 

100 und mehr Plätze

8 880

52061

Vorläufige Untersagung des Betriebs einer Einrichtung nach § 32 Absatz 3 Satz 2

 

 

bei Einrichtungen

bis 19 Plätze

2 220

 

 

20-49 Plätze

4 440

 

 

50-99 Plätze

6 660

 

 

100 und mehr Plätze

8 880

 

Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von stationären Einrichtungen nach der Wohnteilhabe-Bauverordnung

 

52110

Information und Beratung von Personen nach § 9 des Wohnteilhabegesetzes, sofern sie einen Zeitrahmen von 90 Minuten überschreiten,

 

 

je über 90 Minuten hinausgehende angefangene halbe Stunde

37

52120

Erteilung einer befristeten Befreiung

 

 

nach § 21 Absatz 2 Satz 3,

 

 

nach § 21 Absatz 2 Satz 4 in Verbindung mit Satz 3,

 

 

nach § 21 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4,

 

 

nach § 21 Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4,

 

 

nach § 21 Absatz 6 Satz 2,

 

 

nach § 22 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 22 Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4,

 

 

nach § 22 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4,

 

 

nach § 22 Absatz 4 in Verbindung mit § 21 Absatz 4 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4,

 

 

nach § 23 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4,

 

 

nach § 23 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4,

 

 

oder nach § 23 Absatz 4 in Verbindung mit § 21 Absatz 4 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4,

 

 

je Tatbestand

740–1 480

52121

Widerruf einer befristeten Befreiung im Sinne der Tarifstelle 52120,

 

 

je Tatbestand

740

52130

Widerruf einer auf Grund von Übergangsvorschriften weiterhin geltenden Befreiung nach § 31 Absatz 1 der Heimmindestbauverordnung

740

 

Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen nach der Wohnteilhabe-Personalverordnung

 

52210

Entscheidung über eine Ausnahme von den fachlichen Anforderungen nach § 3 Absatz 5 oder nach § 5 Satz 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 5

740–1 480

52220

Widerruf einer Entscheidung nach § 3 Absatz 5 oder nach § 5 Satz 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 5

740

52230

Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Anzeige bei einer Leitung für mehrere stationäre Einrichtungen nach § 3 Absatz 7 Satz 2

370

 

zzgl. je Einrichtungsplatz

19

52231

Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Anzeige bei einer verantwortlichen Pflegefachkraft für mehrere stationäre Einrichtungen nach § 4 Absatz 2 Satz 2

370

 

zzgl. je Einrichtungsplatz

19

52232

Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Anzeige bei Übernahme der Aufgaben der Leitung in einer stationären Einrichtung und der verantwortlichen Pflegefachkraft in einer Person nach § 4 Absatz 3 Satz 2

370

 

zzgl. je Einrichtungsplatz

19

 

Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von stationären Einrichtungen nach der Wohnteilhabe-Mitwirkungsverordnung

 

52310

Bestellung einer Fürsprecherin oder eines Fürsprechers nach § 23 Absatz 2

222

52311

Aufhebung der Bestellung einer Fürsprecherin oder eines Fürsprechers nach § 24 Absatz 2 oder 3

111

 

Erlaubnisse zum Betrieb von Krankenhäusern, Privatkranken- und Privatentbindungsanstalten sowie von Privatnervenkliniken

 

53010

Konzessionen, Erlaubnisse nach § 30 der Gewerbeordnung; Ordnungsbehördliche Genehmigungen nach § 19 des Landeskrankenhausgesetzes

870-8 700

53011

Veränderungen und Umbauten

150-4 400

 

Erlaubnisse zum Betrieb von Apotheken nach dem Apothekengesetz

 

54110

Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke

1 040-1 560

54111

Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Zweigapotheke

780

54112

Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Hauptapotheke und bis zu drei Filialapotheken

2 080-6 240

54113

Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke an einen Pächter

720

54114

Erteilung der Genehmigung zur Verwaltung einer Apotheke

300

54115

Erteilung der Genehmigung einer Versorgung nach den §§ 12a und 14

240-480

54116

Zulassung einer Ausnahme für Apothekenräume und -einrichtungen nach der Verordnung über den Betrieb von Apotheken

360

54117

Erteilung einer Genehmigung zur Dienstbefreiung von Apotheken nach der Verordnung über den Betrieb von Apotheken

36

54118

Erteilung einer Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel nach § 11a

200-1 000

54119

Besichtigung von Apotheken nach § 6 einschließlich Vor- und Nacharbeit

100-500

 

Amtshandlungen nach dem Arzneimittelgesetz im Rahmen der Überwachung des Verkehrs mit Humanarzneimitteln

 

54210

Erteilung oder Änderung einer Herstellungserlaubnis nach § 13 Absatz 1, einer Einfuhrerlaubnis nach § 72, § 72b Absatz 1 oder § 72c oder einer Erlaubnis nach § 20b Absatz 1 oder § 20c

390-3 900

54220

Ausstellen einer Bescheinigung nach § 72a oder § 72b einschließlich der Besichtigung sowie Reise- und Wegzeiten in Ländern, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder andere Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind (ohne entstehende Kosten nach dem Reisekostenrecht)

150-30 000

54240

Besichtigung von Apotheken nach § 64 einschließlich Vor- und Nacharbeit

100-1 200

54241

Durchführung der Überwachung, z. B. Prüfung von Änderungsanzeigen in Bezug auf erlaubnispflichtige Tätigkeiten, Räume oder Ausstattungen, oder Inspektionen nach § 64 mit Ausnahme von Apotheken einschließlich Vor- und Nacharbeit

150-25 000

54242

Prüfung von Anzeigen oder Änderungsanzeigen gemäß § 67 betreffend die Herstellung von Arzneimitteln, für die es einer Erlaubnis nach § 13 nicht bedarf

38-1 680

54243

Zertifikat über die Einhaltung der Guten Herstellungspraxis (GMP) oder der Guten Vertriebspraxis (GDP) nach § 64 Absatz 3f

250-2 500

54252

Erteilung oder Änderung einer Erlaubnis zum Betreiben eines Großhandels mit Humanarzneimitteln nach § 52a

390-3 900

54260

Zertifikat für die Ausfuhr von Fertigarzneimitteln nach § 73a Absatz 2

150-450

54261

Registrierung oder Änderung einer Registrierung von Herstellern, Importeuren oder Händlern von Wirkstoffen als Ausgangsmaterialien für die Herstellung von Humanarzneimitteln und von Arzneimittelvermittlern nach § 64 Absatz 3g

280-3 900

54262

Einstufungen und Auskünfte über die Genehmigungspflicht einer klinischen Prüfung, auch im Rahmen eines Antrages nach § 21 Absatz 4 bei der Bundesoberbehörde

300-4 000

54263

Ausstellung einer Bescheinigung für die zollamtliche Abfertigung nach § 73 Absatz 6

 

 

a)

für ein Arzneimittel

100-350

 

b)

für jedes weitere Arzneimittel

75

 

c)

für jede weitere Anwendung

75

54264

Sonstige Bescheinigungen nach arzneimittelrechtlichen Vorschriften, soweit nicht eine andere Tarifstelle vorgesehen ist

38-380

54270

Bestätigung oder Anerkennung nach dem Arzneimittelgesetz

38-812

54280

Bescheide nach § 18, § 20b Absatz 3, § 20c Absatz 7, § 52a Absatz 5, § 64 oder § 69

100-5 000

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für substantielle und mikrobiologische Untersuchungen sowie Begutachtungen werden als Auslagen gemäß der Preisliste des Landeslabors Berlin-Brandenburg in Rechnung gestellt. Die Kosten für Entscheidungen der zuständigen Bundesoberbehörde nach § 21 Absatz 4, die gemäß der Anlage zu § 2 Absatz 1 der Besonderen Gebührenverordnung BMG anfallen, werden als Auslagen in Rechnung gestellt.

 

54293

Prüfung einer Anzeige und ggf. Widerspruch nach § 20b Absatz 2

150-3 900

 

Anmerkung zu den Tarifstellen 54210, 54220, 54241, 54242, 54280 und 54293:

 

 

Die Kosten der zuständigen Bundesoberbehörde, die diese im Rahmen der Mitwirkungshandlungen nach dem Arzneimittelgesetz gegenüber der zuständigen Landesbehörde geltend macht, werden zusätzlich zu den Gebühren als Auslagen in Rechnung gestellt.

 

Amtshandlungen nach dem Tierarzneimittelgesetz im Rahmen der Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln

54310

Erteilung oder Änderung einer Herstellungserlaubnis nach den §§ 15 und 28

390-3 900

54320

Erteilung oder Änderung einer Großhandelsvertriebserlaubnis nach den §§ 18 und 29

390-3 900

54330

Kontrollen eines pharmazeutischen Unternehmers, eines Herstellers, eines pharmazeutischen Großhandels oder eines Prüfbetriebes nach § 72 mit Ausnahme von Apotheken, tierärztlichen Hausapotheken und Einzelhändlern gemäß § 14 Absatz 2 einschließlich Vor- und Nacharbeit

150-25 000

54331

Kontrolle von tierärztlichen Hausapotheken nach § 72 einschließlich Vor- und Nacharbeit

100-1 200

54335

Registrierung oder Änderung einer Registrierung von Importeuren, Herstellern und Händlern von Wirkstoffen, die als Ausgangsstoffe für Tierarzneimittel verwendet werden, nach § 16

280-3 900

54336

Sonstige Bescheinigungen nach tierarzneimittelrechtlichen Vorschriften, soweit nicht eine andere Tarifstelle vorgesehen ist

38-380

 

Sonstiges

 

56010

Prüfung von Betäubungsmittelunterlagen im Rahmen der Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs nach § 19 des Betäubungsmittelgesetzes

75-1 500

56030

Zulassung und Überprüfung von Untersuchungsstellen nach § 15 Absatz 4 und 5 der Trinkwasserverordnung

63-2 500

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für Laborinspektionen, die im Rahmen der Zulassung vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin beim Landeslabor Berlin-Brandenburg beauftragt werden, werden als Auslagen gemäß der Preisliste des Landeslabors Berlin-Brandenburg in Rechnung gestellt.

 

 

Zulassung nach dem Embryonenschutzgesetz

 

57010

Zulassung eines Zentrums zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik nach § 3a Absatz 3 des Embryonenschutzgesetzes in Verbindung mit § 3 der Präimplantationsdiagnostikverordnung

2 000-6 000

57011

Verlängerung der Zulassung eines Zentrums zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik nach § 3 Absatz 4 Satz 3 der Präimplantationsdiagnostikverordnung

1 000-6 000

57012

Widerruf der Zulassung eines Zentrums zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik

500-6 000

 

Genehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen nach § 121a des Sozialgesetzbuchs V

 

57020

Erteilung oder Widerruf der Genehmigung einer Einrichtung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen durch Insemination nach vorangegangener Stimulation

200-1 000

57021

Erteilung oder Widerruf der Genehmigung einer Einrichtung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen durch In-vitro-Fertilisation mit anschließendem Embryonaltransfer in die Gebärmutter (ET) oder in einen Eileiter (EIFT)

200-5 000

57022

Änderung der erteilten Genehmigung einer Einrichtung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen nach den Tarifstellen 57020 und 57021

200-2 000

 

Amts- und vertrauensärztliche Leistungen

 

58010

Untersuchung mit einem einfachen Aufwand, ggf. einschließlich Seh-, Farbseh- und Hörprüfung; Harnuntersuchung einfacher Art; schriftliche gutachterliche Stellungnahme (z. B. Einstellung nach Tarifrecht)

125

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt.

 

58010a

Untersuchung mit einem mittleren Aufwand, ggf. einschließlich Seh-, Farbsehund Hörprüfung; Harnuntersuchung; schriftliche gutachterliche Stellungnahme (z. B. Eignungsuntersuchungen und Verbeamtungen)

150

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt.

 

58011

Aufwendige Untersuchung (z. B. Arbeitsfähigkeit, Dienstfähigkeit, Dienstunfall); schriftliche gutachterliche Stellungnahme

344

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt.

 

58012

Sonstige Untersuchung mit einem einfachen bis mittleren Aufwand (z. B. zur Frage der Prüfungsfähigkeit); schriftliche gutachterliche Stellungnahme

125-150

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt.

 

58013

Schriftliche gutachterliche Stellungnahme nach Aktenlage

49

58014

Fachärztliches Zusatzgutachten mit Untersuchung

135

 

Anmerkung:

 

 

Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010 bis 58013 anwendbar.

 

58015

Fachärztliches psychiatrisches oder fachpsychologisches Zusatzgutachten mit Untersuchung

195

 

Anmerkung:

 

 

Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010 bis 58013 anwendbar.

 

58015a

Fachärztliches psychiatrisches oder fachpsychologisches Zusatzgutachten mit Untersuchung und mit psychometrischen Tests

340

 

Anmerkung:

 

 

Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010 bis 58013 anwendbar.

 

58016

Fachärztliches oder fachpsychologisches Zusatzgutachten nach Aktenlage

98

 

Anmerkung:

 

 

Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010 bis 58013 anwendbar.

 

58017

Schriftliche gutachterliche Stellungnahme mit einem das gewöhnliche Maß übersteigenden Aufwand

49-196

 

Anmerkung:

 

 

Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010 bis 58013 anwendbar.

 

58018

Bildschirmuntersuchung

49

58019

Hausbesuch zur Durchführung einer amtsoder vertrauensärztlichen Untersuchung

49-392

 

Anmerkung:

 

 

Die Tarifstelle ist zusätzlich zu der Tarifstelle 58013 anwendbar.

 

58020

Sonstige ärztliche Bescheinigung nach Aktenlage, soweit nicht durch andere Tarifstellen abgedeckt

49

58021

Laborleistungen, einschließlich Entnahme einer Blutprobe

22

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für in der Tarifstelle nicht erfasste Laboruntersuchungen durch beauftragte externe Labore werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt.

 

58022

Dokumentierte Probenahme für Abstammungsgutachten

82

 

Gebührenfrei:

 

 

1.

Gesundheitszeugnisse für Adoptiv- und Kindeseltern sowie Adoptivkinder nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz (einschließlich der Blutuntersuchungen) mit Ausnahme der Untersuchungen in Adoptionsfällen zur Regelung von Erbschaftsangelegenheiten.

2.

Amtsärztliche und vertrauensärztliche Untersuchungen von Dienstkräften des Landes Berlin (vgl. § 3 Absatz 1 bis 3 des Landesorganisationsgesetzes vom 10. Juli 2025 (GVBl. S. 270) in der jeweils geltenden Fassung) - mit Ausnahme der Dienstkräfte von Krankenhäusern und Eigenbetrieben - sowie von Bewerberinnen und Bewerbern für eine Einstellung beim Land Berlin. Nicht gebührenfrei sind amtsärztliche Bescheinigungen zum Nachweis der Prüfungsunfähigkeit.

3.

Amtsärztliche Untersuchungen auf der Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes, des Asylverfahrensgesetzes und des Staatsangehörigkeitsgesetzes im Rahmen der Zuständigkeit der Zentralen Medizinischen Gutachtenstelle auf Ersuchen der beteiligten Behörden.

 

 

Amtshandlungen nach dem Medizinprodukterecht und dem In-vitro-Diagnostika-Recht

 

59010

Marktüberwachungstätigkeiten zur Einhaltung der medizinprodukterechtlichen Vorschriften und der Vorschriften über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens nach § 77 Absatz 2 des Medizinprodukterecht- Durchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 93 der Verordnung (EU) 2017/745 oder Artikel 88 der Verordnung (EU) 2017/746

100-11 000

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt. Die Kosten für Entscheidungen der zuständigen Bundesoberbehörde nach § 6 Absatz 2 oder 3 des Medizinprodukterecht- Durchführungsgesetzes, die gemäß der Anlage zu § 2 Absatz 1 der Besonderen Gebührenverordnung BMG anfallen, werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt.

 

59020

Ausstellen eines Freiverkaufszertifikats nach § 10 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 60 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/745 oder Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/746

100-700

59030

Maßnahmen bei mangelnder Kooperation oder bei unvollständiger oder unrichtiger Information und Dokumentation nach Artikel 10 Absatz 14 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2017/745 oder nach Artikel 10 Absatz 13 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2017/746

500-11 000

59040

Bestätigung nach Artikel 46 Absatz 9 Unterabsatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/745 oder nach Artikel 42 Absatz 9 Unterabsatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/746

500-11 000

59050

Verlängerung der Gültigkeit einer Bescheinigung nach Artikel 46 Absatz 9 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2017/745 oder nach Artikel 42 Absatz 9 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2017/746

100-1 500

59060

Bewertung von Produkten im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2017/745 nach § 74 Absatz 1 Satz 2 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 94 der Verordnung (EU) 2017/745 und Maßnahmen nach § 74 Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 95 Absatz 1 oder 4 oder Artikel 97 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/745

50-11 000

59070

Bewertung von Produkten im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2017/746 nach § 74 Absatz 1 Satz 2 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 89 der Verordnung (EU) 2017/746 und Maßnahmen nach § 74 Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 90 Absatz 1 oder 4 oder Artikel 92 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/746

50-11 000

59080

Maßnahmen nach § 78 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes

100-11 000

59110

Überwachung der Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen nach § 77 Absatz 1 Nummer 1 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit § 9 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung

70-3 700

59120

Prüfung der Durchführung messtechnischer Kontrollen nach § 77 Absatz 1 Nummer 1 des Medizinprodukterecht- Durchführungsgesetzes in Verbindung mit § 14 Absatz 1 der Medizinprodukte- Betreiberverordnung

140-3 700

59130

Prüfung der Voraussetzungen für die Durchführung messtechnischer Kontrollen nach § 77 Absatz 1 Nummer 1 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit § 14 Absatz 6 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung

140-1 000

Abschnitt I GesPflGebO

Abschnitt I

Tarifstelle

Leistung

Gebühren €

Allgemeine Leistungen im Gesundheitswesen

 

 

Erlaubnisse und Bescheinigungen für die Berufsausübung

 

11027

Bescheinigung über den Abschluss der Weiterbildung für Ärztinnen/Ärzte, Zahnarztinnen/-ärzte, Tierärztinnen/-ärzte und Apotheker/innen auf dem Gebiet des Öffentlichen Gesundheitswesens, des Öffentlichen Pharmaziewesens oder des Öffentlichen Veterinärwesens

33-100

 

Erlaubnis zum Betrieb von Gelbfieberimpfstellen

 

11590

Zulassung einer Gelbfieberimpfstelle

279

Abschnitt II GesPflGebO

Abschnitt II

Tarifstelle

Leistung

Gebühren €

Gesundheitsämter

 

21010

Eingehende Untersuchung einschließlich einfacher Seh-, Farbseh- und Hörprüfung; qualitative Harnuntersuchung einfacher Art und schriftliche gutachterliche Stellungnahme

37-63

21012

HIV-Test

10

 

Gebührenfrei:

 

 

Schülerinnen und Schüler, Empfänger von Leistungen nach den SGB II und XII; mittellose Personen.

 

21020

Gebietsärztliche Untersuchung - z.B. durch eine/n Ärztin/Arzt für Psychiatrie oder Orthopädie (auch zusätzlich zur Tarifstelle 21010), je

37-63

21045

Sonstige ärztliche Bescheinigungen

17

 

Röntgenologische Untersuchungen

 

23015

Durchleuchtung

22

 

Röntgen-Aufnahmen (alle Formate)

 

23020

Eine Röntgen-Aufnahme

29

23022

Zwei Röntgen-Aufnahmen

47

23024

Mehr als zwei Röntgen-Aufnahmen

31

 

Schichtaufnahmen

 

23040

Eine Schichtaufnahme

11

23042

Bis zu sechs Schichtaufnahmen

31

23044

Mehr als sechs Schichtaufnahmen

40

23050

Reproduktion einer Röntgen-Aufnahme

13

23052

Auswertung einer vorliegenden Röntgen-Aufnahme

7,50

 

Blutentnahmen und Tuberkulinteste

 

24010

Blutentnahme durch Venenpunktion

6

24011

Tuberkulin-Haut-Test (THT) nach Mendel-Mantoux

44

24012

Quantiferon Test

95

 

Gesundheitliche Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln

 

25010

Belehrung und Bescheinigung für das gewerbsmäßig tätige Personal beim Umgang mit Lebensmitteln gemäß § 43 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes

 

 

Einzelbelehrung

49

 

Gruppenbelehrung pro Teilnehmer/in

30

 

Gebührenfrei:

 

 

1.

Belehrung und Bescheinigung für Schüler- und Betriebspraktikantinnen/Schüler- und Betriebspraktikanten als tätiges Personal beim Umgang mit Lebensmitteln, die im Rahmen ihrer Schulzeit ein zeitlich befristetes Praktikum in Betrieben absolvieren oder an einer berufsorientierenden zeitlich befristeten Maßnahme teilnehmen.

2.

Belehrung und Bescheinigung für die unentgeltliche Tätigkeit freiwilliger Helferinnen und Helfer in Schulkantinen, in Kindertagesstätten und Betreuungseinrichtungen jeglicher Art.

3.

Belehrung und Bescheinigung für freiwillig tätige Personen, soweit eine Aufwandsentschädigung nicht gezahlt wird und eine Bescheinigung der beauftragenden Organisation nach § 2 Satz 1 Nummer 4 vorliegt.

 

25012

Beauftragung einer Ärztin/eines Arztes für die Belehrung und Ausstellung einer Bescheinigung gemäß § 43 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes

60-150

25013

Ausstellung einer Zweitbescheinigung

15

 

Erlaubnisse für die Herstellung und den Verkehr mit Erregern

 

26020

Erteilung einer Erlaubnis für Tätigkeiten mit Krankheitserregern gemäß § 44 des Infektionsschutzgesetzes

132-265

26021

Freistellung von der Erlaubnispflicht gemäß § 45 Absatz 3 des Infektionsschutzgesetzes

66

26022

Bearbeitung einer Anzeige über die erstmalige Aufnahme von Tätigkeiten mit Krankheitserregern nach § 49 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes

220-1 323

26023

Bearbeitung einer Veränderungsanzeige bei Tätigkeiten mit Krankheitserregern nach § 50 des Infektionsschutzgesetzes

88-176

26030

Erlaubnis zum Verkehr mit Impfstoffen oder Sera zur Verwendung beim Menschen

60-575

 

Amtsärztliche Leistungen

 

27010

Schriftliche gutachterliche Stellungnahme mit einem das gewöhnliche Maß übersteigenden Aufwand – ggf. mit wissenschaftlicher Begründung

39

je angefangene halbe Stunde

44

höchstens

264

27030

Anerkennung der Eignung von Leichenhallen zum Aufbewahren von Leichen nach § 9 Absatz 2 des Bestattungsgesetzes

154-366

27035

Anerkennung der Eignung von Räumen für rituelle Waschungen von Leichen nach § 10a des Bestattungsgesetzes

154-366

27040

Amtsärztliche Bescheinigung für eine Leichenausgrabung oder zur Bestattung von Leichen vor Ablauf der Ruhezeit (Unbedenklichkeitsbescheinigung) oder zur Bestattung in vorhandenen Grabgewölben

88

27041

Ausstellen einer Ersatzbescheinigung oder Zweitschrift, bezogen auf die Tarifstellen 27030, 27035 und 27040

18

27050

Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung

250-500

27051

Ausstellen einer Zweitschrift oder einer Echtheitsbestätigung (Verifikation), bezogen auf die Tarifstelle 27050

50

 

Untersuchungen und Maßnahmen der zuständigen Behörde nach §§ 37 und 39 des Infektionsschutzgesetzes in Verbindung mit der Trinkwasserverordnung

 

 

Überwachung der Qualität von Wasser in Schwimm- und Badebecken nach § 37 des Infektionsschutzgesetzes sowie in künstlichen Badeteichen nach dem Stand der Technik

 

29011

Vorbereitungsarbeiten für eine Wasserprobe pro Untersuchungsobjekt

48

29012

Arbeitszeit vor Ort im Rahmen von Vor-Ort-Messungen und/oder Wasserprobenahmen und/oder sonstigen Begehungen (einschließlich An- und Abfahrt),

 

 

je angefangene halbe Stunde

29

 

höchstens

290

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für Untersuchungen und gegebenenfalls Probenahmen, die vom Landeslabor Berlin-Brandenburg geltend gemacht werden, werden als Auslagen erhoben.

 

29020

Festlegung nach § 65 Absatz 3 Satz 3 der Trinkwasserverordnung, bis zu welchem Wert und für welchen Zeitraum die Nichteinhaltung oder Nichterfüllung der Indikatorparameter geduldet wird

283-361

29021

Erste Zulassung der Abweichung von Grenzwerten nach § 66 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 der Trinkwasserverordnung für chemische Parameter

283-361

29022

Zweite Zulassung der Abweichung von Grenzwerten nach § 66 Absatz 3 der Trinkwasserverordnung für chemische Parameter

283-361

Gebührenfrei:

 

1.

Leistungen, die dem öffentlichen Gesundheitsdienst nach § 1 Absatz 1 und Absatz 3 Nummer 1 bis 5des Gesundheitsdienst-Gesetzes obliegen, dazu gehören u. a. die gesundheitliche Aufklärung und Gesundheitserziehung, die gesundheitliche Betreuung in besonderen Lebenslagen, das Hinwirken auf hygienische Verhältnisse zur Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen oder -schädigungen, Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, Sammlung und Auswertung von Daten zu epidemiologischen Zwecken und für Dokumentationen. Davon ausgenommen sind die Leistungen der Tarifstellen 29011 bis 29022.

2.

Amtsärztliche Untersuchungen in Wohnungs- und Sozialhilfeangelegenheiten auf Ersuchen der beteiligten Behörden.

 

Abschnitt IV GesPflGebO

Abschnitt IV

Tarifstelle

Leistung

Gebühren €

Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin einschließlich Zentraler Medizinischer Gutachtenstelle

 

 

Erlaubnisse, Bescheinigungen und Ausnahmezulassungen für die Berufsausübung

 

51010

Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen, zahnärztlichen, tierärztlichen oder Apothekerberufs und der heilkundlichen Psychotherapie (Berufserlaubnis) sowie für die Verlängerung oder Änderung der Erlaubnis

100-360

 

Gebührenfrei:

 

 

Erteilung der Berufserlaubnis für die ausländischen Ärztinnen/Ärzte (Stipendiatinnen/Stipendiaten), die im Rahmen der entwicklungspolitischen Maßnahmen des Landes Berlin durch folgende Zuwendungsempfänger fortgebildet werden: Kaiserin-Friedrich-Stiftung (KFS), Deutsche Stiftung für internationale Entwicklung (DSE) und Deutsche Ärztegemeinschaft für medizinische Zusammenarbeit e.V. (DÄZ).

 

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für ein im Rahmen der Prüfung und Feststellung des Abschlusses einer ausländischen Ausbildung einzuholendes Gutachten werden als Auslagen in Rechnung gestellt.

 

51011

Approbation als Ärztin/Arzt, Zahnärztin/-arzt, Tierärztin/-arzt, Apotheker/in, Psychologische/r Psychotherapeut/in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in

100-430

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für ein im Rahmen der Prüfung und Feststellung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes bei ausländischen Abschlüssen sowie der Feststellung wesentlicher Unterschiede zu einer inländischen Ausbildung einzuholendes Gutachten werden als Auslagen in Rechnung gestellt.

 

51012

Bescheinigung über die ärztliche, zahnärztliche, tierärztliche oder pharmazeutische Prüfung sowie die Prüfung für Psychologische Psychotherapeuten/-innen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/-innen

30-110

51013

Entscheidungen nach den Approbationsordnungen für Ärztinnen/Ärzte, Apothekerinnen/Apotheker, Zahnärztinnen/-ärzte und Tierärztinnen und Tierärzte, den Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen für Psychologische Psychotherapeuten/-innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/-innen sowie nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Lebensmittelchemiker

20-110

51014

Verzicht auf Approbation, Berufserlaubnis oder Erlaubnis zur Führung einer Berufs- oder Weiterbildungsbezeichnung

45-120

51016

Ersatzbescheinigung, Ersatzurkunde oder Zweitschrift für verloren gegangene Approbations-, Erlaubnis- und Anerkennungsurkunden, Prüfungszeugnisse, Ergebnismitteilungen, Bescheide und Begleitschreiben

25-410

 

Gebührenfrei:

 

 

Erstmalige Ausstellung von Ersatzbescheinigungen für Vertriebene und Flüchtlinge nach dem Bundesvertriebenengesetz und ehemalige politische Häftlinge

 

51017

Bescheinigung über die Befähigung zur Ausübung des Berufs als Apotheker/in, Ärztin/Arzt, Psychologische/r Psychotherapeut/ in, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/ in, Tierärztin/-arzt, Zahnärztin/-arzt oder eines Gesundheits-, Pflege- oder Veterinärfachberufs nach schulischer oder hochschulischer Ausbildung nach den EG- oder EU-Richtlinien

45-130

51019

Sonstige Bescheinigungen für Berufe des Gesundheits-, Pflege- und Sozialwesens, soweit nicht durch andere Tarifstellen abgedeckt

30-140

51030

Erteilung einer Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung

25-430

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für ein im Rahmen der Prüfung und Feststellung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes bei ausländischen Abschlüssen sowie der Feststellung wesentlicher Unterschiede zu einer inländischen Ausbildung einzuholendes Gutachten werden als Auslagen in Rechnung gestellt.

 

51031

Erteilung einer Erlaubnis zur Führung einer Weiterbildungsbezeichnung

 

 

a)

unmittelbar nach der mit der entsprechenden Prüfung abgeschlossenen Weiterbildung in Gesundheits- und Pflegeberufen nach dem Weiterbildungsgesetz

20-50

 

b)

nach Anerkennung der Gleichwertigkeit einer außerhalb des Geltungsbereiches des Weiterbildungsgesetzes abgeschlossenen Weiterbildung

30-60

 

c)

Wiedererteilung

65

51032

Erteilung der Urkunde als „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“ oder „Staatlich anerkannte Familienpflegerin/Staatlich anerkannter Familienpfleger“

40-95

51033

Feststellung der Gleichwertigkeit

 

 

a)

von in der ehemaligen DDR erworbenen beruflichen Abschlüssen in der Altenpflege, Heilerziehungspflege und Familienpflege mit denen staatlich anerkannter Altenpfleger/innen, Heilerziehungspfleger/innen und Familienpfleger/innen im Land Berlin

40-90

 

b)

einer im übrigen Geltungsbereich des Grundgesetzes erteilten staatlichen Anerkennung sowie für die Feststellung der Gleichstellung von Ausbildungsabschlüssen außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes

40-90

51035

Zulassung zur Prüfung und Abnahme einer Prüfung durch den Beauftragten der für das Gesundheitswesen zuständigen Senatsverwaltung als Prüfungsvorsitzenden

 

 

a)

nach § 6 des Weiterbildungsgesetzes in Verbindung mit den Weiterbildungs- und Prüfungsverordnungen der jeweiligen Weiterbildungsfachrichtung

40-90

 

b)

nach § 8 Absatz 1 Nummer 3 des Weiterbildungsgesetzes in Verbindung mit den Weiterbildungs- und Prüfungsverordnungen der jeweiligen Weiterbildungsfachrichtung (besondere Prüfung)

80-120

51036

Überprüfung des Kenntnisstandes nach einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung bei akademischen Berufen im Gesundheitswesen

250-2 000

51038

Überprüfung des Kenntnisstandes nach einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung bei nichtakademischen Berufen im Gesundheitswesen

50-400

51040

Entscheidungen nach den Berufsgesetzen und Ausbildungs- sowie Studien- und Prüfungsverordnungen für Gesundheits-, Pflege- und Veterinärfachberufe

40-90

51041

Ausnahmeregelung für die Zulassung zur Weiterbildung in einem Lehrgang nach § 3 Absatz 3 des Weiterbildungsgesetzes

40-90

51050

Bestätigung der Anzeige nach § 14 des Gesundheitsdienst-Gesetzes

10-50

 

Bearbeitung von Anträgen auf Zulassung zu Staatsprüfungen in akademischen und nichtakademischen Gesundheitsberufen

 

51110

Zulassung zu einer das Studium beendenden Staatsprüfung bei akademischen Berufen im Gesundheitswesen

100

51111

Zulassung zu einer Vor- oder Abschnittsprüfung bei akademischen Berufen im Gesundheitswesen

60

51112

Zulassung zu einer staatlichen Prüfung bei Gesundheits-, Pflege- und Veterinärfachberufen nach schulischer oder hochschulischer Ausbildung

30–120

 

Anerkennung von Schulen des Gesundheitswesens und Pflegeschulen sowie von Weiterbildungsstätten und Ausbildungsstätten

 

51210

Erteilung der staatlichen Anerkennung als Schule des Gesundheitswesens nach dem Gesundheitsschulanerkennungsgesetz oder als Pflegeschule nach dem Pflegeschulanerkennungsgesetz

900-1 500

51211

Änderung der staatlichen Anerkennung von Schulen des Gesundheitswesens oder von Pflegeschulen

100-750

51215

Erteilung der staatlichen Anerkennung als Ausbildungsstätte für Psychotherapie oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie nach § 6 des Psychotherapeutengesetzes

600-1 500

51216

Änderung der staatlichen Anerkennung von Ausbildungsstätten für Psychotherapie oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

70-520

51220

Erteilung der staatlichen Anerkennung als Weiterbildungsstätte für Gesundheits- und Pflegeberufe nach § 4 des Weiterbildungsgesetzes

800-1 300

51221

Änderung der staatlichen Anerkennung von Weiterbildungsstätten für Gesundheits- und Pflegeberufe nach § 4 Absatz 3 des Weiterbildungsgesetzes

100-650

51222

Bescheinigung für Steuerbefreiungen nach § 4 Nummer 21 des Umsatzsteuergesetzes

180-500

 

Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen nach dem Wohnteilhabegesetz

 

52010

Ausnahmezulassung zu Geld- oder geldwerten Leistungen nach § 18 Absatz 3

370-1 125

52011

Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Anzeige bei Einrichtungen nach § 19 Absatz 1, 2 oder 3

370

 

zzgl. je Einrichtungsplatz

19

52015

Aufforderung zur Abgabe einer Meldung bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Meldung bei Pflege-Wohngemeinschaften, ausgenommen selbstverantworteten Pflege-Wohngemeinschaften, nach § 20 Absatz 1, 4 oder 6

370–740

52020

Prüfung nach § 23 Absatz 5 Satz 1 oder § 26 Absatz 1 bei nicht fristgerechter oder nicht wahrheitsgemäßer Mitteilung der Mängelbeseitigung nach Beratung oder Anordnung nach den §§ 28 bis 32

370–1 125

52021

Aufforderung zur Duldung von Prüfungen nach § 23 Absatz 7 Satz 2, nach § 25 Absatz 4 Satz 4 in Verbindung mit § 23 Absatz 7 Satz 2 oder nach § 26 Absatz 5 Satz 1 in Verbindung mit § 23 Absatz 7 Satz 2

370–740

52022

Aufforderung zur Mitwirkung und Unterstützung sowie erneute Aufforderung zur Erteilung einer Auskunft oder zur Zurverfügungstellung von Aufzeichnungen oder sonstigen Unterlagen nach § 23 Absatz 11, nach § 25 Absatz 4 Satz 4 und 6 in Verbindung mit § 23 Absatz 11 oder nach § 26 Absatz 5 Satz 1 in Verbindung mit § 23 Absatz 11

370–740

52023

Erneute Aufforderung zur Teilnahme an einer Pflichtberatung vor Inbetriebnahme nach § 24 Absatz 2

370–740

52024

Erneute Aufforderung zur Nennung der Namen von Nutzerinnen und Nutzern nach § 25 Absatz 4 Satz 5 oder § 26 Absatz 4 Satz 4

370–740

52025

Feststellung über die Art der Wohnform nach § 25 Absatz 6 Satz 1, wenn mit der Zuordnungsprüfung eine Änderung der Art der Wohnform verbunden ist

740–1 480

52030

Erteilung von Anordnungen zur Mängelbeseitigung auf Grund festgestellter Mängel nach § 29

740–1 480

52040

Erteilung eines Beschäftigungsverbotes nach § 30 Absatz 1 für vom Leistungsanbieter eingesetzte Personen, je Person

740–1 480

52050

Erteilung einer Anordnung zur Einsetzung einer neuen Leitung nach § 30 Absatz 2 Satz 1

740

52051

Einsetzung einer kommissarischen Leitung nach § 30 Absatz 2 Satz 2

740

52055

Verhängung eines Aufnahmestopps nach § 31

 

 

bei Wohnformen

bis 19 Plätze

740

 

 

20-49 Plätze

1 480

 

 

50-99 Plätze

2 220

 

 

100 und mehr Plätze

2 960

52060

Untersagung des Betriebs einer Einrichtung oder einer Wohngemeinschaft nach § 32 Absatz 1, 2, 4 oder 5 oder Untersagung der Leistungserbringung in einer Wohngemeinschaft nach § 32 Absatz 1 oder 2

 

 

bei Wohnformen

bis 19 Plätze

2 220

 

 

20-49 Plätze

4 440

 

 

50-99 Plätze

6 660

 

 

100 und mehr Plätze

8 880

52061

Vorläufige Untersagung des Betriebs einer Einrichtung nach § 32 Absatz 3 Satz 2

 

 

bei Einrichtungen

bis 19 Plätze

2 220

 

 

20-49 Plätze

4 440

 

 

50-99 Plätze

6 660

 

 

100 und mehr Plätze

8 880

 

Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von stationären Einrichtungen nach der Wohnteilhabe-Bauverordnung

 

52110

Information und Beratung von Personen nach § 9 des Wohnteilhabegesetzes, sofern sie einen Zeitrahmen von 90 Minuten überschreiten,

 

 

je über 90 Minuten hinausgehende angefangene halbe Stunde

37

52120

Erteilung einer befristeten Befreiung

 

 

nach § 21 Absatz 2 Satz 3,

 

 

nach § 21 Absatz 2 Satz 4 in Verbindung mit Satz 3,

 

 

nach § 21 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4,

 

 

nach § 21 Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4,

 

 

nach § 21 Absatz 6 Satz 2,

 

 

nach § 22 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 22 Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4,

 

 

nach § 22 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4,

 

 

nach § 22 Absatz 4 in Verbindung mit § 21 Absatz 4 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4,

 

 

nach § 23 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4,

 

 

nach § 23 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4,

 

 

oder nach § 23 Absatz 4 in Verbindung mit § 21 Absatz 4 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4,

 

 

je Tatbestand

740–1 480

52121

Widerruf einer befristeten Befreiung im Sinne der Tarifstelle 52120,

 

 

je Tatbestand

740

52130

Widerruf einer auf Grund von Übergangsvorschriften weiterhin geltenden Befreiung nach § 31 Absatz 1 der Heimmindestbauverordnung

740

 

Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen nach der Wohnteilhabe-Personalverordnung

 

52210

Entscheidung über eine Ausnahme von den fachlichen Anforderungen nach § 3 Absatz 5 oder nach § 5 Satz 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 5

740–1 480

52220

Widerruf einer Entscheidung nach § 3 Absatz 5 oder nach § 5 Satz 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 5

740

52230

Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Anzeige bei einer Leitung für mehrere stationäre Einrichtungen nach § 3 Absatz 7 Satz 2

370

 

zzgl. je Einrichtungsplatz

19

52231

Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Anzeige bei einer verantwortlichen Pflegefachkraft für mehrere stationäre Einrichtungen nach § 4 Absatz 2 Satz 2

370

 

zzgl. je Einrichtungsplatz

19

52232

Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Anzeige bei Übernahme der Aufgaben der Leitung in einer stationären Einrichtung und der verantwortlichen Pflegefachkraft in einer Person nach § 4 Absatz 3 Satz 2

370

 

zzgl. je Einrichtungsplatz

19

 

Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von stationären Einrichtungen nach der Wohnteilhabe-Mitwirkungsverordnung

 

52310

Bestellung einer Fürsprecherin oder eines Fürsprechers nach § 23 Absatz 2

222

52311

Aufhebung der Bestellung einer Fürsprecherin oder eines Fürsprechers nach § 24 Absatz 2 oder 3

111

 

Erlaubnisse zum Betrieb von Krankenhäusern, Privatkranken- und Privatentbindungsanstalten sowie von Privatnervenkliniken

 

53010

Konzessionen, Erlaubnisse nach § 30 der Gewerbeordnung; Ordnungsbehördliche Genehmigungen nach § 19 des Landeskrankenhausgesetzes

870-8 700

53011

Veränderungen und Umbauten

150-4 400

 

Erlaubnisse zum Betrieb von Apotheken nach dem Apothekengesetz

 

54110

Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke

1 040-1 560

54111

Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Zweigapotheke

780

54112

Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Hauptapotheke und bis zu drei Filialapotheken

2 080-6 240

54113

Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke an einen Pächter

720

54114

Erteilung der Genehmigung zur Verwaltung einer Apotheke

300

54115

Erteilung der Genehmigung einer Versorgung nach den §§ 12a und 14

240-480

54116

Zulassung einer Ausnahme für Apothekenräume und -einrichtungen nach der Verordnung über den Betrieb von Apotheken

360

54117

Erteilung einer Genehmigung zur Dienstbefreiung von Apotheken nach der Verordnung über den Betrieb von Apotheken

36

54118

Erteilung einer Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel nach § 11a

200-1 000

54119

Besichtigung von Apotheken nach § 6 einschließlich Vor- und Nacharbeit

100-500

 

Amtshandlungen nach dem Arzneimittelgesetz im Rahmen der Überwachung des Verkehrs mit Humanarzneimitteln

 

54210

Erteilung oder Änderung einer Herstellungserlaubnis nach § 13 Absatz 1, einer Einfuhrerlaubnis nach § 72, § 72b Absatz 1 oder § 72c oder einer Erlaubnis nach § 20b Absatz 1 oder § 20c

390-3 900

54220

Ausstellen einer Bescheinigung nach § 72a oder § 72b einschließlich der Besichtigung sowie Reise- und Wegzeiten in Ländern, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder andere Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind (ohne entstehende Kosten nach dem Reisekostenrecht)

150-30 000

54240

Besichtigung von Apotheken nach § 64 einschließlich Vor- und Nacharbeit

100-1 200

54241

Durchführung der Überwachung, z. B. Prüfung von Änderungsanzeigen in Bezug auf erlaubnispflichtige Tätigkeiten, Räume oder Ausstattungen, oder Inspektionen nach § 64 mit Ausnahme von Apotheken einschließlich Vor- und Nacharbeit

150-25 000

54242

Prüfung von Anzeigen oder Änderungsanzeigen gemäß § 67 betreffend die Herstellung von Arzneimitteln, für die es einer Erlaubnis nach § 13 nicht bedarf

38-1 680

54243

Zertifikat über die Einhaltung der Guten Herstellungspraxis (GMP) oder der Guten Vertriebspraxis (GDP) nach § 64 Absatz 3f

250-2 500

54252

Erteilung oder Änderung einer Erlaubnis zum Betreiben eines Großhandels mit Humanarzneimitteln nach § 52a

390-3 900

54260

Zertifikat für die Ausfuhr von Fertigarzneimitteln nach § 73a Absatz 2

150-450

54261

Registrierung oder Änderung einer Registrierung von Herstellern, Importeuren oder Händlern von Wirkstoffen als Ausgangsmaterialien für die Herstellung von Humanarzneimitteln und von Arzneimittelvermittlern nach § 64 Absatz 3g

280-3 900

54262

Einstufungen und Auskünfte über die Genehmigungspflicht einer klinischen Prüfung, auch im Rahmen eines Antrages nach § 21 Absatz 4 bei der Bundesoberbehörde

300-4 000

54263

Ausstellung einer Bescheinigung für die zollamtliche Abfertigung nach § 73 Absatz 6

 

 

a)

für ein Arzneimittel

100-350

 

b)

für jedes weitere Arzneimittel

75

 

c)

für jede weitere Anwendung

75

54264

Sonstige Bescheinigungen nach arzneimittelrechtlichen Vorschriften, soweit nicht eine andere Tarifstelle vorgesehen ist

38-380

54270

Bestätigung oder Anerkennung nach dem Arzneimittelgesetz

38-812

54280

Bescheide nach § 18, § 20b Absatz 3, § 20c Absatz 7, § 52a Absatz 5, § 64 oder § 69

100-5 000

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für substantielle und mikrobiologische Untersuchungen sowie Begutachtungen werden als Auslagen gemäß der Preisliste des Landeslabors Berlin-Brandenburg in Rechnung gestellt. Die Kosten für Entscheidungen der zuständigen Bundesoberbehörde nach § 21 Absatz 4, die gemäß der Anlage zu § 2 Absatz 1 der Besonderen Gebührenverordnung BMG anfallen, werden als Auslagen in Rechnung gestellt.

 

54293

Prüfung einer Anzeige und ggf. Widerspruch nach § 20b Absatz 2

150-3 900

 

Anmerkung zu den Tarifstellen 54210, 54220, 54241, 54242, 54280 und 54293:

 

 

Die Kosten der zuständigen Bundesoberbehörde, die diese im Rahmen der Mitwirkungshandlungen nach dem Arzneimittelgesetz gegenüber der zuständigen Landesbehörde geltend macht, werden zusätzlich zu den Gebühren als Auslagen in Rechnung gestellt.

 

Amtshandlungen nach dem Tierarzneimittelgesetz im Rahmen der Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln

54310

Erteilung oder Änderung einer Herstellungserlaubnis nach den §§ 15 und 28

390-3 900

54320

Erteilung oder Änderung einer Großhandelsvertriebserlaubnis nach den §§ 18 und 29

390-3 900

54330

Kontrollen eines pharmazeutischen Unternehmers, eines Herstellers, eines pharmazeutischen Großhandels oder eines Prüfbetriebes nach § 72 mit Ausnahme von Apotheken, tierärztlichen Hausapotheken und Einzelhändlern gemäß § 14 Absatz 2 einschließlich Vor- und Nacharbeit

150-25 000

54331

Kontrolle von tierärztlichen Hausapotheken nach § 72 einschließlich Vor- und Nacharbeit

100-1 200

54335

Registrierung oder Änderung einer Registrierung von Importeuren, Herstellern und Händlern von Wirkstoffen, die als Ausgangsstoffe für Tierarzneimittel verwendet werden, nach § 16

280-3 900

54336

Sonstige Bescheinigungen nach tierarzneimittelrechtlichen Vorschriften, soweit nicht eine andere Tarifstelle vorgesehen ist

38-380

 

Sonstiges

 

56010

Prüfung von Betäubungsmittelunterlagen im Rahmen der Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs nach § 19 des Betäubungsmittelgesetzes

75-1 500

56030

Zulassung und Überprüfung von Untersuchungsstellen nach § 15 Absatz 4 und 5 der Trinkwasserverordnung

63-2 500

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für Laborinspektionen, die im Rahmen der Zulassung vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin beim Landeslabor Berlin-Brandenburg beauftragt werden, werden als Auslagen gemäß der Preisliste des Landeslabors Berlin-Brandenburg in Rechnung gestellt.

 

 

Zulassung nach dem Embryonenschutzgesetz

 

57010

Zulassung eines Zentrums zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik nach § 3a Absatz 3 des Embryonenschutzgesetzes in Verbindung mit § 3 der Präimplantationsdiagnostikverordnung

2 000-6 000

57011

Verlängerung der Zulassung eines Zentrums zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik nach § 3 Absatz 4 Satz 3 der Präimplantationsdiagnostikverordnung

1 000-6 000

57012

Widerruf der Zulassung eines Zentrums zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik

500-6 000

 

Genehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen nach § 121a des Sozialgesetzbuchs V

 

57020

Erteilung oder Widerruf der Genehmigung einer Einrichtung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen durch Insemination nach vorangegangener Stimulation

200-1 000

57021

Erteilung oder Widerruf der Genehmigung einer Einrichtung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen durch In-vitro-Fertilisation mit anschließendem Embryonaltransfer in die Gebärmutter (ET) oder in einen Eileiter (EIFT)

200-5 000

57022

Änderung der erteilten Genehmigung einer Einrichtung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen nach den Tarifstellen 57020 und 57021

200-2 000

 

Amts- und vertrauensärztliche Leistungen

 

58010

Untersuchung mit einem einfachen Aufwand, ggf. einschließlich Seh-, Farbseh- und Hörprüfung; Harnuntersuchung einfacher Art; schriftliche gutachterliche Stellungnahme (z. B. Einstellung nach Tarifrecht)

125

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt.

 

58010a

Untersuchung mit einem mittleren Aufwand, ggf. einschließlich Seh-, Farbsehund Hörprüfung; Harnuntersuchung; schriftliche gutachterliche Stellungnahme (z. B. Eignungsuntersuchungen und Verbeamtungen)

150

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt.

 

58011

Aufwendige Untersuchung (z. B. Arbeitsfähigkeit, Dienstfähigkeit, Dienstunfall); schriftliche gutachterliche Stellungnahme

344

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt.

 

58012

Sonstige Untersuchung mit einem einfachen bis mittleren Aufwand (z. B. zur Frage der Prüfungsfähigkeit); schriftliche gutachterliche Stellungnahme

125-150

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt.

 

58013

Schriftliche gutachterliche Stellungnahme nach Aktenlage

49

58014

Fachärztliches Zusatzgutachten mit Untersuchung

135

 

Anmerkung:

 

 

Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010 bis 58013 anwendbar.

 

58015

Fachärztliches psychiatrisches oder fachpsychologisches Zusatzgutachten mit Untersuchung

195

 

Anmerkung:

 

 

Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010 bis 58013 anwendbar.

 

58015a

Fachärztliches psychiatrisches oder fachpsychologisches Zusatzgutachten mit Untersuchung und mit psychometrischen Tests

340

 

Anmerkung:

 

 

Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010 bis 58013 anwendbar.

 

58016

Fachärztliches oder fachpsychologisches Zusatzgutachten nach Aktenlage

98

 

Anmerkung:

 

 

Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010 bis 58013 anwendbar.

 

58017

Schriftliche gutachterliche Stellungnahme mit einem das gewöhnliche Maß übersteigenden Aufwand

49-196

 

Anmerkung:

 

 

Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010 bis 58013 anwendbar.

 

58018

Bildschirmuntersuchung

49

58019

Hausbesuch zur Durchführung einer amtsoder vertrauensärztlichen Untersuchung

49-392

 

Anmerkung:

 

 

Die Tarifstelle ist zusätzlich zu der Tarifstelle 58013 anwendbar.

 

58020

Sonstige ärztliche Bescheinigung nach Aktenlage, soweit nicht durch andere Tarifstellen abgedeckt

49

58021

Laborleistungen, einschließlich Entnahme einer Blutprobe

22

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für in der Tarifstelle nicht erfasste Laboruntersuchungen durch beauftragte externe Labore werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt.

 

58022

Dokumentierte Probenahme für Abstammungsgutachten

82

 

Gebührenfrei:

 

 

1.

Gesundheitszeugnisse für Adoptiv- und Kindeseltern sowie Adoptivkinder nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz (einschließlich der Blutuntersuchungen) mit Ausnahme der Untersuchungen in Adoptionsfällen zur Regelung von Erbschaftsangelegenheiten.

2.

Amtsärztliche und vertrauensärztliche Untersuchungen von Dienstkräften des Landes Berlin (vgl. § 2 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes) - mit Ausnahme der Dienstkräfte von Krankenhäusern und Eigenbetrieben - sowie von Bewerberinnen und Bewerbern für eine Einstellung beim Land Berlin. Nicht gebührenfrei sind amtsärztliche Bescheinigungen zum Nachweis der Prüfungsunfähigkeit.

3.

Amtsärztliche Untersuchungen auf der Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes, des Asylverfahrensgesetzes und des Staatsangehörigkeitsgesetzes im Rahmen der Zuständigkeit der Zentralen Medizinischen Gutachtenstelle auf Ersuchen der beteiligten Behörden.

 

 

Amtshandlungen nach dem Medizinprodukterecht und dem In-vitro-Diagnostika-Recht

 

59010

Marktüberwachungstätigkeiten zur Einhaltung der medizinprodukterechtlichen Vorschriften und der Vorschriften über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens nach § 77 Absatz 2 des Medizinprodukterecht- Durchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 93 der Verordnung (EU) 2017/745 oder Artikel 88 der Verordnung (EU) 2017/746

100-11 000

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt. Die Kosten für Entscheidungen der zuständigen Bundesoberbehörde nach § 6 Absatz 2 oder 3 des Medizinprodukterecht- Durchführungsgesetzes, die gemäß der Anlage zu § 2 Absatz 1 der Besonderen Gebührenverordnung BMG anfallen, werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt.

 

59020

Ausstellen eines Freiverkaufszertifikats nach § 10 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 60 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/745 oder Artikel 55 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/746

100-700

59030

Maßnahmen bei mangelnder Kooperation oder bei unvollständiger oder unrichtiger Information und Dokumentation nach Artikel 10 Absatz 14 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2017/745 oder nach Artikel 10 Absatz 13 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2017/746

500-11 000

59040

Bestätigung nach Artikel 46 Absatz 9 Unterabsatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/745 oder nach Artikel 42 Absatz 9 Unterabsatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/746

500-11 000

59050

Verlängerung der Gültigkeit einer Bescheinigung nach Artikel 46 Absatz 9 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2017/745 oder nach Artikel 42 Absatz 9 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2017/746

100-1 500

59060

Bewertung von Produkten im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2017/745 nach § 74 Absatz 1 Satz 2 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 94 der Verordnung (EU) 2017/745 und Maßnahmen nach § 74 Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 95 Absatz 1 oder 4 oder Artikel 97 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/745

50-11 000

59070

Bewertung von Produkten im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2017/746 nach § 74 Absatz 1 Satz 2 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 89 der Verordnung (EU) 2017/746 und Maßnahmen nach § 74 Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 90 Absatz 1 oder 4 oder Artikel 92 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/746

50-11 000

59080

Maßnahmen nach § 78 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes

100-11 000

59110

Überwachung der Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen nach § 77 Absatz 1 Nummer 1 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit § 9 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung

70-3 700

59120

Prüfung der Durchführung messtechnischer Kontrollen nach § 77 Absatz 1 Nummer 1 des Medizinprodukterecht- Durchführungsgesetzes in Verbindung mit § 14 Absatz 1 der Medizinprodukte- Betreiberverordnung

140-3 700

59130

Prüfung der Voraussetzungen für die Durchführung messtechnischer Kontrollen nach § 77 Absatz 1 Nummer 1 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes in Verbindung mit § 14 Absatz 6 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung

140-1 000

Anlage GesPflGebO

Anlage zu § 1 Absatz 1 Satz 1 der Gesundheits- und PflegewesengebührenordnungGebührenverzeichnisÜbersicht Abschnitt I Allgemeine Leistungen im Gesundheitswesen ab Tarifstelle 11027 II Gesundheitsämter ab Tarifstelle 21010 III Landesinstitut für gerichtliche und soziale Medizin Berlin ab Tarifstelle 41010 IV Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin einschließlich Zentraler Medizinischer Gutachtenstelle ab Tarifstelle 51010

Abschnitt I GesPflGebO

Abschnitt I

Tarifstelle

Leistung

Gebühren €

Allgemeine Leistungen im Gesundheitswesen

 

 

Erlaubnisse und Bescheinigungen für die Berufsausübung

 

11027

Bescheinigung über den Abschluss der Weiterbildung für Ärztinnen/Ärzte, Zahnarztinnen/-ärzte, Tierärztinnen/-ärzte und Apotheker/innen auf dem Gebiet des Öffentlichen Gesundheitswesens, des Öffentlichen Pharmaziewesens oder des Öffentlichen Veterinärwesens

33-100

 

Gemeinsames Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen

 

11300

Auswertung des Krebsregisterdatenbestandes auf Antrag

28-10 000

 

Gebührenfrei:

 

 

Von der Zahlung der Gebühr sind nur befreit die Behörden und nichtrechtsfähigen Anstalten der am Gemeinsamen Krebsregister beteiligten Länder und das für Gesundheit zuständige Bundesministerium sowie dessen nachgeordnete Behörden und nichtrechtsfähige Anstalten.

 

 

Erlaubnis zum Betrieb von Gelbfieberimpfstellen

 

11590

Zulassung einer Gelbfieberimpfstelle

279

Abschnitt II GesPflGebO

Abschnitt II

Tarifstelle

Leistung

Gebühren €

Gesundheitsämter

 

21010

Eingehende Untersuchung einschließlich einfacher Seh-, Farbseh- und Hörprüfung; qualitative Harnuntersuchung einfacher Art und schriftliche gutachterliche Stellungnahme

37-63

21012

HIV-Test

10

 

Gebührenfrei:

 

 

Schülerinnen und Schüler, Empfänger von Leistungen nach den SGB II und XII; mittellose Personen.

 

21020

Gebietsärztliche Untersuchung - z.B. durch eine/n Ärztin/Arzt für Psychiatrie oder Orthopädie (auch zusätzlich zur Tarifstelle 21010), je

37-63

21045

Sonstige ärztliche Bescheinigungen

17

 

Röntgenologische Untersuchungen

 

23015

Durchleuchtung

22

 

Röntgen-Aufnahmen (alle Formate)

 

23020

Eine Röntgen-Aufnahme

16

23022

Zwei Röntgen-Aufnahmen

22

23024

Mehr als zwei Röntgen-Aufnahmen

31

 

Schichtaufnahmen

 

23040

Eine Schichtaufnahme

11

23042

Bis zu sechs Schichtaufnahmen

31

23044

Mehr als sechs Schichtaufnahmen

40

23050

Reproduktion einer Röntgen-Aufnahme

13

23052

Auswertung einer vorliegenden Röntgen-Aufnahme

7,50

 

Blutentnahmen und Tuberkulinteste

 

24010

Blutentnahme durch Venenpunktion

6

24011

Tuberkulin-Haut-Test (THT) nach Mendel-Mantoux

28

24012

Quantiferon Test

79

 

Gesundheitliche Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln

 

25010

Belehrung und Bescheinigung für das gewerbsmäßig tätige Personal beim Umgang mit Lebensmitteln gemäß § 43 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes

 

 

Einzelbelehrung

36

 

Gruppenbelehrung pro Teilnehmer/in

20

 

Gebührenfrei:

 

 

1.

Belehrung und Bescheinigung für Schüler- und Betriebspraktikantinnen/Schüler- und Betriebspraktikanten als tätiges Personal beim Umgang mit Lebensmitteln, die im Rahmen ihrer Schulzeit ein zeitlich befristetes Praktikum in Betrieben absolvieren oder an einer berufsorientierenden zeitlich befristeten Maßnahme teilnehmen.

2.

Belehrung und Bescheinigung für die unentgeltliche Tätigkeit freiwilliger Helferinnen und Helfer in Schulkantinen, in Kindertagesstätten und Betreuungseinrichtungen jeglicher Art.

3.

Belehrung und Bescheinigung für freiwillig tätige Personen, soweit eine Aufwandsentschädigung nicht gezahlt wird und eine Bescheinigung der beauftragenden Organisation nach § 2 Satz 1 Nummer 4 vorliegt.

 

25012

Beauftragung einer Ärztin/eines Arztes für die Belehrung und Ausstellung einer Bescheinigung gemäß § 43 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes

60-150

25013

Ausstellung einer Zweitbescheinigung

13

 

Erlaubnisse für die Herstellung und den Verkehr mit Erregern

 

26020

Erteilung einer Erlaubnis für Tätigkeiten mit Krankheitserregern gemäß § 44 des Infektionsschutzgesetzes

115-230

26021

Freistellung von der Erlaubnispflicht gemäß § 45 Absatz 3 des Infektionsschutzgesetzes

60

26022

Bearbeitung einer Anzeige über die erstmalige Aufnahme von Tätigkeiten mit Krankheitserregern nach § 49 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes

170-1 150

26023

Bearbeitung einer Veränderungsanzeige bei Tätigkeiten mit Krankheitserregern nach § 50 des Infektionsschutzgesetzes

70-140

26030

Erlaubnis zum Verkehr mit Impfstoffen oder Sera zur Verwendung beim Menschen

60-575

 

Amtsärztliche Leistungen

 

27010

Schriftliche gutachterliche Stellungnahme mit einem das gewöhnliche Maß übersteigenden Aufwand - ggf. mit wissenschaftlicher Begründung

39

27030

Anerkennung der Eignung von Leichenhallen zum Aufbewahren von Leichen nach § 9 Absatz 2 des Bestattungsgesetzes

135-319

27035

Anerkennung der Eignung von Räumen für rituelle Waschungen von Leichen nach § 10a des Bestattungsgesetzes

135-319

27040

Amtsärztliche Bescheinigung für eine Leichenausgrabung oder zur Bestattung von Leichen vor Ablauf der Ruhezeit (Unbedenklichkeitsbescheinigung) oder zur Bestattung in vorhandenen Grabgewölben

80

27041

Ausstellen einer Ersatzbescheinigung oder Zweitschrift, bezogen auf die Tarifstellen 27030, 27035 und 27040

15

27050

Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung

217-400

27051

Ausstellen einer Zweitschrift oder einer Echtheitsbestätigung (Verifikation), bezogen auf die Tarifstelle 27050

15

 

Untersuchungen und Maßnahmen der zuständigen Behörde nach §§ 37 und 39 des Infektionsschutzgesetzes in Verbindung mit der Trinkwasserverordnung

 

 

Überwachung der Qualität von Wasser in Schwimm- und Badebecken nach § 37 des Infektionsschutzgesetzes sowie in künstlichen Badeteichen nach dem Stand der Technik

 

29011

Vorbereitungsarbeiten für eine Wasserprobe pro Untersuchungsobjekt

38

29012

Arbeitszeit vor Ort im Rahmen von Vor-Ort-Messungen und/oder Wasserprobenahmen und/oder sonstigen Begehungen (einschließlich An- und Abfahrt),

 

 

je angefangene halbe Stunde

22

 

höchstens

220

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für Untersuchungen und gegebenenfalls Probenahmen, die vom Landeslabor Berlin-Brandenburg geltend gemacht werden, werden als Auslagen erhoben.

 

29020

Festlegung nach § 9 Absatz 5 Satz 3 der Trinkwasserverordnung, bis zu welchem Wert und für welchen Zeitraum die Nichteinhaltung oder Nichterfüllung der Indikatorparameter geduldet wird

283-361

29021

Erste Zulassung der Abweichung von Grenzwerten nach § 10 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 3 der Trinkwasserverordnung für chemische Parameter

283-361

29022

Zweite Zulassung der Abweichung von Grenzwerten nach § 10 Absatz 5 der Trinkwasserverordnung für chemische Parameter

283-361

29023

Zulassung einer Ausnahme nach § 18 Absatz 1 Satz 3 der Trinkwasserverordnung

129-361

Gebührenfrei:

 

1.

Leistungen, die dem öffentlichen Gesundheitsdienst nach § 1 Absatz 1 und Absatz 3 Nummer 1 bis 5des Gesundheitsdienst-Gesetzes obliegen, dazu gehören u. a. die gesundheitliche Aufklärung und Gesundheitserziehung, die gesundheitliche Betreuung in besonderen Lebenslagen, das Hinwirken auf hygienische Verhältnisse zur Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen oder -schädigungen, Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, Sammlung und Auswertung von Daten zu epidemiologischen Zwecken und für Dokumentationen. Davon ausgenommen sind die Leistungen der Tarifstellen 29011 bis 29023.

2.

Amtsärztliche Untersuchungen in Wohnungs- und Sozialhilfeangelegenheiten auf Ersuchen der beteiligten Behörden.

 

Abschnitt III GesPflGebO

Abschnitt III

Tarifstelle

Leistung

Gebühren €

Landesinstitut für gerichtliche und soziale Medizin Berlin

 

 

Leichenbesichtigungen

 

41010

Leichenschau nach § 20 des Bestattungsgesetzes durch das Landesinstitut für gerichtliche und soziale Medizin Berlin (einschließlich Fahrgeldpauschale)

31

 

Leichenaufbewahrung

 

41020

Aufbewahrung von Leichen in den Kühlräumen des Landesinstitutes für gerichtliche und soziale Medizin Berlin - Leichenschauhaus - für jeden angefangenen Tag nach Ablauf des dritten Werktages nach Freigabe der Leiche durch die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin

 

 

a)

im Kühlraum

39

 

 

Wochenendpauschale

53

 

b)

im Tiefkühlraum

60

 

 

Wochenendpauschale

79

 

Ab dem zweiten Wochenende gelten die Wochenendpauschalen nicht mehr.

 

 

Hat das Bezirksamt die Bestattung gemäß § 16 Absatz 3 des Bestattungsgesetzes veranlasst oder werden die erforderlichen Bestattungskosten auf der Grundlage von § 74 SGB XII übernommen, entsteht eine Kostenpflicht nach Ablauf des dritten Werktages nach dem nachweislichen Zugang der Benachrichtigung durch die zuständige Polizeibehörde über die Freigabe beim Bezirksamt.

 

 

Gerichtsärztliche Bescheinigung

 

41030

Ausstellung einer ärztlichen Bescheinigung für die Überführung einer Leiche in das Ausland nach § 8 Nummer 3 der DVO-Bestattungsgesetz

21

Abschnitt IV GesPflGebO

Abschnitt IV

Tarifstelle

Leistung

Gebühren €

Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin einschließlich Zentraler Medizinischer Gutachtenstelle

 

 

Erlaubnisse, Bescheinigungen und Ausnahmezulassungen für die Berufsausübung

 

51010

Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen, zahnärztlichen, tierärztlichen oder Apothekerberufs und der heilkundlichen Psychotherapie (Berufserlaubnis) sowie für die Verlängerung oder Änderung der Erlaubnis

100-360

 

Gebührenfrei:

 

 

Erteilung der Berufserlaubnis für die ausländischen Ärztinnen/Ärzte (Stipendiatinnen/Stipendiaten), die im Rahmen der entwicklungspolitischen Maßnahmen des Landes Berlin durch folgende Zuwendungsempfänger fortgebildet werden: Kaiserin-Friedrich-Stiftung (KFS), Deutsche Stiftung für internationale Entwicklung (DSE) und Deutsche Ärztegemeinschaft für medizinische Zusammenarbeit e.V. (DÄZ).

 

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für ein im Rahmen der Prüfung und Feststellung des Abschlusses einer ausländischen Ausbildung einzuholendes Gutachten werden als Auslagen in Rechnung gestellt.

 

51011

Approbation als Ärztin/Arzt, Zahnärztin/-arzt, Tierärztin/-arzt, Apotheker/in, Psychologische/r Psychotherapeut/in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in

100-430

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für ein im Rahmen der Prüfung und Feststellung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes bei ausländischen Abschlüssen sowie der Feststellung wesentlicher Unterschiede zu einer inländischen Ausbildung einzuholendes Gutachten werden als Auslagen in Rechnung gestellt.

 

51012

Bescheinigung über die ärztliche, zahnärztliche, tierärztliche oder pharmazeutische Prüfung sowie die Prüfung für Psychologische Psychotherapeuten/-innen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/-innen

30-110

51013

Entscheidungen nach den Approbationsordnungen für Ärztinnen/Ärzte, Apothekerinnen/Apotheker, Zahnärztinnen/-ärzte und Tierärztinnen und Tierärzte, den Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen für Psychologische Psychotherapeuten/-innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/-innen sowie nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Lebensmittelchemiker

20-110

51014

Verzicht auf Approbation, Berufserlaubnis oder Erlaubnis zur Führung einer Berufs- oder Weiterbildungsbezeichnung

45-120

51016

Ersatzbescheinigung, Ersatzurkunde oder Zweitschrift für verloren gegangene Approbations-, Erlaubnis- und Anerkennungsurkunden, Prüfungszeugnisse, Ergebnismitteilungen, Bescheide und Begleitschreiben

25-410

 

Gebührenfrei:

 

 

Erstmalige Ausstellung von Ersatzbescheinigungen für Vertriebene und Flüchtlinge nach dem Bundesvertriebenengesetz und ehemalige politische Häftlinge

 

51017

Bescheinigung über die Befähigung zur Ausübung des Berufs als Apotheker/in, Ärztin/Arzt, Psychologische/r Psychotherapeut/in, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in, Tierärztin/-arzt, Zahnärztin/-arzt oder eines Medizinal-, Veterinär- oder Pharmaziefachberufes nach den EG-Richtlinien

45-130

51019

Sonstige Bescheinigungen für Berufe des Gesundheits- und Sozialwesens, soweit nicht durch andere Tarifstellen abgedeckt

30-140

51030

Erteilung einer Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung

25-430

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für ein im Rahmen der Prüfung und Feststellung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes bei ausländischen Abschlüssen sowie der Feststellung wesentlicher Unterschiede zu einer inländischen Ausbildung einzuholendes Gutachten werden als Auslagen in Rechnung gestellt.

 

51031

Erteilung einer Erlaubnis zur Führung einer Weiterbildungsbezeichnung

 

 

a)

unmittelbar nach der mit der entsprechenden Prüfung abgeschlossenen Weiterbildung in Medizinalfachberufen und in Berufen der Altenpflege nach dem Weiterbildungsgesetz

20-50

 

b)

nach Anerkennung der Gleichwertigkeit einer außerhalb des Geltungsbereiches des Weiterbildungsgesetzes abgeschlossenen Weiterbildung

30-60

 

c)

Wiedererteilung

65

51032

Erteilung der Urkunde als „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“ oder „Staatlich anerkannte Familienpflegerin/Staatlich anerkannter Familienpfleger“

40-95

51033

Feststellung der Gleichwertigkeit

 

 

a)

von in der ehemaligen DDR erworbenen beruflichen Abschlüssen in der Altenpflege, Heilerziehungspflege und Familienpflege mit denen staatlich anerkannter Altenpfleger/innen, Heilerziehungspfleger/innen und Familienpfleger/innen im Land Berlin

40-90

 

b)

einer im übrigen Geltungsbereich des Grundgesetzes erteilten staatlichen Anerkennung sowie für die Feststellung der Gleichstellung von Ausbildungsabschlüssen außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes

40-90

51035

Zulassung zur Prüfung und Abnahme einer Prüfung durch den Beauftragten der für das Gesundheitswesen zuständigen Senatsverwaltung als Prüfungsvorsitzenden

 

 

a)

nach § 6 des Weiterbildungsgesetzes in Verbindung mit den Weiterbildungs- und Prüfungsverordnungen der jeweiligen Weiterbildungsfachrichtung

40-90

 

b)

nach § 8 Absatz 1 Nummer 3 des Weiterbildungsgesetzes in Verbindung mit den Weiterbildungs- und Prüfungsverordnungen der jeweiligen Weiterbildungsfachrichtung (besondere Prüfung)

80-120

51036

Überprüfung des Kenntnisstandes nach einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung bei akademischen Berufen im Gesundheitswesen

250-2 000

51038

Überprüfung des Kenntnisstandes nach einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung bei nichtakademischen Berufen im Gesundheitswesen

50-400

51040

Ausnahmezulassung für Medizinal- und Veterinärfachpersonal und pharmazeutisches Fachpersonal nach den entsprechenden Aus- und Weiterbildungsvorschriften

40-90

51041

Ausnahmeregelung für die Zulassung zur Weiterbildung in einem Lehrgang nach § 3 Absatz 3 des Weiterbildungsgesetzes

40-90

51050

Bestätigung der Anzeige nach § 14 des Gesundheitsdienst-Gesetzes

10-50

 

Bearbeitung von Anträgen auf Zulassung zu Staatsprüfungen in akademischen und nichtakademischen Gesundheitsberufen

 

51110

Zulassung zu einer das Studium beendenden Staatsprüfung bei akademischen Berufen im Gesundheitswesen

100

51111

Zulassung zu einer Vor- oder Abschnittsprüfung bei akademischen Berufen im Gesundheitswesen

60

51112

Zulassung zu einer staatlichen Prüfung bei Medizinalfachberufen

30

 

Anerkennung von Lehranstalten

 

51210

Erteilung der staatlichen Anerkennung von Lehranstalten für Medizinalfachpersonal und pharmazeutisches Fachpersonal nach Lehranstaltengesetzen

800-1 300

51211

Änderung der staatlichen Anerkennung von Lehranstalten für Medizinalfachpersonal und pharmazeutisches Fachpersonal

100-650

51215

Erteilung der staatlichen Anerkennung als Ausbildungsstätte für Psychotherapie oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie nach § 6 des Psychotherapeutengesetzes

600-1 500

51216

Änderung der staatlichen Anerkennung von Ausbildungsstätten für Psychotherapie oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

70-520

51220

Erteilung der staatlichen Anerkennung als Weiterbildungsstätte für Medizinalfachberufe nach § 4 des Weiterbildungsgesetzes

800-1 300

51221

Änderung der staatlichen Anerkennung von Weiterbildungsstätten für Medizinalfachberufe nach § 4 Absatz 3 des Weiterbildungsgesetzes

100-650

51222

Bescheinigung für Steuerbefreiungen nach § 4 Nummer 21 des Umsatzsteuergesetzes

180-500

 

Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen nach dem Wohnteilhabegesetz

 

52010

Ausnahmezulassung nach § 12 Absatz 3

46-575

52011

Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Anzeige bei stationären Einrichtungen nach § 13 Absatz 1

610

 

zzgl. je Einrichtungsplatz

12

52015

Aufforderung zur Abgabe einer Meldung bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Meldung bei Wohngemeinschaften nach § 14 Absatz 1

305

52020

Prüfung nach den §§ 17 oder 18 bei nicht fristgerechter oder nicht wahrheitsgemäßer Mitteilung der Mängelbeseitigung nach Beratung oder Anordnung nach den §§ 21 bis 24

152-610

52021

Aufforderung zur Duldung von Prüfungen nach §§ 17 Absatz 6 Satz 2, 18 Satz 4 oder § 19 Satz 2

305-610

52022

Aufforderung zur Mitwirkung und Erteilung einer Auskunft nach §§ 17 Absatz 10, 18 Satz 3 und 4 oder § 19 Satz 2

305

52025

Feststellung über die Art der Wohnform nach § 19 Satz 3, wenn mit der Zuordnungsprüfung eine Änderung der Art der Wohnform verbunden ist

610

52030

Erteilung von Anordnungen zur Mängelbeseitigung auf Grund festgestellter Mängel nach § 22

610

52040

Erteilung eines Beschäftigungsverbotes nach § 23 Absatz 1 für vom Leistungserbringer eingesetzte Personen, je Person

610-1 265

52050

Einsetzung einer kommissarischen Leitung nach § 23 Absatz 2

1 725

52055

Verhängung eines Belegungsstopps in stationären Einrichtungen nach § 24

 

 

bei Einrichtungen

bis 19 Plätze

610

 

 

20-49 Plätze

1 220

 

 

50-99 Plätze

1 830

 

 

100 und mehr Plätze

2 440

52060

Untersagung des Betriebs einer stationären Einrichtung oder der Leistungserbringung in einer Wohngemeinschaft nach § 25 Absatz 1 und 2

 

 

bei Einrichtungen

bis 19 Plätze

1 820

 

 

20-49 Plätze

3 640

 

 

50-99 Plätze

5 460

 

 

100 und mehr Plätze

7 280

 

bei Wohngemeinschaften

1 820

52061

Vorläufige Untersagung des Betriebs einer stationären Einrichtung nach § 25 Absatz 3

 

 

bei Einrichtungen

bis 19 Plätze

1 820

 

 

20-49 Plätze

3 640

 

 

50-99 Plätze

5 460

 

 

100 und mehr Plätze

7 280

 

Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von stationären Einrichtungen nach der Wohnteilhabe-Bauverordnung

 

52110

Information und Beratung von Personen nach § 5 des Wohnteilhabegesetzes, sofern sie einen Zeitrahmen von 90 Minuten überschreiten,

 

 

je über 90 Minuten hinausgehende angefangene halbe Stunde

28

52120

Erteilung einer befristeten Befreiung

 

 

nach § 21 Absatz 2 Satz 3,

 

 

nach § 21 Absatz 2 Satz 4 in Verbindung mit Satz 3,

 

 

nach § 21 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4,

 

 

nach § 21 Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4,

 

 

nach § 21 Absatz 6 Satz 2,

 

 

nach § 22 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 22 Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4,

 

 

nach § 22 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4,

 

 

nach § 22 Absatz 4 in Verbindung mit § 21 Absatz 4 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4,

 

 

nach § 23 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4,

 

 

nach § 23 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4,

 

 

oder nach § 23 Absatz 4 in Verbindung mit § 21 Absatz 4 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 oder mit Absatz 2 Satz 3 und 4,

 

 

je Tatbestand

610

52121

Widerruf einer befristeten Befreiung im Sinne der Tarifstelle 52120,

 

 

je Tatbestand

610

52130

Widerruf einer auf Grund von Übergangsvorschriften weiterhin geltenden Befreiung nach § 31 Absatz 1 der Heimmindestbauverordnung

610

 

Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen nach der Wohnteilhabe-Personalverordnung

 

52210

Entscheidung über eine Ausnahme von den fachlichen Anforderungen nach § 3 Absatz 5 oder nach § 5 Satz 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 5

610

52220

Widerruf einer Entscheidung nach § 3 Absatz 5 oder nach § 5 Satz 2 in Verbindung mit § 3 Absatz 5

610

52230

Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Anzeige bei einer Leitung für mehrere stationäre Einrichtungen nach § 3 Absatz 7 Satz 2

305

 

zzgl. je Einrichtungsplatz

12

52231

Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Anzeige bei einer verantwortlichen Pflegefachkraft für mehrere stationäre Einrichtungen nach § 4 Absatz 2 Satz 2

305

 

zzgl. je Einrichtungsplatz

12

52232

Aufforderung zur Abgabe einer Anzeige bei nicht ordnungsgemäßer oder unterlassener Anzeige bei Übernahme der Aufgaben der Leitung in einer stationären Einrichtung und der verantwortlichen Pflegefachkraft in einer Person nach § 4 Absatz 3 Satz 2

305

 

zzgl. je Einrichtungsplatz

12

 

Amtshandlungen in Angelegenheiten der Aufsichtsprüfung von stationären Einrichtungen nach der Wohnteilhabe-Mitwirkungsverordnung

 

52310

Bestellung einer Fürsprecherin oder eines Fürsprechers nach § 23 Absatz 2

180

52311

Aufhebung der Bestellung einer Fürsprecherin oder eines Fürsprechers nach § 24 Absatz 2 oder 3

90

 

Erlaubnisse zum Betrieb von Krankenhäusern, Privatkranken- und Privatentbindungsanstalten sowie von Privatnervenkliniken

 

53010

Konzessionen, Erlaubnisse nach § 30 der Gewerbeordnung; Ordnungsbehördliche Genehmigungen nach § 19 des Landeskrankenhausgesetzes

870-8 700

53011

Veränderungen und Umbauten

150-4 400

 

Erlaubnisse zum Betrieb von Apotheken nach dem Apothekengesetz

 

54110

Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke

1 040-1 560

54111

Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Zweigapotheke

780

54112

Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Hauptapotheke und bis zu drei Filialapotheken

2 080-6 240

54113

Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke an einen Pächter

720

54114

Erteilung der Genehmigung zur Verwaltung einer Apotheke

300

54115

Genehmigung einer Versorgung nach den §§ 12a und 14

240-480

54116

Zulassung einer Ausnahme für Apothekenräume und -einrichtungen nach der Verordnung über den Betrieb von Apotheken

360

54117

Erteilung einer Genehmigung zur Dienstbefreiung von Apotheken nach der Verordnung über den Betrieb von Apotheken

36

54118

Erteilung einer Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel nach § 11a

200-1 000

54119

Besichtigung von Apotheken nach § 6 einschließlich Vor- und Nacharbeit

100-500

 

Amtshandlungen nach dem Arzneimittelgesetz im Rahmen der Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln

 

54210

Erteilung und Änderung einer Herstellungserlaubnis nach § 13 Absatz 1 in Verbindung mit § 17

390-3 900

54220

Erteilung eines Zertifikates nach § 72a einschließlich der Besichtigung in Ländern, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder andere Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind (ohne entstehende Kosten nach dem Reisekostenrecht)

50-25 000

54230

Erstellung eines Informationsberichtes über die Herstellung pharmazeutischer Produkte nach der Pharmazeutischen Inspektions-Convention

100-1 500

54240

Besichtigung von Apotheken und tierärztlichen Hausapotheken nach § 64 einschließlich Vor- und Nacharbeit

100-1 200

54241

Besichtigungen nach § 64 eines pharmazeutischen Unternehmens, eines Herstellers, eines pharmazeutischen Großhandels, von Einrichtungen mit einer Erlaubnis nach § 20b oder § 20c und eines Prüfbetriebes einschließlich Vor- und Nacharbeit

150-25 000

54242

Besichtigung im Rahmen der Überwachung der klinischen Prüfung nach § 64

250-2 500

54243

Zertifikat über die Einhaltung der Guten Herstellungspraxis (GMP) oder der Guten Vertriebspraxis (GDP) nach § 64 Absatz 3f

250-2 500

54252

Erteilung und Änderung einer Erlaubnis zum Betreiben eines Großhandels mit Arzneimitteln nach § 52a

260-1 300

54260

Bescheinigung für die Ausfuhr von Fertigarzneimitteln

66-300

54261

Einfuhrerlaubnis nach § 72

130-1 300

54262

Änderung der Einfuhrerlaubnis gemäß Tarifstelle 54261

26-260

54263

Ausstellen der Bescheinigung für die zollamtliche Abfertigung nach § 73 Absatz 6

 

 

a)

für ein Arzneimittel

24-210

 

b)

für jedes weitere Arzneimittel

6-36

 

c)

für jede weitere Anwendung

6-24

54264

Sonstige Bescheinigungen nach arzneimittelrechtlichen Vorschriften, soweit nicht eine andere Tarifstelle vorgesehen ist

24-120

54270

Zulassung und Anerkennung nach dem Arzneimittelgesetz

24-812

54280

Bescheide zu Maßnahmen nach den §§ 18, § 64 und 69

100-500

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für chemische Untersuchungen und Begutachtungen werden als Auslagen gemäß der Preisliste des Landeslabors Berlin-Brandenburg in Rechnung gestellt. Die Kosten für Entscheidungen der zuständigen Bundesoberbehörde nach § 21 Absatz 4 des Arzneimittelgesetzes, die gemäß Gebührennummer 21 der AMG-Kostenverordnung anfallen, werden als Auslagen in Rechnung gestellt.

 

54290

Erteilung einer Erlaubnis für die Gewinnung von Gewebe und die Laboruntersuchungen nach § 20b sowie für die Be- oder Verarbeitung, Konservierung, Lagerung oder das Inverkehrbringen von Gewebe oder Gewebezubereitungen nach § 20c

390-3 900

54291

Änderung einer Erlaubnis nach den §§ 20b und 20c

250-2 500

54292

Erteilung und Änderung einer Einfuhrerlaubnis sowie Erteilung eines Zertifikates für Gewebe und bestimmte Gewebezubereitungen nach § 72b einschließlich der Besichtigung in Ländern, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder andere Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind (ohne entstehende Kosten nach dem Reisekostenrecht)

50-25 000

54293

Prüfung einer Anzeige und Bestätigung oder Widerspruch nach § 20b Absatz 2

150-3 900

 

Anmerkung zu den Tarifstellen 54210, 54220, 54241, 54242 und 54290 bis 54293:

 

 

Die Kosten der zuständigen Bundesoberbehörde, die diese im Rahmen der Mitwirkungshandlungen nach dem Arzneimittelgesetz gegenüber der zuständigen Landesbehörde geltend macht, werden zusätzlich zu den Gebühren als Auslagen in Rechnung gestellt.

 

 

Sonstiges

 

56010

Prüfung von Betäubungsmittelunterlagen im Rahmen der Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs nach § 19 des Betäubungsmittelgesetzes

60-600

56030

Zulassung und Überprüfung von Untersuchungsstellen nach § 15 Absatz 4 und 5 der Trinkwasserverordnung

63-2 500

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für Laborinspektionen, die im Rahmen der Zulassung vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin beim Landeslabor Berlin-Brandenburg beauftragt werden, werden als Auslagen gemäß der Preisliste des Landeslabors Berlin-Brandenburg in Rechnung gestellt.

 

 

Zulassung nach dem Embryonenschutzgesetz

 

57010

Zulassung eines Zentrums zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik nach § 3a Absatz 3 des Embryonenschutzgesetzes in Verbindung mit § 3 der Präimplantationsdiagnostikverordnung

2 000-6 000

57011

Verlängerung der Zulassung eines Zentrums zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik nach § 3 Absatz 4 Satz 3 der Präimplantationsdiagnostikverordnung

1 000-6 000

57012

Widerruf der Zulassung eines Zentrums zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik

500-6 000

 

Genehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen nach § 121a des Sozialgesetzbuchs V

 

57020

Erteilung oder Widerruf der Genehmigung einer Einrichtung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen durch Insemination nach vorangegangener Stimulation

200-1 000

57021

Erteilung oder Widerruf der Genehmigung einer Einrichtung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen durch In-vitro-Fertilisation mit anschließendem Embryonaltransfer in die Gebärmutter (ET) oder in einen Eileiter (EIFT)

200-5 000

57022

Änderung der erteilten Genehmigung einer Einrichtung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen nach den Tarifstellen 57020 und 57021

200-2 000

 

Amts- und vertrauensärztliche Leistungen

 

58010

Untersuchung, ggf. einschließlich einer Seh-, Farbseh- und Hörprüfung; Harnuntersuchung einfacher Art; schriftliche gutachterliche Stellungnahme (z.B. Einstellung, Verbeamtung)

78

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt.

 

58011

Aufwendige Untersuchung (z.B. Arbeitsfähigkeit, Dienstfähigkeit, Dienstunfall)

263

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt.

 

58012

Sonstige Untersuchung mit einem einfachen bis mittleren Aufwand (z.B. zur Frage der Prüfungsfähigkeit)

78-99

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt.

 

58013

Schriftliche gutachterliche Stellungnahme nach Aktenlage

41

58014

Fachärztliches Zusatzgutachten mit Untersuchung

123

 

Anmerkung:

 

 

Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010, 58011 und 58012 anwendbar.

 

58015

Fachärztliches psychiatrisches Zusatzgutachten mit Untersuchung

164

 

Anmerkung:

 

 

Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010, 58011 und 58012 anwendbar.

 

58016

Fachärztliches Zusatzgutachten nach Aktenlage

82

 

Anmerkung:

 

 

Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010, 58011, 58012 und 58013 anwendbar.

 

58017

Schriftliche gutachtliche Stellungnahme mit einem das gewöhnliche Maß übersteigenden Aufwand

41-164

 

Anmerkung:

 

 

Die Tarifstelle ist zusätzlich zu den Tarifstellen 58010 bis 58015 anwendbar.

 

58018

Bildschirmuntersuchung

41

58019

Hausbesuch zur Durchführung einer amts- oder vertrauensärztlichen Untersuchung

41-328

 

Anmerkung:

 

 

Die Tarifstelle ist zusätzlich zu der Tarifstelle 58011 anwendbar.

 

58020

Sonstige ärztliche Bescheinigung nach Aktenlage

41

58021

Entnahme einer Blutprobe

22

 

Anmerkung:

 

 

Die Kosten für Laboruntersuchungen werden als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt.

 

58022

Dokumentierte Probenahme für einen Vaterschaftstest

62

 

Anmerkung:

 

 

Die Tarifstelle ist zusätzlich zu der Tarifstelle 58021 anwendbar.

 

 

Gebührenfrei:

 

 

1.

Gesundheitszeugnisse für Adoptiv- und Kindeseltern sowie Adoptivkinder nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz (einschließlich der Blutuntersuchungen) mit Ausnahme der Untersuchungen in Adoptionsfällen zur Regelung von Erbschaftsangelegenheiten.

2.

Amtsärztliche und vertrauensärztliche Untersuchungen von Dienstkräften des Landes Berlin (vgl. § 2 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes) - mit Ausnahme der Dienstkräfte von Krankenhäusern und Eigenbetrieben - sowie von Bewerberinnen und Bewerbern für eine Einstellung beim Land Berlin. Nicht gebührenfrei sind amtsärztliche Bescheinigungen zum Nachweis der Prüfungsunfähigkeit.

3.

Amtsärztliche Untersuchungen auf der Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes, des Asylverfahrensgesetzes und des Staatsangehörigkeitsgesetzes im Rahmen der Zuständigkeit der Zentralen Medizinischen Gutachtenstelle auf Ersuchen der beteiligten Behörden.

 

 

Amtshandlungen nach dem Medizinproduktegesetz

 

59010

Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften über Medizinprodukte und die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens nach § 26 Absatz 2

400-10 000

59020

Maßnahmen bei unrechtmäßiger oder unzulässiger Anbringung der CE-Kennzeichnung nach § 27 Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2

500-10 000

59030

Maßnahmen zum Schutz vor Risiken nach § 28 Absatz 1, 2 Satz 1 und 2 oder Absatz 4

100-10 000

59040

Ausstellung einer Bescheinigung über die Verkehrsfähigkeit eines Medizinproduktes nach § 34 Absatz 1

100-300

 

Amtshandlungen nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung

 

59110

Überwachung der Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen nach § 9 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung in Verbindung mit § 26 Absatz 1 Satz 1 des Medizinproduktegesetzes

60-2 000

59120

Prüfung der Voraussetzungen für die Durchführung messtechnischer Kontrollen nach § 14 Absatz 6

120-500

§ 1

Gebührenerhebung

§ 1 Gebührenerhebung(1) Für Leistungen der Einrichtungen des öffentlichen Gesundheits- und Pflegewesens einschließlich der Aufsichtsbehörde nach dem Wohnteilhabegesetz werden Gebühren nach dieser Gebührenordnung und dem anliegenden Gebührenverzeichnis erhoben. Die Vorschriften der Verwaltungsgebührenordnung bleiben hiervon unberührt.(2) Wird von einer Einrichtung des öffentlichen Gesundheits- oder Pflegewesens einschließlich der Aufsichtsbehörde nach dem Wohnteilhabegesetz eine gebührenpflichtige Leistung erbracht, die nicht in dem die jeweilige Einrichtung oder Behörde betreffenden Abschnitt des Gebührenverzeichnisses aufgeführt ist, ist die Gebühr nach einer die Leistung beschreibenden Tarifstelle eines anderen Abschnitts zu erheben.(3) Gebühren, die für eine Leistung oder mehrere zusammenhängende Leistungen weniger als 2,50 Euro betragen, werden nur erhoben, wenn die Kosten der Einziehung geringer als die zu erhebende Gebühr sind.(4) Soweit die Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen, ist die Umsatzsteuer in Höhe des jeweils maßgeblichen Steuersatzes zusätzlich zu den Gebühren zu berechnen.

§ 2

Persönliche Gebührenbefreiung

§ 2 Persönliche GebührenbefreiungFür Amtshandlungen nach dem anliegenden Gebührenverzeichnis sind, soweit darin nichts Abweichendes geregelt ist, von der Zahlung der Gebühren befreit1. die Behörden und nichtrechtsfähigen Anstalten des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der Gemeindeverbände, soweit die beantragte Amtshandlung der Durchführung der Amtsgeschäfte dient,2. die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, soweit die beantragte Leistung der Durchführung der Amtsgeschäfte dient,3. die Kirchen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften, sofern sie die Rechtsstellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts haben und durch die Amtshandlung unmittelbar die Durchführung kirchlicher, religiöser oder weltanschaulicher Zwecke gefördert wird,4. die Einrichtungen, die als gemeinnützig, mildtätig oder kirchlichen Zwecken dienend im Sinne der Abgabenordnung anerkannt sind, wenn durch die Amtshandlungen gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke unmittelbar gefördert werden.Satz 1 gilt nicht für erwerbswirtschaftlich ausgerichtete Sondervermögen, Betriebe und juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie für Kreditinstitute im Sinne des Kreditwesengesetzes.

§ 3

Rahmengebühren

§ 3 RahmengebührenBei Leistungen, für die in dem Gebührenverzeichnis ein Rahmen festgelegt ist, ist die Gebühr zu bemessen1. nach der Bedeutung der Leistung und dem wirtschaftlichen Nutzen für die Beteiligten sowie2. nach dem Umfang der Leistung und den Schwierigkeiten, die sich bei der Durchführung der Leistung ergeben.

§ 4

Gebühren bei Ablehnung oder Zurücknahme eines Antrages

§ 4 Gebühren bei Ablehnung oder Zurücknahme eines Antrages(1) Wird der Antrag auf Vornahme einer Leistung abgelehnt, so werden ein Zehntel bis fünf Zehntel der vollen Gebühr erhoben. Die Gebühr ist zu erstatten oder auf die für die begehrte Leistung zu zahlende Gebühr anzurechnen, wenn die Ablehnung im Widerspruchs- oder Verwaltungsgerichtsverfahren aufgehoben wird. Wird der Antrag auf Vornahme einer Leistung zurückgenommen, so werden ein Zehntel bis fünf Zehntel der vollen Gebühr erhoben, wenn mit der sachlichen Bearbeitung begonnen worden, die Leistung aber noch nicht abgeschlossen ist. Für die Bemessung der Gebühr gilt § 3 entsprechend.(2) Bei Rahmengebühren ist von der Gebühr auszugehen, die bei Vornahme der Leistung festzusetzen wäre.(3) Wird der Antrag wegen Unzuständigkeit abgelehnt, ist eine Gebühr nicht zu erheben.

§ 5

Übergangsregelung

§ 5 ÜbergangsregelungBei Leistungen, die einen Antrag voraussetzen, sind die bei Antragstellung geltenden Vorschriften anzuwenden, soweit sie für die Gebührenschuldnerin oder den Gebührenschuldner günstiger sind. Im Übrigen richtet sich die Gebührenerhebung nach den Vorschriften, die bei Vollendung der Leistung gelten.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.