Berlin

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg und das Außerkrafttreten des Gesetzes über die Errichtung einer Rundfunkanstalt "Sender Freies Berlin"Vom 30. Mai 2003

Ausfertigungsdatum:
30.05.2003
Fundstelle:
GVBl. 2003, 222
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Eingangsformel GemRdFunkABBErInkrBek

1.Nach Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg vom 25. Juni 2002 (GVBl. S. 331) wird bekannt gegeben, dass der Staatsvertrag vom 25. Juni 2002 nach seinem § 41 am 1. Dezember 2002 in Kraft getreten ist.2.Nach Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag wird bekannt gegeben, dass das Gesetz über die Errichtung einer Rundfunkanstalt "Sender Freies Berlin" in der Fassung vom 5. Oktober 1974 (GVBl. 1975 S. 145), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. November 2002 (GVBl. S. 331), am 1. Mai 2003 außer Kraft getreten ist.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.