Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen auf Grund des Gebäudeenergiegesetzes Vom 8. April 2021
- Ausfertigungsdatum:
- 08.04.2021
- Fundstelle:
- GVBl. 2021, 399
Auf Grund des § 94 Satz 3 und des § 101 Absatz 3 des Gebäudeenergiegesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) verordnet der Senat:
§ 1Die Ermächtigungen nach § 94 Satz 1 und 2 sowie § 101 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 und 2 des Gebäudeenergiegesetzes werden auf die für das Bauwesen zuständige Senatsverwaltung übertragen.
§ 2Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.