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title: "Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Einrichtung eines nationalen Mechanismus aller Länder nach Artikel 3 des Fakultativprotokolls vom 18. Dezember 2002 zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe Vom 3. Dezember 2009"
canonical: "https://juralernen.de/landesrecht/be/foltuebkart3protstvtrgbe"
jurisdiction: "Deutschland — Landesrecht Berlin"
language: "de"
source: "https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-FoltÜbkArt3ProtStVtrGBErahmen"
updated: "2026-05-13T01:05:00+00:00"
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# Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Einrichtung eines nationalen Mechanismus aller Länder nach Artikel 3 des Fakultativprotokolls vom 18. Dezember 2002 zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe Vom 3. Dezember 2009

**Landesrecht Berlin**
*Ausfertigung:* 03.12.2009
*Fundstelle:* GVBl. 2009, 703


### Eingangsformel FoltÜbkArt3ProtStVtrG

Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

### § 1

§ 1(1) Dem am 25. Juni 2009 unterzeichneten Staatsvertrag über die Einrichtung eines nationalen Mechanismus aller Länder nach Artikel 3 des Fakultativprotokolls vom 18. Dezember 2002 zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe wird zugestimmt.(2) Der Staatsvertrag wird als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht.

### § 2

§ 2(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 11 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen.

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— Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Einrichtung eines nationalen Mechanismus aller Länder nach Artikel 3 des Fakultativprotokolls vom 18. Dezember 2002 zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe Vom 3. Dezember 2009
Amtliche Fassung: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-FoltÜbkArt3ProtStVtrGBErahmen
Quelle: gesetze.berlin.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
