Berlin

Gesetz zum Finanzvermögen-Staatsvertrag Vom 27. Februar 2013

Ausfertigungsdatum:
27.02.2013
Fundstelle:
GVBl. 2013, 27
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →
Eingangsformel FinVermStVtrG

Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

§ 1(1) Dem am 6./13. und 14. Dezember 2012 unterzeichneten Staatsvertrag über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und dem Land Berlin (Finanzvermögen-Staatsvertrag) wird zugestimmt.(2) Der Finanzvermögen-Staatsvertrag wird als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht.

§ 2

§ 2(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.(2) *Der Tag, an dem der Finanzvermögen-Staatsvertrag nach seinem Artikel 9 Satz 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: gesetze.berlin.de.